{"date":"2013-05-05","state":"completed","last_modified":"2025-03-20T12:46:49.427600+00:00","extraordinary":false,"video_url":"","overview":"<p>Die Glarner Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt; in diesem Jahr am <strong>5. Mai 2013.</strong> Sie beginnt um <strong>9.30 Uhr.</strong> Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem <strong>Zaunplatz</strong> (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann er\u00f6ffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Absch\u00e4tzen.</p><p>Grundlage f\u00fcr die Stimmberechtigten ist das \u00abMemorial f\u00fcr die Landsgemeinde\u00bb (PDF, 523 KB). Es enth\u00e4lt die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Gesch\u00e4fte mit einl\u00e4sslicher Darstellung und Begr\u00fcndung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt.</p><p>An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das Recht \u00abzu raten, zu mindern und zu mehren\u00bb. Das heisst, sie k\u00f6nnen zu jedem Sachgesch\u00e4ft das Wort verlangen und \u00c4nderungen beantragen. Es sind zudem Antr\u00e4ge auch auf Verschiebung, R\u00fcckweisung oder Ablehnung m\u00f6glich.</p><p>Zutritt zum Ring haben nur <strong>stimmberechtigte Personen.</strong>(Es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden). Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche d\u00fcrfen sich unmittelbar neben der Rednerb\u00fchne aufhalten. Es ist jedoch den Stimmberechtigten untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzpl\u00e4tze mitzunehmen. F\u00fcr Interessierte stehen <strong>Zuschauertrib\u00fcnen</strong> zur Verf\u00fcgung.</p><h2>\nBekanntgabe des Entscheides \u00fcber die Abhaltung der Landsgemeinde\n</h2><p>Der Entscheid \u00fcber die Abhaltung der Landsgemeinde ist am Sonntagmorgen des 5. Mai 2013 ab 6 Uhr \u00fcber die Telefonnummer 1600 (regionale Meldungen, Rubrik 1) erh\u00e4ltlich. Ferner wird die Meldung von Radio SRF in den Fr\u00fchnachrichten um 7 und 8 Uhr ausgestrahlt.</p><h2>\nKorrektur im Memorial f\u00fcr die Landsgemeinde 2013\n</h2><p>\u00a7 4, \u00c4nderung des Steuergesetzes</p><p>In der Tabelle auf Seite 19 zur Auswirkung der \u00c4nderung der Gewinnsteuer handelt es sich in der Spalte \u00abTotal\u00bb um Zunahmen und nicht um Abnahmen bei den Steuern, also h\u00e4tte vor den Zahlen ein Plus (+) statt ein Minus (\u2013) zu stehen.</p><p>Wir entschuldigen uns f\u00fcr den Fehler.</p><h2>\nEhreng\u00e4ste\n</h2><p>Ehreng\u00e4ste des Regierungsrates:</p><ul>\n<li><strong>Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann,</strong> Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Volkswirtschaftsdepartements</li>\n<li><strong>Regierungsrat des Kantons Genf in corpore</strong></li>\n<li><strong>Korpskommandant Aldo C. Schellenberg,</strong> Kommandant Luftwaffe</li>\n<li><strong>Division\u00e4r Hans-Peter Kellerhals,</strong> Kommandant Territorialregion 4</li>\n</ul><p>Ehreng\u00e4ste des Landrates:</p><p><strong>Kantonsrat Z\u00fcrich</strong></p><h2>\nGratis mit dem \u00f6V an die Landsgemeinde\n</h2><p>An der Landsgemeinde 2013, das heisst am 5. Mai (im Verschiebungsfalle am 12. Mai), k\u00f6nnen alle \u00f6V-Angebote im Kanton Glarus (Bahn- und Buslinien inkl. Braunwaldbahn, Basis 2. Klasse) <strong>gratis</strong> ben\u00fctzt werden.</p><p>Wir machen darauf aufmerksam, dass am Landsgemeinde-Sonntag, <strong>zus\u00e4tzlich zum normalen Sonntagsfahrplan</strong> der Bahn- und Busbetriebe, folgende Kurse angeboten werden:</p><table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Extrazug Ziegelbr\u00fccke\u2013Glarus:</strong></td>\n<td> </td>\n<td><strong>Extrazug Glarus\u2013Ziegelbr\u00fccke:</strong></td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Ziegelbr\u00fccke ab</td>\n<td>8.57 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Glarus ab</td>\n<td>14.33 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>9.00 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>14.36 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>9.03 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>14.40 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>9.07 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>14.43 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Glarus an</td>\n<td>9.11 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Ziegelbr\u00fccke an</td>\n<td>14.47 Uhr</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><p>Glarner-Bus Mittelland ohne Oberdorf (Ennenda, Glarus, Riedern, Netstal, N\u00e4fels, Mollis): gem\u00e4ss Samstags-Fahrplan.</p><h2>\nInformationen f\u00fcr Sehbehinderte und Blinde\n</h2><p>F\u00fcr Sehbehinderte und Blinde steht das Memorial auch als Audio-Datei zur Verf\u00fcgung. Von der Schweizerischen Bibliothek f\u00fcr Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) in Z\u00fcrich wurde das Memorial im internationalen DAISY-Format hergestellt und auf CD verschickt. Die Dokumente k\u00f6nnen auf speziellen Abspielger\u00e4ten, \u00fcber Computer und auf allen MP3-kompatiblen CD- und DVD-Spielern abgeh\u00f6rt werden.</p><p>Die Audio-Daten k\u00f6nnen als ZIP-Datei (391 MB) heruntergeladen werden.</p><h2>\nKinderh\u00fctedienst an der Landsgemeinde\n</h2><p>Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9.00 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein Kinderh\u00fctedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Hinterland) und im Kindergarten L\u00f6wen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus dem Unterland bis und mit Glarus) statt. F\u00fcr Einzelheiten verweisen wir auf die Inserate in der Presse.</p>","files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/9e3812ea0b0d333170f991fae4c9da34d1ba1a6be72aaab4bf33da7371ca8c80","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/959155e203ba736cdf8ace5bc00b32307474791c3cfbb0671f5500c210bee794","audio_mp3":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/46b2fa88c4a5d7d96ba315cc3558bac6f415e9cf389105eea457424c6eae61c1","audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":12,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T09:27:49.188553+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Memorialsantrag \u201eMundart im Kindergarten\u201c","memorial_page":null,"overview":"<p>Der im Oktober 2011 erheblich erkl&#228;rte Memorialsantrag der SVP fordert, im Bildungsgesetz in den ersten beiden Jahren nach der Einschulung (Kindergarten) grunds&#228;tzlich die Mundart als Unterrichtssprache vorzuschreiben und die Standardsprache erst ab dem dritten Jahr (Primarstufe) vorzusehen. Die Mundart sei wichtiger Teil unserer Kultur und Identit&#228;t. Kinder aus fremdsprachigen Kulturen k&#246;nnten sich dank der Mundart besser integrieren. Regierung und Landrat lehnen den Memorialsantrag ab. Bei der Einf&#252;hrung der zweiten Fremdsprache an der Primarstufe wurden die Stundentafeln angepasst und als Vorbereitung auf Fremdsprachen die Standardsprache (Hochdeutsch) als Unterrichtssprache gest&#228;rkt. Eine 2008 erlassene Weisung