{"date":"2010-05-02","state":"completed","last_modified":"2025-03-20T12:44:33.260809+00:00","extraordinary":false,"video_url":"https://www.youtube.com/embed/Uoau4JTlxPo?autoplay=0&start=0&rel=0","overview":"<p>Die Glarner Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt; in diesem Jahr am <strong>2. Mai 2010.</strong> Sie beginnt um <strong>9.30 Uhr.</strong> Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem <strong>Zaunplatz</strong> (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann er\u00f6ffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Absch\u00e4tzen.</p><p>Grundlage f\u00fcr die Stimmberechtigten ist das \u00abMemorial f\u00fcr die Landsgemeinde\u00bb (PDF, 0.9 MB) . Es enth\u00e4lt die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Gesch\u00e4fte mit einl\u00e4sslicher Darstellung und Begr\u00fcndung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt.</p><p>An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das Recht \u00abzu raten, zu mindern und zu mehren\u00bb. Das heisst, sie k\u00f6nnen zu jedem Sachgesch\u00e4ft das Wort verlangen und \u00c4nderungen beantragen. Es sind zudem Antr\u00e4ge auch auf Verschiebung, R\u00fcckweisung oder Ablehnung m\u00f6glich.</p><p>Zutritt zum Ring haben nur <strong>stimmberechtigte Personen.</strong>(Es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden). Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche d\u00fcrfen sich unmittelbar neben der Rednerb\u00fchne aufhalten. Es ist jedoch den Stimmberechtigten untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzpl\u00e4tze mitzunehmen. F\u00fcr Interessierte stehen <strong>Zuschauertrib\u00fcnen</strong> zur Verf\u00fcgung.</p><h2>\nFindet die Landsgemeinde statt?\n</h2><p>Der Entscheid \u00fcber die Abhaltung der Landsgemeinde ist am Sonntagmorgen des 2. Mai 2010 ab 6 Uhr \u00fcber <strong>Telefonnummer 1600</strong> (regionale Meldungen, Rubrik 1) erh\u00e4ltlich. Ferner wird die Meldung von <strong>Radio DRS</strong> in den Fr\u00fchnachrichten um <strong>7 und 8 Uhr</strong> ausgestrahlt.</p><p>Sollte die Landsgemeinde am 2. Mai 2010 wegen schlechter Witterung nicht stattfinden, w\u00fcrde sie am 9. Mai abgehalten.</p><h2>\nEhreng\u00e4ste\n</h2><p>Ehreng\u00e4ste des Regierungsrates:</p><ul>\n<li><strong>Bundesrat Ueli Maurer,</strong> Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Departements f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport</li>\n<li><strong>Korpskommandant Markus Gygax,</strong> Kommandant Luftwaffe</li>\n<li><strong>Division\u00e4r Roland Favre,</strong> Chef Logistikbasis der Armee (LBA)</li>\n<li><strong>Regierung des Kantons Appenzell Ausserrhoden in corpore</strong></li>\n</ul><p>Ehreng\u00e4ste des Landrates:</p><p><strong>B\u00fcro und Gesch\u00e4ftsleitung des Kantonsrates des Kantons Luzern</strong></p><h2>\nGratis mit dem \u00f6V an die Landsgemeinde\n</h2><p>An der Landsgemeinde 2010, das heisst am 2. Mai (im Verschiebungsfalle am 9. Mai), k\u00f6nnen alle \u00f6V-Angebote im Kanton Glarus (Bahn- und Buslinien inkl. Braunwaldbahn, Basis 2. Klasse) <strong>gratis</strong> ben\u00fctzt werden.</p><p>Wir machen darauf aufmerksam, dass am Landsgemeinde-Sonntag, <strong>zus\u00e4tzlich zum normalen Sonntagsfahrplan</strong> der Bahn- und Busbetriebe, folgende Kurse angeboten werden:</p><table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Extrazug Ziegelbr\u00fccke\u2013Glarus:</strong></td>\n<td> </td>\n<td><strong>Extrazug Glarus\u2013Ziegelbr\u00fccke:</strong></td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Ziegelbr\u00fccke ab</td>\n<td>8.55 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Glarus ab</td>\n<td>14.18 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>8.58 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>14.30 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>9.01 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>14.34 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>9.05 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>14.37 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Glarus an</td>\n<td>9.08 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Ziegelbr\u00fccke an</td>\n<td>14.41 Uhr</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><p>Glarner-Bus Mittelland (Ennenda, Glarus, Riedern, Netstal, N\u00e4fels, Mollis): gem\u00e4ss Samstags-Fahrplan.</p><h2>\nKinderh\u00fctedienst\n</h2><p>Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9.00 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein K\u00fcnderh\u00fctedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Hinterland) und im Kindergarten L\u00f6wen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Unterland bis und mit Glarus) statt. F\u00fcr Einzelheiten verweisen wir auf die Inserate in der Presse.</p>","files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/be0898ee1f23f5b422dd3afaa66420659819ca5d56ac176e9ede5b23160d140f","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e072ba1c0d906c8f086ff79e52b652007148578890903c8b4e9dac2988c03e3d","audio_mp3":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/a440a835f78de6da4ba8615c993d58996b224dafc62c1181d5f54c83b24142c9","audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":23,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":true,"tacitly_accepted":false,"title":"Unerheblich erkl\u00e4rter Memorialsantrag","memorial_page":null,"overview":"<p>1. Memorialsantrag</p>\n<p>Am 21. November 2008 reichte eine B&#252;rgerin den Memorialsantrag &#171;Wiedereinf&#252;hrung &#8249;B&#252;rgernutzen&#8250; &#8211; Es hat &#220;bersch&#252;sse zum Verteilen!&#187; ein. Nachdem ihr die Staatskanzlei mitgeteilt hatte, der Antrag sei als rechtlich unzul&#228;ssig zu beurteilen, reichte sie am 27. M&#228;rz 2009 den mit 20. M&#228;rz datierten, auch vorg&#228;ngige Schreiben zusammenfassenden Memorialsantrag &#171;B&#252;rgernutzen = Nutzniessung f&#252;r B&#252;rger ohne &#220;berfluss&#187; ein. Auch von diesem Antrag musste ein Teil als unzul&#228;ssig bezeichnet werden. Zudem verwahrte sich der Regierungsrat in seinem Bericht an den Landrat gegen die haltlosen Verunglimpfungen, Anschuldigungen und Unterstellungen. Es w&#228;re sehr zu bedauern, wenn wegen derartigen Gebarens Einzelner die so b&#252;rgernah gehandhabte Einreichung von Memorialsantr&#228;gen administrativ erschwert werden m&#252;sste. &#8211; Wiedergegeben wird in etwa das zum rechtlich Zul&#228;ssigen:</p>\n<p>&#171;Das Nutzniessungsgesetz</p>\n<p>Ein Gesetz sei in die neuen Gemeindeordnungen und die Kantonsverfassung einzubringen.</p>\n<p>Zielgruppe. Haushalte, die knapp leben m&#252;ssen und einen Mangel (nicht ausgefallenen Wunsch, wegen andauernder Verzichte, nicht Luxus) geltend machen k&#246;nnen, private Firmen, die nicht in der Gewinnzone verbuchen k&#246;nnen und damit nicht genug zum Leben erwirtschaftet haben, daher eine Unterst&#252;tzung den momentanen Mangel &#252;berbr&#252;cken k&#246;nnte.</p>\n<p>Auftrag. Sowohl Gemeinden als auch der Kanton sind verpflichtet dem B&#252;rger einen Teil der Einnahmen, Verm&#246;gen, aber vorab Gewinne zur&#252;ckzuerstatten, zu schenken oder einfach zur Nutzniessung zu &#252;berlassen, so dass ihr Nutzen, wenn es den Betreffenden besser geht, anschliessend auch wieder anderen weitergegeben werden kann. Das ist aber kein Zwang und nicht Auflage unter allen Umst&#228;nden, sondern eine M&#246;glichkeit. Die Basis ist das Geschenk.</p>\n<p>Einschr&#228;nkung. Gutsituierte Haushalte und Firmen in Existenz sichernden Gewinnzonen haben keinen Zustupf n&#246;tig und fallen f&#252;r den &#8249;Nutzen&#8250; ausser Betracht!</p>\n<p>Begr&#252;ndung. Der Staat ist der B&#252;rger und hat sich vermehrt wieder um diesen zu k&#252;mmern! Wer selber im Stand ist, alles N&#246;tige und noch mehr anzuschaffen, dem geht es auch ohne B&#252;rgernutzen gut genug! Die Situation soll von der Politik endlich f&#252;r den Rest der B&#252;rger verbessert werden, da die Lohnpolitik absolut nicht in Ordnung ist. Auch in der Hinsicht war ich schon l&#228;ngst mit meinem Memorialsantrag f&#252;r ethisch verantwortbare L&#246;hne aus Steuergeld (vor der Minder-Initiative) t&#228;tig. Grundfixen haben das Limit von 120 000 Franken, max. 150 000 Franken, nicht zu &#252;berschreiten, das aktuell das zwei- bis dreifache eines schweizerischen Durchschnittseinkommens betr&#228;gt und damit gen&#252;gt. Es erm&#246;glicht schon unn&#246;tig ein Luxusleben aus Steuergeld, das dem armen Schlucker noch geholt wird. H&#246;here L&#246;hne, vorab auch was die Justiz ungepr&#252;ft erh&#228;lt, ist Diebstahl am Volk, ein unversch&#228;mter Selbstbedienungsladen! Erst ein sorgf&#228;ltig erarbeitetes Urteil erstellt, dann entsprechend der Lohn ausbezahlt, so hat das zu funktionieren und dem infamen Amtsmissbrauch und Schlendrian zum Schaden des B&#252;rgers in den Beh&#246;rden der Riegel geschoben zu werden, sofort! Der Staat hat sein Geld zum Nutzen aller B&#252;rger einzusetzen, wie vorgesehen und daher Missbrauch zu unterlassen. Haushalte und private Firmen, die einen Mangel aufweisen oder mit einem Zustupf der Konkurs abgewendet werden kann, sollen somit in den Genuss von ausserordentlichen Zustupfen per Gesetz kommen k&#246;nnen. Auch ein Erlass der Steuer k&#246;nnte eine Form des B&#252;rgernutzens sein. Steuern haben dort abgegeben zu werden, wo es klar &#220;berfluss hat, nicht, wenn es kaum noch reicht um alle normal anfallenden Rechnungen zu decken, so dort, wo der Kanton Glarus nicht einmal IPV und ALVLeistungen ordnungsgem&#228;ss, wie vom Bund vorgesehen an die Leute weitergibt. Der Geiz und Rechtsmissbrauch in dem Kanton ist ein H&#246;llenskandal!&#187;</p>\n<p>2. Zust&#228;ndigkeit Landsgemeinde</p>\n<p>Gem&#228;ss Artikel 59 Absatz 2 der Kantonsverfassung entscheidet der Landrat &#252;ber die rechtliche Zul&#228;ssigkeit der Memorialsantr&#228;ge und &#252;ber deren Erheblichkeit; die zul&#228;ssigen Antr&#228;ge sind erheblich, wenn sie wenigstens zehn Stimmen auf sich vereinigen.</p>\n<p>In seiner Sitzung vom 26. August 2009 erkl&#228;rte der Landrat den Teil des Memorialsantrages als rechtlich zul&#228;ssig, der die kantonale und kommunale Unterst&#252;tzung von Haushalten mit Mangel und knappem Budget und von Firmen mit fehlendem Gewinn und fehlenden Mitteln zum Weiterbestand betrifft. Bei der Erheblicherkl&#228;rung erzielte der Memorialsantrag indessen nicht die erforderlichen zehn Stimmen. Demgem&#228;ss ist er in Anwendung von Artikel 62 Absatz 2 der Kantonsverfassung ohne Stellungnahme im Memorial aufzuf&#252;hren.</p>\n<p>Nach Artikel 65 Absatz 4 der Kantonsverfassung tritt die Landsgemeinde auf einen vom Landrat nicht erheblich erkl&#228;rten Memorialsantrag nur auf besonderen Antrag hin ein; die Landsgemeinde kann in diesem Fall entweder die Ablehnung oder die Behandlung auf das folgende Jahr beschliessen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde lehnt die Behandlung des als unerheblich erkl&#228;rten Memorialsantrages ab.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/2cd42a8c96e801aab011f1426dd9c8c75dcb4f86f38576492398b0355f9e06e6"},"vota":[]},{"number":22,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Memorialsantrag \u201eEinf\u00fchrung des Stimm- und Wahlrechts f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder\u201c","memorial_page":null,"overview":"<p>Im April 2008 reichten rund 80 Stimmberechtigte einen Memorialsantrag ein, welcher die Einf&#252;hrung des Stimm- und Wahlrechts f&#252;r Ausl&#228;nderinnen und Ausl&#228;nder mit Niederlassungsbewilligung auf kantonaler und kommunaler Ebene verlangt. Wer hier lebe, arbeite und Steuern zahle, solle auch mitbestimmen k&#246;nnen, wovon aber gegen 20 Prozent der vollj&#228;hrigen Kantonsbewohner wegen ihrer anderen Staatszugeh&#246;rigkeit ausgeschlossen seien. Dies zu &#228;ndern f&#246;rdere die Integration und st&#252;tze die Beschl&#252;sse breiter ab, was die Demokratie als Ganzes st&#228;rke. Das Stimm- und Wahlrecht w&#228;re ausl&#228;ndischen Personen allenfalls erst auf Begehren hin zu erteilen.</p>\n<p>Regierungsrat und Landrat lehnen den Memorialsantrag ab. Die vollst&#228;ndige Einf&#252;hrung des Ausl&#228;nderstimmrechts auf kommunaler und kantonaler Ebene &#8211; vor allem an der Landsgemeinde und an den Gemeindeversammlungen &#8211; erfordert gute Integration und Vertrautsein mit den politischen Gebr&#228;uchen. Zudem sind Kenntnisse der deutschen Sprache im Kanton Glarus n&#246;tiger als in Kantonen mit Urnenabstimmungen, da die Verhandlungen an der Landsgemeinde und den Gemeindeversammlungen in Mundart erfolgen. Die einzige M&#246;glichkeit diese notwendige Kenntnis zu pr&#252;fen ist das Einb&#252;rgerungsverfahren. Die Erteilung des Stimm- und Wahlrechts stellt den Schluss und nicht den Beginn der Integration dar. Es kennen denn auch lediglich zwei Kantone (NE, JU) ein Ausl&#228;nderstimmrecht auf kantonaler Ebene, zum Teil sogar eingeschr&#228;nkt.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag abzulehnen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/8f9ebe75476fa801024ec13e293edaf9f6785055b1ac9dce8a295113ab5ac214"},"vota":[{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Christian Marti beantragt, den Memorialsantrag abzulehnen. Integration brauche beide Seiten und sei ein langer Prozess. Integration werde vor allem durch die Berufsaus\u00fcbung und gesellschaftliche Aktivit\u00e4ten gef\u00f6rdert und nicht durch das Wahl- und Stimmrecht. Der Weg zu diesen Rechten m\u00fcsse \u00fcber die Einb\u00fcrgerung erfolgen. Die Einb\u00fcrgerungsh\u00fcrden werden laufend abgebaut und die Einb\u00fcrgerung somit erleichtert. Die Deutschkenntnisse werden zudem bei der Einb\u00fcrgerung gepr\u00fcft, wobei eine erfolgreiche Pr\u00fcfung die sprachliche Vertrautheit untermauert. Das Wahl- und Stimmrecht solle demnach am Ende eines mehrj\u00e4hrigen Integrationsprozesses stehen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Christian Marti","function":"Landrat","place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/3bab5d1b906cc9adc5ebd812569901dec82f18c8666596a52d9af2a179812034"}},{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Tanja Pfammatter beantragt, dem Memorialsantrag zuzustimmen. Integration werde durch politische Mitwirkung erreicht. Viele Ausl\u00e4nder seien schon einige Jahre im Kanton sesshaft und durchaus dem Glarner Dialekt m\u00e4chtig. Dem Argument der politischen Integration durch Einb\u00fcrgerung k\u00f6nne nicht statt gegeben werden, da der Einb\u00fcrgerungsprozess lang und die H\u00fcrden als hoch einzusch\u00e4tzen seien. Aus diesem Grund sei eine schnelle Anbindung der Ausl\u00e4nder an die politischen Gepflogenheiten unseres Kantons wichtig, bevor diese das Interesse an der Politik verlieren.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Tanja Pfammatter","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/091eacf63b78d3d718ae1b99549a272498323547418dbb2684f39add52fe3bd4"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Mauro Sana, Niederurnen, beantragt, den Memorialsantrag anzunehmen. Das Ausl&#228;nderstimmrecht trage zur politischen Vielfalt bei und k&#246;nne zu besseren Ideen und L&#246;sungen f&#252;hren. Die Angst der Gegner sei unbegr&#252;ndet, da bei den Ausl&#228;ndern alle politischen Richtungen vertreten seien und keine negativen Erfahrungen in anderen Kantonen gemacht wurden. Weiter ist das Sprachargument hinf&#228;llig, da ein im Kanton Glarus wohnhafter Ausl&#228;nder mit der hiesigen Sprache besser vertraut sei als beispielsweise ein franz&#246;sisch sprechender Schweizer.\nMarcel Huber, Glarus, l&#228;sst im Ansatz einen Antrag auf Ablehnung des Memorialsantrags erkennen, ohne jedoch einen konkreten Antrag zu formulieren.