{"date":"2008-05-04","state":"completed","last_modified":"2025-03-20T12:43:35.677167+00:00","extraordinary":false,"video_url":"https://www.youtube.com/embed/mQ81rJ5rYfQ?autoplay=0&start=0&rel=0","overview":"<p>Die Glarner Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt; in diesem Jahr am <strong>4. Mai 2008.</strong> Sie beginnt um <strong>9.30 Uhr.</strong> Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem <strong>Zaunplatz</strong> (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann er\u00f6ffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Absch\u00e4tzen.</p><p>Grundlage f\u00fcr die Stimmberechtigten ist das \u00abMemorial f\u00fcr die Landsgemeinde\u00bb (PDF, 689 KB). Es enth\u00e4lt die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Gesch\u00e4fte mit einl\u00e4sslicher Darstellung und Begr\u00fcndung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt.</p><p>An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das Recht \u00abzu raten, zu mindern und zu mehren\u00bb. Das heisst, sie k\u00f6nnen zu jedem Sachgesch\u00e4ft das Wort verlangen und \u00c4nderungen beantragen. Es sind zudem Antr\u00e4ge auch auf Verschiebung, R\u00fcckweisung oder Ablehnung m\u00f6glich.</p><p>Zutritt zum Ring haben nur <strong>stimmberechtigte Personen.</strong>(Es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden). Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche d\u00fcrfen sich unmittelbar neben der Rednerb\u00fchne aufhalten. Es ist jedoch den Stimmberechtigten untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzpl\u00e4tze mitzunehmen. F\u00fcr Interessierte stehen <strong>Zuschauertrib\u00fcnen</strong> zur Verf\u00fcgung.</p><h2>\nFindet die Landsgemeinde statt?\n</h2><p>Der Entscheid \u00fcber die Abhaltung der Landsgemeinde ist am Sonntagmorgen des 4. Mai ab 6 Uhr \u00fcber <strong>Telefonnummer 1600</strong>(regionale Meldungen, Rubrik 1) erh\u00e4ltlich. Ferner wird die Meldung von <strong>Radio DRS</strong> in den Fr\u00fchnachrichten um <strong>7 und 8 Uhr</strong>ausgestrahlt. Sollte die Landsgemeinde am 4. Mai wegen schlechter Witterung nicht stattfinden, ist als Verschiebungsdatum Sonntag, 18. Mai, vorgesehen.</p><h2>\nEhreng\u00e4ste\n</h2><p>Ehreng\u00e4ste des Regierungsrates:</p><ul>\n<li><strong>Bundeskanzlerin Corina Casanova,</strong> Stabschefin des Bundesrates</li>\n<li><strong>Regierungsrat des Kantons Tessin in corpore</strong></li>\n<li><strong>Brigadier Daniel L\u00e4tsch,</strong> Direktor der Milit\u00e4rakademie der ETH Z\u00fcrich</li>\n</ul><h2>\nGratis mit dem \u00f6V an die Landsgemeinde\n</h2><p>An der Landsgemeinde 2008, das heisst am 4. Mai (im Verschiebungsfalle am 18. Mai), k\u00f6nnen alle \u00f6V-Angebote im Kanton Glarus (Bahn- und Buslinien inkl. Braunwaldbahn, Basis 2. Klasse) <strong>gratis</strong> ben\u00fctzt werden.</p><p>Wir machen darauf aufmerksam, dass am Landsgemeinde-Sonntag, <strong>zus\u00e4tzlich zum normalen Sonntagsfahrplan</strong> der Bahn- und Busbetriebe, folgende Kurse angeboten werden:</p><table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Extrazug Ziegelbr\u00fccke\u2013Glarus:</strong></td>\n<td> </td>\n<td><strong>Extrazug Glarus\u2013Ziegelbr\u00fccke:</strong></td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Ziegelbr\u00fccke ab</td>\n<td>8.55 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Glarus ab</td>\n<td>14.18 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>8.57 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>14.21 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>9.01 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>14.26 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>9.04 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>14.29 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Glarus an</td>\n<td>9.07 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Ziegelbr\u00fccke an</td>\n<td>14.32 Uhr</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><p>Glarner-Bus Mittelland (Ennenda, Glarus, Riedern, Netstal, N\u00e4fels, Mollis): gem\u00e4ss Samstags-Fahrplan.</p><h2>\nKinderh\u00fctedienst\n</h2><p>Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9.00 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein K\u00fcnderh\u00fctedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Hinterland) und im Kindergarten L\u00f6wen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Unterland bis und mit Glarus) statt. F\u00fcr Einzelheiten verweisen wir auf die Inserate in der Presse.</p>","files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/f478f67e4883e8070e2bc336b733d67f7c09530b987ca5ff718ffa7bdd7942ca","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/89fe82da03748530329bf020fa2e00f5c8717fb8b9fc558156cbfd32e09b09a5","audio_mp3":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/f99d4d54f6b3658147425acdc914f486ef6cd502f54e8cb866b4b47a9cbaffc0","audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":14,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T13:35:48.898717+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber Wahlen und Abstimmungen\nan der Urne\nB. Antrag betr. Reduktion der Anzahl der Mitglieder des Landrates","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird beantragt, mit einer &#196;nderung des Gesetzes &#252;ber die Wahlen und Abstimmungen an der Urne (Abstimmungsgesetz) nur noch drei Wahlkreise zu schaffen und den Memorialsantrag betreffend Reduktion der Anzahl der Mitglieder des Landrates abzulehnen.</p>\n<p>Die Landsgemeinde 2004 verschob die Behandlung des im Juli 2002 eingereichten Memorialsantrages auf Reduktion der Anzahl der Mitglieder des Landrates auf die Legislaturperiode 2006/2010, da die Gemeindestrukturreform nicht mit neuen Wahlkreisen pr&#228;judiziert werden wollte. Inzwischen sind wichtige Entscheide gefallen:</p>\nDas Bundesgericht pr&#228;zisierte seine Rechtsprechung zur Frage der Gleichbehandlung der Stimmberechtigten bei Proporzwahlen und damit zu m&#246;glichen Wahlkreiseinteilungen.\nDie Landsgemeinde 2006 beschloss das Schaffen dreier grosser Einheitsgemeinden auf den 1. Januar 2011, und die ausserordentliche Landsgemeinde von 2007 best&#228;tigte diesen Beschluss.\n<p>F&#252;r die n&#228;chsten Landratswahlen ist die Wahlkreisregelung anzupassen, ansonsten die Gefahr der Aufhebung durch das Bundesgericht best&#252;nde. Die drei Wahlkreise blieben im Landrat unbestritten, ebenso einige weitere Anpassungen. Bei drei Wahlkreisen ergibt sich folgende Mandatsverteilung:</p>\nEinwohner\n80 Mitglieder\n60 Mitglieder\nGL Nord\n15890\n34 Sitze\n25 Sitze\nGL Mitte\n12038\n25 Sitze\n19 Sitze\nGL S&#252;d\n10073\n21 Sitze\n16 Sitze\n<p>Der Landrat beantragt im Gegensatz zum Regierungsrat, den Memorialsantrag abzulehnen und die Zahl der Mitglieder des Landrates bei 80 zu belassen. Er anerkannte zwar die im Trend liegende Machbarkeit einer Reduktion &#8211; wie vom Regierungsrat vorgeschlagen &#8211; auf 60 Mitglieder. Eine h&#246;here Anzahl Ratsmitglieder gew&#228;hrleiste jedoch eine breitere Vertretung aller Volksschichten und Landesgegenden, sowie eine ausgeglichenere und bessere Durchmischung mit selbstst&#228;ndig Erwerbenden, privatrechtlich und &#246;ffentlich-rechtlich Angestellten. Die Belastung f&#252;r das einzelne Ratsmitglied werde nach einer Reduktion gr&#246;sser, da die Kommissionsarbeit nicht zu reduzieren sei. Vor allem kleinere Fraktionen w&#252;rden durch eine Reduktion st&#228;rker betroffen. Diese w&#252;rde zudem weder die Qualit&#228;t der Arbeit noch die Attraktivit&#228;t des Landratsmandates f&#246;rdern, im Gegenteil. Sie bringe kaum einen Spareffekt und k&#246;nne nicht mit der Reduktion der Zahl der Mitglieder des Regierungsrates und der daraus resultierenden Verwaltungsreorganisation verglichen werden. Auch werde mit der kommenden Parlamentsreform die Arbeit f&#252;r die einzelnen Landratsmitglieder sicher nicht kleiner.</p>\n<p>Der Landrat folgte mit grossem Mehr der Argumentation seiner vorberatenden Kommission und stimmte der &#196;nderung des Abstimmungsgesetzes zu. Die Reduktion der Zahl der Mitglieder des Landrates und den diesbez&#252;glichen Memorialsantrag beantragt er hingegen abzulehnen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Entgegen der Empfehlung des Landrates wird dem Memorialsantrag f&#252;r eine Reduktion des Landrates auf 60 Mitglieder zugestimmt.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/0af34df89bda5f8e74f6571d4ffbff10f4d819c820dbb0813edd781daa179b24"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Otto Luchsinger empfiehlt, den landr\u00e4tlichen Antrag abzulehnen und \ndem urspr\u00fcnglichen Memorialsantrag zur Reduktion der Mitglieder des \nLandrats zuzustimmen. Luchsinger m\u00f6chte den Landrat von 80 auf 60 \nMitglieder reduzieren, da ein Teil der Landratsmitglieder nur als \nunn\u00fctze Mitl\u00e4ufer fungierten und die Reduktion die Amtsaufgabe \nattraktiver und herausfordernder mache. Im Zuge der \nGemeindestrukturreform und der damit verbundenen Reduktion auf drei \nWahlkreise sei die Anpassung auf kantonsparlamentarischer Ebene eine \nlogische Folge.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Otto Luchsinger","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/56cf7b1c12a6b7a2c632eb68723bee152cbde7681901c8b1771b8754b44495d7"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hansj\u00f6rg Stucki beantragt, die Anzahl Sitze auf 60 zu reduzieren. \nDabei allerdings je Wahlkreis 20 Sitze zu vergeben. Dies sei ein neuer, \nbisher nicht dagewesener Vorschlag. Der Artikel 25 w\u00fcrde neu die \nVerteilung von 60 Mandaten auf drei Wahlkreise beinhalten und jedem \nWahlkreis 20 Landratsmandate zusprechen. Dies sei eine einfache, faire \nund zeitgem\u00e4sse L\u00f6sung.