forderte, an den Kinderg&#228;rten den Hochdeutschanteil der Lehrpersonen nach und nach auf bis zu zwei Drittel zu erh&#246;hen. Die Kinder durften aber in Mundart sprechen. Diese Weisung wurde per August 2012 revidiert: Im Kindergarten unterrichten seither die Lehrpersonen einen Drittel der Unterrichtszeit in Hochdeutsch. Kindergartenkinder sollen &#252;ber das H&#246;ren und das &#171;Selbst-Ausprobieren-D&#252;rfen&#187; in diese Sprachform hineinwachsen. Das H&#246;rverstehen steht im Vordergrund. Es ist und war nie die Absicht, den Kindern das Hochdeutsch-Sprechen vorzuschreiben. Vorgaben zum Anteil Hochdeutsch betreffen allein die Lehrpersonen. Diese sprechen mehrheitlich &#8211; n&#228;mlich w&#228;hrend zwei Dritteln der Unterrichtszeit &#8211; in Mundart und f&#246;rdern so die schweizerische Kultur und Identit&#228;t. Mundart und Hochdeutsch sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Kinder akzeptieren Hochdeutsch ganz selbstverst&#228;ndlich als eine Sprachform neben ihrer Mundart. Sie kennen diese Sprachform bereits aus ihrer Medienumwelt. F&#252;r Kinder mit Migrationshintergrund ist es wichtig, beide Sprachformen verstehen und beherrschen zu lernen. Die Mundart ist die Sprache der sozialen Integration. Vieles lernen Fremdsprachige in der Freizeit und von Gleichaltrigen. Oft aber k&#246;nnen sie nur in der Schule lernen, etwas in der Mundart zu verhandeln. Bei der Alphabetisierung ist es f&#252;r alle Kinder vorteilhaft, erste Kontakte mit dem Hochdeutsch gemacht zu haben. Die auf das Schuljahr 2012/13 vorgenommene &#196;nderung der Weisung zur Unterrichtssprache verfolgt die gleichen Ziele wie der Memorialsantrag. Die Unterrichtssprache ist grunds&#228;tzlich im Lehrplan geregelt und liegt im Zust&#228;ndigkeitsbereich des Regierungsrates. Eine Regelung auf Ebene des Gesetzes w&#228;re nicht stufengerecht und widerspr&#228;che den Zielen des laufenden Projektes &#171;Verwesentlichung der Rechtsetzung&#187;, das eine &#220;berarbeitung und Verschlankung der Gesetzgebung beabsichtigt. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag &#171;Mundart im Kindergarten&#187; abzulehnen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/428420c6656dc927ad4e6a2daa496da94c59dfb67906248c42d8bc786c587d29"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Kaspar Krieg macht sich als Fraktionspr\u00e4sident der SVP des Kantons Glarus nat\u00fcrlich f\u00fcr den eigenen Antrag stark. \u00abEs kann doch nicht sein\u00bb, findet er, \u00abdass in einem fortschrittlichen Kanton wie unserem die Jungen nicht mehr an der Landsgemeinde teilnehmen k\u00f6nnen, weil sie die Sprache nicht mehr verstehen.\u00bb Mundart sei ein Kulturgut, das auch die fremdsprachigen Kinder lernen sollen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Kaspar Krieg","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/e3a62c09c7c8ec515a40a459fd205aed6e1a24f571097b5565740b974a827d31"}},{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Corina Briker unterst\u00fctzt den Antrag. Sie sei eine junge Glarnerin und angehende Kinderg\u00e4rtnerin. F\u00fcr die Kinder sei es schon eine Umstellung, wenn sie in den Kindergarten k\u00e4men. Wenn dann noch das Hochdeutsch dazu komme, bef\u00fcrchtet sie eine \u00dcberforderung. Die Festschreibung ins Gesetz findet sie richtig, weil der Lehrplan ver\u00e4ndert werden k\u00f6nne.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Corina Briker","function":null,"place":"Linthal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/6c0267d15207735549552cc61c5a6d56377c2c526acccc4d0a6a4f326b8bd777"}},{"number":7,"state":"completed","text":"<p>Landrat Fridolin Luchsinger nimmt an, dass es den Kindern vermutlich v\u00f6llig egal sei, was jetzt beschlossen werde. \u00abSie antworten auch k\u00fcnftig so, wie sie wollen.\u00bb Das Thema scheine zwar ein dankbares zu sein, aber: \u00abIch verstehe nicht, warum man solche Sachen ins Gesetz nehmen will\u00bb, setzte auch er sich f\u00fcr die Ablehnung des Antrags ein.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Fridolin Luchsinger","function":"Landrat","place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/5590f79081742d12aacf53a0884f5254ede21c5e3938af27f7a350dee44a24af"}},{"number":8,"state":"completed","text":"<p>Regierungsr\u00e4tin Christine Bickel fasst zusammen, dass es f\u00fcr Kinder auch mit der Annahme des Memorialsantrags keine Vorschriften gebe, sondern diese nur den Lehrpersonen gemacht w\u00fcrden. Vergleiche mit anderen Deutschschweizer Kantonen h\u00e4tten aber gezeigt, dass die Regelung, an Kinderg\u00e4rten zu einem Drittel in Hochdeutsch und zu zwei Dritteln in Mundart zu unterrichten, eine gute L\u00f6sung sei. Darum habe die Glarner Regierung auch die entsprechende Weisung ge\u00e4ndert. \u00abMachen Sie jetzt keine \u00fcberfl\u00fcssigen Gesetze\u00bb, appellierte sie an die Stimmberechtigten, den Antrag abzulehnen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Christine Bickel","function":"Regierungsr\u00e4tin","place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/2b3d98359f0eebb69c38225606841dc202344c640240f014cefddd6390a397e3"}},{"number":6,"state":"completed","text":"<p>Roger Schneider ist Gemeinderat in Glarus Nord und als solcher f\u00fcr die Schule zust\u00e4ndig. Er betont, dass sich auch Mundart im st\u00e4ndigen Wandel befinde. Unterrichtet werde an den Kinderg\u00e4rten in einem bew\u00e4hrten Mix aus Hoch- und Glarnerdeutsch. Jetzt einen Zwang zur Mundart im Bildungsgesetz zu verankern, sei falsch.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Roger Schneider","function":null,"place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/6ed4115800d746976d98304a25a24b7bef15b06ce0cd9cb311ffb6e3a1252263"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Regula Keller findet, dass Hochdeutsch auch ein Teil der Schweizer Kultur sei. Somit sei wichtig, dass Kinder mit beidem \u2013 Mundart und Hochdeutsch \u2013 vetraut w\u00fcrden. Zudem geh\u00f6re eine Regelung zum Lehrplan nicht ins Bildungsgesetz. Der Memorialsantrag sei darum abzulehnen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Regula Keller","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/1a594fea2fd10d7b03b1a46740dd8c1fcb86d5ff4847f87a9d2b9582d12ddb4d"}},{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Olga Shostak setzt sich als Pr\u00e4sidentin der Jungfreisinnigen des Kantons Glarus f\u00fcr die Ablehnung des Antrags ein. \u00abEine derartige Regelung geh\u00f6rt nicht ins Gesetz\u00bb, sagt sie. Zudem sei es gut, Kinder spielerisch an die hochdeutsche Sprache heranzuf\u00fchren. Das erleichtere auch die Integration von Ausl\u00e4nderkindern, denen das entgegen der Behauptung der Bef\u00fcrworter mit Mundart nicht einfacher gemacht w\u00fcrde.