{"date":"2009-05-03","state":"completed","last_modified":"2025-03-20T12:44:00.506289+00:00","extraordinary":false,"video_url":"https://www.youtube.com/embed/Pp0iVapBHKk?autoplay=0&start=0&rel=0","overview":"<p>Die Glarner Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt; in diesem Jahr am <strong>3. Mai 2009.</strong> Sie beginnt um <strong>9.30 Uhr.</strong> Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem <strong>Zaunplatz</strong> (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann er\u00f6ffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Absch\u00e4tzen.</p><p>Grundlage f\u00fcr die Stimmberechtigten ist das \u00abMemorial f\u00fcr die Landsgemeinde\u00bb (PDF, 1.1 MB) . Es enth\u00e4lt die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Gesch\u00e4fte mit einl\u00e4sslicher Darstellung und Begr\u00fcndung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt.</p><p>An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das Recht \u00abzu raten, zu mindern und zu mehren\u00bb. Das heisst, sie k\u00f6nnen zu jedem Sachgesch\u00e4ft das Wort verlangen und \u00c4nderungen beantragen. Es sind zudem Antr\u00e4ge auch auf Verschiebung, R\u00fcckweisung oder Ablehnung m\u00f6glich.</p><p>Zutritt zum Ring haben nur <strong>stimmberechtigte Personen. </strong>(Es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden). Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche d\u00fcrfen sich unmittelbar neben der Rednerb\u00fchne aufhalten. Es ist jedoch den Stimmberechtigten untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzpl\u00e4tze mitzunehmen. F\u00fcr Interessierte stehen <strong>Zuschauertrib\u00fcnen</strong> zur Verf\u00fcgung.</p><h2>\nFindet die Landsgemeinde statt?\n</h2><p>Der Entscheid \u00fcber die Abhaltung der Landsgemeinde ist am Sonntagmorgen des 3. Mai 2009 ab 6 Uhr \u00fcber <strong>Telefonnummer 1600</strong> (regionale Meldungen, Rubrik 1) erh\u00e4ltlich. Ferner wird die Meldung von <strong>Radio DRS</strong> in den Fr\u00fchnachrichten um <strong>7 und 8 Uhr</strong> ausgestrahlt.</p><p>Sollte die Landsgemeinde am 3. Mai 2009 wegen schlechter Witterung nicht stattfinden, w\u00fcrde sie am 10. Mai abgehalten.</p><h2>\nEhreng\u00e4ste\n</h2><p>Ehreng\u00e4ste des Regierungsrates:</p><ul>\n<li><strong>Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf,</strong> Vorsteherin des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartements</li>\n<li><strong>Korpskommandant Andr\u00e9 Blattmann,</strong> Chef der Armee, Bern</li>\n<li><strong>Regierung des Kantons Waadt in corpore</strong></li>\n<li><strong>Brigadier Hans-Peter W\u00fcthrich,</strong> Kdt Inf Br 7, Ermatingen</li>\n</ul><h2>\nGratis mit dem \u00f6V an die Landsgemeinde\n</h2><p>An der Landsgemeinde 2009, das heisst am 3. Mai (im Verschiebungsfalle am 10. Mai), k\u00f6nnen alle \u00f6V-Angebote im Kanton Glarus (Bahn- und Buslinien inkl. Braunwaldbahn, Basis 2. Klasse) <strong>gratis</strong> ben\u00fctzt werden.</p><p>Wir machen darauf aufmerksam, dass am Landsgemeinde-Sonntag, <strong>zus\u00e4tzlich zum normalen Sonntagsfahrplan</strong> der Bahn- und Busbetriebe, folgende Kurse angeboten werden:</p><table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Extrazug Ziegelbr\u00fccke\u2013Glarus:</strong></td>\n<td> </td>\n<td><strong>Extrazug Glarus\u2013Ziegelbr\u00fccke:</strong></td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Ziegelbr\u00fccke ab</td>\n<td>8.55 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Glarus ab</td>\n<td>14.18 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>8.57 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>14.21 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>9.01 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>14.26 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>9.04 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>14.29 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Glarus an</td>\n<td>9.08 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Ziegelbr\u00fccke an</td>\n<td>14.32 Uhr</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><p>Glarner-Bus Mittelland (Ennenda, Glarus, Riedern, Netstal, N\u00e4fels, Mollis): gem\u00e4ss Samstags-Fahrplan.</p><h2>\nKinderh\u00fctedienst\n</h2><p>Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9.00 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein K\u00fcnderh\u00fctedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Hinterland) und im Kindergarten L\u00f6wen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Unterland bis und mit Glarus) statt. F\u00fcr Einzelheiten verweisen wir auf die Inserate in der Presse.</p>","files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/2dcc973c2fc48ffe8c6262e1e433bcf46a2e7c1c302022d06114e158f5a47955","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/89ef6adc51bc2bfe73a26f5eb03430b33a20823120fa241edc2bbade3427eda0","audio_mp3":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/21bb2c97ec5f26771234401a51416b0f9d64a7b90833d0aace2e86878dca185f","audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":17,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":true,"tacitly_accepted":false,"title":"Unerheblicher Antrag","memorial_page":null,"overview":"<p>Am 13. November 2007 reichte ein B&#252;rger nachstehenden Memorialsantrag ein:</p>\n<p>&#171;S&#228;mtliche Wahlen und Abstimmungen auf Kantonsebene, die auf Grund von Verfassung oder Gesetzen in die Zust&#228;ndigkeit der Stimmberechtigten fallen, finden geheim an der Urne statt (d. h. Abschaffung der Landsgemeinde). Verfassung und Gesetze sind entsprechend anzupassen.</p>\n<p>Begr&#252;ndung:</p>\n<p>Zwar hat die Landsgemeinde den Ruf, eine urdemokratische Institution zu sein, beim n&#228;heren Betrachten erweist sie sich aber eher als undemokratisch. Folgende Gr&#252;nde m&#246;chte ich dazu auff&#252;hren:</p>\n<p>Personen, die wegen Krankheit, Unfall oder Betagtheit nicht mobil sind, k&#246;nnen die Landsgemeinde nicht besuchen. Dasselbe gilt f&#252;r Personen aus dem Gesundheitswesen, &#246;ffentlichen Verkehr, der Sicherheit, dem Gastgewerbe usw., die am Landsgemeindetag arbeiten m&#252;ssen, sowie f&#252;r all jene, die an der Landsgemeinde landesabwesend sind. Damit ist einem wesentlichen Teil der Stimmberechtigten das demokratische Grundrecht, das Stimm-/Wahlrecht, entzogen.</p>\n<p>Ein weiterer Punkt ist die &#8249;Endlosdauer&#8250; der Landsgemeinde. Die vergangenen Landsgemeinden dauerten oft &#252;ber 3,5 Stunden, was zu einer schlechten Stimmbeteiligung f&#252;hrt. Da kaum ein Stimmberechtigter die ganze Zeit ausharrt, sind nur wenige Traktanden gut besucht, danach wird der Ring wieder verlassen.</p>\n<p>Arbeitgeber, Nachbarn, Bekannte usw. k&#246;nnen sehen, wof&#252;r der Einzelne stimmt. Dies ist f&#252;r viele Stimmb&#252;rger unangenehm und schr&#228;nkt sie in ihrer Meinungs&#228;usserung ein. Das System der Landsgemeinde bringt bei umstrittenen Traktanden oft stundenlange &#8249;Redeschlachten&#8250;, bis zur Abstimmung geschritten werden kann. Bei fast allen wichtigen Abstimmungen in k&#252;rzerer Vergangenheit musste mehrmals abgestimmt werden, um das Mehr zu ermitteln. Stimmenunterschiede unter 500 Stimmen d&#252;rften f&#252;r den Landammann auch nach bestem Wissen und Gewissen schwer zu ermitteln sein.</p>\n<p>Da die Landsgemeinde nur einmal im Jahr stattfindet und davor noch Regierung und Landrat &#252;ber eine Vorlage beraten m&#252;ssen, bedeutet dies eine Vorlaufzeit f&#252;r ein Gesch&#228;ft von zirka eineinhalb Jahren. Dies ist in der heutigen schnelllebigen Zeit oft zu lange.</p>\n<p>Bei einer m&#246;glichst grossen Koordination von kantonalen mit eidgen&#246;ssischen Abstimmungen k&#246;nnten die Kosten &#228;usserst tief gehalten werden, da die Wahlb&#252;ros ja sowieso besetzt sind und sich ausserdem administrative Synergien ergeben. Zudem haben die Kantone OW, NW und AR die Landsgemeinde in k&#252;rzerer Vergangenheit aus &#228;hnlichen Motiven ebenfalls abgeschafft.</p>\n<p>Die genannten Gr&#252;nde haben mich zum oben genannten Memorialsantrag bewogen. Ich bin der Meinung, dass Wahlen und Abstimmungen an der Urne f&#252;r unseren Kanton viele Vorteile bringen w&#252;rden.&#187;</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Auf den als unerheblich erkl&#228;rten Memorialsantrag wird nicht eingegangen.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/6e1c1acaf49246dcdab9f8edc4d43ac171a678b19c98e9a602a802345f3dffe6"},"vota":[]},{"number":16,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T14:00:17.901422+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Projektierungskredit f\u00fcr die Planung einer Umfahrungsstrasse N\u00e4fels, Netstal und Glarus","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde werden Projektierungskredite (Vorprojektstufe) von 4,47 Millionen Franken f&#252;r die Umfahrungen von N&#228;fels, Netstal und Glarus beantragt. Damit kann die Planung dieser Vorhaben unverz&#252;glich an die Hand genommen werden; dies unbesehen des Entscheides des Bundes, den Kantonshauptort Glarus ans Grundnetz der Nationalstrasse anzubinden und somit in die alleinige Verantwortung und Hoheit des Bundes zu &#252;berf&#252;hren. Mit einem solchen Vorgehen k&#246;nnen die Realisierungschancen erh&#246;ht werden. F&#252;r die Linienf&#252;hrung liegt der Bericht &#171;Beurteilung der Zweckm&#228;ssigkeit der Umfahrungen N&#228;fels, Netstal und Glarus&#187; vor. Er stellt das Resultat der breiten Diskussion dar, welche im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Richtplans &#8211; Sachbereich Verkehr in der &#246;ffentlichen Mitwirkung und in der Beh&#246;rdenvernehmlassung gef&#252;hrt worden ist. Deshalb m&#252;ssen die Projektierungen nicht bei Null beginnen und es werden keine neuen, utopischen Varianten zu behandeln sein.</p>\n<p>Diese Vorlage erf&#252;llt auch den Memorialsantrag eines B&#252;rgers, welcher verlangte, es habe die Landsgemeinde einen Projektierungskredit &#252;ber 3 Millionen Franken f&#252;r ein generelles Projekt der Umfahrungsstrasse von N&#228;fels, Netstal und Glarus ab Autobahnzubringer N&#228;fels bis in den Raum Glarus Leimen, entsprechend dem vom Landrat am 23. April 2008 genehmigten Richtplan &#8211; Sachbereich Verkehr, zu beschliessen. Die generelle Planung sei so weit fertig zu stellen, dass das Projekt &#171;Umfahrungsstrasse N&#228;fels, Netstal und Glarus&#187; bis sp&#228;testens 31. Dezember 2010 dem Bundesamt f&#252;r Strassen ASTRA eingereicht werden k&#246;nne.</p>\n<p>In einer intensiven Debatte stellte sich der Landrat mit klarer Mehrheit hinter den Vorschlag des Regierungsrates, welcher einen Planungskredit f&#252;r alle drei Umfahrungsabschnitte von N&#228;fels bis hinter Glarus beinhaltet. Eine gute Verkehrsanbindung f&#252;r das Glarner Hinterland sei &#252;berlebenswichtig. Trotz der Unsicherheit, ob eine Umfahrung bis hinter Glarus in den Netzplan des Bundes aufgenommen werde, solle nicht erst in deren Projektphase mit dieser Planung begonnen werden. &#8211; Antr&#228;ge, die eine Planung nur bis Glarus Nord oder eine sp&#228;tere Planung der Umfahrung Glarus und nur unter bestimmten Bedingungen vorsahen, blieben in der Minderheit.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde 2009 den Memorialsantrag eines B&#252;rgers abzulehnen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen, welcher die Gew&#228;hrung eines Projektierungskredites von 4,47 Millionen Franken f&#252;r die Umfahrungsabschnitte N&#228;fels, Netstal und Glarus vorsieht.</p>","text":null,"resolution":"<p>Dem Antrag des Landrates wird zugestimmt.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/4972f9c4855483060fd320a1db0991e23636e550da1424dafbb0d9ab7bfbe396"},"vota":[{"number":11,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Kurt Reifler stellt den Antrag auf Zustimmung zum ganzen Kredit. Er erinnert an seine beantragte Linth-Variante in der Vergangenheit. Es brauche ein gesamthaftes, schnelles Vorgehen, um eine L\u00f6sung f\u00fcr die St\u00e4rkung des gesamten Kantons zu erreichen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Kurt Reifler","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/633632af083c4b04a6a92d0ee5fa48cd41df182390ae286a102766a1d325eb38"}},{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Madleina Brugger unterst\u00fctzt den Antrag Schlittler auf komplette Ablehnung des Planungskredits. Sie erinnert daran, dass bereits 2001 die E+E-Strasse abgelehnt wurde. Damals mit der Begr\u00fcndung, die Strasse sei zu gross, zu teuer und sie f\u00fchre am falschen Ort vorbei. Nun wolle man eine gr\u00f6ssere, teurere Strasse planen, welche erst noch am selben Ort durchf\u00fchren solle. Dies sei nicht sinnvoll. In einer Wirtschaftskrise solle man nicht Geld f\u00fcr ein zu teures Projekt ausgeben. Als Junge sei sie nicht bereit, lebensl\u00e4nglich f\u00fcr ein solches Projekt Steuern zu bezahlen. Deshalb empfiehlt sie die Ablehnung des Planungskredits.