{"date":"2011-05-01","state":"completed","last_modified":"2025-03-20T12:45:38.962671+00:00","extraordinary":false,"video_url":"https://www.youtube.com/embed/iM8OLreYXy8?autoplay=0&start=0&rel=0","overview":"<p>Die Glarner Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt; in diesem Jahr am <strong>1. Mai 2011.</strong> Sie beginnt um <strong>9.30 Uhr.</strong> Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem <strong>Zaunplatz</strong> (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann er\u00f6ffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Absch\u00e4tzen.</p><p>Grundlage f\u00fcr die Stimmberechtigten ist das \u00abMemorial f\u00fcr die Landsgemeinde\u00bb (PDF, 0.8 MB). Es enth\u00e4lt die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Gesch\u00e4fte mit einl\u00e4sslicher Darstellung und Begr\u00fcndung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt.</p><p>An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten</p><p>das Recht \u201ezu raten, zu mindern und zu mehren\u201c. Das heisst, sie k\u00f6nnen zu jedem Sachgesch\u00e4ft das Wort verlangen und \u00c4nderungen beantragen. Es sind zudem Antr\u00e4ge auch auf Verschiebung, R\u00fcckweisung oder Ablehnung m\u00f6glich.</p><p>Zutritt zum Ring haben nur <strong>stimmberechtigte Personen.</strong>(Es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden). Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche d\u00fcrfen sich unmittelbar neben der Rednerb\u00fchne aufhalten. Es ist jedoch den Stimmberechtigten untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzpl\u00e4tze mitzunehmen. F\u00fcr Interessierte stehen <strong>Zuschauertrib\u00fcnen</strong> zur Verf\u00fcgung.</p><h2>\nFindet die Landsgemeinde statt?\n</h2><p>Der Entscheid \u00fcber die Abhaltung der Landsgemeinde ist am Sonntagmorgen des 1. Mai 2011 ab 6 Uhr \u00fcber <strong>Telefonnummer 1600</strong> (regionale Meldungen, Rubrik 1) erh\u00e4ltlich. Ferner wird die Meldung von <strong>Radio DRS</strong> in den Fr\u00fchnachrichten um <strong>7 und 8 Uhr</strong> ausgestrahlt.</p><p>Sollte die Landsgemeinde am 1. Mai 2011 wegen schlechter Witterung nicht stattfinden, w\u00fcrde sie am 8. Mai abgehalten.</p><h2>\nEhreng\u00e4ste\n</h2><p>Ehreng\u00e4ste des Regierungsrates:</p><ul>\n<li><strong>Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard,</strong> Vorsteherin Eidg. Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</li>\n<li><strong>Jean-Ren\u00e9 Germanier,</strong> Nationalratspr\u00e4sident</li>\n<li><strong>Regierungsrat des Kantons Schwyz</strong></li>\n<li><strong>Division\u00e4r Eugen Hofmeister,</strong> Stellvertreter Chef der Armee</li>\n<li><strong>Division\u00e4r Fritz Lier,</strong> Stellvertreter des Kommandanten Heer </li>\n<li><strong>Brigadier Lucas Caduff,</strong> Kommandant Lehrverband Infanterie</li>\n</ul><p>G\u00e4ste des Landrates:</p><p><strong>Kantonsratsb\u00fcro Waadt und Regionalrat S\u00fcdtirol</strong></p><h2>\nGratis mit dem \u00f6V an die Landsgemeinde\n</h2><p>An der Landsgemeinde 2011, das heisst am 1. Mai (im Verschiebungsfalle am 8. Mai), k\u00f6nnen alle \u00f6V-Angebote im Kanton Glarus (Bahn- und Buslinien inkl. Braunwaldbahn, Basis 2. Klasse) <strong>gratis</strong> ben\u00fctzt werden.</p><p>Wir machen darauf aufmerksam, dass am Landsgemeinde-Sonntag, <strong>zus\u00e4tzlich zum normalen Sonntagsfahrplan</strong> der Bahn- und Busbetriebe, folgende Kurse angeboten werden:</p><table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Extrazug Ziegelbr\u00fccke\u2013Glarus:</strong></td>\n<td> </td>\n<td><strong>Extrazug Glarus\u2013Ziegelbr\u00fccke:</strong></td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Ziegelbr\u00fccke ab</td>\n<td>8.55 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Glarus ab</td>\n<td>14.28 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>8.58 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>14.30 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>9.01 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>14.34 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>9.05 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>14.38 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Glarus an</td>\n<td>9.08 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Ziegelbr\u00fccke an</td>\n<td>14.42 Uhr</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><p>Glarner-Bus Mittelland (Ennenda, Glarus, Riedern, Netstal, N\u00e4fels, Mollis): gem\u00e4ss Samstags-Fahrplan.</p><h2>\nKinderh\u00fctedienst\n</h2><p>Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9.00 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein K\u00fcnderh\u00fctedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Hinterland) und im Kindergarten L\u00f6wen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Unterland bis und mit Glarus) statt. F\u00fcr Einzelheiten verweisen wir auf die Inserate in der Presse.</p>","files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e1356a658cceb909d15cd26a0b2bd8e825229ccfd62020bfc9eaa441f33c36e2","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/8f8436620948938454a90b5e29dfcf28edeec26261d2d7e026f0ae12cba0ede7","audio_mp3":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e9e1c81de913306ca38254c9f715b612a7a9a6ae093a5a34a235203c58d03433","audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":13,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T08:56:16.338521+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Einf\u00fchrungsgesetzes zum Bundesgesetz \u00fcber den Strassenverkehr (Motorfahrzeugsteuer nach \u00f6kologischen Gesichtspunkten)","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird eine &#196;nderung des Einf&#252;hrungsgesetzes zum Bundesgesetz &#252;ber den Strassenverkehr (EG SVG) unterbreitet, mit welcher die Motorfahrzeugsteuer k&#252;nftig auch nach &#246;kologischen Gesichtspunkten mit einem Bonus-/Malus-System erhoben wird. Die Vorlage geht auf eine Motion der Gr&#252;nen zur&#252;ck, welche dies zusammen mit anderen Parteien in verschiedenen Vorst&#246;ssen forderte. Die &#214;kologisierung der Motorfahrzeugsteuer nimmt das mit geringem Verwaltungsaufwand umsetzbare Rabattmodell der Vereinigung der Strassenverkehrs&#228;mter (asa) auf:</p>\nEnergieeffiziente Motorfahrzeuge (vorl&#228;ufig Energieetikette A) k&#246;nnen bei Immatrikulation bis maximal drei Jahre ganz oder teilweise von der Motorfahrzeugsteuer befreit werden.\nWenig oder nicht energieeffiziente Neuwagen (z.B. Energieetikette F und G) k&#246;nnen mit einem unbefristeten Malus bis zu 30 Prozent der Motorfahrzeugsteuer belastet werden (ausgenommen Oldtimer).\nMassgebend ist die Energieetikette des Bundes f&#252;r Personenwagen.\nDer Hubraum bleibt Bemessungsgrundlage.\nSchwere Lastwagen werden nicht einbezogen.\nDer Regierungsrat kann Elektrofahrzeuge weiterhin von der Motorfahrzeugsteuer befreien.\nEr legt periodisch fest, f&#252;r welche Fahrzeugklassen welche Erm&#228;ssigung (Bonus) gew&#228;hrt bzw. welcher Zuschlag (Malus) erhoben wird und h&#228;lt dabei den Grundsatz der Saldoneutralit&#228;t ein.\n<p>Die Steuerausf&#228;lle von gesch&#228;tzt 400&#8217;000 Franken werden kompensiert durch geringe, aber unbefristete Zuschl&#228;ge auf Personenwagen der Effizienzkategorien F und G und auf Personenwagen, die &#252;ber keine Effizienzkategorie verf&#252;gen.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der &#196;nderung des EG SVG, welche das Erheben der Motorfahrzeugsteuer nach &#246;kologischen Gesichtspunkten bringt, zuzustimmen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Der Ab&#228;nderungsantrag Rothlin unterliegt dem Antrag des Landrates und der Regierung klar. In der Schlussabstimmung spricht sich das Volk f&#252;r den Antrag des Landrates und der Regierung aus.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/9449114ca5d2da40f7ebb85c8900fd56be73735d8883c9aaa73a5fffb33751cc"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Martin D\u00fcrst bezeichnet die \u00f6kologische Motorfahrzeugsteuer als Steuererleichterung f\u00fcr Wohlhabende. Sie sei nicht \u00f6kologisch, sondern bevorzuge nur die Leute, die ein neues Auto kaufen k\u00f6nnten. Weniger Verdienende k\u00f6nnten sich oftmals keinen neuen effizienten Wagen leisten. Ausserdem f\u00f6rdere die Steuer die Wegwerfgesellschaft. Denn es entstehe der Anreiz, alle drei Jahre ein neues Auto zu kaufen, um von der Erleichterung zu profitieren. D\u00fcrst verweist auch auf die Gel\u00e4ndefahrzeuge. Hier g\u00e4be es kaum Wagen der Klasse A, die als Zugfahrzeug taugten. Die effizienten Wagen, die daf\u00fcr geeignet seien, k\u00f6nne sich ein Normalverdiener kaum leisten.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martin D\u00fcrst","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/bb3e565e2474979b47b24d1bd651b9b36de339a9c70a2ff43ed83ad5dbc9f010"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Ronald H\u00e4mmerli beantragt wie sein Vorredner die Ablehnung der Vorlage. Der Kanton Glarus weise aufgrund der Topographie viele Gel\u00e4ndefahrzeuge auf. Im Handel seien aber kaum energieeffiziente Fahrzeuge zu finden, die bezahlbar\u00a0und zweckdienlich seien. Vom Bonus w\u00fcrden deshalb nur jene profitieren, welche sich diese teureren Autos auch leisten k\u00f6nnten. Ausserdem habe das Bonus-Malus-System keinen Einfluss auf den CO2-Ausstoss. Es werde h\u00f6chstens die B\u00fcrokratie ausgebaut.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Ronald H\u00e4mmerli","function":null,"place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/4f8d6118b7befc7e5700f3f91cb00e4ae9e8b95d0fdb012b35980a13d1903112"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Laut Mauro Sana handelt es sich bei der Vorlage um einen Kompromiss. Die Gr\u00fcnen h\u00e4tten eine weitergehende L\u00f6sung gew\u00fcnscht, sich dann jedoch hinter die Vorlage gestellt. Mit sparsamen Autos brauche man weniger Benzin und stosse weniger CO2 aus. Die \u00f6kologische Steuer sensibilisiere die Autok\u00e4ufer auf den \u00f6kologischen Aspekt. Bereits eingel\u00f6ste Autos seien von der Vorlage nicht betroffen. Sana kontert die Argumente seines Vorredners: Auch bei den Gel\u00e4ndewagen gebe es gen\u00fcgend Modelle, die energieeffizient seien.