{"date":"2007-11-25","state":"completed","last_modified":"2025-03-20T12:42:52.717789+00:00","extraordinary":true,"video_url":"https://www.youtube.com/embed/aI8YPGgaoqM?autoplay=0&start=0&rel=0","overview":"<p>Die Glarner Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt; in diesem Jahr findet zus\u00e4tzlich eine <strong>ausserordentliche Landsgemeinde am Sonntag, 25. November 2007</strong> statt. Sie beginnt um <strong>9.30 Uhr.</strong> Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem <strong>Zaunplatz</strong> (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann er\u00f6ffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Absch\u00e4tzen.</p><p>Grundlage f\u00fcr die Stimmberechtigten ist das \u00abMemorial f\u00fcr die Landsgemeinde\u00bb (PDF, 568 KB). Es enth\u00e4lt die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Gesch\u00e4fte mit einl\u00e4sslicher Darstellung und Begr\u00fcndung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt.</p><p>An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das Recht \u00abzu raten, zu mindern und zu mehren\u00bb. Das heisst, sie k\u00f6nnen zu jedem Sachgesch\u00e4ft das Wort verlangen und \u00c4nderungen beantragen. Es sind zudem Antr\u00e4ge auch auf Verschiebung, R\u00fcckweisung oder Ablehnung m\u00f6glich.</p><p>Zutritt zum Ring haben nur <strong>stimmberechtigte Personen.</strong>(Es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden). Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche d\u00fcrfen sich unmittelbar neben der Rednerb\u00fchne aufhalten. Es ist jedoch den Stimmberechtigten untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzpl\u00e4tze mitzunehmen. F\u00fcr Interessierte stehen <strong>Zuschauertrib\u00fcnen</strong> zur Verf\u00fcgung.</p><h2>\nFindet die Landsgemeinde statt?\n</h2><p>Der Entscheid \u00fcber die Abhaltung der ausserordentlichen Landsgemeinde ist am Sonntagmorgen, 25. November, ab 6 Uhr \u00fcber <strong>Telefonnummer 1600</strong> (regionale Meldungen, Rubrik 1) erh\u00e4ltlich. Ferner wird die Meldung von <strong>Radio DRS</strong> in den Fr\u00fchnachrichten um <strong>7 und 8 Uhr</strong> ausgestrahlt. Sollte die ausserordentliche Landsgemeinde am 25. November wegen schlechter Witterung nicht stattfinden, sind als Verschiebungsdaten Sonntag, 2. Dezember, oder Sonntag, 9. Dezember, vorgesehen. F\u00fcr Einzelheiten verweisen wir auf die Inserate in der Presse.</p><h2>\nEhreng\u00e4ste\n</h2><p>An der ausserordentlichen Landsgemeinde 2007 sind keine Ehreng\u00e4ste anwesend.</p><h2>\nGratis mit dem \u00f6V an die Landsgemeinde\n</h2><p>An der ausserordentlichen Landsgemeinde 2007, das heisst am 25. November (mit Verschiebungsdatum 2. oder 9. Dezember), k\u00f6nnen alle \u00f6V-Angebote im Kanton Glarus (Bahn- und Buslinien inkl. Braunwaldbahn, Basis 2. Klasse) <strong>gratis</strong> ben\u00fctzt werden.</p><p>Wir machen darauf aufmerksam, dass am Landsgemeinde-Sonntag, <strong>zus\u00e4tzlich zum normalen Sonntagsfahrplan</strong> der Bahn- und Busbetriebe, folgende Kurse angeboten werden:</p><table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Extrazug Ziegelbr\u00fccke\u2013Glarus:</strong></td>\n<td> </td>\n<td><strong>Extrazug Glarus\u2013Ziegelbr\u00fccke:</strong></td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Ziegelbr\u00fccke ab</td>\n<td>8.55 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Glarus ab</td>\n<td>13.18 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>8.58 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>13.22 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>9.01 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>13.26 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>9.05 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>13.30 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Glarus an</td>\n<td>9.09 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Ziegelbr\u00fccke an</td>\n<td>13.32 Uhr</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><p>Glarner-Bus Mittelland (Ennenda, Glarus, Riedern, Netstal, N\u00e4fels, Mollis): gem\u00e4ss Samstags-Fahrplan.</p><h2>\nKinderh\u00fctedienst\n</h2><p>Am Tag der ausserordentlichen Landsgemeinde findet ab 9.00 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein K\u00fcnderh\u00fctedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Hinterland) und im Kindergarten L\u00f6wen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Unterland bis und mit Glarus) statt. F\u00fcr Einzelheiten verweisen wir auf die Inserate in der Presse.</p>","files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/474f7fdaa578915e1c9a40a44c8af3ac51938e9b99b6089fef0d328d2f7fb4ff","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/2180a573c4a55c8d2c4ea1fdf5c7bf1b6b10f22408955b0563ccca75348db633","audio_mp3":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/860e32670d6b35e802635dacee11bbe0efccf0d82772445c8c59bc54925e7864","audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":3,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T13:27:32.576068+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Antrag betreffend \u201eDer Kanton Glarus bildet eine Gemeinde\u201c","memorial_page":null,"overview":"<p>Ausgangslage</p>\n<p>Am 14. Juni 2007 reichte ein B&#252;rger den Memorialsantrag &#171;Der Kanton Glarus bildet eine Gemeinde&#187; ein. Der Antragsteller will statt drei nur noch eine Gemeinde schaffen; er verspricht sich noch einfachere, schlankere Strukturen, ein einheitliches B&#252;rgerrecht und keine Probleme mehr mit dem Finanzausgleich; grundlegende Entscheide tr&#228;fe die Landsgemeinde, die konkrete Ausgestaltung sei Sache des Gesetzes.