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hansj\u00f6rg Stucki","function":null,"place":"Oberurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/887098b90c59d9ef389d0136fa607df47f7590da1528a8e7d893a650ce3436cf"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hanspeter Sp\u00e4lti empfiehlt, den landr\u00e4tlichen Antrag anzunehmen. Vor \ndem Hintergrund der bevorstehenden Gemeindestrukturreform stecke unser \nKanton momentan in einer schwierigen Phase der Ungewissheit. Dies \nbedeute, dass die vorhandenen Kr\u00e4fte und Talente geb\u00fcndelt und richtig \neingesetzt werden m\u00fcssten. Durch eine Reduktion des Landrats auf 60 \nMitglieder w\u00fcrde der Kanton Glarus lediglich dem nationalen Trend \nnachlaufen und die Arbeit des Landrats qualitativ nicht verbessern. Die \nAufgabe des Landrats m\u00fcsse in der momentanen Restrukturierungsstimmung \ndes Kantons auf m\u00f6glichst viele Schultern verteilt werden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hanspeter Sp\u00e4lti","function":null,"place":"Netstal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/e4d29ab0627b264e2d14efe2ba4b009f2987762f97a75cae253359671e9899c8"}},{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Christian Gredig beantragt, die Reduktion des Landrats abzulehnen. Er\n sei noch nicht lange Glarner, komme aber sehr gerne an die \nLandsgemeinde, da die Gesch\u00e4fte gut vorbereitet seien. Daf\u00fcr brauche es \ngute Leute. Die Reduktion des Regierungsrates sei nicht mit der \nReduktion des Landrates gleichzusetzen, da dem Landrat kein \nMitarbeiterstab zur Verf\u00fcgung stehe. Zudem m\u00fcsse das Glarnerland nicht \nalles den anderen Kantonen nachmachen. Deshalb sei eine Reduktion \nabzulehnen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Christian Gredig","function":null,"place":"Obstalden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/5725fef57599299df24d560e6e3252f48cf0d01772044b7f63ebe1ae590618f1"}},{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Heiri H\u00f6sli verlangt von den Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrgern, den \nlandr\u00e4tlichen Antrag abzulehnen. 80 Landr\u00e4te seien definitiv zu viel des\n Guten und ein grosser Teil der R\u00e4te f\u00fchle sich sowieso die meiste Zeit \n\u00fcber nur gelangweilt. Auch in der Politik sei manchmal eine Di\u00e4t \nnotwendig. H\u00f6sli fordert schliesslich eine Reduktion auf 60 \nLandratsmitglieder.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Heiri H\u00f6sli","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/0eeabbddba6ccc313c778f758fcf7efe4912bb8509307f2cb798dc18af7c41c8"}},{"number":6,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Martin Landolt schl\u00e4gt vor, den Landrat bei 80 Mandaten zu \nbelassen. Beim Vorschlag von Hansj\u00f6rg Stucki gehe es um eine \nGrundsatzfrage des Verh\u00e4ltniswahlsystems (Proporz). Die Frage sei, ob \nman eine fixe, gleich grosse Sitzverteilung oder ob man die M\u00f6glichkeit \nder Ver\u00e4nderung haben m\u00f6chte. Der Landrat habe die heutigen 14 \nTraktanden gut vorbereitet, das Volk habe dies mit den Entscheiden im \nSinne des Landrats best\u00e4tigt. Um diese Vorbereitung zu garantieren, sei \neine breit abgest\u00fctzte Legislative n\u00f6tig. Mit einer Reduktion w\u00fcrde \ngleich viel oder mehr Arbeit auf weniger Personen verteilt, was die \nArbeit nicht erleichtern werde. Zudem seien bei der Reduktion des \nRegierungsrats auch die Pensen reduziert worden. Dies sei beim Landrat \nnicht m\u00f6glich.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martin Landolt","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/bfb5aa5444b86edb4a59c3c548ef1d63c6665bbcd9213f8602a8f065c24c964c"}}]},{"number":13,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Gew\u00e4hrung eines Kredites von 2 Millionen Franken f\u00fcr den Bau der Schutzgalerie Chlepfer\u2013Stafelrunse an der Sernftalstrasse Schwanden\u2013Engi","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Sernftalstrasse ist vor allem zwischen Schwanden und Engi im Abschnitt Warth&#8211;H&#246;fliegg Naturgefahren (Lawinen, Murg&#228;nge, Stein- und Eisschlag) ausgesetzt. Zwischen 1981 bis 1986 wurden drei Lawinengalerien von total 756 m L&#228;nge gebaut. Nach dem grossen Runsenniedergang im August 2005 wurde die L&#252;cke von 114 m L&#228;nge im Bereich Alpbach geschlossen. Am 17. Januar 2008 zeigte ein Steinschlag, dass im Bereich der letzten L&#252;cke, Chlepfer&#8211;Stafelrunse, eine erhebliche Gefahr besteht. Nach einer Sturzbahn von etwa 750 m &#252;bersprang ein grosser Steinblock die Steinschlagverbauung, schlug auf die Strasse auf und landete schliesslich im Sernf. Nur eine Galerie vermag umfassenden Schutz zu bieten, Steinschlagnetze gen&#252;gen nicht. &#8211; Mit der Galerie wird der betriebliche Strassenunterhalt vereinfacht: Beim herrschenden Zustand sind grosse Aufwendungen n&#246;tig, um die Eisbildung an den Felsw&#228;nden und den Eisschlag auf die Sernftalstrasse zu bek&#228;mpfen.</p>\n<p>Das Vorprojekt sieht die Schliessung der 77 m langen L&#252;cke zwischen den Schutzgalerien vor. Es ist mit Kosten von 2 Millionen Franken zu rechnen. Die Projektierung wird unverz&#252;glich an die Hand genommen, damit unmittelbar nach der Landsgemeinde mit dem Bau begonnen werden kann. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde 2008, den Kredit von 2 Millionen Franken f&#252;r den Bau der Schutzgalerie zu gew&#228;hren.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen. Die Landsgemeinde folgt somit dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/d6f040151e09d1e12ed30c8ed40b9fa7065e1c8a00783adff3d7745075b42b33"},"vota":[]},{"number":12,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. \u00c4nderung der Verfassung des Kantons Glarus\nB. Gesetz \u00fcber die Anpassung des kantonalen Rechts an die Rechtsweggarantie in \u00f6ffentlich-rechtlichen Angelegenheiten","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Rechtsweggarantie gem&#228;ss Artikel 29a der Bundesverfassung und das eidgen&#246;ssische Bundesgerichtsgesetz verpflichten die Kantone im Grundsatz, als Vorinstanzen des Bundesgerichts gerichtliche Beh&#246;rden einzusetzen, die den Sachverhalt frei pr&#252;fen und eine umfassende Rechtskontrolle vornehmen. Die Anpassung der kantonalen Rechtsordnungen muss im Bereich des &#246;ffentlichen Rechts sp&#228;testens am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Dagegen besteht in der Zivil- und der Strafrechtspflege eine l&#228;ngere Anpassungsfrist, die sich nach dem Inkrafttreten der vorgesehenen eidgen&#246;ssischen Prozessordnungen richtet. Demgem&#228;ss beschr&#228;nkt sich diese Vorlage auf die Umsetzung der Bundesvorgaben in der Staats- und Verwaltungsrechtspflege.</p>\n<p>Im Regelfall gen&#252;gt der innerkantonale Rechtsschutz durch eine verwaltungsinterne Beh&#246;rde oder den Regierungsrat nicht mehr. Es ist die &#220;berpr&#252;fung durch ein oberes Gericht vorzusehen. Diese Aufgabe wird vom Verwaltungsgericht wahrgenommen. Vom Erfordernis der gerichtlichen Vorinstanz bestehen Ausnahmen, die im eidgen&#246;ssischen Bundesgerichtsgesetz umschrieben sind. Insbesondere k&#246;nnen die Kantone Entscheide mit vorwiegend politischem Charakter von der gerichtlichen &#220;berpr&#252;fung ausnehmen.</p>\n<p>Die Vorlage beinhaltet &#196;nderungen der Kantonsverfassung sowie von 24 Gesetzen. Eine grundlegende Revision der Staats- und Verwaltungsrechtspflege ist nicht erforderlich, da der gerichtliche Rechtsschutz schon im geltenden Recht weitgehend gew&#228;hrleistet ist. Allerdings kann am bisher im Verwaltungsrechtspflegegesetz verankerten Ausnahmekatalog zur Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht festgehalten werden, weil sich dieser nicht nur am Kriterium des vorwiegend politischen Charakters von Entscheiden orientiert. Die Ausnahmen zur gerichtlichen &#220;berpr&#252;fung werden nun in den Spezialgesetzen verankert. Gewisse Entscheidkategorien werden gerichtlich anfechtbar, so etwa Promotions- und Pr&#252;fungsentscheide sowie Entscheide &#252;ber Erlass und Stundung von Steuern; allerdings wird das Verwaltungsgericht die in seine Pr&#252;fungsbefugnis fallenden Rechts- und Sachverhaltsfragen klar von den nicht &#252;berpr&#252;fbaren Ermessensgesichtspunkten trennen. Ausgeschlossen bleibt der gerichtliche Weiterzug beispielsweise bei Begnadigungsentscheiden sowie bei Ermessensentscheiden &#252;ber Kantonsbeitr&#228;ge in den Bereichen Kultur-, Gesundheits- oder Wirtschaftsf&#246;rderung.</p>\n<p>Neu sollen die beiden Kammern des Verwaltungsgerichts die Entscheide in Dreier- statt in F&#252;nferbesetzung treffen, was die Arbeitsorganisation erleichtert. Zudem wird den Parteien eine kurze Nachfrist angesetzt, wenn sie den auferlegten Kostenvorschuss nicht fristgem&#228;ss leisten.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen. Die Landsgemeinde folgt somit dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/8b83401f978dc0cafc1a8a61d799a2c0cea9d9431d1ccb6a5e2fecbb3d766847"},"vota":[]},{"number":11,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Umsetzung Gemeindestrukturreform\nA. \u00c4nderung der Verfassung des Kantons Glarus\nB. \u00c4nderung des Gemeindegesetzes\nC. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber das Kantons- und Gemeindeb\u00fcrgerrecht\nD. \u00c4nderung des Einf\u00fchrungsgesetzes zum Bundesgesetz \u00fcber den Wald","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Vorlage enth&#228;lt eine Anpassung der Kantonsverfassung, des Gemeindegesetzes und zweier weiterer Gesetze. Kernst&#252;ck der Vorlage ist die umfangreiche &#196;nderung des Gemeindegesetzes, welche Leitplanken f&#252;r die Umsetzung der Gemeindestrukturreform vorgibt. Die offene Gesetzgebung &#252;berl&#228;sst es den Gemeinden, wie sie sich strukturieren und organisieren wollen. Sie werden aber auf den bekannten Strukturen aufbauen, da das Gesetz nur dort &#196;nderungen vorschreibt, wo es das Dreier-Modell erfordert.