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Mauro Sana","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/13e324b6dc693a2e28f5fd54507147856fa654e80a3b82795c68950db970eced"}},{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Landrat Peter Rothlin beantragt die Streichung der Malus-Passage in der Vorlage. Die Fahrzeugsteuern im Kanton Glarus seien jetzt schon \u00fcberdurchschnittlich hoch. Eine zus\u00e4tzliche Besteuerung sei ungerecht, denn Inhaber st\u00e4rkerer Fahrzeuge w\u00fcrden heute schon mehr Steuern bezahlen als jene von schw\u00e4cheren. Die Steuerausf\u00e4lle, die bei fehlendem Malus in Kauf genommen werden m\u00fcssten, seien verkraftbar.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Peter Rothlin","function":"Landrat","place":"Oberurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/95c670b138070571ce9b22e3ddd7b461e8b9732414ac895a0464f2d054e421c9"}},{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Landrat Benjamin M\u00fchlemann spricht sich f\u00fcr die unver\u00e4nderte Vorlage aus. Sie sei durchdacht, einfach und gerecht. Der Malus f\u00fcr \u00abDreckschleudern\u00bb sei n\u00f6tig, damit die Eink\u00fcnfte bei der Motorfahrzeugsteuer nicht s\u00e4nken. So brauche es auch keine Steuererh\u00f6hung. Es gebe in allen Fahrzeugklassen Wagen mit der Ettikette A, so M\u00fchlemann. Auch bei grossen Autos existierten viele effiziente Modelle. Mit einem effizienten Auto k\u00f6nne man Geld sparen und CO2 vermindern. Das jemand wegen des Bonus alle drei Jahre ein neues Auto kaufe, sei nicht denkbar, daf\u00fcr sei der Anreiz zu klein.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Benjamin M\u00fchlemann","function":"Landrat","place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/1f996735898234488d3bbf39e95f2685fe72832dd797bfdfea0f7156641071cd"}},{"number":6,"state":"completed","text":"<p>Landrat Thomas Kistler vertritt als Pr\u00e4sident der zust\u00e4ndigen Landratskommission die Vorlage. Er betont, dass die Regelung nur f\u00fcr neu immatrikulierte Fahrzeuge gilt. Occasionen\u00a0\u2013 auch solche mit hohem Verbrauch\u00a0\u2013 seien nicht betroffen. Zudem sei im Landrat unbestritten gewesen, dass mit der Vorlage keine Steuersenkungen einher gehen sollen. Deshalb sei der Malus im Gesetz beizubehalten. Damit bleibe das Gesamtsteueraufkommen aus den Fahrzeugsteuern stabil.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Thomas Kistler","function":"Landrat","place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/6deb72c294673d7a84d80e0d9023d013652ccc6a7e34df70cb29385d7dd48418"}}]},{"number":12,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Totalrevision Sozialversicherungserlasse\nVorlage 1: Einf\u00fchrungsgesetz zum Bundesgesetz \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung\nVorlage 2: Einf\u00fchrungsgesetz zum Bundesgesetz \u00fcber die Invalidenversicherung\nVorlage 3: \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber Erg\u00e4nzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung\nVorlage 4: \u00c4nderung des Einf\u00fchrungsgesetzes zum Bundesgesetz \u00fcber Familienzulagen\nVorlage 5: \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber Erwerbsersatzleistungen f\u00fcr einkommensschwache Eltern","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird eine &#196;nderung verschiedener Sozialversicherungserlasse unterbreitet, mit welcher die kantonale Ausgleichskasse verselbstst&#228;ndigt und aus der Zentralverwaltung ausgegliedert wird. Es sind zudem Anpassungen an die neue Organisationsstruktur des Kantons vorzunehmen.</p>\n<p>Die kantonale Ausgleichskasse vollzieht im Auftrag des Bundes die AHV- und IV-Gesetzgebung, die Erwerbsersatzordnung und das Familienzulagengesetz in der Landwirtschaft. Die Kantone haben daf&#252;r eine selbstst&#228;ndige Anstalt des &#246;ffentlichen Rechts zu errichten. Die kantonale Ausgleichskasse verf&#252;gt &#252;ber rund 30 Mitarbeitende und wird von einer Kassenleiterin gef&#252;hrt. Nach geltendem Recht untersteht sie der Aufsicht des Departements Volkswirtschaft und Inneres und wird faktisch als Hauptabteilung gef&#252;hrt. Dies entspricht den Corporate-Governance-Grunds&#228;tzen nicht mehr. Die Revision vereinigt die drei &#246;ffentlich-rechtlichen Anstalten &#171;Ausgleichskasse Glarus&#187;, &#171;IV-Stelle Glarus&#187; und &#171;Familienausgleichskasse Glarus&#187; unter dem Namen &#171;Sozialversicherungen Glarus&#187;.</p>\n<p>Die Sozialversicherungen Glarus stehen unter der direkten und unmittelbaren Aufsicht des Bundes und seinen Weisungen, soweit sie nicht &#252;bertragene kantonale Aufgaben wahrnehmen. Die kantonale Aufsicht obliegt der Aufsichtskommission, die Oberaufsicht dem Regierungsrat. Er regelt die administrative Zuweisung zu einem Departement und w&#228;hlt die Aufsichtskommission. Dem f&#252;nf- bis siebenk&#246;pfigen Gremium geh&#246;rt eines seiner Mitglieder an. Die Kommissionsmitglieder m&#252;ssen &#252;ber Fachwissen verf&#252;gen, Kenntnisse aus verschiedenen Bereichen einbringen und einen guten Ruf haben. Sie haben die Beitragspflichtigen und die weiteren Versicherten angemessen zu vertreten. Alle Bereiche werden r&#228;umlich und f&#252;hrungstechnisch zusammengefasst. F&#252;r das Personal gilt das &#246;ffentliche Personalrecht des Kantons; es anzustellen ist Sache der Direktion.</p>\n<p>Die Sozialversicherungen Glarus werden aus der Staatsrechnung des Kantons ausgegliedert; sie unterstehen nicht mehr dem Finanzhaushaltrecht des Kantons und der erweiterten Aufsicht der Finanzkontrolle. Die Neuordnung kl&#228;rt Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen den Organen der Sozialversicherungen Glarus und dem Kanton und bringt mehr Rechtssicherheit.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag von Landrat und Regierung</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/1b592ee978baf07d0af2df3c3e846c7b9b59f966fbba5d7f63e5b1c239557524"},"vota":[]},{"number":11,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Einf\u00fchrungsgesetzes zum Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (Neuregelung Spitalfinanzierung und Spitalplanung/Nichtentrichten Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen, Pr\u00e4mienverbilligung direkt an Krankenversicherer/Pflegefinanzierung in Behinderteneinrichtungen)","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Vorlage zur &#196;nderung des Einf&#252;hrungsgesetzes zum Bundesgesetz &#252;ber die Krankenversicherung (EG KVG) umfasst drei Teile: Ein erster regelt Spitalfinanzierung und Spitalplanung neu. Im zweiten wird die vom KVG geforderte Direktzahlung der Pr&#228;mienverbilligung an die Krankenversicherer ab 2012 eingef&#252;hrt sowie eine neue Regelung bei Nichtbezahlung von Pr&#228;mien und Kostenbeteiligungen &#252;bernommen. Schliesslich erf&#228;hrt die Pflegefinanzierung bez&#252;glich Behinderteneinrichtungen eine &#196;nderung.</p>\n<p>Neuregelung Spitalfinanzierung und Spitalplanung</p>\n<p>Ab 2012 wird die station&#228;re Behandlung von Patientinnen und Patienten mit leistungsbezogenen Fallpauschalen abgegolten. Die Kantone m&#252;ssen die Leistungen f&#252;r die auf ihrem Kantonsgebiet wohnhaften Patienten unabh&#228;ngig vom Ort der Leistungserbringung mit mindestens 55 Prozent mitfinanzieren; die Krankenversicherer &#252;bernehmen den Rest. In den Fallpauschalen sind neben den Betriebskosten die Investitionskosten enthalten. Alle Spit&#228;ler m&#252;ssen ihre Investitionen damit in Zukunft aus den laufenden Ertr&#228;gen finanzieren. Entscheidend f&#252;r die Mitfinanzierungspflicht der Kantone ist die Aufnahme der betreffenden Einrichtung auf die Spitalliste eines Kantons. Die Versicherten k&#246;nnen f&#252;r ihre Behandlung unter jenen Spit&#228;lern frei w&#228;hlen, die auf der Spitalliste ihres Wohnkantons oder der Liste des Standortkantons aufgef&#252;hrt sind. Die Kantone m&#252;ssen aber weiterhin mit ihrer Spitalplanung die station&#228;re Spitalversorgung ihrer Bev&#246;lkerung sicherstellen. Die finanziellen Auswirkungen der ge&#228;nderten Spitalfinanzierung sind f&#252;r die Kantone und die Spit&#228;ler unklar. Die Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern laufen auf eidgen&#246;ssischer Ebene. F&#252;r die Kantone wird mit Mehrkosten gerechnet.</p>\n<p>Bei der Umsetzung wird auf Wiederholungen des Bundesrechts verzichtet. Durch die kantonale Mitfinanzierung inner- und ausserkantonaler Listenspit&#228;ler d&#252;rften die Krankenversicherer finanziell entlastet, durch die Mitfinanzierung der Investitionskosten aber st&#228;rker belastet werden. Die Zusatzversicherungen werden durch die Beteiligung der Kantone an einer ausserkantonalen Hospitalisation in einem Listenspital ebenfalls entlastet. Da Spitalfinanzierung und bedarfsgerechte, leistungsbezogene Spitalplanung eng zusammenh&#228;ngen, ist es sinnvoll, die kantonale Neuregelung als Gesamtpaket auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.</p>\n<p>Direktzahlung Pr&#228;mienverbilligung an Krankenversicherung, Pr&#228;mienausst&#228;nde</p>\n<p>Die Kosten&#252;bernahme von medizinischen Leistungen wird seit 2006 vom Krankenversicherer aufgeschoben, wenn die versicherte Person Pr&#228;mien trotz Mahnung nicht bezahlt und im Betreibungsverfahren bereits ein Fortsetzungsbegehren gestellt ist. Angesichts der drastischen Zunahme nicht bezahlter Pr&#228;mien und der wachsenden Zahl von Leistungssistierungen hob der Bund im M&#228;rz 2010 mit einer Gesetzesrevision den Leistungsaufschub auf. Der Versicherungsschutz bleibt f&#252;r s&#228;umige Pr&#228;mienzahler bestehen. Die Kantone werden verpflichtet, 85 Prozent der Forderungen &#252;ber uneinbringliche Pr&#228;mien zu decken. Die Krankenversicherer erstatten dem Kanton 50 Prozent des erhaltenen Betrags zur&#252;ck, sobald s&#228;mtliche Schulden der versicherten Person beglichen sind.