</p>\n<p>Regierungsrat und Landrat lehnen den Memorialsantrag aus folgenden Gr&#252;nden ab:</p>\nEr steht im Widerspruch zur gewachsenen f&#246;deralen Struktur unseres Kantons. &#8211; Der Memorialsantrag f&#252;hrte zu einer wesentlichen Ver&#228;nderung des Staatsaufbaus. Zwar bliebe die Gemeinde als Staatsebene bestehen, doch entfiele das f&#246;deralistische Element vollst&#228;ndig, weil das Kantonsgebiet nicht mehr in mehrere Gemeindegebiete aufgeteilt w&#228;re. Der f&#246;derale Wettbewerb zwischen Gemeinden ginge verloren. Konkurrenz aber f&#246;rdert die Qualit&#228;t, spornt an und verbessert die Wettbewerbsf&#228;higkeit. Es ginge nicht mehr um die St&#228;rkung der Gemeinden und die Sicherung von deren &#220;berlebens- und Entwicklungsf&#228;higkeit. Das Dreier-Modell vermag diesen Anspr&#252;chen besser zu gen&#252;gen, da es R&#252;cksicht auf die gewachsenen Strukturen mit der Unterteilung in Unterland, Mittelland und Hinterland nimmt. Die drei demokratisch gut abgest&#252;tzten neuen Gemeinden sind so stark und autonom, dass sie &#8211; ohne einmischende Zusch&#252;sse &#8211; ihre Aufgaben eigenst&#228;ndig und auf ihre Gegebenheiten angepasst erf&#252;llen k&#246;nnen.\nEs ergibt sich keine weitere wesentliche St&#228;rkung der Gemeindeautonomie. &#8211; Die Forderung, es seien die Gemeindestrukturen effizienter zu gestalten, erf&#252;llt das Dreier-Modell besser als das Einer-Modell. Regionale Verwurzelung, Einflussnahme und Mitbestimmung gingen in st&#228;rkerem Masse verloren. Die Bildung von nur noch einer Gemeinde br&#228;chte eine Zentralisierung: Konzentration auf wenige Standorte, grosse Verwaltungen, Abbau von F&#246;deralismus, schwindende direktdemokratische Mitwirkungsm&#246;glichkeiten, Verlust der Vorteile einer starken Gemeindeorganisation.\nDie L&#246;sung &#171;ein Gebiet &#8211; zwei Strukturen&#187; ist wenig sinnvoll. &#8211; Eine Gemeinde muss mindestens &#252;ber einen eigenen Gemeinderat mit Verwaltung verf&#252;gen. Das Einer-Modell schaffte die Gemeinden faktisch ab &#8211; vor allem wenn die Sparpotenziale voll genutzt werden wollten. Zwei unterschiedliche, aber fl&#228;chengleiche Staatsebenen w&#228;ren kaum sinnvoll. Das Neben- bzw. &#220;bereinander zweier Gemeinwesen w&#228;re f&#252;r die Stimmberechtigten schwer verst&#228;ndlich. Das Einer-Modell w&#228;re nur dann sinnvoll, wenn Kanton und Gemeinden verschmolzen w&#252;rden, es nur noch eine Exekutivbeh&#246;rde und nur eine Verwaltung g&#228;be, die Stimmberechtigten &#252;ber alle Gesch&#228;fte an der Landsgemeinde entschieden, der Landrat einzige Legislative w&#228;re. Dies h&#246;be aber die Gemeindeebene faktisch auf; der Memorialsantrag verlangt aber ausdr&#252;cklich die Bildung einer Gemeinde.\n<p>Vorgehen</p>\n<p>Der Landrat kann der Landsgemeinde die allgemeine Anregung zur Ablehnung beantragen. Dazu bedarf es keiner konkretisierten Vorlage. Ein Entwurf w&#228;re erst auszuarbeiten, wenn die Landsgemeinde &#8211; entgegen dem landr&#228;tlichen Ablehnungsantrag &#8211; der Anregung zustimmte. F&#252;r einen definitiven Entscheid w&#228;re jedoch ein fassbares Projekt unerl&#228;sslich und die nochmalige Anh&#246;rung der Gemeinden notwendig. Dem wird Rechnung getragen, indem nur die Grundsatzfrage zur Diskussion gestellt wird.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag &#171;Der Kanton Glarus bildet eine Gemeinde&#187; abzulehnen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Der Memorialsantrag zur Bildung einer Gemeinde wird mit grossem Mehr abgelehnt.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/d4ef49843336dae46e90502c3bc9be5ada3a09b73d4ec9b893a74aa6e3638487"},"vota":[{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Emil K\u00fcng, beantragt, den Memorialsantrag auf \nSchaffung einer Gemeinde abzulehnen. Die kritische Pr\u00fcfung des \nVorschlags auf Schaffung einer einzigen Gemeinde hat ergeben, dass die \nNachteile \u00fcberwiegen: So w\u00fcrde die n\u00f6tige Konkurrenz unter den Gemeinden\n ganz wegfallen und eine Gemeindestruktur geschaffen, welche dem \nKantonsgebilde sehr nahe kommt. Ausserdem w\u00fcrde Kraft und Energie \ngebunden, welche durch die Best\u00e4tigung zugunsten des Dreier-Modells \nben\u00f6tigt werden. Der Memorialsantrag zur Bildung einer einzigen Gemeinde\n ist deshalb abzulehnen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Emil K\u00fcng","function":"Kommissionspr\u00e4sident","place":"Obstalden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/bc439bcee5de06326339b9498d802e150ad7998e1ccea5b3a3ba147fe30f8707"}},{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hans Schindler \u00e4ndert seinen eigenen Memorialsantrag ab und fordert, \ndass der Kanton Glarus k\u00fcnftig nur noch aus einer Gemeinde bestehen \nsoll. Da es um ein sehr wichtiges Gsch\u00e4ft geht, soll Regierung und der \nLandrat diesen Antrag pr\u00fcfen und an einer n\u00e4chsten Landsgemeinde dem \nStimmvolk vorlegen. Laut Schindler w\u00fcrde eine Gemeinde die Landsgemeinde\n st\u00e4rken, da alle wichtigen Gesch\u00e4fte an der Landsgemeinde behandelt \nw\u00fcrden. Man w\u00fcrde an der Landsgemeinde dann nicht als Unterl\u00e4nder, \nMittell\u00e4nder und Hinterl\u00e4nder abstimmen, sondern als Glarner.