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":null,"function":null,"place":null,"political_affiliation":null,"picture":"/storage/e4463fabec827f5d24a4ea0ae3c1ca8a9d62203adfc5fa941c355930d9bd8232"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Aydin Elitok beantragt, den Memorialsantrag abzulehnen. Das Ausl\u00e4nderstimmrecht sei kein geeignetes Integrationsinstrument. Die meisten Ausl\u00e4nder seien zu wenig integriert und interessiert. Aus diesem Grund w\u00fcrden sich viele Ausl\u00e4nder von Dritten beeinflussen lassen. Die Konstituierung des Ausl\u00e4nderstimmrechts beruhe zudem auf keiner Gegenleistung. Wer sich wirklich integrieren m\u00f6chte, der solle sich aktiv am Dorfleben beteiligen. Zudem k\u00f6nne jeder Ausl\u00e4nder auf eine Einb\u00fcrgerung hinarbeiten, durch welche ihm dann die besagten Rechte \u00fcbertragen werden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Aydin Elitok","function":"Landrat","place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/0238dbc5f115a8b574d6760858314641963787fa7dc76c724a87eadd2ebb742a"}},{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Kaspar Marti beantragt, den Memorialsantrag anzunehmen. Die gesellschaftliche Ver\u00e4nderung werde fr\u00fcher oder sp\u00e4ter dazu f\u00fchren, dass auch die Ausl\u00e4nder das Stimmrecht erlangen. Es sei besser, zu den Ersten zu z\u00e4hlen und nicht durch das Zuwarten einen Imageverlust in Kauf zu nehmen. In Neuenburg existiere bereits das Ausl\u00e4nderstimmrecht und sei f\u00fcr viele Neuenburger kein exotisches Anliegen gewesen, sondern eine logische Konsequenz. Schliesslich sollen sich die niedergelassenen Ausl\u00e4nder an den Gesellschaftsaufgaben beteiligen und es gelte, ihr Potential zu nutzen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Kaspar Marti","function":null,"place":"Engi","political_affiliation":null,"picture":"/storage/44117a2a44c73762f550efaf9596a9cf403e0b41b769d3754348f6d7229605ff"}}]},{"number":21,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Memorialsantrag \u201eDie Benutzung aller \u00f6ffentlichen Verkehrsmittel ist auf dem gesamten Kantonsgebiet kostenlos\u201c","memorial_page":null,"overview":"<p>Die JUSO Glarnerland fordert kostenloses Benutzen aller &#246;ffentlichen Verkehrsmittel auf dem Gebiet des Kantons Glarus. Die Sicherung sinnvoller Mobilit&#228;t f&#252;r alle Einwohnerinnen und Einwohner sei Aufgabe des Staates. Kostenloser &#246;ffentlicher Verkehr (&#246;V) stelle eine einmalige Chance dar. Er g&#228;be einzigartige und positive Impulse auf verschiedensten Ebenen: wirtschaftlich, touristisch, im Wohnortmarketing und Umweltschutz.</p>\n<p>Ein funktionierender &#246;V setzt aber keinen Nulltarif sondern gutes Angebot, einfaches und attraktives Tarifsystem, hohe Qualit&#228;t und P&#252;nktlichkeit voraus. Gegen den Nulltarif spricht:</p>\nDurch die Angebotserweiterung entstehen zus&#228;tzliche, nicht absch&#228;tzbare Kosten. Diese fielen zudem allein dem Kanton als Besteller an &#8211; der Bund wird sich an ihnen nicht beteiligen. Ein durch den Memorialsantrag notwendiger Zusatzausbau mit unw&#228;gbaren, schwer kalkulierbaren Kostenfolgen liesse sich im schwierigen finanzpolitischen Umfeld nicht verantworten.\nDer Kanton ist zu klein, um mit einer Insell&#246;sung einen Nulltarif einzuf&#252;hren. Ein Gratis-&#246;V im Kanton ist mit angemessenem administrativem und organisatorischem Aufwand nicht realisierbar.\nDer Preis ist zwar Faktor f&#252;r die Ben&#252;tzung des &#246;V, aber nicht zentrales Argument. Kostenlosigkeit bewirkt keine erhebliche Verkehrsverlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum &#246;V. Zudem fehlt das touristische Umfeld f&#252;r einen Nulltarif.\nDie Kosten sind unklar; daf&#252;r w&#228;ren umfangreiche Abkl&#228;rungen notwendig. Da das nationale Tarifsystem keine Kantonsgrenzen kennt, w&#228;ren Auswirkungen auf Generalabonnements-Kunden und Nutzende von anderen nationalen Tarifen &#228;usserst schwierig festzustellen.\nDer &#246;V entwickelte sich zu einem Billigprodukt mit unerw&#252;nschten Nebenwirkungen wie verschlechterte P&#252;nktlichkeit zu Spitzenzeiten, Abnahme von Sauberkeit und Sicherheit, Benutzung der Transportmittel als Aufenthaltsraum nicht nur bei schlechtem Wetter (was nichts kostet, ist nichts wert).\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag abzulehnen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/625a3c36f415aeb6d24312bf4fa99f2efd7cd0d565f56b031a19f341755c4489"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Yannick Schiess beantragt, den Memorialsantrag der JUSO unver\u00e4ndert anzunehmen. Ein kostenloser \u00d6V werde immer mehr zu einem Muss, da der B\u00fcrger durch die Schaffung von Ballungszentren und neuen Verwaltungsb\u00fcros zu mehr Mobilit\u00e4t gezwungen werde. Zudem w\u00e4re ein solches Angebot ein Touristenmagnet und erst noch umweltschonend. Zum jetzigen Zeitpunkt \u00fcbernehme die \u00f6ffentliche Hand zwei Drittel der Gesamtkosten. Der Mehrbetrag bei einem kostenlosen Angebot w\u00fcrde sich laut Studie auf 150 Franken belaufen und sei aufgrund der aktuellen Finanzlage vertretbar.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Yannick Schiess","function":null,"place":"R\u00fcti","political_affiliation":null,"picture":"/storage/6fd55d9967fd7d91fe9b413db1c1e9a9193ed56c0fd39b9597ba54f66d7e302d"}},{"number":6,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Georg Staubli Pr\u00e4sident der landr\u00e4tlichen Verkehrskommission, beantragt im Namen des Land- und Regierungsrates Ablehnung des Memorialantrages. Etwas Gutes solle auch seinen Preis haben. Effizienz und Realisierbarkeit von Gratis-\u00d6V seien fraglich und zu wenig durchdacht. Schliesslich seien auch die Kosten zu hoch und die Finanzierbarkeit in Frage gestellt.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Georg Staubli","function":"Landrat","place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/10631013842e990dc796ea446910ec6840e80cab411ee9bf369bcef842113a1d"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Karl Fischli stellt den Antrag, dass die Benutzung des \u00d6V im Kanton auch an der N\u00e4felser Fahrt gratis sein soll. Die finanzielle Belastung w\u00fcrde im Rahmen der Landsgemeinde liegen, zudem w\u00fcrde die N\u00e4felser Fahrt dadurch stark aufgewertet.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Karl Fischli","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/4c2c15c7ee0fe37731bd87395eca0c9f6f178755c633d7816376ae0e460ce17b"}},{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Sergio Haller unterst\u00fctzt den urspr\u00fcnglichen Memorialsantrag. Neben der Angebotserweiterung des \u00d6V spiele auch der Preis eine bedeutende Rolle f\u00fcr die Attraktivit\u00e4t und Konkurrenzf\u00e4higkeit des Kanton Glarus. Auch f\u00fcr Touristen k\u00f6nne es dadurch attraktiver sein, Tourismusangebote in Elm oder Braunwald statt in den Flumserbergen zu nutzen. Der Kanton verf\u00fcge \u00fcber ein \u00fcberschaubares Angebot an \u00d6ffentlichen Verkehrsmitteln, was die Umsetzung und Einf\u00fchrung des Memorialsantrages leicht mache. Das oft genannte Argument \u00abWas nichts kostet, ist nichts wert\u00bb lasse er nicht gelten: Entscheidend sei die Qualit\u00e4t und eine Gratis-\u00d6V-Benutzung weise darum einen hohen Wert auf.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Sergio Haller","function":"Landrat","place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/beee10ce4d0eca669d966b69e97b31690b6c3487b39770bc3dd3f1cb92e441c0"}},{"number":7,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Regierungsrat Rolf Widmer beantragt, den Memorialsantrag abzulehnen. In den letzten Jahren seien die Investitionen in den \u00d6ffentlichen Verkehr deutlich erh\u00f6ht worden. Die Ausgaben f\u00fcr einen kostenlosen \u00d6ffentlichen Verkehr gem\u00e4ss Memorialsantrag seien nicht abzusch\u00e4tzen. Gerade in der jetzigen Zeit sei ein solches Angebot aufgrund der schlechten Finanzlage des Kantons schlichtweg nicht zu verantworten.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf Widmer","function":"Regierungsrat","place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/86e767401631ce75d56594a5004392ebd25d89c2bebfa9b4ee3bdcd1f0c44dc0"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Georg Freuler beantragt, den Memorialsantrag abzu\u00e4ndern. Demnach soll der \u00d6ffentliche Verkehr auf dem Kantonsgebiet nur f\u00fcr Personen ab 65 Jahren kostenlos sein.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Georg Freuler","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/065a9f55ef27f8c67180b15454a87c7b0a74b230d7727d6f24481be8ce6a2455"}},{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Martin Vogel beantragt, den Memorialsantrag abzu\u00e4ndern. Demnach soll ab 1. Januar 2012 ein dreij\u00e4hriger Versuchsbetrieb durchgef\u00fchrt werden. In dieser Zeit kann der \u00d6V gem\u00e4ss Bestimmungen des Memorialsantrags kostenlos genutzt werden. Ein definitiver Entscheid \u00fcber die Fortf\u00fchrung des Betriebs solle an der Landsgemeinde 2014 gef\u00e4llt werden. Der Versuchsbetrieb k\u00f6nne durch den Mehrertrag aus dem Axpo-Gesch\u00e4ft finanziert werden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martin Vogel","function":null,"place":"Braunwald","political_affiliation":null,"picture":"/storage/c35873af2fe09adda05a64d2ff4b5bfefa460ced4c0dd316cb07a02a2edda897"}}]},{"number":20,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahl der Gerichtsbeh\u00f6rden","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Landsgemeinde hat f&#252;r die Amtsdauer 2010/2014 die Gerichtsbeh&#246;rden zu w&#228;hlen:</p>\nden Obergerichtspr&#228;sidenten und sieben Mitglieder des Obergerichts; gem&#228;ss den unter den &#167;&#167; 18 und 19 vorgenommenen &#196;nderungen (Art. 112 Kantonsverfassung, Art. 15 Gerichtsorganisationsgesetz) besteht das Obergericht ab 1. Januar 2011 aus einem Pr&#228;sidenten und sieben &#8211; statt wie bisher sechs &#8211; Mitgliedern; deshalb ist ein zus&#228;tzliches Mitglied zu w&#228;hlen, das als siebentes Mitglied sein Amt mit dem Inkrafttreten der Gesetzesanpassung antreten wird;\nden Verwaltungsgerichtspr&#228;sidenten und acht Mitglieder des Verwaltungsgerichts;\ndie beiden Kantonsgerichtspr&#228;sidenten und vier Mitglieder der Strafkammer sowie acht Mitglieder der Zivilkammern des Kantonsgerichts.\n<p>Zu den Wahlen in die Gerichte ist im Weiteren zu bemerken, dass auf Ende der Amtsdauer J&#252;rg R&#252;egg, Schwanden, und Hans Rudolf Zweifel, Linthal, ihren R&#252;cktritt aus dem Kantonsgericht erkl&#228;rt haben. Christoph Fischli, N&#228;fels, Mitglied des Verwaltungsgerichts, ist verstorben. &#8211; Die Landsgemeinde hat somit die entsprechenden Ersatzwahlen vorzunehmen.</p>\n<p>Nach erfolgter Wahl findet die Vereidigung der Gew&#228;hlten statt; ebenso werden die an der Urne gew&#228;hlten Mitglieder des Regierungsrates und das sein Amt am 1. Januar 2011 antretende siebente Mitglied des Obergerichtes vereidigt.</p>","text":"<p>Die Gerichtsbeh&#246;rden setzen sich neu wie folgt zusammen:</p>\n<p>Obergericht:</p>\nDr. iur. Yves R&#252;edi, Glarus (Pr&#228;sident)\nDr. Thomas Nussbaumer, Ennenda (Vizepr&#228;sident)\nDr. Alice Konzelmann, Glarus\nUrs Menzi, Filzbach\nFritz Marti, Matt\nMonika Tr&#252;mpi, Ennenda\nHermann Figi, Schwanden\nBrigitte M&#252;ller, Mollis (neu)\n<p>Verwaltungsgericht, 1. Kammer:</p>\nPeter Balmer, Dr. iur., Luchsingen (Pr&#228;sident)\nHans-Jakob Schindler, Dr. Ing., R&#252;ti (Vizepr&#228;sident)\nKathrin Lendi, Bilten\nErnst Luchsinger, Nidfurn\nViktor Sieber, Niederurnen (neu)\n<p>Verwaltungsgericht, 2. Kammer:</p>\nPeter Balmer, Dr. iur., Luchsingen (Pr&#228;sident)\nSusanne Zobrist-Tr&#252;mpy, Mollis (Vizepr&#228;sidentin)\nHans Schegg, Matt\nMonika Beck, Niederurnen\nGabriel Weber, Haslen\n<p>Kantonsgericht, Strafkammer:</p>\nlic. iur. Marco Giovanoli, Ennenda (Pr&#228;sident)\nlic. iur. Max Widmer, Netstal (Vizepr&#228;sident)\nErika Schwab, Luchsingen\nDora Brunner, Glarus\nAnne-Marie Hug, Sool (neu)\n<p>Kantonsgericht, 1. Zivilkammer:</p>\nlic. iur. Andreas Hefti, Glarus (Pr&#228;sident)\nSabina B&#228;bler, Niederurnen (Vizepr&#228;sidentin)\nAndr&#233; Pichon, Ennenda\nDoris Baumgartner, Engi\nMatthias Luchsinger, Schwanden (neu)\n<p>Kantonsgericht, 2. Zivilkammer:</p>\nlic. iur. Andreas Hefti, Glarus (Pr&#228;sident)\nKaspar Marti, Engi (Vizepr&#228;sident)\nDoris H&#246;sli-Lampe, N&#228;fels\nAndrea Tr&#252;mpy, Glarus\nRuth Hefti, Braunwald (neu)","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/7f768bade46161ad6903ef0ef389c7e17ea5617d8cbb7edf34a65283b8694f43"},"vota":[]},{"number":19,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. \u00c4nderung der Verfassung des Kantons Glarus\nB. Einf\u00fchrungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (neu)\nC. Gesetz \u00fcber die Anpassung des kantonalen Rechts an die Schweizerische Zivilprozessordnung","memorial_page":null,"overview":"<p>Die neue Bundeszivilprozessordnung (ZPO) bringt ein einheitliches Zivilverfahren; die 26 kantonalen Zivilprozessordnungen werden aufgehoben. Die Kantone bleiben zust&#228;ndig f&#252;r die Organisation der Gerichte und der Schlichtungsbeh&#246;rden. Da der Kanton Glarus in Zivilsachen schon bisher &#252;ber eine zweistufige Gerichtsorganisation verf&#252;gte (Kantonsgericht und Obergericht), sind nur wenige Anpassungen notwendig. Der Grundsatz, dass eine Streitsache von zwei kantonalen Instanzen beurteilt sein muss, bevor sie an das Bundesgericht weitergezogen werden kann, ist konsequent umzusetzen. Die ZPO basiert auf den folgenden Prinzipien:</p>\n<p>&#8211; Die Gerichtsorganisation bleibt Sache des kantonalen Rechts. Die einheitliche ZPO beschr&#228;nkt sich auf die Regelung des Verfahrens. Auch f&#252;r das Tarifwesen (Gerichtskosten und Anwaltskosten) bleiben die Kantone zust&#228;ndig. &#8211; Das einheitliche Recht soll f&#252;r die Kantone kostenneutral umsetzbar sein. Die Kantone brauchen keine neuen Gerichte einzuf&#252;hren (z. B. Handels-, Miet-, Arbeitsgericht). &#8211; Die Parteien haben zuerst einen Schlichtungsversuch durchzuf&#252;hren oder sich einer Mediation zu unterziehen, ehe sie das urteilende Gericht anrufen. Schlichtungsbeh&#246;rde k&#246;nnen die bisherigen Vermittler&#228;mter sein. Sie k&#246;nnen Bagatellstreitigkeiten entscheiden.</p>\n<p>Das 23 Artikel umfassende Einf&#252;hrungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) setzt diese &#196;nderungen um. Die kantonale ZPO von 2001 wird hinf&#228;llig. Anzupassen sind die Verfassung und vor allem das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), sowie die Einf&#252;hrungsgesetze zum Zivilgesetzbuch, zum Obligationenrecht, zum Miet- und Pachtrecht sowie zum Bundesgesetz &#252;ber Schuldbetreibung und Konkurs.</p>\n<p>Die ZPO st&#228;rkt die aussergerichtliche Streitbeilegung und h&#228;lt den Grundsatz &#171;zuerst schlichten, dann richten&#187; hoch. Sie erkl&#228;rt das Schlichtungsverfahren im Grundsatz als obligatorisch. Neu sind &#8211; analog der Gemeindestruktur &#8211; nur noch drei Vermittler&#228;mter mit Stellvertretung vorgesehen; der Name &#171;Vermittler&#187; wird beibehalten (statt &#171;Friedensrichter&#187;). Die Vermittler bleiben nebenamtlich t&#228;tig, was aufgrund der Fallzahlen m&#246;glich ist (Glarus Nord 100, Glarus Mitte 75, Glarus S&#252;d 40). Die parit&#228;tischen Schlichtungsbeh&#246;rden (Mietsachen, Gleichstellung) bleiben Sache des Kantons. &#220;ber kleinere verm&#246;gensrechtliche Streitigkeiten bis 2000 Franken kann neu die Schlichtungsbeh&#246;rde auf Antrag der klagenden Partei entscheiden.</p>\n<p>Das 1990 eingef&#252;hrte zweistufige Zivilverfahren mit Kantons- und Obergericht wird beibehalten. Die Gerichte werden weiterhin von zwei vollamtlichen Kantons- und einem nebenamtlichen Obergerichtspr&#228;sidenten geleitet. Es werden keine Spezialgerichte (Arbeits-, Miet-, Handelsgericht) geschaffen, da diese nicht gen&#252;gend ausgelastet w&#228;ren. Hingegen wird die Spruchkompetenz des Einzelrichters von 8000 auf 30 000 Franken erh&#246;ht.