{"date":"2012-05-06","state":"completed","last_modified":"2025-03-20T12:46:10.590885+00:00","extraordinary":false,"video_url":"https://www.youtube.com/embed/mb1N4rOJGJo?autoplay=0&start=0&rel=0","overview":"<p>Die Glarner Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt; in diesem Jahr am <strong>6. Mai 2012.</strong> Sie beginnt um <strong>9.30 Uhr.</strong> Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem <strong>Zaunplatz</strong> (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann er\u00f6ffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Absch\u00e4tzen.</p><p>Grundlage f\u00fcr die Stimmberechtigten ist das \u00abMemorial f\u00fcr die Landsgemeinde\u00bb (PDF, 3.1 MB). Es enth\u00e4lt die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Gesch\u00e4fte mit einl\u00e4sslicher Darstellung und Begr\u00fcndung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt.</p><p>An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das</p><p>Recht \u201ezu raten, zu mindern und zu mehren\u201c. Das heisst, sie k\u00f6nnen zu jedem Sachgesch\u00e4ft das Wort verlangen und \u00c4nderungen beantragen. Es sind zudem Antr\u00e4ge auch auf Verschiebung, R\u00fcckweisung oder Ablehnung m\u00f6glich.</p><p>Zutritt zum Ring haben nur <strong>stimmberechtigte Personen.</strong> (Es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden). Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche d\u00fcrfen sich unmittelbar neben der Rednerb\u00fchne aufhalten. Es ist jedoch den Stimmberechtigten untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzpl\u00e4tze mitzunehmen. F\u00fcr Interessierte stehen <strong>Zuschauertrib\u00fcnen</strong> zur Verf\u00fcgung.</p><h2>\nBekanntgabe des Entscheides \u00fcber die Abhaltung der Landsgemeinde\n</h2><p>Der Entscheid \u00fcber die Abhaltung der Landsgemeinde ist am Sonntagmorgen des 6. Mai 2012 ab 6 Uhr \u00fcber die Telefonnummer 1600 (regionale Meldungen, Rubrik 1) erh\u00e4ltlich. Ferner wird die Meldung von Radio DRS in den Fr\u00fchnachrichten um 7 und 8 Uhr ausgestrahlt.</p><h2>\nEhreng\u00e4ste\n</h2><p>Ehreng\u00e4ste des Regierungsrates:</p><ul>\n<li><strong>Bundesrat Didier Burkhalter,</strong> Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Departements f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten</li>\n<li><strong>Dr. Michael Spindelegger,</strong> Aussenminister der Republik \u00d6sterreich</li>\n<li><strong>Regierungsrat des Kantons Jura in corpore</strong></li>\n<li><strong>Korpskommandant Dominique Andrey,</strong> Kommandant Heer</li>\n<li><strong>Division\u00e4r Kurt Nydegger,</strong> Projektleiter Cyber Defence</li>\n</ul><p>Ehreng\u00e4ste des Landrates:</p><p><strong>Grosser Rat des Kantons Graub\u00fcnden</strong></p><h2>\nGratis mit dem \u00f6V an die Landsgemeinde\n</h2><p>An der Landsgemeinde 2012, das heisst am 6. Mai (im Verschiebungsfalle am 13. Mai), k\u00f6nnen alle \u00f6V-Angebote im Kanton Glarus (Bahn- und Buslinien inkl. Braunwaldbahn, Basis 2. Klasse) <strong>gratis</strong> ben\u00fctzt werden.</p><p>Wir machen darauf aufmerksam, dass am Landsgemeinde-Sonntag, <strong>zus\u00e4tzlich zum normalen Sonntagsfahrplan</strong> der Bahn- und Busbetriebe, folgende Kurse angeboten werden:</p><table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Extrazug Ziegelbr\u00fccke\u2013Glarus:</strong></td>\n<td> </td>\n<td><strong>Extrazug Glarus\u2013Ziegelbr\u00fccke:</strong></td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Ziegelbr\u00fccke ab</td>\n<td>8.57 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Glarus ab</td>\n<td>14.33 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>9.00 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>14.36 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>9.03 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>14.40 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>9.07 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>14.43 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Glarus an</td>\n<td>9.11 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Ziegelbr\u00fccke an</td>\n<td>14.47 Uhr</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><p>Glarner-Bus Mittelland ohne Oberdorf (Ennenda, Glarus, Riedern, Netstal, N\u00e4fels, Mollis): gem\u00e4ss Samstags-Fahrplan.</p><h2>\nKinderh\u00fctedienst an der Landsgemeinde\n</h2><p>Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9.00 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein Kinderh\u00fctedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Hinterland) und im Kindergarten L\u00f6wen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Unterland bis und mit Glarus) statt. F\u00fcr Einzelheiten verweisen wir auf die Inserate in der Presse.</p>","files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/ab78295d960b159a8e5730d07633de88d61b6e37d29e053c6f674dd6a3ea8de5","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/44864f7879b2b7b4a34abb69027ef24c41407e44d4c0e3f566b1d229e46c2581","audio_mp3":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e55bf16d1e362674cc4629f20e9cf164446e557c973762ec7fe70ec05335c351","audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":17,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. Einf\u00fchrungsgesetz zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz\nB. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber das Gesundheitswesen","memorial_page":null,"overview":"<p>Die kantonalen Vorschriften zum Tierschutz- und zum Tierseuchenbereich m&#252;ssen an bundesrechtliche Vorgaben und innerkantonale Gegebenheiten angepasst werden. Das neue Einf&#252;hrungsgesetz (EG) enth&#228;lt die organisatorischen Grundz&#252;ge, w&#228;hrend die Einzelheiten durch Regierungsverordnung zu bestimmen sind. Die Aufgaben werden vor allem vom Kanton erf&#252;llt. Den Gemeinden verbleiben Aufgaben im Tierseuchenbereich, bei der Kontrolle der Hundehaltung sowie Unterst&#252;tzung des Kantons in aussergew&#246;hnlichen Situationen. Die Finanzierungsregelung entspricht weitgehend bisherigem Recht, wird aber verdeutlicht. Sie entlastet die Gemeinden von Beitr&#228;gen an Entsorgungsbetriebe. Der Hausierhandel mit Heimtieren wird untersagt. Neu ist die Rechtsgrundlage f&#252;r obligatorische Tierseuchenbek&#228;mpfungsmassnahmen. Das EG regelt zudem Tiergesundheitsberufe und Hundehaltung. Der Regierungsrat bestimmt, welche T&#228;tigkeiten im Bereich Tiergesundheit nebst dem Tierarztberuf einer Bewilligung bed&#252;rfen, wozu eine &#220;bergangsordnung zu erlassen ist.</p>\n<p>Der Regierungsrat verzichtete in seinem Entwurf auf Verbote und eine kantonale Bewilligungspflicht von Hunderassen, umschrieb aber den beh&#246;rdlichen Handlungsspielraum f&#252;r Massnahmen gegen&#252;ber verhaltensauff&#228;lligen Hunden. Der Landrat erg&#228;nzte auf Antrag seiner Kommission die regierungsr&#228;tliche Vorlage und versch&#228;rfte insbesondere die Bestimmungen &#252;ber die Hundehaltung; die Haltung von Hunden mit besonders hohem Gef&#228;hrdungspotenzial soll verboten sein und das Halten von Hunden mit erh&#246;htem Gef&#228;hrdungspotenzial sowie von mehr als einem Hund pro Haushalt einer Bewilligungspflicht unterliegen. F&#252;r Hundehalter wird eine generelle Versicherungspflicht und f&#252;r neuralgische &#246;ffentliche sowie f&#252;r von den Gemeinden bezeichnete Orte eine generelle Leinenpflicht eingef&#252;hrt. Der Massnahmenkatalog bei verhaltensauff&#228;lligen Hunden wird um ein befristetes oder unbefristetes Halteverbot erg&#228;nzt. F&#252;r ihre Aufgaben bez&#252;glich Hundehaltung sollen die Gemeinden das Dreifache statt wie bisher das Doppelte der kantonalen Hundetaxe einfordern k&#246;nnen. &#8211; Zu Gunsten der Wildtiere enth&#228;lt das EG eine Bestimmung zu Weidez&#228;unen.</p>\n<p>Der Landrat stimmte nach intensiver Debatte der Vorlage grossmehrheitlich zu.</p>","text":null,"resolution":"<p>Der Antrag Lehmann zur Streichung des Verbots obsiegt knapp &#8211; der Landammann braucht seine Kollegen zur Absch&#228;tzung &#8211; &#252;ber den Antrag des Landrats. Das Verbot f&#252;r Hunde mit besonders hohem Gef&#228;hrdungspotential wird durch eine Bewilligungspflicht ersetzt.</p>\n<p>In einer zweiten Abstimmung geht es darum, ob die Bewilligungspflicht nur f&#252;r Hunde mit besonders hohem Gef&#228;hrdungspotential gelten soll oder Hunde mit erh&#246;htem Gef&#228;hrdungspotential ebenfalls einer Bewilligung bed&#252;rfen. Die Landsgemeinde m&#246;chte die Hunde mit erh&#246;htem Gef&#228;hrdungspotential ebenfalls in die Bewilligungspflicht einschliessen.</p>\n<p>Die Bewilligungspflicht f&#252;r mehr als einen Hund pro Haushalt wird von der Landsgemeinde beibehalten.</p>\n<p>Schliesslich kommt der Antrag Oswald zur Abstimmung. Die Landsgemeinde lehnt den Antrag ab.</p>\n<p>In der Schlussabstimmung kommt das ganze Gesetz zur Abstimmung. Die Landsgemeinde nimmt die bereinigte Vorlage an.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/f45de765233a051526ea52098cf740e66e163281993cef1f3231b1616190fc42"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Helene Lehmann m\u00f6chte die Haltung von Hunden mit besonders hohem Gef\u00e4hrdungspotential nicht verbieten, sondern einer Bewilligungspflicht unterstellen. Man k\u00f6nne die Gef\u00e4hrlichkeit von Hunden nicht \u00e0 priori von der Rasse abh\u00e4ngig machen, sagt die Tier\u00e4rztin und Pr\u00e4sidentin des Glarner Tierschutzes. Vielmehr sei der Halter in der Verantwortung. Mit einem Verbot w\u00fcrden auch Hundehalter bestraft, welche die betreffenden Rassen artgerecht halten k\u00f6nnten. Sie verweist darauf, dass die vorgeschlagene Glarner Regelung zu den strengsten der Schweiz geh\u00f6ren w\u00fcrde. Besonders stossend findet sie die Bewilligungspflicht bei der Haltung von mehreren Hunden. Sie beantragt, diesen Passus wie auch das Verbot von gef\u00e4hrlichen Rassen aus dem Gesetz zu streichen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Helene Lehmann","function":null,"place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ce55a15dda1ab3bda3ed4daca5c6de3b8ac4630698bbe376213fcb78db366404"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>This Jenny betont, dass es viel zu viele Hunde und schlechte Halter im Land gebe. Er pl\u00e4diert daf\u00fcr, das Gesetz so anzunehmen, wie der Landrat vorschl\u00e4gt. Er bef\u00fcrchte keine B\u00fcrokratisierung. Die Betreuung eines Hundes verursache einen sehr grossen Aufwand, da spiele es keine Rolle, wenn man zus\u00e4tzlich noch eine Bewilligung einholen m\u00fcsse. Er wolle f\u00fcr die Tiere ein hundew\u00fcrdiges Leben, sagt Jenny, daf\u00fcr sorge das Gesetz.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"This Jenny","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/f064d4b0520665259be7a852004d0de86ee9b56d6c4b378899caa5401f7af74f"}},{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Rolf H\u00fcrlimann wirbt als Pr\u00e4sident der vorberatenden Kommission f\u00fcr die Annahme der unver\u00e4nderten Vorlage. Im Landrat sei eine intensive Diskussion gef\u00fchrt worden. Mit den Bestimmungen wolle man den \u00c4ngsten in der Bev\u00f6lkerung Rechnung tragen. Es gehe dabei nicht um Hundehass, sondern man habe das Unbehagen aufgenommen und m\u00f6gliche L\u00f6sungen erarbeitet. Der administrative Aufwand werde keinesfalls so hoch sein, wie gesagt werde. Da die Regierung in einer Verordnung klare Kriterien aufstelle, bestehe keine Gefahr f\u00fcr willk\u00fcrliche Entscheide.