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hans Schindler","function":null,"place":"R\u00fcti","political_affiliation":null,"picture":"/storage/abe211a5896547f98a8a418ed7cf3a0a60bb8d6699d1629fabb2b7d73c25773e"}}]},{"number":2,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T13:26:00.526123+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Antrag betreffend Aufhebung der Beschlussfassung der Landsgemeinde vom 7. Mai 2006 zum Traktandum 13: Fusion der Gemeinden zu drei Einheitsgemeinden","memorial_page":null,"overview":"<p>Ausgangslage; Antrag f&#252;r ausserordentliche Landsgemeinde</p>\n<p>Die Landsgemeinde 2006 befasste sich in drei Traktanden mit dem Projekt der Gemeindestrukturreform. Es sollten nicht nur die Gemeindestrukturen mit der Bildung von Einheitsgemeinden vereinheitlicht (&#167; 12) und das Sozial- und Vormundschaftswesen kantonalisiert werden (&#167; 14), sondern auch Gemeinden zu gr&#246;sseren Einheiten zusammengelegt werden (&#167; 13).</p>\n<p>Regierung und Landrat schlugen der Landsgemeinde das Schaffen von zehn Gemeinden vor. Die Vorlage war bereits im Landrat umstritten gewesen. Nach einer &#252;ber einst&#252;ndigen Diskussion obsiegte an der Landsgemeinde in einer Eventualabstimmung der Antrag auf Fusion zu nur drei Einheitsgemeinden &#252;ber das bereinigte Zehner-Modell und in der Schlussabstimmung &#252;ber den Ablehnungsantrag. Das Bundesgericht wies im November 2006 zwei Beschwerden ab, soweit es darauf eintrat, und die beiden eidgen&#246;ssischen Parlamentskammern ratifizierten die Verfassungs&#228;nderung als rechtens.</p>\n<p>Ende August 2007 wurde von einem Komitee die Einberufung einer ausserordentlichen Landsgemeinde mit dem Verhandlungsgegenstand &#171;Aufhebung der Beschlussfassung der Landsgemeinde vom 7. Mai 2006 zum Traktandum 13: Fusion der Gemeinden zu drei Einheitsgemeinden&#187; mit den notwendigen Unterschriften verlangt.</p>\n<p>Die Argumentation des Komitees</p>\n<p>&#171;Die unterzeichneten Stimmberechtigten anerkennen grunds&#228;tzlich den Ver&#228;nderungswillen, der in den &#252;berraschenden Beschlussfassungen der letztj&#228;hrigen Landsgemeinde zum Ausdruck gekommen ist. Wir sind aber &#252;berzeugt, dass es sich beim Beschluss f&#252;r drei Gemeinden um einen undurchdachten und g&#228;nzlich unvorbereiteten Entscheid handelt, der zu schwerwiegenden Nachteilen f&#252;r unseren Kanton f&#252;hrt. Mit den drei Gemeinden werden unter grossem Zeitdruck und vielerorts unfreiwillig k&#252;nstliche Grossgebilde geschaffen, die kaum die erhofften Kosteneinsparungen bringen werden. Auf der anderen Seite werden gut funktionierende und organisch gewachsene Strukturen zerst&#246;rt, ohne dass die Betroffenen der einzelnen Gemeinden auch nur h&#228;tten Stellung dazu nehmen k&#246;nnen. Nach dem unver&#228;ndert geltenden Artikel 118 Absatz 1 der Kantonsverfassung aber sind Zusammenschl&#252;sse von Gemeinden in erster Linie von den betroffenen Stimmberechtigten zu beschliessen, was leider unbeachtet blieb. Der Weg zu Zusammenschl&#252;ssen soll weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen, ohne unn&#246;tiges Diktat von oben. Wir wollen ein faires und demokratisches Glarnerland, dessen Strukturen von den Betroffenen mitgetragen werden.&#187;</p>\n<p>Stellungnahme von Regierungsrat und Landrat</p>\n<p>Die Landsgemeinde entschied, ihr Entscheid ist zu respektieren. &#8211; Die Landsgemeinde 2006 fasste demokratisch und freiwillig den weitergehenden Fusionsentscheid zu drei Gemeinden &#8211; entgegen dem Antrag von Regierung und Landrat, welcher ein Zehn-Gemeinden-Modell vorschlug. Der Antrag kam aus dem Volk, nicht von &#171;oben&#187;, von der Regierung. Das klare Bekenntnis zur Einheitsgemeinde und zur Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens (die Landsgemeinde 2007 verwarf einen Ablehnungsantrag dazu deutlich), zeigen den Reformwillen der Stimmberechtigten. Die Beh&#246;rden haben daraus erwachsende Landsgemeinde-Entscheide umzusetzen und nicht in Zweifel zu ziehen.</p>\n<p>Reformen der Gemeindestrukturen sind notwendig. &#8211; Die R&#252;ckkehr zu 25 Einheitsgemeinden bringt keine sinnvolle, zeitgem&#228;sse Gemeindestruktur. Die teils sehr kleinen Gemeinden k&#246;nnten ihre Aufgaben nicht allein und eigenverantwortlich erf&#252;llen sondern nur im Verbund, mit Zweckverb&#228;nden oder anderen Zusammenarbeitsformen. Auch w&#228;ren sie weiterhin auf finanzielle Drittunterst&#252;tzung angewiesen. Die damit verbundenen Nachteile blieben bestehen:</p>\nSchwierigkeit, qualifizierte Personen f&#252;r die Beh&#246;rdent&#228;tigkeit zu finden;\nkeine optimale Nutzung des Sparpotenzials;\nweiterhin schwierige, wenn auch entspanntere Finanzsituation von Gemeinden und Kanton; kleine Gemeinden w&#228;ren ohne Unterst&#252;tzung des Kantons nicht &#252;berlebensf&#228;hig;\n25 Raumordnungen, die ein uneinheitliches Bild vermitteln und die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons, insbesondere bei gr&#246;sseren Projekten erschweren;\ngeringere Chancen bez&#252;glich einer wirklichen wirtschaftspolitischen Schwerpunktstrategie und besserer Standortbedingungen;\nungen&#252;gende Reform des Bildungswesens; &#252;berkommunale Zusammenschl&#252;sse in Primarschul-, Oberstufenschul- sowie Hilfsklassen- und Kleinklassenkreise blieben bestehen und m&#252;ssten gar ausgebaut werden.\n<p>Fachleute errechneten f&#252;r das Dreier-Modell ein Sparpotenzial von rund 6 Millionen Franken. Der Zusammenschluss st&#228;rkt die direkte Demokratie, die heute eine Vielzahl von Zweckverb&#228;nden, Schulkreisen und Zusammenarbeitsvertr&#228;gen einschr&#228;nkt. Mit 20 Millionen Franken w&#252;rden die unterschiedlichen Verm&#246;gensverh&#228;ltnisse der Gemeinden ausgeglichen, wodurch sie &#252;ber eine gesunde finanzielle Basis verf&#252;gten. Schlanke Strukturen, starke Gemeinden, gesunde Finanzen, eine offene Kultur und eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinden erh&#246;hen die Wettbewerbsf&#228;higkeit auch des Kantons deutlich.