</p>\n<p>Die Zivilkammern des Kantonsgerichts entscheiden wie bisher in der Besetzung mit Pr&#228;sident und vier Mitgliedern, jedoch erst ab einer bundesrechtlich vorgeschriebenen Streitwertgrenze von 30 000 Franken. Neu urteilt das Obergericht &#252;ber Berufungen in F&#252;nferbesetzung und &#252;ber Beschwerden in Dreierbesetzung (wie im neuen Strafprozessrecht).</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/4b709e9aaf5345c25c75b1e60e88e5a8fed62dafd193d5fb6a8181b88219ae69"},"vota":[]},{"number":18,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. \u00c4nderung der Verfassung des Kantons Glarus\nB. Einf\u00fchrungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (neu)\nC. Gesetz \u00fcber die Anpassung des kantonalen Rechts an die Schweizerische Strafprozessordnung und Schweizerische Jugendstrafprozessordnung","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Vorlage zur Einf&#252;hrung der neuen Bundesstrafprozessordnung (StPO) und der neuen Jugendstrafprozessordnung bringt ein einheitliches Strafverfahren gegen&#252;ber Erwachsenen und Jugendlichen. Die 26 kantonalen Regelungen und drei Bundesl&#246;sungen werden aufgehoben. Die Kantone m&#252;ssen kein Verfahrensrecht mehr erlassen; hingegen sind die Zust&#228;ndigkeiten der Strafverfolgungs- und Gerichtsbeh&#246;rden in einem Ausf&#252;hrungserlass festzulegen. &#8211; Die Revision wird genutzt, um weitere organisatorische Vereinfachungen und Verbesserungen vorzunehmen und das Einf&#252;hrungsgesetz zum Strafgesetzbuch zu &#252;berarbeiten; veraltete und teils bundesrechtswidrige &#220;bertretungstatbest&#228;nde werden zugunsten aktuellerer ersetzt. Neben Kantonsverfassung und neuem Einf&#252;hrungsgesetz werden deshalb zw&#246;lf kantonale Gesetze angepasst.</p>\n<p>Kernerlass ist das 38 Artikel umfassende Einf&#252;hrungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO). Es l&#246;st die kantonale Strafprozessordnung ab. Es beinhaltet in &#220;bereinstimmung mit der Verwaltungsorganisation die grunds&#228;tzlichen Bestimmungen zur Strafverfolgung (Grundz&#252;ge Organisation, Wahl Staatsanw&#228;lte, Garantie Unabh&#228;ngigkeit, Aufsicht usw.). Die detaillierte Organisation ist Aufgabe des Regierungsrates. Die &#196;nderungen im Justizbereich erfordern Anpassungen der Kantonsverfassung und des Gerichtsorganisationsgesetzes.</p>\n<p>Es wird das Staatsanwaltschaftsmodell als einheitliches Strafverfolgungsmodell eingef&#252;hrt. Die Staatsanwaltschaften leiten das polizeiliche Ermittlungsverfahren, f&#252;hren die Untersuchung durch, erheben die Anklage und vertreten diese vor den Gerichten. Organisatorisch geh&#246;rt die Staats- und Jugendanwaltschaft zur Verwaltung. Sie untersteht der Aufsicht des Regierungsrates und dem kantonalen Personalrecht. Ihr kommt kein Beh&#246;rdenstatus mehr zu. Die Wahl der Staatsanw&#228;lte erfolgt nicht mehr durch die Landsgemeinde, sondern durch den Landrat auf Amtsdauer; dies um ihre Unabh&#228;ngigkeit zu gew&#228;hrleisten. Ebenfalls bezeichnet der Landrat den Ersten Staatsanwalt.</p>\n<p>Die Untersuchungs- und die Anklagefunktion muss k&#252;nftig dieselbe Stelle, die Staatsanwaltschaft, aus&#252;ben. Heute sind sie auf das Verh&#246;ramt (Untersuchung) und die Staatsanwaltschaft (Anklage) verteilt. Das Jugendanwaltmodell wird weitergef&#252;hrt: Kl&#228;rung des Sachverhalts, Erlassen der Strafbefehle und Urteilsvollzug sowie Vertretung der Anklage vor Jugendgericht. Die Jugendanwaltschaft wird mit der Staatsanwaltschaft zur Hauptabteilung &#171;Staats- und Jugendanwaltschaft&#187; vereint. Diese besteht aus dem Ersten Staatsanwalt und den weiteren Staats- und Jugendanw&#228;lten; daf&#252;r sind 3,6 Stellen (nebst administrativem Personal) vorgesehen. Neu sind die Staatsanw&#228;lte f&#252;r Administrativmassnahmen im Strassenverkehr (mit Beurteilung des Straffalles) zust&#228;ndig.</p>\n<p>Die Verteidigungsrechte werden durch die Zulassung des &#171;Anwalts der ersten Stunde&#187; und die Belehrungspflicht im polizeilichen Ermittlungsverfahren verst&#228;rkt. &#8211; F&#252;r Genehmigung und Anordnung einschneidender Massnahmen ist als Gegengewicht zu Polizei und Staatsanwaltschaft ein Zwangsmassnahmengericht vorzusehen. Es ist u.a. zust&#228;ndig f&#252;r Anordnung und Kontrolle der Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Das Rechtsmittelsystem wird vereinfacht: Die Berufung bildet das ordentliche Rechtsmittel. Daneben sind Beschwerde und Revision vorgesehen. Neu beurteilt der Staatsanwalt (statt der Kantonsgerichtspr&#228;sident) erstinstanzlich &#220;bertretungen.</p>\n<p>Weitere Gesetzesanpassungen</p>\n<p>Im Einf&#252;hrungsgesetz zum Strafgesetzbuch werden vor allem die kantonalen &#220;bertretungstatbest&#228;nde &#252;berarbeitet. So werden unter anderem anstelle des Ungehorsams Nichtbefolgung von Anordnungen, Ruhest&#246;rung, Verletzung von Sitte und Anstand, grober Unfug, Halten gef&#228;hrlicher Tiere, &#171;Littering&#187; oder Plakatentfernung als kantonale &#220;bertretungstatbest&#228;nde genannt; Schmutz- und Schundliteratur gibt es als &#220;bertretungstatbestand nicht mehr.</p>\n<p>Zudem sind Personalgesetz (Wahl Staats- und Jugendanw&#228;lte), Gemeindegesetz (Zwangs- und Strafbefugnisse Gemeindebeh&#246;rde), Verwaltungsrechtspflegegesetz (Verfahrensdisziplin), Anwaltsgesetz, Polizeigesetz (Verfahren bei h&#228;uslicher Gewalt), Steuergesetz, Einf&#252;hrungsgesetz zum Bundesgesetz &#252;ber den Strassenverkehr (Administrativmassnahmen) sowie zwei weitere Einf&#252;hrungsgesetze (Arbeitssicherheit, Krankenversicherung) anzupassen.</p>\n<p>Zu diskutieren gab im Landrat die Wahl der Staats- und Jugendanw&#228;lte; ein Antrag wollte diese &#8211; wie in der Verwaltung &#252;blich &#8211; dem Regierungsrat zuweisen. Der Landrat schied jedoch wie Regierungsrat und Justizkommission diese Kompetenz dem Landrat zu, um die Unabh&#228;ngigkeit von Staats- und Jugendanwaltschaft zu gew&#228;hrleisten. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen und per 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e0683cd482f5ac9d110f601e018c161fb4ed19bf71fc9722d1c9a615ca9bfbb3"},"vota":[{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Markus Rhyner beantragt, dem Memorialsantrag unver\u00e4ndert zuzustimmen. Die vorgesehene L\u00f6sung, wonach der Landrat neu die Staatsanw\u00e4lte w\u00e4hlt, sei aufgrund der h\u00f6heren Flexibilit\u00e4t bei der Stellenbesetzung und der besseren Beurteilung der Fachkompetenz der heutigen Regelung zu bevorzugen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Markus Rhyner","function":"Landrat","place":"Elm","political_affiliation":null,"picture":"/storage/5d0fc9b6a24636bd8f59f5d50877998b847e9506ca23b515468fd88e246862dd"}},{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Regierungsrat Andrea Bettiga bezeichnet die Vorlage als massgeschneiderte, schlanke und effiziente L\u00f6sung. Betreffend Wahl des Staatsanwaltes sei ein richtiges Auswahlverfahren n\u00f6tig, um die f\u00e4higsten Kandidaten ausw\u00e4hlen zu k\u00f6nnen. Die Landsgemeinde sei f\u00fcr die Wahl der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden nicht mehr das richtige Gremium, da sie nur einmal im Jahr stattfindet. Mit dem Landrat als Wahlgremium werde der Mittelweg zwischen der Landsgemeinde und dem Regierungsrat beschritten, da die demokratische Legitimation des Landrates gr\u00f6sser sei. Die Einflussnahme von Landr\u00e4ten auf die Arbeit von Staatsanw\u00e4lten sei gesetzlich streng verboten, zudem werde die Unabh\u00e4ngigkeit der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden durch die Amtsdauer von vier Jahren massgeblich gest\u00e4rkt.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Andrea Bettiga","function":"Regierungsrat","place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/853ef9c377480f6135c7aaccbd9538786787bf3a57e440655069e93f62c1dda6"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hans J\u00f6rg Riem stellt den Antrag, die Kompetenz zur Wahl des Staatsanwalts an den Regierungsrat zu \u00fcbertragen. Die pers\u00f6nlichen F\u00e4higkeiten der Kandidaten und Kandidatinnen sollten vom Regierungsrat in einem vertraulichen, diskreten und schnellen Verfahren abgekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen. Der Regierungsrat habe seine Kompetenz dazu in der Vergangenheit mehrmals bei der guten Wahl von Hauptabteilungsleitern unter Beweis gestellt.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hans J\u00f6rg Riem","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/3d29d8a6db9b57177d74a4fed3a6e78fa8b0897d5e673ac842891a974776a4ec"}},{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Stefan M\u00fcller beantragt, dass die Wahl der Staatsanw\u00e4lte weiterhin durch die Landsgemeinde erfolgen soll. Die Unabh\u00e4ngigkeit der Staatsanw\u00e4lte sei wichtig und deren (Wieder)wahl d\u00fcrfe nicht von gewissen einflussreichen Politikern beeinflusst werden. In einem kleinen Kanton wie Glarus sei diese Unabh\u00e4ngigkeit noch viel wichtiger und deshalb zu bewahren.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Stefan M\u00fcller","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/8eb80775e14015b0d20cddd8a26c7b2c0ce9d938e60f02de8fe1c394fc60aa9a"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Marco Hodel beantragt, dem Memorialsantrag unver\u00e4ndert zuzustimmen. Eine Druckaus\u00fcbung auf den Staatsanwalt sei vehement zu verurteilen. Ein solches Gebaren sei durch Massgabe der Verfassung und von Gesetzes wegen verboten. Druckversuche k\u00e4men jedoch unabh\u00e4ngig zustande, ob ein Staatsanwalt durch die Landsgemeinde oder den Landrat gew\u00e4hlt werde. Aufgrund der neuen Strafprozessordnung w\u00fcrden neu anstatt eines Staatsanwalts in Teilzeit mehrere Staatsanw\u00e4lte im Vollpensum angestellt. Dies erfordere eine Neuregelung und spreche f\u00fcr die Wahl der Staatsanw\u00e4lte durch den Landrat. Die vorgesehene Regelung der Wahl der Staatsanw\u00e4lte durch den Landrat beinhalte die Flexibilit\u00e4t der kurzfristigen Neubesetzung einer vakanten Stelle und eine professionelle Evaluation der Kandidaten.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Marco Hodel","function":"Landrat","place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/853aa75f0a16719b945c9093eab40e33d4aa9a6a4cad372a91cd6905ef5a0a3a"}}]},{"number":17,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Raumentwicklungs- und Baugesetz (Totalrevision)","memorial_page":null,"overview":"<p>Das Raumentwicklungs- und Baugesetz (RBG) l&#246;st das Raumplanungs- und Baugesetz von 1988 ab. In den vergangenen 20 Jahren &#228;nderte die &#252;bergeordnete Gesetzgebung die Rahmenbedingungen wesentlich; dies bedingt &#196;nderungen:</p>\nDas Raumplanungs- und Bauwesen hat der Bildung von drei starken Gemeinden Rechnung zu tragen. Das Gesetz weist den Gemeinden zentrale Aufgaben zu. Sie sind weiterhin f&#252;r die Erteilung der Baubewilligungen zust&#228;ndig; neu sind sie es f&#252;r die Erstkontrolle der Baueingaben und die allf&#228;llige Einleitung zus&#228;tzlicher Bewilligungsverfahren, weil die Vorpr&#252;fung aller Baugesuche durch die kantonalen Stellen entf&#228;llt. Zudem obliegt der kommunalen Bewilligungsbeh&#246;rde die Leitung vieler koordinationspflichtiger Verfahren.\nAuf kantonaler Ebene werden die Grunds&#228;tze der neuen Verwaltungsorganisation umgesetzt. Der Regierungsrat wird von operativen Aufgaben entlastet, die Departement, Abteilung oder Fachstelle &#252;bertragen werden. Beim Rechtsschutz wird der ordentliche Instanzenzug gem&#228;ss Verwaltungsrechtspflegegesetz eingef&#252;hrt: Im Regelfall entscheidet das Departement statt der Regierungsrat &#252;ber Beschwerden in Bausachen.\n<p>Der Gesetzesentwurf enth&#228;lt zahlreiche neue Elemente.</p>\nKommunale Richtplanung ist Pflicht. Sie f&#246;rdert strategisches Handeln und Abstimmung r&#228;umlicher Konflikte auf Gemeindeebene. Das Gesetz verankert den &#220;berbauungsplan als Instrument der Sondernutzungsplanung und f&#246;rdert kooperative Planung: bei gr&#246;sseren Vorhaben erarbeiten Kanton und Gemeinden mit Projektierenden und anderen Anspruchsgruppen Entscheidungsgrundlagen.\nBaulandhortung wird beeinflussbar. Die Gemeinden k&#246;nnen Vereinbarungen mit Privaten &#252;ber Planungswertausgleich, fristgerechte &#220;berbauung oder Kaufrecht der Gemeinde abschliessen. Weitergehende Instrumente wie gesetzliches Kaufrecht der Gemeinde, Bauverpflichtung, Planungsmehrwertabgeltung wurden hingegen abgelehnt.\nEinkaufszentren sind klaren Vorgaben unterworfen. Verkaufseinheiten mit mehr als 500 m2 Verkaufsfl&#228;che f&#252;r Waren des t&#228;glichen Bedarfs sind grunds&#228;tzlich nur in Siedlungsschwerpunkten zul&#228;ssig; Grosseinkaufszentren mit mehr als 2000 m2 Verkaufsfl&#228;che mit einem Richtplaneintrag auch ausserhalb.\nDas Baubewilligungsverfahren wird angepasst und erg&#228;nzt. Die Koordination bei komplexen Vorhaben unter Beteiligung verschiedener Bewilligungsinstanzen ist gesetzlich geregelt. Entsprechend Bundesrecht sind die Beh&#246;rden zur Behandlung von Baugesuchen und Baubeschwerden an Fristen gebunden. Sie m&#252;ssen bei Nichteinhaltung die Betroffenen &#252;ber Gr&#252;nde und neue Terminplanung informieren. Dies dient zusammen mit der Verfahrenskoordination rascher Erledigung von Baurechtsstreitigkeiten.\nBehandlung privatrechtlicher Einwendungen wird vom Baurecht abgekoppelt. Die Beurteilung richtet sich neu ausschliesslich nach den zivilprozessualen Vorschriften.\nDie Ausf&#252;hrungsbestimmungen regelt die Bauverordnung des Landrates.\n<p>Der Entwurf fand im Landrat grunds&#228;tzlich gute Aufnahme; obschon kein grosser Wurf, sei er eine solide Grundlage. &#8211; Der Landrat lehnte die Aufnahme von Fruchtfolgefl&#228;chen als &#252;berlagernde Zonen ab; sie bleiben, wie bundesrechtlich vorgesehen, Bestandteil der Landwirtschaftszonen. Bez&#252;glich der Instrumente gegen Baulandhortung beliess er nur die Vereinbarung im Gesetz. Weitergehende Regelungen verwarf er ebenso wie Vorschriften bez&#252;glich Abstellfl&#228;chen f&#252;r Motorfahrzeuge in bestimmten Gebieten. Hingegen verdeutlichte er die Bestimmung bez&#252;glich Einkaufszentren.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der bereinigten Vorlage zuzustimmen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/d10366c3b33e49e2c9b249e4cc6cdc84d1aff6936151c70434780b23350b178f"},"vota":[{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Regierungsrat Andrea Bettiga weist darauf hin, dass die vorliegende Totalrevision den ver\u00e4nderten Rahmenbedingungen Rechnung trage. Die Gemeinden w\u00fcrden gest\u00e4rkt, zudem k\u00f6nnen die Verfahren schneller und effizienter durchgef\u00fchrt werden. Aus diesen \u00dcberlegungen empfiehlt er der Landsgemeinde, der Vorlage in unver\u00e4nderter Form zuzustimmen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Andrea Bettiga","function":"Regierungsrat","place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/92a0584164064560646e573438a8e9576bc3a3d21f873705db55e4c329eaba36"}},{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Heinrich Schmid beantragt, den Memorialsantrag abzu\u00e4ndern. Demnach sollen Fruchtfolgefl\u00e4chen in die \u00dcberlagernden Zonen (Artikel 20 der Gesetzesvorlage) aufgenommen werden. Fruchtfolgefl\u00e4chen seien demnach auf Gesetzesstufe festzulegen, da diese von landwirtschaftlich strategischer Bedeutung seien.