</p>\n<p>Mit der &#196;nderung der Kantonsverfassung werden die Grunds&#228;tze der Organisation (Gemeindeorgane, Vorrang Gemeindeversammlung, M&#246;glichkeit Gemeindeparlament) sowie der Umfang der Volksrechte (Befugnisse Stimmberechtigte, Pr&#228;zisierung Individualantragsrecht, dringliche Beschlussfassungen) festgelegt. Da die Landsgemeinde das Heft in Sachen Gemeindebestand und -zusammensetzung in die Hand genommen hat, ist sie als Genehmigungsinstanz zu bestimmen. Nachdem ab 2011 drei &#228;hnlich grosse Gemeinden bestehen, ist auch das fakultative Referendum neu zu regeln. Die Verfassung bestimmt die Grunds&#228;tze. Die detaillierte Ausgestaltung der Inhalte und der Quoren wird im Gemeindegesetz, bei Gemeinden mit Gemeindeparlamenten zus&#228;tzlich in der Gemeindeordnung festzulegen sein. Gem&#228;ss einer &#220;bergangsbestimmung k&#246;nnen die neuen Vorsteherschaften nach Ablauf der Amtsdauer Mitte 2010 die Aufgaben der bisherigen Gemeinder&#228;te &#252;bernehmen.</p>\n<p>Zentrales Thema war der Entscheid &#171;Gemeindeversammlung oder Gemeindeparlament&#187;. Die Gemeindeversammlung bleibt das Grundmodell. Die Parlamentsvariante wird nur knapp geregelt; die Gemeindeordnungen h&#228;tten die Details festzulegen. Die wichtigen Bereiche Volksrechte und finanzrechtliche Kompetenzen der Gemeindeorgane nehmen Bew&#228;hrtes auf; die Finanzbefugnisse sind aber (in der jeweiligen Gemeindeordnung) den neuen Verh&#228;ltnissen anzupassen.</p>\n<p>Hinsichtlich der Beh&#246;rdenorganisation wird den neuen Gemeinden gr&#246;sstm&#246;gliche Autonomie gew&#228;hrt: Entscheidungs- und Wahlfreiheit f&#252;r das F&#252;hrungsmodell, die Pensen der Ratsmitglieder (und des Pr&#228;sidenten/der Pr&#228;sidentin) und deren Entsch&#228;digung / Entl&#246;hnung. Einzig die Schulkommission ist verankert. Pr&#228;sident der Schulkommission wird ein an der Urne gew&#228;hltes Mitglied des Gemeinderates, wobei der Gemeinderat in der Konstituierung frei bleibt. Die &#252;brigen Mitglieder der Schulkommission werden von der Gemeindeversammlung gew&#228;hlt. Zudem k&#246;nnen &#8211; wie an der Landsgemeinde 2006 festgelegt &#8211; f&#252;r die Amtsdauer 2010/2014 den zusammenschliessenden Gemeinden Sitze in der neuen Exekutive garantiert werden; ein unbefristeter Minderheitenschutz ist nicht vorgesehen.</p>\n<p>Der Zeitpunkt der Wahl der neuen Vorsteherschaften und ihr Eintritt in die neuen Aufgaben und Kompetenzen entsprechen der normalen Amtsdauer, welche im Juni 2010 endet. Die neuen Vorsteherschaften werden die alten Gemeinden am 1. Juli 2010 &#252;bernehmen, diese in den alten Strukturen weiter- und anschliessend auf den Jahreswechsel in die neuen Strukturen &#252;berf&#252;hren. Die neuen Vorsteherschaften werden rechtzeitig bestellt (und entsch&#228;digt). Ihre Kompetenzen beschr&#228;nken sich bis Mitte 2010 auf die Gesch&#228;fte der neuen Gemeinde. Die Aufgaben der Projektleitungen gehen sp&#228;testens am 1. Januar 2010 an die neuen Vorsteherschaften &#252;ber, die daher bis sp&#228;testens Ende September 2009 zu w&#228;hlen sind. Damit sind Aufgaben und Kompetenzen abgegrenzt und es kann die neue Vorsteherschaft die Interessen der neuen Gemeinde fr&#252;h vertreten. Das Nebeneinander der alten und neuen Vorsteherschaft beschr&#228;nkt sich auf maximal sechs Monate. Zudem muss der Verantwortlichkeitswechsel im Schulbereich mit Schuljahresbeginn Mitte 2010 vollzogen werden.</p>\n<p>In den neuen drei Gemeinden ist zwingend eine Gesch&#228;ftspr&#252;fungskommission (GPK) als Kontrollorgan zu w&#228;hlen, welche die bisherigen Aufgaben des Rechnungspr&#252;fungsorgans zu &#252;bernehmen hat. Das Rechnungspr&#252;fungsorgan in seiner bisherigen Form hat nur noch f&#252;r die Kirchgemeinden und die Zweckverb&#228;nde Bedeutung. Hinsichtlich der Fachkompetenz der Pr&#252;forgane werden keine Mindest-Standards vorgeschrieben; hingegen haben die Gemeinden eine diesbez&#252;gliche Regelung vorzusehen.</p>\n<p>Die Zust&#228;ndigkeiten im Einb&#252;rgerungsverfahren regelt das kantonale B&#252;rgerrechtsgesetz; auf die Regelung im Gemeindegesetz ist zu verzichten. Die &#196;nderung setzt eidgen&#246;ssische Vorgaben um und schafft kein neues materielles Recht. Die Anpassung im Waldgesetz ist rein formeller Natur. Redaktionelle Anpassungen weiterer Gesetze werden in laufende oder unmittelbar bevorstehende Gesetzgebungsprojekte integriert, welche alle noch vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zum Gemeindegesetz der Landsgemeinde unterbreitet werden sollen (Abstimmungs-, Bildungs-, Gemeindehaushalt-, Steuergesetz).</p>\n<p>Der Landrat setzte sich intensiv mit der Vorlage auseinander; grunds&#228;tzlich diskutiert wurden Gemeindeversammlung oder Gemeindeparlament, Organisation der Schule, Mitwirkungsrechte der B&#252;rger, Minderheitenschutz und &#220;bergangsregelung. Korrekturen nahm der Landrat bei der Organisation der Schule vor. Im &#220;brigen folgte er meist den regierungsr&#228;tlichen Vorschl&#228;gen. Insbesondere die Absicht, nur das Notwendige zu regeln und den neuen Gemeinden gr&#246;sstm&#246;gliche Autonomie zu geben, fand Unterst&#252;tzung. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen. Die Landsgemeinde folgt somit dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/8fdee7aa24b9672b653fd7b4168a644c66e4fedcb15a658a8b4bfeab3f878f0b"},"vota":[]},{"number":10,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Antr\u00e4ge zum Passivraucherschutz","memorial_page":null,"overview":"<p>Zum Passivraucherschutz sind zwei Memorialsantr&#228;ge h&#228;ngig. Der im Fr&#252;hjahr 2006 eingereichte Memorialsantrag eines B&#252;rgers muss gem&#228;ss Kantonsverfassung der Landsgemeinde 2008 vorgelegt werden, w&#228;hrend derjenige des Verbandes Gastro Glarnerland vom Mai 2007 erst an der Landsgemeinde 2009 zwingend zur Behandlung ansteht. Der Memorialsantrag des B&#252;rgers verlangt ein grunds&#228;tzliches Rauchverbot in Gastbetrieben; gestattet bleiben soll das Rauchen in speziellen Raucherr&#228;umen, so genannten Fumoirs. Der Antrag von Gastro Glarnerland bezieht sich auf alle &#246;ffentlich zug&#228;nglichen R&#228;umlichkeiten. Er m&#246;chte jedoch im Gastgewerbe Raucherlokale zulassen, wenn eine Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherr&#228;umen nicht m&#246;glich oder nicht zumutbar ist.</p>\n<p>Der Nationalrat hiess im Oktober 2007 einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor Passivrauchen gut. Dieser sieht ein grunds&#228;tzliches Rauchverbot in &#246;ffentlichen R&#228;umen mit Ausnahme der Fumoirs vor. Besonders gekennzeichnete Raucherlokale sollen erlaubt sein, wenn eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherr&#228;umen nicht m&#246;glich oder unzumutbar ist. &#8211; Der St&#228;nderat hat den Gesetzesentwurf im M&#228;rz 2008 beraten. Er sagt nein zu Raucherbetrieben. Fumoirs sollen hingegen erlaubt bleiben.</p>\n<p>Die Gesundheitsgef&#228;hrdung durch das Passivrauchen ist belegt. Regierung und Landrat bef&#252;rworten eine gesetzliche Regelung, die Nichtraucher vor dem Passivrauchen in &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Geb&#228;uden und Einrichtungen sch&#252;tzt. Sie erachten aber eine gesamtschweizerische L&#246;sung als sinnvoll, ist doch das Passivrauchen &#252;berall gleich ungesund. Eine einheitliche Regelung erh&#246;ht Rechtssicherheit und Akzeptanz. Da sich eine Bundesl&#246;sung abzeichnet, w&#228;re es wenig zweckm&#228;ssig, der Landsgemeinde eine kantonale Regelung zu unterbreiten. Eine solche w&#252;rde mit der Inkraftsetzung der Bundesl&#246;sung hinf&#228;llig oder w&#228;re anzupassen. Zudem untersagt eine Weisung des Regierungsrates das Rauchen in den R&#228;umen der kantonalen Verwaltung und der kantonalen Anstalten und gestattet es nur noch in speziell eingerichteten Fumoirs.</p>\n<p>Der Landrat beantragt die Verschiebung der Antr&#228;ge zum Passivraucherschutz bis auf Bundesebene befunden worden ist, sp&#228;testens aber bis zur Landsgemeinde 2010.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen. Die Landsgemeinde folgt somit dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/11a983f2f2f1a306701482cdf3ac3908456863871b28367e176c523cba2d54e8"},"vota":[]},{"number":9,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T13:42:01.473479+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung \u00fcber die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat)","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird beantragt, der interkantonalen Vereinbarung &#252;ber die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat) beizutreten. Die Vorlage war im Landrat unbestritten.</p>\n<p>Die neuen Bildungsartikel der Bundesverfassung verpflichten die Kantone, wichtige Eckwerte gesamtschweizerisch einheitlich zu regeln. Das von der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) im Juni 2007 einstimmig genehmigte Harmos-Konkordat, das nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden kann, erf&#252;llt diese Vorgabe f&#252;r die obligatorische Schule:</p>\nEinheitliche Strukturen. &#8211; Der obligatorische Schuleintritt erfolgt mit erf&#252;lltem vierten (statt sechsten) Lebensjahr und individualisiert und flexibilisiert das Lernen. Die Primarschule inklusive Kindergarten oder Eingangsstufe dauert acht, die Sekundarstufe drei Jahre. Der &#220;bergang in die Sekundarstufe I wird einheitlich geregelt. Der Stichtag f&#252;r den Schulbeginn wird vom 30. April auf den 31. Juli verschoben. Beide Kindergartenjahre werden obligatorisch; heute ist es nur eines.\nEinheitliche Ziele. &#8211; Die Fachbereiche, in welchen jedes Kind w&#228;hrend der obligatorischen Schule eine Grundbildung erh&#228;lt, sind festgelegt. F&#252;r jede Sprachregion soll es einen einheitlichen Lehrplan geben. Die Lehrmittel werden sprachregional koordiniert.\nQualit&#228;tssicherung und -entwicklung. &#8211; Es werden Bildungsstandards vorgegeben und &#252;berpr&#252;ft. Die periodisch erhobenen Informationen dienen Steuerungsentscheiden.\nOrganisation Schultag. &#8211; Unter Ber&#252;cksichtigung der Familien- und Sozialpolitik sind auf der Primarschulstufe Blockzeiten und bedarfsgerechte Tagesstrukturen einzuf&#252;hren. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und in der Regel beitragspflichtig.