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf H\u00fcrlimann","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/c4955a40c0b35044e505711212132340246dae9a443d7c5b5987cee0bd629c0e"}},{"number":6,"state":"completed","text":"<p>Regierungsrat Rolf Widmer weist darauf hin, dass man den Antrag Oswald getrost ablehnen k\u00f6nne. Dies sei bereits vorgesehen. Im \u00dcbrigen habe man im Vollzug festgestellt, dass es zunehmend problematische Hundehalter gibt. F\u00fcr ihn sei wichtig, dass der Kanton klare\u00a0 Grundlagen erhalte, um das Gesetz vollziehen zu k\u00f6nnen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf Widmer","function":"Regierungsrat","place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ba4c63fdb7f254950906bbf6e54c5ebafe6fd929a8160d2f5f5ff1d0efa885ff"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Hanna Luchsinger-Stoll beantragt die ersatzlose Streichung der in der Vorlage vorgesehenen Bewilligungspflicht f\u00fcr Hunde mit erh\u00f6htem Gef\u00e4hrdungspotenzial. Dasselbe gilt f\u00fcr die Bewilligungspflicht f\u00fcr die Haltung mehrerer Hunde in einem Haushalt. Der Wunsch der Bev\u00f6lkerung nach Schutz vor gef\u00e4hrlichen Hunden sei nachvollziehbar. Sie k\u00f6nne schweren Herzens einem Rassenverbot zustimmen. Der Vollzug der Bewilligungsverfahren bedeute jedoch einen riesigen Mehraufwand. Diesen w\u00fcrden alle bezahlen, nicht nur die Hundehalter. Ausserdem sei nicht klar, nach welchen Kriterien Bewilligungen vergeben w\u00fcrden.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hanna Luchsinger-Stoll","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ab2ece22be1f3b411fa679a10689824560bb2fa06d2a5e6ead25a045a9cb7342"}},{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Bruno Oswald beantragt, dass Hundehalter, die ihre Tiere aus beruflichen Gr\u00fcnden halten, von der Hundesteuer befreit werden.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Bruno Oswald","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/12898cd44a0edc5ce4b8e44af6a54616da52ff8cd9a816f80d7dbf23bd77c450"}}]},{"number":16,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T09:23:47.182427+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber die \u00f6ffentliche Sozialhilfe\nA. Einf\u00fchrung Sozialinspektion, weiterer Anpassungsbedarf\nB. Einf\u00fchrung Schulsozialarbeit\nC. Anpassung von Rechtserlassen","memorial_page":null,"overview":"<p>Einf&#252;hrung Sozialinspektion, weiterer Anpassungsbedarf</p>\n<p>Die Motion &#171;Moderate Versch&#228;rfung des Sozialhilfegesetzes&#187; verlangt die Schaffung von Sozialinspektionen, welche missbr&#228;uchliche Sozialhilfebez&#252;ge verhindern sollen. Sozialinspektionen k&#246;nnen falsche oder unvollst&#228;ndige Angaben zu pers&#246;nlichen oder wirtschaftlichen Verh&#228;ltnissen aufdecken. Zudem st&#228;rkt &#252;berzeugende Missbrauchsbek&#228;mpfung das Vertrauen in die Sozialhilfe und schreckt von potenziellem Missbrauch ab. Im Sozialhilfegesetz ist daf&#252;r eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Abkl&#228;rungsauftr&#228;ge sollen extern vergeben werden, da die wenigen Abkl&#228;rungsauftr&#228;ge ein eigenes Inspektorat nicht rechtfertigten; beabsichtigt ist ein Vertrag mit einem gr&#246;sseren Gemeinwesen, welches &#252;ber ein solches verf&#252;gt.</p>\n<p>Zudem wird das Sozialhilfegesetz an die neue Verwaltungsorganisation angepasst, f&#252;r die seit 2006 der Regierungsrat zust&#228;ndig ist. Die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens erfolgte 2007. Die damit verbundenen Rechts&#228;nderungen konnten nicht sofort vollst&#228;ndig umgesetzt werden. Nun sind noch verwaltungsorganisatorische Belange zu regeln und die Bewilligungsvoraussetzungen f&#252;r den Betrieb eines Heimes oder einer entsprechenden Einrichtung anzupassen. Eine Bewilligungspflicht besteht erst ab f&#252;nf (statt bisher ab drei) ganzt&#228;gig betreuten Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen.</p>\n<p>Im Landrat war die Einf&#252;hrung eines Sozialinspektorats unbestritten, diskutiert wurde, ob die Vergabe eines Mandates auch an Private m&#246;glich sein soll; der Landrat will dies zulassen.</p>\n<p>Einf&#252;hrung Schulsozialarbeit</p>\n<p>Im Weiteren soll die Schulsozialarbeit gesetzlich verankert werden. Stimmt ihr die Landsgemeinde zu, soll der Stellenplafonds der Hauptabteilung Soziales f&#252;r den neuen Fachbereich &#171;Schulsozialarbeit&#187; um maximal 600 Stellenprozent erh&#246;ht werden.</p>\n<p>Die gesellschaftlichen Ver&#228;nderungen beeinflussen die Schulen stark und sind zu einer p&#228;dagogischen Herausforderung geworden. Schulsozialarbeit (SSA) bildet Teil der Jugend- und Familienhilfe gem&#228;ss Sozialhilfegesetz und unterst&#252;tzt Fr&#252;herkennung und Bearbeitung von individuellen sozialen Problemen, um kostenintensive Sp&#228;tfolgen (station&#228;re Unterbringung, Sozialhilfe) zu vermeiden. Sie bietet professionelle Beratungs-, Interventions- und Pr&#228;ventionsleistungen sowie Triagefunktionen an. Sie etablierte sich in den vergangenen 20 Jahren in der ganzen Schweiz als schulunterst&#252;tzendes Angebot. Beim Pilotprojekt im Schulhaus Buchholz liessen sich rund 50 Prozent der Jugendlichen der Oberschule und der Kleinklasse, 20 Prozent der Realschule und 10 Prozent der Sekundarschule beraten. Gr&#252;nde waren Sozialverhalten (z.B. Delinquenz, Diebstahl), Konflikte in der Familie (z.B. Scheidung) sowie &#196;ngste und Depressionen. Die Evaluation zeigt Bedarf, ja Notwendigkeit. SSA ist allein Aufgabe der Sozialhilfe und keine der Volksschule und Gemeinden. Sie wird vom Kanton bereitgestellt und finanziert, w&#228;hrend die &#171;offene Jugendarbeit&#187; im Sinne der Aufgabenentflechtung vollumf&#228;nglich der Gemeinde obliegt.</p>\n<p>Die Schulsozialarbeitenden sind personell, organisatorisch und administrativ dem Departement Volkswirtschaft und Inneres (Abteilung Soziale Dienste) unterstellt und geh&#246;ren der Fachstelle SSA an. Die Arbeitsgruppe SSA setzt sich aus Vertretungen der Gemeinden (Schulleitung) und der Hauptabteilung Volksschule und Sport (Fachstelle Sonderp&#228;dagogik) zusammen und ber&#228;t die Fachstelle. F&#252;r die Stellendotation bildeten nicht die Richtlinien des Berufsverbandes (1 Stelle pro 375 Lernende) sondern die kantonalen Erfahrungen (1 Stelle pro 700 Lernende) die Grundlage.</p>\n<p>Im Landrat gab die Einf&#252;hrung der Schulsozialarbeit zu reden. Vor allem aus finanziellen Gr&#252;nden wurde ein Nichteintretensantrag gestellt, doch der Rat stimmte der Vorlage zuhanden der Landsgemeinde zu.</p>\n<p>Anpassung von Rechtserlassen</p>\n<p>Es geht um begriffliche Anpassungen im Einf&#252;hrungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB) und in jenem zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG), welche der Regierungsrat verbindlich festlegen soll.</p>\n<p>Der Landrat beantragt Zustimmung zur Vorlage.</p>","text":null,"resolution":"<p>Der Antrag Paszkowska unterliegt in der Abstimmung klar dem Antrag des Landrates.</p>\n<p>Der R&#252;ckweisungsantrag H&#246;sli unterliegt dem Antrag des Landrates deutlich, ebenso der Ablehnungsantrag Gisler.</p>\n<p>Somit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/92f55b37c11cb026bd8d1258db1be05b49d498ca7525c535e0ca2cad47bd7629"},"vota":[{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Toni Gisler beantragt, die Einf\u00fchrung der Schulsozialarbeit abzulehnen. Er bestreite nicht, dass sich die Gesellschaft wandelt. Dies zeige sich auch an den Schulen. Die Lehrer w\u00fcrden zunehmend belastet. Er wisse nicht, ob die Schulsozialarbeit diese Probleme l\u00f6sen k\u00f6nne. F\u00fcr ihn sei es aber wichtig, dass die Gemeinden und der Kanton finanziell gesund seien. Und hier sei das N\u00f6tige vom W\u00fcnschbaren \u2013 in Gislers Augen die Schulsozialarbeit \u2013 zu trennen.\u00a0 Ausserdem handle es sich bei diesem Thema um ein gesellschaftliches Problem. Um dieses zu l\u00f6sen, seien alle gefragt. Man m\u00fcsse sich den Problemen im Umfeld stellen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Toni Gisler","function":null,"place":"Linthal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/f86598d96a26531536335885e88cbe62b826037e8e668af0bc220153a70825e5"}},{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Vreni H\u00fcrlimann stellt sich hinter die Vorlage des Landrates. Die Erziehung der Kinder in der Familie funktioniere meistens. Wo dies aber nicht der Fall sei, trage die Gesellschaft die Verantwortung. Als Jugendanw\u00e4ltin weist H\u00fcrlimann darauf hin, dass viele ihrer Klienten aus schwierigen Verh\u00e4ltnissen stammen. Je fr\u00fcher man das Problem erkenne und entsprechend eingreife, desto besser. Pr\u00e4vention mithilfe der Schulsozialarbeit sei billiger als allf\u00e4llige Intervention zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt. Ausserdem pl\u00e4diert H\u00fcrlimann f\u00fcr die Angliederung der Schulsozialarbeit beim Kanton.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Vreni H\u00fcrlimann","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/36dfda3e7152a1a96689839e29f3962744f58b2c86fe0484906df0f3970fcf06"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Paul H\u00f6sli stellt den Antrag, den Teil der Vorlage mit der Schulsozialarbeit zur \u00dcberarbeitung zur\u00fcckzuweisen. Es brauche etwas, aber nicht soviel. Nach der R\u00fcckweisung solle die Regierung die Schulsozialarbeit im Bildungsgesetz statt im Sozialhilfegesetz verankern, dort sei sie am passenderen Ort. Die Schulsozialarbeit geh\u00f6re schliesslich auf die Gemeindeebene. Die Gemeinden sollten autonom dar\u00fcber entscheiden k\u00f6nnen. Daf\u00fcr seien sie die bessere Instanz als der Kanton.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Paul H\u00f6sli","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/9d871e39a80a30d27f0b692fadd9029ba924630838d9512c558cf7ed26bcd3f9"}},{"number":8,"state":"completed","text":"<p>Frau Landesstatthalter Marianne D\u00fcrst Benedetti, betont, dass es Sinn mache, dass die Schulsozialarbeit beim Kanton angesiedelt sei. Auch der \u00fcbrige Sozialbereich liege beim Kanton. Sie verweist auf die immens hohen Kosten, welche Platzierungen von Jugendlichen verursachen w\u00fcrden. K\u00f6nne man dort einsparen, liesse sich die Schulsozialarbeit locker finanzieren. Auch wenn die Jugendlichen dank der Schulsozialarbeit sp\u00e4ter keine Sozialhilfe beziehen m\u00fcssten, k\u00f6nne Geld eingespart werden. Da die Kosten im Fall von Platzierungen oder bei der Sozialhilfe beim Kanton anfielen, solle man die Schulsozialarbeit nicht an die Gemeinden delegieren.