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Heinrich Schmid","function":null,"place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/4fc2b25181b3dcfbbd8d82f2a476d20d0e471eb53667d03b9f38ce0102bbbc59"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Hans Peter Sp\u00e4lti beantragt, den Memorialsantrag unver\u00e4ndert anzunehmen. Die Ausscheidung von Fruchtfolgefl\u00e4chen bringe Nachteile f\u00fcr Landwirte, da beispielsweise die Erstellung von Zubringerwegen und Remisen verhindert werden k\u00f6nnten. Diskussionen seien somit vorprogrammiert. Die Genehmigung des Richtplans durch die Landsgemeinde sei eine zus\u00e4tzliche H\u00fcrde, die Genehmigung durch den Landrat gen\u00fcge in diesem Fall vollkommen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hans Peter Sp\u00e4lti","function":"Landrat","place":"Netstal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/a57a8fae36f4c98167fa3dcffffe85d72ae5e6fa9ec2f8ace29f99da64ac6e60"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hans Peter Hauser beantragt, dass der Richtplan durch die Landsgemeinde zu genehmigen sei. Neben dem Landrat sei auch die Landsgemeinde legitimiert, den Richtplan zu genehmigen. Ein von der Landsgemeinde beschlossener Richtplan weise zudem eine gr\u00f6ssere Berechtigung auf. Dadurch k\u00f6nnen Nutzungskonflikte vermieden werden, was in unserem engen Kanton besonders wichtig sei.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hans Peter Hauser","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/6f2ffa4f4c30787b5402b2187f781f212c0e8de1db691d2a972b66ba13a982f9"}}]},{"number":16,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Einf\u00fchrungsgesetzes zum Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (Neuordnung Pflegefinanzierung, Vollzug individuelle Pr\u00e4mienverbilligung)","memorial_page":null,"overview":"<p>Die &#196;nderung des Einf&#252;hrungsgesetzes zum Bundesgesetz &#252;ber die Krankenversicherung (EG KVG) regelt die Pflegefinanzierung ab 1. Januar 2011 neu und passt einmal mehr Bestimmungen zum Vollzug der individuellen Pr&#228;mienverbilligung (IPV) an.</p>\n<p>Pflegefinanzierung</p>\n<p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung entsch&#228;digt k&#252;nftig einen fixen, nach Zeitaufwand abgestuften Beitrag an &#228;rztlich verordnete Pflegeleistungen. Die Kostenbeteiligung der Versicherten (Heimbewohner oder Spitex-Klienten) wird auf maximal 20 Prozent beschr&#228;nkt. Der &#246;ffentlichen Hand obliegt die Restfinanzierung. Die Versicherten werden entlastet und f&#252;r die Krankenversicherer ist die Neuordnung kostenneutral.</p>\n<p>Das EG KVG ist an diese Bundesvorgaben anzupassen. Die Gemeinden sind f&#252;r die ambulante und station&#228;re Langzeitpflege zust&#228;ndig und haben f&#252;r ein gen&#252;gendes Angebot an Einrichtungen der ambulanten und station&#228;ren Betagtenhilfe zu sorgen. Bez&#252;glich der Pflegetaxen erhalten sie erheblichen Spielraum. &#8211; Es wird die Akut- und &#220;bergangspflege eingef&#252;hrt. Vom Spitalarzt verordnet, schliesst Letztere, sofern kein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik n&#246;tig ist, an einen Spitalaufenthalt an. Die Kosten werden f&#252;r maximal 14 Tage &#252;bernommen. Die Ausf&#252;hrungsbestimmungen sehen Kosten&#252;bernahme f&#252;r Leistungen der Akut- und &#220;bergangspflege durch die &#246;ffentliche Hand (55%) und die Krankenversicherer (45%) sowohl f&#252;r ambulante wie station&#228;re Pflegeleistungen vor. Die finanziellen Folgen sind wegen der mangelhaften Datenlage schwierig abzusch&#228;tzen; die Mehrkosten f&#252;r die Gemeinden werden auf 1,7 bis 2,5 und f&#252;r den Kanton auf 0,5 bis 1 Millionen Franken gesch&#228;tzt. Demgegen&#252;ber wird eine Entlastung bei den Erg&#228;nzungsleistungen erwartet.</p>\n<p>Individuelle Pr&#228;mienverbilligung</p>\n<p>Die Auszahlung der IPV durch die Kantone soll vereinheitlicht werden. Das Bundesgericht befindet zudem bald &#252;ber die glarnerische L&#246;sung der Verrechnung der IPV mit Kantons- und Gemeindesteuern, nachdem das Verwaltungsgericht sie als bundesrechtswidrig taxierte. Weil das Bundesrecht fr&#252;her oder sp&#228;ter direkte Auszahlung an die Krankenversicherer vorsehen wird und infolge des Bundesgerichtsentscheids akuter Handlungsbedarf entstehen k&#246;nnte, soll der Regierungsrat f&#252;r die Vollzugsregelung (Direktauszahlung, Verrechnung oder Auszahlung an Krankenversicherer) zust&#228;ndig werden. Zudem ist eine redaktionelle Anpassung an Bundesrecht vorzunehmen.</p>\n<p>Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/215a3d0297b703addf71e02bf6b0f99fdfd0fdfdd11675e2334a524827a96f56"},"vota":[]},{"number":15,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Einf\u00fchrungsgesetz zum Geoinformationsgesetz","memorial_page":null,"overview":"<p>Das 30 Artikel umfassende Einf&#252;hrungsgesetz Geoinformationsgesetz schafft die Grundlage f&#252;r die Umsetzung des Geoinformationsrechts des Bundes und f&#252;r die Bearbeitung und Nutzung kantonaler und kommunaler Geodaten. Die Bundesverfassung bildet die Basis f&#252;r die Geoinformation (Landesvermessung, amtliche Vermessung, Harmonisierung Geoinformation). Ziel des Geoinformationsgesetzes ist, Beh&#246;rden, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft qualitativ hochstehende Geodaten aktuell, einfach und rasch und zu angemessenen Kosten zug&#228;nglich zu machen.</p>\n<p>Geodaten (raumbezogene Daten) und Geoinformationen (raumbezogene, durch Verkn&#252;pfung von Geodaten gewonnene Informationen) bilden die Grundlage f&#252;r viele Planungen und Entscheide. Geodaten sind: Landkarten; &#220;bersichtspl&#228;ne; Grundbuchpl&#228;ne; Orthobilder (entzerrte Luftbilder); Werkleitungspl&#228;ne f&#252;r Wasser, Abwasser, Elektrizit&#228;t, Kommunikation, Gas; Kataster belasteter Standorte; Richtpl&#228;ne; Nutzungspl&#228;ne; Gew&#228;sserschutzkarte; Waldplan; Verzeichnisse und Inventare Natur- und Heimatschutz. Der Bund definiert 175 Geobasisdaten. Von diesen liegen 67 in der Verantwortung kantonaler Fachstellen bzw. Verwaltungsbeh&#246;rden und acht in der von kommunalen Beh&#246;rden. Sie haben in elektronischer Form so zur Verf&#252;gung zu stehen, dass sie von allen Beteiligten genutzt werden k&#246;nnen.</p>\n<p>Die Ausf&#252;hrungsbestimmungen auf kantonaler Ebene sind bis 1. Juli 2011 umzusetzen. Momentan bestehen rechtliche Grundlagen nur f&#252;r die amtliche Vermessung. Auch wegen der Gemeindestrukturreform sind Vorgaben bez&#252;glich der Geoinformation rasch festzulegen. Wichtige Aufgaben sind:</p>\nErheben und Nachf&#252;hren der Geodaten,\nAnbieten von Darstellungs- und Downloaddiensten,\nHistorisieren der Geodaten,\nRegelung der Archivierung der Geodaten.\n<p>Der Regierungsrat bezeichnet die kantonalen, die Gemeinden bezeichnen die kommunalen Geobasisdaten und Geodaten. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Fachstellen. Die Aufsicht nimmt das zust&#228;ndige Departement (Bau und Umwelt) wahr. Dreh- und Angelpunkt ist die kantonale Fachstelle f&#252;r Geoinformation: Sie koordiniert die Aktivit&#228;ten der Verwaltungsbeh&#246;rden, betreibt selber oder via Dritte den Raumdatenpool sowie Darstellungs- und Downloaddienste und stellt die Geodaten den Nutzenden (Private, Gemeinden, kantonale Fachstellen, Kantone, Bundesstellen) zur Verf&#252;gung.</p>\n<p>Der Landrat diskutierte Verschiebung der Vorlage auf die Landsgemeinde 2011, was er aber verneinte. Er beantragt, dem neuen Einf&#252;hrungsgesetz zum Geoinformationsgesetz zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e8f8dcd125df7f6ee24857df9042871134ae163146612dfe75e829588b6a4287"},"vota":[]},{"number":14,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Steuergesetzes (Memorialsantrag \u201eVerm\u00f6genssteuertarif\u201c)","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Vorlage behandelt zwei Themen:</p>\nBehandlung eines Memorialsantrages auf Senkung der Verm&#246;genssteuer;\nAbschaffung der Dumont-Praxis.\n<p>Memorialsantrag Verm&#246;genssteuer</p>\n<p>Ein B&#252;rger beantragt eine Senkung des Verm&#246;genssteuertarifs von 3 auf 2 Promille. &#8211; Der Kanton Glarus verf&#252;gt aber diesbez&#252;glich schon &#252;ber einen sehr tiefen Tarif, und ab 2009 k&#246;nnen zudem h&#246;here Freibetr&#228;ge abgezogen werden. So bezahlt nur die H&#228;lfte der Steuerpflichtigen Verm&#246;genssteuern. Handlungsspielraum gibt es keinen, weil die finanzielle Lage von Kanton und Gemeinden angespannt ist. Seit drei Jahren sinkt die Steuerbelastung, was zu massiven Einnahmeausf&#228;llen f&#252;hrt und solche drohen auch aus dem Gewinn der Nationalbank und aus dem Finanzausgleich. Zudem wirkt sich die Finanz- und Wirtschaftskrise negativ aus. Wegen der vorgeschlagenen Reduktion m&#252;ssten der Kanton auf weitere 2,3 und die Gemeinden auf 2,7 Millionen Franken verzichten. Zurzeit sind Entlastungsmassnahmen finanzpolitisch nicht zu verantworten.</p>\n<p>Steuerabzug f&#252;r Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften</p>\n<p>Der Bund schaffte auf den 1. Januar 2010 die so genannte Dumont-Praxis ab, nach der die K&#228;ufer von vernachl&#228;ssigten Liegenschaften w&#228;hrend der ersten f&#252;nf Jahre Instandstellungskosten nicht abziehen durften. Die Kantone haben innert zwei Jahren ihre Steuervorschriften anzupassen. &#8211; Die Anpassung im kantonalen Steuergesetz soll r&#252;ckwirkend ebenfalls auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten. Damit werden die Instandstellungskosten neu erworbener Liegenschaften im Privatverm&#246;gen sofort abzugsf&#228;hig, wie dies schon vor der Einf&#252;hrung der Dumont-Praxis der Fall war.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag, wonach der Verm&#246;genssteuertarif von 3 auf 2 Promille gesenkt werden soll, abzulehnen und einer &#196;nderung des Steuergesetzes, mit welcher die Dumont-Praxis abgeschafft wird, zuzustimmen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/771f760e173dada783f12bf4561f0a1fb8dab406debde075e1ab618efb171e64"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Otto Luchsinger beantragt die Senkung des Verm\u00f6genssteuertarifs von 3 auf 2 Promille. Der Verm\u00f6genssteuertarif sei dem Kapitalsteuertarif anzupassen, damit die Ungleichstellung von Privaten und Unternehmen aufgehoben werden k\u00f6nne. Durch die Senkung der Verm\u00f6genssteuer werde die Verm\u00f6gensbildung gef\u00f6rdert, was volkswirtschaftlich positive Effekte mit sich bringe. Zus\u00e4tzlich werde auch die Chance er\u00f6ffnet, neue Einwohner im Kanton anzuziehen. Die Privaten seien zu entlasten, weil das Verm\u00f6gen schon vorher als Einkommen besteuert worden sei.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Otto Luchsinger","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/286e3c86b40f9453f13fa7811f8e8b405257450a4681cb10861b6e65d426cfc4"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Regierungsrat Rolf Widmer beantragt im Namen des Regierungs- und Landrates den Memorialsantrag von Otto Luchsinger abzulehnen und der \u00c4nderung des Steuergesetzes zuzustimmen. Der Kanton Glarus liege bei der Verm\u00f6genssteuer bereits im vorderen Mittelfeld der Schweiz, den Kapitalsteuertarif h\u00e4tte man wegen des volkswirtschaftlichen Nutzens weiter senken m\u00fcssen. Momentan sei aber eine Konsolidierungsphase angesagt, die vorgeschlagene Entlastungsmassnahme sei finanzpolitisch nicht zu verantworten und kein Schwerpunkt der Steuerstrategie. Eine Senkung des Verm\u00f6genssteuertarifs w\u00fcrde die Einnahmen um einen Drittel reduzieren und nur die H\u00e4lfte der Steuerpflichtigen w\u00fcrde davon profitieren.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf Widmer","function":"Regierungsrat","place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ac87ae86e2ebcc53d4300bc7c8f6850567d922cdc8e6b2a4207f8f2bfa38996b"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Peter Landolt beantragt, den Memorialsantrag zur Verm\u00f6genssteuersenkung abzulehnen und der Abschaffung der Dumont-Praxis zuzustimmen. Auf Steuersenkungen sei im momentanen Zeitpunkt zu verzichten. Die in den letzten Jahren beschlossenen Steuersenkungsprogramme verursachten Steuerausf\u00e4lle, welche in der jetzigen Situation zu sp\u00fcren seien. Der Kanton Glarus liege im schweizerischen Vergleich bei der Verm\u00f6genssteuer im vorderen Drittel. Eine Verbesserung in diesem Bereich sei nicht n\u00f6tig. Vielmehr sollten Verbesserungen bei der Einkommenssteuer und der Steuer der juristischen Personen angestrebt werden. Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons liegen jedoch Steuersenkungen schlichtweg nicht drin.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Peter Landolt","function":"Landrat","place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/19b3e3da9cf7d833dee8c9480bba098762504a0538392d8ade1312dd36322c2e"}}]},{"number":13,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Finanzausgleich und Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden\nA. \u00c4nderung der Verfassung des Kantons Glarus\nB. Gesetz \u00fcber den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (neu)\nC. \u00c4nderung des Steuergesetzes (Aufteilung Staatssteuerertrag)\nD. Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an das Finanzausgleichsgesetz\nE. Festlegung Steuerfuss Kanton f\u00fcr das Jahr 2011","memorial_page":null,"overview":"<p>Hauptausl&#246;ser f&#252;r die Totalrevision des kantonalen Finanzausgleichs ist die Gemeindestrukturreform. Der 1934 in Kraft getretene Finanzausgleich wurde lediglich partiell angepasst. Die Totalrevision lehnt sich eng an den Bundesfinanzausgleich NFA an. Die Gemeinden sollen k&#252;nftig die f&#252;r ihre Aufgabenerf&#252;llung ben&#246;tigten Steuern selber erheben; sie erhalten dadurch wesentlich mehr Autonomie, aber auch Verantwortung. Die Begrenzung der Steuerf&#252;sse f&#228;llt weg. Kanton und Gemeinden m&#252;ssen gemeinsam bestrebt sein, die Steuerbelastung f&#252;r die Steuerpflichtigen nicht ansteigen zu lassen; die Reform darf nicht zu h&#246;heren Steuern f&#252;hren. Die gr&#246;ssere Eigenverantwortung der Gemeinden zeigt sich auch darin, dass der Kanton weder ihre Defizite &#252;bernimmt, noch nach Finanzkraft abgestufte Subventionen entrichtet. &#8211; Die Totalrevision macht die Anpassung verschiedener Rechtsgrundlagen n&#246;tig.</p>\n<p>Die &#196;nderung der Kantonsverfassung erm&#246;glicht den Finanzausgleich 2011. Dieser besteht aus einem Ressourcen- und einem Lastenausgleich. &#8211; Der Ressourcenausgleich begrenzt die Unterschiede zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden. Die Gemeinden erhalten eine Mindestausstattung an finanziellen Mitteln. Gemeinden, welche &#252;ber geringere Mittel als die Mindestausstattung verf&#252;gen, erhalten von den anderen Gemeinden Beitr&#228;ge. Es wollen jedoch nicht die Steuerf&#252;sse der Gemeinden gleichgeschaltet werden. Das System f&#246;rdert den Steuerwettbewerb unter den Gemeinden, womit es eine disziplinierende Wirkung auf das Ausgabenverhalten aus&#252;bt. &#8211; Der Lastenausgleich wird &#252;bernommen. Er unterst&#252;tzt jene Gemeinden, die aufgrund struktureller Gegebenheiten &#252;berm&#228;ssig hohe und spezielle Lasten zu tragen haben. Der Lastenausgleich kann keine absolute Gerechtigkeit bringen. Die Beitr&#228;ge sind wie der Ressourcenausgleich nicht zweckgebunden. Der Lastenausgleich wird vom Kanton mit 1 Million Franken j&#228;hrlich finanziert. &#8211; Der Systemwechsel macht zudem die Anpassung weiterer Gesetze n&#246;tig.</p>\n<p>Die Begrenzung der Steuerf&#252;sse und die Erhebung der Steuern durch den Kanton mit anschliessender Verteilung an die Gemeinden fallen weg. Die Auswirkungen der Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden werden aufgezeigt. Insbesondere die &#220;bernahme des Schulwesens belastet die Gemeinden wesentlich st&#228;rker, was ihre Steuerf&#252;sse steigen l&#228;sst. Die Mehraufwendungen durch Neuerungen im Schulbereich (Schulleitungen, Blockunterricht) machen aber sinkende Sch&#252;lerzahlen und geschickte Schulplanung wett. Da der Kanton gleichzeitig entlastet wird und weniger Mittel ben&#246;tigt, hat die durchschnittliche Gesamtbelastung der Steuerpflichtigen gleich zu bleiben; sie wird als &#220;bergangsl&#246;sung f&#252;r drei Jahre fixiert. Steuerpflichtige mit unterdurchschnittlichem Steuerzuschlag m&#252;ssen mit h&#246;heren, jene mit &#252;berdurchschnittlichem Zuschlag d&#252;rfen mit tieferen Steuern rechnen. Die Gemeindestrukturreform rechnet mit einem Synergiepotenzial von 6 Millionen Franken, was einer Steuersenkung von 4 Prozent entspricht. Nutzen die Gemeinden die Effizienzgewinne konsequent, kann die Steuerbelastung f&#252;r alle Steuerpflichtigen geringer werden. Insgesamt besteht aber grosse Unsicherheit bez&#252;glich der Steuerf&#252;sse, weil die Auswirkungen der sehr umfangreichen Reform schwierig vorauszusagen sind. Ein Wirksamkeitsbericht nach Vorliegen der ersten Rechnungsabschl&#252;sse ist erforderlich, um rasch allf&#228;llige Reformen einleiten zu k&#246;nnen.