Traktandum 17

Raumentwicklungs- und Baugesetz (Totalrevision)

Heinrich SchmidHeinrich Schmid, Bilten, beantragt, den Memorialsantrag abzuändern. Demnach sollen Fruchtfolgeflächen in die Überlagernden Zonen (Artikel 20 der Gesetzesvorlage) aufgenommen werden. Fruchtfolgeflächen seien demnach auf Gesetzesstufe festzulegen, da diese von landwirtschaftlich strategischer Bedeutung seien.

Hans Peter HauserHans Peter Hauser, Näfels, beantragt, dass der Richtplan durch die Landsgemeinde zu genehmigen sei. Neben dem Landrat sei auch die Landsgemeinde legitimiert, den Richtplan zu genehmigen. Ein von der Landsgemeinde beschlossener Richtplan weise zudem eine grössere Berechtigung auf. Dadurch können Nutzungskonflikte vermieden werden, was in unserem engen Kanton besonders wichtig sei.

Hans Peter SpältiLandrat Hans Peter Spälti, Netstal, beantragt, den Memorialsantrag unverändert anzunehmen. Die Ausscheidung von Fruchtfolgeflächen bringe Nachteile für Landwirte, da beispielsweise die Erstellung von Zubringerwegen und Remisen verhindert werden könnten. Diskussionen seien somit vorprogrammiert. Die Genehmigung des Richtplans durch die Landsgemeinde sei eine zusätzliche Hürde, die Genehmigung durch den Landrat genüge in diesem Fall vollkommen.

Andrea BettigaRegierungsrat Andrea Bettiga, Ennenda, weist darauf hin, dass die vorliegende Totalrevision den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trage. Die Gemeinden würden gestärkt, zudem können die Verfahren schneller und effizienter durchgeführt werden. Aus diesen Überlegungen empfiehlt er der Landsgemeinde, der Vorlage in unveränderter Form zuzustimmen.