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Olga Shostak","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/7260902be83a784c57436811a867111d3edb18e0bc4b2c31f824135c23b7746e"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Im Namen der SP pl\u00e4diert Hanspeter Sp\u00e4lti f\u00fcr die Ablehnung des Gesetzes. Durch die Regelung im Lehrplan sei das Ansinnen schon weitgehend erf\u00fcllt und umgesetzt. Er gibt zu bedenken, dass die Kinder sowieso diejenige Sprache reden d\u00fcrften, welche sie m\u00f6chten. Die Regelung gelte nur f\u00fcr die Kinderg\u00e4rtnerin. Er betont, dass es sinnvoll sei, die Kinder schrittweise an die Standardsprache heranzuf\u00fchren. Diese sei entscheidend f\u00fcr die Zukunft der Kinder. Er stellt auch die Frage, was Mundart genau sei. Was man im Fall einer Kinderg\u00e4rtnerin aus dem Wallis oder dem grenznahmen Ausland machen w\u00fcrde.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hanspeter Sp\u00e4lti","function":null,"place":"Netstal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/9ca75fc7e1a8128ebd2cadb5a667040244729a122e995ee0d85a414aed6b3dde"}}]},{"number":11,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Gesetz \u00fcber die Handels- und Gewerbet\u00e4tigkeiten","memorial_page":null,"overview":"<p>Das geltende Handelspolizeigesetz ist &#252;berholt. Obwohl es aufgrund &#252;bergeordneten Bundesrechts kaum mehr zur Anwendung gelangt, ist es nicht ersatzlos aufzuheben, denn es besteht Regelungsbedarf bez&#252;glich verschiedener Handels- und Gewerbet&#228;tigkeiten (Marktpolizei, Sammlungen auf &#246;ffentlichem Grund, Bergf&#252;hrer und Risikosportarten, Kinogewerbe, Eichwesen). Die Bestimmungen dazu, insbesondere zum Jugendschutz, werden im neuen Gesetz &#252;ber die Handels- und Gewerbet&#228;tigkeiten (HGG) zusammengefasst. Trotz des sachlichen Zusammenhangs bleiben Gastgewerbe, Spielsalons, Spiel- und Musikautomaten sowie Diskotheken, Ruhetage und Lotteriewesen separat geregelt. Aus &#220;bersichtlichkeitsgr&#252;nden bestehen im Wirtschaftspolizeirecht somit weiterhin verschiedene Erlasse. Das HGG bestimmt in seinen 26 Artikeln und elf Abschnitten:</p>\nF&#252;r das Marktwesen (mit Ausstellungen und Messen) sind die Gemeinden zust&#228;ndig. Sie erteilen die Bewilligungen und &#252;ben die Aufsicht aus.\nF&#252;r Reisende, Schausteller und Zirkusbetreiber erteilt gem&#228;ss Bundesgesetz &#252;ber das Gewerbe der Reisenden der Kanton die Bewilligungen. Die Gemeinden &#252;berwachen bei Schaustellern und Zirkussen neben den baupolizeilichen Vorschriften beim Aufstellen der Anlagen insbesondere, ob Betriebsbewilligungen vorliegen.\nDer Vollzug der bundesrechtlichen Vorschriften &#252;ber die Bekanntgabe von Preisen ist Sache des Kantons.\nBewilligungen f&#252;r Bergf&#252;hrer, Schneesportlehrer, Wanderleiter, Kletterlehrer und Anbieter von Risikoaktivit&#228;ten (Canyoning, River-Rafting usw.) erteilt gem&#228;ss Bundesgesetz &#252;ber das Bergf&#252;hrerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivit&#228;ten (RiskG) der Kanton. Er kann diese Aufgabe ganz oder teilweise &#252;bertragen (z. B. kantonale Fachkommission, Konkordat, anderer Kanton). Erhebliche Vorf&#228;lle und Verst&#246;sse gegen das Bundesgesetz sind von der Kantonspolizei und von den Justizbeh&#246;rden der kantonalen Vollzugsinstanz zu melden.\nDie Aufsicht &#252;ber &#246;ffentliche Filmvorf&#252;hrungen obliegt dem Kanton. Das Gesetz regelt Vorf&#252;hrzeiten, Meldepflicht und Jugendschutz. In der Regel haben Jugendliche ab 16 Jahren Zutritt zu &#246;ffentlichen Filmvorf&#252;hrungen. Bei speziellen Jugendfilmen kann das Zutrittsalter herabgesetzt werden. Der Regierungsrat kann Empfehlungen von anerkannten Fachinstanzen oder Selbstregulierungsmassnahmen der Branche f&#252;r allgemeinverbindlich erkl&#228;ren.\nVerkauf von Tabakwaren ist nur an Jugendliche erlaubt, die das 16. Altersjahr zur&#252;ckgelegt haben.\nDie Regelung des Eichwesens (Bestimmung Aufsichtsbeh&#246;rde, Eichkreise, Vollzug, Infrastruktur) ist Sache des Regierungsrates. Er kann die Aufgabe auch als Mandat ausserhalb der Verwaltung vergeben.\n<p>Die Vorlage wurde weitgehend positiv aufgenommen, namentlich was den Jugendschutz anbelangt. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem Gesetz &#252;ber die Handels- und Gewerbet&#228;tigkeiten zuzustimmen.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/4929001edbebf50a516e7129c8b5f0a34fa17ff095551b06654ed04aef6bdd46"},"vota":[]},{"number":10,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Gesetz \u00fcber die Standortf\u00f6rderung","memorial_page":null,"overview":"<p>Das neue, 14 Artikel umfassende Standortf&#246;rderungsgesetz bezieht f&#252;r das Gedeihen der Wirtschaft in einer Region neben den Standortfaktoren wie Steuern, F&#246;rderbeitr&#228;ge, Infrastruktur und Verf&#252;gbarkeit von Ressourcen zus&#228;tzliche Kriterien wie Wohn- und Bildungsangebot, Freizeitm&#246;glichkeiten und Verf&#252;gbarkeit von qualifizierten Arbeitskr&#228;ften ein. Standortf&#246;rderung muss Querschnittaufgabe sein, welche alle wirtschaftlich bedeutsamen Sachbereiche erfasst. Das neue Gesetz l&#246;st das Wirtschaftsf&#246;rderungsgesetz von 1978 ab und hebt das Gesetz von 1998 &#252;ber Investitionshilfe f&#252;r Berggebiete auf. Es verankert die drei Kernaufgaben der Standortf&#246;rderung, Standortentwicklung, Bestandespflege, Standortpromotion:</p>\nZur Standortentwicklung geh&#246;ren die allgemeinen Rahmenbedingungen wie Steuern, Infrastruktur, administrative Belastungen, Raumordnungspolitik aus Sicht wirtschaftlicher Interessen, Zusammenarbeit &#246;ffentlicher Aufgabentr&#228;ger, kantonale Unterst&#252;tzung betrieblicher Massnahmen, Aufgabenerf&#252;llung gem&#228;ss Regionalpolitik des Bundes.\nDie Bestandespflege umfasst insbesondere zentrale Informationsvermittlung und Beratung von Unternehmen bei administrativen Aufgaben, Betreuung in Arbeitsmarktfragen, Unterst&#252;tzung von Innovationen durch Vermittlung von Kontakten zu Tr&#228;gern von Fachwissen und durch Beitr&#228;ge an projektbezogene Studien sowie Netzwerkpflege durch Vermittlung von Experten und F&#246;rderung von &#252;berbetrieblichen Kontakten.\nDie Standortpromotion beinhaltet unter anderem Akquisition und Betreuung von Ansiedlungsprojekten, Wirtschafts- und Wohnstandortpflege, Unterst&#252;tzung von Promotionsaktivit&#228;ten anderer Wirtschaftsorganisationen sowie institutionalisierten Austausch bez&#252;glich Standortf&#246;rderungsaktivit&#228;ten mit den Gemeinden.\n<p>Die Finanzierung der einzelbetrieblichen F&#246;rderungen ausserhalb der Regionalpolitik des Bundes durch einen Fonds bew&#228;hrte sich und soll unter dem Namen &#171;Standortf&#246;rderungsfonds&#187; weitergef&#252;hrt werden. F&#252;r die Investitionshilfedarlehen des Kantons wird weiterhin ein unbefristeter Verpflichtungskredit von 6 Millionen Franken vorgesehen. Die &#252;brigen Aufgaben der Standortf&#246;rderung sollen &#252;ber das Budget finanziert werden. Wie bisher ber&#228;t eine Kommission die Gesuche um einzelbetriebliche F&#246;rderungen ausserhalb der Regionalpolitik des Bundes zuhanden des Regierungsrates vor. Im Landrat fand das Gesetz gute Aufnahme. Der Landrat nahm, nebst redaktionellen Anpassungen eine Erg&#228;nzung bei den R&#252;ckforderungstatbest&#228;nden vor. Er beantragt der Landsgemeinde, dem Standortf&#246;rderungsgesetz zuzustimmen.