</p>\n<p>Die System&#228;nderung erfordert, dass die Landsgemeinde bereits den Steuerfuss f&#252;r 2011 festlegt: 54 Prozent der einfachen Steuer. Im Landrat war die Vorlage im Grundsatz unbestritten. Ein Antrag von Gemeindeseite, zus&#228;tzliche zwei Steuerprozent vom Kanton den Gemeinden zuzuscheiden (Kanton 52, Gemeinden 62 Prozent) blieb angesichts der transparenten Berechnungen deutlich in der Minderheit.</p>\n<p>Der neue Finanzausgleich ist klar, transparent und vermeidet Doppelspurigkeiten. Er entflechtet die Finanzstr&#246;me zwischen Kanton und Gemeinden. Gesetzesanpassungen erfolgen dort, wo die Subventionen nach der Finanzkraft abgestuft werden. Um Fehlanreize zu beseitigen, wird konsequent auf Finanzkraftzuschl&#228;ge verzichtet; statt Notwendigkeit verleiteten teils hohe Subventionen zu Investitionen. Unterschiedlicher Finanzkraft tr&#228;gt neu der Ressourcenausgleich Rechnung.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage unver&#228;ndert zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/85f4e3e6918af747e347cf6bfe55e6f14c549391817a21bb59f70c95150213bf"},"vota":[]},{"number":12,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T07:46:08.944765+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. \u00c4nderung des Energiegesetzes (Schaffung eines Energiefonds)\nB. \u00c4nderung des Einf\u00fchrungsgesetzes zum Bundesgesetz \u00fcber den Schutz der Gew\u00e4sser (Schaffung eines Gew\u00e4sserrenaturierungsfonds)\nC. Memorialsantrag \u201eEnergieschub f\u00fcr den Kanton Glarus\u201c","memorial_page":null,"overview":"<p>Zur Schaffung eines Energie- und eines Gew&#228;sserrenaturierungsfonds wird eine &#196;nderung des Energiegesetzes und des kantonalen Gew&#228;sserschutzgesetzes beantragt, der Memorialsantrag &#171;Energieschub f&#252;r den Kanton Glarus&#187; hingegen abgelehnt.</p>\n<p>Schaffung eines Energiefonds</p>\n<p>Eine Motion der SP-Landratsfraktion fordert die Schaffung eines Fonds aus den Einnahmen des Kraftwerks Linth-Limmern zur F&#246;rderung von Massnahmen im Energiewesen und f&#252;r Renaturierungen. Der Kanton Glarus f&#246;rdert schon seit 1987 in &#220;bereinstimmung mit den Vorschl&#228;gen der Energiedirektorenkonferenz Energievorhaben, anfangs vor allem Holzheizungen, nun Massnahmen des Energiesparens und der CO2-Vermeidung. Der Energiefonds soll mit einem einmaligen Beitrag von 6,5 Millionen Franken zu Lasten der Steuerreserven und Geb&#252;hreneinnahmen aus &#171;Linthal 2015&#187; dotiert werden. Der Landrat hat zudem den Fonds mit einem j&#228;hrlichen Beitrag via Budget zu &#228;ufnen. Sind die Fondsmittel aufgebraucht, ben&#246;tigt es einen Landsgemeinde-Entscheid betreffend einer erneuten Aufstockung. Gef&#246;rdert werden mit Beitr&#228;gen von maximal 40 Prozent der Kosten:</p>\nrationelle und umweltschonende Energieanwendung;\nEnergiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen;\nAnwendung neuer, zukunftsgerichteter Technologien zur umweltschonenden Energiegewinnung oder -anwendung;\nForschung, energiebezogene Beratung, Ausbildung und Information;\nMassnahmen im Rahmen des Klimaschutzes.\n<p>Der Landrat bestimmt die Fondsverwaltung und die zu f&#246;rdernden Massnahmen mittels Verordnung. Der Fonds wird als Spezialfinanzierung gef&#252;hrt und ist regionalpolitisch ausgestaltet, indem der Beitragssatz f&#252;r Geb&#228;udesanierungen in einzelnen Regionen &#8211; z.B. aufgrund der &#228;lteren Geb&#228;udestruktur im Glarner Hinterland &#8211; doppelt so hoch sein kann wie im &#252;brigen Kantonsgebiet; die Beitragss&#228;tze werden in der landr&#228;tlichen Verordnung festgelegt. Auf Beitr&#228;ge besteht kein Rechtsanspruch.</p>\n<p>Schaffung eines Gew&#228;sserrenaturierungsfonds</p>\n<p>Viele B&#228;che sind in Rohre gefasst, &#252;berdeckt, begradigt oder verbaut. Der Zustand der Gew&#228;sser im Talgrund ist im Vergleich zu anderen Kantonen schlecht. Eine Verbesserung ist aus Gr&#252;nden der Gew&#228;sser&#246;kologie und des Hochwasserschutzes notwendig. Es sind verschiedene Projekte und Ideen vorhanden. F&#252;r die Betroffenen (Wuhrpflicht) bestehen jedoch f&#252;r Renaturierungen kaum Anreize. Die bevorstehende &#196;nderung des Gew&#228;sserschutzgesetzes des Bundes wird die Kantone zur Renaturierung von Gew&#228;ssern und zur Finanzierung derartiger Vorhaben verpflichten. Der Fonds wird mit einem einmaligen Beitrag von 3,5 Millionen Franken zu Lasten der Steuerreserven dotiert. Auch dieser Fonds wird mit einem j&#228;hrlichen Beitrag durch den Landrat ge&#228;ufnet. Unterst&#252;tzt werden:</p>\nRenaturierung von verbauten oder eingedolten Gew&#228;ssern;\nWiederherstellung der Fischg&#228;ngigkeit von Gew&#228;ssern;\nSchaffung von Laichpl&#228;tzen f&#252;r Fische;\nAuenrevitalisierung.\n<p>Der Landrat bestimmt die zu f&#246;rdernden Massnahmen.</p>\n<p>Ablehnung des Memorialsantrages &#171;Energieschub f&#252;r den Kanton&#187;</p>\n<p>Der Memorialsantrag fordert das Schaffen von Rahmenbedingungen, um den Anteil erneuerbarer Energie aus Holz/Biomasse, Biogas, Sonne, Wind und Geothermie bis sp&#228;testens 2020 zu verdoppeln. Dies bezieht sich auf den Verbrauch an Endenergie im gesamten Kantonsgebiet. Der Landrat lehnt eine solche Zielnorm in der Kantonsverfassung wegen der hohen zu erwartenden Kosten ab. Je nach Referenzjahr w&#228;re mit Nettokosten zwischen 10 und 12 (2006) oder 14 bis 16 Millionen Franken (2009) f&#252;r zus&#228;tzliche F&#246;rdermittel zu rechnen. Zudem sieht das kantonale Energiegesetz bessere Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien bereits vor und der Energiefonds dient dem gleichen Ziel. Auch weist der Kanton Glarus wegen der Wasserkraft und der Elektrizit&#228;t aus der Kehrichtverbrennungsanlage einen um etwa 50 Prozent h&#246;heren Anteil (gemessen am Endverbrauch) an erneuerbarer Energie als der Durchschnitt auf: Die grunds&#228;tzlichen Anliegen des Antrags sind umgesetzt.</p>\n<p>Im Landrat wurden Antr&#228;ge auf Streichung des Gew&#228;sserrenaturierungsfonds und auf Annahme des Memorialsantrages abgelehnt sowie die Dotierung der Fonds und deren Speisung diskutiert. Die Gesamteinlage blieb bei 10 Millionen Franken, doch werden beide Fonds mit j&#228;hrlichen Beitr&#228;gen ge&#228;ufnet.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den &#196;nderungen des Energiegesetzes (Schaffung Energiefonds) und des Einf&#252;hrungsgesetzes zum Gew&#228;sserschutzgesetz (Schaffung Gew&#228;sserrenaturierungsfonds) zuzustimmen und den Memorialsantrag &#171;Energieschub f&#252;r den Kanton Glarus&#187; abzulehnen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Dem Antrag Wunderle wird zugestimmt. Energiefonds und Gew&#228;sserrenaturierungsfonds werden mit einem Startkapital von 9 respektive 4 Millionen ausgestattet.</p>\n<p>Der Memorialsantrag &#171;Energieschub f&#252;r den Kanton&#187; wird abgelehnt.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/6eff81a26366622cb548d59f9cd6c91a9f9ac3c7b88ce3e30bcfbdfb13a7edc7"},"vota":[{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Martin Landolt spricht sich im Namen der BDP daf\u00fcr aus, den Antrag Wunderle zu unterst\u00fctzen. Die Schaffung eines Energie- und Gew\u00e4sserrenaturierungsfonds sei grunds\u00e4tzlich unbestritten. Mit einer Verdoppelung werde deren Wirkung und Glaubw\u00fcrdigkeit erh\u00f6ht. Die Mittel f\u00fcr die Aufstockung seien vorhanden und erm\u00f6glichen eine starke Positionierung als Energiekanton. Viele KMUs w\u00fcrden von diesen Anreizen profitieren, was positive volkswirtschaftliche Folgen habe. Zudem sei der Gew\u00e4sserrenaturierungsfonds eine Investition in unsere Landschaft, der Grundlage unseres Kapitals. So sei es selbstverst\u00e4ndlich, dass ein Teil dieser Einnahmen an unsere Natur zur\u00fcckgegeben werden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martin Landolt","function":"Landrat","place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/5fc16a82402d517ff3a4574746860c2ee722dc45260eb3333f42b4b3aa1a26fb"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Karl Stadler beantragt, den Memorialsantrag der Gr\u00fcnen zu unterst\u00fctzen. Der Anteil an erneuerbarer Energie solle sich bis 2020 verdoppeln. Dieses Ziel sei durchaus realistisch und bedinge eine Schaffung der vorgesehenen Energiefonds. Der Regierungsrat m\u00fcsse mit der Zustimmung zu einem konkreten Ziel in die Pflicht genommen werden. Das Ziel der Verdopplung des Anteil an erneuerbaren Energie solle einerseits durch einen erh\u00f6hten Konsum an erneuerbarer Energie und andererseits durch Reduktion der Produktion an nicht-erneuerbarer Energie erreicht werden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Karl Stadler","function":null,"place":"Schw\u00e4ndi","political_affiliation":null,"picture":"/storage/cfae11bb7d0205fa798076ee45421f337023957d5cbd873fb56db639391bfc82"}},{"number":8,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Madlaina Brugger beantragt, dem Memorialsantrag der Gr\u00fcnen zuzustimmen. Der Abbau des Anteils an nicht-erneuerbarer Energie m\u00fcsse der Regierung aufgetragen werden. Ein konkreter Termin sei unabdingbar und m\u00fcsse fixiert werden. Die vorgesehenen F\u00f6rdergelder w\u00fcrden im Kanton wieder ausgegeben. Das kantonale Gewerbe werde von diesen Geldern profitieren und dem Kanton h\u00f6here Steuereinnahmen bescheren.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Madlaina Brugger","function":null,"place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/f8348a05d9f28bf21d6cc40a2e7b5d8b3d007f561188667ceccdf59736c4d513"}},{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Lukas Wunderle stellt den Ab\u00e4nderungsantrag, das Dotationskapital des Energiefonds und des Gew\u00e4sserrenaturierungsfonds auf 9 Millionen respektive 4 Millionen Franken\u00a0zu erh\u00f6hen. Somit w\u00fcrde das Startkapital auf 13 anstatt 10 Millionen Franken festgesetzt. Weiter stellt Wunderle den Antrag, die j\u00e4hrliche \u00c4ufnung der Fonds zweckgebunden aus den Einnahmen der KLL festzulegen. Durch diese Erh\u00f6hung k\u00f6nne die Nutzung des Fonds auf 18 Jahre verdoppelt werden. Nur mit einer glaubw\u00fcrdigen Ausstattung k\u00f6nne der Kanton Glarus eine Vorreiterrolle als Energiekanton einnehmen und die wirtschaftlichen Chancen langfristig nutzen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Lukas Wunderle","function":null,"place":"Oberurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/f35e63a80abfb542dc33869753731dcbac06ef6469fd3e36223aee1aef54ec65"}},{"number":6,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Lukas Feitknecht beantragt, im Namen der Energieallianz Glarus, den Memorialsantrag abzu\u00e4ndern. Der Sprechung von F\u00f6rdergeldern solle eine eingehende Kosten-Nutzen-Beurteilung vorausgehen. F\u00f6rdergelder sollen demnach m\u00f6glichst effizient und nachhaltig eingesetzt werden. Mit diesem Zusatz im Memorialsantrag werde sichergestellt, dass die F\u00f6rdergelder bestm\u00f6glichst eingesetzt werden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Lukas Feitknecht","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/5634c7e07069f96c59a9d00fb77330d1ea24bc0170a779a2dc8bc3c17981aacf"}},{"number":7,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Peter Zentner, Pr\u00e4sident der landr\u00e4tlichen Kommission, spricht sich daf\u00fcr aus, den beiden Fonds unver\u00e4ndert zuzustimmen und den Memorialsantrag Energieschub abzulehnen. Zudem legt er Herrn Freitknecht nahe, seinen Antrag betreffend Kosten-Nutzen-Beurteilung zur\u00fcckzuziehen, damit dieses Anliegen sp\u00e4ter in der Verordnung umgesetzt werden k\u00f6nne. Grunds\u00e4tzlich seien die Fonds unbestritten, lediglich bei der H\u00f6he der Ausstattung gebe es unterschiedliche Meinungen. Mit der Erh\u00f6hung der Ausstattung w\u00fcrden die knappen Steuerreserven verkleinert und der Handlungsspielraum von Landrat und Regierungsrat stark eingeschr\u00e4nkt. Gefordert sei deshalb eine massvolle L\u00f6sung, damit die Finanzmittel des Kantons flexibel eingesetzt werden k\u00f6nnen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Peter Zentner","function":"Landrat, Pr\u00e4sident der landr\u00e4tlichen Kommission","place":"Matt","political_affiliation":null,"picture":"/storage/c9c4c14bf4c8c37c98196187af218b7a93429b75b04c08353581f6bfa2a8eb18"}},{"number":9,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Regierungsrat Jakob Kamm spricht sich im Namen des Regierungs- und Landrates daf\u00fcr aus, den Memorialsantrag abzulehnen und den beiden Fonds gem\u00e4ss Vorlage unver\u00e4ndert zuzustimmen. Da die bisherigen F\u00f6rdermittel weiterhin zur Verf\u00fcgung stehen, werde der Fonds gem\u00e4ss seinen Berechnungen erst in 19 Jahren aufgebraucht sein. Es sei deshalb finanzpolitischer Unsinn, so viel Geld zweckgebunden zu blockieren. Vern\u00fcnftiger w\u00e4re es, den Fonds bei Bedarf sp\u00e4ter aufzustocken. Der Memorialsantrag sei abzulehnen, da die grunds\u00e4tzlichen Anliegen des Antrages umgesetzt seien. Weiter f\u00fchrt Jakob Kamm an, die Zielnormen des Memorialantrages seien auch aus Kostengr\u00fcnden abzulehnen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Jakob Kamm","function":"Regierungsrat","place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/34d29df270e893be057df3a4f5f196dffa8e78fc7ad430fa63faad81e651819e"}},{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Hans Peter Sp\u00e4lti beantragt, den Ab\u00e4nderungsantrag Wunderle zu unterst\u00fctzen. Eine Erh\u00f6hung der Ausstattung und Speisung der Fonds sei unabdingbar. Der ausgewiesene Sanierungsbedarf im Glarnerland sei gross und bringe zus\u00e4tzliche Auftr\u00e4ge f\u00fcr das kantonale Gewerbe.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hans Peter Sp\u00e4lti","function":"Landrat","place":"Netstal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/8494143add63bda21d60fb6306f5609c4ad9a0706020b6a45109386eb48b59c1"}},{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Fredo Landolt pl\u00e4diert f\u00fcr die Unterst\u00fctzung des Antrags Wunderle. Vor 40 Jahren sei schon bestimmt worden, dass der Landrat die Kultur f\u00f6rdern solle. Dies geschehe ohne klare Vorgaben jedoch zu wenig. Um dies hier zu verhindern, m\u00fcsse eine j\u00e4hrliche \u00c4ufnung fix vorgeschrieben werden. Mit einer gr\u00f6sseren Fondsausstattung k\u00f6nnten \u00fcber Geb\u00e4udesanierungsprogramme hinaus auch zukunftsgerichtete Anliegen und Technologien nachhaltig gef\u00f6rdert werden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Fredo Landolt","function":"Landrat","place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/7299bc971aa0165ce0207b00c56175e0aada03687733c90dfbb1394ab06c7434"}}]},{"number":11,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber das Kantons- und Gemeindeb\u00fcrgerrecht (Memorialsantrag \u201eAufhebung Anspruch auf Einb\u00fcrgerung\u201c)","memorial_page":null,"overview":"<p>Die &#196;nderung des B&#252;rgerrechtsgesetzes erf&#252;llt drei Vorst&#246;sse:</p>\nMemorialsantrag der Jungen Schweizerischen Volkspartei des Kantons Glarus (JSVP) betreffend Abschaffung der &#171;automatischen&#187; Einb&#252;rgerung f&#252;r bestimmte Ausl&#228;nderkategorien;\nMotion der SVP-Landratsfraktion &#171;Bedingungen setzen f&#252;r Einb&#252;rgerungen&#187; und Motion der Niederurner Landr&#228;te &#171;Obligatorischer Integrationskurs&#187;.