</p>\n<p>Die Pr&#228;mienverbilligung wird neu in allen Kantonen einheitlich und &#252;ber ein standardisiertes Verfahren an die Krankenversicherer ausbezahlt. Die Kantone k&#246;nnen s&#228;umige Pr&#228;mienzahler auf einer Liste erfassen, auf die Leistungserbringer, Gemeinden und der Kanton Zugriff haben. Die Krankenversicherer schieben dann die Kosten&#252;bernahme f&#252;r medizinische Leistungen auf, bis die ausstehenden Pr&#228;mien bezahlt sind. Die Leistungserbringer gew&#228;hren bei erfassten s&#228;umigen Pr&#228;mienzahlern nur noch Notfallbehandlungen.</p>\n<p>Pflegefinanzierung in Behinderteneinrichtungen</p>\n<p>Die Neuordnung der Pflegefinanzierung macht keinen Unterschied zwischen Einrichtungen der station&#228;ren Altersbetreuung (Alters- und Pflegeheime) und Behinderteneinrichtungen. Offen ist aber, ob die Pflegefinanzierung auch f&#252;r Behinderteneinrichtungen angewandt werden soll. Dies ist von Interesse, weil die beiden Behinderteneinrichtungen Glarnersteg und Fridlihuus mit insgesamt 35 Betten auf der Pflegeheimliste stehen, also Betten f&#252;r eigentliche (krankheitsbedingte) Pflegef&#228;lle zur Verf&#252;gung stellen. Bei Anwendung der Pflegefinanzierung w&#228;ren die behinderten Versicherten berechtigt, KVG-Versicherungsleistungen zu beziehen. Mit der neuen Pflegefinanzierung ab 2011 h&#228;tten &#8211; im Gegensatz zur geltenden Regelung &#8211; die Gemeinden die Pflegerestkosten (rund 820&#8217;000 Fr./Jahr) zu tragen. Dies widerspr&#228;che dem Grundsatz, wonach der Kanton f&#252;r das Behindertenwesen zust&#228;ndig und zahlungspflichtig ist, und br&#228;chte den beiden Einrichtungen vor allem administrativ grosse Probleme, da bettweise unterschiedliche Finanzierungsmodelle anzuwenden w&#228;ren. F&#252;r Behinderteneinrichtungen soll deshalb nicht die Neuordnung der Pflegefinanzierung sondern ausschliesslich das Sozialhilfegesetz (und mit ihm die interkantonale Vereinbarung f&#252;r soziale Einrichtungen) gelten. Somit haben ausnahmsweise die Krankenversicherer die Beitr&#228;ge gem&#228;ss Krankenpflege-Leistungsverordnung an die versicherten Personen zu leisten und bleibt der Kanton (restkostenzahlungs)pflichtig.</p>\n<p>Im Landrat waren die Vorlagen im Grundsatz unbestritten. Diskutiert wurde, ob der Landrat oder der Regierungsrat &#252;ber die Einf&#252;hrung von Listen f&#252;r s&#228;umige Pr&#228;mienzahler zu entscheiden habe; die Kompetenz bleibt beim Regierungsrat. Der Landrat ist neu &#252;ber die vom Regierungsrat vorgenommene Spitalplanung zu orientieren.</p>\n<p>Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag von Landrat und Regierung.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/41c00c03c9d975979b232750b58ada4f4765265833cc8a21f9e10230761c939c"},"vota":[]},{"number":10,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T07:59:18.890258+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber die Wahlen und Abstimmungen an der Urne (Memorialsantrag auf \u00c4nderung von Art. 13)","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird eine &#196;nderung des Gesetzes &#252;ber die Wahlen und Abstimmungen an der Urne (Abstimmungsgesetz) unterbreitet. Mit der Vorlage wird auf Mehrfachausf&#252;llungen in Glarus Nord anl&#228;sslich der Landratswahlen 2010 reagiert. Zur Gew&#228;hrleistung der pers&#246;nlichen Stimmabgabe in den neuen Gemeindestrukturen wird an den &#214;ffnungszeiten der Abstimmungslokale festgehalten. Die Gemeinden haben zudem mehrere Urnenstandorte anzubieten, wobei sie aber bisherige Standorte, soweit sinnvoll, zusammenlegen d&#252;rfen.</p>\n<p>Vor allem ist die Stellvertretung deutlicher zu regeln. Der Begriff &#171;Stellvertretung&#187; war Anlass zu Missverst&#228;ndnissen; er wird gesetzlich auf den Botengang beschr&#228;nkt. Der Ausdruck &#171;Stimmabgabe&#187; (Art. 13 Abs. 1) bedeutet nicht, dass eine Drittperson f&#252;r Stimmberechtigte stimmen, also den Wahlzettel ausf&#252;llen darf. Es ist lediglich gestattet, neben dem eigenen maximal zwei zus&#228;tzliche Wahlzettel im Sinne eines Botenganges zur Urne zu bringen.</p>\n<p>Die Grunds&#228;tze zur Stimmabgabe werden verdeutlicht. Es wird unmissverst&#228;ndlich festgeschrieben, dass Stimmzettel nicht nur handschriftlich, sondern auch eigenh&#228;ndig ausgef&#252;llt werden m&#252;ssen. Eine Stellvertretung ist diesbez&#252;glich &#8211; auch im Einklang mit dem 2006 ge&#228;nderten Bundesrecht &#8211; ausgeschlossen. Einzige Ausnahme besteht bei schreibunf&#228;higen Personen. Diese k&#246;nnen f&#252;r die Stimmabgabe die Hilfe einer ebenfalls stimmberechtigten Vertrauensperson in Anspruch nehmen; die Stellvertretung ist aber auf dem Stimmrechtsausweis zu dokumentieren.</p>\n<p>Auf allen Stimmrechtsausweisen ist k&#252;nftig gem&#228;ss vorgedruckter Erkl&#228;rung mit Unterschrift zu best&#228;tigen, den Stimmzettel eigenh&#228;ndig ausgef&#252;llt zu haben. Die Erkl&#228;rung ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis dem Wahlb&#252;ro abzugeben oder der brieflichen Stimmabgabe beizulegen. Damit wird nochmals vor Augen gef&#252;hrt, dass das Stimm- und Wahlrecht ein h&#246;chstpers&#246;nliches demokratisches Recht ist, das selber ausge&#252;bt werden muss und die mit einem Memorialsantrag gestellte Forderung erf&#252;llt.</p>\n<p>Die Ung&#252;ltigkeitsgr&#252;nde werden entsprechend erg&#228;nzt: Ung&#252;ltigkeit nicht eigenh&#228;ndig ausgef&#252;llter Stimm- oder Wahlzettel, Ung&#252;ltigkeit aller Stimm- oder Wahlzettel bei Mehrfachausf&#252;llungen.</p>\n<p>Die Vorlage tr&#228;gt zudem gesamtschweizerischen Entwicklungen Rechnung. Wie in anderen Kantonen wird eine Kompetenz zur Durchf&#252;hrung von E-Voting-Versuchen, allerdings beschr&#228;nkt auf die Auslandschweizer, ins Gesetz aufgenommen; der Kanton wird sich an ihnen fr&#252;hestens ab 2012 beteiligen. F&#252;r die briefliche Stimmabgabe ist k&#252;nftig den Stimmunterlagen eine vorfrankierte R&#252;ckantwortsendung (Gesch&#228;ftsantwort) beizulegen. Der Regierungsrat kann nach Anh&#246;rung der Gemeinden zur Vereinheitlichung der brieflichen Stimmangabe erg&#228;nzende Bestimmungen erlassen.</p>\n<p>Im Landrat wurde eine intensive Diskussion gef&#252;hrt. Der Landrat ging, wie die vorberatende Kommission, weniger weit als der Regierungsrat, welcher die Stellvertretung g&#228;nzlich verbieten und bei schreibunf&#228;higen Personen Hilfe nur von Amtspersonen zulassen wollte. &#8211; Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag von Landrat und Regierung und lehnt damit auch einen Ab&#228;nderungsantrag ab.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/a7afd46e0be3bb4752a0961fbac89877e7c17252f04aa7697a359e87269dddc6"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Landrat Fridolin Hunold spricht sich f\u00fcr die Ablehnung des Antrages der Glarner Jungfreisinnigen aus. Zwar verfolge der Antrag ein gutes Ziel, n\u00e4mlich mit der Einf\u00fchrung des E-Votings f\u00fcr alle eine bessere Stimmbeteiligung zu erreichen. Die Sicherheitsbedenken w\u00fcrden aber \u00fcberwiegen. Er fordert, dass zun\u00e4chst die Erfahrungen nach der Einf\u00fchrung des E-Votings bei Auslandschweizern ausgewertet werden m\u00fcsse. Er beantragt der Landsgemeinde die Annahme der urspr\u00fcnglichen Vorlage.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Fridolin Hunold","function":"Landrat","place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/2592d119ade9ded2cbac70841782eae2a586ace3068c327a3fa52ad5c35a2282"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Olga Shostak stellt namens der Jungfreisinnigen den Antrag, allen Stimmb\u00fcrgern die elektronische Stimmabgabe zu erm\u00f6glichen. Das sogenannte E-Voting solle nicht nur Auslandschweizern offenstehen. In den Kantonen, wo Pilotprojekte existierten, h\u00e4tten sich diese bew\u00e4hrt. Mit dem E-Voting w\u00fcrde man junge W\u00e4hler ansprechen. Ein weiteres Argument f\u00fcr Shostak: Wenn das E-Voting auf nationaler Ebene k\u00e4me, h\u00e4tte der Kanton bereits ein Gesetz.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Olga Shostak","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/56d66e0f5344037ba8be097e9917af0e75929aa6c17bfd60f5c7a2cbf72b7f83"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Laut Regierungsr\u00e4tin Christine Bickel hat man das E-Voting f\u00fcr alle bewusst noch nicht ins Abstimmungsgesetz aufgenommen, da eine Totalrevision anstehe. Mit dem vorliegenden Gesetz werde alles, was unklar war, klar. Deshalb beantragt sie unver\u00e4nderte Zustimmung.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Christine Bickel","function":"Regierungsr\u00e4tin","place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/fc565f93cc365c16b37429ad4ca49bb0ce2a918de33526514cec5ff83eb78400"}}]},{"number":9,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Memorialsantrag \u201eSchaffung eines Fonds f\u00fcr Investitionen im \u00f6ffentlichen Verkehr\u201c\n(2. Zwillingsmemorialsantrag zum Glarner \u00f6V)","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Antrag fordert eine Finanzierungsvorschrift und eine &#220;bergangsbestimmung im Gesetz &#252;ber den &#246;ffentlichen Verkehr (&#246;V-Gesetz). Investitionen des Kantons f&#252;r den &#246;V, f&#252;r die Nahtstellen zum &#252;brigen Verkehr und Aktionen im Mobilit&#228;tsmarketing sollen durch einen Fonds finanziert werden. Der Fonds sei mit mindestens 4 Millionen Franken j&#228;hrlich zu speisen aus Kantonsanteilen der Leistungsabh&#228;ngigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), aus dem geografisch-topografischen Lastenausgleich des Bundes und aus allgemeinen Staatsmitteln. Die &#220;bergangsbestimmung sieht die Speisung erstmals im Jahr nach Annahme des Memorialsantrages vor.