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Madleina Brugger","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/425dedb337ce9b97a337e6a2c9792c76d7d9f2e0ac2f290cd4fe3c81f9928367"}},{"number":10,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landr\u00e4tin Priska M\u00fcller Wahl spricht sich f\u00fcr den Antrag Schlittler zur kompletten Ablehnung des Projektierungskredits aus. Es gelte, n\u00f6tige von unn\u00f6tigen Projekten zu unterscheiden. Die Planung der Umfahrungsstrassen bringe weder einen Mehrwert, noch sei sie eine kantonale Pflicht. Man k\u00f6nne sie daher nicht mit anderen Projekten in anderen Kantonen vergleichen und solle den Projektierungskredit daher ablehnen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Priska M\u00fcller Wahl","function":"Landr\u00e4tin","place":"Oberurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/74d2218fe6d28f4e20528607ba3b2acc39f8eab09ca2aa8ec78a47c46c0b8874"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Georges Staubli, spricht sich f\u00fcr die vollst\u00e4ndige Zustimmung der Vorlage in der urspr\u00fcnglichen Form und die Ablehnung der anderen Antr\u00e4ge aus. Es brauche eine ganzheitliche Planung, damit Glarus sp\u00e4ter auch noch umfahren werden k\u00f6nnte. Die Umfahrung Glarus k\u00f6nnte durch geschickte Planung auch teilweise vom Bund \u00fcbernommen werden. Mit der Zustimmung zu drei Gemeinden soll auch Glarus S\u00fcd eine verkehrstechnische Zukunftsperspektive erhalten. Georges Staubli appelliert an die Solidarit\u00e4t zwischen den drei Gemeinden und an ein klares Bekenntnis zu Industrie, Gewerbe und Tourismus. Auch Glarus S\u00fcd trage mit dem Wasserwerk Linth-Limmern einen grossen Beitrag zum Staatshaushalt bei und solle in die Gesamtplanung einbezogen werden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Georges Staubli","function":"Pr\u00e4sident der landr\u00e4tlichen Verkehrskommission","place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/442cffc43101ebfb6bf37d44fb2e13f491b8975000e2a38bc7153e982a597f88"}},{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Peter Rufibach spricht sich f\u00fcr die ganze Planungskreditvorlage von Regierung und Landrat aus. Es sei an der Zeit, die Weichen f\u00fcr unsere Kinder und Enkel zu stellen. Der momentane Zustand f\u00fcr Industrie und Gewerbe s\u00fcdlich von N\u00e4fels seien unhaltbar. Zeitverlust und Transportkosten seien zu hoch, was die Attraktivit\u00e4t erheblich vermindere. Peter Rufibach weist zudem darauf hin, dass die Strasse nicht gegen den \u00f6V ausgespielt werden soll. Eine Bahnanlieferung sei jedoch nicht immer m\u00f6glich und nicht ausreichend, da es schnelle Verbindungen brauche, um im Wettbewerb erfolgreich bestehen zu k\u00f6nnen. Zudem sollen auch die Tourismusgebiete schnell und bequem erschlossen werden. Mit dem Projektierungsbericht in der Hand h\u00e4tten unsere drei nationalen Parlamentarier gr\u00f6ssere Einflussm\u00f6glichkeiten in Bern.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Peter Rufibach","function":null,"place":"Riedern","political_affiliation":null,"picture":"/storage/b5fed53e045593e7932227bde93ccdbb6981a6e74b2c24c6255e88de5d8d778e"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hans-J\u00f6rg Marti stellt den Antrag auf unver\u00e4nderte Annahme der Vorlage und nimmt zur Kenntnis, dass seinem Memorialsantrag damit Folge geleistet werde. Der Individualverkehr habe zugenommen und mittlerweile ein unzumutbares Ausmass angenommen. Eine vern\u00fcnftige Planung sei nur m\u00f6glich, wenn man die Umfahrung N\u00e4fels, Netstal und Glarus gemeinsam plane. Die Umfahrung Glarus geh\u00f6re zu einem sinnvollen Projekt, nicht nur wegen dem Glarner Hinterland, sondern auch wegen der Stadt Glarus. Marti nennt den Kanton Uri als Beispiel f\u00fcr die Erm\u00f6glichung von zukunftsweisenden Projekten (Andermatt) durch fr\u00fchere Strassenbauprojekte. Es sei nicht das Ziel, sich Strassen vom Bund finanzieren zu lassen, sondern man wolle auch finanziell zu einer langfristigen L\u00f6sung der Verkehrsproblematik beitragen. Deshalb pl\u00e4diert Marti auf Annahme der Vorlage.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hans-J\u00f6rg Marti","function":null,"place":"Nidfurn","political_affiliation":null,"picture":"/storage/703e87111d77199cd5f48913865c6edfee26093fc16abea00633baf5447cae0e"}},{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Andreas Schlittler stellt im Namen der Gr\u00fcnen Partei den Antrag, sowohl den Antrag von Hans-J\u00f6rg Marti, als auch die Regierungsvorlage vollumf\u00e4nglich abzulehnen. Der Bund werde die Hauptstrasse bis Glarus in das Nationalstrassennetz aufnehmen, womit er die Kosten f\u00fcr Planung, Bau und Unterhalt zu tragen habe. Der Bund habe in der Vernehmlassung aber klar betont, dass er sich von den Kantonen nicht beeinflussen lassen werde und bestehende Planungen nicht \u00fcbernehmen werde. Deshalb sollen die Projektierungsgelder f\u00fcr die Umfahrung von N\u00e4fels und Netstal gespart und dem Bund \u00fcberlassen werden. Eine allf\u00e4llige Umfahrung von Glarus m\u00fcsste hingegen selber getragen werden. Die gesch\u00e4tzten Kosten von Stich- und Verbindungsstrassen und der Umfahrung von Glarus w\u00fcrden sich auf 370 Millionen Franken belaufen. Dies sei nicht finanzierbar und der Kanton k\u00f6nne sich das nicht leisten. Die Steuern und der Bausteuerzuschlag m\u00fcssten erh\u00f6ht werden, was die Attraktivit\u00e4t des Kantons weiter vermindern w\u00fcrde. Die Antr\u00e4ge seien vollumf\u00e4nglich abzulehnen, da eine Umfahrung von N\u00e4fels und Netstal dem Bund \u00fcberlassen werden soll und eine Umfahrung Glarus nicht finanzierbar sei.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Andreas Schlittler","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/574d02caa82b3a75ec5e3a7c1f77bbf9615acea89dbb898c3e545e6640c9300d"}},{"number":13,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Frau Landammann Marianne D\u00fcrst erkl\u00e4rt den Antrag Reust als juristisch nicht zul\u00e4ssig.</p><p>Regierungsrat Robert Marti, Baudirektor des Kantons Glarus, weist darauf hin, dass es zwar schwierig sei, Einfluss in Bern geltend zu machen. Aber besonders schwierig sei dies ohne eine bestehende Planung und ohne ein klares politisches Signal der Landsgemeinde. Durch Aktivit\u00e4t soll der Stein ins Rollen gebracht werden. Ein endloses Diskutieren bringe keine Fortschritte. Weiter f\u00fchrt er an, dass der \u00f6V nicht gegen die Strasse ausgespielt werden soll, es aber ein gesamthaftes Vorgehen brauche. Er beantragt, der Vorlage gem\u00e4ss Regierung und Landrat zuzustimmen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Robert Marti","function":"Regierungsrat","place":"Riedern","political_affiliation":"Baudirektor des Kantons Glarus","picture":"/storage/04053da2324dbbfc007d8a4fba851e4d2d0afc3290e0d0380294d0231a89bdc0"}},{"number":8,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Christoph Z\u00fcrrer empfiehlt, den Kompromiss Rhyner zu unterst\u00fctzen. Marti habe gesagt, man m\u00fcsse den Tatsachen in die Augen schauen. Dies solle man nun tun. Die Berichte des Bundes w\u00fcrden klar festhalten, dass die Umfahrung Glarus nicht durch diesen finanziert werde. Die Umfahrung Glarus w\u00fcrde etwa dreimal so teuer, wie die Gesamtsanierung des Kantonsspitals. Selbst die Finanzierung der Umfahrung von N\u00e4fels und Netstal durch den Bund sei noch nicht sicher. Z\u00fcrrer spricht sich ausdr\u00fccklich f\u00fcr die Umfahrungen N\u00e4fels und Netstal aus. Man solle dem Bund zeigen, was den Glarnern wichtig sei und daher ein klares Zeichen setzen. Daher solle man den Antrag k\u00fcrzen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Christoph Z\u00fcrrer","function":null,"place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/e07f98845934080781e9d0a7426596b19d65a3422df45c1b4b233b88f222ed56"}},{"number":6,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Markus Rhyner beantragt, auf die Planung der Umfahrung Glarus zu verzichten und daher den Planungskredit auf die Umfahrungen N\u00e4fels und Netstal, also auf 2,9 Millionen Franken, zu beschr\u00e4nken. Eine Umfahrung von Glarus sei nicht realistisch, da sich der Bund mehrfach klar gegen eine Finanzierung der Umfahrung Glarus ausgesprochen habe. Der Kanton k\u00f6nne eine Umfahrung Glarus nicht selbst\u00e4ndig bezahlen, da diese bis zu 300 Millionen Franken kosten w\u00fcrde. Eine Realisierung sei in den n\u00e4chsten 30 bis 40 Jahren unrealistisch, daher sei die Finanzierung einer Umfahrung Glarus sinnlos. Eine Umfahrung Glarus sei zur Unterst\u00fctzung von Glarus S\u00fcd nicht n\u00f6tig. Die eingesparten 1,5 Millionen sollen besser in die Entwicklung bereits kurzfristig wirksamer Projekte im Glarner Hinterland investiert werden. Als Beispiele nennt Rhyner neue Tourismusprojekte oder bessere Busanschl\u00fcsse an Glarner Sprinter und andere \u00f6ffentliche Verkehrsmittel. Er r\u00e4t dazu, die Kr\u00e4fte auf sinnvolle Abschnitte zu konzentrieren und die Umfahrung Glarus daher aus dem Projektierungskredit zu nehmen, den Projektierungskrediten f\u00fcr die Umfahrungen N\u00e4fels und Netstal aber zuzustimmen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Markus Rhyner","function":null,"place":"Elm","political_affiliation":null,"picture":"/storage/39f262b389286759afdb78a8b001c10ccda07a02e6d4790b695893adcbae89f7"}},{"number":9,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Mathias V\u00f6geli spricht sich f\u00fcr die unver\u00e4nderte Zustimmung der Vorlage von Regierungsrat und Landrat aus. Er weist auf den bew\u00e4hrten Glarner Pioniergeist hin und erinnert an wegweisende Entscheide wie Fabrikgesetz, die Einf\u00fchrung der Invalidenversicherung, das Frauenstimmrecht, die Gemeindestrukturreform und das Stimmrechtsalter 16. Schon in der Vergangenheit habe es verschiedene Verkehrserschliessungsprojekte gegeben, seitdem habe der Verkehr aber stark zugenommen. Im B\u00fcndnerland seien viele Erschliessungen und Umfahrungen realisiert worden, auch das Glarnerland habe ein Anrecht auf eine zeitgem\u00e4sse Erschliessung. Ein Drittel der Industriebetriebe bef\u00e4nde sich in der Umgebung von Schwanden und auch f\u00fcr den Tourismus sei eine Erschliessung wettbewerbsentscheidend. Das Wasser aus dem Glarner Hinterland bringe dem ganzen Kanton Vorteile. Es sei nicht mehr 5 vor 12, sondern 5 vor 1 und somit h\u00f6chste Zeit, dem Antrag von Regierung und Landrat zuzustimmen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Mathias V\u00f6geli","function":null,"place":"R\u00fcti","political_affiliation":null,"picture":"/storage/07a1eb307a1cb38562873d3f6d08c6acf5ae2d84bb3ccddd9696bfae9155b472"}},{"number":12,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Fernando Reust bem\u00e4ngelt, dass das System falsch sei. Eigentlich gehe es darum, die Mobilit\u00e4t von A nach B zu organisieren. Er beantragt, mit dem Geld des Projektierungskredits einen Innovationsfonds zu schaffen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Fernando Reust","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/5dda01265bdff1e2aa827ae888d55584cd34203a9d1412f14801173147575494"}},{"number":7,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Thomas Hefti spricht sich daf\u00fcr aus, dem Antrag von Regierung und Landrat unver\u00e4ndert zuzustimmen. An diesem Tag werde nur \u00fcber die Projektierung befunden und kein endg\u00fcltiger Entscheid f\u00fcr eine Umfahrung gef\u00e4llt. Zudem erfolge die Finanzierung f\u00fcr die Projektierung aus zweckgebundenen Mitteln. Wer eine Entlastung und bessere Erschliessung des ganzen Kantons erreichen wolle, solle dem gesamthaften Vorgehen zustimmen. Durch sinnvolle L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge aus der Projektierung sollen die Realisierungschancen erh\u00f6ht werden. Das Bundesamt f\u00fcr Verkehr w\u00fcrde solche Vorschl\u00e4ge auch anh\u00f6ren und darauf eingehen. Mit der Ablehnung der Vorlage w\u00fcrden dem Bund falsche Signale gesendet. Thomas Hefti erinnert, dass das Hinterland mit dem Kraftwerk Linth-Limmern einen grossen Beitrag zum Kanton leistet. Die Standortattraktivit\u00e4t f\u00fcr das Gewerbe, die Industrie und den Tourismus soll erh\u00f6ht werden. Wenn es Glarus S\u00fcd schlecht gehe, beeinflusse dies auch die anderen Gemeinden und den ganzen Kanton negativ.