\n<p>Durch die Reduktion der Einb&#252;rgerungsgeb&#252;hren im B&#252;rgerrechtsgesetz des Bundes und die Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach &#252;ber Einb&#252;rgerungen nicht mehr an der Urne abgestimmt werden darf, sind die Unterschiede zwischen der ordentlichen Einb&#252;rgerung (Urne oder Gemeindeversammlung) und der &#171;Anspruchseinb&#252;rgerung&#187; (Einb&#252;rgerung direkt durch Gemeinderat) praktisch verschwunden, sodass sich unterschiedliche Verfahren nicht mehr rechtfertigen. Eine &#171;automatische&#187; Einb&#252;rgerung gab es im geltenden B&#252;rgerrechtsgesetz des Kantons jedoch nicht, die Einb&#252;rgerungsvoraussetzungen mussten immer erf&#252;llt sein. Da alle neuen Gemeindeordnungen eine Einb&#252;rgerung durch den Gemeinderat oder eine spezielle Kommission vorsehen, wurde dies ins B&#252;rgerrechtsgesetz aufgenommen. Faktisch bestehen damit keine Unterschiede mehr zwischen den beiden Verfahren. Mit der Streichung der Anspruchseinb&#252;rgerung (Art. 22) wird dem Memorialsantrag der JSVP entsprochen.</p>\n<p>Einb&#252;rgerungserleichterungen f&#252;r Ausl&#228;nder der zweiten und dritten Generation standen nicht zur Diskussion, da eine entsprechende &#196;nderung 2004 abgelehnt wurde.</p>\n<p>In Erf&#252;llung der Motionen werden Einb&#252;rgerungsbedingungen in das kantonale B&#252;rgerrechtsgesetz aufgenommen und die Einb&#252;rgerungsbeh&#246;rde (Gemeinderat oder besondere Kommission) kann neu einen Nachweis oder Bescheinigungen &#252;ber Integrationsbem&#252;hungen verlangen.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag der JSVP anzunehmen und den &#196;nderungen des kantonalen B&#252;rgerrechtsgesetzes zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/00cb4470f685fd0cdd7c788ab087c62be9cb6bf96b898208e3194e4e3aaea5ec"},"vota":[]},{"number":10,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber die \u00f6ffentliche Sozialhilfe (Behindertenkonzept)","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Erg&#228;nzung des Sozialhilfegesetzes legt, wie vom Bundesrecht gefordert, die Grunds&#228;tze der kantonalen Behindertenpolitik fest. Diese gelten f&#252;r Wohn-, Werk- und Tagesst&#228;tten sowie ambulante Dienstleistungen im Behindertenbereich und regeln Verfahren und Zust&#228;ndigkeiten. Die gest&#252;tzt darauf erteilten Betriebsbewilligungen bilden z. B. Voraussetzung f&#252;r Bau- und Betriebsbeitr&#228;ge. Der Regierungsrat wird zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen erm&#228;chtigt.</p>\n<p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) &#252;bertrug 2008 die Finanzierung der Einrichtungen f&#252;r Menschen mit Behinderung vom Bund an die Kantone. Um Kontinuit&#228;t zu gew&#228;hrleisten, bestimmt das Bundesrecht eine &#220;bergangsfrist von drei Jahren, w&#228;hrend welcher die bisherigen Leistungen des Bundes weiterzuf&#252;hren sind. Danach sind diese so lange zu erbringen, bis ein vom Bundesrat genehmigtes kantonales Konzept vorliegt.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/15234a944d4414637cbed22b2e2119a37c8946cbc2cbe777f68c754803301157"},"vota":[]},{"number":9,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. \u00c4nderung der Verfassung des Kantons Glarus\nB. Gesetz \u00fcber die Kantonale Sachversicherung Glarus (Totalrevision)","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird eine Totalrevision des Sachversicherungsgesetzes von 1993 unterbreitet. Sie enth&#228;lt folgende Schwerpunkte:</p>\nOptimierung F&#252;hrungsorganisation,\nverst&#228;rkte Unterst&#252;tzung Elementarschadenverh&#252;tung,\nM&#246;glichkeit zur Ausdehnung des Gesch&#228;ftskreises,\nVereinfachung Rechtsschutz.\n<p>Die Rechtsform der Glarnersach als selbstst&#228;ndige Anstalt des &#246;ffentlichen Rechts wird weitergef&#252;hrt. Hingegen wird die F&#252;hrungsorganisation den Corporate-Governance-Richtlinien angepasst. Die F&#252;hrungsebene wird weitgehend entpolitisiert. Die wesentlichen Eigent&#252;merbefugnisse werden vom Landrat dem Regierungsrat und das Erlassen des Vollzugsrechts (Reglemente usw.) dem Verwaltungsrat als oberstem Anstaltsorgan &#252;bertragen. Demgegen&#252;ber werden alle politisch bedeutsamen Bestimmungen aus dem Verordnungsrecht in das Sachversicherungsgesetz &#252;bernommen. Die politische Kontrolle bleibt gesichert, indem der Regierungsrat als Aufsichtsorgan bei Fehlentwicklungen Einfluss nehmen kann. Die Reglemente der Glarnersach zum Pr&#228;mientarif im Monopolbereich, zum Personalwesen und zur Entsch&#228;digung der Verwaltungskommission bed&#252;rfen der Genehmigung durch den Regierungsrat.</p>\n<p>Das Versicherungsobligatorium f&#252;r Geb&#228;ude sowie das Teilmonopol im Geb&#228;udebereich bleiben bestehen. Die Rechtm&#228;ssigkeit des Teilmonopols ist anerkannt.</p>\n<p>Seit je versichert die Glarner Sachversicherung in Einzelf&#228;llen auch Risiken, die sich ausserhalb des Kantonsgebietes befinden, z. B. Ferienh&#228;user von Kantonseinwohnern oder Betriebsmobiliar von Unternehmen mit Hauptsitz im Kanton. Diese M&#246;glichkeit wird gesetzlich verankert. Sie er&#246;ffnet die Chance, die Gesch&#228;ftst&#228;tigkeit zu vergr&#246;ssern und Risiken und Kosten besser zu verteilen. Die Bet&#228;tigung soll aber vorwiegend auf den regionalen Markt gerichtet sein; die Glarnersach hat sich in einem ihr vertrauten und &#252;berblickbaren Raum zu bewegen.</p>\n<p>Im Landrat fand die Vorlage eine gute Aufnahme. Gegen&#252;ber der regierungsr&#228;tlichen Vorlage wurde j&#228;hrliche Wiederwahl des Verwaltungsrates verankert, um bei Problemen rasch reagieren zu k&#246;nnen. Auch ist die neue F&#252;hrungsorganisation rasch umzusetzen; sie tritt 2011 in Kraft. Die Leistungsabgeltung an den Kanton wird nicht im Gesetz verankert, sondern ist zwischen Regierungsrat und Glarnersach auszuhandeln. Das Obligatorium f&#252;r eine Mobiliarversicherung gegen Feuer-, Wasser- und Elementarsch&#228;den wird aufgehoben. &#8211; Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/d952145e3568343aef40660c7806a301715b10c033625db5b18db46112b81918"},"vota":[{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Regierungsrat Andrea Bettiga spricht sich f\u00fcr die Annahme dieses Gesch\u00e4fts aus. Mit der Totalrevision sei ein modernes Gesetz entstanden, dass entpolitisiert sei, eine optimierte F\u00fchrungsorganisation enthalte sowie schlanke und effiziente Prozesse erm\u00f6gliche. Bez\u00fcglich Monopol und Wettbewerb sei eine ausgewogene L\u00f6sung gefunden worden. Mit der vorliegenden Totalrevision werden die Konkurrenzf\u00e4higkeit der Glarner Sachversicherung erhalten, Arbeitspl\u00e4tze gesichert und Steuereinnahmen generiert.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Andrea Bettiga","function":"Regierungsrat","place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/a8815f2d8d02d4f7e9f285d27630e9f15fc43bd4159a38e2ab9270599b4fb3c6"}},{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Renato Mazzocut beantragt, den Memorialsantrag zur\u00fcckzuweisen. Die Bereiche der Kantonalen Sachversicherung Glarus im Monopol (Geb\u00e4ude-, Feuer- und Elementarsch\u00e4den) soll rechtlich, wirtschaftlich und personell getrennt vom Bereich im freien Wettbewerb gef\u00fchrt werden. Die wirtschaftlichen Risiken aus dem Bereich im freien Wettbewerb seien h\u00f6her und die Glarner B\u00fcrger zahlen im interkantonalen Vergleich zu viel. Der Austausch von Daten zwischen den zwei Bereichen der Kantonalen Sachversicherung sei zudem als kritisch einzustufen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Renato Mazzocut","function":null,"place":"Riedern","political_affiliation":null,"picture":"/storage/eb64cb71497c3cd4a48ed7b46b9e55344db8acc1ab3bdccda6dd1e5b2d1440db"}}]},{"number":8,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Mehrjahres-Strassenbauprogramm 2010 bis 2019","memorial_page":null,"overview":"<p>Letztmals genehmigte die Landsgemeinde 1999 ein Strassenbauprogramm und zwar f&#252;r die Jahre 2000 bis 2004, das der Landrat mit den j&#228;hrlichen Bauprogrammen erstreckte. Da ein Zeitraum von f&#252;nf Jahren zu knapp ist, wird wieder ein Strassenbauprogramm f&#252;r zehn Jahre unterbreitet. Das Programm gibt einen &#220;berblick &#252;ber den gesamten Verkehr (inkl. &#246;ffentlicher Verkehr, Langsamverkehr), vor allem jedoch &#252;ber die Strassenbauten. Was letztlich realisiert wird, entscheidet der Landrat mit den Jahresprogrammen. An Strassenbauten sind vorgesehen:</p>\n<p>Bestehende Kantonsstrassen</p>\nSchmittenkehre&#8211;Pfaffenrank an der Klausenstrasse: Fr. 9 500 000\nErg&#228;nzung Steinschlagschutz Sernftalstrasse: Fr. 860 000\nLinthbr&#252;cke Mitl&#246;di: Fr. 4 200 000\nKantonsstrasse Glarus: R&#252;ckbau und Umgestaltung Zentrum: Fr. 1 000 000\nLinthbr&#252;cke N&#228;fels&#8211;Mollis: Fr. 5 600 000\nSteinschlagschutz an der Kerenzerbergstrasse: Fr. 4 300 000\n<p>Neue Kantonsstrassen</p>\nVerbindung Leimen&#8211;Holenstein: Fr. 3 940 000\nQuerspange Netstal Nord: Fr. 17 100 000\nStichstrasse N&#228;fels&#8211;Mollis: Fr. 19 200 000\n<p>Total Bruttokredit: Fr. 65 700 000</p>\n<p>Nicht enthalten sind die Umfahrungen von N&#228;fels, Netstal und Glarus, die durch die &#220;bernahme in den Netzplan der Nationalstrassen Sache des Bundes werden, weitere Ausbauten der Klausenstrasse sowie der Kreisel beim Freulerpalast in N&#228;fels.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, f&#252;r das Mehrjahres-Strassenbauprogramm 2010 bis 2019 einen Rahmenkredit von 65,7 Millionen Franken zu gew&#228;hren.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/190047d9fa2c37e3002d39a55b31e00687b6be259ac8763c5efdb52182ebe916"},"vota":[{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Andreas Schlittler verlangt die Zur\u00fcckweisung des Mehrjahres-Strassenbauprogrammes und allenfalls Unterst\u00fctzung des Ab\u00e4nderungsantrages von Frau Landolt. Seit der letztj\u00e4hrigen Genehmigung des Planungskredits habe er nichts von einem Fortschritt geh\u00f6rt. Zudem seien von einer Westumfahrung viele Grundst\u00fccke von Privaten betroffen, welche bis jetzt \u00fcberhaupt nicht einbezogen wurden. Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nne sich der Kanton die Stichstrasse und Querspange sowieso nicht leisten. Deshalb sei die Vorlage zur\u00fcckzuweisen mit der Auflage, dass die Stichstrasse und Querspange vom Bund zu tragen seien.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Andreas Schlittler","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/a97ddd2fca2ee8634d1ea9a29b27a657596f134f3afd63fb94ac6b39c948301b"}},{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Martina Landolt beantragt, den Memorialsantrag zum Mehrjahres-Strassenbauprogramm abzu\u00e4ndern. Die Verbindung Leimen-Holenstein und die Querspange Netstal Nord sollen ersatzlos aus dem Mehrjahres-Strassenbauprogramm gestrichen werden. Prim\u00e4r sollen die bestehenden Strassen saniert werden. Der Boden sei knapp und es gebe bessere L\u00f6sungen, welche jedoch eine l\u00e4ngere Planungszeit in Anspruch nehmen. Die Stichstrasse N\u00e4fels-Mollis sei ohne grossen Bodenverlust zu realisieren.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martina Landolt","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/0dca7bc5193094de9c3cf5f43d0729c83263cdc1c6cac0728dc0ad3c8f582f45"}},{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Georg Staubli Pr\u00e4sident der vorbereitenden Kommission, spricht sich f\u00fcr die unver\u00e4nderte Annahme der Vorlage aus. Das Strassenbauprogramm bilde eine wichtige Grundlage f\u00fcr die langfristige Finanzplanung. Jedoch sei das Mehrjahresprogramm nicht verbindlich. Der Landrat habe in der Vergangenheit mehrmals bewiesen, dass er die Priorit\u00e4ten unter Ber\u00fccksichtigung der kantonalen Finanzlage richtig setzen k\u00f6nne.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Georg Staubli","function":"Landrat","place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/b872c3503cd967648fee075b688b0e5cd6ef854631beaf963d1eacce997c43ea"}},{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Regierungsrat Jakob Kamm beantragt, dem Memorialsantrag unver\u00e4ndert zuzustimmen. Das Mehrjahres-Strassenbauprogramm gebe den Rahmen vor, der Landrat beschliesse jedoch unter Ber\u00fccksichtigung der finanziellen und weiteren Kriterien \u00fcber die Realisation der einzelnen Strassenprojekte. Es mache keinen Sinn, die neuen Strassen aus dem Programm zu kippen. Schliesslich werde erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt \u00fcber eine Realisation entschieden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Jakob Kamm","function":"Regierungsrat","place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/cf63fe2436fed5feb053710bf8709fd8d3465ee47c13946453c9071985a2bfe7"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hansj\u00f6rg Stucki beantragt eine R\u00fcckweisung des Memorialsantrages und im Fall des Entscheids auf Eintreten, eine Ab\u00e4nderung des Memorialsantrages. Die Querspange Netstal Nord und die Stichstrasse N\u00e4fels-Mollis sollen demnach im Fall des Ab\u00e4nderungsantrags ersatzlos gestrichen werden. Der Kanton weise eine schlechte Ertrags- und Finanzlage aus. Mit der Streichung der zwei Strassenprojekte k\u00f6nnten \u00fcber 36 Millionen Franken eingespart werden. Die Zeit reiche, um bessere und kosteng\u00fcnstigere L\u00f6sungen zu finden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hansj\u00f6rg Stucki","function":null,"place":"Oberurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/0f1c78782fede05773ec56c200661804873c60284213a68dee5d085b5529cf88"}}]},{"number":7,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Memorialsantr\u00e4ge \u201ePassivraucherschutz\u201c)","memorial_page":null,"overview":"<p>Im Zusammenhang mit dem Passivraucherschutz wurden zwischen 2005 und 2009 drei Memorialsantr&#228;ge, zwei von B&#252;rgern und einer von Gastro Glarnerland sowie eine Motion der Gr&#252;nen Fraktion eingereicht:</p>\nEin Memorialsantrag &#171;rauchfreie R&#228;ume&#187; eines B&#252;rgers sieht die M&#246;glichkeit separater abgegrenzter Raucherr&#228;ume (Fumoirs) vor, deren Betreten durch das Personal aber freiwillig zu sein h&#228;tte. Im &#220;brigen w&#228;ren Gastgewerbebetriebe g&#228;nzlich rauchfrei zu halten.\nDer Memorialsantrag Gastro Glarnerland &#171;Schutz vor dem passiven Rauchen&#187; sieht ebenfalls Fumoirs vor. Gastgewerbebetriebe sollten aber &#8211; unabh&#228;ngig von ihrer Gr&#246;sse &#8211; dann als Raucherbetriebe gef&#252;hrt werden d&#252;rfen, wenn sich das Einrichten getrennter Raucherr&#228;ume als unm&#246;glich oder unzumutbar erwiese. Zudem h&#228;tte dies f&#252;r andere &#246;ffentliche R&#228;ume (z.B. Geb&#228;ude der &#246;ffentlichen Verwaltung) zu gelten. Das ist jedoch so gem&#228;ss Bundesvorgabe nicht mehr zul&#228;ssig.\nEin kurz vor der Beratung im Landrat eingereichter Memorialsantrag eines B&#252;rgers, welcher in allen Restaurants das Rauchen generell erlauben wollte, wurde &#8211; da mit dem neuen Bundesrecht g&#228;nzlich unvereinbar &#8211; als rechtlich unzul&#228;ssig erkl&#228;rt. Er steht nicht mehr zur Diskussion.\nDie Motion verlangte nur ein Rauchverbot f&#252;r &#246;ffentliche R&#228;ume des Kantons und der Gemeinden. Sie ist als erledigt abgeschrieben.\n<p>Forschungsergebnisse belegen die Gesundheitsgef&#228;hrdung durch das Passivrauchen. Eine gesetzliche Regelung, die Nichtraucher vor dem Passivrauchen in geschlossenen Geb&#228;uden und Einrichtungen sch&#252;tzt, wird daher bef&#252;rwortet. Zu bedauern ist, dass keine gesamtschweizerische L&#246;sung gefunden werden konnte. Die unterschiedlichen kantonalen Regelungen f&#252;hren in unserem Land mit grosser Mobilit&#228;t und regem Tourismus zu Rechtsunsicherheit und erschweren die Akzeptanz des Rauchverbots.