</p>\n<p>Der Memorialsantrag ist aus folgenden Gr&#252;nden abzulehnen:</p>\nDie Finanzierung von Verkehrsmassnahmen &#252;ber einen Mobilit&#228;tsfonds wurde bereits mit dem Richtplan verworfen. Mobilit&#228;tsmassnahmen sind mit einem umfassenden Finanzierungskonzept (und nicht mit einem isolierten &#246;V-Fonds) umzusetzen.\nSpezialfinanzierungen sind finanzhaushalttechnisch problematisch, weil sie zu einer Ungleichbehandlung der staatlichen Aufgaben f&#252;hren. Von ihnen geregelte Aufgabengebiete sind normalerweise nicht den f&#252;r den allgemeinen Haushalt geltenden Budgetrestriktionen unterworfen und dadurch bevorzugt. Dieses &#171;K&#228;sseliwesen&#187; f&#252;hrt zu einer Fehlzuweisung &#246;ffentlicher Mittel und schr&#228;nkt die Budgetflexibilit&#228;t ein.\nDas neue Rechnungsmodell HRM2 reduziert Spezialfinanzierungen, ja es verbietet die Zweckbindung von Hauptsteuern, was aber die Bausteuer etwas aufweicht.\nDie Finanzierung aus der LSVA und dem geografisch-topografischen Lastenausgleich ist problematisch, da die Beitr&#228;ge bei letzterem nicht auf l&#228;ngere Zeit gesichert sind und nur ein &#220;berschuss aus der Strassenrechnung (und nicht die LSVA) f&#252;r die Speisung des Fonds verwendet werden d&#252;rfte.\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag &#171;Schaffung eines Fonds f&#252;r Investitionen im &#246;ffentlichen Verkehr&#187; abzulehnen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde verwirft den &#214;V-Fonds ziemlich deutlich.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/9a6b07df9aba7b70f9acfa714116391ec261abf55269338cf53e8a0032f7308f"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Landrat Martin Bilger beantragt die Annahme des Memorialsantrags. Er weist darauf hin, dass der geforderte Fonds die Basis f\u00fcr den Ausbau des \u00d6V in den n\u00e4chsten Jahren sein soll. Die Finanzierung von speziellen Projekten \u00fcber Fonds sei schon fast Tradition und ein Erfolgsmodell. Die Staatskasse k\u00f6nne sich die \u00c4ufnung eines \u00d6V-Fonds auch kurzfristig leisten. Er argumentiert, dass im Richtplan der Strassenverkehr gleichberechtigt zum \u00d6V dargestellt wird. Letztes Jahr habe man einen Millionenkredit f\u00fcr die Projektierung der Umfahrungsstrasse gesprochen. Nun sei der \u00f6ffentliche Verkehr an der Reihe.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martin Bilger","function":"Landrat","place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/9409b0a7dbe5894384e5ca8571540e41bf8f6d8cef8d010806dcae92d82f8748"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Emil K\u00fcng spricht sich im Namen der zust\u00e4ndigen Landratskommission gegen den \u00d6V-Fonds aus. Solche Fonds w\u00fcrden die Budgetfreiheit einschr\u00e4nken. Der Kanton solle alle seine Aufgaben gleichwertig behandeln und nicht eine einzelne Aufgabe favorisieren. Heikel sei auch die vorgesehene Speisung des Fonds mit LSVA-Geldern. Diese seien f\u00fcr die Strassen bestimmt.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Emil K\u00fcng","function":null,"place":"Obstalden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/4d91e571c0886fe5d9a339ccb358b48db5186885860bba97546daafdb62b64fa"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Regierungsrat Rolf Widmer beantragt die Ablehnung des Memorialsantrags. Die vorgesehenen vier Fonds-Millionen m\u00fcssten bei Annahme auf jeden Fall gezahlt werden. Dies sei problematisch, da das Gesetz auch dann gilt, wenn der \u00d6V gar keine Mittel ben\u00f6tigt oder wenn es dem Kantonshaushalt schlecht geht. Derzeit k\u00f6nne der Landrat flexibel Gelder f\u00fcr den \u00d6V sprechen oder entziehen. Diese Flexibilit\u00e4t soll beibehalten werden. Dies sei wichtig f\u00fcr die F\u00fchrung des Staatshaushaltes. Ausserdem seien Spezielfinanzierungen nur in Ausnahmef\u00e4llen vorgesehen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf Widmer","function":"Regierungsrat","place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/43d1e9b33440343cbb98167fca5f7c91ae8f4f97c4f3de5747b198c4b08d8534"}}]},{"number":8,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T08:59:52.279636+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Memorialsantrag \u201eGlarner \u00f6V mit integralem Halbstundentakt und Anschluss in Ziegelbr\u00fccke ans \u00fcberregionale Bahnnetz\u201c\n(1. Zwillingsmemorialsantrag zum Glarner \u00f6V)","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Antragstellenden fordern mit einer &#196;nderung des Gesetzes &#252;ber den &#246;ffentlichen Verkehr (&#246;V-Gesetz) statt des vorgesehenen grunds&#228;tzlichen Stundentakts einen integralen Halbstundentakt: Die Anschl&#252;sse an die angrenzenden Verkehrsnetze sowie die rasche Erreichbarkeit ausserkantonaler zentraler Orte seien nicht bloss zu verbessern, sondern sp&#228;testens bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 sicherzustellen.</p>\n<p>Der vom Landrat verabschiedete Richtplan Sachbereich Verkehr behandelt das Verkehrssystem als Ganzes. Es geht nicht nur um Infrastrukturprojekte und deren Auswirkungen, sondern auch um den Betrieb bestehender Anlagen und Systeme. &#214;V, motorisierter Individualverkehr und Langsamverkehr werden als gleichwertig behandelt. Insbesondere die &#246;ffentlichen Strassen werden von allen Verkehrstr&#228;gern genutzt. Die Rahmenbedingungen zur Verbesserung und Erweiterung des Angebots sind im Richtplan formuliert:</p>\nDank der Durchmesserlinie in Z&#252;rich ab 2014 wird der GlarnerSprinter st&#252;ndlich bis Schwanden verkehren. Mit Umsteigen auf den Interregio in Ziegelbr&#252;cke nach Z&#252;rich ergibt sich auf den Hauptlinien ein Halbstundentakt.\nBei den Buslinien ist ein Halbstundentakt, sofern wirtschaftlich sinnvoll, m&#246;glich.\nZwischen Schwanden und Linthal ist ein Halbstundentakt ohne bauliche Massnahmen nur alternierend mit dem Bus m&#246;glich.\nNicht m&#246;glich ist ein Halbstundentakt Ziegelbr&#252;cke&#8211;M&#252;hlehorn, auch nicht mit der S-Bahn St. Gallen (Einspurstrecke M&#252;hlehorn&#8211;Tiefenwinkel).\nF&#252;r Bilten muss bis 2014 eine neue L&#246;sung gefunden werden (S2 nur noch st&#252;ndlich).\n<p>Die im Memorialsantrag enthaltenen Forderungen nimmt der Richtplan zum grossen Teil vorweg. Ein integraler Halbstundentakt Schwanden&#8211;Linthal auf der Schiene, schlanke Anschl&#252;sse nach Z&#252;rich, Uznach&#8211;Rapperswil und Sargans (inkl. Bedienung von M&#252;hlehorn) f&#252;hrten jedoch zu erheblichen Mehrkosten f&#252;r Infrastrukturmassnahmen. Das Umsetzen des Memorialsantrags bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 w&#228;re nicht m&#246;glich. Erweiterungen sind zudem vom Landrat und allenfalls von der Landsgemeinde zu beschliessen, unabh&#228;ngig von der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung. Sie m&#252;ssten zudem finanzierbar sein.</p>\n<p>Der Landrat sprach sich gegen eine Verankerung des integralen Halbstundentaktes im &#246;V-Gesetz aus. Er unterst&#252;tzte die pragmatische Linie des Regierungsrates, der via Richtplan Sachbereich Verkehr das Mach- und Finanzierbare einf&#252;hren will, wozu im Grundsatz auch der Halbstundentakt geh&#246;re. Eine Verschiebung des Memorialsantrages auf die Landsgemeinde 2012 lehnte er ab; an dieser Landsgemeinde werden eine Vorlage zur Einf&#252;hrung des Halbstundentaktes und der Beitritt zu einem Verkehrsverbund zu behandeln sein.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag abzulehnen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Zuerst wird &#252;ber den Antrag Stucki zur Verschiebung des Gesch&#228;fts auf die n&#228;chste Landsgemeinde abgestimmt. Dies verwirft das Volk klar.</p>\n<p>Bei der Abstimmung &#252;ber den Halbstundentakt wird es knapper. Das Volk lehnt den Memorialsantrag ab.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/1b9ae33f5619eb75e8af71cfe122fffcb523abd193c77bd1ce13e90d3bed512f"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Thomas Kistler beantragt als Unterzeichner des Antrags Zustimmung zu beiden Punkten. Der Kanton brauche endlich einen Halbstundentakt, wie er in der ganzen Schweiz \u00fcblich sei. Dabei d\u00fcrfe der Halbstundentakt nicht in Schwanden aufh\u00f6ren. Man k\u00f6nne nicht nur immer sagen, man m\u00fcsse etwas f\u00fcr Glarus S\u00fcd tun, ohne zu handeln. Wie wichtig das Anliegen f\u00fcr Glarus S\u00fcd sei, zeige die Zustimmung des Gemeinderats zum Antrag. Der Halbstundentakt biete dem Tourismus eine grosse Chance, so Kistler. Mit dem Halbstundentakt k\u00f6nne man beim \u00f6ffentlichen Verkehr eine gr\u00f6ssere Nachfrage generieren und dessen Anteil an der Mobilit\u00e4t steigern.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Thomas Kistler","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/80bcd0e77ff701792b4ef305d261e4906f4d7f5346a6eacc9754bf8cf12a173c"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Thomas V\u00f6geli beantragt die Ablehnung des Halbstundentakts. Er kenne als Pendler sowohl Vor- wie auch Nachteile des \u00d6V. Er kommt zum Schluss, dass der Halbstundentakt die Nachteile des \u00d6V nicht aufzuheben vermag und diesen deshalb nicht attraktiver macht. Autofahrer w\u00fcrden weiterhin mit dem Auto pendeln, auch wenn der Memorialsantrag angenommen w\u00fcrde.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Thomas V\u00f6geli","function":null,"place":"R\u00fcti","political_affiliation":null,"picture":"/storage/033a7ca31ce8642abf12e113b7a64f1815cf392ecf559a077d80865eebc3b2d2"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Ueli N\u00e4geli betont, dass der Kanton beim \u00d6V den Anschluss an die Nachbarkantone nicht verpassen d\u00fcrfe. Diese w\u00fcrden den \u00d6V momentan durch verschiedene Projekte attraktiver machen. Deshalb m\u00fcsse auch der Kanton Glarus jetzt etwas machen und nicht sp\u00e4ter. Beim Antrag handle es sich um ein gutes, modernes Konzept, das auch dem Tourismus zugute komme.