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Thomas Hefti","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/e571d5aa85ee761bcdc6fe7a11b9162b2ffbf5b6b3d5645ca045f37e86af223b"}}]},{"number":15,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. \u00c4nderung der Verfassung des Kantons Glarus\nB. Finanzhaushaltgesetz f\u00fcr den Kanton und die Gemeinden","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird ein neues Finanzhaushaltgesetz f&#252;r Kanton und Gemeinden sowie eine &#196;nderung von Artikel 52 der Kantonsverfassung unterbreitet. Die Vorlage bringt ein einheitliches Finanzhaushaltgesetz f&#252;r Kanton und Gemeinden und f&#252;hrt das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell in leicht gek&#252;rzter Version ab 1. Januar 2011 ein; vollst&#228;ndig soll es ab 1. Januar 2015 gelten. Beibehalten wird die Bausteuer; zudem werden freie und gebundene Ausgaben gem&#228;ss geltender Praxis pr&#228;ziser definiert.</p>\n<p>Das in 87 Artikel und neun Abschnitte gegliederte Gesetz gibt Kanton und Gemeinden die f&#252;r die finanzielle F&#252;hrung erforderlichen Instrumente, unterst&#252;tzt eine Finanzpolitik und Verwaltungsf&#252;hrung nach wirtschaftlichen Grunds&#228;tzen sowie den wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz der &#246;ffentlichen Mittel. Die Kantone und Gemeinden der Schweiz werden in den n&#228;chsten Jahren ein neues, harmonisiertes Rechnungslegungsmodell (HRM2) einf&#252;hren. Das HRM2 orientiert sich an den internationalen Standards f&#252;r &#246;ffentliche Gemeinwesen und wurde von einer Fachgruppe f&#252;r kantonale Finanzfragen erarbeitet. Ziel ist, die Vergleichbarkeit der Rechnungen von Kanton und Gemeinden zu gew&#228;hrleisten. Das bisherige Haushaltrecht war aufgeteilt in ein Finanzhaushaltgesetz f&#252;r den Kanton, ein Gemeindefinanzhaushaltgesetz und eine Gemeindehaushaltverordnung. Nun soll es nur noch ein Finanzhaushaltgesetz und eine Finanzhaushaltverordnung geben, die sowohl f&#252;r den Kanton wie f&#252;r die Gemeinden gelten. Da HRM2 in n&#228;chster Zeit zu &#252;bernehmen ist, soll die Einf&#252;hrung auf den 1. Januar 2011 erfolgen, damit die neuen Einheitsgemeinden nicht innerhalb weniger Jahre ihre Rechnungen zweimal umstellen m&#252;ssen.</p>\n<p>HRM2 stellt wesentlich h&#246;here Anforderungen an die Rechnungsablage. Aus zeitlichen und praktischen &#220;berlegungen wird es auf den 1. Januar 2011 nicht vollst&#228;ndig eingef&#252;hrt. Verschiedene Bestandteile &#8211; insbesondere Anh&#228;nge, Einf&#252;hrung Anlagebuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, allf&#228;llige Konsolidierung selbstst&#228;ndiger Anstalten &#8211; sollen erst ab 1. Januar 2015 obligatorisch werden. Die Hauptneuerungen sind:</p>\nJahresabschluss in drei Stufen (operatives Ergebnis, ausserordentliches Ergebnis, Gesamtergebnis);\nkeine Aktivierungsgrenze f&#252;r Ausgaben mit mehrj&#228;hriger Nutzungsdauer;\nBilanzierung der Anlagen des Finanzverm&#246;gens zum Anschaffungswert, Abschreibung auf Basis der Nutzungsdauer;\ndegressive Abschreibungsmethode, zus&#228;tzliche Abschreibungen als ausserordentlicher Aufwand zu verbuchen;\nFinanzverm&#246;gen bei Eingang in die Bilanz zum Anschaffungswert bilanzieren;\nBeteiligungsspiegel als Mindeststandard, Anhang um Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis, Anlage- und R&#252;ckstellungsspiegel erweitert;\nwichtigste Finanzkennzahlen nennen.\n<p>Der Landrat diskutierte wesentliche Punkte wie Umfang der Anh&#228;nge, Kompetenzen von Regierungsrat und Verwaltung f&#252;r Nachtragskredite, lineare oder degressive Abschreibungsmethode, Genehmigung oder Kenntnisnahme von Aufgaben- und Finanzplan. Der Landrat blieb bei einer eher strikten, einheitlichen Regelung. Er beantragt, der bereinigten Vorlage unver&#228;ndert zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/4985cea3e5e438114ac52e40cb091117b781f4363e28e3a73be6b92e29f9359b"},"vota":[]},{"number":14,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden\nA. \u00c4nderung des Einf\u00fchrungsgesetzes zum Bundesgesetz\n\u00fcber den Wald\nB. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber den \u00f6ffentlichen Verkehr\nC. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber die \u00f6ffentliche Sozialhilfe","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird die Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und den Gemeinden in den Bereichen Verwaltung, Forst, &#246;ffentlicher Verkehr, Landwirtschaft und Alpen unterbreitet. Bei der Verwaltung wird der Status quo aufrechterhalten.</p>\n<p>Verwaltung</p>\n<p>Die Aufgabenteilung wird beibehalten.</p>\n<p>Gemeinden</p>\nSektionschef\nEinwohnerkontrolle/Polizeiamt\nBestattungswesen\nAHV-Zweigstelle\nGrundbuchamt\n<p>Kanton</p>\nSchuldbetreibungs- und Konkursamt\nSteuerveranlagung und Steuerbezug\nArbeitsamt inkl. Anlaufstelle\nZivilstandsamt\n<p>Es wurde vor allem Steuerbezug und Anlaufstelle f&#252;r das kantonale Arbeitsamt diskutiert. Einzelne Verwaltungsabl&#228;ufe zwischen Kanton und Gemeinden aufzuteilen, ist nicht sinnvoll. Vor allem die Trennung von Steuerveranlagung und Steuerbezug, welche die Landsgemeinde 1999 dem Kanton &#252;bertrug, w&#252;rde personell und infrastrukturell aufw&#228;ndiger und teurer, dies auch wegen der Ratenzahlungen und dem Vollzugsauftrag des Kantons bei den Bundessteuern (direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer).</p>\n<p>Forstwesen</p>\n<p>Es werden keine zus&#228;tzlichen hoheitlichen Aufgaben (Rodung, Waldfeststellung, forstpolizeiliche Aufgaben) den Revierf&#246;rstern in den Gemeinden &#252;bertragen, die Aufgabenverteilung bleibt bestehen. Die bisherigen hoheitlichen Aufgaben der Revierf&#246;rster werden hingegen vom Kanton &#252;ber den Lastenausgleich abgegolten. Der Kanton bleibt f&#252;r die Ausbildung der (ungelernten) Waldarbeiter und Hobbyholzer zust&#228;ndig.</p>\n<p>Bei der forstlichen Betriebsplanung werden die Waldeigent&#252;mer (Gemeinden) zuk&#252;nftig im Rahmen von Leistungsvereinbarungen bei deren Umsetzung frei sein. Die Zust&#228;ndigkeit f&#252;r den Forstreservefonds (Einrichtung, F&#252;hrung und Bewirtschaftung) wird den Gemeinden &#252;bertragen; das kantonale Waldgesetz wird entsprechend ge&#228;ndert.</p>\n<p>&#214;ffentlicher Verkehr</p>\n<p>&#220;ber das Angebot an F&#246;rdermassnahmen im &#246;ffentlichen Verkehr und deren Kosten wird allein der Kanton entscheiden; den Gemeinden kommt weiterhin ein Anh&#246;rungsrecht zu. Der Kanton &#252;bernimmt s&#228;mtliche vom Bund mitfinanzierten Kosten des Regionalverkehrs. Einzig F&#246;rderungsmassnahmen ohne Kostenbeteiligung des Bundes sind von Kanton und Gemeinden wie bisher je h&#228;lftig zu tragen. Das Gesetz &#252;ber den &#246;ffentlichen Verkehr ist anzupassen; die Kompetenzen von Landrat und Landsgemeinde werden ausgebaut.</p>\n<p>Landwirtschaft und Alpen</p>\n<p>Die Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden bez&#252;glich Alpen und Landwirtschaft ist gesamtheitlich zu betrachten. Dazu geh&#246;rt die finanzielle Abgeltung, welche der neue Finanzausgleich (Landsgemeinde 2010) regeln wird. Die Liberalisierung des Alpwesens ist mit der &#220;berpr&#252;fung der kantonalen Land- und Alpwirtschaftsgesetzgebung anzugehen; den Gemeinden ist mehr Selbstbestimmung zu gew&#228;hren, ohne den Schutzgedanken zu vernachl&#228;ssigen. Da kein enger Zusammenhang mit der Gemeindestrukturreform besteht, wird die Revision in die Legislaturplanung 2010/14 verschoben.</p>\n<p>Vollzug</p>\n<p>Das Gesetz &#252;ber die &#246;ffentliche Sozialhilfe ist zu Gunsten eines effizienteren Vollzugs (Datenaustausch mit der Steuerverwaltung) anzupassen.</p>\n<p>Die Finanzierung der aufgrund der Aufgabenentflechtung verschobenen Lasten wird der neue Finanzausgleich regeln. Die Neuverteilung der Aufgaben hat im Gleichgewicht zwischen Kanton und Gemeinden zu erfolgen. &#8211; Zudem ist der Stellenplan des Kantons zu &#252;berpr&#252;fen und allenfalls anzupassen. &#8211; Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/6ac27223ba80b81619c9894fc920b3dd2272f382ec11c72948d7efa54a83effe"},"vota":[]},{"number":13,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. \u00c4nderung der Verfassung des Kantons Glarus\nB. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber die Glarner Kantonalbank","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Revision des Gesetzes &#252;ber die Glarner Kantonalbank und die &#196;nderung einer Bestimmung der Kantonsverfassung setzt die vom Landrat im Oktober 2008 beratene Eignerstrategie rasch und konsequent um.</p>\n<p>Der Banken- und Finanzsektor durchl&#228;uft einen tief greifenden Strukturwandel. Weit vor Ausbruch der Finanzkrise haben der Abbau von geografischen und funktionalen Barrieren sowie die rasante Entwicklung in der Informationstechnologie die Anforderungen beim Vertrieb, beim Risikomanagement und beim Produkte- und Serviceangebot erh&#246;ht und zur Zunahme des Konkurrenzdrucks im Bankengesch&#228;ft gef&#252;hrt. In diesem Umfeld haben sich auch die Kantonalbanken zu behaupten.</p>\n<p>Die Glarner Kantonalbank (GLKB) stellte sich mit einer aktiven Strategie den Herausforderungen des massgebenden Umfeldes. Es wurde eine Filiale in Z&#252;rich errichtet, die &#220;bernahme einer anderen Bank angestrebt und die Gesch&#228;ftst&#228;tigkeit ausserhalb des Kantonsgebietes massiv ausgedehnt. Sie nahm damit viel zu hohe Risiken in Kauf, und die Expansionspolitik scheiterte. Es ergab sich ein enormer Wertberichtigungsbedarf von 96,8 Millionen Franken in der Jahresrechnung 2008, die mit einem Verlust von 56,8 Millionen Franken abschloss.</p>\n<p>Das Gesch&#228;ftsgebaren der GLKB wirkt sich auf den Kanton aus, welcher ihr alleiniger Eigent&#252;mer ist und f&#252;r ihre Verbindlichkeiten subsidi&#228;r haftet (Staatsgarantie). Aus der Vorw&#228;rtsstrategie der GLKB erwuchsen ihm sehr hohe Risiken. Er sah sich gezwungen, ihre Eigenmittelsituation zu verbessern und ihr das Dotationskapital um 25 Millionen Franken zu erh&#246;hen. Zudem hat er in den n&#228;chsten Jahren auf Gewinnablieferungen von sch&#228;tzungsweise 20 Millionen Franken zu verzichten. &#8211; Nun sind die Lehren aus den Wirren in der Vergangenheit zu ziehen und das Kantonalbankgesetz ist anzupassen.</p>\n<p>Die &#196;nderung baut auf den folgenden Grunds&#228;tzen auf:</p>\nder Leistungsauftrag wird konkretisiert, die Gesch&#228;ftst&#228;tigkeit soll sich auf den Kanton fokussieren;\ndie Anforderungen an die Eigenmittelausstattung werden erh&#246;ht;\ndie Staatsgarantie wird beibehalten;\ndie f&#252;r die Staatsgarantie zu leistende Abgeltung orientiert sich am Risiko, welches der Eigent&#252;mer tr&#228;gt;\ndie GLKB wird in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt, wobei der Kanton Mehrheitsaktion&#228;r bleibt;\nsie untersteht neu der Steuerpflicht;\ndie Kontrolle und Aufsicht der Bank erfolgt nicht mehr nach dem Grundsatz der Political Governance (Vorgaben, welche die politische Verantwortlichkeit und Haftung regeln) sondern der Corporate Governance (Regeln f&#252;r richtiges Benehmen der Unternehmen);\nder Regierungsrat erh&#228;lt st&#228;rkere Einflussm&#246;glichkeiten; er vertritt die Belange des Kantons.\n<p>Die &#196;nderungen bringen vor allem:</p>\nAnpassung an reale Gegebenheiten (Leistungsauftrag und Gesch&#228;ftsgebiet);\nLeitplanken bez&#252;glich k&#252;nftiger Gesch&#228;ftspolitik und Zust&#228;ndigkeiten (aufgrund der negativen Erfahrungen in der j&#252;ngeren Vergangenheit);\nBer&#252;cksichtigung aktueller Trends und Empfehlungen betreffend Zust&#228;ndigkeitsordnung und Zusammensetzung der Oberaufsicht (Orientierung an den Fachempfehlungen des Verbandes Schweizerischer Kantonalbanken und dem Swiss Code of Best Practice);\nReduktion des Risikos f&#252;r den Kanton (Rechtsform, Eigenmittelausstattung).\n<p>Im Landrat war die Vorlage im Grundsatz, nachdem die Eignerstrategie im Herbst 2008 intensiv diskutiert worden war, nicht mehr umstritten. Die Transparenzvorschriften f&#252;r Verwaltungsrat und Gesch&#228;ftsleitung wurden versch&#228;rft. Das Gesetz und der Rechtskleidwechsel zu einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft sollen per 1. Januar 2010 umgesetzt werden. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e569b1bbe500fe9f6b2845e7740a57b3691823ede200d3368ba37d1945b6cb1b"},"vota":[]},{"number":12,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. Beitritt zur revidierten interkantonalen Vereinbarung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen\nB. \u00c4nderung des Kantonalen Submissionsgesetzes","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Kanton trat 1997 der alten Vereinbarung &#252;ber das &#246;ffentliche Beschaffungswesen bei. Das Konkordat wurde 2001 umfassend revidiert; alle Kantone ausser Glarus schlossen sich ihm zwischenzeitlich an. Massgebend waren die bilateralen Abkommen mit der Europ&#228;ischen Gemeinschaft. Gleichzeitig wurden die interkantonalen Schwellenwerte und das Verfahren besser harmonisiert und mit dem Binnenmarktgesetz koordiniert. Da das kantonale Submissionsgesetz mit der revidierten Fassung der interkantonalen Vereinbarung weitgehend &#252;bereinstimmt, sind die vorgeschlagenen &#196;nderungen gering.</p>\n<p>Zentral ist im Binnenmarkt die Harmonisierung der Schwellenwerte. Neu wird zwischen Staatsvertragsbereich und Nicht-Staatsvertragsbereich unterschieden. Im Staatsvertragsbereich fallen alle Kantone, Gemeinden sowie Einrichtungen des &#246;ffentlichen Rechts auf kantonaler und kommunaler Ebene, soweit sie keinen kommerziellen oder industriellen Charakter haben, unter das Konkordat. Im Nicht-Staatsvertragsbereich unterstehen ihm &#252;berdies alle anderen Tr&#228;ger kantonaler oder kommunaler Aufgaben sowie Private, denen mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten mit &#246;ffentlichen Geldern subventioniert werden.</p>\n<p>Angepasst werden insbesondere die Schwellenwerte im Nicht-Staatsvertragsbereich. Die tieferen Schwellenwerte bei der freih&#228;ndigen Vergabe (250 000 Fr. im Bauhauptgewerbe und 100 000 Fr. bei Dienstleistungsauftr&#228;gen) werden jedoch beibehalten. Mit Mehrkosten ist nicht zu rechnen.</p>\n<p>Im Landrat war die Vorlage unbestritten. Der Landsgemeinde wird beantragt, der revidierten Interkantonalen Vereinbarung &#252;ber das &#246;ffentliche Beschaffungswesen beizutreten sowie der damit verbundenen &#196;nderung des kantonalen Submissionsgesetzes zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/8bf20cbe84210b8d9c0ad486d301bf41673944040890bf280240b6d7442cf221"},"vota":[]},{"number":11,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. \u00c4nderung der Verfassung des Kantons Glarus\nB. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber das Gesundheitswesen","memorial_page":null,"overview":"<p>Das Bundesparlament beschloss mit dem Krankenversicherungsgesetz verschiedene Anpassungen im Spitalbereich. Die wesentlichen Neuerungen sind die Verg&#252;tung station&#228;rer Leistungen mittels leistungsorientierter Fallpauschalen, &#196;nderung des Verteilschl&#252;ssels f&#252;r die Kosten der station&#228;ren Leistungen zulasten der Kantone sowie freie Spitalwahl. Zudem werden Bund und Kantone zur Erhebung und Ver&#246;ffentlichung von Qualit&#228;tsindikatoren f&#252;r die Spit&#228;ler verpflichtet. &#8211; Die &#196;nderungen dienen der Organisation des Kantonsspitals (Grundlage f&#252;r mehr Autonomie und verst&#228;rkte Kooperationen), der Verankerung eines Gesundheitsleitbildes sowie der Gesundheitsf&#246;rderung und Pr&#228;vention als Kantonsaufgabe, und sie bringen begriffliche Anpassungen an das Bundesgesetz &#252;ber die universit&#228;ren Medizinalberufe.</p>\n<p>Organisation des Kantonsspitals</p>\n<p>Das Prinzip &#171;bestm&#246;gliche Qualit&#228;t zu tiefst m&#246;glichem Preis&#187; gilt nicht nur f&#252;r Unternehmen, sondern auch f&#252;r die Spit&#228;ler. Die Spit&#228;ler k&#246;nnen diese Herausforderung nur bew&#228;ltigen, wenn sie sich wie ein Unternehmen organisieren. Das Kantonsspital Glarus verf&#252;gt im gesamtschweizerischen Vergleich &#252;ber einen sehr tiefen Autonomiegrad. Ihm eine unternehmerische Organisation zu geben, dr&#228;ngt sich auch mit Blick auf die Entwicklung in den anderen Kantonen auf; die Tendenz zur rechtlichen Verselbstst&#228;ndigung der Spit&#228;ler ist unverkennbar. Die Spit&#228;ler unterliegen &#252;berdies einer zunehmenden Spezialisierung, was Kosten sowie Qualit&#228;t positiv beeinflusst, aber Partnerschaften n&#246;tig macht. Das Kantonsspital hat mehr als ein Dutzend Kooperationsvertr&#228;ge mit Spit&#228;lern und Privatunternehmen abgeschlossen.</p>\n<p>Die &#196;nderung des Gesundheitsgesetzes erm&#246;glicht dem Kantonsspital eine engere Kooperation mit einem Partner. Das Spital verbleibt im massgebenden Einflussbereich des Kantons, und die Beziehungen zwischen Spital und Patient unterstehen &#246;ffentlichem Recht. Eine Kooperation macht dann Sinn, wenn Schw&#228;chen wie kleine Fallmengen, teurer Einkauf usw. dank einer Partnerschaft aufgefangen und St&#228;rken gemeinsam ausgebaut werden. &#171;Ein starker Partner f&#252;r ein starkes Kantonsspital zum Wohl der Patienten und der Bev&#246;lkerung&#187; ist der Leitgedanke einer allf&#228;lligen Zusammenarbeit.</p>\n<p>Gesundheitsleitbild</p>\n<p>Dem Landrat wird der Auftrag erteilt, mit einem Gesundheitsleitbild die Eckpfeiler der gesundheitspolitischen Gesamtstrategie des Kantons festzulegen und eine langfristige Planung der Gesundheitsversorgung zu sichern. Vom geltenden Gesundheitsgesetz sind kaum Leitplanken ableitbar. Gerade im Bereich der Gesundheitsf&#246;rderung und Pr&#228;vention (z. B. von nicht &#252;bertragbaren, stark verbreiteten oder gar b&#246;sartigen Krankheiten) besteht erheblicher Spielraum zur Ausgestaltung der Aufgabenerf&#252;llung. Die Eckpfeiler der gesundheitspolitischen Gesamtstrategie sind festzulegen, um damit eine langfristige Planung der Gesundheitsversorgung zu erm&#246;glichen.</p>\n<p>Gesundheitsf&#246;rderung als Kantonsaufgabe</p>\n<p>Gesundheitsf&#246;rderung und Pr&#228;vention wird in die alleinige Verantwortung des Kantons &#252;bertragen; die Gemeinden werden entlastet. M&#252;tter- und V&#228;terberatung geh&#246;rt in den Bereich der Gesundheitsf&#246;rderung und Pr&#228;vention. Einige Gemeinden sprachen sich gegen ihre bisherige Finanzierungsregelung aus. Der Kanton solle die Finanzierung &#252;bernehmen, weil er &#8211; und nicht die Gemeinden &#8211; die Leistungen mittels Leistungsvereinbarung bestelle. Der Verwaltungsaufwand (Anh&#246;rung, Rechnungsstellung, Zahlungen, Kontrolle usw.) lohne sich nicht. Der Bereich Gesundheitsf&#246;rderung und Pr&#228;vention wird daher allein dem Kanton &#252;bertragen.</p>\n<p>Im Landrat war die Vorlage unbestritten; einzig in der Verfassung wurde festgeschrieben, dass der Kanton den Betrieb eines Spitals mit Standort im Kanton Glarus zu gew&#228;hrleisten hat. &#8211; Der Landrat beantragt der Landsgemeinde der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/0e3796074d3947ae8640283eac63ab80195ce1006638318bd8f2d6fcdaf0cf30"},"vota":[]},{"number":10,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an das Bundesgesetz \u00fcber den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts","memorial_page":null,"overview":"<p>Die sehr technische Vorlage passt f&#252;nf Gesetze an das Bundesgesetz &#252;ber den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts an. Dieses ist seit 2003 in Kraft. Jeder Kanton muss ein Versicherungsgericht als einzige Instanz zur Beurteilung von Beschwerden bez&#252;glich Sozialversicherungen bestellen. Zudem ist ein Einspracheverfahren vorzusehen; der Weiterzug erfolgt direkt ans Verwaltungsgericht. Anzupassen sind:</p>\nVerwaltungsrechtspflegegesetz,\nEinf&#252;hrungsgesetz zum Bundesgesetz &#252;ber die Alters- und Hinterlassenenversicherung,\nEinf&#252;hrungsgesetz zum Bundesgesetz &#252;ber die Invalidenversicherung,\nEinf&#252;hrungsgesetz zum Bundesgesetz &#252;ber die Unfallversicherung (Totalrevision),\nEinf&#252;hrungsgesetz zum Bundesgesetz &#252;ber die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentsch&#228;digung.\n<p>Im Landrat war die Vorlage v&#246;llig unbestritten. Der Landrat beantragt, der Vorlage unver&#228;ndert zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/33a8c98d9bb163c95a818089328305bcb86c9cbb3ac5f72d2e323aa4b09ac6cf"},"vota":[]},{"number":9,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T14:04:08.077109+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Energiegesetzes","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Bund wies 2007 im Zusammenhang mit dem Energiegesetz die Kantone an, Vorschriften &#252;ber die sparsame und rationelle Energienutzung in Neubauten und bestehenden Bauten zu erlassen. Die kantonalen Energiegesetzgebungen werden durch die Energiedirektorenkonferenz mit den 2008 erlassenen Mustervorschriften koordiniert, welche zu einem deutlich geringeren Energieverbrauch f&#252;hren sollen (z.B. 4,8 l Heiz&#246;l/m2, 1975 galten noch 22 l als angemessen). Die Vorschriften &#252;ber eine sparsame und rationelle Energieverwendung im Geb&#228;udebereich bilden das Kernst&#252;ck des kantonalen Energiegesetzes. Das 2007 erlassene eidgen&#246;ssische Stromversorgungsgesetz weist den Kantonen Aufgaben zu, die nun im kantonalen Energiegesetz zu regeln sind.</p>\n<p>Auf kantonaler Ebene sind verschiedene Vorst&#246;sse offen:</p>\nEin Energieplan ist innert f&#252;nf Jahren seit Inkrafttreten der neuen Richtplanung zu erstellen. Die Arbeiten sind im Gange, eine Begleitgruppe mit je einer Vertretung der Gemeinden, Kraftwerke, Handelskammer und Umweltverb&#228;nde ist bestimmt. Erste Ergebnisse werden im Fr&#252;hling 2009 vorliegen.\nIm August 2008 wurde eine Motion der SP-Landratsfraktion zur Schaffung eines Energiefonds &#252;berwiesen. Es sollen Handlungsbedarf und F&#246;rderm&#246;glichkeiten gepr&#252;ft und eine Vorlage zuhanden der Landsgemeinde 2010 ausgearbeitet werden.\nEin Memorialsantrag der Gr&#252;nen Partei, welcher eine Verdoppelung der erneuerbaren Energie (ohne Wasserkraft) am Endenergieverbrauch bis im Jahre 2020 fordert, ist zu behandeln. Da dies von der Energieplanung und der Schaffung eines Energiefonds abh&#228;ngig ist, wird der Landsgemeinde 2009 eine Verschiebung auf 2010 beantragt.\n<p>Umsetzung neue Energiegesetzgebung des Bundes</p>\n<p>Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren erliess in acht Module gegliederte Mustervorschriften. Sie enthalten 53 Vorschl&#228;ge f&#252;r Gesetzes- bzw. Verordnungsbestimmungen und sechs Vorschl&#228;ge f&#252;r Anh&#228;nge. Davon sind 26 in der glarnerischen Gesetzgebung bereits geregelt. Die &#252;brigen werden im Gesetz oder in der Verordnung, resp. der Vollzugsverordnung aufgenommen. Die Vorschl&#228;ge wurden meist &#252;bernommen; die Bestimmungen zur Energieplanung und jene zu den elektrischen Widerstandsheizungen sowie zur W&#228;rmed&#228;mmung (welche allenfalls ins ge&#228;nderte Raumplanungs- und Baugesetz aufgenommen werden) sind glarnerischen Verh&#228;ltnissen angepasst.</p>\n<p>Einf&#252;hrung neues Stromversorgungsgesetz</p>\n<p>Der Vollzug des Bundesgesetzes geschieht vornehmlich auf Bundesebene. Die Kantone haben nur wenige Aufgaben zu erf&#252;llen (z. B. Bezeichnung Netzgebiete, Bestimmungen betr. Anschl&#252;sse ausserhalb Bauzonen). Der Kanton Glarus muss kein eigenes Gesetz schaffen; die Anpassung des kantonalen Energiegesetzes gen&#252;gt.</p>\n<p>Erh&#246;hung Wasserwerksteuer und weitere eigenst&#228;ndige &#196;nderungen</p>\n<p>Die wichtigste &#196;nderung betrifft die Wasserwerksteuer. Neu kann der Kanton 55 Prozent des jeweiligen bundesrechtlichen Wasserzinsmaximums erheben, was einen j&#228;hrlichen Mehrertrag von etwa 700 000 Franken auf Basis der geltenden Wasserzinsen ergibt. Das Verh&#228;ltnis 55 Kanton zu 45 Wasserrechtsbesitzer gilt auch f&#252;r die weiteren Einnahmen (z. B. Speicherzuschlag) und f&#252;r die Abgaben an den Bund (sog. Greina-Rappen). &#8211; Eine Erh&#246;hung der kantonalen Wasserwerksteuer um generell 25 Prozent lehnte der Landrat mit R&#252;cksicht auf die Gemeinden, welche zu etwa zwei Drittel Eigent&#252;merinnen der Wasserrechte auf ihrem Gemeindegebiet sind, ab.</p>\n<p>Das Bundes-Wasserrechtsgesetz legt die maximale Abgabe mit 80 Franken pro Brutto-Kilowatt-Leistung fest; es sind jedoch Erh&#246;hungen geplant. Die Regelung im kantonalen Energiegesetz f&#252;hrte dazu, dass der Kanton nur 47 Prozent des Bundesmaximums absch&#246;pft (4,28 Mio. Fr.); bei Abschluss der KLLVertr&#228;ge in den 1960er-Jahren lag dieser Anteil bedeutend h&#246;her. Die Vorlage bringt nun eine Korrektur dieser f&#252;r den Kanton negativen Entwicklung.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde nach intensiver Beratung, der Revision des Energiegesetzes zuzustimmen, welche die &#196;nderung des Energiegesetzes des Bundes und das neue Stromversorgungsgesetz umsetzt und die Wasserzinsen besser aussch&#246;pft. Der Memorialsantrag der Gr&#252;nen Partei, welcher eine Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energie (ohne Wasserkraft) am Endenergieverbrauch bis 2020 fordert, ist auf die Landsgemeinde 2010 zu verschieben.</p>","text":null,"resolution":"<p>Dem Antrag des Landrates wird zugestimmt.