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/085547a019e8e62e48a0606f3baf2df2bb5855f41c2cba3738a0f2669587b33e"},"vota":[]},{"number":9,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T09:31:24.472028+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Gesetz \u00fcber den Zivilschutz","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird eine Totalrevision des kantonalen Zivilschutzgesetzes unterbreitet. Die Landsgemeinde 2012 erliess ein neues kantonales Bev&#246;lkerungsschutzgesetz, welches das Notrechtsgesetz abl&#246;ste. Es setzt das Bundesgesetz &#252;ber den Bev&#246;lkerungsschutz und Zivilschutz um. Insbesondere definiert es Aufgaben und Zust&#228;ndigkeiten von Gemeinden und Kanton sowie der Partnerorganisationen (Kantonspolizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe, Zivilschutz) zur Bew&#228;ltigung von Katastrophen, Notlagen und kriegerischen Ereignissen. Der Zivilschutz ist erg&#228;nzendes Einsatz- bzw. Unterst&#252;tzungselement im Verbundsystem Bev&#246;lkerungsschutz. Er erh&#246;ht und verst&#228;rkt die Durchhaltef&#228;higkeit der Partnerorganisationen bei gr&#246;sseren und l&#228;nger dauernden Katastrophen und Notlagen. Er ist in der Lage, rasch selbstst&#228;ndig Aufgaben wie Schutz der Bev&#246;lkerung, Betreuung von Personen, Schutz von Kulturg&#252;tern, F&#252;hrungsunterst&#252;tzung und Instandstellungsarbeiten zu &#252;bernehmen. Derzeit betr&#228;gt der Aktivbestand rund 650 Milizangeh&#246;rige. Den drei Gemeinden sind eigene Einheiten &#8211; mit Ausnahme der Zivilschutzpolizei &#8211; zugeteilt. An der kantonalen Zust&#228;ndigkeit wurde nach der Gemeindestrukturreform festgehalten. Die Organisation ist angepasst und auf die drei Gemeinden ausgerichtet; diesbez&#252;glich besteht kein Handlungsbedarf. Grundlage f&#252;r die T&#228;tigkeit des Zivilschutzes bildet auf kantonaler Ebene heute das Einf&#252;hrungsgesetz zum Bundesgesetz &#252;ber den Bev&#246;lkerungsschutz und den Zivilschutz (Kantonales Zivilschutzgesetz). Das neue Gesetz &#252;ber den Zivilschutz nimmt die neuen Gegebenheiten auf und befreit von gesetzgeberischen Unzul&#228;nglichkeiten. Es ist einfach gehalten. Zust&#228;ndigkeit und Organisation sind gem&#228;ss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Sache des Regierungsrates, was sich aufgrund der Bundesgesetzgebung ohnehin aufdr&#228;ngt. Im Landrat gab vor allem die Grundsatzfrage, ob der Zivilschutz weiterhin Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden sein oder in die alleinige Zust&#228;ndigkeit des Kantons fallen solle, zu Diskussionen Anlass. Der Landrat folgte dem regierungsr&#228;tlichen Vorschlag, ihn als Verbundaufgabe weiterzuf&#252;hren. Dementsprechend sind die Gemeinden bez&#252;glich der Kostenfolgen anzuh&#246;ren. Der Landsgemeinde wird Zustimmung beantragt.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/c5a682c9893babfc29617dbff3477aa64ca91648dd266f92beb180888c4ced24"},"vota":[{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Regierungsrat R\u00f6bi Marti pl\u00e4diert f\u00fcr ein Ja zur unver\u00e4nderten Vorlage. Das neue Gesetz sei auf das Wesentliche reduziert. Die Gemeinden m\u00fcssten beim Zivilschutz angeh\u00f6rt werden und tr\u00fcgen die Kosten zur H\u00e4lfte. Die Vorlage sei eine Voraussetzung, um eine optimale Ausrichtung f\u00fcr den Zivilschutz zu schaffen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"R\u00f6bi Marti","function":"Regierungsrat","place":"Riedern","political_affiliation":null,"picture":"/storage/df22ee760213de930c72c619507217de1f4daddf160729228adce12428b87e05"}},{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Pascal Vuichard stellt im Namen der Gr\u00fcnliberalen einen Ab\u00e4nderungsantrag. Er m\u00f6chte, dass der Kanton k\u00fcnftig die gesamten Kosten f\u00fcr den Zivilschutz tr\u00e4gt und die Gemeinden nicht mehr 50 Prozent bezahlen m\u00fcssen. Mit diesem Vorschlag wolle er Verflechtungen aufl\u00f6sen, was ja auch bei der Gemeindefusion angestrebt worden sei. Die Leistungen des Zivilschutzes k\u00e4men dem ganzen Kanton zugute und er sei daf\u00fcr zust\u00e4ndig. Deshalb und nicht zuletzt auch wegen der nicht gerade rosigen Finanzlage der Gemeinden solle der Kanton die Kosten von 1,1 Mio. pro Jahr ganz \u00fcbernehmen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Pascal Vuichard","function":null,"place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/b9238c64413d8dd14fd1cf040a8253acb6ad39ff188036d5a3b6b7b6d296c280"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Ruedi Schwitter unterst\u00fctzt den Antrag. Er sagt: \u00abWer zahlt befiehlt.\u00bb Bei der Gemeindefusion seien Verbundaufgaben nachhaltig umstrukturiert worden und nun solle das ausgerechnet beim Zivilschutz nicht mehr so sein. Der Nord-Gemeinderat sagt auch, dass die \u00abGigampfi\u00bb zwischen Kanton und Gemeinden finanziell nicht im Gleichgewicht sei. Es brauche eine schlanke, effiziente Struktur, deshalb solle der Kanton den Zivilschutz alleine finanzieren.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Ruedi Schwitter","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/5bec18da3be227e0a358157e1a727375c39a5e999523856c84c134da0ca2ca5a"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Urs Tscholl unterst\u00fctzt den Vorschlag Vuichard. Man solle den Zivilschutz schnell, einfach und effizient einsetzen. Heute sage der Kanton, wo es \u00abdurchgeht\u00bb, deshalb solle er auch bezahlen. Tscholl zieht einen Vergleich zur Armee, welche auch vom Staat finanziert werde. Der Zivilschutz sei gewissermassen f\u00fcr die Kanton das Gleiche wie die Armee f\u00fcr die Schweiz.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Urs Tscholl","function":null,"place":"Riedern","political_affiliation":null,"picture":"/storage/96611039cfff1ad292bee52cda98004f50eccd9c6fe0748f4dad2bce639ad240"}},{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Der Pr\u00e4sident der landr\u00e4tlichen Kommission Mathias Zopfi setzt sich gegen den Ab\u00e4nderungsantrag ein. Man solle die bis heute bew\u00e4hrte L\u00f6sung so belassen. Die Gemeinden h\u00e4tten mit dem Gesetz ein Mitspracherecht, k\u00f6nnten sich also einbringen. \u00abWer zahlt, bestimmt mit und nutzt mit\u00bb, spricht er auf seine Vorredner an. Wenn man an der Maschine an einem Zahnr\u00e4dli drehe, habe das Konsequenzen, sagt er zur Finanzierung. Man stelle sich vor, wenn der Kanton dereinst jeden Zivilschutzeinsatz den Gemeinden verrechnen w\u00fcrde. Beide Staatswesen h\u00e4tten einen Nutzen, deshalb sei die Verbundl\u00f6sung sinnvoll.