\nSprachenunterricht. &#8211; Die erste Fremdsprache wird sp&#228;testens ab heutigem dritten (neu f&#252;nften) Schuljahr unterrichtet, eine zweite sp&#228;testens ab heutigem f&#252;nften (neu siebten) Schuljahr. Eine der beiden Sprachen ist eine zweite Landessprache, die andere Englisch. In beiden Fremdsprachen sind vergleichbare Kenntnisse zu erreichen. Bei der Landessprache sind kulturelle Aspekte eingeschlossen. Die Reihenfolge ist bereits durch regionale Vereinbarungen geregelt; bei uns Franz&#246;sisch ab dem f&#252;nften (neu siebten), Englisch ab dem dritten (neu f&#252;nften) Schuljahr.\n<p>Die gesetzlichen Anpassungen an das Bildungsgesetz erfolgen mit denjenigen, welche die Gemeindestrukturreform erfordert, an der Landsgemeinde 2009. Die Umsetzung soll mit den drei neuen Einheitsgemeinden erfolgen. Das Unterrichten der zwei Fremdsprachen an der Primarschule sowie die Blockzeiten und Tagesstrukturen bringen Kanton und Gemeinden Mehrkosten von insgesamt 1,6 Millionen Franken, wobei diese von der Art der Umsetzung abh&#228;ngen. Diese Mehraufwendungen werden wegen der weiterhin sinkenden Sch&#252;lerzahlen und damit der Lohnkosten mehr als wettgemacht.</p>","text":null,"resolution":"<p>Mit grossem Mehr stimmt das Volk dem Beitritt zu HarmoS zu.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/b93076c51f42c985dff58455304b3de201bb18a5bd92b30d0caf709e5ecdd0f2"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hans Zopfi empfiehlt, den Antrag zum Beitritt zur interkantonalen \nVereinbarung \u00fcber die Harmonisierung der obligatorischen Schule \nabzulehnen. Die Schulqualit\u00e4t werde durch einen Beitritt nicht wie \nversprochen verbessert, sondern verschlechtert. Den Sch\u00fclern werde durch\n die Vorlage noch mehr Druck auferlegt, dies besonders durch eine \nVerfr\u00fchung der Fremdsprachenf\u00e4cher. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler werden \ndurch den Beitritt zum Harmos-Konkordat nicht unterst\u00fctzt, sondern \n\u00fcberlastet. Unser Kanton, so Zopfi, sei jedoch schon die meisten und \nwichtigsten Punkte des Harmos-Konkordats am umsetzen. Er argumentiert, \ndass wir dieser Vorlage somit nicht beizustimmen haben. Der Kanton m\u00fcsse\n Eigenst\u00e4ndigkeit bewahren und den Mut haben, Nein zu sagen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hans Zopfi","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/26251a312721e8964df0854ca0724a94df781c75d4c00be69a5a1c415f9f2476"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Fridolin Luchsinger beantragt, Harmos zu unterst\u00fctzen, da diese \nVorlage nichts anderes als die Umsetzung der beschlossenen \nVereinheitlichung sei. F\u00fcr die Glarner Schulen w\u00fcrde sich mit der \nHarmonisierung des Schulsystems nicht viel \u00e4ndern. Andere Kantone h\u00e4tten\n dabei weitaus mehr Nachholbedarf. Lehrpersonen w\u00fcrden heute nicht mehr \nnach dem Universalprinzip, sondern nach dem Fachlehrerprinzip \nausgebildet. Dies geschehe unabh\u00e4ngig von der Annahme der \nHarmos-Vorlage.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Fridolin Luchsinger","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/755737c8fc08d42ac43157ca96e78477c8839766603d756ab1f3c1586c3d9d85"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Stefanie Mark, Pr\u00e4sidentin der jungen SVP, verlangt, den Beitritt zur \ninterkantonalen Vereinbarung \u00fcber die Harmonisierung der obligatorischen\n Schule abzulehnen. Als Hauptgrund f\u00fchrt Mark die unn\u00f6tige Fichierung \nder Leistungen und des Verhaltens der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler an. Durch\n das Harmos-Konkordat entst\u00fcnden zudem mehr Verwaltungskosten und den \nSch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler w\u00fcrde die wichtige einheitliche Lehr- und \nAnspruchsperson entzogen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Stefanie Mark","function":"Pr\u00e4sidentin der jungen SVP","place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/c7c8661787e8b21c69e35ed817a675d828df09ba6e11acc60a3982e348f80ab4"}},{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Marco Hodel beantragt, dem Harmos-Konkordat zuzustimmen. Es sei eine breit abgest\u00fctzte Vernehmlassung durchgef\u00fchrt\n worden, welche positiv angekommen sei. Die Gegner argumentierten mit \nteuren Tagesstrukturen. Diese seien aber freiwillig. Ferner w\u00fcrde oft \nder Kindergartenunterricht ab einem Alter von vier Jahren kritisiert. \nSchon heute w\u00fcrden aber 98% der Glarner Kinder beide Kindergartenklassen\n besuchen. Mit Harmos \u00e4ndere sich daher nichts, um konkrete Inhalte gehe\n es dann ab 2009 im kantonalen Bildungsgesetz.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Marco Hodel","function":"Landrat","place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/bd6c69fa1bc4c6a64cf6888f015869e377de5863d6250894d23c4b57e7c8257c"}},{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Marie-H\u00e9l\u00e8ne St\u00e4ger empfiehlt, den Antrag zum Beitritt zur \ninterkantonalen Vereinbarung \u00fcber die Harmonisierung der obligatorischen\n Schule anzunehmen. Der Beitritt zum Harmos-Konkordat n\u00fctze den Eltern, \nSch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern und nicht zuletzt den Arbeitgebern. Die \nVorlage erm\u00f6gliche eine sinnvolle nationale Vereinheitlichung und \nStandardisierung der schulischen Bildung. Durch das Erstellen eines \nPortfolios zu den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern w\u00fcrden nicht pers\u00f6nliche \nMerkmale festgehalten. Diese dienen lediglich einer transparenten \nBuchf\u00fchrung \u00fcber die Leistungsf\u00e4higkeit der Lernenden. Das \nHamos-Konkordat vereinfache schliesslich auch den \u00dcbergang aus der \nSchule in die Berufswelt, da dem k\u00fcnftigen Arbeitgeber transparentere \nLeistungsausweise zur Verf\u00fcgung stehen w\u00fcrden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Marie-H\u00e9l\u00e8ne St\u00e4ger","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/b9e5ff40dcf1425392a799d9d7007fba3c9e87e03e3f6435eac155b53a1c8f73"}},{"number":6,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Regierungsrat Jakob Kamm beantragt, dem Harmos-Konkordat zuzustimmen.\n Das Schweizervolk habe den Kantonen einen klaren Auftrag erteilt. Mit \nder Umsetzung von Harmos solle nun dem Volkswillen entsprochen werden. \nIm Kanton Glarus sei im Gegensatz zu anderen Kantonen nur wenig \nAnpassungsbedarf vorhanden. Dies bei den Blockzeiten, Tagesstrukturen \nund zwei Fremdsprachen. Die Fremdsprachen w\u00fcrden aber auch ohne Harmos \neingef\u00fchrt, die Tagesstrukturen seien freiwillig und kostenpflichtig und\n 98% der Schulkinder w\u00fcrden schon heute zwei Kindergartenklassen \nbesuchen. Aufgrund der geringen \u00c4nderungen erg\u00e4ben sich auch keine \nMehrkosten aus der Annahme des Konkordats.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Jakob Kamm","function":"Regierungsrat","place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/238f86cbfd811e932cde4cd41de3202c1ace0700df26ac1a725ffb63deafdd9c"}}]},{"number":8,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T13:40:31.225018+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Einf\u00fchrungsgesetz zum Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen","memorial_page":null,"overview":"<p>Mit der Anpassung des Einf&#252;hrungsgesetzes zum Bundesgesetz &#252;ber die Familienzulagen werden die Ausbildungszulagen von monatlich 250 Franken ab 1. Januar 2009 gesetzlich verankert und Kinderzulagen f&#252;r Selbstst&#228;ndigerwerbende eingef&#252;hrt.</p>\n<p>Das neue Bundesgesetz &#252;ber die Familienzulagen tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft und erfordert Anpassungen auf kantonaler Ebene:</p>\nDem neuen Familienzulagengesetz sind alle Arbeitgeber unterstellt, die gem&#228;ss Bundesgesetz &#252;ber die Alters- und Hinterlassenenversicherung beitragspflichtig sind. Es wird somit keine Ausnahmen von der Unterstellung mehr geben (wie z.B. kantonale Verwaltung, Kantonsspital). Zweigniederlassungen und Betriebsst&#228;tten eines Arbeitgebers, dessen Hauptbetrieb in einem anderen Kanton liegt, k&#246;nnen aber auf Begehren hin der Familienausgleichskasse des Hauptbetriebes angeschlossen werden. Auch Selbstst&#228;ndigerwerbende werden unterstellt, ohne aber f&#252;r sie eine separate Kassenl&#246;sung zu treffen.\nIst ein Kind erwerbsunf&#228;hig, wird die Zulage bis zum 20. (bisher 18.) Altersjahr ausgerichtet.\nH&#246;here Mindestans&#228;tze f&#252;r Kinder- und Ausbildungszulagen (als 200 Fr., resp. 250 Fr.) sowie von Geburts- und Adoptionszulagen werden erm&#246;glicht; es wird davon aber kein Gebrauch gemacht.\nGeschwister und Grosseltern k&#246;nnen Kinder- und Ausbildungszulagen beziehen, wenn sie im &#252;berwiegenden Mass f&#252;r den Unterhalt des Kindes aufkommen.\nEs werden nur noch ganze Kinder- und Ausbildungszulagen ausgerichtet.\nDer Mindestlohn, der zum Bezug von Kinder- und Ausbildungszulagen berechtigt, entspricht mindestens dem halben j&#228;hrlichen Betrag der minimalen vollen Altersrente der AHV.\nNichterwerbst&#228;tige haben Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen, sofern ihr steuerbares Einkommen einen bestimmten Betrag nicht &#252;bersteigt und sie keine Erg&#228;nzungsleistungen beziehen.\nDer Vollzug ist anzupassen.\n<p>Die finanzielle Lage der kantonalen Ausgleichskasse ist gut; der Beitragssatz wird sich allerdings wegen des Einbezugs der Selbstst&#228;ndigerwerbenden mittelfristig erh&#246;hen. 2007 erbrachten die Beitr&#228;ge 10 Millionen Franken; der Jahresaufwand betrug 8,5 Millionen Franken. Bei Verwaltungskosten von 130 000 Franken erwirtschaftete die kantonale Familienausgleichskasse einen Gewinn von 1,37 Millionen Franken; ihre Reserven betragen 15,6 Millionen Franken. Die Neuregelung l&#228;sst die Leistungen auf 13 Millionen Franken steigen, und trotz Anschluss aller Arbeitgeber und h&#246;herer Beitr&#228;ge wird ein Verlust von rund 700 000 Franken entstehen. Das Verm&#246;gen reduziert sich bis 2015 auf 11,4 Millionen Franken. &#8211; F&#252;r den Kanton ergeben sich zus&#228;tzliche direkte Kosten von 400 000 Franken (250 000 Fr. Zulagen f&#252;r Nichterwerbst&#228;tige, 150 000 Fr. Anschluss kantonale Verwaltung an Familienausgleichskasse).