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/b26be07beb33de341e4d01fb8ab05b458fc77604c7b06ce4b632c1c125a2c62e"},"vota":[{"number":6,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Regierungsrat Robert Marti spricht sich f\u00fcr eine unver\u00e4nderte Annahme der landr\u00e4tlichen Vorlage aus. Das neue Energiegesetz sei eine ausgewogene Vorlage. Von der 2000-Watt-Gesellschaft r\u00e4t er ab, da sie von Experten mit einem Zeithorizont von 50 Jahren diskutiert werde und die Auswirkungen einer Festschreibung dieses Ziels im Energiegesetz unklar w\u00e4ren. Auch Marti ist f\u00fcr Zur\u00fcckhaltung beim Bau von Elektroheizungen, das neue Energiegesetz gen\u00fcge aber zur Umsetzung dieses Ziels. Die Energiepolitik werde auch k\u00fcnftig nicht stillstehen. Weitere Ziele w\u00fcrden laufend hinzukommen oder sich ver\u00e4ndern. Er spricht sich daher f\u00fcr die unver\u00e4nderte Annahme der Vorlage und gegen die Antr\u00e4ge Peterson, Giovanoli und Reust aus.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Robert Marti","function":"Bau-, Umwelt- und Energiedirektor","place":"Riedern","political_affiliation":null,"picture":"/storage/941a35af0e0aba29efa34ac3472a599586cfd30baedd22761ef6e713d8ecfbe1"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Martin Bilger beantragt im Namen der SP, den beiden vorhergehenden Antr\u00e4gen von Peterson und Giovanoli zuzustimmen. Das urspr\u00fcngliche Musterenergiegesetz verfolge das gesamtschweizerische Ziel, mit Energie sinnvoll umzugehen. Die ausgearbeitete Glarner Sonderregelung sei unverst\u00e4ndlich. Strom f\u00fcr elektrische Widerstandsheizungen komme oft aus dem Ausland aus umweltsch\u00e4dlichen Atom- und Kohlekraftwerken. Elektroheizungen st\u00fcnden also im Widerspruch zum Sinn des ganzen Gesetzes. Weiter brauche es finanzielle Anreize f\u00fcr umweltfreundliche Energien, um eine sparsame und rationelle Energienutzung zu erreichen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martin Bilger","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ee6d34087808867b3caff19e9af8e0ef826aaa63409143c9e6ce3a605170f611"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Myrta Giovanoli, k\u00fcnftige Landr\u00e4tin, unterst\u00fctzt den Antrag Peterson. Zudem stellt sie einen zus\u00e4tzlichen Erg\u00e4nzungsantrag zum Artikel 16c. Die Erg\u00e4nzung lautet sinngem\u00e4ss: \u00abDer Kanton sorgt f\u00fcr die rasche Reduktion von Elektroheizungen und unterst\u00fctzt umweltfreundliche Heizungen durch finanzielle Anreize.\u00bb Als Grund f\u00fcr die \u00c4nderung nennt Giovanoli die \u00fcberdurchschnittlich hohe Zahl an Elektroheizungen im Glarnerland, welche umweltsch\u00e4dlich seien. Der Bund habe zehn Millionen Franken an finanziellen Anreizen gesprochen, dies gen\u00fcge jedoch offenbar nicht. Vom Kanton gesprochene Finanzmittel w\u00fcrden im Kanton bleiben und das heimische Gewerbe unterst\u00fctzen. Strom soll sparsam und sinnvoll verwendet werden. Daher spricht sie sich f\u00fcr den Antrag Peterson inklusive Erg\u00e4nzung Giovanoli aus.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Myrta Giovanoli","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/7466992d037dd2b9975db57e3f895cfae30364a21eb3796714b0f35184678506"}},{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Ann-Kristin Peterson stellt den Antrag, die Neuinstallation von fest installierten elektrischen Widerstandsheizungen sei zu verbieten. Dies sei auch in der urspr\u00fcnglichen Musterenergiegesetzvorlage vorgesehen gewesen. Mit Strom sei sorgf\u00e4ltig umzugehen und elektrische Widerstandsheizungen gelten als Stromverschwender. Bei Neubauten gebe es andere, umweltfreundliche Alternativen wie W\u00e4rmepumpen, Holz oder Sonnenkollektoren. Bei Renovationen hingegen mache eine Bewilligungspflicht von elektrischen Widerstandsheizungen Sinn. Dem stetigen Wachstum des Stromverbrauchs sei mit diesem Antrag Einhalt zu gebieten.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Ann-Kristin Peterson","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/001f02b77a2387efa23858ee1f8c22f7b3bf86bdfd8cde7499b35a16d226cd63"}},{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Peter Zentner beantragt als Pr\u00e4sident der landr\u00e4tlichen Kommission die unver\u00e4nderte Annahme der bestehenden Vorlage. Der Antrag von Reust bez\u00fcglich 2000-Watt-Gesellschaft sei besser an der n\u00e4chsten Landsgemeinde gesamthaft zu behandeln. Der Antrag von Peterson bez\u00fcglich Verbot von Neuinstallationen elektrischer Widerstandsheizungen sei abzulehnen. Strom m\u00fcsse zwar intelligent eingesetzt werden, aber Ausnahmen von der Mustervorlage seien erlaubt. An besonderen abgelegenen Orten sei es teilweise notwendig, Widerstandsheizungen zu installieren. Die Glarner L\u00f6sung entspreche deshalb den besonderen topographischen Verh\u00e4ltnissen. Der Antrag von Giovanoli\u00a0bez\u00fcglich Reduktion von Elektroheizungen und finanzieller Unterst\u00fctzung umweltfreundlicher Heizungen sei auch abzulehnen und allenfalls an der n\u00e4chsten Landsgemeinde gesamthaft zu behandeln.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Peter Zentner","function":null,"place":"Matt","political_affiliation":null,"picture":"/storage/8ef5308f57c5ec0ff84a6ef7f9cd4437a8e0640c75b4f098ec1602dde72bd105"}},{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Fernando Reust m\u00f6chte einen Schritt weiter gehen und fordert, dass das Glarnerland zu einer 2000-Watt-Gesellschaft wird und dazu ein Absatz in das Energiegesetz aufgenommen wird. Derzeit verursache der durchschnittliche Glarner einen Fussabdruck von 6000 Watt. Eine Senkung der Emissionen w\u00fcrde Innovation im Kanton Glarus und die Entwicklung der dritten Welt gleichzeitig f\u00f6rdern. Reust pl\u00e4diert auf Annahme seines Antrags und der Antr\u00e4ge Peterson und Giovanoli.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Fernando Reust","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/2421c912dbc7a2f699b874a1ec05f04643c69e739ec99d3042c7428fb937e5f4"}}]},{"number":8,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Steuergesetzes","memorial_page":null,"overview":"<p>Die heutige Steuerbelastung beruht auf dem per 2001 total revidierten Steuergesetz. &#196;nderungen ergaben sich durch einige zus&#228;tzliche bzw. erh&#246;hte Abz&#252;ge f&#252;r gewisse nat&#252;rliche Personen, ver&#228;nderte Steuerf&#252;sse der Gemeinden, h&#246;here Bausteuer (4 statt 2% von 2001 bis 2006) sowie eine tarifliche Erleichterung f&#252;r zusammen besteuerte Steuerpflichtige, w&#228;hrend die Tarifvorgaben (Ausnahme juristische Personen) zumeist unver&#228;ndert blieben. Im Vergleich verschlechterte sich die Position des Kantons Glarus gleichwohl bedeutend, weil viele Kantone Massnahmen zur steuerlichen Entlastung trafen.</p>\n<p>Die Position ist zu verbessern. Entlastungen f&#252;r nat&#252;rliche Personen steigern die Attraktivit&#228;t des Wirtschafts- und Wohnraums Glarus weiter, nachdem bereits die Landsgemeinde 2007 die Familien entlastete und diejenige von 2008 den juristischen Personen betr&#228;chtliche Einsparungen brachte. Steuersenkungen bei den Einkommenssteuern sollen nun s&#228;mtlichen nat&#252;rlichen Personen zugute kommen. Es wird der Tarif angepasst sowie ein Teilsplitting-Faktor f&#252;r gemeinsam besteuerte Ehepaare von 1,6 verankert; er bricht deren Steuerprogression und reduziert die Steuerbelastung vor allem bei Einkommen zwischen 50 000 und 300 000 Franken, also beim Mittelstand. Damit kann Abwanderung vorgebeugt und die Attraktivit&#228;t f&#252;r Zuz&#252;ger aus diesem Einkommenssegment verbessert werden. Der Kinderabzug wird auf 7000 Franken erh&#246;ht, um Familien zus&#228;tzlich zu entlasten. Tiefer belastet werden auch Kapitalleistungen aus Vorsorge. Zudem k&#246;nnen bei den juristischen Personen die Kapitalsteuern an die Gewinnsteuern angerechnet werden. Die Massnahmen f&#252;hren zu Ausf&#228;llen von rund 15,7 Millionen Franken bei der einfachen Steuer (Kanton 10,6, Gemeinden 5,1 Mio. Fr.) und von 3,3 Millionen Franken bei den Steuerzuschl&#228;gen. Das Ziel &#8211; Belastung im schweizerischen Mittel &#8211; wird damit erreicht, was die Position des Kantons im interkantonalen und internationalen Standortwettbewerb verbessert.</p>\n<p>Weitere &#196;nderungen erfordert die Gesetzgebung des Bundes (Unternehmenssteuerreform II, straflose Selbstanzeige). Die Unternehmenssteuerreform II tritt gestaffelt in Kraft. Per 1. Januar 2009 treten die Teilbesteuerung der Dividenden f&#252;r qualifizierte Beteiligungen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung sowie die M&#246;glichkeit der Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer bei den Kantonen in Kraft. Ab gleichem Datum gilt das Bundesgesetz &#252;ber die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbf&#228;llen und die Einf&#252;hrung der straflosen Selbstanzeige. Die Kantone m&#252;ssen ihre Gesetzgebung auf diesen Zeitpunkt anpassen, sonst wird das Bundesgesetz selbst dann direkt angewandt, wenn die kantonale Gesetzgebung davon abweicht. &#8211; Von der Einf&#252;hrung einer Flat Rate Tax wird abgesehen.</p>\n<p>Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/8c8479b69e03951df4ee8a96eef3866c529016f68e757a1ef07a7255ef95bf41"},"vota":[]},{"number":7,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Einf\u00fchrungsgesetz zum Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird ein Einf&#252;hrungsgesetz zum Bundesgesetz &#252;ber die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz) unterbreitet. Mit dem neuen Gesetz wird die Volksz&#228;hlung modernisiert. In Zukunft gibt es nicht mehr alle zehn Jahre eine landesweite Volksz&#228;hlung mit Fragebogen; die Erhebungen erfolgen im Einjahresrhythmus aus bestehenden Verwaltungsregistern. Zudem schafft das Gesetz die Grundlage f&#252;r eine kantonale Datenplattform im Zuge der Gemeindestrukturreform und setzt die Vorgaben des Bundes f&#252;r elektronische Abstimmungsm&#246;glichkeit der Auslandschweizer (E-Voting) um.</p>\n<p>Neue Volksz&#228;hlung ab 2010</p>\n<p>Dank dem Registerharmonisierungsgesetz wird bereits 2010 auf eine grosse, landesweite Vollerhebung verzichtet; es wird sie auch nicht mehr alle zehn Jahre geben. Ab 2010 werden j&#228;hrlich Daten aus den Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone, den Personenregistern des Bundes und dem eidgen&#246;ssischen Geb&#228;ude- und Wohnungsregister abgerufen. Es m&#252;ssen die rund 2800 Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden sowie die grossen Personenregister des Bundes im Zivilstands-, Ausl&#228;nderund Fl&#252;chtlingsbereich harmonisiert werden. Zahlreiche Register tauschen bereits Daten untereinander aus (z. B. Geburten, andere Zivilstandsereignisse, Einreise in die Schweiz). Dieser Datenaustausch erfolgt mangels einer sicheren und eindeutigen Identifikation der Personen noch mehrheitlich manuell, was sehr aufw&#228;ndig und ineffizient ist. Mit einer zentralen Datendrehscheibe und einer Personenidentifikationsnummer wird dies k&#252;nftig vermieden. Zus&#228;tzlich wird das eidgen&#246;ssische Geb&#228;ude- und Wohnungsregister mit den Einwohner- und Personenregistern verkn&#252;pft, um registerbasierte Aussagen &#252;ber die Bildung von Haushalten und die Wohnverh&#228;ltnisse zu erhalten (z. B. Anzahl Bewohner pro Wohnung oder Zimmer).</p>\n<p>Zentrale elektronische Datenplattform</p>\n<p>Eine mit der Gemeindestrukturreform umzusetzende Datenplattform f&#252;r Personendaten erm&#246;glicht die Nutzung durch kantonale und kommunale Verwaltungsstellen. Eine Adresse muss nur noch bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinden ge&#228;ndert werden. Sie steht danach automatisch allen andern berechtigten Stellen zur Verf&#252;gung; die in den Einwohnerregistern vorhandenen Daten m&#252;ssen auf Kantons- und Gemeindeebene nicht mehrfach gef&#252;hrt bzw. mutiert werden.</p>\n<p>Im Landrat war die Vorlage im Grundsatz unbestritten. Der Landrat nahm nur wenige formelle Korrekturen vor. Er beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/52612945e97c8080d8d3eeb05fd8a20f87c8e5a446634c61a0a0fd5e282dcbed"},"vota":[]},{"number":6,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T14:03:10.396510+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. \u00c4nderung der Verfassung des Kantons Glarus\nB. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber Schule und Bildung","memorial_page":null,"overview":"<p>Die &#196;nderung der Verfassung und die Teilrevision des Bildungsgesetzes bereiten das Schulwesen auf die Schaffung von drei grossen Einheitsgemeinden vor und setzen das neue Sonderp&#228;dagogikkonzept nach dem R&#252;ckzug der IV aus der Sonderschulung um. Das Schulwesen ist zudem an den von der Landsgemeinde 2008 genehmigten Beitritt zum Harmos-Konkordat, an die neue Verwaltungsorganisation und an heutige Gegebenheiten anzupassen. Auf eine Totalrevision des Bildungsgesetzes wird bewusst verzichtet, da mittelfristig Fragen betreffend Neugliederung der Oberstufe sowie der Grund- oder Basisstufe zu beantworten sein werden.</p>\n<p>Gemeindestrukturreform</p>\n<p>Die k&#252;nftigen drei Gemeinden werden f&#252;r den Betrieb der Volksschule allein zust&#228;ndig sein. Sie erhalten f&#252;r die Erf&#252;llung dieser Aufgabe gr&#246;sseren Spielraum. Das kantonale Recht setzt die Rahmenbedingungen. Mit dem Wegfall der kantonalen Mitfinanzierung entf&#228;llt die Aufsicht des Kantons &#252;ber die Schulplanung der Gemeinden. Vorgeschrieben wird dagegen die Installierung einer Schulleitung mit den Hauptaufgaben der p&#228;dagogischen und personellen F&#252;hrung. Der Schulkommission obliegt namentlich die strategische F&#252;hrung; sie ist verantwortlich f&#252;r die Schulqualit&#228;t und die Weiterentwicklung der Schule. Die Gemeinden haben f&#252;r die Finanzierung der Volksschule allein aufzukommen und die hierzu erforderlichen Steuern zu erheben; dies bedingt eine Umverteilung der Steuermittel im Rahmen des innerkantonalen Finanzausgleichs. Ausnahmen hierzu bestehen bei der Sonderschulung und bei den Tagesstrukturen.</p>\n<p>Harmos</p>\n<p>F&#252;r den einheitlichen Beginn der Schulpflicht bereits im f&#252;nften Altersjahr muss der Stichtag f&#252;r den Kindergarteneintritt auf den 31. Juli verschoben werden; dies soll schrittweise geschehen, um abrupte Schwankungen bei den Sch&#252;lerzahlen zu vermeiden. Die Blockzeiten werden sich vor allem im Kindergarten und in der Primarschule niederschlagen, dies durch Stundenplangestaltung und Erg&#228;nzungsangebote, welche die Betreuung der Kinder w&#228;hrend des ganzen Morgens erm&#246;glichen. Tagesstrukturen m&#252;ssen die Gemeinden bei ausgewiesenem Bedarf anbieten. Die Nutzung ist freiwillig und f&#228;llt nicht unter den Grundsatz der Unentgeltlichkeit. Wegen der familien- und sozialpolitischen Bedeutung dieses Angebotes soll sich der Kanton mit Pauschalbeitr&#228;gen an den Kosten beteiligen.</p>\n<p>Sonderp&#228;dagogik</p>\n<p>Das Bundesgesetz &#252;ber die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen verpflichtet die Kantone, die Integration von behinderten Kindern in der Regelschule besonders zu f&#246;rdern. In allen Volksschulen ist schulische Heilp&#228;dagogik in einem Mindestmass anzubieten, um eine angemessene Integration zu verwirklichen. Es ist den Gemeinden jedoch weiterhin freigestellt, bei Bedarf Einf&#252;hrungs- und Kleinklassen zu f&#252;hren. Der Kanton &#252;bernimmt alle Auslagen f&#252;r die Sonderschulung inklusive der bisher von der IV finanzierten Fr&#252;herziehung und der behinderungsbedingten Transportkosten. Er trifft neu auch die Entscheide &#252;ber die verst&#228;rkten Massnahmen und damit &#252;ber die Ausgestaltung der Sonderschulung im Einzelfall. Die Sonderschulung schliesst an die mit schulischer Heilp&#228;dagogik verst&#228;rkte Regelschule der Gemeinden an oder findet in integrierter, jedoch vom Kanton finanzierter Form statt. Der Kanton wird damit f&#252;r die Sonderschulung verantwortlich, eine Mitfinanzierung durch die Gemeinden ist nicht mehr vorgesehen.</p>\n<p>Die Vorlage fand im Landrat gute Aufnahme. Einigkeit herrschte, dass in allen drei Gemeinden vergleichbare Strukturen zu schaffen seien; das neue Gesetz setze daf&#252;r die Rahmenbedingungen. Angepasst wurde sie bez&#252;glich Kompetenzaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden einerseits und zwischen Schulkommission und Schulleitungen andererseits.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde einstimmig, dem bereinigten Gesetzesentwurf zuzustimmen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Dem Antrag des Landrates wird zugestimmt.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/ca09dcc00c1a4c9c2f28175986e45cf425d12f64721bdf8dde6525d08943709d"},"vota":[{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Kaspar Krieg beantragt als Pr\u00e4sident der zust\u00e4ndigen landr\u00e4tlichen Kommission, der Vorlage ohne \u00c4nderung zuzustimmen. Es handle sich nicht um ein neues Bildungsgesetz sondern um eine Teilrevision, welche speziell auf die Gemeindestrukturreform, auf Harmos sowie auf die Sonderp\u00e4dagogik abgestimmt sei. Bereits heute werde schon das Zusammenleben der Kulturen in der Schule im Fachbereich Ethik und Religion behandelt. Der Umgang mit Ethik und Religion sei also im Lehrplan enthalten und geh\u00f6re nicht in ein Bildungsgesetz.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Kaspar Krieg","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/5f8efdde36d61c3fabc0952738296e6453a1cc4bacec7af3ce80e0ad931a6aa7"}},{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Franz Reust spricht nicht zu Religion und Ethik sondern zu den Artikeln 85 und 98 bez\u00fcglich den Lehrmitteln. Er spricht sich gegen eine \u00c4nderung dieser Artikel aus. Es bestehe kein Handlungsbedarf im Bereich der Lehrmittel. Es werde k\u00fcnftig keine Lehrmittelkommissionen in den drei Gemeinden geben. Er bef\u00fcrchtet aber, dass bei einer \u00c4nderung der Gesetzesartikel die Lehrmittelkommission dahinfallen werde. Die Lehrmittel seien wichtige Werkzeuge der Lehrer und die Lehrer w\u00fcrden deshalb dar\u00fcber mitentscheiden wollen. Das neue Gesetz sei schwammig gehalten, das bisherige habe sich bew\u00e4hrt. Die \u00c4nderung werde mit der Annahme von Harmos begr\u00fcndet. Harmos wolle aber nicht eine Gleichschaltung, sondern lediglich eine Harmonisierung. Eine \u00dcbernahme interkantonaler Lehrmittel sei nicht gut. Reust bittet um Unterst\u00fctzung f\u00fcr seinen Antrag.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Franz Reust","function":null,"place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/1cbdf5b56ac7f1460316189aa50a9fb5aa8ae38ff9a65dd54a287f252f1deff8"}},{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Stefan M\u00fcller stellt im Namen der evangelischen und r\u00f6misch-katholischen Kirche den Antrag, ein f\u00fcnftes Bildungsziel hinzuzuf\u00fcgen. In diesem Ziel habe die Schule die Kompetenz im Umgang mit religi\u00f6sen und kulturellen Angelegenheiten zu f\u00f6rdern. Fr\u00fcher seien die Gesellschaft und deren Werte \u00fcberschaubar gewesen, heute h\u00e4tten sich durch Zuwanderung unsere Wertesysteme und die Kulturvielfalt jedoch ver\u00e4ndert. Bis anhin g\u00fcltige Werte w\u00fcrden in Frage gestellt und nicht mehr gelebt, was Konflikte mit sich bringe. Bildung wirke dem entgegen. Die Landeskirchen wollen nicht mehr Religionsunterricht, aber auch der Kanton solle einen Beitrag zum gegenseitigen kulturellen und religi\u00f6sen Verst\u00e4ndnis leisten. Zudem sollen auch unsere christlichen Werte allen vermittelt werden. Die religi\u00f6se Diskrepanz zwischen der katholischen und reformierten Kirche im Glarnerland sei \u00fcberwunden und es herrsche ein \u00f6kumenischer Geist. Durch das f\u00fcnfte Bildungsziel k\u00f6nne dies auch gesamthaft im Glarnerland erreicht werden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Stefan M\u00fcller","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/337942e3021330018dfb942fcfcdb595ee1dfbb54a73768c3f0c7a39c9fd27e8"}},{"number":6,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Jakob Kamm Bildungsdirektor des Kantons Glarus, spricht sich gegen den Antrag Reust und f\u00fcr eine zeitgem\u00e4sse Harmonisierung aus. Lehrmittel sollen k\u00fcnftig mit anderen Kantonen gemeinsam ausgesucht werden. Eine glarnerische Lehrmittelkommission sei daher k\u00fcnftig unn\u00f6tig. Zudem warnt Kamm vor der Gefahr, dass s\u00e4mtliche Ostschweizer Kantone und Z\u00fcrich ein Lehrmittel wollen und nur der Kanton Glarus ein anderes Lehrmittel m\u00f6chte. Kamm ist \u00fcberzeugt, dass das Bildungsdepartement die Wahl der Lehrmittel besser koordinieren k\u00f6nne. Man wolle die Lehrerschaft aber anh\u00f6ren. Dazu soll der Glarnerische Lehrerverband LGL zu einer Vernehmlassung eingeladen werden. Kamm spricht sich f\u00fcr die unver\u00e4nderte Annahme der Vorlage aus.Zum Antrag der Landeskirchen \u00e4ussert er sich ebenfalls ablehnend. Die Bildungsziele seien klar \u00fcbergeordnet gestaltet. Der Antrag entspreche nicht dem Gesetzesaufbau und f\u00f6rdere den Wildwuchs von Gesetzen. Die Kompetenzf\u00f6rderung sei Sache des Lehrplans. Schon heute seien Ethik und Religion Bestandteil des Unterrichtsfachs Mensch und Umwelt. Dessen genaue Umsetzung sei aber Sache der einzelnen Lehrpersonen. Rein inhaltlich hat Kamm nichts am Antrag auszusetzen. Die Schule leiste einen wichtigen Beitrag zur Integration und Toleranz. Im neuen Lehrplan 21 werde diesen Themen auch mehr Platz einger\u00e4umt. Der genaue Lehrplan sei wichtiger als ein \u00fcbergeordneter Zielartikel. Deshalb pl\u00e4diert Kamm auf unver\u00e4nderte Zustimmung zum Antrag.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Jakob Kamm","function":"Regierungsrat, Bildungsdirektor des Kantons Glarus","place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ef466e60f1aa7dbf2bbd219bd2d84ec1615ee18faeb2a5adb56855995f72fc10"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Jakob Etter unterst\u00fctzt den Antrag von Stefan M\u00fcller. Alle, die im Kanton Glarus leben, sollen in der Schweizer Kultur geschult werden. Jugendliche sollen sich verstehen, sich akzeptieren und tolerieren. Ethik soll deshalb ein Pflichtfach sein und nicht nach Glaubensrichtung aufgeteilt werden. Traditionen und Glaubensrichtungen sollen kennengelernt und akzeptiert werden. Zusammenleben und Kulturen k\u00f6nnten nur so gelernt werden. Der Ethikunterricht soll deshalb nicht durch Pfarrer, sondern durch eigens geschultes Lehrpersonal vermittelt werden. Die Schule profitiere selbst davon, wenn sich das Verhalten von Sch\u00fclern und vielleicht sogar deren Eltern verbessert. Man d\u00fcrfe nicht nur Repression, sondern auch die Pr\u00e4vention f\u00f6rdern. Der richtige Ort zur F\u00f6rderung der Pr\u00e4vention sei die Volksschule. Deshalb pl\u00e4diert Etter auf Annahme der Erg\u00e4nzung M\u00fcller.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Jakob Etter","function":null,"place":"Mitl\u00f6di","political_affiliation":null,"picture":"/storage/27732fb953c24dd7686698415d1ff08376122417150482d960aa592ed79e670f"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Benjamin Kistler beantragt im Namen der JuSo, der Vorlage unver\u00e4ndert zuzustimmen. Ein neues Bildungsziel sei unn\u00f6tig. Religi\u00f6se und kulturelle Kenntnisse k\u00f6nnen auch so vermittelt werden, beispielsweise in einem guten Geschichts- und Geographieunterricht. Das von Stefan M\u00fcller vorgeschlagene, neue Bildungsziel sei bereits in den anderen Bildungszielen enthalten und damit kontraproduktiv. Religi\u00f6se Kompetenzen seien nicht wichtiger als politische, soziale und \u00f6konomische Kenntnisse. Deshalb sei ihnen auch kein spezieller Stellenwert zuzuweisen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Benjamin Kistler","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/f523b5c24bb7c63fab7526edc8b90f5f8cf2e842dcc122cf32149ff58cd5b046"}}]},{"number":5,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T14:02:22.614003+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. Beitritt zum Konkordat \u00fcber Massnahmen gegen Gewalt anl\u00e4sslich von Sportveranstaltungen\nB. \u00c4nderung des Polizeigesetzes des Kantons Glarus","memorial_page":null,"overview":"<p>Mit dem Konkordat &#252;ber Massnahmen gegen Gewalt anl&#228;sslich von Sportveranstaltungen k&#246;nnen die im Bundesgesetz &#252;ber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit bis Ende 2009 befristeten Massnahmen wie Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam f&#252;r Hooligans unbefristet weitergef&#252;hrt werden, ohne die Kompetenzen des Bundes im Bereich der inneren Sicherheit auszudehnen. Gewaltt&#228;tige Ausschreitungen, wie sie an Sportveranstaltungen vorkommen, stellen eine Beeintr&#228;chtigung der &#246;ffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Gef&#228;hrdet sind klassische Polizeig&#252;ter wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Die innere Sicherheit ist im Wesentlichen Aufgabe der Kantone und nicht des Bundes.