Landrat Martin Bilger, Ennenda, beantragt die Annahme des Memorialsantrags. Er weist darauf hin, dass der geforderte Fonds die Basis für den Ausbau des ÖV in den nächsten Jahren sein soll. Die Finanzierung von speziellen Projekten über Fonds sei schon fast Tradition und ein Erfolgsmodell. Die Staatskasse könne sich die Äufnung eines ÖV-Fonds auch kurzfristig leisten. Er argumentiert, dass im Richtplan der Strassenverkehr gleichberechtigt zum ÖV dargestellt wird. Letztes Jahr habe man einen Millionenkredit für die Projektierung der Umfahrungsstrasse gesprochen. Nun sei der öffentliche Verkehr an der Reihe.
Emil Küng, Obstalden, spricht sich im Namen der zuständigen Landratskommission gegen den ÖV-Fonds aus. Solche Fonds würden die Budgetfreiheit einschränken. Der Kanton solle alle seine Aufgaben gleichwertig behandeln und nicht eine einzelne Aufgabe favorisieren. Heikel sei auch die vorgesehene Speisung des Fonds mit LSVA-Geldern. Diese seien für die Strassen bestimmt.
Regierungsrat Rolf Widmer, Bilten, beantragt die Ablehnung des Memorialsantrags. Die vorgesehenen vier Fonds-Millionen müssten bei Annahme auf jeden Fall gezahlt werden. Dies sei problematisch, da das Gesetz auch dann gilt, wenn der ÖV gar keine Mittel benötigt oder wenn es dem Kantonshaushalt schlecht geht. Derzeit könne der Landrat flexibel Gelder für den ÖV sprechen oder entziehen. Diese Flexibilität soll beibehalten werden. Dies sei wichtig für die Führung des Staatshaushaltes. Ausserdem seien Spezielfinanzierungen nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
Beschluss
Die Landsgemeinde verwirft den ÖV-Fonds ziemlich deutlich.
Der Antrag fordert eine Finanzierungsvorschrift und eine Übergangsbestimmung im Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öV-Gesetz). Investitionen des Kantons für den öV, für die Nahtstellen zum übrigen Verkehr und Aktionen im Mobilitätsmarketing sollen durch einen Fonds finanziert werden. Der Fonds sei mit mindestens 4 Millionen Franken jährlich zu speisen aus Kantonsanteilen der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), aus dem geografisch-topografischen Lastenausgleich des Bundes und aus allgemeinen Staatsmitteln. Die Übergangsbestimmung sieht die Speisung erstmals im Jahr nach Annahme des Memorialsantrages vor.
Der Memorialsantrag ist aus folgenden Gründen abzulehnen:
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag «Schaffung eines Fonds für Investitionen im öffentlichen Verkehr» abzulehnen.
Auszug aus dem Memorial (PDF, 41 KB)
Vollständiges Memorial (PDF, 0.8 MB)