</p>\n<p>Der Landrat diskutierte vor allem den Einbezug der Selbstst&#228;ndigerwerbenden; er entschied sich f&#252;r deren Einbezug und f&#252;r gemeinsame Finanzierung. Er beantragt, der bereinigten Vorlage zuzustimmen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Mehrheit des Volkes stimmt dem Antrag des Landrates zu. Damit sind im Kanton Glarus neu alle Arbeitgeber ohne Ausnahmen dem neuen Familienzulagengesetz unterstellt.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/6f05b2afea041e7fdd86f7944488fe1931af82ba6df814b28c53148a1928fc5b"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Adrian Weitnauer beantragt die Ablehnung des landr\u00e4tlichen Antrags \nund die ersatzlose Streichung des Artikels 2 sowie die folgerichtige \nAnpassung weiterer Artikel. Nur der Kanton Graub\u00fcnden kenne eine solche \nUnterst\u00fctzung der Selbstst\u00e4ndigerwerbenden. Die Selbsst\u00e4ndigerwerbenden \nh\u00e4tten ihre Rolle selbst gew\u00e4hlt. Wenn sie eine Familienzulage wollten, \nk\u00f6nnten sie mit geringem Aufwand eine juristische Person gr\u00fcnden, die \nsich als Ausgleichskasse darum k\u00fcmmern w\u00fcrde. Er betonte zudem die \nSchwierigkeiten bei der Budgetierung.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Adrian Weitnauer","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/926e62bfeccdb2f5596d3d8fff44a15c09e33bdda85b9fc57f6391b15afae6f5"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Jakob Etter empfiehlt, den Antrag \u00fcber das Einf\u00fchrungsgesetz \nzum Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen abzulehnen. \nSelbstst\u00e4ndigerwerbende sollten nicht unterstellt werden. Die \nVerm\u00f6gensreserven in den bestehenden kantonalen Kassen seien \u00fcber voll \nund reichten auch ohne Unterstellung der Selbst\u00e4ndigerwerbenden noch 18 \nJahre. Etter fordert deshalb, nicht einem voreiligen Aktionismus zu \nverfallen und nichts Unn\u00f6tiges einzuf\u00fchren. Die Unterstellung der \nSelbst\u00e4ndigerwerbenden h\u00e4tten unseren Kanton erst im Jahr 2022 zu \ninteressieren. Etter sagt, die Unterstellung der Selbst\u00e4ndigen berge \neine ungerechte Dimension. Wer als Selbst\u00e4ndigerwerbender keinen \nAnspruch auf Familienzulagen hat, m\u00fcsste somit f\u00fcr etwas bezahlen, wof\u00fcr\n er nichts bekommt.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Jakob Etter","function":null,"place":"Mitl\u00f6di","political_affiliation":null,"picture":"/storage/7b642fcc74e825b8a84193792e2fc1d9ecb24f84f404c49af5e7c73f8b8235c8"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Peter Landolt beantragt, der Vorlage unver\u00e4ndert zuzustimmen.\n Im neuen Bundesgesetz seien die Selbstst\u00e4ndigerwerbenden nicht \nausdr\u00fccklich dabei. Ohne die Annahme des landr\u00e4tlichen Vorschlags sei es\n m\u00f6glich, durch die Hintert\u00fcre zu Beitr\u00e4gen zu kommen. Diese Beitr\u00e4ge \nk\u00e4men von den bisher Einzahlenden, was ungerecht w\u00e4re. Zudem w\u00fcrde dies \nbei der Familienausgleichskasse zu einem Defizit von 1,2 Millionen \nFranken f\u00fchren.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Peter Landolt","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/4845286cd5eb0d6ac39870892f624395b18b854cbedb4d97410f09fea27da328"}},{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Johannes Tschudi fordert die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger auf, \nden Ab\u00e4nderungsantrag von Adrian Weitnauer zu unterst\u00fctzen. Die \nSelbst\u00e4ndigerwerbenden seien dem Einf\u00fchrungsgesetz zum Bundesgesetz \u00fcber\n die Familienzulagen nicht zu unterstellen. Selbstst\u00e4ndige h\u00e4tten schon \nimmer f\u00fcr sich selbst aufkommen m\u00fcssen und k\u00f6nnten dies auch weiterhin \ntun. Es sei ungerecht, von einem alten Selbstst\u00e4ndigerwerbenden ohne \nKinder zu verlangen, er m\u00fcsse mit seinen Zahlungen f\u00fcr die jungen \nSelbstst\u00e4ndigerwerbenden mit Kindern aufkommen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Johannes Tschudi","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/bbc22b2b523a367d0461f39aafaf8995defc23e76701ab76ac61f8eeaa5caaf1"}},{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Thomas Kistler beantragt, das Gesetz unver\u00e4ndert anzunehmen. \nZiel des Landrats sei eine Einheitliche Kasse f\u00fcr alle, f\u00fcr Arbeitgeber,\n Arbeitnehmer, Selbstst\u00e4ndige und Arbeitslose. Da k\u00fcnftig alle beziehen \nk\u00f6nnen, sollen auch alle bezahlen. Wenn kein einheitliches Gesetz \nbeschlossen werde, werde die L\u00fccke im bisherigen Gesetz bestimmt \ngenutzt, was zu einer Schieflage in der Familienausgleichskasse f\u00fchren \nwerde.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Thomas Kistler","function":"Landrat","place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/39f5c94916c203544ab47fa12539fc3b51fbafa0c136ad7155a0155c772f78c1"}}]},{"number":7,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T13:39:40.606988+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. Antrag betr. Verankerung der musikalischen Bildung im Gesetz \u00fcber Schule und Bildung\nB. Gesetz \u00fcber die F\u00f6rderung des Musikunterrichts schulpflichtiger Lernender","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird beantragt, den Memorialsantrag betr. Verankerung der musikalischen Bildung im Gesetz &#252;ber Schule und Bildung (Bildungsgesetz) abzulehnen und den Gegenvorschlag zur &#196;nderung des Gesetzes &#252;ber die F&#246;rderung des Musikunterrichts schulpflichtiger Kinder anzunehmen. Die Integration der musikalischen Grundschulung in den Volksschulunterricht wird im Zusammenhang mit der Einf&#252;hrung der drei Einheitsgemeinden und des Projekts Harmos gepr&#252;ft.</p>\n<p>Der Memorialsantrag verlangt:</p>\nIntegration obligatorische musikalische Grundschulung in den Volksschulunterricht ab dem zweiten Kindergartenjahr und/oder der ersten und zweiten Primarklasse;\nErteilung Leistungsauftrag an den Verein Glarner Musikschule;\nLohngleichstellung Musiklehrpersonen mit Lehrpersonen an &#246;ffentlichen Schulen;\nFinanzierung freiwilliger Musikunterricht durch Beitr&#228;ge von Kanton, Schulgemeinden und Eltern zu je einem Drittel;\nAusdehnung Beitragsberechtigung freiwilliger Musikunterricht auf Sekundarstufe II.\n<p>Die Integration der obligatorischen musikalischen Grundschulung in den Volksschulunterricht bedingt keine &#196;nderung des Bildungsgesetzes. Sie w&#252;rde lediglich den Lehrplan betreffen. Da Gemeindestrukturreform und Projekt Harmos eine Revision der Bildungsgesetzgebung an der Landsgemeinde 2009 notwendig machen, ist das Anliegen in diesem Zusammenhang zu pr&#252;fen und von vorgezogenen Einzelmassnahmen abzusehen. &#8211; Das Erlassen von Rahmenbedingungen k&#228;me wohl dem Kanton zu, w&#228;hrend die Gemeinden f&#252;r den Unterricht zu sorgen h&#228;tten. Sie m&#252;ssten somit dar&#252;ber entscheiden k&#246;nnen, ob der Unterricht durch eigene, ausgebildete Lehrpersonen oder mittels Vergabe (z.B. Leistungsauftrag an Glarner Musikschule) erteilt w&#252;rde; daher ist von einem grunds&#228;tzlichen Leistungsauftrag an den Verein Glarner Musikschule abzusehen.</p>\n<p>Das Festschreiben der Lohngleichstellung der Musiklehrpersonen mit den Lehrpersonen an &#246;ffentlichen Schulen im Bildungsgesetz ist ebenfalls abzulehnen. Es ist zwischen obligatorischem und freiwilligem ausserschulischen Musikunterricht zu unterscheiden. Regelte der Kanton auch k&#252;nftig die Besoldung der Lehrpersonen an der Volksschule, h&#228;tte er bei Integration der musikalischen Grundschulung in den Volksschulunterricht die Musiklehrpersonen mit zu ber&#252;cksichtigen.</p>\n<p>Der ausserschulische Musikunterricht ist und bleibt Sache privater Institutionen, denen Anstellung und Besoldung ihrer Lehrpersonen freizulassen ist. Da er von ihnen weiterhin in der unterrichtsfreien Zeit und gegen Entgelt erteilt wird, ist seine F&#246;rderung nicht im Bildungsgesetz, sondern im Gesetz &#252;ber die F&#246;rderung des Musikunterrichts schulpflichtiger Kinder zu regeln. Das Ausdehnen der Beitragsberechtigung bis zum Abschluss der Sekundarstufe II lehnte der Landrat auch in abgeschw&#228;chter Form ab. Hingegen bef&#252;rwortet er die M&#246;glichkeit von Leistungsvereinbarungen mit weiteren geeigneten Institutionen im Rahmen des bewilligten Budgets. Die F&#246;rderung des ausserschulischen Musikunterrichtes wird neu der Kanton allein tragen; die Gemeinden werden von den Beitragsleistungen entlastet.</p>\n<p>Der Landrat empfiehlt das Gesetz zur Annahme.</p>","text":null,"resolution":"<p>Mit klarer Mehrheit stimmt das Volk der unver&#228;nderten Landratsvorlage zu.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/a656d44988dfec7f55595e82c81f0d11651117556ab88519da1794b7816a1f91"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hans Brupbacher, Vorsitzender des Vereins Musikschule Glarnerland, \nempfiehlt, das Gesetz \u00fcber die F\u00f6rderung des Musikunterrichts \nschulpflichtiger Lernender anzupassen. Der aus der Landratskommission \nvorgeschlagene Gesetzestitel soll jedoch umge\u00e4ndert werden zu \u00abGesetz \n\u00fcber musikalische Bildung\u00bb. Konkret soll im Artikel 1 die F\u00f6rderung des \nmusikalischen Unterrichts f\u00fcr Jugendliche bis und mit Sekundarstufe II \nausgeweitet werden. Erst nach der obligatorischen Schulpflicht w\u00fcrden \ndie kulturellen Weichen der Jugendlichen gestellt und dies sei \nfinanziell zu unterst\u00fctzen. Auch Angebote externer Leistungserbringer \n(z.B. Modern Music School) sollen nach erfolgter Qualit\u00e4tspr\u00fcfung \nfinanziell unterst\u00fctzt werden. Die musikalische F\u00f6rderung sei wichtig \nf\u00fcr die Jugend und f\u00f6rdere deren Sozialkompetenz nachhaltig.