</p>\n<p>Der Entscheid der Landsgemeinde ist rechtm&#228;ssig. &#8211; Das Komitee prangert den Landsgemeindebeschluss von 2006 zu unrecht als undemokratisch, verfassungswidrig und durchgepeitscht an. Alle Betroffenen &#8211; die in den Gemeinden Stimmberechtigten sind es auch an der Landsgemeinde &#8211; konnten gleichberechtigt mit Voten oder Stimmabgabe ihrer Ansicht Ausdruck geben. Der Abstimmungsinhalt war immer klar. Das Bundesgericht best&#228;tigte in zwei Entscheiden die Rechtm&#228;ssigkeit des gew&#228;hlten Vorgehens, insbesondere die Zul&#228;ssigkeit des &#252;ber das Memorial hinausgehenden Antrages zur Schaffung von drei Einheitsgemeinden. National- und St&#228;nderat stellten mit ihren Gew&#228;hrleistungsbeschl&#252;ssen die Rechtm&#228;ssigkeit des Vorgehens und des Ergebnisses, auch im Hinblick auf die Europ&#228;ische Charta der kommunalen Selbstverwaltung, fest. Es ist falsch und anmassend, der Landsgemeinde 2006 Unm&#252;ndigkeit vorzuwerfen. Die Aussage, es sei &#252;ber das Dreier-Modell nicht diskutiert worden, trifft ebenfalls nicht zu.</p>\n<p>Die Gemeindestrukturreform ist zu Ende zu f&#252;hren. &#8211; Inzwischen ist viel an Zeit und Arbeit sowie an finanziellen Mitteln in die Projektarbeit investiert worden. Es w&#228;re falsch, nach bald anderthalb Jahren intensiver Arbeit den Reformprozess zu stoppen. Das Recht, eine ausserordentliche Landsgemeinde zu fordern, und das Recht, auf einen Beschluss zur&#252;ckzukommen, bestehen nach unserer Verfassung; man darf sich allerdings mit Fug und Recht fragen, wieso die Initianten der Unterschriftensammlung dies nicht unmittelbar nach der Landsgemeinde 2006 getan haben. Die gefassten Beschl&#252;sse sind nicht aufzuheben, sondern umzusetzen.</p>\n<p>M&#246;gliche Antragstellungen</p>\n<p>Wird eine ausserordentliche Landsgemeinde verlangt, haben diese Stimmberechtigten die zu behandelnden Gegenst&#228;nde anzugeben. Die ausserordentliche Landsgemeinde ist jedoch nicht darauf beschr&#228;nkt, diesen Gegenstand entweder gutzuheissen oder abzulehnen. Vielmehr stehen ihr s&#228;mtliche der &#252;blichen Gestaltungsm&#246;glichkeiten offen. Es steht &#8211; wie an der Landsgemeinde 2006 &#8211; insbesondere die Anzahl Einheitsgemeinden zur Diskussion. Jeder Ab&#228;nderungsantrag, der eine Zusammenlegung auf eine andere Mehrzahl von Gemeinden zum Ziel hat, verf&#252;gt deshalb &#252;ber einen sachlichen Zusammenhang zum Beratungsgegenstand. &#220;ber den Memorialsantrag &#171;Der Kanton Glarus bildet eine Gemeinde&#187; ist beim n&#228;chsten Traktandum zu befinden.</p>\n<p>Antrag des Landrates</p>\n<p>Der Landrat beantragt mit grossem Mehr der Landsgemeinde, die verlangte Aufhebung des Landsgemeinde-Entscheides f&#252;r drei Einheitsgemeinden abzulehnen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Der Memorialsantrag wird mit klarem Mehr abgelehnt und somit der Landsgemeinde-Entscheid 2006 zur Fusion zu drei Einheitsgemeinden best&#228;tigt.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e9fc3d083ca52e526005ca1352489a5f9869a839dee00a724c038ecdbd61359d"},"vota":[{"number":17,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Emil K\u00fcng, lehnt im Namen der Landrats-Kommission \nden Aufhebungsantrag ab. Die vorberatende Landratskommission sei der \nMeinung, dass der Landsgemeinde-Entscheid 2006 rechtsg\u00fcltig zustande \ngekommen ist. Der laufende Prozess werde von den meisten Landr\u00e4ten als \npositiv bewertet und so wurden mehrere fr\u00fchere Skeptiker der \nGemeindestrukturreform zu Bef\u00fcrwortern von drei Gemeinden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Emil K\u00fcng","function":"Kommissionspr\u00e4sident","place":"Obstalden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/929237379b2c8a21182991539a8cf40e0dbcf47535cbbaa92404ac9e003db558"}},{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>David Reifler stellt den Antrag, entgegen der Empfehlung von Landrat \nund Regierungsrat, den Entscheid der Landsgemeinde 2006 aufzuheben. Die \nGemeindestimmb\u00fcrgerinnen und Gemeindestimmb\u00fcrger seien vor der \nLandsgemeinde 2006 nicht befragt worden. Zusammenschl\u00fcsse m\u00fcssten aber \nvon unten wachsen, damit die neuen Strukturen von allen B\u00fcrgern \nmitgetragen werden. Bei der Fusion zu drei Gemeinden w\u00fcrden ausserdem \nteure Verwaltungstempel entstehen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"David Reifler","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ffc80413afd8770f58f54703ae1dff1dec792b0fe1c6f06f2904488d64821cfb"}},{"number":11,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Heinrich H\u00f6sli beantragt, den Landsgemeinde-Entscheid 2006 \naufzuheben. Er fragt die Stimmb\u00fcrger, ob die heutigen Gemeindestrukturen\n nichts mehr wert seien und weshalb die Gemeinden gr\u00f6sser werden \nm\u00fcssten. Bereits heute seien die gr\u00f6ssten Gemeinden im Kanton am \nst\u00e4rksten verschuldet.