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Ueli N\u00e4geli","function":null,"place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/1c0c1bbabf3168424f550cf05702569bfea246245829f9f1d964f378c192279d"}},{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Hansj\u00f6rg Stucki stellt einen R\u00fcckweisungsantrag f\u00fcr die Traktanden 8 und 9. Das Gesch\u00e4ft soll an der Landsgemeinde 2012 behandelt werden. Bis dahin soll der Kanton eine \u00d6V-Konferenz einberufen, um die Thematik umfassend zu behandeln. Eine breite Vernehmlassung soll stattfinden. Er begr\u00fcndet seinen R\u00fcckweisungsantrag damit, dass\u00a0das Traktandum ungen\u00fcgend vorbereitet sei. Die Kostenfolge sei unbekannt. Das \u00d6V-Thema sei aber zu wichtig, um es an dieser Landsgemeinde deswegen einfach abzulehnen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hansj\u00f6rg Stucki","function":null,"place":"Oberurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/3271384de17d778cc0a23e2492dea1c2b92938db782bd0497500bd928fffa6f4"}},{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Lisa Marti benutzt den \u00d6V als Kantisch\u00fclerin aus Glarus S\u00fcd t\u00e4glich, wie sie sagt. Die Sch\u00fcler, die auf den \u00d6V angewiesen seien, h\u00e4tten das Problem, dass sie oftmals vor oder nach der Schule eine halbe Stunde auf den Zug warten m\u00fcssten. Dieses Problem w\u00fcrde durch den Zwillingsmemorialsantrag gel\u00f6st. Im Kanton Glarus k\u00f6nne man mit dem \u00d6V nicht flexibel sein, sagt sie. Deshalb w\u00fcrden viele das Auto benutzen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Lisa Marti","function":null,"place":"Engi","political_affiliation":null,"picture":"/storage/15464972c677d5a18e42c5798b01f23b5558d97bac49c942173a3a7afef0485e"}},{"number":6,"state":"completed","text":"<p>Andreas Schlittler macht sich im Namen des Pendlervereins f\u00fcr die Annahme des Halbstundentaktes stark. Er h\u00e4lt fest, dass eine Verbesserung des \u00d6V-Angebots f\u00fcr die Berufspendler existenziell sei. Nach zehn Jahren Kampf f\u00fcr einen verbesserten \u00d6V sei es nun Zeit, den Schritt zu machen und den Memorialsantrag anzunehmen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Andreas Schlittler","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/f6840002607f1b9fcce2854d47c5dbf603bdef23a2fa069f83f6bed8be080f56"}},{"number":7,"state":"completed","text":"<p>Emil K\u00fcng spricht f\u00fcr die vorberatende Landratskommission. Bei den Zwillingsantr\u00e4gen handle es sich um keine Kompromissl\u00f6sung, sondern um einen Grundsatzentscheid. Er pl\u00e4diert f\u00fcr einen machbaren und angemessenen Ausbau des \u00f6ffentlichen Verkehrs, wie es die Regierung plane. Das Volk solle nein sagen zu einer starren gesetzlichen Regelung. Damit sage man nicht nein zum \u00d6V. Denn bereits an der n\u00e4chsten Landsgemeinde k\u00f6nne wieder \u00fcber den \u00d6V entschieden werden. K\u00fcng spricht sich denn auch auch gegen die Verschiebung des Gesch\u00e4fts aus.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Emil K\u00fcng","function":null,"place":"Obstalden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/0f74bd6fd96bacb0ad64d5a8a9fa075d40b54b8eaeb58b301ac86538e35c49ad"}},{"number":8,"state":"completed","text":"<p>Landesstatthalter Andrea Bettiga beantragt die Ablehnung des Memorialsantrages. Er weist darauf hin, dass seit 1990 viel in den kantonalen \u00d6V investiert wurde. Der Memorialsantrag gehe nun aber zu weit, zu viele Fragen (Kosten) seien noch offen. Zudem w\u00fcrden die Urheber offene T\u00fcren einrennen, die Regierung plane bereits Verbesserungen im \u00d6V. Ein bedarfsgerechter Halbstundetakt ist angedacht.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Andrea Bettiga","function":"Landesstatthalter","place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/4620611fc2a1049bb058aa75c280c1e0171fd8e703998ee68b0678debefe0e95"}}]},{"number":7,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T08:58:09.476162+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Steuergesetzes (Memorialsantrag \"Abschaffung der Pauschalbesteuerung f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder\")","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird eine &#196;nderung des Steuergesetzes unterbreitet, mit welcher Bundesvorgaben umgesetzt (Abzug von Zuwendungen an politische Parteien, Besteuerung von Grundst&#252;ckgewinnen ausserkantonaler juristischer Personen) und politische Vorst&#246;sse behandelt werden (Motion zur Erh&#246;hung des Abzugs f&#252;r Kinderfremdbetreuungskosten, Memorialsantrag zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung f&#252;r Ausl&#228;nderinnen und Ausl&#228;nder).</p>\n<p>Memorialsantrag &#171;Abschaffung der Pauschalbesteuerung f&#252;r Ausl&#228;nderinnen und Ausl&#228;nder&#187;</p>\n<p>Die Gr&#252;nen reichten 2010 einen Memorialsantrag zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung f&#252;r Ausl&#228;nderinnen und Ausl&#228;nder ein, da die Besteuerung nach dem Aufwand ungerecht sei, den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf&#228;higkeit verletze und den ausl&#228;ndischen Staaten Steuersubstrat entziehe. &#8211; Die Pauschalbesteuerung hat f&#252;r den Kanton fiskalische und volkswirtschaftliche Bedeutung. F&#252;nf pauschalbesteuerte Personen bezahlten 2010 insgesamt rund 450&#8217;000 Franken Steuern. Diese Steuerbelastung basiert auf einem durchschnittlichen steuerbaren Einkommen von etwa 300&#8217;000 Franken und einem durchschnittlichen steuerbaren Verm&#246;gen von etwa 4 Millionen Franken. Die Pauschalbesteuerten leisten einen &#252;berproportional grossen finanziellen Beitrag an die Infrastruktur und beanspruchen die Dienstleistungen des Kantons und der Gemeinden nur in geringem Mass. Zudem haben sie dem einheimischen Gewerbe Auftr&#228;ge verschafft. Landesweite Abkl&#228;rungen der Eidgen&#246;ssischen Steuerverwaltung lassen einen Besch&#228;ftigungseffekt von 20 mit der Pauschalbesteuerung indirekt zusammenh&#228;ngenden Stellen im Kanton errechnen. Auf Bundesebene sind Bestrebungen im Gange, um die Besteuerungsgrundlagen zu erh&#246;hen und mehr Steuereinnahmen von ihnen zu erhalten. &#8211; Der Kanton Glarus lehnte sich immer an die Bundesl&#246;sung an. Sie ist dem Alleingang vorzuziehen, ansonsten droht nach der Erfahrung im Kanton Z&#252;rich ein Wegzug der Pauschalbesteuerten, was Steuerausf&#228;lle br&#228;chte, die konsequenterweise kompensiert werden m&#252;ssten.</p>\n<p>Erh&#246;hung Abzug Kinderfremdbetreuungskosten</p>\n<p>Eine Motion der FDP-Landratsfraktion will die Abz&#252;ge pro fremd betreutes Kind unter zw&#246;lf Jahren auf maximal 10&#8217;000 Franken erh&#246;hen; die Landsgemeinde beschloss 2006 einen Sozialabzug von maximal 3000 Franken. Etwas mehr als ein Prozent aller Steuerpflichtigen machten davon Gebrauch, der Steuerausfall von 75&#8217;000 Franken ist im Vergleich zum Gesamtsteueraufkommen von 115 Millionen Franken marginal. Bei der direkten Bundessteuer gilt ab laufendem Jahr eine Entlastung bis h&#246;chstens 10&#8217;000 Franken f&#252;r die Drittbetreuung jeden Kindes, welches das 14. Altersjahr noch nicht erreicht hat. Das kantonale Steuergesetz soll daran angepasst werden. Es wird mit einem Steuerausfall f&#252;r Kanton und Gemeinden von 175&#8217;000 Franken gerechnet.</p>\n<p>&#196;nderung des Steuergesetzes aufgrund von Bundesvorgaben</p>\n<p>Die Teilbesteuerung der Dividenden f&#252;r qualifizierte Beteiligungen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung &#8211; im Kanton Glarus seit 1. Januar 2007 in Kraft &#8211; muss an die Unternehmenssteuerreform II angepasst werden. &#8211; Das Bundesgesetz &#252;ber die steuerliche Abzugsf&#228;higkeit von Zuwendungen an politische Parteien gestattet es, Mitgliederbeitr&#228;ge und Zuwendungen an politische Parteien bis zu 10&#8217;000 Franken pro Steuererkl&#228;rung von den Eink&#252;nften abzuziehen. Die Kantone haben es innert zwei Jahren nachzuvollziehen. &#8211; Gewinne aus der Ver&#228;usserung von Grundst&#252;cken juristischer Personen, die im Kanton lediglich wegen ihres Grundeigentums steuerpflichtig sind, d&#252;rfen aufgrund neuer bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht mehr der Grundst&#252;ckgewinnsteuer unterliegen. Der Gewinnsteuersatz f&#252;r Vereine, Stiftungen und &#252;brige juristische Personen sowie Anlagefonds mit direktem Grundbesitz wird reduziert. Die sehr bescheidenen Steuerausf&#228;lle sind mangels Anhaltspunkten nicht zu beziffern.</p>\n<p>Der Landrat diskutierte die Pauschalbesteuerung und die Abzugsh&#246;he f&#252;r Kinderfremdbetreuungskosten kontrovers. Er empfiehlt, die Abschaffung der Pauschalbesteuerung abzulehnen. Hingegen unterst&#252;tzt er den regierungsr&#228;tlichen Vorschlag, wie der Bund einen Abzug von maximal 10&#8217;000 Franken pro fremd betreutes Kind bis 14 Jahren zu gew&#228;hren; die Kommission hatte nur 5000 Franken vorgeschlagen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt nach dreimaligem Abstimmen dem Landrat und der Regierung und erh&#228;lt die Pauschalbesteuerung bei.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/867f7af01348c811de7cc5fa586b34cf609d4e1e5ee97f6f24069fbff5f0e113"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Landr\u00e4tin Myrta Giovanoli beantragt im Namen der Gr\u00fcnen die Abschaffung der Pauschalbesteuerung f\u00fcr Ausl\u00e4nder im Kanton Glarus. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, dass auch Ausl\u00e4nder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit besteuert werden\u00a0\u2013 so wie die Schweizer B\u00fcrger auch. Ausserdem sei die Pauschalbesteuerung der einzige Grund, weshalb sich die Ausl\u00e4nder hier niederlassen w\u00fcrden. Sie w\u00fcrden sich nicht unbedingt am Leben hier beteiligen. W\u00fcrde die Pauschalbesteuerung abgeschafft, w\u00fcrden sie wegziehen. Das sei aber nicht schlimm, da die Eink\u00fcnfte aus den Pauschalbesteuerten lediglich 0,5 Prozent des gesamten Steueraufkommens ausmachen w\u00fcrden.