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hans Brupbacher","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/984a20c0de9dfbbe3f9b901c6704f15f07d61eca02a9497ac7fecb04df8a6a40"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Markus Rhyner bittet die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger, \nden Antrag Brupbacher zu unterst\u00fctzen, also die Beitr\u00e4ge f\u00fcr die \nMusikf\u00f6rderung auf die Sekundarstufe II auszudehnen. Zum Thema \nBegehrlichkeiten sagt Rhyner, dass man Musik und Sport nicht \ngegeneinander ausspielen solle. Bei den Finanzen m\u00fcsse man, nachdem \ngerade 8 Millionen Franken Steuersenkungen beschlossen wurden, nicht \nweiter \u00fcber Lehrkosten von 130'000 bis 200'000 Franken diskutieren. Die \nInstitutionen, die Musikausbildung leisten, w\u00fcrden einen grossen Beitrag\n zum kulturellen Leben im Kanton beitragen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Markus Rhyner","function":null,"place":"Elm","political_affiliation":null,"picture":"/storage/490b1a0327b36647d5aacebe4a5a7ce6facde38f6f4139f8fe309c5cf49826c0"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Rolf H\u00fcrlimann verlangt, den Antrag von Hans Brupbacher \u00fcber \ndie Erweiterung des vorgeschlagenen Gesetzesartikels abzulehnen. Die \nF\u00f6rderung der musikalischen Bildung sei unbestritten eine sch\u00f6ne und \ngute Sache, jedoch sei die musikalische F\u00f6rderung nach der Sekundarstufe\n I nicht mehr Aufgabe des Kantons. Die Musik werde dann zu einem Hobby, \nf\u00fcr das jeder selbst aufkommen m\u00fcsse. Werde die Musik weiter \nunterst\u00fctzt, w\u00e4re dies unfair gegen\u00fcber anderen Freizeitaktivit\u00e4ten, die\n nicht subventioniert werden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf H\u00fcrlimann","function":"Landrat","place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/5bd99e3d7a0ee91726a3679dcce6b70fb7a4f1fd4dbdfacf2db2101274159248"}},{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Nathan H\u00fcrzeler beantragt, dem Antrag von Brupbacher Folge zu \nleisten. Er habe selbst elf Jahre musikalischen Unterricht genossen und \ndie Musik sei ein wichtiger Bestandteil seines Lebens. Besonders wichtig\n sei der musikalische Ausgleich in Zeiten von Pr\u00fcfungsstress. Am meisten\n Stress habe man in der Sekundarstufe II, genau dann also, wenn man \ngem\u00e4ss Gesetz keine finanzielle Unterst\u00fctzung mehr erhalten soll. Er \nbef\u00fcrchtet, dass ohne staatliche Unterst\u00fctzung viele Musiksch\u00fclerinnen \nund Musiksch\u00fcler nach der dritten Sekundarschulklasse oder \nKantonsschulklasse aus dem Musikunterricht ausscheiden m\u00fcssen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Nathan H\u00fcrzeler","function":null,"place":"Luchsingen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/6022f5b59170307620a10749d07de889f1a802994a88591e35721a45efb7101a"}},{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Emil K\u00fcng fordert das Glarner Volk auf, dem vorgeschlagenen \nGesetzesartikel unver\u00e4ndert zuzustimmen. Die vorberatende \nLandratskommission h\u00e4tte sich f\u00fcr die Ausweitung der musikalischen \nF\u00f6rderung auf die Sekundarstufe II ausgesprochen, im Landrat wurde \ndieser Vorschlag aber klar abgelehnt. K\u00fcng appelliert an die \nGleichberechtigung aller Freizeitaktivit\u00e4ten und verlangt deshalb, vor \ndem Hintergrund der landr\u00e4tlichen Debatte, die vorgeschlagene \nGesetzesvorlage unver\u00e4ndert anzunehmen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Emil K\u00fcng","function":null,"place":"Obstalden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/9038f22183a930e09682b35dd9bbcc32a6a4e29a64d508321811a12e19d6aa22"}},{"number":6,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Barbara Schnyder betont die Wichtigkeit des Musikunterrichts. Sie \nselbst mache auch Musik und habe grosse Freude daran. Jeder Mensch \nbrauche Musik, deshalb brauche es auch solche die musizieren. Es w\u00e4re \nschade, wenn motivierte Musikerinnen und Musiker aus finanziellen \nGr\u00fcnden mit ihrem liebsten Hobby aufh\u00f6ren m\u00fcssten.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Barbara Schnyder","function":null,"place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/331220dcb96f156feccdcea4ddf8eba224f8c6748672c2d4d83c35577f2fe752"}},{"number":7,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Regierungsrat Rolf Widmer empfiehlt, der landr\u00e4tlichen \nGesetzesvorlage unver\u00e4ndert beizustimmen. Zu unterscheiden sei zwischen \nW\u00fcnschenswertem und Notwendigem. Die Ausweitung der musikalischen \nF\u00f6rderung auf die Sekundarstufe II sei zwar w\u00fcnschenswert, aber nicht \nnotwendig. Auch in umliegenden Kantonen wie Schwyz und St. Gallen w\u00fcrde \ndie musikalische Bildung nur bis zur Sekundarstufe I unterst\u00fctzt. Die im\n Gesetzesartikel verankerten Leistungen w\u00fcrden die musikalische Bildung \nbereits ausreichend unterst\u00fctzen und f\u00f6rdern und die finanziellen \nAusgaben des Kantons f\u00fcr die Musik seien bereits grossz\u00fcgig genug.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf Widmer","function":"Regierungsrat","place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/3176a25ac4e691bd32a8f05dba09eb0ab33f7f5f7f2d343cc0aea6fc5c05d98f"}}]},{"number":6,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T13:37:42.332401+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Steuergesetzes","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Steuerstrategie sieht eine etappenweise Entlastung der nat&#252;rlichen und juristischen Personen vor. Die Landsgemeinde 2007 entlastete Verheiratete und Familien; die Landsgemeinde 2008 soll dies nun f&#252;r juristische Personen und f&#252;r allein stehende Steuerpflichtige tun:</p>\nBei den juristischen Personen zeichnet sich eine Versch&#228;rfung des Standortwettbewerbs ab. Der proportionale Tarif f&#252;r die Gewinnsteuer wird die Wettbewerbsf&#228;higkeit des Kantons in diesem Bereich erhalten. Die Gewinnsteuer soll neu generell 9 Prozent, die Kapitalsteuer einstweilen unver&#228;ndert 2 Promille betragen, was auf eine Flat Rate Tax (Steuersystem mit Einheitssteuersatz) hinausl&#228;uft; es gibt keinen Anstieg der Grenzsteuers&#228;tze (Steuerprogression) mehr. Bisher war sie leicht progressiv (9% f&#252;r die ersten 20000 Fr. Gewinn, 13,5% f&#252;r 20000 Fr. &#252;bersteigenden Gewinn). Die Reduktion der Gewinnsteuer bringt einen Ausfall von 4 Millionen Franken (einfache Steuer 95%); mindestens ein Teil davon wird durch h&#246;heres Steuersubstrat kompensiert.\nBei den rund 55 Prozent allein stehenden Steuerpflichtigen besteht vor allem im unteren und mittleren Segment (bis Bruttoeinkommen von 100000 Fr.) Handlungsbedarf. Da die Landsgemeinde 2009 den Tarif f&#252;r nat&#252;rliche Personen revidieren soll, wird als &#220;bergangsl&#246;sung ein Abzug von 2000 Franken vorgeschlagen, der sich vor allem auf die unteren Einkommen auswirkt. Der Steuerausfall (einfache Kantonssteuer 95%) bel&#228;uft sich auf 2,5 Millionen Franken.\nAus Gr&#252;nden der Gleichbehandlung werden bei der Verm&#246;genssteuer nicht &#8211; wie in einem Memorialsantrag gefordert &#8211; allein die Liegenschaftsbesitzer, sondern alle Personengruppen, welche in gesicherten finanziellen Verh&#228;ltnissen leben, entlastet. Die Erh&#246;hung der Steuerfreibetr&#228;ge um 50000 Franken f&#252;r Verheiratete, 25000 Franken f&#252;r Alleinstehende und je 5000 Franken f&#252;r jedes minderj&#228;hrige, unter elterlicher Sorge oder Obhut stehende Kind und Bez&#252;ger einer Invalidenrente erweist sich im Vergleich als notwendig. Der Steuerausfall bel&#228;uft sich auf 1,5 Millionen Franken.\nDie Steuergesetzgebung ist an die Bundesgesetzgebung anzupassen (Reform Bundesrechtspflege, Nachsteuer- und Strafsteuerverfahren, Erbennachbesteuerung) und aufgrund des Schwarzarbeitsgesetzes ist der Quellensteuersatz f&#252;r das vereinfachte Abrechnungsverfahren zu bestimmen.\n<p>Die Revision (mit Wirkung ab 2009) wird dem Kanton Steuerausf&#228;lle von rund 8 Millionen Franken verursachen. Die Mindereinnahmen der Gemeinden (2 Mio. Fr. bei der Einkommens- und Gewinnsteuer, 0,75 Mio. Fr. bei der Verm&#246;genssteuer) wird durch die &#196;nderung des Verteilschl&#252;ssels des Staatssteuerertrages kompensiert. Die steuerliche Entlastung hat, wie jene von 2007, zum Ziel: Die steuerliche Belastung f&#252;r nat&#252;rliche Personen bewegt sich im schweizerischen Mittel, f&#252;r juristische Personen im vorderen Drittel.</p>\n<p>Der Landrat bef&#252;rwortet diese Steuerstrategiemassnahmen. Den Memorialsantrag zur Entlastung der Liegenschaftsbesitzer beantragt er zur Ablehnung, da die Vorlage weiter geht und der Antrag aus Gr&#252;nden der Gleichbehandlung problematisch ist. Intensiv diskutierte er die Form der Entlastung der allein Stehenden: Sozialabzug gem&#228;ss Vorlage Regierungsrat oder prozentuale Reduktion beim Steuertarif gem&#228;ss Vorschlag landr&#228;tliche Kommission. Der Landrat entschied sich aus sozialpolitischen Gr&#252;nden f&#252;r die regierungsr&#228;tliche Fassung, da diese die notwendigen Entlastungen gezielter bringt.</p>","text":null,"resolution":"<p>Mit klarem Mehr heisst die Landsgemeinde die Steuergesetzrevision gut.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/727930d518673ac2474765f7225087f622aa31b8f2b82468b4e8a0a003f45a34"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Marco Kistler empfiehlt, die Steuervorlage abzulehnen. Das Glarnerland m\u00fcsse sich im nationalen Steuerwettbewerb nicht\n versuchen wollen, da sich unser Kanton steuertechnisch nie mit den \nTop-Kantonen anlegen k\u00f6nne. Kistler verp\u00f6hnt die eifrige Steuersenkerei \nund appelliert an die Solidarit\u00e4t mit unseren Nachfahren. Unser Kanton \nsolle nicht billig, sonder qualitativ gut und attraktiv sein. \nSchliesslich will Kistler die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger an die \nSolidarit\u00e4t mit kommenden Generationen erinnern. Anstelle weiterer \nSteuersenkungen empfiehlt Kistler deshalb, die \u00dcbersch\u00fcsse nachhaltig in\n Bildung oder Infrastruktur zu investieren.