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Marianne D\u00fcrst Benedetti","function":"Landesstatthalter","place":null,"political_affiliation":null,"picture":"/storage/19a8f56b538655a7014d72b26dafc31e7bbfff479d359ba0c0237e078d8e5302"}},{"number":7,"state":"completed","text":"<p>Hansueli Zweifel beantragt, der Vorlage unver\u00e4ndert zuzustimmen. Die Vorlage soll nicht verschoben werden, die Schulsozialarbeit soll beim Kanton angegliedert werden. Zweifel kritisiert, dass es wie so oft, wenn es um Kinder geht, nicht mehr um das Wohl derselben geht, sondern um Ideologie. Zweifel spricht als Kinderarzt aus Sicht der Betroffenen. Es gebe Kinder, die keine Anlaufstelle h\u00e4tten, wenn sie in Not sind. Genau f\u00fcr sie m\u00fcsse die Schulsozialarbeit da sein.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hansueli Zweifel","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/724eaffb511c2c6f46207564af54a4e96dd86bed9e1935c539244ab28ead4a86"}},{"number":6,"state":"completed","text":"<p>Christine Oswald unterst\u00fctzt den Antrag zur Einf\u00fchrung der Schulsozialarbeit. Als langj\u00e4hrige Lehrerin sei sie davon \u00fcberzeugt. Die Zeiten h\u00e4tten sich ge\u00e4ndert. Heute seien Lehrer mit anderen Problemen konfrontiert als fr\u00fcher, unter anderem weil die soziale Kontrolle heute weniger eng als fr\u00fcher sei. Wohl seien Lehrer auch heute noch die Bezugspersonen f\u00fcr die Kinder, doch bei gr\u00f6sseren Problemen einzelner Sch\u00fcler sei Unterst\u00fctzung durch die Schulsozialarbeit n\u00f6tig, da der Lehrer f\u00fcr die ganze Klasse da sein m\u00fcsse. Schulsozialarbeiter seien spezifisch f\u00fcr ihre Arbeit ausgebildet, w\u00fcrden Interventionstechniken kennen und h\u00e4tten die notwendigen Distanz und Unabh\u00e4ngigkeit.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Christine Oswald","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/c705b0d9dc484d7f1ef66a280eb2931dddf74043411e39dd25f1ca4bc107e6de"}},{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Martin Landolt stellt im Namen der kantonalen BDP den Antrag, die Schulsozialarbeit abzulehnen. Es gehe dabei allein um die Zust\u00e4ndigkeit. Laut ihm sollen die Gemeinden daf\u00fcr verantwortlich zeichnen. Deshalb solle man das Gesch\u00e4ft nicht zur\u00fcckweisen, wie Paul H\u00f6sli dies verlangt hat, sondern ablehnen. Wenn die Gemeinden zust\u00e4ndig seien, k\u00f6nnten sie massgeschneiderte L\u00f6sungen treffen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martin Landolt","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/90e7b4ee4e8349f44ec259ee0694952f9399e0d97543251c94acfcb857157610"}},{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Maria-Hanna Paszkowska m\u00f6chte per Antrag die Sozialinspektion aus dem Gesetz streichen. Im kleinen Kanton Glarus sei dies nicht n\u00f6tig, hier kenne man sich. Sie bef\u00fcrchtet den gl\u00e4sernen B\u00fcrger. Paszowska betont, es gebe im Kanton viel zu wenig Unterst\u00fctzung f\u00fcr Personen in sozialen Problemlagen. Sie sei geschockt, wenn man stattdessen Geld f\u00fcr einen Sozialinspektor rausschmeissen wolle. In ihrer Rede beschwert sich Paszowka wortreich und lautstark \u00fcber die Praxis im Sozialbereich und die Glarner \u00c4mter.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Maria-Hanna Paszkowska","function":null,"place":"Luchsingen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/b9e220fc05af8bfc2bbb4cdf0b9e6445675ba255ccf6405d30fa137583708312"}}]},{"number":15,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Umsetzung neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht\nA. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber die Einf\u00fchrung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus\nB. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber die Verwaltungsrechtspflege\nC. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber das Gesundheitswesen\nD. Terminologische Anpassung in diversen Erlassen","memorial_page":null,"overview":"<p>Das Vormundschaftsrecht blieb seit 1912 &#8211; abgesehen von den Bestimmungen &#252;ber den f&#252;rsorgerischen Freiheitsentzug &#8211; praktisch unver&#228;ndert. Im Dezember 2008 verabschiedete das Bundesparlament die neuen Bestimmungen zum Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht, welche am 1. Januar 2013 in Kraft treten.</p>\n<p>Die Kantone haben die Organisation des Kindes- und Erwachsenenschutzes (bisher Vormundschaftswesen) den bundesrechtlichen Anforderungen anzupassen. Es sind eine interdisziplin&#228;re Fachbeh&#246;rde, eine Kindes- und Erwachsenenschutzbeh&#246;rde (KESB, bisher Vormundschaftsbeh&#246;rde) zu schaffen und die Aufsichtsinstanzen zu bezeichnen. An die Stelle von Vormundschaft, Beiratschaft und Beistandschaft tritt die Beistandschaft nach neuem Recht, deren Umfang und Inhalt anhand des Einzelfalles festzulegen sind. Neu geregelt werden Vorsorgeauftrag und Patientenverf&#252;gung. Der Beschwerdeweg an eine Verwaltungsbeh&#246;rde wird abgeschafft, die Entscheide sollen im Rechtsmittelverfahren direkt vom Gericht beurteilt werden. Zudem sind Aufsicht &#252;ber Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Mandatsentsch&#228;digungen, Zust&#228;ndigkeit der &#196;rzteschaft f&#252;r die vorsorgliche f&#252;rsorgerische Unterbringung (anstelle des f&#252;rsorgerischen Freiheitsentzugs) und Nachbetreuung bei einer Entlassung, Meldepflicht bei Gef&#228;hrdung von Erwachsenen und Kindern sowie Regressfragen zu regeln.</p>\n<p>Die Umsetzung macht eine Teilrevision des Gesetzes &#252;ber die Einf&#252;hrung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus (EG ZGB), &#196;nderung des Verwaltungsrechtspflege- und des Gesundheitsgesetzes sowie terminologische Anpassungen in Kantonsverfassung und zw&#246;lf Gesetzen nebst dem Verordnungsrecht des Landrates notwendig. Die 2008 beschlossene Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens legte jedoch gute organisatorische Grundlagen; die Umsetzung ist weniger kompliziert als in anderen Kantonen. Wesentliche Punkte der kantonalen Regelung sind:</p>\nKindes- und Erwachsenenschutzbeh&#246;rde als Verwaltungsbeh&#246;rde, nicht als Gericht; Wahl durch Regierungsrat;\nRegierungsrat als Aufsichtsbeh&#246;rde &#252;ber die KESB, direkte Aufsicht durch zust&#228;ndiges Departement;\nVerwaltungsgericht als direkte Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der KESB;\nErbschaftswesen verbleibt bei der KESB.\n<p>Es soll eine &#8211; fachlich unabh&#228;ngige &#8211; Verwaltungsbeh&#246;rde mit drei ordentlichen hauptamtlich angestellten Mitgliedern (Pensum 50 bis 100%) sowie drei bis f&#252;nf (mit Sitzungsgeld entsch&#228;digten) Ersatzmitgliedern gebildet werden. Die Verwaltungsbeh&#246;rde untersteht kantonalem Personal- und Organisationsrecht. Diese Fachbeh&#246;rde tagt in der Regel als Dreiergremium, ausser in schwerwiegenden F&#228;llen (Sorgerechts- und Obhutsentzug gegen den Willen der Eltern, elterliche Sorge einschr&#228;nkende Kindesschutzmassnahmen, Einschr&#228;nkungen der Handlungsf&#228;higkeit von Erwachsenen), in denen eine F&#252;nfer-Besetzung vorgeschrieben wird. Der Pr&#228;sident der KESB ist Abteilungsleiter des Abkl&#228;rungsdienstes. F&#252;r den gesamten Bereich (Fachbeh&#246;rde und Abkl&#228;rungsdienst) werden zehn Stellen vorgesehen, die Mehrkosten werden auf 210000 Franken gesch&#228;tzt. Die Anforderungen an die neue Fachbeh&#246;rde sind aufgrund der sehr offenen Ausgestaltung der Beistandschaft und den neuen Aufgaben wie Vorsorgeauftrag und Patientenverf&#252;gungen wesentlich h&#246;her.</p>\n<p>Als Beschwerdeinstanz fungiert das Verwaltungsgericht. Das Erbschaftswesen verbleibt bei der KESB, es gilt der gleiche Beschwerdeweg wie im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Die im Kanton zugelassenen &#196;rzte der Grundversorgung, der Psychiatrie sowie zust&#228;ndige &#196;rzte von &#252;berweisenden Einrichtungen k&#246;nnen vorsorglich eine f&#252;rsorgerische Unterbringung bis sechs Wochen anordnen, f&#252;r weitergehende Unterbringungen und deren &#220;berpr&#252;fung ist die KESB zust&#228;ndig. Das Verfahren richtet sich generell nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den f&#252;r die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts notwendigen &#196;nderungen im EG ZGB, im Verwaltungsrechtspflege- und im Gesundheitsgesetz sowie den terminologischen Anpassungen in Kantonsverfassung und zw&#246;lf Gesetzen zuzustimmen.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/430525f73c193e7648c9b2d3f361c137736fe5d4635d0ccf90bbc2325da49564"},"vota":[]},{"number":14,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T09:22:30.658645+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Einf\u00fchrungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsm\u00e4ssigen Wetten","memorial_page":null,"overview":"<p>Im Grundsatz regelt der Bund die Gl&#252;cksspiele. Sein Lotteriegesetz gilt den drei Bereichen Lotterien und Pr&#228;mienanleihen, gewerbsm&#228;ssige Wetten und lotterie&#228;hnliche Unternehmungen. Die &#171;Interkantonale Landeslotterie&#187; tritt seit 2003 in der Deutschschweiz, im Tessin sowie im F&#252;rstentum Liechtenstein als alleinige Grossveranstalterin von Lotterien und Wetten auf und bietet ihre Produkte unter &#171;Swisslos&#187; an. Swisslotto, Euromillions, Sport-Toto und Millionenlos sind gemeinn&#252;tzige und wohlt&#228;tige Grosslotterien, die gesamtschweizerisch angeboten werden. Auf Kantonsebene ist das Lotterie- und Wettwesen im Vollziehungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsm&#228;ssigen Wetten geregelt, das folgende M&#228;ngel aufweist:</p>\nZersplitterung und Un&#252;bersichtlichkeit;\nteilweise &#252;ber 30 Jahre alte, nicht mehr aktuelle und unzweckm&#228;ssige Bestimmungen;\nzu wenig klare und ausf&#252;hrliche Regelungen (Zust&#228;ndigkeiten, Bewilligungserteilung, Verwendung der Mittel);\nwenig Transparenz &#252;ber die Verteilung der Mittel (nur interne Richtlinien).\n<p>Diese M&#228;ngel erforderten eine Totalrevision. Das neue Einf&#252;hrungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsm&#228;ssigen Wetten (EG Lotteriegesetz) umfasst 40 Artikel. Das Bundesgesetz und zwei interkantonale Vereinbarungen verpflichten die Kantone zu einer transparenten und nach einheitlichen Kriterien erfolgenden Verwendung der Lotteriemittel, die f&#252;r den Kanton Glarus j&#228;hrlich zwischen 2 und 2,2 Millionen Franken betragen. Neu werden auf Gesetzesstufe Kriterien f&#252;r die Zuweisung auf die drei Fonds (Kultur-, Sport-, Sozialfonds) festgelegt und deren Zweckbestimmung umschrieben. Die Anteile legt der Landrat fest. Einzelgesuche behandelt weiterhin der Regierungsrat, und ein Bericht dazu verbessert die Transparenz. Die verschiedenen Lotteriearten (Gross-, Klein- und Unterhaltungslotterien) sind &#252;bersichtlich in eigenen Kapiteln geregelt. Die Bewilligungspflicht (und damit die Geb&#252;hren) entfallen nach wie vor f&#252;r reine Unterhaltungslotterien (Tombola und Lotto), bleibt aber f&#252;r vom Kanton beaufsichtigte gemeinn&#252;tzige und wohlt&#228;tige Lotterien bestehen.