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Heinrich H\u00f6sli","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/552f5e10879202da99af7c894968aa474f92121624a8a33e2e14add723975ae2"}},{"number":14,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hanspeter Zweifel beantragt, den Memorialsantrag zu unterst\u00fctzen. \nNicht das Wort gilt, sondern das letzte Wort hat zu gelten. Die \nGemeinden wurden nie zum Dreier-Modell befragt und der Art. 118 der \nKantonsverfassung wurde ignoriert. Dieses Vorgehen ist sowohl politisch \nals auch demokratisch nicht anst\u00e4ndig. Verschiedene Experten haben sich \nzudem kritisch zum Dreier-Modell ge\u00e4ussert. Aus diesem Grund ist ein \nlangsamer Weg mit freiwilligen Fusionen dem Dreier-Modell vorzuziehen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hanspeter Zweifel","function":"Gemeindepr\u00e4sident","place":"Linthal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/5a8c9bf6790408e5383a72432f68033a9a33eb330086c1f498dbf50cc6fd1d4f"}},{"number":15,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Martin Landolt empfiehlt, den Landsgemeinde-Entscheid 2006 \nbeizubehalten. Landolt bittet alle Gegner von drei Gemeinden sich daran \nzu erinnern, wie sich die Situation vor der Landsgemeinde 2006 \npr\u00e4sentiert hat und fordert diese auf, die Emotionen f\u00fcr kurze die Zeit \nder Abstimmung beiseite zu legen. Der Schritt zu drei Gemeinden sei \nnicht f\u00fcr uns, sondern f\u00fcr die kommenden Generationen zu f\u00e4llen. F\u00fcr die\n n\u00e4chsten Generationen w\u00fcrden die neuen Strukturen selbstverst\u00e4ndlich \nsein. Die Initianten der heutigen Landsgemeinde h\u00e4tten keine L\u00f6sung f\u00fcr \ndie anstehenden Herausforderungen im Kanton parat und w\u00fcrden nach der \nLandsgemeinde wieder von der Bildfl\u00e4che verschwinden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martin Landolt","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/7c94407458522becb3f1b4f3309fbe557aed5ccc5fe2a480edcd21686415f2c9"}},{"number":8,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Erich Leuzinger unterst\u00fctzt den Memorialsantrag. Seiner \nAnsicht nach haben das Gesetz und die Verfassung zu gelten und nicht das\n Wort, wie dies die Gegner vorhalten. Der Entscheid der letztj\u00e4hrigen \nLandsgemeinde hat sich \u00fcber Verfassungsartikel und Chartabestimmungen \nhinweg gesetzt, welche den Rahmen f\u00fcr Gemeindestrukturreformen bilden. \nDie Aufhebung des Dreier-Modells ist eine Konsequenz der getreuen \nAnwendung der Kantonsverfassung des Kantons Glarus. Leuzinger stellt \nrichtig, dass das Bundesgericht nicht gepr\u00fcft hat, ob Art. 118 der \nKantonsverfassung verletzt worden ist. Demzufolge ist der Entscheid \nnicht rechtsm\u00e4ssig.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Erich Leuzinger","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/166352b72aa52ebb027ca17478632597e97bf79ab21339251074a62cbd19dc0c"}},{"number":6,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Sergio Haller beantragt im Namen der JUSO, den \nMemorialsantrag abzulehnen. Der Entscheid an der Landsgemeinde 2006 ist \nvon weitreichender Bedeutung. Die Mehrheit der Glarner Stimmb\u00fcrgerinnen \nund \u2013b\u00fcrger hat entschieden und dieser Entscheid ist zu respektieren, \nargumentiert Haller. Sogar die Gegner des Dreier-Modells sind der \nAnsicht, dass eine Gemeindestrukturreform n\u00f6tig ist. Durch die Schaffung\n von drei Grossgemeinden werden in vielen Bereichen \nOptimierungspotenziale erschlossen. Die Identit\u00e4t wird darunter nicht \nleiden. Eine Aufhebung des gef\u00e4llten Entscheids ist ein grosser Schritt \nzur\u00fcck.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Sergio Haller","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/e429d06906ea21375c21c9d6614ba1fa9769f06cc42b4bd751c3bc950a672f44"}},{"number":18,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Regierungsr\u00e4tin Marianne D\u00fcrst beantragt die Ablehnung des \nMemorialsantrags. Die Glarnerinnen und Glarner haben an der \nLandsgemeinde 2006 entschieden und durch Zustimmung zum Dreier-Modell \nder fest verankerten Identit\u00e4t von Hinter-, Mittel- und Unterland Kraft \nverleiht. Das Verh\u00e4ltnis zwischen Gemeinden untereinander und dem Kanton\n ist neu zu definieren. Dies stellt eine Chance dar und diese ist am \nheutigen Tag zu ergreifen. Heute geht es nicht um den Egoismus oder den \neigenen Posten, sondern um das Ganze und die Zukunft. Die derzeitige \nStruktur ist nicht \u00fcberlebensf\u00e4hig. Aus diesem Grund m\u00fcssen wir uns alle\n auf das gleiche Ziel zu bewegen und f\u00fcr das Dreier-Modell stimmen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Marianne D\u00fcrst","function":"Regierungsr\u00e4tin","place":null,"political_affiliation":null,"picture":"/storage/2b76f2b3306d4b1eaa1101513619ed1f8613c3d28fb1ae0a166984cc0c0a3fd1"}},{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Bea Noser empfiehlt, den Aufhebungsantrag abzulehnen. Die \nJungparteien von CVP, FDP und SP st\u00fcnden hinter dem Entscheid. Die heute\n noch starken Gemeinden w\u00fcrden morgen vor grossen Herausfordungen \nstehen. Deshalb wollen die Jungparteien am Landsgemeinde-Entscheid \nfesthalten. Noser bittet die Stimmberechtigten, die Aufbruchstimmung im \nKanton beizubehalten. Genauso wie Kalberw\u00fcrste und Ziger geh\u00f6rten auch \nPioniergeist und Mut zum Glarnerland. Noser verspricht im Namen der \njungen Generation auch k\u00fcnftig am Reformprojekt mitzuarbeiten.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Bea Noser","function":null,"place":"Oberurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/4e6aa6b2ee04d1cf6660e1325f50f0464fc58e8a9a4fe3e90e196a3cbb0b9e54"}},{"number":10,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>This V\u00f6geli beantragt, den Memorialsantrag abzulehnen. Die Glarner Stimmb\u00fcrger wussten sehr wohl, \u00fcber was an der Landsgemeinde\n vom letzten Jahr abgestimmt wurde. Das Beispiel der Gemeinde R\u00fcti \nzeigte V\u00f6geli, wie sehr das \u00abG\u00e4rtlidenken\u00bb im Kanton Glarus verankert \nist. Niemand war wirklich bereit, der finanziell in Not geratenen \nGemeinde zu helfen. Das soll mit dem Dreier-Modell vermieden werden: \n\u00abAus G\u00e4rtli sollen G\u00e4rten oder gar Felder werden\u00bb. B\u00fcrgern\u00e4he ist nicht \nein Ausfluss von kleinen Gemeinden, sondern muss auch gelebt werden. Mit\n dem Dreier-Modell wird zudem sicher gestellt, dass die Besetzung der \nBeh\u00f6rden einfacher wird.