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Marco Kistler","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/265ab51924509e9bf69b15ecfa676e3a3e796c1988259249ac34f9bd6fb782b5"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p> Der Kanton Glarus wolle nicht, wie \nKistler sagt, ein Billigkanton werden. Glarus stehe an zweitletzter \nStelle bei der Steuerbelastung der nat\u00fcrlichen Personen. Hier m\u00fcsse \netwas getan werden. Deshalb habe man letztes Jahr eine Steuersenkung f\u00fcr\n die Familien vorgeschlagen. Auch n\u00e4chstes Jahr sollen die nat\u00fcrlichen \nPersonen und Familien in den Genuss von Steuersenkungen kommen. Bei \njuristischen Personen sp\u00fcre man den Wettbewerb, man m\u00fcsse hier mit den \nanderen Kantonen mithalten. Die Steuersenkung bei den Verm\u00f6gen komme \naber nicht den Grossverdienern, sondern den kleinen und mittleren \nVerm\u00f6gen zu Gute. Deshalb bittet er, dem Vorschlag von Regierungsrat und\n Landrat zuzustimmen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf Widmer","function":"Regierungsrat","place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/850a0278a17306f773635dd117a81faee4d1732fd16c407509dd9d5026b9a757"}}]},{"number":5,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Einf\u00fchrungsgesetz zum Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und zum Asylgesetz","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird ein neues Vollzugsgesetz zum revidierten Asyl- und zum neuen Ausl&#228;ndergesetz unterbreitet. Das neue Gesetz umfasst 19 Artikel in vier Abschnitten. Zudem sind im Sozialhilfeund im Gastwirtschaftsgesetz je eine Bestimmung anzupassen.</p>\n<p>Wegen der Aufhebung des geltenden Bundesgesetzes &#252;ber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl&#228;nder ist das kantonale Vollziehungsgesetz durch einen neuen Erlass zu ersetzen. Obwohl sich der &#196;nderungsbedarf zu einem erheblichen Teil auf formelle Anpassungen beschr&#228;nkt (v. a. Aktualisierung der Bez&#252;ge zum neuen Bundesrecht), ist eine Totalrevision angezeigt. Zudem enth&#228;lt der neue Erlass einige wenige Grunds&#228;tze des Ausf&#252;hrungsrechts zum Asylgesetz des Bundes; bis anhin sprach sich das kantonale Recht dazu kaum aus (ausser im Sozialhilfegesetz). Das neue Gesetz orientiert sich an den bisherigen Leitlinien und Strukturen. Es regelt wiederum nur das N&#246;tigste.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem Einf&#252;hrungsgesetz zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen. Die Landsgemeinde folgt somit dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/b3a9a18f430f6180a7dbfb56a7c2d9be7b940747295ffc878564dda4b097d430"},"vota":[]},{"number":4,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Anpassung des Gesetzes \u00fcber den Schutz von Personendaten an die Vorgaben des Schengen/Dublin-Abkommens","memorial_page":null,"overview":"<p>Im Rahmen der bilateralen Abkommen II trat die Schweiz auch dem Vertrag von Schengen/Dublin bei. Mit der Schengen-Zusammenarbeit werden die Personenkontrollen an den Binnengrenzen aufgehoben; zum Ausgleich werden Sicherheitsmassnahmen getroffen. Eine dieser Massnahmen ist die verst&#228;rkte grenz&#252;berschreitende polizeiliche Zusammenarbeit. Zu den wichtigsten Instrumenten dieser Zusammenarbeit geh&#246;rt das Schengener Informationssystem (SIS), eine europaweite Fahndungsdatenbank. Die Dubliner Zusammenarbeit stellt sicher, dass Asylsuchende nur ein einziges Asylgesuch im Dubliner Raum stellen k&#246;nnen.</p>\n<p>Die Schengener Polizeizusammenarbeit beinhaltet einen intensiven Austausch von Personendaten zwischen den Beh&#246;rden der Teilnehmerstaaten. Weil derartige Systeme schwerwiegende Eingriffe in Pers&#246;nlichkeitsrechte bringen, erliess die EU strenge Datenschutzregeln, die von allen Staaten zu beachten sind, die Zugriff auf das SIS haben. Dadurch ist das kantonale Datenschutzrecht in einzelnen Punkten anzupassen. Bedarf besteht insbesondere bez&#252;glich der rechtlichen Stellung der Datenschutzaufsicht. Die EU-Vorgaben verlangen die Sicherstellung der Unabh&#228;ngigkeit der Datenschutzaufsichtsstelle im kantonalen Recht. Die Datenschutzstelle ist aus der kantonalen Verwaltung (sie ist der Staatskanzlei angegliedert) auszulagern und mit einem gen&#252;genden Pensum auszustatten. Anstelle eines kantonalen kann auch ein Datenschutzkontrollorgan f&#252;r mehrere Kantone gew&#228;hlt werden (z.B. im Verbund mit den Ostschweizer-Kantonen) und zwar vom Landrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Der Kontrollaufwand wird gr&#246;sser als heute sein. Die Stelle ist rein administrativ der Staatskanzlei zugeordnet.</p>\n<p>Die Regelung soll nach der Landsgemeinde 2008 in Kraft treten. Der Landrat beantragt, der Vorlage unver&#228;ndert zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen. Die Landsgemeinde folgt somit dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/32897d053b59f9cc3ed6dd2de367d066362e168d8248b9372858c0914bf7a11b"},"vota":[]},{"number":3,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T13:36:30.670667+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Festsetzung des Steuerfusses f\u00fcr das Jahr 2008","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Voranschlag f&#252;r das laufende Jahr sieht in der Laufenden Rechnung einen Ertrags&#252;berschuss von 0,9 Millionen Franken und in der Investitionsrechnung eine Zunahme der Nettoinvestitionen von 24,9 Millionen Franken vor. F&#252;r Abschreibungen sind 35,2 und f&#252;r Einlagen in Spezialfinanzierungen netto 27,7 Millionen Franken vorgesehen. Der Finanzierungs&#252;berschuss bel&#228;uft sich auf 37,4 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad erreicht 250,8 Prozent. &#8211; Das Resultat verbesserte sich gegen&#252;ber den vergangenen Jahren deutlich. Dazu trug vor allem die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bei, welche die Rechnung um &#252;ber 40 Millionen Franken verbessert; doch ist deren H&#228;rteausgleich lediglich bis 2011 gesichert. Einmalig sind die Ertr&#228;ge aus Konzessionsgeb&#252;hren der Kraftwerke Linth-Limmern AG und der Kraftwerke Sernf-Niederenbach; das Budget enth&#228;lt daf&#252;r 17,2 Millionen Franken an Einnahmen.</p>\n<p>Die Landsgemeinde des Jahres 2005 wandelte den Bausteuerzuschlag (4%) in einen bis Ende 2007 befristeten Sanierungszuschlag um. Somit hat die Landsgemeinde 2008 &#252;ber ihn und seine Verwendung wieder zu befinden.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, gest&#252;tzt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 131 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss f&#252;r das Jahr 2008 auf 95 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 4 Prozent der einfachen Staatssteuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:</p>\n3 Prozent der einfachen Staatssteuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer f&#252;r die Gesamtsanierung des Kantonsspitals;\n0,5 Prozent der einfachen Staatssteuer f&#252;r die Gesamterneuerung des Sportzentrums Glarner Unterland (SGU);\n0,5 Prozent der einfachen Staatssteuer f&#252;r den Neubau der Mensa und f&#252;r die Sanierung des Hauptgeb&#228;udes der Kantonalen Gewerblichen Berufsfachschule Ziegelbr&#252;cke","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/1fd0ae1e8e1f987fce3308b660053e599bbba3334a87b35667336c1419c1db4e"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Bruno Oswald schl\u00e4gt vor, den Steuerfuss von 95% auf 93% zu senken. \nDies sei die einzige M\u00f6glichkeit, die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Kantons \nGlarus zu gew\u00e4hrleisten. Ferner sei die Umfahrungsstrasse im R\u00fcckstand. \nEine Senkung des Steuerfusses sei die einzige M\u00f6glichkeit f\u00fcr nat\u00fcrliche\n und juristische Personen sowie Familien, die Steuern zu senken.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Bruno Oswald","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/11aa0ea046e2cc2e960e376a5392536cd3a43993bb17477c3fe2d8666221ddff"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Christoph Z\u00fcrrer empfiehlt, den Antrag \u00fcber die Senkung des \nSteuerfusses abzulehnen. Unsere gesunde Kasse sei auf einmalige \nEinnahmen von kantonalen Bauten und staatlichem Finanzausgleich \nzur\u00fcckzuf\u00fchren. Mit den erhaltenen Bundesgeldern w\u00fcrde der Kanton Glarus\n jedoch auch neue Aufgaben erhalten. Das Ausmass dieser neuen Aufgaben \nund deren finanzielle Auswirkungen seien noch zu unsicher, um bereits \nden Steuerfuss zu senken.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Christoph Z\u00fcrrer","function":null,"place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/7d8f34869719aa5b3037f63b3cd302830578b1453fe8778c83a905f490566261"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Regierungsrat Rolf Widmer meint, dass die Finanzsituation im Moment \nkomfortabel sei. Was Oswald nicht erw\u00e4hnt habe, sei die Durststrecke \nzwischen 2002 und 2006. Die Schulden seien in dieser Zeit von 60 \nMillionen Franken auf 95 Millionen Franken angewachsen. Die Strategie \ndes Regierungsrates sei Schulden abzubauen und gleichzeitig die Steuern \nmassvoll zu senken. Man habe an der Landsgemeinde 2007 ein \nEntlastungspaket f\u00fcr Familien beschlossen. Dieses Jahr schlage man eine \nweitere Steuerentlastung vor und f\u00fcr 2009 sei nochmals ein \nSteuerentlastungspaket geplant. Man wolle also Steuern senken und \nSchulden schrittweise abbauen. Zudem w\u00fcrde sich eine Senkung auch auf \ndie Gemeinden auswirken, welche ihr Budget bereits geplant h\u00e4tten. Man \nsolle daher im Sinne des Regierungsrats f\u00fcr eine massvolle Steuersenkung\n und Schuldenabbau stimmen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf Widmer","function":"Regierungsrat","place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/56b7cd8d38eb851e71b4b6ecb448f4dd01aaf5b3350109412e8a2717476f759e"}}]},{"number":2,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahlen","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Landsgemeinde hat f&#252;r eine Amtsdauer von zwei Jahren den Landammann und den Landesstatthalter zu w&#228;hlen und zwar aus dem Kreis der Mitglieder des Regierungsrates.