</p>\n<p>Kantonale Regelung</p>\n<p>Die Behandlung des Passivraucherschutzes hatte die Landsgemeinde 2008 auf 2010 verschoben, da sich eine Bundesregelung in Ausarbeitung befand, die am 1. Mai 2010 in Kraft tritt. Unter anderem verbietet sie grunds&#228;tzlich das Rauchen in geschlossenen, &#246;ffentlich zug&#228;nglichen R&#228;umen, wozu auch jene des Gastgewerbes geh&#246;ren. Es d&#252;rfen aber Raucherr&#228;ume eingerichtet werden, sofern sie abgetrennt, besonders gekennzeichnet und ausreichend bel&#252;ftet sind. In Gastlokalen unter 80 Quadratmetern darf geraucht werden, wenn sie gut bel&#252;ftet, als Raucherbetrieb gekennzeichnet und von der zust&#228;ndigen Beh&#246;rde bewilligt sind. Die Kantone d&#252;rfen strengere Vorschriften erlassen. Da die Bundesregelung nicht versch&#228;rft werden will, ist kantonales Einf&#252;hrungsrecht lediglich bez&#252;glich der Bewilligung von Raucherbetrieben n&#246;tig. Die Kompetenz dazu soll wie f&#252;r die Gastwirtschaftsbetriebe bei den Gemeinden liegen.</p>\n<p>Mit der Vorlage wird das Ziel erreicht. Personen, die sich in geschlossenen R&#228;umen aufhalten (Arbeitsplatz, &#246;ffentlich zug&#228;ngliche Geb&#228;ude, Restaurants usw.), werden vor dem unfreiwilligen Passivrauchen gesch&#252;tzt. Der Verzicht auf ein totales Rauchverbot behindert dies nicht. Die M&#246;glichkeit, Raucherr&#228;ume einzurichten und Gastlokale unter 80 Quadratmetern als Raucherbetriebe zu f&#252;hren, gleicht die Interessen der Nichtraucher mit der beruflichen Freiheit der Gastwirte und der pers&#246;nlichen Freiheit der Raucher aus. Eine kantonale Versch&#228;rfung ist nicht erforderlich. Abzulehnen sind daher der Memorialsantrag betreffend &#171;Schutz vor dem passiven Rauchen&#187;, da er rechtlich nicht mehr zul&#228;ssig ist, und derjenige betreffend &#171;rauchfreier R&#228;ume&#187;, da er die Bundesl&#246;sung versch&#228;rft.</p>\n<p>Der Landrat folgte der vorberatenden Kommission, welche die Bundesl&#246;sung unver&#228;ndert &#252;bernahm. Weitergehende Antr&#228;ge, wie generelles Verbot von Fumoirs oder strengere Jugendschutzbestimmungen wurden abgelehnt.</p>\n<p>Der Landsgemeinde wird beantragt, die Bundesl&#246;sung zu &#252;bernehmen, eine &#196;nderung des Gastgewerbegesetzes anzunehmen sowie die beiden Memorialsantr&#228;ge abzulehnen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/5db53bdd34bb97cb11226e3bf87377fdf1f8612b18b8f55f4634687456cda389"},"vota":[{"number":6,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Thomas Kistler unterst\u00fctzt den Memorialsantrag f\u00fcr ein vollst\u00e4ndiges Rauchverbot. Die Bundesl\u00f6sung mit den zahlreichen Ausnahmen mache die Angelegenheit un\u00fcbersichtlich und biete nicht allen die gleichen Bedingungen und den gleichen Schutz. Im europ\u00e4ischen Ausland sei das Rauchverbot unbestritten und die Restaurants seien sogar besser besucht. In der Schweiz funktioniere das Verbot in den restriktiven Kantonen sehr gut und auch im \u00f6ffentlichen Verkehr habe sich das Rauchverbot problemlos durchgesetzt. Das anhaltende Beizensterben habe sehr wenig mit dem Rauchen zu tun und andere Ursachen. Den Nichtrauchern solle eine echte freie Wahl geboten werden, was mit der Bundesl\u00f6sung nicht gew\u00e4hrleistet w\u00e4re.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Thomas Kistler","function":"Landrat","place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/366b52214bade6e058cc86856f570038ffe86f9b65ba8d5e9cf1d20bd8feee9d"}},{"number":8,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Regierungsrat Andrea Bettiga betont die Meinung von Landrat, Regierungsrat und der vorbereitenden Kommission. Das Bundesgesetz stelle eine ausgewogene L\u00f6sung dar, wo Nichtraucher ausreichend gesch\u00fctzt und 80 Prozent der Restaurants rauchfrei sein werden. Die heutige Gesellschaft sei \u00fcberreglementiert und die Raucher sollten nicht auf die Strasse getrieben und ausgegrenzt werden. Zigarette und Bier geh\u00f6ren oftmals zum Besuch in einem Restaurant, was das Dorfleben st\u00e4rke. Abschliessend legt Regierungsrat Bettiga dar, dass die kleinen Beizen gesch\u00fctzt und nicht unn\u00f6tig diskriminiert werden sollen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Andrea Bettiga","function":"Regierungsrat","place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/17e6f1b15a510f86953573e42c4730f6a1acf8a2be0609db8c8fbdb2e59bdc74"}},{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>David Reifler beantragt, dem Antrag des Landrates (Bundesl\u00f6sung) zuzustimmen. Die Mehrheit der Gastst\u00e4tten sei seit gestern rauchfrei und das Bundesgesetz, die ausf\u00fchrende Verordnung und die Ausnahmeregelungen h\u00e4tten auf je vier Seiten Platz. Demnach sei die Bundesl\u00f6sung einfach anwendbar. Die Jugend solle auf jeden Fall gesch\u00fctzt werden. Jedoch sei es f\u00fcr den Einstieg in das Rauchen nicht entscheidend, ob in den Gastst\u00e4tten geraucht werde oder nicht. Je mehr etwas verboten werde, desto interessanter werde es f\u00fcr einen jungen Menschen. Weiter gelte es, die Gewerbefreiheit sicher zu stellen. Es sei nicht die Staatsaufgabe, eine sucht- und genussfreie Gesellschaft zu erschaffen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"David Reifler","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/76aa5e247cbca962ea7c45738adce4df8134716d0e5e51284d8124c9b32c66e5"}},{"number":7,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Hans-Rudolf Forrer beantragt, dem Antrag von Land- und Regierungsrat (Bundesl\u00f6sung) zuzustimmen. Die \u00fcbrigen Memorialsantr\u00e4ge betreffend Passivraucherschutz gehen zu weit. Die Bundesl\u00f6sung sei ausgewogen und benachteilige die kleinen Betriebe nicht, da diese sich als Raucherbetrieb kennzeichnen k\u00f6nnen. Somit w\u00fcrde einer Abwanderung der G\u00e4ste zu gr\u00f6sseren Betrieben mit Fumoirs entgegengewirkt. Die Gewerbefreiheit werde nicht wesentlich eingeschr\u00e4nkt und sei vertretbar.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hans-Rudolf Forrer","function":"Landrat","place":"Luchsingen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/89198e052a1f1cf6ff1509fb68113d641930fb59ee8864c996b475d46e1f6b15"}},{"number":4,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Leo H\u00e4feli spricht sich f\u00fcr die Bundesl\u00f6sung aus. Er als Nichtraucher und Wirt des Elggis wolle sich nicht zu stark bevormunden und vom Gesetz unterjochen lassen. Im eigenen Lokal solle der Wirt mit seinen G\u00e4sten doch noch rauchen d\u00fcrfen, h\u00e4ufig haben Kleinbetriebe sowieso keine Angestellte. Ein vollst\u00e4ndiges Verbot bedrohe viele Restaurants existenziell, weshalb dieses klar abzulehnen sei.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Leo H\u00e4feli","function":null,"place":"Netstal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/f38ed5593714b0aa8349fb722789014524541bdf6de98fbc5d1a755266d27c7b"}},{"number":5,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Matthias Marti beantragt, dem land- und regierungsr\u00e4tlichen Antrag (Bundesl\u00f6sung) zuzustimmen. Die anderen Memorialsantr\u00e4ge zum Passivraucherschutz gehen zu weit und es sei an der Zeit, ein Zeichen gegen die \u00dcberregulierung zu setzen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Matthias Marti","function":null,"place":"Engi","political_affiliation":null,"picture":"/storage/7e04a54b64476b69575af2048d029c89d24e1ce397a36c477bb5d85a24b37639"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Paul H\u00e4usermann spricht sich daf\u00fcr aus, den Antrag von Regierungs- und Landrat zu unterst\u00fctzen. Ein vollst\u00e4ndiges Rauchverbot stelle f\u00fcr viele Kleinrestaurants grosse Umsatzeinbussen und damit eine existenzielle Bedrohung dar. Das Servierpersonal rauche mehrheitlich und werde durch ein Verbot mehr eingeschr\u00e4nkt als gesch\u00fctzt. Weiter weist H\u00e4usermann auf die grossen Steuereinnahmen aus dem Tabakkonsum hin und warnt davor, dass als n\u00e4chstes wohl auch das Grillieren verboten werde.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Paul H\u00e4usermann","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/2bcaa05f18e5b8214307a4f81337738ebcc2502e27d97983157e5c363feb1ed8"}},{"number":3,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Jakob Brunner beantragt, dem Memorialsantrag \u00abrauchfreie R\u00e4ume\u00bb zuzustimmen. Als Pr\u00e4sident der Lungenliga und Arzt sch\u00e4tze er die Bundesl\u00f6sung als ungen\u00fcgend ein, da sie den Tatbestand des Passivrauchens nicht vollumf\u00e4nglich ber\u00fccksichtige. Ausnahmeregelungen h\u00e4tten sich, wie in anderen Kantonen bereits festgestellt, nicht bew\u00e4hrt. Erfahrungen aus anderen Kantonen und dem Ausland h\u00e4tten zudem gezeigt, dass es nicht zu einem Beizensterben kommen werde. Als Touristendestination m\u00fcsse das Glarnerland\u00a0 rauchfreie Restaurants den Besuchern bieten. Zudem h\u00e4tten Untersuchungen gezeigt, dass die Anzahl Herzinfarkte nach der Einf\u00fchrung eines Rauchverbots massiv zur\u00fcckgingen.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Jakob Brunner","function":null,"place":"Mitl\u00f6di","political_affiliation":null,"picture":"/storage/7ea1cfb8b8a12b5616d3be58f56b1a1c8f9c7d2ea28e8548f71f83521f84f46a"}}]},{"number":6,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T07:48:41.518223+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Memorialsantrag \u201eErg\u00e4nzung der Artikel 60 und 63 des Gemeindegesetzes\u201c (Erweiterung Befugnisse der Stimmberechtigten an Gemeindeversammlungen)","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Memorialsantrag fordert den Ausbau der Befugnisse der Stimmberechtigten und der Vorsitzenden an Gemeindeversammlungen: Liegt kein Antrag auf &#196;nderung oder Ablehnung einer Vorlage vor, sollen Stimmberechtigte mit einem Ordnungsantrag oder die Vorsitzenden nach freiem Ermessen eine Abstimmung verlangen resp. anordnen k&#246;nnen.</p>\n<p>Das geltende Abstimmungsverfahren hat sich bew&#228;hrt. Stimmberechtigte k&#246;nnen sich zum Verhandlungsgegenstand &#228;ussern und entweder Nichteintreten, R&#252;ckweisung, Verschiebung oder aber Annahme, &#196;nderung oder Ablehnung beantragen. &#220;berdies k&#246;nnen sie Einfluss auf den Ablauf der Verhandlungen nehmen und die Vornahme von Abstimmungen beantragen. Die Regelungen m&#252;ssen somit nicht erg&#228;nzt werden. Wird kein Antrag gestellt, gilt die Vorlage als genehmigt. Das gleiche gilt an der Landsgemeinde. Jede stimmberechtigte Person kann eine Abstimmung erwirken; sie braucht lediglich einen &#196;nderungsund Ablehnungsgrund &#171;zu formulieren und ihn danach kurz zu begr&#252;nden&#187;. Die &#171;kurze Begr&#252;ndung&#187;, welche das Gesetz verlangt, garantiert einen minimalen Aufschluss &#252;ber einen allenfalls abschl&#228;gigen Entscheid des Souver&#228;ns. Die Neuerung g&#228;be Anlass f&#252;r Verwirrung, weil sie es dem Ermessen des Vorsitzenden anheim stellte, eine Abstimmung durchzuf&#252;hren, bzw. den Grundsatz gelten zu lassen: Kein gestellter &#196;nderungs- und Ablehnungsgrund bedeutet Zustimmung.</p>\n<p>Der Landsgemeinde wird beantragt, den Memorialsantrag betreffend Erg&#228;nzung des Gemeindegesetzes bez&#252;glich dem Abstimmungsverfahren an Gemeindeversammlungen (Erweiterung Befugnisse der Stimmberechtigten) abzulehnen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/ef468ff9b6debe2d51466863fd64382c8104d33df002013f56ded479f948d3d7"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Martin Karner erl\u00e4utert seinen Memorialsantrag und weist darauf hin, dass damit die demokratischen Rechte erh\u00f6ht und keine Kosten verursacht w\u00fcrden. Bei Abstimmungen zu strukturellen Ver\u00e4nderungen in der neuen Gemeinde Glarus (Mitte) seien Vorlagen so schnell durchgef\u00fchrt worden, ohne dass gen\u00fcgend Zeit vorhanden gewesen w\u00e4re, sich Gedanken \u00fcber einen Gegenantrag zu machen. Zudem w\u00fcrden sich nicht alle einfachen Leute getrauen, vor vielen Leuten zu sprechen und einen Ablehnungsantrag zu stellen.</p><p>Hanspeter Schaub, Ennenda, beantragt eine Ab\u00e4nderung des Memorialsantrags \u00fcber eine Erweiterung der Befugnisse der Stimmberechtigten an Gemeindeversammlungen. Demnach ist eine ausdr\u00fcckliche Abstimmung bei den Gemeindeversammlungen durchzuf\u00fchren. Gegen\u00fcber dem Memorialsantrag ist dieser Ab\u00e4nderungsantrag klarer und einfacher, da es sich um eine ausdr\u00fcckliche Vorschrift handelt. Weiter birgt der Ab\u00e4nderungsantrag gegen\u00fcber der heutigen Regelung den Vorteil, dass Gesch\u00e4fte aufgrund ihres niedrigen Konfliktpotentials nicht mehr durchgewinkt werden.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martin Karner","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/b5916bff83395a62771fdd7834c729d4b457c2dd21a723213bd8e3862268460e"}},{"number":2,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Landrat Christian Marti empfiehlt, dem Antrag von Regierungs- und Landrat zuzustimmen und sowohl den Memorialsantrag als auch den Antrag von Hanspeter Schaub abzulehnen. Die landr\u00e4tliche Kommission habe die Thematik bez\u00fcglich politischer Partizipation gr\u00fcndlich in ihre \u00dcberlegungen mit einbezogen. Eine Begr\u00fcndung f\u00fcr eine Annahme oder Ablehnung einer Vorlage sei notwendig, da eine kommentarlose Ablehnung keinen Aufschluss \u00fcber Ablehnungs- oder Ab\u00e4nderungsgr\u00fcnde gebe. Das bedeute ein Verlust von Demokratie, da die Gemeindebeh\u00f6rden sich dann in einem luftleeren Raum bewegen w\u00fcrden. Zudem sei es in einer grossen Gemeinde nicht schwieriger, vor vielen Leuten zu sprechen. Die Tradition der Landsgemeinde zeige dies exemplarisch auf. Unterschiedliche Regelungen in den Gemeinden und der Landsgemeinde k\u00f6nnten weiter zu Verwirrung f\u00fchren. Die Landsgemeinde in Appenzell Innerrhoden gehe nicht wegen dem Antrag Schaub schneller, sondern weil im Kanton Glarus Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge gestellt werden k\u00f6nnen, was in Appenzell eben nicht m\u00f6glich sei.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Christian Marti","function":"Landrat","place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/efd434bc3272ee5194a4d45fa298f63a4fea139ac2eea680f3ed0dc7ca509d32"}}]},{"number":5,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Beteiligung an der Kapitalerh\u00f6hung der Kraftwerke Linth-Limmern AG als Bestandteil des Finanzverm\u00f6gens","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Kraftwerke Linth-Limmern AG (KLL) baut nach Nestil ein zweites, bedeutend gr&#246;sseres Pumpspeicherwerk (Projekt Linthal 2015). Dies bedarf zus&#228;tzlicher finanzieller Mittel. Das Aktienkapital von 50 Millionen Franken wird in zwei Schritten auf 300 Millionen Franken erh&#246;ht. Der Kanton Glarus ist mit 15 Prozent (7,5 Mio. Fr.) an der KLL beteiligt. Um diesen Anteil zu halten, muss er 45 Millionen Franken investieren, die er 2009 f&#252;r die energierechtliche Bewilligung (nebst der Heimfallabgeltung von 130 Mio. Fr.) erhalten hat.</p>\n<p>Die Ertr&#228;ge an der KLL durch Steuern, Dividenden und Erl&#246;s aus dem Stromverkauf haben bisher pro Jahr etwa 1,4 Millionen Franken betragen. Mit der Beteiligung an der Aktienkapitalerh&#246;hung steigen sie auf 8 bis 10 Millionen Franken pro Jahr. Der Kanton investiert zudem in eine &#246;ffentliche Unternehmung mit Sitz im Glarnerland, die in einer zukunftstr&#228;chtigen Branche t&#228;tig ist. Beteiligt sich der Kanton nicht, partizipiert er kaum an der Wertsch&#246;pfung und die Einnahmen liegen nur unwesentlich &#252;ber dem heutigen Niveau.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Aktienkapitalanteil an der KLL von 7,5 auf 52,5 Millionen Franken zu erh&#246;hen.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/4d0df44530b31fc3ee34d00c9f2b9f013c0bf64b009d76db0bf907e360846990"},"vota":[]},{"number":4,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung der Kantonsverfassung (Mehrheitsprinzip bei interkantonalen Zweckverb\u00e4nden)","memorial_page":null,"overview":"<p>F&#252;r Statuten&#228;nderungen bei Zweckverb&#228;nden verlangt die Kantonsverfassung die Zustimmung aller beteiligten Gemeinden, also Einstimmigkeit. Dies kann gr&#246;sseren, namentlich interkantonalen Verb&#228;nden das Funktionieren verunm&#246;glichen, weil eine einzige Gemeinde eine &#196;nderung blockieren k&#246;nnte. Interkantonale Zweckverb&#228;nde nehmen immer h&#228;ufiger das Mehrheitsprinzip in ihr Statut auf. Dies soll die Kantonsverfassung ausdr&#252;cklich erlauben. F&#252;r kantonale Verb&#228;nde bedarf es dieses Vorbehalts nicht. Das Einstimmigkeitsprinzip gilt hier weiter uneingeschr&#228;nkt.