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Myrta Giovanoli","function":"Landr\u00e4tin","place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ac778ec85f3ca2137df9ead8ee0c2a86d0e847f47f9c92265efe57be01e8059d"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Marius Twerenbold verweist auf den Kanton Z\u00fcrich: Dort h\u00e4tten die reichen Ausl\u00e4nder nach der Abschaffung der Pauschalbesteuerung sofort die Koffer gepackt. Auch die f\u00fcnf Glarner Pauschalbesteuerten w\u00fcrden wohl den \u00abAusgang\u00bb aus dem Kanton schnell finden. Nebst den Steuern, welche die Reichen dem Kanton br\u00e4chten, w\u00fcrden sie auch \u00fcberdurchschnittlich viel investieren. Davon profitierten etwa die Bauwirtschaft oder die Detaillisten. 20 Arbeitsstellen hingen \u00fcberdies direkt von den Pauschalbesteuerten ab. Um den Wegzug eines Pauschalbesteuerten zu kompensieren, brauche es sechs neue Durchschnitts-Steuerzahler, so Twerenbold.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Marius Twerenbold","function":null,"place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/742e2e74a8814a87edb9547ddaee75936b831b31e79876bbc7d49d7d820e10e2"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Marco Kistler beantragt die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Er argumentiert, dass nur die Superreichen, also jene, die ohnehin schon genug h\u00e4tten, von der Pauschalbesteuerung profitieren w\u00fcrden. Es sei ein Unding, dass zugunsten dieser Superreichen gar eigene Gesetze geschaffen w\u00fcrden. Es gebe keine Gr\u00fcnde f\u00fcr die Bevorteilung von Verm\u00f6genden gegen\u00fcber \u00abNormalsterblichen\u00bb. Auf genau jene m\u00fcsse man aber die Politik ausrichten, weil diese den Staat brauchen w\u00fcrden\u00a0\u2013 im Gegensatz zu den Superreichen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Marco Kistler","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/834110b91f8024b5050b38ccef2624fb25c4debf497b5c39ace894d2b43d0842"}},{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Laut Fabian Figi hat die Pauschalbesteuerung keinen allzu grossen Stellenwert, da es momentan nur um f\u00fcnf Personen im Kanton geht. Man solle diese beibehalten findet er. In Z\u00fcrich h\u00e4tten nach der Abschaffung der Pauschalbesteuerung 50 Prozent der Betroffenen den Kanton verlassen. Dies w\u00fcrde auch Glarus drohen. Die Pauschalbesteuerung biete die Chance, noch mehr gute Steuerzahler anzulocken, betont er. Dies sei ein Standortvorteil gegen\u00fcber Z\u00fcrich, den man nicht preisgeben solle.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Fabian Figi","function":null,"place":"Betschwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/f19eec96cd95133221fe5eb83819e3d3d40f79233f6c8a02baabfbea2bb51cee"}},{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Hans-J\u00f6rg Marti beantragt die Ablehnung des Memorialsantrags. Es gebe klare gesetzliche Grundlagen f\u00fcr Pauschalbesteuerungsabkommen mit Ausl\u00e4ndern, von Willk\u00fcr k\u00f6nne keine Rede sein. Ausserdem w\u00fcrde mit der Abschaffung nicht mehr Einkommenssteuern in die Kantonskassen fliessen, da Pauschalbesteuerte per Definition nicht in der Schweiz erwerbst\u00e4tig sein d\u00fcrfen. Auch m\u00fcsse man die Tatsache miteinbeziehen, dass die Pauschalbesteuerten auch einen volkswirtschaftlichen Einfluss h\u00e4tten\u00a0\u2013 sie w\u00fcrden viel Geld hier ausgeben.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hans-J\u00f6rg Marti","function":null,"place":"Nidfurn","political_affiliation":null,"picture":"/storage/b70b8919d6fa7bd4dec44254a0e4408c352f438d2fb1234042df034448ed4aa1"}},{"number":6,"state":"completed","text":"<p>Karl Stadler Schw\u00e4ndi, bezeichnet die Pauschalbesteuerung als ungerecht. Man brauche das Geld daraus f\u00fcr die Kantonsfinanzen nicht. Der Kanton k\u00f6nnte den Wegfall der Gelder verkraften. Mit der Pauschalbesteuerung mache man sich abh\u00e4ngig von einigen reichen Ausl\u00e4ndern\u00a0\u2013 wozu das f\u00fchren k\u00f6nne, habe man bereits bei den Holdings gesehen. Die Glarner Steuern seien auch ohne Pauschalbesteuerung konkurrenzf\u00e4hig, findet er zudem.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Karl Stadler","function":null,"place":"Landrat","political_affiliation":null,"picture":"/storage/d429013b36f032a9cc40fe33b4858ecfd2229d14488a2ddf246c883d3df57501"}},{"number":7,"state":"completed","text":"<p>Regierungsrat Rolf Widmer argumentiert f\u00fcr die Ablehnung des Memorialsantrags. Er h\u00e4lt fest, dass die Pauschalbesteuerung nicht nur f\u00fcr Superreiche in Frage kommt. Die gesetzlichen Grundlagen sind bekannt. Ausserdem seien die Pauschalbesteuerten keine Steuerfl\u00fcchtlinge, da diese ihr Einkommen im Ausland auch dort versteuern. Er verstehe, dass das Volk eine gewisse Ungerechtigkeit sehe. Doch k\u00f6nne das Problem nicht auf kantonaler Ebene gel\u00f6st werden, weil so das Problem nur verlagert w\u00fcrde. Der Bund sei in dieser Sache aktiv geworden.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf Widmer","function":"Regierungsrat","place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/43b36d6d1f24da9228997cfe8c4ba81377bada92fd79212205ecb7ea06c15ee5"}},{"number":8,"state":"completed","text":"<p>Thomas Kistler votiert als Pr\u00e4sident der zust\u00e4ndigen Landratskommission gegen die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Eine Mehrheit des Landrates bef\u00fcrchte einen Wegzug von reichen Ausl\u00e4ndern und damit finanzielle Einbussen. Nebst den Steuern w\u00fcrden die Pauschalbesteuerten auch durch ihre Ausgaben Geld in den Kanton bringen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Thomas Kistler","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ca62f64e9e1413b8748d0e9849b77b2174ff6d7b526e15379a12b1c654eb2901"}}]},{"number":6,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber die \u00f6ffentliche Sozialhilfe\nB. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber Erg\u00e4nzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung","memorial_page":null,"overview":"<p>Die &#196;nderung des Sozialhilfegesetzes will verhindern, dass Heimbewohner durch ungedeckte Heimkosten Sozialhilfe beanspruchen m&#252;ssen, und das kantonale Gesetz &#252;ber Erg&#228;nzungsleistungen zur AHV und IV (Erg&#228;nzungsleistungsgesetz) ist an die Neuordnung der Pflegefinanzierung anzupassen.</p>\n<p>Mit der Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens haben die Gemeinden ungedeckte Heimkosten zu tragen. Dies kann dazu f&#252;hren, dass Heimbewohner, die nur einen kleinen Teil der Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln zu bestreiten verm&#246;gen, Sozialhilfe beanspruchen m&#252;ssen, weil sie zun&#228;chst ungedeckte Heimkosten zu begleichen haben und deswegen die pers&#246;nlichen Auslagen nicht mehr bezahlen k&#246;nnen. K&#252;nftig soll ihnen in solchen F&#228;llen ein vom Regierungsrat festzulegender Betrag zustehen, welchen sie vorab f&#252;r pers&#246;nliche Auslagen verwenden d&#252;rfen. Damit kann Sozialhilfeabh&#228;ngigkeit vermieden werden. &#8211; Zudem ist zu verhindern, dass die Gemeinden ungedeckte Heimkosten zu tragen haben, weil Heimbewohner ihnen zustehende Forderungen nicht geltend machen.</p>\n<p>Am 1. Januar 2011 tritt die bundesrechtliche Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft. Sie begrenzt unter anderem die von Alters- und Pflegeheimbewohnern zu tragenden Pflegekosten. Die nach Abzug der Krankenkassenleistungen verbleibende Restfinanzierung der Heimpflege obliegt ebenfalls den Gemeinden. Damit werden Gemeindeaufwendungen von den &#171;ungedeckten Heimkosten&#187; auf die Restfinanzierung der Pflege umgelagert. Diese Neuordnung bedingt Anpassungen des Erg&#228;nzungsleistungsgesetzes in Bezug auf die f&#252;r die Berechnung des Anspruchs auf Erg&#228;nzungsleistungen anerkannten Pflegekosten.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Gesetzes&#228;nderungen zuzustimmen.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag von Landrat und Regierung.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/62944951252e798fb105711d5564ae0ff4d2c6d5632bc715964e38fb5379e702"},"vota":[]},{"number":5,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung \u00fcber die computergest\u00fctzte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufkl\u00e4rung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)\nB. \u00c4nderung des Polizeigesetzes des Kantons Glarus","memorial_page":null,"overview":"<p>ViCLAS ist ein computergest&#252;tztes Analysesystem, das polizeiliche Daten zusammenf&#252;hrt und verarbeitet. Die Analyse erfolgt aufgrund von Straftatenmustern und Verhaltensmerkmalen von erfassten T&#228;tern. ViCLAS dient der effizienten Aufkl&#228;rung und Bek&#228;mpfung von Seriengewalt- und Sexualdelikten. Delinquenten k&#246;nnen fr&#252;her gefasst werden, wenn elektronische Hilfsmittel zur Aufbereitung und Auswertung der vorhandenen Ermittlungsergebnisse zur Verf&#252;gung stehen. Das System hat seit Aufnahme des Pilotbetriebs 2003 seinen Nutzen mehrfach bewiesen, obwohl aufgrund internationaler Erfahrungen erst mittelfristig Erfolge zu erwarten gewesen w&#228;ren. Die Vorlage f&#252;hrt das ViCLAS-Konkordat definitiv ein und verankert gesetzlich die interkantonale Zusammenarbeit bei dessen Nutzung.</p>\n<p>ViCLAS bearbeitet besonders sch&#252;tzenswerte Daten, die es w&#228;hrend mindestens 40 Jahren aufbewahrt, und sensible Pers&#246;nlichkeitsprofile. Auch bedarf der grenz&#252;berschreitende Einsatz des Systems einer gesetzlichen Grundlage. Das ViCLAS-Konkordat nimmt datenschutzrechtliche Anliegen auf, indem nur Straftaten mit Bezug zu &#8211; auch leichteren &#8211; Gewalt- und Sexualdelikten erfasst werden. Der Zugriff auf diese sensiblen Informationen ist nur wenigen, speziell geschulten Polizeiangeh&#246;rigen gestattet. Den betroffenen Personen steht Akteneinsicht zu, und es besteht die M&#246;glichkeit, die Daten l&#246;schen zu lassen.</p>\n<p>Im Landrat war die Vorlage unbestritten. Die Landsgemeinde kann nur &#252;ber Beitritt oder Nichtbeitritt zum Konkordat entscheiden; eine &#196;nderung ist nicht m&#246;glich. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem ViCLAS-Konkordat beizutreten und den Anpassungen des Polizeigesetzes zuzustimmen.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag von Landrat und Regierung.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/2222c8050d4b2531b58eb77b65b86e2147349dc03f57c8bb068ebaccb216240a"},"vota":[]},{"number":4,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Finanzkontrolle)\nB. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Legislaturplanung)\nC. \u00c4nderung des Gemeindegesetzes","memorial_page":null,"overview":"<p>Hauptpunkt der &#196;nderung des Gesetzes &#252;ber den Finanzhaushalt von Kanton und Gemeinden (FHG) bildet die Aufnahme von Bestimmungen zur kantonalen Finanzkontrolle. In 15 Artikeln werden Stellung, Aufsichtsbereich, Aufgaben und Verfahrensvorschriften bei Beanstandungen geregelt. Grundlage bildete ein Musterentwurf der Vereinigung der Schweizerischen Finanzkontrollen. Die Regelung der Finanzaufsicht &#252;ber die Gemeinden erfolgt nach dieser Konzeption ausschliesslich im Gemeindegesetz (Art. 99 GG). Damit wird ein separates Finanzaufsichtsgesetz hinf&#228;llig.</p>\n<p>Im Weiteren wird ein Widerspruch zwischen Finanzhaushalt- und Gemeindegesetz (Art. 22 FHG/Art. 99 GG) beseitigt. W&#228;hrend das Gemeindegesetz bei Gemeinden mit einem Parlament verschiedene Instanzen (Parlament oder Gemeindeversammlung) f&#252;r die Genehmigung von Budget und Rechnung zul&#228;sst, verlangt das Finanzhaushaltgesetz daf&#252;r die gleiche Instanz. Die Gemeindeordnung Glarus Nord sah daf&#252;r zwei Instanzen, Gemeindeversammlung und Gemeindeparlament, vor. Die Vorlage erkl&#228;rt nun daf&#252;r allein die Gemeindeversammlung zust&#228;ndig; ihr ist das Recht zur Rechnungsabnahme und zur Budgetgenehmigung auch in Gemeinden mit Gemeindeparlament nicht zu entziehen. Voranschlag (Budget) und Rechnung k&#246;nnen jedoch an der gleichen Gemeindeversammlung behandelt werden.</p>\n<p>Der Landrat will seine Mitarbeit bei der Legislaturplanung verbindlicher gestalten. Diese soll ihm nicht mehr zur blossen Kenntnisnahme, sondern zur Genehmigung unterbreitet werden; die Legislaturplanung 2014/2018 wird erstmals vom Landrat zu genehmigen sein. Zudem werden die Planungsprozesse von Finanzhaushaltgesetz und Gesetz &#252;ber die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz; RVOG) besser aufeinander abgestimmt, um aufw&#228;ndige Doppelspurigkeiten zwischen Legislaturplanung, Aufgaben- und Finanzplanung sowie Budgetierung zu vermeiden.</p>\n<p>Im Landrat gab nur der Widerspruch zwischen Finanzhaushalt- und Gemeindegesetz zu reden. Vertreter von Glarus Nord wollten die Zust&#228;ndigkeit f&#252;r Rechnungs- und Budgetgenehmigung verschiedenen Gremien (Gemeindeversammlung und Parlament) zuordnen k&#246;nnen, w&#228;hrend Kommission und Landratsmehrheit dies als unentziehbare Kompetenzen der Gemeindeversammlung erachten.</p>\n<p>Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, der Vorlage unver&#228;ndert zuzustimmen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag von Landrat und Regierung.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/9f99200e2535b2813d7330a5a9bbe9b06238b7ea0e00647dcc7b11f6e0c475da"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Adrian Hager stellt einen Ab\u00e4nderungsantrag. Das Gemeindegesetz soll dahingehend ge\u00e4ndert werden, dass die Gemeinden selber dar\u00fcber entscheiden k\u00f6nnen, wer \u00fcber Gemeinderechnung- und budget entscheidet. So soll nicht zwingend die Gemeindeversammlung zust\u00e4ndig sein.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Adrian Hager","function":null,"place":"Ziegelbr\u00fccke","political_affiliation":null,"picture":"/storage/1b9d53c625c0aea6c3e1f022823c2aa14691114b3e0568ff73aef9537c3e65d4"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Marianne Lienhard beantragt als Pr\u00e4sidentin der landr\u00e4tlichen Finanzaufsichtskommission, den Antrag Hager abzulehnen. Sein Anliegen sei im Landrat intensiv diskutiert worden. Da im Kanton Glarus die Versammlungsdemokratie gewahrt bleiben solle, m\u00fcsse die Gemeindeversammlung Budget und Rechnung abnehmen. Damit sei f\u00fcr Budget wie auch Rechnung dieselbe Instanz zust\u00e4ndig. Es k\u00f6nne nicht angehen, dass das kantonale Gesetz der Gemeindeordnung von Glarus Nord angepasst werde. Lienhard l\u00e4sst das Argument, der Kanton greife zu stark in die Gemeindeautonomie ein, nicht gelten.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Marianne Lienhard","function":null,"place":"Elm","political_affiliation":null,"picture":"/storage/d2e3a5d861bedd53e0442ee5549bc5287bef5263b8cd14ab83e4c75d22bfd95e"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Bruno Gallati beantragt der Landsgemeinde die Unterst\u00fctzung des Ab\u00e4nderungsantrages Hager. Er argumentiert, dass bei der Ausarbeitung des Gemeindegesetzes den Gemeinden bewusst Spielraum betreffend der Gestaltung einger\u00e4umt wurde. Man solle nun diesen Spielraum nicht ohne Not einschr\u00e4nken. Ausserdem werde die Gemeindeversammlung durch die Tatsache, dass es auch dem Parlament m\u00f6glich w\u00e4re, \u00fcber das Budget zu entscheiden, nicht geschw\u00e4cht. Er vergleicht mit der Situation auf Kantonsebene, wo ebenfalls das Parlament und nicht die Landsgemeinde \u00fcber das Budget entscheidet.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Bruno Gallati","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/f070644c6145c8557e67bdc18be73fd6c7b4e409615e14bc6b0d7f7cbe314600"}},{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Urs Zimmermann will der Gemeindeversammlung das Recht geben, selber zu entscheiden, wo die Kompetenz zur Budget- und Rechnungsabnahme angesiedelt sein soll. Die B\u00fcrger sollen entscheiden, ob das Parlament oder die Gemeindeversammlung zust\u00e4ndig ist. Deshalb beantragt er, den Antrag Hager gutzuheissen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Urs Zimmermann","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/615ecc82beb7a1f8f2bf1dd7b94ae19d1851770de394cf74c32365d085dcf61b"}},{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Regierungsrat Rolf Widmer beantragt der B\u00fcrgerschaft, dem Vorschlag von Landrat und Regierung unver\u00e4ndert zuzustimmen. Damit blieben die demokratischen Rechte der Stimmb\u00fcrger gewahrt. Er fragt, welche Kompetenzen die Gemeindeversammlung denn noch habe, wenn sie nicht f\u00fcr Budget und Rechnung zust\u00e4ndig sei. Bislang habe die Landsgemeinde immer in diesem Sinne entschieden.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf Widmer","function":"Regierungsrat","place":"Finanzdirektor","political_affiliation":null,"picture":"/storage/108e8bcab040d1a7b53ea42abb3978d3f47acda63fa3fd9673e314cb2bd65d9b"}}]},{"number":3,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Festsetzung des Steuerfusses f\u00fcr das Jahr 2012","memorial_page":null,"overview":"<p>Das Budget f&#252;r das laufende Jahr sagt in der Erfolgsrechnung einen Ertrags&#252;berschuss von 8,8 Millionen Franken und in der Investitionsrechnung Nettoinvestitionen von 20 Millionen Franken voraus. F&#252;r Abschreibungen sind 20,4 und als Entnahme aus den Spezialfinanzierungen 14,1 Millionen Franken vorgesehen. Der Finanzierungsfehlbetrag bel&#228;uft sich auf 1,7 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad erreicht 91,7 Prozent.</p>\n<p>Im Gegensatz dazu zeichnet sich f&#252;r das Jahr 2012 eine deutliche Verschlechterung ab. Der Finanz- und Aufgabenplan 2012 &#8211; 2015 sieht in der Erfolgsrechnung einen Aufwand&#252;berschuss von fast 5 Millionen Franken vor.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, gest&#252;tzt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 131 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss f&#252;r das Jahr 2012 auf 54 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 2 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:</p>\n1,5 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer f&#252;r die Gesamtsanierung des Kantonsspitals;\n0,25 Prozent der einfachen Steuer f&#252;r die Gesamterneuerung der linth-arena sgu;\n0,25 Prozent der einfachen Steuer f&#252;r den Neubau der Mensa und f&#252;r die Sanierung des Hauptgeb&#228;udes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbr&#252;cke.","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/f2c9a50a1b2a76ac1d218ef49e6d583a7054d981640b4a04eab8da8ec71aa7fc"},"vota":[]},{"number":2,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahlen (Verwaltungsgerichtspr\u00e4sident, Kantonsgerichtspr\u00e4sident, Mitglied Verwaltungsgericht)","memorial_page":null,"overview":"<p>Verwaltungsgerichtspr&#228;sident Peter Balmer, Dr. iur., Luchsingen, tritt auf Ende Oktober 2011 von seinem Amt zur&#252;ck. Die Landsgemeinde hat einen neuen Verwaltungsgerichtspr&#228;sidenten mit Amtsantritt per 1. November 2011 zu w&#228;hlen.</p>\n<p>Marco Giovanoli, lic. iur., Ennenda, reichte seinen R&#252;cktritt als Kantonsgerichtspr&#228;sident auf Ende Juni 2011 ein. Die Landsgemeinde hat f&#252;r ihn die Nachfolge per 1. Juli 2011 zu bestimmen.</p>\n<p>Schliesslich erkl&#228;rte Susanne Zobrist-Tr&#252;mpy, Mollis, als Mitglied des Verwaltungsgerichts ihren R&#252;cktritt. Somit hat die Landsgemeinde auch f&#252;r sie die Ersatzwahl vorzunehmen.</p>\n<p>Nach erfolgter Wahl findet die Vereidigung der Gew&#228;hlten statt.</p>","text":"<p>Als Verwaltungsgerichtspr&#228;sident wurde mit grossen Mehr gew&#228;hlt: Markus Heer (SP), Niederurnen.</p>\n<p>Als Kantonsgerichtspr&#228;sident wurde klar gew&#228;hlt: Daniel Anrig (parteilos), Glarus.</p>\n<p>Als Mitglied des Verwaltungsgerichts wurde als einzige Kandidatin mit Landammannenmehr gew&#228;hlt: Sally Leuzinger, Schwanden.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/85e978a994d42886898c07fa5e73b4a833f8612ae0ba008ba0ee3e0a4ff01118"},"vota":[]},{"number":1,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Er\u00f6ffnung der Landsgemeinde","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Landsgemeinde wird durch den Landammann er&#246;ffnet. Die stimmberechtigten M&#228;nner und Frauen werden hierauf den Eid zum Vaterland schw&#246;ren.