</p>\n<p>Im Landrat blieb die Vorlage im Grundsatz unbestritten. Diskutiert wurde, ob Regierungs- oder Landrat die Verteilung auf die einzelnen Fonds vornehmen soll. Nun soll der Landrat dies auf Antrag des Regierungsrates tun. Nicht aufgenommen wurde die Regelung, nach der 2 Prozent der Lotteriemittel durch den Regierungsrat f&#252;r andere wohlt&#228;tige und gemeinn&#252;tzige Zwecke &#8211; als kulturelle, sportliche und soziale &#8211; h&#228;tten verwendet werden k&#246;nnen. Abgelehnt wurde ein Antrag, der einen fixen Verteilschl&#252;ssel im Gesetz vorschlug.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem total revidierten Einf&#252;hrungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsm&#228;ssigen Wetten zuzustimmen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Ab&#228;nderungsantrag B&#246;sch.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/7be6e72ba94fcfb57e5fb16fa6d3fce66eb4feab9f2f92dd350f37ff319338b7"},"vota":[{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Daniel Jenny unterst\u00fctzt in seinem Votum der Ab\u00e4nderungsantrag B\u00f6sch. Sport und Kultur d\u00fcrfen nicht zum Spielball der Politik werden. Genau das passiere aber, wenn der Landrat \u00fcber die Aufteilung der Lotteriegelder entscheide. Wie seine Vorrednerin will Jenny, dass der Regierungsrat weiterhin die Kompetenz \u00fcber die Aufteilung der Gelder hat.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Daniel Jenny","function":null,"place":"Oberurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/bdde13cd1c78fe2c785a2501fcb9b5c890c4a5b62a75004e1e77c8e3433b0101"}},{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Daniela B\u00f6sch stellt den Antrag, dass weiterhin die Regierung die H\u00f6he der Anteile bei der Verteilung der Lotteriegelder festlegen solle. Dies habe sich bew\u00e4hrt. Sollte der Landrat daf\u00fcr zust\u00e4ndig sein, bef\u00fcrchtet sie eine Politisierung. Dies h\u00e4tten die Diskussionen an der Landratsdebatte zum Thema gezeigt. Die Regierung dagegen habe diese Aufgabe immer sehr gut und weitsichtig gemeistert: \u00abnever change a winning team\u00bb, sagt sie.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Daniela B\u00f6sch","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/0f04ea88c38dfab855f9b416450226cb8aa69872320000b301cb50fbc1f7320e"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Sepp Kubli beantragt, dem vorliegenden Gesetz zuzustimmen und s\u00e4mtliche Ab\u00e4nderungsbeitr\u00e4ge abzulehnen. Er sei \u00fcberzeugt, dass der Landrat das richtige Gremium sei, um sachlich und ausgewogen zu diskutieren und zu entscheiden. Kubli, der f\u00fcr die Sportler redet, wie er sagt, betont die Wichtigkeit eines partnerschaftlichen Umgangs zwischen Sport und Kultur.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Sepp Kubli","function":null,"place":"Netstal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/c6b1d986f2fa06181967821e89ca1477acfdcbd32729b64b24278d5482e5d5e4"}},{"number":7,"state":"completed","text":"<p>Rolf Kamm beantragt im Namen der FDP des Kantons, den Ab\u00e4nderungsantrag B\u00f6sch anzunehmen. Sollte der Landrat \u00fcber die Verteilung entscheiden, w\u00fcrden die Kreise mit dem besseren Lobbying mehr erhalten, ist er \u00fcberzeugt. Um Verteilk\u00e4mpfe zu vermeiden, m\u00f6chte er die Kompetenz bei der Regierung belassen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf Kamm","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/6b87356268127f9466552b16413e79e06760a5df57dfa7b35d013079baeeefde"}},{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Peter Landolt unterst\u00fctzt den Antrag B\u00f6sch. Er verstehe nicht, weshalb der Regierung die Kompetenz \u00fcber die Aufteilung der Gelder entzogen worden solle. Wenn man die Kompetenz dem Landrat gebe, f\u00fchre dies zu einem unsch\u00f6nen Verteilkampf und zu Lobbying. Er bef\u00fcrchtet, dass Sport und Kultur gegeneinander ausgespielt w\u00fcrden. Der bisher gehandhabte Schl\u00fcssel sei gerecht, weil der Sport im Gegensatz zur Kultur \u00fcber andere Finanzierungsquellen, wie Jugend und Sport, verf\u00fcge. Die Regierung habe den \u00dcberblick \u00fcber die verschiedenen Finanzierungsquellen, die Lotteriegelder seien nur eine davon.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Peter Landolt","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/7bba5537bc333d38c7d9ec111f6a89b486756bf731089803823c4a677ccba14e"}},{"number":8,"state":"completed","text":"<p>Fridolin Hunold beantragt namens des Landrates der Landsgemeinde, den Ab\u00e4nderungsantrag B\u00f6sch abzulehnen. Dieser sei aus der Angst vor einer \u00c4nderung des Verteilschl\u00fcssels erwachsen. Diese sei unbegr\u00fcndet. Denn auch der Regierungsrat habe angek\u00fcndigt, den Schl\u00fcssel ohnehin zu \u00fcberpr\u00fcfen - sollte er denn die Kompetenz dazu erhalten. Ein wichtiges Ziel sei die Schaffung von Transparanz in Sachen Verteilung. Folgerichtig sollten solche Entscheide nicht im stillen K\u00e4mmerchen des Regierungsrates, sondern im Landrat gef\u00e4llt werden.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Fridolin Hunold","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/f45b29db9efe75ab166d651f9463327432fe24848b7409c7f95a1990bf4aa637"}},{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Peter Rothlin beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage unver\u00e4ndert zuzustimmen. Es gehe um mehr als einen Kompetenzstreit. Es soll eine Debatte \u00fcber die Verteilung der Lotteriegelder stattfinden \u2013 und das im Landrat. Der Regierungsrat wolle dieser Diskussion aus dem Weg gehen. Er aber wolle die M\u00f6glichkeit haben, Fragen zur Sache zu stellen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Peter Rothlin","function":null,"place":"Oberurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/d5f00d67a098ff75197aaccd26a3dda6cd1af3c8dd7c3e7fb6da2c5dfaf2ab71"}},{"number":9,"state":"completed","text":"<p>Regierungsr\u00e4tin Christine Bickel betont, dass eine Gleichbehandlung nur m\u00f6glich sei, wenn man den \u00dcberblick \u00fcber alle Finanzquellen habe. Die Regierung w\u00fcrde es sich zutrauen, auch weiterhin \u00fcber die Verteilung zu entscheiden, sagt sie. Die Landsgemeinde solle aber bestimmen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Christine Bickel","function":"Regierungsr\u00e4tin","place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/057261752cc0ce59d5acfdd5871fb42ca358f62d833f8b2401b918edb7526157"}},{"number":6,"state":"completed","text":"<p>Hans-J\u00f6rg Marti betont, dass die Verteilung der Lotteriegelder eine strategische Frage sei. Und solche w\u00fcrden seit jeher im Landrat beantwortet. Der Regierungsrat sei f\u00fcr operative Belange zust\u00e4ndig. Die Vorlage sei deshalb unver\u00e4ndert anzunehmen. Der Landrat k\u00f6nne die Strategie langfristig vorgeben. Dies sei wichtig. Der Regierungsrat hingegen sei in der Lage, ohne grossen Aufwand, die Richtung zu wechseln. Genau das spreche aber gegen die Vergabe der Kompetenz an den Regierungsrat.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hans-J\u00f6rg Marti","function":null,"place":"Nidfurn","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ed1c7ce21a6b3dfe5016e80df03e0b34bb1d967c1f387fb81f3fda58accc2861"}}]},{"number":13,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Einf\u00fchrungsgesetzes zum Bundesgesetz \u00fcber Familienzulagen","memorial_page":null,"overview":"<p>Die am 1. Januar 2013 in Kraft tretende Revision des Bundesgesetzes &#252;ber Familienzulagen dehnt den Geltungsbereich auf alle selbstst&#228;ndig Erwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft aus; sie m&#252;ssen sich einer Familienausgleichskasse anschliessen. Da sie im Kanton Glarus bereits seit dem 1. Januar 2009 Kinderzulagen erhalten, sind nur noch kleine Anpassungen an das Bundesrecht n&#246;tig.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Anpassung des Einf&#252;hrungsgesetzes zum Bundesgesetz &#252;ber Familienzulagen zuzustimmen.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/2df5df3ec4b7db62e0624a8dcad6c8f7b38f9ac969328a6a944f436fd4d9179e"},"vota":[]},{"number":12,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T09:13:32.076371+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Gesetz \u00fcber die \u00f6ffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz)","memorial_page":null,"overview":"<p>Eine vom Landrat als Postulat &#252;berwiesene Motion verlangt, dass Verkaufsgesch&#228;fte des t&#228;glichen Bedarfs auch an hohen Feiertagen offen gehalten werden d&#252;rfen. Das Ruhetagsgesetz von 1973 ist ohnehin grundlegend zu &#252;berarbeiten. In gewissen Gewerbebereichen bestehen Abgrenzungsprobleme zwischen den an hohen Feiertagen erlaubten und verbotenen T&#228;tigkeiten, Regelungen entsprechen nicht mehr der gelebten Wirklichkeit oder sind ungen&#252;gend auf die eidgen&#246;ssische Arbeitsgesetzgebung abgestimmt.</p>\n<p>Die Vernehmlassung ergab ein differenziertes Bild: Einerseits wird vermehrt an Randzeiten und an Wochenenden eingekauft, und es besteht ein Bed&#252;rfnis zum Besuch &#246;ffentlicher Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen. Andererseits will man sich an den &#246;ffentlichen Ruhetagen erholen und besinnen k&#246;nnen. Das Gesetz hat die widerspr&#252;chlichen Interessen von religi&#246;sem Gehalt und wirtschaftlichen Bed&#252;rfnissen auszugleichen.</p>\n<p>Die Totalrevision des Ruhetagsgesetzes bringt keine grundlegenden Neuerungen. Insbesondere sieht es entsprechend dem Vernehmlassungsergebnis von grunds&#228;tzlicher Ausdehnung der Laden&#246;ffnung auf hohe Feiertage ab. Es baut auf dem Bisherigen auf, beseitigt aber Unzul&#228;nglichkeiten und schafft durch Begriffskl&#228;rungen, Pr&#228;zisierungen und systematische &#196;nderungen mehr Klarheit und &#220;bersichtlichkeit.</p>\n<p>Im Landrat stiess die Vorlage auf gute Resonanz. Die Zulassung von Tanz- und Musikveranstaltungen an hohen Feiertagen wurde abgelehnt. F&#252;r Orte mit erheblicher touristischer Bedeutung kann der Regierungsrat an Sonn- und allgemeinen Feiertagen das Offenhalten von Verkaufsgesch&#228;ften und Dienstleistungsbetrieben bewilligen.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde Zustimmung zum neuen Ruhetagsgesetz.</p>","text":null,"resolution":"<p>In einer ersten Abstimmung obsiegt der Antrag Shostak eventualiter &#252;ber den Antrag Baumgartner. In der zweiten Abstimmung folgt die Landsgemeinde aber dem Antrag des Landrates.