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"This V\u00f6geli","function":"Gemeindepr\u00e4sident R\u00fcti","place":null,"political_affiliation":null,"picture":"/storage/550868b01d0c4d3f0e4f6379545b1b4e88e27e2022db4a07f1e687acfdbbc1ec"}},{"number":12,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Kurt Reifler beantragt, den Memorialsantrag abzulehnen. Am Beispiel Gstaad zeigt Reifler die Vorz\u00fcge einer Gemeindefusion\n auf. F\u00fcr die Umsetzung des Dreier-Modells ist Vertrauen notwendig. Er \nruft die Anwesenden dazu auf, das Vertrauen in die Mitglieder der \nExpertengruppen an der heutigen Landsgemeinde zu erneuern und weiter dem\n eingeschlagenen Weg zu folgen. Man muss Vertrauen zeigen und nicht nur \nvon Vertrauen sprechen. Eine Ablehnung des Memorialsantrags ist ein \nZeichen des Vertrauens.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Kurt Reifler","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/bc97614a223f30870a9c715b8a38a47afa2f8f2572a0ec82d419cbae824c4d6c"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Martin D\u00fcrst will den Landsgemeinde-Entscheid 2006 aufheben. Der \neingeschlagene Weg zu drei Gemeinden sei zu stoppen und ein anderer Weg,\n der von den Gemeinden mitgetragen wird, sei einzuschlagen. Dieser neue \nWeg soll demokratisch sein, wie in Luchsingen und Haslen, bei dem die \nStimmb\u00fcrger hinter dem Entscheid stehen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martin D\u00fcrst","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/66497a0997dbae2be1d99a2d329430d212b14101abf3e51a66fe3a53bcb1e03d"}},{"number":13,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Thomas Hefti will am Entscheid der Landsgemeinde 2006 festhalten, \nauch wenn er damals nicht f\u00fcr drei Gemeinden gestimmt habe. Hefti \nerw\u00e4hnt die Vorteile von drei Gemeinden bei der Raum- und Zonenplanung, \nbei den Werkbetrieben, bei der Besetzung von Beh\u00f6rden und bei der \nEntwicklungspolitik. Jede der drei neuen Gemeinden habe sehr gute \nVoraussetzungen f\u00fcr die Zukunft.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Thomas Hefti","function":"Gemeindepr\u00e4sident","place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/3e34fb02499f3175907d31e36c2e12b8189a3770eac50c432d14ce3d27732d82"}},{"number":7,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Susanne Elmer beantragt, den Aufhebungsantrag abzulehnen. Als \nVertreterin der Jungfreisinnigen will sie am mutigen Entscheid von 2006 \nfesthalten. Zukunft bedeute immer auch Ver\u00e4nderungen. Mit drei Gemeinden\n sei der Kanton f\u00fcr die Zukunft gewappnet. Dabei soll aber nicht der \nganze Kanton auf den Kopf gestellt werden. Elmer ruft die \nStimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger auf, den Reformprozess zu unterst\u00fctzen \nund diesen auch stets kritisch zu hinterfragen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Susanne Elmer","function":null,"place":"Netstal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ddc3f339df1cdc89fe70227128f9347c55761293cb37521eeea6439e90a29485"}},{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Toni Gisler beantragt, den Memorialsantrag zu unterst\u00fctzen. Als \njunger B\u00fcrger erkl\u00e4rt er die Vorz\u00fcge der bestehenden Gemeinden, welche \neine prosperierende Zukunft vor sich haben. Er mahnt, dass der Wert \neines Einzelnen durch die Zwangsfusion an Wert verlieren wird. \nStattdessen wird die classe politique an Einfluss gewinnen und das Volk \nwird sich spalten. Ausserdem wird die B\u00fcrokratie zunehmen und das Geld \nin die Zentrumsgemeinden abfliessen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Toni Gisler","function":null,"place":"Linthal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/e74afcf15106507383e1c832f61d8c6e664b3c730182fe5a549679dbeefed348"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Fredy Schnyder beantragt im Namen der Antragssteller, den \nMemorialsantrag zu unterst\u00fctzen. Er stellt sich die Frage nach dem \nbisher Geleisteten. Vieles ist unklar oder steht noch nicht fest. Zudem \nstellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit des Dreier-Modells: Die \nkleinen Gemeinden werden von den grossen Zentrumsgemeinden abh\u00e4ngig sein\n und eine Fusion unter Zwang wird nicht zu den gew\u00fcnschten Resultaten \nf\u00fchren.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Fredy Schnyder","function":null,"place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/b55f13aedf56fe05ef7b4242dce0775be8027fc49be54570f0b85dd04a592c86"}},{"number":16,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Heinrich Schiesser beantragt, den Memorialsantrag zu unterst\u00fctzen. \nDer Kanton und die Regierung will starke Gemeinden, hat aber in letzter \nZeit Gesetze in Kraft gesetzt, welche diesem Ziel entgegen stehen. \nNiemand weiss genau, welche Investitionen im Zuge der Umsetzung des \nDreier-Modells get\u00e4tigt werden m\u00fcssen. Der Spareffekt ist zudem zu \nbezweifeln. Aus eigener Erfahrung weiss Schiesser, dass Sparpotentiale \nnur durch K\u00fcrzung von L\u00f6hnen, Investitionsaufschub, Abbau von Leistungen\n in Randregionen oder durch Effizienzsteigerung erbracht werden kann. \nDies ist in der Wirtschaft genau gleich. Die Schaffung von drei \nGrossgemeinden schr\u00e4nkt zudem den Wettbewerb unter den Gemeinden ein.