</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/82b2facc422178471f810ca1400cec2ecb19dc1b63e87c3d5791063051ac000e"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Hochgeachteter Herr Landesstatthalter\nHochgeachtete Damen und Herren der administrativen und richterlichen Beh&#246;rden\nHochvertraute, liebe Mitlandleute</p>\n<p>Zum f&#252;nften Mal habe ich heute die angenehme Pflicht, Sie hier im Ring zur Landsgemeinde des Kantons Glarus zu begr&#252;ssen und willkommen zu heissen. Einmal mehr sind wir als stimmberechtigte Glarnerinnen und Glarner aufgerufen, gemeinsam die grundlegenden Entscheidungen unserer Kantonalpolitik zu treffen. Manche dieser Entscheidungen werden wir wohl auch heute einvernehmlich treffen. Dort hingegen, wo unterschiedliche Meinungen aufeinander treffen, sind wir es gewohnt, bei aller inhaltlichen Leidenschaft fair miteinander umzugehen und uns am Ende der demokratischen Mehrheit mit Respekt zu unterziehen. Die internationalen Turbulenzen der vergangenen Monate &#8211; mit dem Kampf unterdr&#252;ckter V&#246;lker um ihre Selbstbestimmung &#8211; haben uns erneut vor Augen gef&#252;hrt, welch unsch&#228;tzbare Werte wir mit unserer politischen Freiheit und direkten Demokratie besitzen. Tragen wir Sorge zu diesen Werten &#8211; und machen wir von ihnen einen engagierten und verantwortungsvollen Gebrauch! Und seien wir auch dankbar daf&#252;r, dass die Probleme, die wir zu l&#246;sen haben, trotz all ihrer Ernsthaftigkeit nicht zu vergleichen sind mit den verheerenden Katastrophen, von denen in Japan &#8211; und nicht nur dort allein &#8211; Tausende und Abertausende von Menschen heimgesucht worden sind; all diesen Menschen gilt auch hier und in dieser Stunde unsere aufrichtige Anteilnahme. Zugleich haben wir von neuem drastisch erkennen m&#252;ssen, wie unmittelbar wir mit globalen Herausforderungen konfrontiert sind, denen sich auch unsere nationale Politik ohne bequemes Ausweichen stellen muss.</p>\n<p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p>\n<p>Der Kanton Glarus hat in den letzten Jahren durch Entscheide seiner Landsgemeindedemokratie eine grundlegende strukturelle Erneuerung vollzogen. Noch stehen wir &#8211; im Jahr 1 der neuen Gemeinden &#8211; in einer anspruchsvollen Konsolidierungsphase. Wir sind dabei angewiesen auf den allseitigen Willen, auch die noch verbliebenen Startfragen in einem Geist des konstruktiven Miteinanders zu l&#246;sen.</p>\n<p>Wir m&#252;ssen uns dabei auch eingestehen, dass die verf&#252;gbaren Kr&#228;fte und Mittel sowohl bei den Gemeinden als auch beim Kanton begrenzt sind. Nicht alles W&#252;nschbare l&#228;sst sich mit diesen begrenzten Kr&#228;ften jeweils subito und auf perfektionistische Art bew&#228;ltigen &#8211; es m&#252;ssen Priorit&#228;ten gesetzt und zuweilen auch Behelfsm&#228;ssigkeiten in Kauf genommen werden, obschon dies Leute mit einer maximalistischen Erwartungshaltung nicht begreifen k&#246;nnen: Sie wollen alles sofort und alles auf vollkommene Art und vergessen dabei, dass die personellen und materiellen Ressourcen in unseren kleinen Verh&#228;ltnissen dies nicht zulassen. Dies umso weniger, als wir es bei wichtigen Fragen oft mit auseinanderstrebenden Positionen zu tun haben, die sich nicht mit einem blossen Federstrich in Einklang bringen lassen. Der Kraftakt des fast revolution&#228;r anmutenden Wiederaufbaus von Glarus, wie er vor 150 Jahren nach dem verheerenden Brand gemeistert wurde, erscheint uns aus heutiger Sicht fast unglaublich &#8211; und in der Tat war er nur m&#246;glich durch einen klaren Vorrang der Gesamtinteressen &#252;ber die Einzelinteressen, wie er wohl heutzutage &#8211; leider! &#8211; nur noch schwerlich zu erzielen w&#228;re.</p>\n<p>Umso h&#246;her sind jene Resultate zu werten, die wir trotz begrenzten Mitteln auch heute und morgen dank gemeinsamer Einsicht und Entschlossenheit aus eigener Kraft erzielen k&#246;nnen. Mit der Gemeindereform &#8211; und nicht nur mit ihr allein &#8211; hat der Kanton Glarus bewiesen, dass er selber, aus eigener Initiative, f&#252;r eine zukunftsf&#228;hige Basis seiner politischen und volkswirtschaftlichen Existenz k&#228;mpft.</p>\n<p>Es ist nicht so, wie aus den st&#228;dtischen Agglomerationen heraus zuweilen behauptet wird: dass sich n&#228;mlich kleine Bergkantone wie Glarus einfach auf einen bequemen Ressourcentransfer aus den potenten Ballungsr&#228;umen verlassen w&#252;rden. Den gegenteiligen Tatbeweis haben wir erbracht und werden ihn auch weiterhin erbringen. Was wir aber von Bundesbern mit guten Gr&#252;nden erwarten, ist eine nationale Politik, die auch den peripheren Regionen Rechnung tr&#228;gt, sie in ihren eigenen Anstrengungen unterst&#252;tzt und ihnen nicht auf mutwillige Art Steine in den Weg legt. Dazu geh&#246;rt insbesondere auch, dass die Siedlungs- und Mobilit&#228;tsprobleme der Agglomerationen nicht auf dem Buckel der l&#228;ndlichen Gebiete gel&#246;st werden. Die entlegeneren Regionen sollen nicht f&#252;r die S&#252;ndenf&#228;lle der st&#228;dtischen und vorst&#228;dtischen Zonen b&#252;ssen m&#252;ssen, indem man unsere Erreichbarkeit k&#252;nstlich erschweren w&#252;rde. Die Schweiz als Ganzes hat ein Interesse daran, auch die selbstbestimmte Entwicklungsf&#228;higkeit ihrer weniger dominanten Landesteile zu st&#228;rken und jedenfalls nicht zu behindern.</p>\n<p>Uns selber aber &#8211; hochvertraute, liebe Mitlandleute &#8211; obliegt es, unsere eigenen Spielr&#228;ume zu nutzen und neue Projekte konstruktiv voranzutreiben, statt sie zum vornherein mit einer F&#252;lle von Wenn und Aber zu gef&#228;hrden. Es geht dabei nicht um eine unkritische Haltung allem und jedem gegen&#252;ber, aber es geht um unsere Grundeinstellung: Unser Kanton braucht, um seine Infrastruktur und seinen Service public aufrechterhalten und optimieren zu k&#246;nnen, die n&#246;tige wirtschaftliche Basis, und daf&#252;r wiederum ist auch unsere Offenheit und Aufgeschlossenheit gegen&#252;ber privater Initiative n&#246;tig. Wir k&#246;nnen es uns nicht leisten, unternehmerische Impulse zu verschm&#228;hen, welche auch die unverzichtbare Grundlage bilden f&#252;r die Finanzierung unserer &#246;ffentlichen Leistungsangebote. Zuerst die Chancen sehen und nicht immer ausschliesslich die Vorbehalte &#8211; das muss unsere Devise sein.</p>\n<p>Auch an der heutigen Landsgemeinde haben wir Gelegenheit, diese Haltung zu dokumentieren. Wichtig ist dabei auch, dass wir den n&#246;tigen Sinn f&#252;r das Machbare an den Tag legen, f&#252;r die richtigen Relationen bei unseren staatlichen Aktivit&#228;ten. Das bedeutet, dass wir nicht in einzelnen Bereichen das Maximum wollen k&#246;nnen, sondern f&#252;r einen ausgeglichenen Einsatz der verf&#252;gbaren Mittel sorgen m&#252;ssen.</p>\n<p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p>\n<p>An der heutigen Landsgemeinde haben wir auch wichtige Ersatzwahlen f&#252;r unsere kantonale Justiz vorzunehmen. Nach 24-j&#228;hriger Amtszeit hat Dr. Peter Balmer, Luchsingen, seinen R&#252;cktritt als Pr&#228;sident des Verwaltungsgerichtes eingereicht. Peter Balmer ist der eigentliche Pionier der glarnerischen Verwaltungsrechtspflege, der 1987 vom Volk mit dem Vorsitz des damals neugeschaffenen Gerichtsstabes betraut wurde. Mit grosser Umsicht und Fachkenntnis, Schaffenskraft und Gr&#252;ndlichkeit hat er seither das Verwaltungsgericht pr&#228;sidiert und dabei die Unabh&#228;ngigkeit der &#246;ffentlich-rechtlichen Justiz stets mit Nachdruck bekr&#228;ftigt. Wo er den Grundsatz der Gewaltenteilung gef&#228;hrdet sah, da hat er sich nie gescheut, dies gegen&#252;ber &#171;dem Rathaus&#187;, wie man zu sagen pflegt, geltend zu machen, und auch daf&#252;r verdient er &#8211; mag es f&#252;r ihn und f&#252;r uns mitunter auch unbequem gewesen sein &#8211; am heutigen Tag den Respekt der glarnerischen &#214;ffentlichkeit.</p>\n<p>Ebenfalls auf die heutige Landsgemeinde hat lic. iur. Marco Giovanoli, Ennenda, als Pr&#228;sident des Kantonsgerichtes demissioniert. Marco Giovanoli war bereits 1977 vom Obergericht aufgrund einer Erm&#228;chtigung der Landsgemeinde desselben Jahres zum Verh&#246;rrichter gew&#228;hlt worden, steht nun also seit nicht weniger als 34 Jahren im Dienste der glarnerischen Rechtspflege. An der Landsgemeinde 1990 wurde er dann zu einem der beiden Kantonsgerichtspr&#228;sidenten erkoren, die damals aufgrund der neuen Justizorganisation die F&#252;hrung der erstinstanzlichen Gerichtsbarkeit &#252;bernahmen. Sowohl im strafrechtlichen wie auch im zivilrechtlichen Bereich hat Marco Giovanoli in den seitherigen 21 Jahren versiert und mit grossem, sachkundigem Engagement seine pr&#228;sidialen Funktionen ausge&#252;bt. Beiden scheidenden Gerichtspr&#228;sidenten verdanken wir an dieser Stelle ganz herzlich ihre langj&#228;hrige hervorragende T&#228;tigkeit f&#252;r Land und Volk, und wir entbieten ihnen f&#252;r den kommenden Lebensabschnitt unsere besten W&#252;nsche.</p>\n<p>Ihren R&#252;cktritt hat auf die heutige Landsgemeinde auch Verwaltungsrichterin Susanne Zobrist-Tr&#252;mpy, Mollis, erkl&#228;rt. Sie geh&#246;rte diesem Gerichtsstab seit 1999 an und amtete zuletzt als Vizepr&#228;sidentin der zweiten Kammer. Auch ihr gilt heute der verdiente Dank des Landes f&#252;r ihr zw&#246;lfj&#228;hriges engagiertes Wirken im Dienste der glarnerischen Verwaltungsrechtspflege.</p>\n<p>Und nun hoffen wir, dass es uns auch heute gelingt, die traktandierten Wahl- und Sachgesch&#228;fte zum Nutzen und Gedeihen unseres Kantons zu treffen. In diesem Sinne stelle ich Land und Volk von Glarus unter den Machtschutz Gottes und erkl&#228;re die ordentliche Landsgemeinde 2011 als er&#246;ffnet.&#160;</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":null,"function":null,"place":null,"political_affiliation":null,"picture":"/storage/d9c2e69eef3092ec9630a0351ac0185e1d9e8422dd48119e6766902b81645ec6"}}]}]}