</p>\n<p>Das im November 2007 verabschiedete Konkordat tritt in Kraft, sobald ihm mindestens zwei Kantone beigetreten sind, fr&#252;hestens jedoch auf den 1. Januar 2010. Es umfasst 17 Artikel. Mit dem Konkordat kann bei Kontrollen im gesamten Umfeld von Sportveranstaltungen gegen das Mitf&#252;hren oder Verwenden gef&#228;hrlicher Gegenst&#228;nde wirksam eingeschritten werden und nicht erst beim oder nach Betreten der Sportst&#228;tten. Ebenfalls wird das Eingreifen bei Personen m&#246;glich, die sich zwar innerhalb der Stadien friedlich verhalten, ausserhalb jedoch Gewaltt&#228;tigkeiten ver&#252;ben; auch in diesen F&#228;llen sollen Stadionverbote verh&#228;ngt werden k&#246;nnen, um pr&#228;ventive Wirkung zu erzielen. Da im Kanton kaum grosse Sportveranstaltungen stattfinden, d&#252;rfte das Konkordat selten angewandt werden.</p>\n<p>Im Polizeigesetz ist der innerkantonale Instanzenzug f&#252;r Beschwerdeverfahren anzupassen. Auf ein zweistufiges Rechtsmittelverfahren wird zugunsten eines schnellen Verfahrens verzichtet; das Verwaltungsgericht ist einzige Beschwerdeinstanz.</p>\n<p>Der Landrat beantragt, dem Konkordat beizutreten und das Polizeigesetz anzupassen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Dem Antrag des Landrates wird zugestimmt.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/a7bb2e78bdc8feff50f845ae28ec4152437b34dca0a0b574b23df6469cec717f"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Yannick Schiess pl\u00e4diert auf Ablehnung des neuen Polizeigesetzes. Gewalt und deren Bek\u00e4mpfung sei ein wichtiges Thema. Aber es k\u00f6nne nicht sein, dass friedliche Fans unverschuldet in eine Datenbank aufgenommen werden. Das Konkordat sei unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, da auf blossen Verdacht hin Massnahmen angeordnet werden k\u00f6nnen. Die Sportveranstaltungen mit dem gr\u00f6ssten Gewaltpotential im Glarnerland seien Turn- und Schwingfeste, f\u00fcr die es kaum ein solches Konkordat brauche. Die Annahme des Konkordats w\u00e4re seiner Meinung nach ein Schritt in Richtung \u00dcberwachungsstaat. Im Namen der Juso Glarus pl\u00e4diert er deshalb auf Ablehnung des Beitritts zum Konkordat und der \u00c4nderung des Polizeigesetzes.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Yannick Schiess","function":null,"place":"R\u00fcti","political_affiliation":null,"picture":"/storage/eddab0a88d8ecc2f8f79df0e4ee23eacfe5ab8154c98e88104ebaf8c6ae9ea52"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Andrea Bettiga Justiz- und Sicherheitsdirektor des Kantons Glarus, weist darauf hin, dass im Fall eines Entscheids gegen das Konkordat eine separate Regelung getroffen werden m\u00fcsse, welche aber vom Konkordat nicht zu weit abweichen d\u00fcrfe. Er widerspricht seinem Vorredner und betont, dass ein Beitritt zu einem Konkordat einer Flut von Gesetzen entgegenwirke. Die meisten Kantone w\u00fcrden dem Konkordat wohl beitreten und damit entstehe ein harmonisiertes Gesetz. Kistler habe gesagt, es gebe keine gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen an Sportveranstaltungen. Doch auch im Glarnerland gebe es Hooligans. Bettiga nennt das Beispiel eines meldepflichtigen Hooligans. Welcher wegen Gewalttaten im Kanton Z\u00fcrich meldepflichtig sei, die Meldepflicht aber im Glarnerland erf\u00fcllen m\u00fcsse. Daher sei ein Alleingang nicht sinnvoll. Er bedauert die Gewalt an Eishockey- und Fussballspielen und fordert als Massnahme die Annahme des Konkordats und damit verbunden die \u00c4nderung des Polizeigesetzes.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Andrea Bettiga","function":"Regierungsrat","place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/84859e3bf1e97fceb2430d36256eaf4e2b2b146b85a6af1d1753a1f3f3967932"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Marco Kistler lehnt den Beitritt zum Konkordat ab. Die Hooligan- und Gewaltproblematik entspreche nicht der Realit\u00e4t in unserem Kanton. Im Glarnerland gebe es keine Gewalt an Sportveranstaltungen, deshalb sei dieses Gesetz nicht n\u00f6tig. Eine unn\u00f6tige Gesetzesflut sei zu verhindern. Glarner k\u00f6nnten selber denken, was sinnvoll sei und was nicht. Ihnen m\u00fcsse nicht alles vorgeschrieben werden. Weiter seien die Glarner f\u00e4hig, selber zu entscheiden und m\u00fcssten sich nicht den anderen Kantonen anschliessen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Marco Kistler","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/712c50f1869a2cc30ac8c7e98a76c6ed657e0120a51e61d3f012a74f21553041"}}]},{"number":4,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T14:01:52.690103+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Memorialsantrag betreffend Durchf\u00fchrung einer Urnenabstimmung bei nicht eindeutigem Mehr an der Landsgemeinde","memorial_page":null,"overview":"<p>Im Vorfeld der ausserordentlichen Landsgemeinde 2007 forderte ein B&#252;rger mit einem Memorialsantrag: &#171;Bei ungewissem Ausgang einer Abstimmung auf dem Ring, wenn das Mehr durch die Regierung nicht eindeutig ermittelt werden kann, soll eine Urnenabstimmung m&#246;glich werden.&#187;</p>\n<p>Regierungsrat und Landrat lehnen den Memorialsantrag aus staatspolitischen &#220;berlegungen ab. Mit der Verschiebung des Entscheids auf eine Urnenabstimmung ginge einer der wesentlichen Vorz&#252;ge der Landsgemeinde, gleichzeitige Meinungs- und Entscheidfindung, gerade bei den umstrittenen Gesch&#228;ften verloren. Dies f&#252;hrte zu Attraktivit&#228;tsverlust und zu schleichender Abschaffung der Landsgemeinde. Sowohl Referendumslandsgemeinden ohne Diskussion als auch Diskussionslandsgemeinden ohne endg&#252;ltige Entscheidkompetenz w&#228;ren nicht zukunftstr&#228;chtig. Der Fortbestand der Landsgemeinde w&#252;rde wesentlicher gef&#228;hrdet als durch umstrittene Abstimmungen oder &#196;nderung ihrer Kompetenzen. Urnenabstimmungen bei knappen Ergebnissen riefen zur Diskussion, ob die Abstimmung knapp oder eindeutig gewesen sei.</p>\n<p>Der j&#228;hrliche Stimmrechtsausweis verbessert Verfahren und Stimmrechtskontrolle; ein dr&#228;ngendes Problem und unmittelbarer Handlungsbedarf bestehen nicht. Die ausserordentliche Landsgemeinde 2007 bewies ihre Reife, Kraft und Verankerung in der Bev&#246;lkerung eindr&#252;cklich. Die technische Entwicklung geht jedoch weiter; der Einsatz elektronischer Hilfsmittel bei knappen Abstimmungen wird durch den Regierungsrat in der n&#228;chsten Amtsdauer gepr&#252;ft. Da Charakter und Wesen der Landsgemeinde nicht tangiert werden d&#252;rfen, ist aber vorsichtiges Vorgehen n&#246;tig.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag abzulehnen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Der Memorialsantrag wird mit klarem Mehr abgelehnt.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/6274a35e028ebe19714b8a9d196b3f6394b4ea756479f0ebf8b35ad1a243eb2c"},"vota":[{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Christian Marti spricht sich gegen den Antrag aus. Erstens k\u00f6nne die Landsgemeinde mit knappen Entscheiden umgehen. Zweitens schade der Antrag der Landsgemeinde l\u00e4ngerfristig. Die Vertrauenskultur sei ein Kernelement der politischen Kultur des Kantons Glarus. Das Volk habe an zahlreichen vergangenen Landsgemeinden gesehen, dass der Landammann im Zweifelsfall oft f\u00fcr den Antragssteller, und gegen die Meinung des Landrats entscheide. Marti ist stolz auf die Landsgemeinde, die lebendige demokratische Tradition und bekr\u00e4ftigt die Wichtigkeit der Einheit von Diskussion und Entscheidung. Er bef\u00fcrchtet, dass sich im Fall der Annahme des Antrags die Entscheidung von der Diskussion wegentwickeln w\u00fcrde. Diese Entwicklung sei der Anfang vom Ende der Landsgemeinde. Er f\u00fchrt dazu das Beispiel Kanton Obwalden an. Der Landrat sei klar gegen den Antrag, denn die Landsgemeinde solle nicht zu einer blossen Diskussionsrunde verkommen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Christian Marti","function":"Pr\u00e4sident der landr\u00e4tlichen Kommission","place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/46385a166071bdf52639d2602bce4dee0a93d3ad1e08d7aba4edc388fe30d8ac"}},{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Georg Freuler bittet darum, seinem Memorialsantrag zuzustimmen. Er betont, dass nur in knappen F\u00e4llen eine Urnenabstimmung durchgef\u00fchrt werden soll. Als Beispiel f\u00fchrt er die knappe Entscheidung bez\u00fcglich der Gemeindefusion im Jahr 2006 an. Viele Stimmb\u00fcrger w\u00fcrden aus Entt\u00e4uschung \u00fcber die damaligen Entscheide nicht mehr an die Landsgemeinde kommen. Freuler bedauert, dass die Parteien mit seinem Antrag M\u00fche haben. Knappe Entscheide sollen k\u00fcnftig mit der n\u00e4chsten nationalen Abstimmung an der Urne entschieden werden. Der Antragssteller betont, dass er die Landsgemeinde nicht abschaffen, sondern st\u00e4rken will. Ein elektronisches Verfahren werde zwar in Aussicht gestellt, dessen Umsetzung dauere aber zu lange. Daher bittet er um Zustimmung f\u00fcr seinen Antrag.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Georg Freuler","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/53d1272407bf9bd07d398174fde83ad101f7d8f0701b6f7d650c4ec48296becb"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Daniel B\u00e4r unterst\u00fctzt den Antrag auf Urnenabstimmung bei nicht eindeutigem Mehr an der Landsgemeinde. Ein elektronisches System sei ohnehin zu teuer. Es sei auch nie richtig ernsthaft gepr\u00fcft worden und dieses Argument diene als Ablenkungsman\u00f6ver. Bei klaren Gesch\u00e4ften w\u00fcrde der Landsgemeindecharakter beibehalten und sich nichts ver\u00e4ndern. Weiter w\u00fcrde durch eine Urnenabstimmung mehr Demokratie geschaffen, da auch momentan verhinderte Personen daran teilnehmen k\u00f6nnten. Insgesamt werde durch diesen Antrag die Landsgemeinde gest\u00e4rkt und nicht abgeschafft.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Daniel B\u00e4r","function":null,"place":"Oberurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/53f54a812123450fed6f012d51f10e7848ad4d488c0563e5cb7b6da8df75e4a5"}},{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Jakob Marti unterst\u00fctzt den Antrag von Landrat und Regierungsrat. Er gratuliert dem Mister Schweiz Andr\u00e9 Reithebuch und weist darauf hin, dass die Sch\u00f6nheit ein Charakter des Kantons und der Landsgemeinde sei. Es zeuge von Charakter, zu raten, zu mindern und zu mehren sowie den Regierungsr\u00e4ten, welche die Mehrheiten absch\u00e4tzen, das n\u00f6tige Vertrauen zu schenken. Die ausserordentliche Landsgemeinde sei eben im Zeichen dieses Charakters gestanden und dieser sei beizubehalten.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Jakob Marti","function":null,"place":"Sool","political_affiliation":null,"picture":"/storage/c0bc60c54c36ffa098ada406f2705dae8a00b16d31ee5a733099ccf0699f4737"}}]},{"number":3,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Festsetzung des Steuerfusses f\u00fcr das Jahr 2009","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Voranschlag f&#252;r das laufende Jahr sieht in der Laufenden Rechnung einen Ertrags&#252;berschuss von 1,2 Millionen Franken und in der Investitionsrechnung eine Nettoinvestition von 29 Millionen Franken vor. F&#252;r Abschreibungen sind 12,4 und f&#252;r Einlagen in Spezialfinanzierungen netto 66,1 Millionen Franken vorgesehen. Der Finanzierungs&#252;berschuss bel&#228;uft sich auf 48 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad erreicht 262 Prozent. Die Steuerreserven werden um 15 Millionen Franken ge&#228;ufnet und 45 Millionen Franken werden f&#252;r eine allf&#228;llige Aktienkapitalerh&#246;hung bei der Kraftwerke Linth-Limmern AG (KLL) und den eventuell zu bildenden Energiefonds zur&#252;ckgestellt. &#8211; Das sehr gute Resultat begr&#252;nden einmalige Sonderfaktoren, insbesondere Geb&#252;hrenertr&#228;ge der KLL (45 Mio. Fr.). Zudem wirken sich erstmals die Ertr&#228;ge aus der Anlage der Gelder aus der Heimfallverzichtsabgeltung der KLL (6 Mio. Fr.) aus. Die Anteile aus der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) tragen ebenfalls bei (Ressourcen-, H&#228;rte-, geografisch-topografischer Lastenausgleich); sie sind aber teilweise lediglich bis 2011 gesichert.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, gest&#252;tzt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 131 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss f&#252;r das Jahr 2009 auf 95 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 2 Prozent der einfachen Staatssteuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:</p>\n1,5 Prozent der einfachen Staatssteuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer f&#252;r die Gesamtsanierung des Kantonsspitals;\n0,25 Prozent der einfachen Staatssteuer f&#252;r die Gesamterneuerung des Sportzentrums Glarner Unterland(SGU);\n0,25 Prozent der einfachen Staatssteuer f&#252;r den Neubau der Mensa und f&#252;r die Sanierung des Hauptgeb&#228;udes der Kantonalen Gewerblichen Berufsfachschule Ziegelbr&#252;cke.","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/83a732b6a85a74d727baac3892566dc0cb9d63ffb3251327563bc2c131bf8c8c"},"vota":[]},{"number":2,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahlen","memorial_page":null,"overview":"<p>Zuhanden der diesj&#228;hrigen Landsgemeinde hat Verena Kundert, Luchsingen, als Mitglied des Verwaltungsgerichts ihren R&#252;cktritt erkl&#228;rt. Die Landsgemeinde hat somit die entsprechende Ersatzwahl vorzunehmen.