</p>\n<p>Schliesslich folgt die Landsgemeinde dem Antrag M&#252;hlemann, hier unterliegt der Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/cc071639a028ebb364f93a81c4cc5ec99a67fe36f401a32a88aa3d938684f5ec"},"vota":[{"number":7,"state":"completed","text":"<p>Fridolin Luchsinger verteidigt als Pr\u00e4sident der vorberatenden landr\u00e4tlichen Kommission die bestehende Vorlage. Die gleichen Antr\u00e4ge wie an der Landsgemeinde seien bereits im Landrat gestellt worden. Der Kanton gehe nicht unter, wenn an ganz wenigen Tagen im Jahr keine Musik- und Tanzveranstaltungen stattf\u00e4nden, sagt er. In Bezug auf den Antrag M\u00fchlemann erinnert er daran, dass es auch Personal brauche, das arbeiten m\u00fcsse, um an hohen Feiertagen offen zu haben. Da etwa Kioske an hohen Feiertagen sowieso ge\u00f6ffnet haben d\u00fcrfen, k\u00f6nnten die Touristen Sonnencr\u00e8me oder \u00e4hnliches dort kaufen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Fridolin Luchsinger","function":null,"place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/666ba940e1b8ec52cc9cba6e1b21ef590b98bb2834db3551ab1e53b9506c7e95"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Olga Shostak geht namens der Glarner Jungfreisinnigen weiter als die Junge SVP. Sie will, dass nicht nur Tanz- und Musikveranstaltungen vom Verbot ausgenommen werden, sondern alle Veranstaltungen gleichermassen. Sie will damit Willk\u00fcr verhindern. Alle Veranstalter sollten gleichberechtigt sein. Es gebe keinen zeitgem\u00e4ssen Grund, ihrem Ab\u00e4nderungsantrag nicht zuzustimmen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Olga Shostak","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ba9b87f17a4d3d2e7b5f2df4f7d4a23d3bb7d192894ee97d849f195420204269"}},{"number":8,"state":"completed","text":"<p>Frau Landesstatthalter Marianne D\u00fcrst Benedetti sagt, dass offenbar der Eindruck entstanden sei, dass mit der Vorlage ein Haufen neuer Gesetze eingef\u00fchrt w\u00fcrden. Dies sei aber gerade nicht der Fall. Der Kanton Glarus sei jetzt schon sehr liberal. Die Vorlage bedeute eine weitere Lockerung, sei eine weitere Anpassung an die Bed\u00fcrfnisse der Gesellschaft. Man wolle aber an gewissen Werten festhalten und habe es deshalb am Verbot, etwa von Tanzveranstaltungen, an den hohen Feiertagen festgehalten. Ausserdem r\u00e4umt D\u00fcrst Benedetti ein, dass die Vorlage im Tourismus-Bereich eine Versch\u00e4rfung bedeute.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Marianne D\u00fcrst Benedetti","function":"Landesstatthalter","place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/1480b42147334ebb42e2644128197f8ed2e95df08578ae2f2bc09e0dc16bb4a7"}},{"number":6,"state":"completed","text":"<p>Martin Vogel unterst\u00fctzt den Ab\u00e4nderungsantrag M\u00fchlemann. Er streicht die touristische Bedeutung offener L\u00e4den an Feiertagen heraus. Das vorgeschlagene Verbot sei unn\u00f6tig. Es koste den Kanton nichts, den L\u00e4den die Freiheit zu lassen, offen zu haben oder nicht. Zudem sei es nun mal so, dass viele Feiertage gerade in der touristischen Hauptsaison zu liegen kommen. Dies sei gerade die Zeit, in der man das Geld verdienen muss.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martin Vogel","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/78ff5024f8dcefd80f779a8610eb4cfc1fa66bbb175318a4f60605bed46b8f8d"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Hans Ulrich Kn\u00f6pfel unterst\u00fctzt im Namen der reformierten Landeskirche den Antrag von Landrat und Regierung. Er pl\u00e4diert daf\u00fcr, w\u00e4hrend des Jahres zwischendurch innezuhalten. Ein Feiertag sei ein bewusster Verzicht auf gewisse Ablenkungen und soll eine Insel der Ruhe erm\u00f6glichen. Als Gesellschaft solle man sich fragen, was gut tue und was nicht. Im Leben habe viel Platz, auch Musik und Tanz, aber es sei verkraftbar, an den wenigen hohen Feiertagen darauf zu verzichten.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hans Ulrich Kn\u00f6pfel","function":null,"place":"Obstalden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ea9e5d11c09bcd8204cd302381cf20b68b7da68168b4b4342148c2580a119631"}},{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Martin Baumgartner beantragt im Namen der Jungen SVP des Kantons, das Verbot von Tanz- und Musikveranstaltungen an den hohen Feiertagen aus dem Gesetz zu streichen. Die JSVP wolle den Gemeinden die Freiheit lassen, \u00fcber Bewilligungen von solchen Veranstaltungen zu entscheiden. Vor allem die Jungen w\u00fcrden wegen des Verbots in andere Kantone ausweichen, was \u00f6kologisch und \u00f6konomisch ein \u00abSchwachsinn\u00bb sei. Man solle den Jungen nicht alles verbieten, sondern ihnen auch etwas bieten.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martin Baumgartner","function":null,"place":"Engi","political_affiliation":null,"picture":"/storage/d946d17ce53698f499063293683fd1c282d1b874adb5b59a43220aabd0d56029"}},{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Aydin Elitok fordert die Landsgemeinde dazu auf, die beiden Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge abzulehnen. F\u00fcr ihn geht es vor allem um die kulturelle Tradition und religi\u00f6se Werte. Man sollte die \u00fcber Generationen gewachsenen Traditionen nicht aufgeben. Es gehe hier lediglich um f\u00fcnf Feiertage. Es sei nicht zu viel verlangt, diese zu respektieren. Ausserdem gehe man auch nicht feiern, wenn etwa ein Angeh\u00f6riger gestorben sei. Elitok verweist dabei auf den Tod Christi am Karfreitag.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Aydin Elitok","function":null,"place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/5f8ca3e371a5749ea177a5648191e0e600383ca3328bd6421713aafff663b51f"}},{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Benjamin M\u00fchlemann verlangt in seinem Antrag, dass in Tourismusorten Verkaufsgesch\u00e4fte und Dienstleistungsbetriebe mit einer entsprechenden Bewilligung auch an hohen Feiertagen ge\u00f6ffnet haben d\u00fcrfen. Touristen sollten das erwarten k\u00f6nnen; es geh\u00f6re zu einem Tourismusort, dass die Gesch\u00e4fte auch an hohen Feiertagen offen h\u00e4tten. M\u00fchlemann warnt vor dem Ausweichen von Touristen an andere Orte und betont auch die Bedeutung von verkaufsoffenen Feiertagen f\u00fcr den Umsatz der Gesch\u00e4fte.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Benjamin M\u00fchlemann","function":null,"place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/b52146e2bfa91bc3964f01a3be0d7229b97f523c1a7dccf228576c7d0de4d8d4"}}]},{"number":11,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Polizeigesetzes des Kantons Glarus","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Schweizerische Strafprozessordnung hob am 1. Januar 2011 das Bundesgesetz &#252;ber die verdeckte Ermittlung auf. Dieses erm&#246;glichte Polizeiangeh&#246;rigen das Eindringen in ein kriminelles Umfeld, um besonders schwere Straftaten verhindern oder aufkl&#228;ren zu k&#246;nnen, z.B. im Drogenmilieu oder in Kommunikationsplattformen des Internet, die f&#252;r Sexualstraftaten mit Kindern genutzt werden. In die Bundesstrafprozessordnung wurde nur die verdeckte Ermittlung zur Aufkl&#228;rung von Straftaten &#252;berf&#252;hrt. Die pr&#228;ventive verdeckte Ermittlung zur Straftatenverhinderung ist durch die kantonalen Polizeigesetze zu regeln. Ohne ausdr&#252;ckliche gesetzliche Erm&#228;chtigung darf die Polizei pr&#228;ventiv nur weniger weit gehende verdeckte Abkl&#228;rungen vornehmen.</p>\n<p>Eine Ende 2010 &#252;berwiesene Motion verlangt die daf&#252;r n&#246;tige Erg&#228;nzung des Polizeigesetzes. Da eine gesamtschweizerisch mehrheitsf&#228;hige L&#246;sung auf sich warten l&#228;sst, pr&#252;fen die Kantone eigene gesetzliche Grundlagen f&#252;r die pr&#228;ventive verdeckte Ermittlung oder haben solche bereits geschaffen. Die drei neuen Bestimmungen tun dies zudem auch f&#252;r die weniger weit gehenden pr&#228;ventiven Instrumente der verdeckten Fahnung und der Observation. Alle drei Massnahmen sind nur zul&#228;ssig, wenn hinreichende Anzeichen daf&#252;r bestehen, dass es zu strafbaren Handlungen kommen k&#246;nnte und andere Massnahmen erfolglos oder die Ermittlungen aussichtslos blieben oder unverh&#228;ltnism&#228;ssig erschwert w&#252;rden. Die verdeckte pr&#228;ventive Ermittlung bedarf der gerichtlichen Genehmigung.</p>\n<p>Im Landrat fand die Vorlage eine gute Aufnahme. Der Landrat senkte einzig die Genehmigungsfrist durch den Polizeikommandanten f&#252;r Observationen und verdeckte Fahndung von einem Monat auf zehn Tage. Er beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrats.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/cf455db7d89b21deefebd8f4a70f70f6fed5aff1935a6d1891a3633224258dd3"},"vota":[]},{"number":10,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Einf\u00fchrungsgesetz zum Bundesgesetz \u00fcber die wirtschaftliche Landesversorgung","memorial_page":null,"overview":"<p>Bei Versorgungsengp&#228;ssen stellt der Staat die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen G&#252;tern und Dienstleistungen sicher (Transporte, Ern&#228;hrung, Energie, Heilmittel usw.). Er beschr&#228;nkt sich auf lenkende Massnahmen und greift erst dann ins Marktgeschehen ein, wenn die Selbstregulierungskr&#228;fte der Wirtschaft &#252;berfordert sind. Vieles ist auf Stufe Bund geregelt. Den Kantonen kommen Aufgaben bei der Verteilung zu, vor allem bei der Rationierung von Lebensmitteln oder bei der Versorgung mit Betriebs- und Brennstoffen. Der Bund verpflichtet die Kantone, die dazu ben&#246;tigten Organe zu bestellen und die f&#252;r den Vollzug notwendigen Vorschriften zu erlassen. Die derzeitige Regelung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Notrechtsgesetz ist ungen&#252;gend. Es fehlen Bestimmungen zu den wesentlichen Zust&#228;ndigkeiten und Verantwortlichkeiten, obwohl bereits Organisationen daf&#252;r bestehen.</p>\n<p>Da die Aufgaben bei der Bew&#228;ltigung von Katastrophen und jene der wirtschaftlichen Landesversorgung nicht deckungsgleich sind und eigene Organisationsstrukturen und Verfahren erfordern, wird wie beim Bund ein separates Gesetz geschaffen. Es regelt in zehn Artikeln Grundauftrag, Organisationsstruktur, Kompetenzen, Bereitstellung der Mittel, Kosten und Rechtsschutz.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem neuen Gesetz &#252;ber die wirtschaftliche Landesversorgung zuzustimmen.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/9d05d17620b5469e39c2da8185216c67f08a34cf38555ddf0c3807159980dc44"},"vota":[]},{"number":9,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Gesetz \u00fcber den Bev\u00f6lkerungsschutz","memorial_page":null,"overview":"<p>Das Notrechtsgesetz von 1972 ist gepr&#228;gt vom Kalten Krieg und veraltet. Seither &#228;nderte sich die sicherheitspolitische Lage grundlegend. Der Eiserne Vorhang ist gefallen; die Gef&#228;hrdung durch einen bewaffneten Konflikt ist wenig wahrscheinlich; die Herausforderung liegt in der Bew&#228;ltigung von Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen wie Hochwasser, Terroranschl&#228;ge, Erdbeben, wirtschaftliche Krisen (Versorgungsengp&#228;sse), Pandemien. Klare Regelungen der Zust&#228;ndigkeiten von Gemeinden und Kanton, zum Zusammenwirken der Partnerorganisationen sowie Vorschriften zur F&#252;hrungsorganisation fehlen oder sind nur rudiment&#228;r auf Verordnungsstufe geregelt.</p>\n<p>Der Bev&#246;lkerungsschutz ist Verbundaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Die milit&#228;rische Sicherheit ist prim&#228;r Aufgabe des Bundes mit der Armee. Kanton und Gemeinden haben den Bev&#246;lkerungsschutz mit Polizei, Feuerwehr, Organen des Gesundheitswesens, technischen Betrieben bzw. Diensten und Zivilschutz sicherzustellen.