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Heinrich Schiesser","function":"Gemeindepr\u00e4sident","place":"Braunwald","political_affiliation":null,"picture":"/storage/00698f00043d853d4ba81705747982517ace98b8275364393a625e63eefd2cc4"}},{"number":9,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Jakob Kamm weist auf die stark r\u00fcckl\u00e4ufigen \nSch\u00fclerzahlen im Kanton Glarus hin. Aus Sicht der Schule h\u00e4tte der \nLandsgemeinde-Entscheid 2006 nicht besser sein k\u00f6nnen. Der Entscheid \nhabe zur Folge, dass die Gemeinden im Bereich der Schulen viel flexibler\n und eigenst\u00e4ndiger w\u00fcrden. Zahlreiche der heutigen 25 Gemeinden seien \nnicht gross genug f\u00fcr eigene Schulen. Es w\u00fcrden weiterhin Schulkreise \nben\u00f6tigt. Diese seien aber undemokratisch, da eine Mitbestimmung der \nStimmb\u00fcrger nicht m\u00f6glich sei. Am Landsgemeinde-Entscheid sei deshalb \nmit grossem Mehr festzuhalten.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Jakob Kamm","function":"Regierungsrat","place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/5b1ab56c35d3e423f4dbf55f88e9892a17e5b1068a1771289db9e212af605dfe"}}]},{"number":1,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T13:20:52.476309+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Er\u00f6ffnung der Landsgemeinde","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Landsgemeinde wird durch den Landammann er&#246;ffnet. Die stimmberechtigten M&#228;nner und Frauen werden hierauf den Eid zum Vaterland schw&#246;ren.</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/081f674036a51a8fda852bbcd950b75f1baf8653551bcc3b2583e85f5d8bd792"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hochgeachteter Herr Landesstatthalter\nHochgeachtete Damen und Herren der administrativen und richterlichen Beh\u00f6rden\nHochvertraute, liebe Mitlandleute</p><p>Jedesmal, wenn wir uns hier als stimmberechtigte Glarnerinnen und Glarner im Ring versammeln \u2013 jedesmal, wenn wir hier unter freiem Himmel und im Kranz der Berge die politischen Weichen unseres Kantons stellen \u2013 jedesmal dann sp\u00fcren wir ganz genau: Jetzt wird es Fr\u00fchling!</p><p>Heute ist es, wenn wir dem Kalender glauben wollen, ein bisschen anders: Wir tagen und entscheiden im Vorwinter. Zustande gekommen ist die heutige ausserordentliche Landsgemeinde, die erste seit \u00fcber 120 Jahren, durch Begehren von mehr als 2000 Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrgern. Das Recht und die M\u00f6glichkeit dazu gab ihnen Artikel 63 Abs. 3 der Kantonsverfassung \u2013 eine Bestimmung, die auch im heutigen Verfassungsrecht trotz ihrer \u00e4usserst seltenen Anwendung ihre uneingeschr\u00e4nkte G\u00fcltigkeit besitzt. Diese Tatsache steht zweifelsfrei fest.</p><p>Wenn zu diesem Vorgehen trotzdem Bedenken ge\u00e4ussert worden sind, so haben sie vor allem mit dem Anliegen zu tun, die Best\u00e4ndigkeit von Landsgemeindeentscheiden m\u00f6ge nicht unbedacht aufs Spiel gesetzt werden. Auch dazu ist festzuhalten, dass rechtlich betrachtet dem Wiederaufrollen von Landsgemeindebeschl\u00fcssen keine Grenzen gesetzt sind, auch keine zeitlichen. Wohl aber l\u00e4sst sich staatspolitisch postulieren, dass von diesem Weg auch k\u00fcnftig kein unbesehener Gebrauch gemacht werden sollte, und zwar auch in F\u00e4llen, in denen die Landsgemeinde eher knapp entschieden hat. In diesem Sinne ist es zu begr\u00fcssen, dass die Urheber der heutigen ausserordentlichen Landsgemeinde geltend machen, es gehe auch aus ihrer Sicht um einen aussergew\u00f6hnlichen Fall, der sich von den Mechanismen der Landsgemeinde her nicht h\u00e4ufen solle.</p><p>Regierung und Landrat bringen in diesem Sinne den Initianten Respekt entgegen, und sie versuchten dies auch mit der speditiven Anberaumung und Vorbereitung der heutigen ausserordentlichen Landsgemeinde zu beweisen. Der Respekt von Regierung und Landrat gilt indessen zuallererst dem Volksentscheid der Landsgemeinde 2006, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil ja die letztj\u00e4hrige Landsgemeinde nicht etwa dem beh\u00f6rdlichen Antrag zugestimmt, sondern mit dem Ja zum Dreiermodell ihren eigenst\u00e4ndigen Willen bekundet hat.</p><p>Es war und ist f\u00fcr Regierung und Landrat eine demokratische Selbstverst\u00e4ndlichkeit, diesen Volkswillen zu respektieren und bestm\u00f6glich umzusetzen. An dieser Aufgabe haben sich in der Zwischenzeit viele konstruktive Kr\u00e4fte auf Gemeinde- und Kantonsebene mit grossem Einsatz beteiligt, und daf\u00fcr geb\u00fchrt ihnen der Dank der Landsgemeinde. Naturgem\u00e4ss hat die Diskussion zu den Einzelfragen des Dreiermodells auch zu mancherlei Kontroversen gef\u00fchrt, wie das zu einem derartigen politischen Prozess geh\u00f6rt. Festzuhalten ist indessen, dass alle massgeblichen Entscheidungen dazu bei den entsprechenden Ausf\u00fchrungserlassen wiederum dem Volk selber zustehen, sei es bei den entsprechenden Gesetzesrevisionen an der Landsgemeinde \u2013 oder sei es dann in den neuen Gemeinden selber.</p><p>Insgesamt jedenfalls sind Regierung und Landrat auf dem Weg zum Dreiermodell auch inhaltlich zur \u00dcberzeugung gelangt, dass dieses Modell, auch wenn es urspr\u00fcnglich nicht das ihrige war, richtig und zweckm\u00e4ssig f\u00fcr eine zukunftsgerechte Gestaltung unserer \u00fcberschaubaren glarnerischen Strukturen sei \u2013 und umso mehr empfehlen sie der heutigen ausserordentlichen Landsgemeinde, konsequent beim Volksentscheid vom 7. Mai 2006 zu bleiben.</p><p>Konkret liegen der heutigen Landsgemeinde zwei Begehren von B\u00fcrgerseite vor: erstens der Antrag, den Volksentscheid zum Dreiermodell wieder aufzuheben, und zweitens die allgemeine Anregung, der Kanton Glarus solle nur noch aus einer einzigen Gemeinde bestehen. Regierung und Landrat beantragen, beide Antr\u00e4ge abzulehnen und an der letztj\u00e4hrig beschlossenen Vorlage unver\u00e4ndert festzuhalten. Das bedeutet auch, dass die vorberatenden Beh\u00f6rden empfehlen, von anderweitigen Antr\u00e4gen abzusehen respektive ihnen nicht zu folgen. Trotzdem stellt sich die Frage, welche Antr\u00e4ge heute zul\u00e4ssig oder nicht zul\u00e4ssig sind, und ich erlaube mir, dazu an dieser Stelle einige Hinweise zu machen.