</p>\n<p>Nach der Wahl zum Polizeikommandanten demissionierte Markus Denzler, lic. iur., Schw&#228;ndi, als Verh&#246;rrichter. Die Verwaltungskommission der Gerichte setzte gest&#252;tzt auf Artikel 56 Absatz 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes Rechtsanwalt Willi Berchten, lic. iur., Netstal, als ausserordentlichen Verh&#246;rrichter ein. W. Berchten trat seine bis zur Landsgemeinde 2009 befristete Stelle am 1. Februar an. F&#252;r die Wahl der Verh&#246;rrichter ist laut Artikel 68 Buchstabe c der Kantonsverfassung die Landsgemeinde zust&#228;ndig. Sie hat nun f&#252;r den Rest der Amtsdauer 2006/2010 die Wahl eines Verh&#246;rrichters vorzunehmen. &#8211; Die Verwaltungskommission der Gerichte schl&#228;gt der Landsgemeinde vor, Rechtsanwalt Willi Berchten, Netstal, zu w&#228;hlen.</p>\n<p>Nach erfolgter Wahl findet die Vereidigung der Gew&#228;hlten statt.</p>","text":"<p>Folgende Personen werden in die zu besetzenden &#196;mter und Funktionen gew&#228;hlt:</p>\n<p>Mitglied des Verwaltungsgerichtes: Gabriel Weber, BDP, Haslen</p>\n<p>Verh&#246;rrichter: Willi Berchten, Netstal</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/493c7af91c2d88e2cade1cf18245751d8a6dc366a5510a6a5ab415bb543dad11"},"vota":[]},{"number":1,"state":"completed","last_modified":"2024-10-07T13:56:48.430752+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Er\u00f6ffnung der Landsgemeinde","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Landsgemeinde wird durch den Landammann er&#246;ffnet. Die stimmberechtigten M&#228;nner und Frauen werden hierauf den Eid zum Vaterland schw&#246;ren.</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/79fc6d8d041c4cd2432603d506607366f992067303d925f9dd6900fdea511f97"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hochgeachteter Herr Landesstatthalter</p><p>Hochgeachtete Damen und Herren der administrativen und richterlichen Beh\u00f6rden</p><p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p><p>Wir sind heute wieder auf dem Ring in Glarus versammelt, um miteinander als Glarnerinnen und Glarner zu raten, zu mindern und zu mehren. Der erste Sonntag im Mai ist der politische H\u00f6hepunkt f\u00fcr unsere kantonalen Belange. Auch wenn wir als Gemeinschaft von rund 38'000 Einwohnerinnen und Einwohnern eingebettet sind in einen Kranz stattlicher Berge, so sind wir doch nicht abgeschottet von der \u00fcbrigen Welt. Wir sind Teil davon. Die Finanzkrise, zuerst als Krise des amerikanischen Immobiliensystems geortet und f\u00fcr uns noch weit weg, ist zu einer wahrhaften Weltwirtschaftskrise geworden und hat mittlerweile auch Glarner Exportunternehmen und damit uns alle erreicht. Man darf sich zu Recht fragen, weshalb niemand \u2013 keine noch so grossen oder auch kritischen Koryph\u00e4en der Finanz- oder Wirtschaftswissenschaft \u2013 das Desaster vorausgesagt hat.</p><p>Ein Meteorologe hat einmal gesagt, man k\u00f6nne das Wetter voraussagen, aber man k\u00f6nne das Wetter nicht machen. Was unsere Zukunft anbelangt, so ist es genau umgekehrt. Wir alle machen unsere Zukunft, deshalb kann man sie nicht voraussagen. Unsere Zukunft wird von jedem einzelnen von uns mit kleinen und mit grossen Taten oder Unterlassungen beeinflusst. Deshalb gibt es keine gesicherten Zukunftsprognosen. Was wir aber sicher k\u00f6nnen, ist uns bei unserem Tun auf etwas zu besinnen. N\u00e4mlich auf Werte. Jedes Kind weiss, dass B\u00e4ume nicht in den Himmel wachsen. Und man muss nicht \u00d6konom sein, um zu wissen, dass hohe Renditen immer mit hohem Risiko verbunden sind. F\u00fcr uns alle ist es stossend, wenn einzelne ein Risiko aus lauter Gier nur auf Dritte verlagern und selber nicht haften.</p><p>Die Welt ist aus den Fugen geraten und Ern\u00fcchterung greift um sich. Es ist zu hoffen, dass damit auch ein Bewusstseinswandel einher geht und dass folgende Frage wieder an Aktualit\u00e4t gewinnt: \u00abWas ist in meinem Leben wirklich wichtig?\u00bb In den letzten Jahren, da in der Finanzindustrie Millionen \u2013 ja sogar Milliardengewinne an der Tagesordnung waren, mussten sich diejenigen, die sich f\u00fcr einen anderen Weg entschieden oder gar keine andere Wahl hatten, als bl\u00f6d oder sogar als Opfer vorkommen. In diesem Sinne hat die Krise auch ihr Gutes.</p><p>\u00abWas ist in unserem Leben eigentlich wichtig?\u00bb Ich meine, es geht um bekannte schweizerische Werte, die auch uns Glarnerinnen und Glarnern vertraut sind. Sie heissen: Sicherheit, Freiheit, Vertrauen, Masshalten und verl\u00e4ssliche Gemeinschaft.</p><p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p><p>Die Schweiz steckt mitten in einer Rezession. Die Arbeitslosenzahlen steigen auch bei uns. Immer mehr Glarner Betriebe f\u00fchren Kurzarbeit ein. In der Schweiz sind wir aber \u2013 trotz allem \u2013 in einer gl\u00fccklichen Lage. Zum einen, weil wir ein soziales Auffangnetz haben. Zum anderen sind die Finanzhaushalte der \u00f6ffentlichen Hand, sei es beim Bund oder sei es beim Kanton, in einer guten Verfassung. Dies darf uns zwar dankbar machen. Wir tun aber gut daran, die Staatsverschuldung auch in der Krise nicht \u00fcbers Mass anwachsen zu lassen und uns vorzunehmen, n\u00f6tige Reformen auch in der Krise anzugehen, um k\u00fcnftige Generationen nicht \u00fcber Geb\u00fchr zu belasten.</p><p>Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft prognostiziert, dass sich die Wirtschaft 2010 langsam wieder erholen wird. Im ung\u00fcnstigen Fall eines auch 2010 anhaltenden Konjunkturr\u00fcckgangs in den USA und in der EU w\u00fcrde sich die Rezession auch in der Schweiz weiter versch\u00e4rfen und verl\u00e4ngern.</p><p>Auch f\u00fcr unseren Kanton gibt es spezifische Prognosen. Das Bundesamt f\u00fcr Statistik hat prognostiziert, dass alle Kantone \u2013 ausser Basel-Stadt, Uri und Glarus \u2013 bev\u00f6lkerungsm\u00e4ssig wachsen. Die Regionalstudie der Credit Suisse vom Februar weist zwar auf sehr viele positive Entwicklungen in unserem Kanton hin. Sie stellt uns aber gleichzeitig allgemein eine unterdurchschnittliche Wachstumsprognose.</p><p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p><p>Das sind die Prognosen. Davon k\u00f6nnen wir uns l\u00e4hmen lassen und resignieren. Oder wir k\u00f6nnen uns positiv aufmachen. Mit Mut, Mass und dem Willen, unseren Kanton weiter vorw\u00e4rts zu bringen. Ich habe es eingangs erw\u00e4hnt: Unsere Zukunft gestalten wir selber. Alle zusammen!</p><p>Zuversichtlich darf uns Glarnerinnen und Glarner stimmen, dass wir der Krise nicht nachhinken. Der schlechten Finanzlage des Kantons seit dem Jahr 2002 sind wir mit teilweise schmerzhaften Sparprogrammen begegnet. Das volkswirtschaftlich und finanzpolitisch wichtige Vorhaben \u00abLinthal 2015\u00bb kann realisiert werden und hat zu einmaligen Spezialertr\u00e4gen in unserer Staatsrechnung gef\u00fchrt. Mit der Gemeindestrukturreform hat die Landsgemeinde 2006 \u00fcberaus mutige Entscheide getroffen, die unseren Kanton f\u00fcr die Zukunft fit machen werden. Drei starke Gemeinden \u2013 ein wettbewerbsf\u00e4higer Kanton. Niemand konnte davon ausgehen, dass diese grundlegende Reform, die von uns allen Reformbereitschaft abverlangt, ohne Miss- und Zwischent\u00f6ne \u00fcber die B\u00fchne gehen w\u00fcrde. Im Glarnerland ist aber Solidarit\u00e4t \u2013 auch unter den Gemeinden \u2013 ein bekannter Wert. Ebenfalls ein gelebter Wert im Glarnerland ist der Respekt gegen\u00fcber unterschiedlichen Meinungen. Das gilt ganz speziell auch f\u00fcr Entscheide der Landsgemeinde. Das Glarner Volk kann sich darauf verlassen, dass Landsgemeindebeschl\u00fcsse nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt werden. Ich danke an dieser Stelle allen Beh\u00f6rdenvertretern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Gemeinden und Kanton, B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, die im Gemeindestrukturreformprojekt eine grosse Zusatzarbeit und \u00dcberdurschnittliches zu leisten bereit sind. Wir machen unsere Zukunft. Gemeinsam.</p><p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p><p>Bevor wir uns der Behandlung der diesj\u00e4hrigen Landsgemeindegesch\u00e4fte zuwenden, wollen wir noch in Dankbarkeit zweier verstorbener Pers\u00f6nlichkeiten gedenken.</p><p>Am 13. Oktober verstarb alt Landammann und St\u00e4nderat Hans Meier. Er geh\u00f6rte dem Regierungsrat von 1966 bis 1986 an, zuerst als Vorsteher der Direktion des Innern, danach als Finanzdirektor. Von 1978 bis 1990 vertrat er unseren Kanton im St\u00e4nderat. Bis ins hohe Alter verfolgte er das politische Leben mit W\u00fcrde, Engagement und Interesse, auch wenn er nicht mit allen Entwicklungen einverstanden war.</p><p>Am 12. September ist nach langer Krankheit Landrat Gilberto Guggiari, Bilten, im Amt verstorben. Gilberto wurde 1994 in den Landrat und 2005 zum Landratspr\u00e4sidenten gew\u00e4hlt. Er zeichnete sich durch vielf\u00e4ltige Lebenserfahrung, Willensst\u00e4rke, Grossz\u00fcgigkeit und Verst\u00e4ndnis aus. Beeindruckend war, wie er seine Krankheit trug und trotz Schmerzen seine Pflichten in positiver und heiterer Haltung wahrnahm, bis sich sein Lebenskreis schloss.</p><p>Wir wollen beiden ein ehrendes Andenken bewahren.</p><p>Zugleich steht die heutige Landsgemeinde auch im Zeichen von personellen Ver\u00e4nderungen. Im Oktober hat Nationalrat Werner Marti seinen R\u00fccktritt als Nationalrat auf Ende 2008 erkl\u00e4rt. Werner Marti wurde 1991 in den Nationalrat gew\u00e4hlt. Dort war er Mitglied der Verkehrskommission, deren Vizepr\u00e4sident er 2005 bis 2007 war, und der Finanzkommission, die er von 2001 bis 2003 pr\u00e4sidierte. Werner Marti hat sich aber nicht nur als versierter Verkehrs- und Finanzpolitiker profiliert. Er fiel auch mit Scharfsinn und Schlagfertigkeit auf. W\u00e4hrend acht Jahren war er zudem eidgen\u00f6ssischer Preis\u00fcberwacher und wurde immer wieder als Bundesrat gehandelt. Er \u00fcbernimmt jetzt das Pr\u00e4sidium der Alptransit Gotthard AG. Damit wird einmal mehr ein engagierter Glarner in eine bedeutende Funktion eingesetzt. Wir danken Werner Marti f\u00fcr seine langj\u00e4hrige, vielbeachtete und kompetente T\u00e4tigkeit im politischen Ring und w\u00fcnschen ihm in seiner neuen Aufgabe Erfolg und Befriedigung.</p><p>Anstelle von Werner Marti hat das Glarner Volk am 8. Februar Martin Landolt in den Nationalrat gew\u00e4hlt. Auch ihm w\u00fcnsche ich namens der Landsgemeinde herzlich gutes Gelingen in Bern.</p><p>Auf den heutigen Tag hat Verena Kundert-Wichser, Luchsingen, als Verwaltungsrichterin ihren R\u00fccktritt eingereicht. Verena Kundert geh\u00f6rte dem Verwaltungsgericht seit dessen Schaffung im Jahr 1987 an, zum Schluss als Vizepr\u00e4sidentin der zweiten Kammer. Wir danken Verena Kundert f\u00fcr die wertvollen Dienste, die sie in dieser Funktion dem Land Glarus geleistet hat.</p><p>Als Verh\u00f6rrichter demissioniert hat Markus Denzler, Schw\u00e4ndi. Er wurde vom Regierungsrat zum Polizeikommandanten und Nachfolger von Daniel Anrig gew\u00e4hlt. Markus Denzler war seit dem Jahr 2002 als Leiter des Verh\u00f6ramtes des Kantons Glarus t\u00e4tig. Wir danken Markus Denzler f\u00fcr seine umsichtige Arbeit als Verh\u00f6rrichter und w\u00fcnschen ihm in seiner neuen Aufgabe viel Erfolg und Befriedigung.</p><p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p><p>Das Wetter kann man voraussagen, aber man kann es nicht machen. Was unsere Zukunft anbelangt, so ist es genau umgekehrt. Wir alle machen unsere Zukunft.</p><p>Lassen Sie uns bei unserem Tun, beim heutigen Raten, Mindern und Mehren, auf wichtige Werte besinnen. Die Landsgemeinde selber ist ein Wert an sich. Wir haben das Gl\u00fcck, in Freiheit und in Sicherheit als Gemeinschaft \u00fcber unsere Zukunft zu bestimmen. Unter freiem Himmel. In diesem Sinne bitte ich f\u00fcr Land und Volk von Glarus um den Machtschutz Gottes und erkl\u00e4re die Landsgemeinde 2009 als er\u00f6ffnet.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":null,"function":null,"place":null,"political_affiliation":null,"picture":"/storage/a5057a6ec45874b019ea7c254f5ffc49025bf5601287fd94b25c1a107cfe1712"}}]}]}