</p>\nDer Bund regelt nur die Grunds&#228;tze des Bev&#246;lkerungsschutzes. Er trifft Anordnungen f&#252;r den Fall von erh&#246;hter Radioaktivit&#228;t, f&#252;r Notf&#228;lle bei Stauanlagen, Epidemien, Tierseuchen, Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle und f&#252;r den Fall eines bewaffneten Konflikts.\nDie Kantone treffen Massnahmen bei Katastrophen und Notlagen in den weiteren Bereichen.\nIm Einvernehmen mit den Kantonen kann der Bund Koordination und allenfalls F&#252;hrung bei Ereignissen &#252;bernehmen, die mehrere Kantone, das ganze Land oder das grenznahe Ausland betreffen. Bund und Kantone arbeiten diesbez&#252;glich zusammen.\nDie politische Verantwortung liegt bei den Exekutivbeh&#246;rden von Kanton und Gemeinden, auch in Katastrophen und Notlagen. Eine spezialisierte F&#252;hrungsorganisation kann Regierungs- bzw. Gemeinder&#228;te unterst&#252;tzen:\nBei Alltagsereignissen (auch Grossereignissen) liegt die operative F&#252;hrung bei der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden Partnerorganisationen, meist Feuerwehr oder Polizei.\nDie spezielle F&#252;hrungsorganisation kommt dann zum Einsatz, wenn mehrere Partnerorganisationen w&#228;hrend l&#228;ngerer Zeit im Einsatz stehen, also bei Katastrophen, Notlagen, Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle und bewaffneten Konflikten.\n<p>Das neue Gesetz bringt eine systematische und umfassende Risikobeurteilung f&#252;r den Kanton Glarus. Das Gesetz umfasst 26 Artikel in zehn Abschnitten. Kanton und Gemeinden haben (wie bisher) eine einheitliche F&#252;hrungsorganisation. Die politische Verantwortung liegt bei Regierungs- und Gemeinderat, welche in schweren Krisen an Aussch&#252;sse oder gar an einen Einzelnen delegiert werden kann, sofern zeitgerechte Entscheidungen nicht mehr durch das Gesamtgremium getroffen werden k&#246;nnen. Unterst&#252;tzung bieten aus Fachleuten und Vertretern der Partnerorganisationen gebildete spezielle F&#252;hrungsst&#228;be. Kantone, Gemeinden und Partnerorganisationen sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten. Die Partnerorganisationen tragen die Verantwortung f&#252;r ihre Aufgabenbereiche und unterst&#252;tzen sich gegenseitig; ihre Aufgaben und ihre Organisation sind in eigenen Gesetzen geregelt. In Krisensituationen k&#246;nnen zudem vom Gesetz abweichende Massnahmen erforderlich sein (z.B. Requisitionen, Zwangsverpflichtung von Fachpersonal). Daf&#252;r werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen.</p>\n<p>Die Verbundaufgabe ist nach dem Subsidiarit&#228;tsprinzip zu organisieren. Vorerst haben die betroffenen Gemeinden alle erforderlichen Massnahmen zu treffen. Erst wenn ihnen die Mittel dazu fehlen oder es einer Koordination zwischen den Gemeinden bedarf, soll sich der Kanton einschalten und die F&#252;hrung &#252;bernehmen. Der Kanton ist nur ausnahmsweise prim&#228;r zust&#228;ndig, z. B. bei Gesundheitsgef&#228;hrdung (Epidemien, Seuchen usw.), Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle, bei bewaffneten Konflikten oder wenn mehrere Gemeinden betroffen sind. Eine Gemeinde kann aber den Kanton um Hilfe oder F&#252;hrung ersuchen.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem Entwurf f&#252;r ein neues Gesetz &#252;ber den Bev&#246;lkerungsschutz zuzustimmen.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrats.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/b852e5d1c32c0f57244a86098cb4d7cd54a78a69232ebaf659d4ca5796e7d19b"},"vota":[]},{"number":8,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Gesetz \u00fcber die Ausbildungs- und Schulgeldbeitr\u00e4ge (Stipendiengesetz)","memorial_page":null,"overview":"<p>Das geltende Stipendienrecht basiert auf einer landr&#228;tlichen Verordnung von 1982, die mehrmals angepasst wurde, letztmals 2001. Es ist veraltet, seine Bestimmungen sind unklar, zum Teil missverst&#228;ndlich oder gar widerspr&#252;chlich. Es gen&#252;gt den &#196;nderungen im Bildungsbereich nicht mehr. Die bildungspolitische, wirtschaftliche und technische Entwicklung der vergangenen Jahre brachte neue Ausbildungen hervor und strukturierte bestehende um. Es entwickelte sich eine Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft. Es ist von lebenslangem Lernen auszugehen, und die Phase der Ausbildung kann immer weniger klar von der Erwerbst&#228;tigkeit abgegrenzt werden. Hauptzweck von Stipendien und Studiendarlehen ist, aus wirtschaftlich schw&#228;cheren Verh&#228;ltnissen stammenden Personen mit finanziellen Beihilfen eine Ausbildung zu erm&#246;glichen und damit Chancengleichheit zu gew&#228;hrleisten.</p>\n<p>Der Gesetzesentwurf z&#228;hlt 29 Artikel in sechs Abschnitten. Wesentliche Punkte sind:</p>\nDie Ausbildungsfinanzierung bleibt haupts&#228;chlich Aufgabe der Betroffenen, insbesondere der auszubildenden Person und ihren Angeh&#246;rigen.\nBeitragsberechtigt sind Personen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Glarus, die ihre Ausbildung vor dem 45. Altersjahr beginnen.\nDas Bemessungssystem soll effizienter, gerechter und transparenter werden. Die Bemessung erfolgt in erster Linie &#252;ber Pauschalen und nicht &#252;ber individuelle Budgets.\nStipendien haben gegen&#252;ber Darlehen bei Erstausbildungen Vorrang. F&#252;r Weiterbildungen und Zweitausbildungen sollen Darlehen gew&#228;hrt werden. Der j&#228;hrliche Maximalbetrag f&#252;r Stipendien betr&#228;gt 16000 Franken j&#228;hrlich; je Kind, f&#252;r dessen Unterhalt der Stipendiat aufkommen muss, erh&#246;ht sich der Maximalbetrag um 5000 Franken.\nDas neue Recht lehnt sich an das bew&#228;hrte B&#252;ndner System an, welches es dem Kanton Graub&#252;nden erm&#246;glichte, als erster dem neuen Stipendienkonkordat beizutreten.\nEs werden nicht nur Stipendien und Studiendarlehen geregelt, sondern auch Ausbildungsbeitr&#228;ge (j&#228;hrliche Beitr&#228;ge f&#252;r Lernende und Studenten, welche der Kanton direkt einer Ausbildungsst&#228;tte leisten muss).\nDetails wird eine regierungsr&#228;tliche Verordnung regeln.\n<p>Die Erziehungsdirektorenkonferenz verabschiedete im Juni 2009 die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeitr&#228;gen. Sie bezweckt Angleichung der unterschiedlichen Stipendiensysteme und erf&#252;llt die vom Bund im Ausbildungsbeitragsgesetz aufgestellten Mindeststandards f&#252;r die Gew&#228;hrung von Beitr&#228;gen an die Kantone. Die &#196;nderung des Glarner Stipendienrechts erm&#246;glicht den Beitritt zum Konkordat durch den Landrat.</p>\n<p>In den letzten Jahren schwankte die Zahl der Gesuche zwischen 250 und 400. Die Ausgaben betrugen zwischen 1,3 und 1,6 Millionen Franken (mit dem &#171;Ausreisserjahr&#187; 2008 mit 2,2 Mio. Fr.). Mit dem neuen Gesetz werden maximal 1,5 Millionen Franken pro Jahr n&#246;tig sein.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landgemeinde, dem Gesetzesentwurf f&#252;r ein neues Stipendiengesetz zuzustimmen.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrats.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/295003fa9a0f066d835941f1b2c8dc9e34420b13ed72eb8821cb8175e8d44c38"},"vota":[]},{"number":7,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Beitritt zum Tarifverbund Ostwind","memorial_page":null,"overview":"<p>Ein Postulat von 2008 verlangt die Schaffung eines &#171;Glarner Abo&#187; f&#252;r den &#246;ffentlichen Verkehr (&#246;V). Ein Tarifverbund gibt eine einheitliche Tarifabstufung vor. Der Anschluss will Zugangsbarrieren zum &#246;V beseitigen und dessen Attraktivit&#228;t steigern. Er erm&#246;glicht freie Fahrt mit Bahn und Bus innerhalb der gel&#246;sten Zonen und eine Vereinheitlichung der Fahrausweise.</p>\n<p>Der Kanton Glarus kann nur durch die Schaffung eines eigenen oder den Beitritt zu einem anderen Tarifverbund von einem einfachen und attraktiven Billettsystem f&#252;r den &#246;V profitieren; Integration in den Z&#252;rcher Verkehrsverbund (ZVV) ist nicht m&#246;glich, da dieser keine weiteren Kantone bzw. Einzugsgebiete aufnimmt. Ein eigener Verbund ist in Anbetracht von Einzugsgebiet und Benutzerpotenzial nicht zweckm&#228;ssig. Daher wird der Anschluss an den Tarifverbund Ostwind (OTV) angestrebt, in dem 24 Transportunternehmen der Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden zusammengeschlossen sind.</p>\n<p>Der OTV bietet ein umfassendes Sortiment von Abonnementen und Einzelfahrausweisen an und gew&#228;hrleistet den Zugang zum Z-Pass f&#252;r das Einzugsgebiet des ZVV. Es handelt sich um einen reinen Abonnementsverbund. Mit der geplanten Einf&#252;hrung des Integralen Z-Passes im Dezember 2012 werden auch Einzelfahrausweise erh&#228;ltlich sein. Der Beitritt erweitert das einheitliche Tarifsystem f&#252;r die &#246;V-Kunden im Grossraum Z&#252;rich und der Ostschweiz um den Kanton Glarus, w&#228;hrend sich f&#252;r die Glarnerinnen und Glarner das Tarifsystem dieser Einzugsgebiete &#246;ffnet. K&#252;nftig werden nicht mehr Billette von A nach B zu l&#246;sen sein, sondern solche nach der Anzahl Zonen. Zonen-Billette werden Verbindungen in die &#171;Randregionen &#187; verbilligen. Da auch die meisten &#252;brigen Verbindungen g&#252;nstiger werden, ist der tiefere Erl&#246;s zu kompensieren. &#8211; Die Kosten des Beitritts bestehen aus einmaligen Einf&#252;hrungskosten von etwa 400 000 Franken und j&#228;hrlichen Aufwendungen von rund 600 000 Franken f&#252;r die Kompensation von Einnahmeausf&#228;llen und den Betrieb.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem Tarifverbund Ostwind beizutreten.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/169f6f450039fee525e1464fadaae4a3484bbe4673d2c5605a7cb8d025d862c4"},"vota":[]},{"number":6,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Ausbau \u00f6ffentlicher Verkehr ab Sommer 2014 \u2013 Glarner Sprinter st\u00fcndlich (j\u00e4hrlicher Rahmenkredit von 6,97 Mio. Fr.)","memorial_page":null,"overview":"<p>F&#252;r den Betrieb des &#246;ffentlichen Verkehrs (&#246;V) wird ab 2014 ein j&#228;hrlicher Rahmenkredit von 6,97 Millionen Franken beantragt. Der um rund 1 Millionen Franken erh&#246;hte Kredit erm&#246;glicht einen Angebotsausbau bei Bahn und Bus.</p>\n<p>Kernst&#252;cke der Erweiterung des Bahnangebotes sind die Verdichtung des GlarnerSprinters auf einen Stundentakt und dessen Verl&#228;ngerung &#252;ber Schwanden hinaus nach Linthal. Zusammen mit der Regio-Verbindung Schwanden&#8211;Rapperswil wird zwischen Ziegelbr&#252;cke und Schwanden bis etwa 20 Uhr ein ann&#228;hernder Halbstundentakt erreicht (Bahnszenario B).</p>\n<p>Dieses halbst&#252;ndliche Angebot schafft auch f&#252;r das Busangebot bessere Voraussetzungen. Die Variante &#171;Voll&#187; (grunds&#228;tzlich Stundentakt, Halbstundentakt zu den Hauptverkehrszeiten) vermehrt das Angebot und verbessert die Anschlussqualit&#228;t erheblich. Auf Basis eines einheitlichen Takts werden alle Linien systematisch gef&#252;hrt.