</p>\n<p>Zuhanden der diesj&#228;hrigen Landsgemeinde hat Gabriel Sp&#228;lty, Riedern, als Mitglied des Obergerichts seinen R&#252;cktritt erkl&#228;rt. Die Landsgemeinde hat somit die entsprechende Ersatzwahl vorzunehmen.</p>\n<p>Nach erfolgter Wahl findet die Vereidigung der Gew&#228;hlten statt; ebenso wird das an der Urne gew&#228;hlte Mitglied des Regierungsrates vereidigt.</p>","text":"<p>Folgende Personen werden in die zu besetzenden &#196;mter und Funktionen gew&#228;hlt:</p>\n<p>Frau Landammann: Regierungsr&#228;tin Marianne D&#252;rst, FDP, Glarus</p>\n<p>Landesstatthalter: Regierungsrat Rolf Widmer, CVP, Bilten</p>\n<p>6. Mitglied des Obergerichtes: Hermann Figi, FDP, Schwanden</p>\n<p>4. Mitglied der Strafkammer des Kantonsgerichtes: Dora Brunner, FDP, Glarus</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e05d1dec0070eea86b6684914e4e677b959636f9bfc7d67a38b3f171754d6ef4"},"vota":[]},{"number":1,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T13:34:45.961150+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Er\u00f6ffnung der Landsgemeinde","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Landsgemeinde wird durch den Landammann er&#246;ffnet. Die stimmberechtigten M&#228;nner und Frauen werden hierauf den Eid zum Vaterland schw&#246;ren.</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/c820cbeb010bca326e0a8e88eefe985eafe574114c2ec1ec2802ce74fa36d1c9"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hochgeachteter Herr Landesstatthalter\nHochgeachtete Damen und Herren der administrativen und richterlichen Beh\u00f6rden\nHochvertraute, liebe Mitlandleute</p><p>Gut f\u00fcnf Monate nach der ausserordentlichen Landsgemeinde sind wir heute zusammengekommen, um den ordentlichen Jahresturnus unserer Versammlungsdemokratie wieder aufzunehmen. Wir d\u00fcrfen im R\u00fcckblick auf den 25. November 2007 feststellen, dass sich die Landsgemeinde auch in einer schwierigen Situation und in einem aufgew\u00fchlten Meinungsklima bew\u00e4hrt hat: Es war (das sagen auch die in der Sache Unterlegenen) nicht nur eine ausserordentliche Landsgemeinde, sondern auch eine ausserordentlich eindr\u00fcckliche. Dar\u00fcber und \u00fcber die Deutlichkeit der inhaltlichen Kl\u00e4rung, die sie zur Reform unserer Gemeindestrukturen brachte, d\u00fcrfen wir uns freuen.</p><p>Zugleich entspricht es unserem n\u00fcchternen Glarner Sinn, dass wir nicht in \u00fcbertriebene Euphorie verfallen. Zun\u00e4chst einmal wissen wir, dass auf dem Weg zu den drei neuen Gemeinden noch grosse Anstrengungen erforderlich und anspruchsvolle Fragen zu l\u00f6sen sind, und es bleibt die Aufgabe aller Beteiligten, dabei die Bedenken der Skeptiker zu widerlegen, ohne sich durch Bremser vom Ziel und Auftrag der klaren Landsgemeindemehrheit abbringen zu lassen. Der Appell dazu an alle, an gar alle, lautet: Tragen Sie aktiv und konstruktiv dazu bei, aus den drei neuen Gemeinden das Bestm\u00f6gliche zu machen!</p><p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p><p>Wir k\u00f6nnen und d\u00fcrfen uns nicht auf den Lorbeeren der ausserordentlichen Landsgemeinde ausruhen, und zwar nicht nur f\u00fcr das konkrete Thema, \u00fcber das sie entschieden hat. Der gute politische Umgang miteinander bleibt auch heute und in der Zukunft ein Wert, den wir immer wieder neu erringen m\u00fcssen.</p><p>Politik ist Auseinandersetzung; in der Politik wird gestritten, und wer politisiert, darf auch den harten Schlagabtausch nicht scheuen. Unterschiedliche Auffassungen k\u00f6nnen und sollen nicht unter den Teppich gekehrt werden; Konflikte lassen sich nicht wegzaubern, sondern sie m\u00fcssen offen und ungeschminkt ausgetragen werden. Es w\u00e4re denn auch ein falsch interpretiertes Harmonieverst\u00e4ndnis, wenn wir meinen wollten, der Kompromiss k\u00f6nne immer schon am Anfang stehen und wir k\u00f6nnten uns auf diese Art und Weise vor unbequemen Kontroversen dr\u00fccken.</p><p>Das Entscheidende aber liegt darin, wie wir diese Kontroversen f\u00fchren: Auch harte inhaltliche Gegens\u00e4tze k\u00f6nnen aufeinanderprallen, ohne dass dabei die Personen, die sie verk\u00f6rpern, gegenseitig in den Dreck gezogen werden. Auch klare Positionen kann man verfechten, ohne dabei mit dem Anspruch der alleinigen und absoluten Wahrheit in eine \u00fcberhebliche Rechthaberei zu verfallen. Und auch ein vehementes Infragestellen gegnerischer Meinungen ist m\u00f6glich, ohne dass wir uns dabei zu pers\u00f6nlichen Vorurteilen und \u00fcblen Verd\u00e4chtigungen hinreissen lassen.</p><p>Ich sage das alles, weil uns der einmalige Grossaufmarsch zur ausserordentlichen Landsgemeinde nicht \u00fcber eine zunehmende Gefahr hinwegt\u00e4uschen darf: \u00fcber die Gefahr n\u00e4mlich, dass sich auch interessierte und innerlich engagierte Mitb\u00fcrgerinnen und Mitb\u00fcrger von einer Politik, die unter der G\u00fcrtellinie betrieben wird, entt\u00e4uscht und angewidert distanzieren k\u00f6nnten. Um sie aber, die unter fairen zwischenmenschlichen Bedingungen zur einsatzfreudigen Mitwirkung durchaus bereit w\u00e4ren, m\u00fcssen wir k\u00e4mpfen. Wir m\u00fcssen zeigen, dass politische Debatten zwar hart und leidenschaftlich sein k\u00f6nnen, aber die Grenzen des Anstandes respektieren. Wir m\u00fcssen vormachen, dass in der Politik nicht nur auf die ruppigen, kraftstrotzenden Spr\u00fccheklopfer geh\u00f6rt wird, sondern auch auf die leiseren, behutsameren und vermittelnden T\u00f6ne sensibel genug eingegangen wird. Politik darf nicht in den Ruf geraten, nur noch ein Tummelfeld f\u00fcr rabiate Typen zu sein. Und dazu geh\u00f6rt auch, dass man in der Politik Fehler machen darf, solange man den Willen hat, aus ihnen zu lernen.</p><p>In einem Satz gesagt: Sorgen wir in unserer glarnerischen Versammlungsdemokratie auch weiterhin f\u00fcr ein politisches Klima, das allen zutr\u00e4glich ist \u2013 und damit auch einer m\u00f6glichst breiten sachlichen Auseinandersetzung. Und wenn wir das alle miteinander wollen, so d\u00fcrfen wir durchaus unbescheiden feststellen, dass wir es auch deutlich besser k\u00f6nnen als manche, die in der Bundespolitik das grosse Wort f\u00fchren.</p><p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p><p>Der n\u00e4chste Tatbeweis zu dieser Einstellung steht unmittelbar vor uns. Auch die ordentliche Landsgemeinde 2008 hat wichtige sachpolitische Weichen zu stellen. Tun wir es mit Lust am inhaltlichen Wettstreit, aber auch mit Respekt voreinander und mit dem Willen zu positiven Resultaten!</p><p>Zugleich steht die heutige Landsgemeinde auch im Zeichen von personellen Ver\u00e4nderungen. Ende November 2007 hat St\u00e4nderat Dr. Fritz Schiesser seinen R\u00fccktritt erkl\u00e4rt, da er vom Bundesrat zum Pr\u00e4sidenten des ETH-Rates gew\u00e4hlt worden war. Fritz Schiesser vertrat den Stand Glarus in Bern mehr als 17 Jahre lang. Er tat es mit grosser Kompetenz und enormem Einsatz, und er genoss im Bundesparlament dank seiner fundierten, l\u00f6sungsorientierten Arbeit und seiner menschlichen Qualit\u00e4ten hohes Ansehen. Im Amtsjahr 2004/05 war er der allseits gesch\u00e4tzte und geachtete St\u00e4nderatspr\u00e4sident. Ich danke Fritz Schiesser im Namen des Glarner Volkes, das ihn stets ehrenvoll ins Bundeshaus abordnete, f\u00fcr seine langj\u00e4hrige musterg\u00fcltige Amtsf\u00fchrung als glarnerischer Standesvertreter und w\u00fcnsche ihm in seiner neuen, herausragenden Aufgabe Erfolg und Befriedigung.</p><p>Als Nachfolger im St\u00e4nderat hat die Stimmb\u00fcrgerschaft am 10. Februar dieses Jahres Landesstatthalter Pankraz Freitag gew\u00e4hlt, der sein neues Amt in der M\u00e4rzsession bereits angetreten hat. Gem\u00e4ss verfassungsrechtlicher Unvereinbarkeitsbestimmung scheidet Pankraz Freitag damit auf die heutige Landsgemeinde aus dem Regierungsrat aus. Er geh\u00f6rte der kantonalen Exekutive w\u00e4hrend zehn Jahren als Vorsteher des heutigen Bau- und Umweltdepartementes an; zudem amtete er seit zwei Jahren als Landesstatthalter. Die Regierung verliert mit Pankraz Freitag einen engagierten, sachorientierten Kollegen, der seine Aufgaben stets mit Gr\u00fcndlichkeit und Beharrlichkeit wahrnahm und dabei zahlreiche wichtige Vorhaben umgesetzt oder in die Wege geleitet hat. Das Glarner Volk dankt Pankraz Freitag f\u00fcr seine seri\u00f6se, umsichtige Arbeit als Regierungsrat und w\u00fcnscht ihm f\u00fcr die kommenden Jahre Gl\u00fcck und gutes Gelingen in der Bundespolitik.</p><p>Anstelle von Pankraz Freitag hat das Stimmvolk am 20. April Andrea Bettiga zum neuen Mitglied des Regierungsrates gew\u00e4hlt. Ich gratuliere Andrea Bettiga dazu namens der Landsgemeinde und heisse ihn herzlich willkommen in unserer illustren F\u00fcnferrunde.</p><p>Auf die heutige Landsgemeinde hat Gabriel Sp\u00e4lty, Riedern, seinen R\u00fccktritt als Oberrichter eingereicht. Er geh\u00f6rte der h\u00f6chsten zivil- und strafrechtlichen Justizbeh\u00f6rde seit 2001 an. Wir danken Gabriel Sp\u00e4lty f\u00fcr die wertvollen Dienste, die er in dieser Funktion dem Land Glarus geleistet hat.</p><p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p><p>Mit dem heutigen Tag endet auch meine eigene Amtszeit als Landammann. Ich danke Ihnen f\u00fcr das Vertrauen, das Sie mir in diesen zwei Jahren entgegengebracht haben. Ich habe versucht, es recht zu machen, und Sie haben mir dabei geholfen. Halten Sie das auch so mit meinem Nachfolger \u2013 oder besser gesagt mit meiner Nachfolgerin. Und ich kann Ihnen sagen: Auch wenn \u00abMann\u00bb nicht immer gerne Platz macht, so tut \u00abMann\u00bb es doch mit besonderem Stolz, wenn es die allererste Frau Landammann ist, der er Platz machen darf. In diesem Sinne stelle ich Land und Volk von Glarus unter den Machtschutz Gottes und erkl\u00e4re die ordentliche Landsgemeinde 2008 als er\u00f6ffnet.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":null,"function":null,"place":null,"political_affiliation":null,"picture":"/storage/97c284f029d10061b7d78f96d6f43bcafd9382c93fe425b4cc09e8a826fe3ba8"}}]}]}