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Mathias Zopfi","function":"Pr\u00e4sident der landr\u00e4tlichen Kommission","place":"Engi","political_affiliation":null,"picture":"/storage/c5bd07cec93af8b4da20e484203cd91ce743092147e9eade835a37c5eecffbec"}}]},{"number":8,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber den Brandschutz und die Feuerwehr","memorial_page":null,"overview":"<p>Rund 20 Artikel des Gesetzes &#252;ber den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutzgesetz) werden ge&#228;ndert. Die Revision von 2003 setzte im Wesentlichen die Konzeption &#171;Feuerwehr Futura&#187; um und passte den Kaminfegerdienst an. Nun stehen die Konzeption &#171;Feuerwehr 2015&#187; und die Kantonalisierung des Kaminfegerdienstes im Zentrum:</p>\nErweiterung Leistungsauftrag Glarnersach. &#8211; Das Brandschutzgesetz bezweckt, Personen, Tiere und Sachen sowie die Umwelt vor Feuer-, Elementar- und anderen Sch&#228;den zu sch&#252;tzen. Dies ist und bleibt die Hauptaufgabe der Feuerwehren. Bez&#252;glich der Pr&#228;vention (Schadenverh&#252;tung) sieht das Gesetz bisher nur Massnahmen zur Verhinderung von Feuersch&#228;den vor. Der pr&#228;ventive Bereich wird nun erweitert: Bei Erstellung, Betrieb und Unterhalt von Geb&#228;uden, Anlagen und Betriebseinrichtungen ist nicht nur auf die Verh&#252;tung von Feuersch&#228;den, sondern auch auf jene von Elementar- und anderen Sch&#228;den zu achten.\nLiberalisierung und Kantonalisierung Kaminfegerwesen. &#8211; Neu werden Kaminfeger, welche periodisch Kontrollen durchf&#252;hren, kantonal zugelassen. Die Gemeinden werden von Aufsicht und Wahl entbunden. Das Kaminfegerwesen wird dereguliert und kantonalisiert. Grunds&#228;tzlich tragen die Eigent&#252;mer die Verantwortung. Sie werden von keiner offiziellen Stelle mehr zur Kontrolle bzw. Reinigung ihrer Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen aufgefordert. Der Kanton hat die Aufsicht, legt die Kontrollintervalle fest, f&#252;hrt periodisch Kontrollen durch und ergreift Massnahmen. Die Brandgefahren sind wegen des technischen Fortschritts bei Weitem nicht mehr so hoch wie fr&#252;her. Die Konzentration der Zust&#228;ndigkeiten beim Kanton und die h&#246;here Eigenverantwortung der Eigent&#252;mer erm&#246;glichen administrative Vereinfachungen.\nErweiterung Feuerwehrpflicht, Anpassung Feuerwehrersatzabgabe. &#8211; Innovationssch&#252;be in der Feuerwehrtechnik, steigende Sicherheitsanforderungen und Anpassungen von Besoldung und Entsch&#228;digung der Feuerwehrdienstleistenden f&#252;hrten zu massiven Kostensteigerungen. Bei j&#228;hrlichen Kosten von rund 4,2 Millionen Franken wird der Reservefonds bei Einnahmen von 2,2 Millionen Franken 2013 aufgebraucht sein. Der Rahmen f&#252;r die Feuerwehrersatzgabe wird deshalb von 65 bis 315 auf 80 bis 400 Franken erweitert. Die Abstufung nach wirtschaftlicher Leistungsf&#228;higkeit wird nicht ge&#228;ndert; der Regierungsrat setzt die Tarife fest. Die Feuerwehrersatzabgabe d&#252;rfte um rund 20 Prozent auf durchschnittlich 240 Franken je pflichtige Person steigen, was im gesamtschweizerischen Mittel liegt (bei 11 000 Personen rund 2,6 Mio. Fr.). Die Feuerwehrpflicht endet wie bisher im 50. Altersjahr, jedoch wird das Eintrittsalter auf 18 Jahre (M&#252;ndigkeit, bisher 20 Jahre) gesenkt. &#8211; Die von den Geb&#228;udeeigent&#252;mern zu leistende Ersatzabgabe wird nicht erh&#246;ht.\nVerwesentlichung und Vereinfachung Gesetzgebung. &#8211; Das acht Erlasse umfassende Verordnungsrecht wird radikal vereinfacht. Die landr&#228;tliche Verordnung wird aufgehoben und deren Regelungsbereiche (Feuerwehrpflicht, Ersatzabgabe, Brandschutzabgabe) werden im Brandschutzgesetz geregelt. Die sieben regierungsr&#228;tlichen Verordnungen werden zu einer einzigen Vollzugsverordnung zusammengef&#252;hrt und Ausf&#252;hrungsbestimmungen an den Regierungsrat sowie an den Verwaltungsrat der Glarnersach (technische / fachspezifische Bestimmungen) delegiert.\n<p>Die Kantonalisierung betrifft nur das Kaminfegerwesen, nicht jedoch das Feuerwehrwesen. Dessen Finanzierung erfolgt wie bisher durch die Feuerwehrersatz- und die Brandschutzabgabe. Die kantonale Effektivit&#228;ts- und Effizienzanalyse wird auch die kantonal organisierte und an die Feuerwehr Glarus ausgelagerte Schadenwehr (&#214;l-, Chemie- und Strahlenwehr) &#252;berpr&#252;fen. Der Landrat hob die Befreiung von Regierungsrat / Ratsschreiber und Gemeinder&#228;ten / Gemeindeschreiber auf und diskutierte H&#246;he und Ausgestaltung der Brandschutzabgabe. Der bescheidenen Erh&#246;hung wurde zugestimmt, sie auf maximal 1000 Franken auszudehnen um h&#246;here Einkommen st&#228;rker zu belasten, klar abgelehnt. Der Landrat beantragt, der so bereinigten Vorlage zuzustimmen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Bei der Gegen&#252;berstellung des Antrags Kunz gegen jenen des Land- und Regierungsrates unterliegt der Antrag Kunz, womit die Landsgemeinde in der Schlussabstimmung dazu auch die gesamte Vorlage wie beantragt bef&#252;rwortet.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/dabb4392ddd2775333e9d8f4c035e06aca30ea75c2c4f7e9a51725c2ca39b5bf"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Angela Kunz beantragt im Namen der sozial-liberalen Bewegung (SLB), die Revision der Artikel 16 bis 20 zur\u00fcckzuweisen und nur redaktionelle \u00c4nderungen beim Gesetz \u00fcber den Brandschutz und die Feuerwehr vorzunehmen. Die vorgeschlagene neue Regelung im Kaminfegerwesen sei gef\u00e4hrlich, weil sie die Verantwortung auf Hauseigent\u00fcmer verschiebe.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Angela Kunz","function":null,"place":"Engi","political_affiliation":null,"picture":"/storage/26993c7d7575903e21676f14aad910d66b8999192e97eeaa51bc9fec92c76952"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Mathias Zopfi m\u00f6chte beide gestellten Antr\u00e4ge ablehnen. Die Liberalisierung im Kaminfegerwesen sei gewollt, man wolle die Eigenverantwortung der Hauseigent\u00fcmer st\u00e4rken. Da Kaspar Elmer seinen Antrag aber zur\u00fcckgezogen habe, er\u00fcbrige sich dieser.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Mathias Zopfi","function":null,"place":"Engi","political_affiliation":null,"picture":"/storage/bd01d69c33a73aeac208cf9f75294fa23100ce5ffb333d3ee10c06789d2d63d6"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Kaspar Elmer will, dass die Versicherung Glarnersach nicht nur Empfehlungen zur Schadensverh\u00fctung abgeben, sondern dazu Verf\u00fcgungen erlassen k\u00f6nne. \u00abDenn mit Empfehlungen kann man nicht sch\u00fctzen.\u00bb Seinen Antrag, Artikel 9 entsprechend zu \u00e4ndern, zieht er sp\u00e4ter aber wieder zur\u00fcck.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Kaspar Elmer","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/19139b258d9445f315db89c8a19d363f280b741ce8e697b72be74a542c5f4ab1"}}]},{"number":7,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Unvereinbarkeit mit dem Landratsamt\nA. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber das Personalwesen\nB. \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber Schule und Bildung\nC. \u00c4nderung des Gemeindegesetzes","memorial_page":null,"overview":"<p>Eine im August 2011 eingereichte Motion forderte, die Unvereinbarkeitsregelungen f&#252;r das Landratsamt auf alle beim Kanton angestellten Lehrpersonen auszudehnen (Art. 28 Personalgesetz). Im Februar 2012 wurde die Motion teilweise &#252;berwiesen; die Unvereinbarkeit mit dem Landratsamt soll f&#252;r alle Mitglieder der Leitungen kantonaler Schulen, also auch f&#252;r die Prorektorinnen und Prorektoren, gelten. Der Vorstoss wurde f&#252;r eine weitergehende Neugestaltung der Unvereinbarkeitsregelung genutzt, die zielgerichteter auf die f&#252;r den Zugang von Kantonsangestellten zum Landratsamt massgebenden staatspolitischen Gesichtspunkte abstellt: Gewaltenteilung, Vermeidung von Interessenkollisionen, Funktionsf&#228;higkeit der Beh&#246;rden. Keine unmittelbare Bedeutung mehr soll in diesem Zusammenhang die Lohneinstufung haben. Einreihung in eines der h&#246;heren Lohnb&#228;nder kann besondere Fachqualifikation oder Verantwortung begr&#252;nden, was aber nicht Unvereinbarkeit mit dem Landratsamt rechtfertigt. Massgebend f&#252;r die Unvereinbarkeit ist insbesondere die N&#228;he der T&#228;tigkeit zu den Entscheidprozessen in Regierungs- und Landrat oder der Justiz. Die neue Regelung tr&#228;gt dem Rechnung. Einerseits wird die hierarchische Einordnung in der Verwaltung neu formuliert und andererseits werden einzelne mit dem Landratsamt unvereinbare Funktionen, bei denen das Hierarchiekriterium nicht greift, separat aufgef&#252;hrt. Von den Leitungen kantonaler Schulen abgesehen, bewegt sich die Regelung gr&#246;sstenteils entlang der bisherigen Grenze zwischen mit dem Landratsamt vereinbaren und unvereinbaren Funktionen. Sie bezieht aber einzelne Funktionen neu in die Unvereinbarkeit ein und entl&#228;sst andere aus derselben. Im Landrat fand die Vorlage gute Aufnahme. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.</p>","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e437e91efca8b5778a8278372c1b8334d5d0fedfa70f701508a09a230f96a534"},"vota":[]},{"number":6,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Energiegesetzes","memorial_page":null,"overview":"<p>Eine im Oktober 2011 eingereichte Motion forderte die Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens im Energiegesetz. Bei kleineren Photovoltaikanlagen soll keine doppelte Publikation einzuhalten sein. &#8211; F&#252;r eine energierechtliche Bewilligung sind gem&#228;ss geltendem Recht Gesuch und Bewilligung im Amtsblatt zu publizieren (Art. 58 Abs. 2 und 4 Energiegesetz [EnG]). Eine energierechtliche Bewilligung und somit doppelte Publikation sind dann &#252;berfl&#252;ssig, wenn ihr gegen&#252;ber der Baubewilligung keine eigenst&#228;ndige Bedeutung zukommt. Doppelte Publikation, wie sie das Energiegesetz seit 1987 f&#252;r alle Bewilligungen festh&#228;lt, macht bei komplexen Wasserkraftanlagen Sinn, bei einfachen Vorhaben aber ist sie unangemessen. Doppelte Publikation ist f&#252;r Photovoltaikanlagen bis 50 kW (eine Fl&#228;che von etwa 300 m2) nicht n&#246;tig. Bei &#252;ber diesem Leistungswert liegenden Anlagen ist hingegen ein Anschluss an das bestehende Netz nicht immer m&#246;glich. Sie erfordern vom Netzbetreiber unter Umst&#228;nden Netzverst&#228;rkungen unterschiedlichen Ausmasses und damit Gespr&#228;che &#252;ber die Kostenverteilung. Die Aufhebung der Bewilligungspflicht f&#252;r kleine Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Leistung von weniger als 50 kW hingegen f&#252;hrt zu keinen Nachteilen. Es ist aber weiterhin eine Baubewilligung notwendig, mit welcher die &#246;ffentlichen Interessen gepr&#252;ft werden. &#8211; Die Bewilligungspflicht f&#252;r Anlagen zur Energiegewinnung ist neu zu regeln (Art. 5 EnG). Im Landrat war die modifizierte &#196;nderung unbestritten. Er beantragt, der &#196;nderung von Artikel 5 des Energiegesetzes zuzustimmen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde lehnt den Antrag Reust ab und folgt dem unver&#228;nderten Antrag des Landrates und der Regierung.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/8b1e474b609ba92706f09079ecbfbb518532c6287e88fbe85a8f4b6203e3d7a5"},"vota":[{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Regierungsrat R\u00f6bi Marti betont, es gehe bei diesem Gesch\u00e4ft nur um die doppelte Publikation, die man f\u00fcr kleine Solaranlagen abschaffen wolle. Es gehe nicht um Windenergie. Der Antrag Reust sei darum abzulehnen. Das Energiegesetz sei insgesamt ausgewogen, mit der jetzt vorgeschlagenen kleinen \u00c4nderung\u00a0sei auch die Regierung einverstanden.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"R\u00f6bi Marti","function":"Regierungsrat","place":"Riedern","political_affiliation":null,"picture":"/storage/dce831540b71f112f8ecfa7d12b534e15a871b52f3dae82bfcb8ba5fca8e1885"}},{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Fernando Reust beantragt einen Zusatz, mit dem auch Leichtwindanlagen mit einer Leistung bis 20 Kilowatt\u00a0von der Bewilligungspflicht auszunehmen seien.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Fernando Reust","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/06a6307f98205f3dd86f53cb80f8640d6c97ea745a8b952a87fbc741500ba09f"}}]},{"number":5,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T09:30:03.529477+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Memorialsantrag \"Mietrechtsverfahren kostenlos\"","memorial_page":null,"overview":"<p>Im November 2011 reichte der Mieterinnen- und Mieterverband des Kantons Glarus den Memorialsantrag &#171;Mietrechtsverfahren kostenlos&#187; ein, welcher einen neuen Artikel 19a im Einf&#252;hrungsgesetz vom 2. Mai 2010 zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) fordert. Regierung und Landrat empfehlen, den Antrag abzulehnen. Im Mietrecht ist bei Streitigkeiten zwingend eine parit&#228;tisch zusammengesetzte Schlichtungsbeh&#246;rde anzurufen, ehe vor Gericht Klage eingereicht wird. Die Verfahren vor der Schlichtungsbeh&#246;rde f&#252;r Mietverh&#228;ltnisse (Schlichtungsbeh&#246;rde) waren und sind kostenlos. Die Schlichtungsbeh&#246;rde erledigt einen wesentlichen Teil der Streitf&#228;lle durch g&#252;tliche Einigung effizient und rasch, was Prozesse vermeiden l&#228;sst. Die parit&#228;tische Zusammensetzung sichert den Schutz der Interessen von Mieterinnen und Mietern. In 152 von 2011 bis Mitte 2012 erledigten Mietrechtsangelegenheiten wurde in nur 25 F&#228;llen eine Klagebewilligung ausgestellt, in 13 F&#228;llen ein Urteilsvorschlag unterbreitet, in 52 F&#228;llen eine Einigung erzielt und 62 F&#228;lle liessen sich anderweitig erledigen. Die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens sind oft wichtiges Argument zu Gunsten einer Einigung; fiele das Kostenrisiko dahin, k&#228;me es vermehrt zu gerichtlichen Verfahren. Es w&#252;rden die Schlichtungsbeh&#246;rde geschw&#228;cht, die Vermietenden sich weniger auf einen Einigungsvorschlag einlassen und so den Mietern einen Prozess aufzwingen, bzw. sich vermehrt auf einen solchen einlassen. Auch unter altem Recht waren die Verfahren vor Gericht keineswegs