</p>\n<p>Auf den oft gew&#252;nschten IC-(InterCity)Halt in Ziegelbr&#252;cke muss verzichtet werden.</p>\n<p>Auf einen Halt des GlarnerSprinters in Bilten ist zu verzichten, weil sich sonst schlechtere Anschl&#252;sse in Ziegelbr&#252;cke und Glarus sowie j&#228;hrliche Mehrkosten von 693 000 Franken erg&#228;ben. Eine Shuttle-Verbindung zwischen Ziegelbr&#252;cke und Siebnen-Wangen mit Halt an allen Stationen macht die Nachteile des wegfallenden Halbstundentakts der S2 zwar nicht wett, doch erm&#246;glicht sie weiterhin eine halbst&#252;ndliche Verbindung nach Z&#252;rich, wenn auch zum Teil mit Umsteigen in Siebnen-Wangen.</p>\n<p>Beibehaltung der Verbindung Schw&#228;ndi&#8211;Glarus samt Angebotserweiterung ist wegen den eher schwachen Frequenzen nicht sinnvoll, doch gibt der l&#252;ckenlose Stundentakt mit schlanken Bahnanschl&#252;ssen in Schwanden ad&#228;quaten Ersatz und der Rahmenkredit dem Regierungsrat Handlungsspielraum.</p>\n<p>Die Einzelheiten des &#246;V-Angebots ab 2014 werden nach der Landsgemeinde durch den Regierungsrat bestimmt. F&#252;r die Zeit zwischen Dezember 2013 (Inbetriebnahme S-Bahn St. Gallen) bis zum Fahrplanwechsel im Sommer 2014 wird ein &#220;bergangsangebot bereitgestellt, das insbesondere f&#252;r die Verbindung von M&#252;hlehorn zum &#252;brigen Glarnerland zweckm&#228;ssige L&#246;sungen enth&#228;lt.</p>\n<p>Der Landrat diskutierte kontrovers. Einerseits wurden Ausbauw&#252;nsche ge&#228;ussert (Halt in Bilten, Busverbindung Schw&#228;ndi&#8211;Glarus), anderseits die Busvariante &#171;Light&#187; vorgeschlagen.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, ab 2014 das Bahnangebot Szenario B und eine optimierte Busvariante &#171;Voll&#187; zu realisieren und daf&#252;r einen j&#228;hrlichen Rahmenkredit von 6,97 Millionen Franken zu gew&#228;hren.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt klar dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/42ed333326d1d21abd88cdd89f63e06f615b5bbf046cc423521c116c9e6faf70"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Heinz H\u00fcrzeler verlangt in seinem Antrag den Halbstundentakt auf der Schiene bis nach Linthal statt nur bis Schwanden. Es sei bestimmt m\u00f6glich, die daf\u00fcr notwendigen Schienenkapazit\u00e4ten bis 2014 zu schaffen. Mit der Annahme seines Antrages w\u00e4re das Hinterland nicht mehr benachteiligt, betont er.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Heinz H\u00fcrzeler","function":null,"place":"Luchsingen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ca27b7989c787ba0141225f463a3ed279a40a176713ba4af53b4ba808225f1c3"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Emil K\u00fcng beantragt der Landsgemeinde, die Vorlage unver\u00e4ndert anzunehmen. Er verweist darauf, dass im Ring bereits vor einem Jahr zwei \u00d6V-Vorlagen abgelehnt worden seien. Dies mit der Erwartung, dass sich der Regierungsrat dem Thema annimmt. Was H\u00fcrzeler fordere, sei derzeit nicht m\u00f6glich. Sehr wohl m\u00f6glich sei aber, einen verdichteten Busfahrplan einzuf\u00fchren. Dies sei in der Vorlage vorgesehen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Emil K\u00fcng","function":null,"place":"Obstalden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/6087890740aea15415f06deff9dcbbff1cc9c28925ede3c2ddba2f5855b8b51d"}}]},{"number":5,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber die Einf\u00fchrung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus (Immobiliarsachenrecht)","memorial_page":null,"overview":"<p>Die &#196;nderung des Einf&#252;hrungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB) setzt die Revision des Zivilgesetzbuches von 2009 um &#8211; die gr&#246;sste Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts seit dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches im Jahr 1912. Kernst&#252;ck bildet die Einf&#252;hrung des papierlosen elektronischen Schuldbriefs, welche die Gesch&#228;ftst&#228;tigkeit f&#252;r Geldinstitute und Kundschaft im Kreditwesen vereinfacht. Die kosten- und platzintensive Schuldbriefverwaltung und das Verlustrisiko mit dem Versand von Papierschuldbriefen fallen weg. Der Landrat setzte die Revision auf dem Dringlichkeitsweg bereits per 1. Januar 2012 in Kraft.</p>\n<p>Weitere Anpassungen sind:</p>\n&#246;ffentliche Beurkundung aller vertraglich vereinbarten Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten;\nAusbau zu elektronischem Bodeninformationssystem, elektronischen Grundbuchausz&#252;gen, elektronischem Gesch&#228;ftsverkehr;\nBauhandwerkerpfandrecht: Eintragungsfrist vier Monate, Regelung Auftragserteilung von Drittpersonen;\nBereinigung aller Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Anmerkungen bei Teilung und Vereinigung von Grundst&#252;cken;\nEintragungspflicht von &#246;ffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschr&#228;nkungen und gesetzlichen Grundpfandrechten;\nAufhebung Bestimmungen zu G&#252;lt, zu amtlicher Sch&#228;tzung, zur Belastungsgrenze, zur K&#252;ndbarkeit von Schuldbriefen;\nAnpassung Bestimmungen zu Pfandrechten, zur Anmerkung &#246;ffentlich-rechtlicher Eigentumsvorschriften.\n<p>Die Einf&#252;hrung des elektronischen Gesch&#228;ftsverkehrs war bis Anfang 2012 nicht m&#246;glich; es bedarf dazu gr&#246;sserer (auch technischer) Vorarbeiten von Bund und Kantonen. Der Regierungsrat wird deshalb erm&#228;chtigt, das elektronische Grundbuch einzuf&#252;hren.</p>\n<p>Der Landrat setzte die unbestritten gebliebene Vorlage gest&#252;tzt auf Artikel 89 Buchstabe f der Kantonsverfassung auf dem Dringlichkeitsweg vorzeitig auf den 1. Januar 2012 in Kraft und unterbreitet sie der Landsgemeinde zur nachtr&#228;glichen Zustimmung.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/0c1555815f9741279af4b30a044556ff6c142c31c5589bcee1aca0b9a4c31d6c"},"vota":[]},{"number":4,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Memorialsantrag \u201eWiedereinf\u00fchrung der unentgeltlichen Bestattung f\u00fcr Einwohner des Kantons Glarus\u201c","memorial_page":null,"overview":"<p>Bestattungen waren im Kanton Glarus bis 2003 unentgeltlich. Der Kanton &#252;bernahm die direkten Kosten der Bestattung. Zulasten der Gemeinden gingen die indirekten Kosten (Friedhofverwaltung, Anlage und Unterhalt des Friedhofs, Anschaffung Ger&#228;te und Werkzeuge), die sie seit 2004 den Nachlassenschaften weiterverrechnen k&#246;nnen. Der Memorialsantrag fordert die Wiedereinf&#252;hrung der Unentgeltlichkeit, weil die &#220;berw&#228;lzung der Kosten auf die Hinterbliebenen einem Verlust der Glarner Eigenart und Volkskultur gleichkomme. Es solle f&#252;r den ganzen Kanton eine einheitliche Regelung gelten.</p>\n<p>Die Gemeinden sind f&#252;r die Bestattung aller im Kanton wohnhaft gewesenen Personen oder f&#252;r die auf ihrem Gebiet aufgefundenen Leichen zust&#228;ndig. Eine Bestattung in w&#252;rdevollem Rahmen und Gleichbehandlung aller Verstorbenen ist im Grundsatz gew&#228;hrleistet. Kann die Nachlassenschaft die Bestattungskosten nachweislich nicht &#252;bernehmen, kommt die Gemeinde daf&#252;r auf. Den unterschiedlichen Verm&#246;gens- und Einkommensverh&#228;ltnissen wird somit sinnvoll Rechnung getragen. War fr&#252;her die standardisierte Bestattung akzeptiert, wird heutzutage Individualit&#228;t beim Abschiednehmen immer wichtiger (S&#228;rge, Grabsteine, Zeremoniell).</p>\n<p>Regierungs- und Landrat lehnen den Memorialsantrag auch aus finanzpolitischen &#220;berlegungen ab. Die Wiedereinf&#252;hrung der unentgeltlichen Bestattung br&#228;chte den Gemeinden Mehrkosten von &#252;ber 700000 Franken. 2004 gelangte der Landrat im Zuge der Sparmassnahmen nach eingehender Pr&#252;fung zum Schluss, die Aufhebung der Erbschaftssteuer rechtfertige das &#220;berw&#228;lzen der Bestattungskosten auf die Nachlassenschaften. 2007 bis 2011 wurden zus&#228;tzliche Steuerentlastungen gew&#228;hrt, die zu erheblichen Mindereinnahmen der &#246;ffentlichen Hand und zur Entlastung der Steuerpflichtigen f&#252;hrten. Mit der neuen Pflegefinanzierung tr&#228;gt weitgehend der Staat die Pflegekosten, was die Betroffenen in den letzten Lebensjahren finanziell erheblich entlastet. Davon profitieren letztlich die Angeh&#246;rigen.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag eines B&#252;rgers zur Wiedereinf&#252;hrung der unentgeltlichen Bestattung abzulehnen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde lehnt den Memorialsantrag klar ab.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/1d49f6dd39eabc63a26633fe6aba8ade20205d2bdce6cc5ecbcf7f6cc30ca3c0"},"vota":[{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Franz Landolt erkl\u00e4rt, dass mit der Einf\u00fchrung der Pflegefinanzierung und der Abschaffung der Erbschaftssteuer die Betroffenen bereits soweit entlastet sind, dass diese die Kosten der Bestattung \u00fcbernehmen k\u00f6nnen. Wenn nicht, sei der Kanton schon heute dazu bereit, Unterst\u00fctzung zu leisten.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Franz Landolt","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/5ba822345794a0e8747925e8229751c10e45a9349c16b1314b36a5e696ac200d"}},{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Paul H\u00e4usermann wirbt kurz und knapp f\u00fcr die Annahme seines Memorialsantrages. Der letzte Gang solle vom Kanton bezahlt werden, sagt er. Es gebe andere Orte, an denen man das Geld einsparen k\u00f6nne.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Paul H\u00e4usermann","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/b1b59e1f0739392a9a8e85e4b06c76d772fe9979a0e6a0a5961f0fef80b4c2d9"}}]},{"number":3,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Festsetzung des Steuerfusses f\u00fcr das Jahr 2013","memorial_page":null,"overview":"<p>Das Budget f&#252;r das laufende Jahr sagt in der Erfolgsrechnung einen Aufwand&#252;berschuss von 2,8 Millionen Franken voraus; um dieses knapp akzeptable Ergebnis zu erreichen sind aber 3,5 Millionen Franken an Reserven aufzul&#246;sen. Die Investitionsrechnung nennt Nettoinvestitionen von 17,5 Millionen Franken und Abschreibungen von 19,7 Millionen Franken. Der Finanzierungsfehlbetrag werde 3,8 Millionen Franken betragen und der Selbstfinanzierungsgrad 78 Prozent erreichen. &#8211; Das Budget enth&#228;lt aufgrund d&#252;sterer Prognosen und entsprechenden Weisungen keinen Anteil &#8211; 2010 betrug er noch ann&#228;hernd 8,25 Millionen Franken &#8211; am Reingewinn der Nationalbank. Inzwischen wird jedoch ein Gewinnanteil von 3,3 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Trifft dies ein, ergibt sich eine &#171;rote Null&#187;, da trotzdem auf R&#252;cklagen zur&#252;ckzugreifen sein wird.</p>\n<p>Der Finanz- und Aufgabenplan 2013&#8211;2016 sieht in der Erfolgsrechnung 2013 einen Aufwand&#252;berschuss von fast 4,5 Millionen Franken und einen Selbstfinanzierungsgrad von ungen&#252;genden 69 Prozent vor.