</p><p>Ausgangspunkt dieser \u00dcberlegungen ist, dass die Kantonsverfassung f\u00fcr eine ausserordentliche Landsgemeinde zur Behandlung von Antr\u00e4gen keine speziellen Regelungen vorsieht, dass demzufolge also dieselben Regeln gelten wie an einer ordentlichen Landsgemeinde. Zur Anwendung kommen also namentlich die Abs\u00e4tze 2 und 3 von Artikel 65 der Kantonsverfassung.</p><p>In Absatz 2 ist das Recht verankert f\u00fcr Antr\u00e4ge (ich zitiere) \u00abauf Unterst\u00fctzung, Ab\u00e4nderung, Ablehnung, Verschiebung oder R\u00fcckweisung\u00bb. Auf dieser Basis und in Respektierung des Entscheidungsspielraums der Landsgemeinde ist es heute zul\u00e4ssig, zum Landsgemeindeentscheid von 2006 nicht nur Festhalten oder Aufhebung zu beantragen, sondern auch \u00c4nderungen am damaligen Beschlussestext, soweit sie klar spezifiziert formuliert sind \u2013 und zwar sowohl zur Zahl der Gemeinden wie auch zu anderen Bestandteilen der damaligen Vorlage. Wenn heute solche Antr\u00e4ge gestellt w\u00fcrden, so w\u00e4ren sie im Abstimmungsprozedere zun\u00e4chst der unver\u00e4nderten Vorlage von 2006 gegen\u00fcberzustellen \u2013 und das Ergebnis daraus st\u00fcnde dann in der dem Antrag auf v\u00f6llige Aufhebung des letztj\u00e4hrigen Entscheides gegen\u00fcber. Zuallererst freilich w\u00e4re \u00fcber allf\u00e4llige R\u00fcckweisungs- respektive Verschiebungsantr\u00e4ge zu entscheiden. Dazu mache ich Sie darauf aufmerksam, dass nach einem R\u00fcckweisungs- oder Verschiebungsbeschluss einstweilen das bestehende, von der Landsgemeinde 2006 beschlossene Recht weitergelten w\u00fcrde.</p><p>Sodann weise ich Sie darauf hin, dass es nach geltender Kantonsverfassung nicht zul\u00e4ssig w\u00e4re, den heutigen Beratungsgegenstand an die Urne zu \u00fcberweisen; ein solches Vorgehen k\u00e4me nur nach einer vorg\u00e4ngigen \u00c4nderung der Verfassungsbestimmungen \u00fcber die politischen Rechte, die nicht Gegenstand der heutigen Landsgemeindetraktanden sind, in Betracht. Dementsprechend d\u00fcrfte und k\u00f6nnte heute ein allf\u00e4lliger Antrag auf \u00dcberweisung an die Urne nicht zur Abstimmung gebracht werden, beziehungsweise er w\u00e4re als Antrag auf R\u00fcckweisung zu behandeln.</p><p>Ebenso mache ich darauf aufmerksam, dass in der abschliessenden Aufz\u00e4hlung der Antragsm\u00f6glichkeiten, die ich Ihnen soeben aus der Kantonsverfassung zitiert habe, die Variante eines Nichteintretensantrages fehlt. Auch ein Nichteintretensantrag, der also darauf abzielen w\u00fcrde, die Behandlung des Komiteeantrages von vornherein zu verweigern, k\u00f6nnte daher heute nicht entgegengenommen werden.</p><p>Aufgrund von Artikel 65 Absatz 3 der Kantonsverfassung ist schliesslich zu beachten, dass Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge in einem sachlichen Zusammenhang zum Beratungsgegenstand stehen m\u00fcssen. Der sachliche Zusammenhang besteht heute f\u00fcr beide Traktanden im Thema der Anzahl Gemeinden und der damit verbundenen Modalit\u00e4ten. Dieser sachliche Zusammenhang w\u00fcrde aber beispielsweise gesprengt durch einen Antrag, der die Staatsebene der Gemeinden v\u00f6llig beseitigen wollte, also auf null Gemeinden abzielen w\u00fcrde; ein solcher Antrag k\u00f6nnte heute nicht zur Abstimmung gebracht werden.</p><p>Ich danke Ihnen f\u00fcr die Beachtung dieses rechtlichen Spielraums, \u00fcber den die Landsgemeinde heute verf\u00fcgt. Ich danke Ihnen aber auch im Voraus daf\u00fcr, wenn Sie in den anschliessenden Debatten bei aller Leidenschaft, die mit dem Thema verbunden ist, die Regeln der Fairness beachten und insbesondere von pers\u00f6nlichen Verunglimpfungen abzusehen. Ich ersuche die Mitlandleute, den jeweiligen Votantinnen und Votanten mit Ruhe und Anstand zuzuh\u00f6ren und dabei auf lautstarke Beifalls- oder Missfallenskundgebungen zu verzichten. Zugleich appelliere ich an die Votierenden, die Geduld der Landsgemeinde nicht allzu sehr zu strapazieren und die Wiederholung von bereits Gesagtem zu vermeiden. Und ich bitte die Mitlandleute jetzt schon, auch nach dem Abschluss von Traktandum 2 im Ring zu bleiben, bis wir gemeinsam auch noch das Traktandum 3 behandelt haben.</p><p>Vor allem aber richte ich an uns alle, die wir hier versammelt sind, den eindringlichen Appell, die heute fallenden Entscheide in W\u00fcrde und demokratischem Respekt entgegenzunehmen und zu akzeptieren. Wie immer diese Entscheide lauten: Es muss unser gemeinsames Bestreben sein, entstandene Gr\u00e4ben zu \u00fcberwinden und wieder gemeinsam nach vorne zu schauen. Die Glarner Landsgemeinde hat immer wieder bewiesen, dass sie das kann, und ich bin \u00fcberzeugt, dass sie es auch heute kann, wenn alle dazu ihren Beitrag leisten. Denn wir m\u00fcssen und wollen, was immer das Resultat der heutigen Beratungen ist, trotz dieses sp\u00e4therbstlichen Tages im bildlichen Sinne f\u00fcr unseren Kanton durchaus sagen k\u00f6nnen: \u00abJetzt beginnt der Fr\u00fchling!\u00bb In diesem Sinne stelle ich Land und Volk von Glarus unter den Machtschutz Gottes und erkl\u00e4re die ausserordentliche Landsgemeinde des Jahres 2007 als er\u00f6ffnet.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":null,"function":null,"place":null,"political_affiliation":null,"picture":"/storage/c30ea119a70f28ca6d5350793ccf9a0174e9a35e384dcc2e8818713374b934d1"}}]}]}