kostenlos. Die klagende Partei hatte Kostenvorsch&#252;sse zu leisten. Das EG ZPO schuf keine neue H&#252;rde, sondern vielmehr wirken sich seine Bestimmungen &#252;ber die Rollenverteilung vor Gericht hinsichtlich des Kostenvorschusses mieterfreundlich aus. So m&#252;ssen bei Mietzinserh&#246;hungen die Vermietenden klagen, wenn keine Einigung zustande kommt und sie ihre Forderung durchsetzen wollen. Damit trifft in diesem wichtigen Bereich des Mieterschutzes die Kostenvorschusspflicht stets die Vermietenden. Unterbreitet die Schlichtungsbeh&#246;rde einen Urteilsvorschlag (Hinterlegung, Schutz vor missbr&#228;uchlichen Mietzinsen, K&#252;ndigungsschutz, Erstreckung des Mietverh&#228;ltnisses), kommt die Kl&#228;gerrolle immer der den Urteilsvorschlag ablehnenden Partei &#8211; meist den Vermietenden &#8211; zu. Zudem besteht bei mietgerichtlichen Verfahren ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (Gerichtskosten und Rechtsbeistand), was finanziell Bed&#252;rftigen den Zugang zum Gericht &#246;ffnet. Viele Mieterinnen und Mieter verf&#252;gen zudem &#252;ber eine Rechtsschutzversicherung f&#252;r mietrechtliche Angelegenheiten, welche die Verfahrenskosten, inkl. Anwaltskosten, &#252;bernimmt. &#8211; Dem Mieterschutz tragen die geltenden Regelungen ausreichend Rechnung. Im Landrat wurde der Memorialsantrag einzig von Seiten der Antragstellenden verfochten. Die grosse Mehrheit stellte sich hinter den Ablehnungsantrag von Regierungsrat und vorberatender Kommission.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde stimmt den Antr&#228;gen des Land- und Regierungsrates unver&#228;ndert zu und lehnt alle &#196;nderungsantr&#228;ge ab.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/4dd835e41fa7258ceba131fe81391897895d1ecdfb8396ffceb7386708c4fa20"},"vota":[{"number":7,"state":"completed","text":"<p>Regierungsr\u00e4tin Marianne D\u00fcrst Benedetti verweist in ihrer kurzen Rede darauf, dass nur gerade drei Kantone in der Schweiz kostenlose Mietrechtsverfahren kennen w\u00fcrden. Es seien dies Genf, Freiburg und Waadt. Diese Kantone h\u00e4tten alle einen sehr tiefen Leerwohnungsbestand, Glarus sei da am anderen Ende der Skala. Kostenlose Mietrechtsverfahren seien im Kanton Glarus nicht n\u00f6tig, private Streitigkeiten sollten nicht vom Steuerzahler berappt werden.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Marianne D\u00fcrst Benedetti","function":"Regierungsr\u00e4tin","place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/96e55787b15b68be78df48a6210383181fba53a64317a7f1e05ccb7b40351738"}},{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Markus Rhyner betont namens des Mieterverbands, dass Mieter mit kleinen finanziellen Mitteln Einigungen mit grossen Nachteilen f\u00fcr sie schlucken m\u00fcssten, da sie ein Verfahren nicht finanzieren k\u00f6nnen. Die Schlichtungsbeh\u00f6rde alleine reiche da auf keinen Fall. Er ist der Ansicht, dass mit der Gesetzes\u00e4nderung die Mietrechtsf\u00e4lle nicht zunehmen w\u00fcrden. Im Arbeitsrecht kenne man schon lange eine solche Regelung, da g\u00e4be es auch nicht enorm viele F\u00e4lle. Er rechnet vor, dass die Mehrkosten sehr gering sein w\u00fcrden.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Markus Rhyner","function":null,"place":"Elm","political_affiliation":null,"picture":"/storage/fd22217eb12dd47e63f222d63a752340016688fb5e043bc857f1d75366c03414"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Jacques Marti schl\u00e4gt namens der SP einen Kompromiss vor. Neu werden in dem Vorschlag auch Pachtverh\u00e4ltnisse aufgenommen, auf der anderen Seite m\u00fcssen jedoch Verfahren mit Streitwerten \u00fcber 30 000 Franken selber getragen werden. Er betont, dass die Mieter bei Streitigkeiten im Nachteil seien, dass sie nur einen Zahnstocher in der Hand hielten, w\u00e4hrendem der Vermieter einen Spiess habe. Mit dem Kompromiss wolle man beiden gleich lange Spiesse geben.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Jacques Marti","function":null,"place":"Sool","political_affiliation":null,"picture":"/storage/3165859f84c5cd97acc02bb47fac28be6cd12119c57e4e8382ecb09686f12aa6"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Erich Wettstein kennt die Arbeit der Schlichtungsstelle, da er fr\u00fcher selbst daf\u00fcr t\u00e4tig war. Mit einem Vergleich vor der Schlichtungsstelle k\u00f6nnten Streitigkeiten erledigt werden, sagt er. Wenn der Prozess ebenfalls kostenfrei w\u00e4re, w\u00fcrden die meisten Mieter keinen Vergleich mehr eingehen, sondern es vor Gericht \u00abdarauf ankommen\u00bb lassen. Der Memorialsantrag schaffe Mehrkosten f\u00fcr den Kanton und mehr Arbeit f\u00fcr die \u00fcberlasteten Gerichte. Er betont, dass es in beider Interesse liege, Streitf\u00e4lle rasch zu erledigen. Alter Streit sei Gift f\u00fcrs Herz.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Erich Wettstein","function":null,"place":"Netstal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/ea7b209d856242dcc51406425f2dae3fcdadb2d6579cefcb3a510a080d7bd0b0"}},{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Markus Beglinger stellt sich im Namen der BDP gegen den Memorialsantrag und den Vorschlag der SP. Das heutige System funktioniere sehr gut, der gr\u00f6sste Teil der Streitigkeiten k\u00f6nne g\u00fctlich geinigt werden. Er sei dagegen, dass der Steuerzahler f\u00fcr die Gerichtskosten aufkommen m\u00fcsse. Er betont, dass Personen mit geringen Einkommen unentgeltliche Rechtsf\u00fchrung beanspruchen k\u00f6nnten.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Markus Beglinger","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/dd0ccbdae1379c049a5bf235136fd3d26bdaaf42f201afbc31ac60740df38578"}},{"number":6,"state":"completed","text":"<p>Kommissionspr\u00e4sident Mathias Zopfi sagt, dass der Vergleich mit dem Arbeitsrecht, den sein Vorredner gezogen habe, nicht \u00abverdhebbt\u00bb. Dort gebe es keine vergleichbare Schlichtungsstelle. W\u00e4hrend im Mietrecht etwa 15 Prozent der F\u00e4lle vor Gericht landeten, seien es im Arbeitsrecht 60 Prozent. Zopfi betont, dass die Kostenvorsch\u00fcsse in den meisten F\u00e4llen unter 1000 Franken betragen w\u00fcrden, Streitwerte unter 30 000 Franken seien die Regel. Es gebe keinen Grund, um f\u00fcr einen zus\u00e4tzlichen Schutz zu bezahlen. Er empfiehlt Memorialsantrag und Ab\u00e4nderungsantrag zur Ablehnung.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Mathias Zopfi","function":"Kommissionspr\u00e4sident","place":"Engi","political_affiliation":null,"picture":"/storage/abe3593ab69c9d8160e46f2ec6786cf61a212cc7bd0521a2bcd32a1a64bb494b"}},{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Yannick Schiess unterst\u00fctzt den Antrag im Namen von Mieterverband und Juso. Die hohen Vorsch\u00fcsse f\u00fcr Mietrechtsverfahren seien abschreckend f\u00fcr Mieter, hinderten sie, ihre Rechte einzufordern. Der Vermieter sei im Normalfall finanziell st\u00e4rker als der Mieter. Die Mieter k\u00f6nnten sich einen Rechtsstreit oft nicht leisten. Nur gerade 15 Prozent z\u00f6gen vor Gericht. Schiess betont, dass niemand vor Gericht gehe, wenn vor der Schlichtungsstelle ein fairer Kompromiss erzielt werde.