</p>\n<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, gest&#252;tzt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 131 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss f&#252;r das Jahr 2013 auf 54 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 2 Prozent der einfachen Staatssteuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:</p>\n1,5 Prozent der einfachen Staatssteuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer f&#252;r die Gesamtsanierung des Kantonsspitals;\n0,25 Prozent der einfachen Staatssteuer f&#252;r die Gesamterneuerung der Linth-Arena SGU;\n0,25 Prozent der einfachen Staatssteuer f&#252;r den Neubau der Mensa und f&#252;r die Sanierung des Hauptgeb&#228;udes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbr&#252;cke.","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/1217ee6ddc728ae4204044da88bee35e7c1cdb76ba396217469e836c327f9904"},"vota":[]},{"number":2,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahlen (Landammann, Landesstatthalter, Mitglied Obergericht, Verwaltungsgericht und Kantonsgericht)","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Landsgemeinde hat f&#252;r eine Amtsdauer von zwei Jahren aus dem Kreis der Mitglieder des Regierungsrates den Landammann und den Landesstatthalter zu w&#228;hlen.</p>\n<p>Es reichten Hermann Figi, Schwanden/Glarus S&#252;d, den R&#252;cktritt aus dem Obergericht, Monika Beck, Niederurnen/Glarus Nord, den aus dem Verwaltungsgericht und Andrea R. Tr&#252;mpy, Glarus, den aus dem Kantonsgericht auf Ende Juni 2012 ein. &#8211; Die Landsgemeinde hat somit die entsprechenden Ersatzwahlen f&#252;r den Rest der Amtsdauer 2010/2014 vorzunehmen.</p>\n<p>Nach erfolgter Wahl findet die Vereidigung der Gew&#228;hlten statt.</p>","text":"<p>Als Landammann gew&#228;hlt wurde: Regierungsrat Andrea Bettiga (FDP), Ennenda.</p>\n<p>Als Frau Landesstatthalter gew&#228;hlt wurde: Regierungsr&#228;tin Marianne D&#252;rst Benedetti (FDP), Glarus.</p>\n<p>Ins Obergericht gew&#228;hlt wurde: Dodo Brunner (FDP), Glarus.</p>\n<p>Ins Verwaltungsgericht gew&#228;hlt wurde: Michael Schlegel (CVP), Glarus.</p>\n<p>Ins Kantonsgericht gew&#228;hlt wurden: Marcel H&#228;hni (FDP), Riedern, und Bea Lienhard (FDP), Glarus.</p>\n<p>\nBild Maya Rhyner</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/be2f73c963b5f7826c63a1afa4666e399e5a929240fe4bab96dd20186995724a"},"vota":[]},{"number":1,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Er\u00f6ffnung der Landsgemeinde","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Landsgemeinde wird durch den Landammann er&#246;ffnet. Die stimmberechtigten M&#228;nner und Frauen werden hierauf den Eid zum Vaterland schw&#246;ren.</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/5b16253de04b3cf309260e734dc26b2cc0c92e7102ac63a425846aec5331026e"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Hochgeachter Herr Landesstatthalter\nHochgeachtete Damen und Herren der administrativen und richterlichen Beh&#246;rden\nHochvertraute, liebe Mitlandleute</p>\n<p>Zum sechsten Mal habe ich heute die angenehme Pflicht, Sie hier im Ring zur Landsgemeinde des Kantons Glarus zu begr&#252;ssen und willkommen zu heissen. Allj&#228;hrlich seit 1387 versammeln sich die stimmberechtigten Glarnerinnen und Glarner, um die politischen Weichen zu stellen. Wir versammeln uns, um unter freiem Himmel zu raten, zu mindern und zu mehren und so als Gemeinschaft die direkteste Form der Demokratie zu praktizieren.</p>\n<p>W&#228;hlen und mitbestimmen, sich informieren, mit politischen und gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen, sich letztlich eine Meinung zu bilden und diese auch kundzutun, das sind Attribute unserer direkten Demokratie. Der Landsgemeindering bietet dazu als besonderes Charakteristikum allen Mitlandleuten auch r&#228;umlich ein Forum: um zu sehen und gesehen, zu h&#246;ren und geh&#246;rt zu werden.</p>\n<p>Kaum zu glauben, dass die Glarner Regierung vor 40 Jahren die Einf&#252;hrung des Frauenstimmrechts f&#252;r die Landsgemeinde noch in Frage stellte. Sie werden es nicht gerne h&#246;ren, meine sehr verehrten Damen, aber 1971 standen Mutterschaft, Dienstpflichten in landwirtschaftlichen Betrieben, als Krankenschwestern oder als Servierpersonal und anderes dem Recht auf Mitbestimmung im Landsgemeindering entgegen. Es wurde argumentiert, ein grosser Prozentsatz der Frauen w&#228;re wohl zum vornherein verhindert, die Gew&#228;hrung der politischen Gleichberechtigung der Frauen im Ring damit ein blosses Schein-Recht. Ein Trugschluss: Diese Prophezeiung ist nie eingetreten. Frauen und Mannen stehen seit 40 Jahren im Ring ganz selbstverst&#228;ndlich nebeneinander und &#252;ben ihre demokratischen Mitspracherechte aus. Sie diskutieren und raten gleichermassen. Gut dass sich die Stimmberechtigten im Ring 1971 durchgesetzt haben und dem zeitgem&#228;ssen Wandel in der demokratischen Mitbestimmung zugestimmt haben. &#171;Alle Mitlandleute&#187; &#8211; erst zum 40sten Mal seit 1972 schliesst dies die Frauen mit ein. Sie seien heute zu diesem Jubil&#228;um besonders Willkommen geheissen.</p>\n<p>Vor 5 Jahren dann, an der Landsgemeinde 2007, nahm der Kanton Glarus sogar eine Vorreiterrolle f&#252;r die Einbindung der Jungen in die politische Mitwirkung ein. Als erster Kanton gew&#228;hrte er den Jugendlichen ab 16 Jahren das aktive Stimm- und Wahlrecht auf Kantons- und Gemeindeebene. Ein knapper Entscheid: ich war damals als Landammann bei der Sch&#228;tzung auf die Mithilfe der Regierungsmitglieder angewiesen. R&#252;ckblickend ist auch hier zu sagen: Die Mitlandleute haben gut entschieden. Sie haben anerkannt, dass die Jungen ihre Zunkunft mitbestimmen sollen, die Verantwortung mittragen k&#246;nnen. Und sie tun dies auch: Es freut mich jedes Jahr, wenn junge Mitlandleute ans Rednerpult treten. Es braucht Mut, seine Meinung Ihnen allen kundzutun.</p>\n<p>Nicht &#252;berall ist ein politischer und gesellschaftlicher Wandel ein Akt der Diskussion. Vielmehr h&#246;ren, sehen und lesen wir in den Medien von gewaltsamen Umbr&#252;chen. Weltweit begehren Menschen auf &#8211; f&#252;r mehr Demokratie, f&#252;r eine echte Demokratie. Eine Welle des Aufstands nahm letztes Jahr in Tunesien ihren Anfang, zog sich quer durch die arabische Welt und dar&#252;ber hinaus. In Russland protestierten B&#252;rgerinnen und B&#252;rger f&#252;r freie und faire Wahlen, zeigten ihre Entt&#228;uschung und politische Frustration. Anderswo hingegen tragen Proteste erste Bl&#252;ten: So &#246;ffnet sich beispielsweise Burma mit Zugest&#228;ndnissen an die Oppositionsbewegung dem Weg zur Mitwirkung aller politischen Kr&#228;fte.</p>\n<p>Vor diesem Hintergrund geb&#252;hrt unserer Kultur der Selbst- und Mitbestimmung grosse Wertsch&#228;tzung. Dem Recht der Mitbestimmung steht aber die Pflicht zur &#220;bernahme der Verantwortung gegen&#252;ber. Diese Verantwortung d&#252;rfen Sie heute wahrnehmen: Ihre Stimme, sei es durch Handaufheben, sei es als Redner hier vorne, bewegt Gemeinschaftsentscheidungen.</p>\n<p>Ich freue mich, dass Sie heute hier sind, um Ihre Mitbestimmungsrechte auszu&#252;ben, die direkte Demokratie zu leben &#8211; oder als Gast die Vorz&#252;ge dieser noch urspr&#252;nglichen Form der Mitbestimmung zu erleben.</p>\n<p>Wenn Weichen gestellt werden, ist es unabdingbar, dass unterschiedliche Meinungen und Argumente vorgetragen werden und dass es bei Abstimmungen Gewinner und Verlierer gibt.</p>\n<p>So danke ich ihnen im Voraus daf&#252;r, wenn Sie in den anschliessenden Debatten bei aller Leidenschaft, die mit Themen verbunden sein k&#246;nnen, die Regeln der Fairness beachten.</p>\n<p>Vor allem aber richte ich an uns alle, die wir hier versammelt sind, den eindringlichen Appell, die heute fallenden Entscheide in W&#252;rde und demokratischem Respekt entgegenzunehmen und zu akzeptieren. Wie immer diese Entscheide lauten.</p>\n<p>Die M&#246;glichkeit als Gemeinschaft zu debattieren und zu entscheiden ist ein grosses Gut &#8211; unsere Landsgemeinde ist ein besonderer Wert, zu dem wir Sorge tragen m&#252;ssen! Gelegentliche Neuerungen und Anpassungen an ver&#228;nderte Zeiten sind aber nicht ausgeschlossen: So haben die Frauen, farbige Stimmzettel oder seit Kurzem ein Dach &#252;ber dem Haupt des Landammanns in den Ring Einzug gehalten. Die Landsgemeinde ist keine Nostalgie sondern moderne Tradition.</p>\n<p>Das Glarnerland geht vorw&#228;rts, bleibt nicht stehen. Und schauen wir einmal zur&#252;ck &#8211; so wie heute &#8211; stellen wir fest, dass wir Glarner schon so manchen Schritt getan haben: folgerichtige, heftig umstrittene, mutige und Aufsehen erregende. Vieles nahm seinen Anfang mit einem Entscheid der Landsgemeinde.</p>\n<p>Hochvertraute liebe Mitlandleute</p>\n<p>An der heutigen Landsgemeinde haben wir auch wichtige Ersatzwahlen f&#252;r unsere kantonale Justiz vorzunehmen.</p>\n<p>So hat Oberrichter Hermann Figi seinen R&#252;cktritt per Ende Juni erkl&#228;rt. Hermann Figi wurde 2006 ins Kantonsgericht gew&#228;hlt. Seit 2008 geh&#246;rte er dem Obergericht an. Wir danken dem Zur&#252;cktretenden f&#252;r seinen sechsj&#228;hrigen Einsatz im Dienste der Zivil- und Strafrechtsrechtspflege.</p>\n<p>Ebenfalls auf die heutige Landsgemeinde hat Verwaltungsrichterin Monika Beck ihre Demission eingereicht. Sie geh&#246;rte diesem Gerichtsstab seit 2006 an. Wir danken auch der scheidenden Verwaltungsrichterin f&#252;r ihr sechsj&#228;hriges Wirken im Dienste der glarnerischen Rechtspflege.</p>\n<p>Nach 8-j&#228;hriger Amtszeit hat Kantonsrichterin Andrea R. Tr&#252;mpy ihren R&#252;cktritt eingereicht. Andrea R. Tr&#252;mpy wurde im Jahre 2004 ins Kantonsgericht gew&#228;hlt. Sie geh&#246;rte vorerst der ersten, ab 2008 der zweiten Zivilkammer an. Auch ihr gilt heute der verdiente Dank des Landes f&#252;r ihr achtj&#228;hriges engagiertes Wirken im Dienste der glarnerischen Rechtspflege.</p>\n<p>In Dankbarkeit erinnern wir uns an den am 3. April 2012 im 86. Lebensjahr verstorbenen alt Landammann Martin Brunner. Nach 13 Jahren Mitgliedschaft im Landrat geh&#246;rte er von 1974 bis 1990 dem Regierungsrat als Departementsvorsteher des Innern an und amtete von 1982 bis 1986 als Landammann. Martin Brunner hat einen grossen Teil seiner Schaffenskraft in den Dienst von Land und Volk unseres Kantons gestellt. Wir wollen ihm ein ehrendes Andenken bewahren.</p>\n<p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute</p>\n<p>Mit dem heutigen Tag endet auch meine eigene zweite Amtszeit als Landammann. Ich danke Ihnen f&#252;r das Vertrauen, das Sie mir auch in diesen zwei Jahren entgegengebracht haben. Ich habe versucht, es recht zu machen, und Sie haben mir dabei geholfen. Halten Sie das auch so mit meinem Nachfolger.</p>\n<p>Lassen Sie uns jetzt raten, mindern und mehren in Freiheit und Verantwortung. Und so hoffen wir, dass es uns auch heute gelingt, die traktandierten Wahl- und Sachgesch&#228;fte zum Nutzen und Gedeihen unseres Kantons zu treffen. In diesem Sinne stelle ich Land und Volk von Glarus unter den Machtschutz Gottes und erkl&#228;re die ordentliche Landsgemeinde 2012 als er&#246;ffnet.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":null,"function":null,"place":null,"political_affiliation":null,"picture":"/storage/0ec5854480250d0ad87d35369e8f965ad9628e100d43c6da32551fd94bc5e449"}}]}]}