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, die Kantonsverfassung zu &#228;ndern.</p>","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/34bc5867b24870b69430b96a349f69c193c20afba67603acef17da1ab94f1bcf"},"vota":[]},{"number":3,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Festsetzung des Steuerfusses f\u00fcr das Jahr 2010","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Voranschlag f&#252;r das laufende Jahr sieht in der Laufenden Rechnung einen Aufwand&#252;berschuss von 2,1 Millionen Franken und in der Investitionsrechnung eine Zunahme der Nettoinvestitionen von 21,5 Millionen Franken vor. F&#252;r Abschreibungen sind 15,8 und als Entnahme aus den Spezialfinanzierungen 8,9 Millionen Franken vorgesehen. Der Finanzierungsfehlbetrag bel&#228;uft sich auf 11,4 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad erreicht 47,2 Prozent.</p>\n<p>Das Resultat verschlechterte sich gegen&#252;ber den vergangenen Jahren deutlich, und die Kennzahlen sind schlecht, obschon Budgeteingaben und Investitionen massiv gek&#252;rzt worden sind. Zur&#252;ckzuf&#252;hren ist dies vor allem auf Steuersenkungen (10,6 Mio. Fr.), Steuerausf&#228;lle aufgrund der angespannten konjunkturellen resp. wirtschaftlichen Lage (5 Mio. Fr.), fehlende Gewinnablieferung der Kantonalbank (7 Mio. Fr.) sowie steigende Ausgaben im sozialen Bereich, insbesondere f&#252;r Pr&#228;mienverbilligung und Erg&#228;nzungsleistungen zur AHV/IV (8,5 Mio. Fr.). &#8211; Das Budget verst&#246;sst aber nicht gegen das Finanzhaushaltgesetz, welches mittelfristig eine ausgeglichene Rechnung verlangt, weil die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre ausgleichend wirken.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, gest&#252;tzt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 131 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss f&#252;r das Jahr 2010 auf 95 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 2 Prozent der einfachen Staatssteuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:</p>\n1,5 Prozent der einfachen Staatssteuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer f&#252;r die Gesamtsanierung des Kantonsspitals;\n0,25 Prozent der einfachen Staatssteuer f&#252;r die Gesamterneuerung der Linth Arena (SGU);\n0,25 Prozent der einfachen Staatssteuer f&#252;r den Neubau der Mensa und f&#252;r die Sanierung des Hauptgeb&#228;udes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbr&#252;cke.","text":"<p>Es gibt keine Wortmeldungen.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/502dc962c78faa4449e14e78b48ce44d6f1a54a4bcee6977dca755ec31979b36"},"vota":[]},{"number":2,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahl von Landammann und Landesstatthalter","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Landsgemeinde hat f&#252;r eine Amtsdauer von zwei Jahren aus dem Kreis der Mitglieder des Regierungsrates den Landammann und den Landesstatthalter zu w&#228;hlen.</p>\n<p>Die Landsgemeinde befindet mit der neuen Strafprozessordnung &#252;ber die Erh&#246;hung der Zahl der Oberrichter und eine &#196;nderung bez&#252;glich der Wahl der Strafverfolgungsbeh&#246;rden. Deshalb findet die Wahl der Gerichtsbeh&#246;rden nach dem dazu gef&#228;llten Entscheid statt. Anschliessend erfolgt die Vereidigung auch der Regierungsr&#228;te.</p>","text":"<p>Folgende Regierungsmitglieder werden zum Landammann und zum Landesstatthalter gew&#228;hlt:</p>\n<p>Landammann: Regierungsrat R&#246;bi Marti, BDP, Riedern</p>\n<p>Landesstatthalter: Regierungsrat Andrea Bettiga, FDP, Ennenda &#160;</p>\n<p>\nLandammann R&#246;bi Marti wird vereidigt.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/28c02f4c5d68bcc06a6edf28119f5de0acda58d89966ed1a9c28ad147278c8c1"},"vota":[]},{"number":1,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Er\u00f6ffnung der Landsgemeinde","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Landsgemeinde wird durch den Landammann er&#246;ffnet. Die stimmberechtigten M&#228;nner und Frauen werden hierauf den Eid zum Vaterland schw&#246;ren.</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/53751d8d2bb91aba1abb1026992a88659303dd8716c52796c5ad3b68a3f2c386"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":null,"motion":"<p>Hochgeachteter Herr Landesstatthalter\nHochgeachtete Damen und Herren der administrativen und richterlichen Beh&#246;rden\nHochvertraute, liebe Mitlandleute</p><p>\nIch begr&#252;sse Sie herzlich zur diesj&#228;hrigen Landsgemeinde!</p>\n<p>Auch heute hat sich das Glarner Volk wieder versammelt, um unter freiem Himmel zu raten, zu mindern und zu mehren. Anno 1387 wurde unsere Landsgemeinde erstmals urkundlich erw&#228;hnt. Das heisst, seit mindestens 623 Jahren versammeln sich die Glarner, um die direkteste Form der Demokratie zu praktizieren.</p>\n<p>Einigen mag das als alter Zopf erscheinen. Anderen als kantonale Nabelschau. Die M&#246;glichkeit, als kantonale Gemeinschaft zusammenzutreten und miteinander &#252;ber kantonale Belange zu debattieren und zu entscheiden, mag in einer globalisierten Welt in der Tat beschaulich wirken. Aber wissen Sie was? Es ist gut so.</p>\n<p>In den letzten Monaten bebte die Erde da und dort und brachte uns&#228;gliches Leid f&#252;r viele Menschen. Ein Vulkan legte den internationalen Flugverkehr lahm. Diese Naturgewalten haben uns vor Augen gef&#252;hrt, wie verletzlich die vernetzte Welt sein kann. Andere Eruptionen, n&#228;mlich solche auf den internationalen Finanzm&#228;rkten &#8211; veranlasst durch Exzesse in der Finanzbranche und in der Geldpolitik einzelner Nationen &#8211; haben Volkswirtschaften ganzer L&#228;nder an den Abgrund gef&#252;hrt. Sie zeigen uns die Abh&#228;ngigkeiten in der globalisierten Welt noch viel krasser auf. Auch unsere Wirtschaft war betroffen &#8211; und mit ihr auch wir. Einzelne von Ihnen vielleicht ganz pers&#246;nlich, indem Sie Arbeit oder erspartes Geld verloren haben. Diese Krise scheint wirtschaftlich zum Gl&#252;ck weitgehend &#252;berwunden. Politisch und gesellschaftlich ausgestanden ist sie aber noch nicht.</p>\n<p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p>\n<p>Hat die Welt mit Krisen zu k&#228;mpfen, wird immer auch von einer Krise der Werte gesprochen. Aber von welchen Werten?</p>\n<p>Diese Frage bringt mich zu unserer &#252;ber 623-j&#228;hrigen Tradition zur&#252;ck: Zur Landsgemeinde. Vor Kurzem hat mich ein Journalist gefragt, was die Landsgemeinde f&#252;r mich bedeute. An der Landsgemeinde erlebe ich unseren Kanton als Gemeinschaft. Die Landsgemeinde bedeutet f&#252;r mich zuallererst Freiheit. Die Freiheit, seine Meinung &#246;ffentlich kundzutun, und die Freiheit, &#252;ber unsere Belange mit der eigenen Stimme mitzuentscheiden. Und dies sogar durch offenes Handerheben, also dem Recht und der Pflicht, offen zu seiner Meinung zu stehen.</p>\n<p>Freiheit, liebe Glarnerinnen und Glarner, muss aber immer gepaart sein mit gegenseitigem Respekt, mit gegenseitiger R&#252;cksichtnahme und der Bereitschaft, Verantwortung zu &#252;bernehmen. Freiheit ohne Verantwortung gibt es nicht. Und damit sind wir beim zweiten Wert, der f&#252;r mich die Landsgemeinde charakterisiert: Verantwortung. Verantwortung f&#252;r sich selbst und f&#252;r seine Handlungen. Aber auch Verantwortung f&#252;reinander. Nur so funktioniert eine Gemeinschaft. Wenn ich lese und h&#246;re, wie es in der Lohnpolitik einer Branche weitergeht, die f&#252;r die Wirtschaftskrise verantwortlich gemacht wird, dann sage ich es ganz offen: &#171;Etwas mehr Bodenhaftung, wie sie unsere Glarner Landsgemeinde vermittelt, w&#252;rde manchem gut tun!&#187;</p>\n<p>Schauen Sie in die Runde. Ist das ein alter Zopf oder eine kantonale Nabelschau?</p>\n<p>Der Unternehmer steht neben der Arbeiterin. Der Bauer neben der Studentin. Jung und Alt stehen Schulter an Schulter im Ring. Wenn wir uns vielleicht ab und zu ohnm&#228;chtig f&#252;hlen vor dem Weltgeschehen oder dem Gebaren Einzelner, so ist es doch nur gut, sich darauf zu besinnen, dass Verantwortung im Kleinen beginnt. Und dass es gut ist, das greifbare Kleine als etwas Wichtiges zu pflegen. Und so ist unsere Landsgemeinde ein besonderer Wert, zu dem wir Sorge tragen m&#252;ssen. Sie ist etwas Besonderes.</p>\n<p>Die diesj&#228;hrige Landsgemeinde, hochvertraute, liebe Mitlandleute, ist sogar etwas ganz Besonderes. Nicht wegen der langen Traktandenliste, sondern weil es die letzte Landsgemeinde ist, bei der sich Glarnerinnen und Glarner aus 25 Ortsgemeinden hier auf dem Zaunplatz versammeln. Unsere Landsgemeinde 2006 und eindr&#252;cklich die ausserordentliche Landsgemeinde 2007 haben das wohl schweizweit spektakul&#228;rste Gemeindefusionsprojekt beschlossen: die Bildung von drei Gemeinden in unserem Kanton auf den 1. Januar 2011.</p>\n<p>Vieles ist bereits aufgegleist. Wir haben das Sozial- und Vormundschaftswesen kantonalisiert. Wir haben Aufgaben entflochten und damit Kanton und Gemeinden in ihrer Verantwortung gest&#228;rkt. Wir haben ein gemeinsames Finanzhaushaltsgesetz f&#252;r Kanton und Gemeinden beschlossen, das die Vergleichbarkeit unter den Gemeinden und zum Kanton f&#246;rdert und auch eine bessere Steuerung der Finanzen erlaubt. Wir haben miteinander das Bildungswesen reformiert. Und heute geht es um den letzten konsequenten Schritt hin zu drei starken Gemeinden f&#252;r einen wettbewerbsf&#228;higen Kanton, n&#228;mlich um den Finanzausgleich 2011. Es ist gut zu wissen, dass in unserem Kanton drei in etwa gleich starke Gemeinden entstehen, die die Kraft haben, die Zukunft in ihren Huben zu gestalten.</p>\n<p>All das, hochvertraute, liebe Mitlandleute, h&#246;rt sich technokratisch an. Dahinter stehen aber Menschen. Direkt Betroffene wie Beh&#246;rdenmitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gemeinden und Kanton. B&#252;rgerinnen und B&#252;rger auch, die gar keine Ver&#228;nderung wollten. Ein Weg der Ver&#228;nderung ist immer mit zahlreichen Schwierigkeiten gepflastert. Es geh&#246;rt aber zum Wesen der Verantwortung, dass man damit verbundene Konflikte austr&#228;gt und diese auch aush&#228;lt. Ich f&#252;r meinen Teil bin auf jeden Fall froh, dass Sie uns nicht mehr als viereinhalb Jahre Zeit f&#252;r diese Herkulesaufgabe gegeben haben. Wir sind auf der Zielgeraden. Darauf d&#252;rfen wir stolz sein! Ich danke allen herzlich, die dazu mit kritischer oder aufbauender Stimme und Mitarbeit ihren Anteil geleistet haben.</p>\n<p>Mit der beschlossenen Ver&#228;nderung hin zu drei starken Gemeinden hat die Landsgemeinde kraftvoll bewiesen, dass sie alles andere als ein alter Zopf ist. Heisst doch Gemeinschaft zu erhalten, sie nicht zu mumifizieren, sondern eben zu erneuern.</p>\n<p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p>\n<p>Auf diese Landsgemeinde hat Regierungsrat Jakob Kamm seinen R&#252;cktritt erkl&#228;rt. Jakob Kamm blickt auf 32 Jahre politische T&#228;tigkeit zur&#252;ck. Sie begann 1978 im Schulrat Mollis. Danach war er acht Jahre lang Landrat, bis er 1994 in den Regierungsrat gew&#228;hlt wurde. Damit, so seine Worte, wurde er &#171;vom Ingenieur zum Berufspolitiker&#187;. W&#228;hrend zehn Jahren war er Landwirtschafts-, Forst- und Umweltdirektor, seit 2004 unterstanden ihm Bildung und Kultur. In den vier Jahren, in denen er als Landammann amtete, wurde unter seiner Leitung die neue Verwaltung mit nur noch f&#252;nf Departementen eingef&#252;hrt. Dies geschah in einer finanziell schwierigen Zeit, in der ein Sparpaket dem andern folgte und 26 Stellen abgebaut werden mussten. Mitgetragen und mitgestaltet hat &#171;Schaagg&#187; auch die Gemeindestrukturreform, welche das Bildungswesen v&#246;llig umgestaltet. &#8211; In seinem R&#252;cktrittsschreiben hebt er die Landsgemeinde besonders hervor: Ihr vorzustehen und sie leiten zu d&#252;rfen, sei wohl das Gr&#246;sste, was ein Politiker erleben k&#246;nne. Ich kann ihm nur beipflichten und danke Jakob Kamm im Namen des Glarner Volkes f&#252;r den grossen Einsatz w&#228;hrend seiner 16-j&#228;hrigen T&#228;tigkeit im Regierungsrat zum Wohle von Land und Volk von Glarus. Lieber &#171;Schaagg&#187; wir w&#252;nschen Dir f&#252;r Deine Zukunft alles Gute!</p>\n<p>Mit Jakob Kamm verlieren wir einen &#252;berlegten Politiker und einen lieben Kollegen, doch wir gewinnen Christine Bickel, die neu unser Team erg&#228;nzen wird. Liebe Christine, sei herzlich willkommen!</p>\n<p>Die Landsgemeinde wird weiter drei Mitglieder der Gerichtsst&#228;be zu w&#228;hlen haben. Verwaltungsrichter Christoph Fischli ist im Amt und im Alter von erst 46 Jahren unvermittelt verstorben. Er wurde an der Landsgemeinde 2002 ins Verwaltungsgericht gew&#228;hlt. Vor seiner Wahl war er Ersatzmitglied der Steuerrekurskommission. Er geh&#246;rte als Richter der I. Kammer des Verwaltungsgerichts an.</p>\n<p>Kantonsrichter Hans Rudolf Zweifel wurde 1987 in das damalige Augenscheingericht gew&#228;hlt und geh&#246;rte danach ab 1990 dem neu geschaffenen Kantonsgericht an. Er war in dessen beiden Zivilkammern und zudem als Ersatzrichter in der Strafkammer des Obergerichts t&#228;tig.</p>\n<p>Kantonsrichter J&#252;rg R&#252;egg wurde 1995 in die Zivilabteilung des Kantonsgerichts gew&#228;hlt. Auch er wirkte in beiden Zivilkammern mit, zuletzt als Mitglied der ersten Kammer. Wir bewahren Christoph Fischli ein ehrendes Andenken und danken den beiden altershalber als Kantonsrichter Zur&#252;ckgetretenen f&#252;r ihr Wirken im Dienste unserer Rechtsprechung.</p>\n<p>In Dankbarkeit erinnern wir uns aber auch an den am 29. Dezember 2009 im 88. Lebensjahr verstorbenen alt Regierungsrat Emil Fischli. Nach sechs Jahren Mitgliedschaft im Landrat geh&#246;rte er von 1974 bis 1990 dem Regierungsrat als Polizei- und Milit&#228;rdirektor an. Vieles erinnert immer noch an ihn und seine engagierte Arbeit zu Gunsten unseres Kantons. So pr&#228;gte er die Bereiche Polizei &#8211; mit Bezug des Mercierhauses als Hauptst&#252;tzpunkt &#8211;, Milit&#228;r &#8211; Waffenpl&#228;tze Wichlen und Walenberg &#8211; und Zivilschutz, den er massgeblich mit aufbaute. Zudem wirkte er als Pr&#228;sident der schweizerischen Sport-Toto- und Lotto-Gesellschaft sowie als Verwaltungsrat der Kraftwerke Linth-Limmern AG. Auch nach seinem R&#252;cktritt nahm er noch lange aktiv am politischen Geschehen teil. Wir wollen auch ihm ein ehrendes Andenken bewahren.</p>\n<p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p>\n<p>Ich stehe heute zum letzten Mal als Frau Landammann in diesem Ring. Es war mir eine Ehre, als erste Frau die Glarner Landsgemeinde f&#252;hren und diesem Kanton w&#228;hrend zwei Jahren vorstehen zu d&#252;rfen. Es waren zwei intensive, spannende und lehrreiche Jahre, voller interessanter Begegnungen und unvergesslicher Momente.</p>\n<p>Vor zwei Jahren hat Robert Marti an dieser Stelle gesagt, dass er gerne Platz macht f&#252;r die allererste Frau Landammann. Damals wusste er noch nicht, dass es nur zwei Jahre dauern wird, bis er wieder hier oben steht. Im n&#228;chsten Jahr wird er die erste Landsgemeinde im neuen Glarnerland er&#246;ffnen. Ich w&#252;nsche ihm f&#252;r die kommende Amtsperiode alles Gute!</p>\n<p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p>\n<p>Lassen Sie uns jetzt raten, mindern und mehren. In Freiheit und Verantwortung.</p>\n<p>Ich bitte f&#252;r Land und Volk von Glarus um den Machtschutz Gottes und erkl&#228;re die Landsgemeinde 2010 als er&#246;ffnet.</p>","statement_of_reasons":null,"person":{"name":null,"function":null,"place":null,"political_affiliation":null,"picture":"/storage/a820004bb8d7bc6728ae1dbb6ea8f2ac2bcd2f5ba7ab486989f5cc5a3670c058"}}]}]}