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Yannick Schiess","function":null,"place":"R\u00fcti","political_affiliation":null,"picture":"/storage/902c0598f62ac17d3a34e5469222d4999f87fb42ae8d5d3de6bdb5ff14f1e167"}}]},{"number":4,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T09:28:31.988690+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Steuergesetzes","memorial_page":null,"overview":"<p>Evaluation Steuerstrategie Der Kanton Glarus wies Mitte des letzten Jahrzehnts eine der h&#246;chsten Steuerbelastungen der Kantone auf. Dies liess eine Steuerstrategie mit zwei haupts&#228;chlichen Zielen formulieren: Die Steuerbelastung f&#252;r nat&#252;rliche Personen bewegt sich im schweizerischen Mittel; die f&#252;r juristische Personen ist vergleichbar mit jenen der wichtigsten Konkurrenten im interkantonalen Steuerwettbewerb. Die gesteckten Ziele sind erreicht oder sogar &#252;bertroffen worden. Bei der Steuerbelastung f&#252;r nat&#252;rliche Personen liegt Glarus auf Rang 11, wobei die R&#228;nge 7 bis 16 eine fast identische Belastung aufweisen. Bei den juristischen Personen resultiert Rang 9. Die Konkurrenzf&#228;higkeit mit den Nachbarkantonen ist erreicht. Der Wirtschaftsstandort Glarus ist aus internationaler Sicht sehr attraktiv. Unabh&#228;ngige Evaluation und regelm&#228;ssige &#220;berpr&#252;fung der Steuerstrategie sind im dynamischen schweizerischen Steuerwettbewerb notwendig. Die Expertise durch BAK Basel stellt nach einer l&#228;ngeren Zeit der Wachstumsschw&#228;che und Stagnation sp&#252;rbare Dynamik fest. Erstes positives Anzeichen ist das Wachstum der Bev&#246;lkerung, die bald 40 000 Personen betragen wird. Rund 1000 Wohneinheiten sind in Planung oder realisiert, und es wird mit rund 500 neuen Arbeitspl&#228;tzen gerechnet. Der Glaube an die Zukunft des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort ist erstarkt. Die Studie bescheinigt eine gute Finanzlage; seit 2008 konnte der Kanton die Ausgaben um 1,8 Prozent senken, w&#228;hrend die gesamten Ausgaben der Kantone um 3,5 Prozent stiegen. Simulationsrechnungen zeigen, dass sich Steuerentlastungsmassnahmen langfristig nicht negativ auf die &#246;ffentlichen Finanzen im Kanton auswirken werden. &#196;nderung Steuergesetz Die Nischenstrategie der tiefsten privilegierten Dividendenbesteuerung in der Schweiz sowie die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer erf&#252;llt die Erwartungen nicht: Die Steuerausf&#228;lle sind relativ hoch, der Nutzen beschr&#228;nkt. Lediglich 8 von 350 Steuerpflichtigen, welche seit 2007 die privilegierte Dividendenbesteuerung nutzten, sind zugezogen. Zudem ist sie aus verfassungsrechtlicher Sicht und wegen der Steuergerechtigkeit problematisch, was fr&#252;her oder sp&#228;ter zu einer gerichtlichen &#220;berpr&#252;fung f&#252;hren k&#246;nnte. Die nun vorgeschlagene h&#246;here Dividendenbesteuerung begr&#252;ndet die Feststellung, dass im Unternehmen arbeitende Aktion&#228;re ihre Dividenden erh&#246;hten, ihr Lohneinkommen senkten, damit Sozialversicherungsbeitr&#228;ge einsparten und die tiefe Dividendenbesteuerung genossen. Die Quote des Satzes des steuerbaren Gesamteinkommens ist deshalb von 20 auf 35 Prozent zu erh&#246;hen. Die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer brachte keine Vorteile. Sie soll abgeschafft werden. Als Kompensation ist die Gewinnsteuer von 9 auf 8 Prozent zu reduzieren. &#8211; Die &#196;nderungen bringen auf kantonaler Ebene keine Mehrbelastung. Weitere &#196;nderungen Vorgaben zu Zeitpunkt und Umfang der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen im Bundesgesetz &#252;ber die Direkte Bundessteuer (DBG) und im Bundesgesetz &#252;ber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG) erfordern Anpassungen des Steuer - gesetzes auf den 1. Januar 2013. Gem&#228;ss Bundesgesetz &#252;ber die Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds hat der Sold f&#252;r Milizfeuerwehrleute bis 5000 Franken ab 1. Januar 2013 steuerfrei zu bleiben. Innert zwei Jahren haben die Kantone ihre Gesetzgebung anzupassen und einen analogen Abzug einzuf&#252;hren, wobei die Kantone ihren H&#246;chstbetrag frei bestimmen k&#246;nnen. Er soll f&#252;r die Kantons- und Gemeindesteuern ab gleichem Datum ebenfalls 5000 Franken betragen. Gewinne, welche lediglich wegen ihres Grundeigentums im Kanton steuerpflichtige nat&#252;rliche Personen aus dem Handel mit Grundst&#252;cken erzielen, d&#252;rfen aufgrund neuer bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht mehr der Grundst&#252;ckgewinnsteuer unterliegen. Hinzu kommen Klarstellungen zu deren Berechnung und zu Steuererleichterungen f&#252;r Unternehmen. Weiter wird die Besteuerung konzessionierter Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen dem ge&#228;nderten Bundesrecht angepasst. Es wird ein um 1 Prozent tieferer Kantonssteuerfuss vorgeschlagen. Die Gemeinden d&#252;rfen, sofern sie ihren Steuerfuss um 1 Prozent erh&#246;hen, mit Mehreinnahmen von rund 1,5 Millionen Franken rechnen. Beratung der Vorlage im Landrat Im Landrat waren einzig die privilegierte Dividendenbesteuerung und der Gewinnsteuersatz f&#252;r Kapitalgesellschaften und Genossenschaften umstritten. Bei der Dividendenbesteuerung (Art. 34 Abs. 3) unterlag der regierungsr&#228;tliche Vorschlag, die Besteuerung von Dividenden, Gewinnanteilen, Liquidations&#252;bersch&#252;ssen und geldwerten Vorteilen von 20 auf 50 Prozent zu erh&#246;hen, sofern die Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals der juristischen Person betragen. Nach intensiver Diskussion setzte sich eine Anhebung auf nur 35 Prozent durch. Die Argumente des Steuerwettbewerbsvorteils und der Verl&#228;sslichkeit &#252;berwogen jene zu Steuergerechtigkeit und Kantonsvergleichen. Zudem sei z. B. der Grenzsteuersatz f&#252;r Gewinn- und Dividendenbesteuerung nach wie vor h&#246;her als im benachbarten Schwyz. Beim Steuersatz der einfachen Gewinnsteuer f&#252;r Kapitalgesellschaften und Genossenschaften blieb der Landrat beim Vorschlag der Regierung. Ihn auf 7 Prozent gem&#228;ss Antrag der Kommission Finanzen und Steuern zu senken, wurde nach dem Entscheid zur tieferen Dividendenbesteuerung nicht mehr verfochten. Das Belassen auf 9 oder Erh&#246;hen auf 10 Prozent wurde abgelehnt und 8 Prozent als massvoller Kompromiss, auch mit Blick auf die finanzielle Lage der Gemeinden, erachtet. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der so bereinigten Vorlage zuzustimmen.</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde stimmt den Antr&#228;gen des Land- und Regierungsrates unver&#228;ndert zu und lehnt alle &#196;nderungsantr&#228;ge ab.&#160;</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/a9a0e53d31ceda6110c5da108ecbd6afea78381b3fe3d118e27bec072c360e0d"},"vota":[{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Karl Stadler schliesst sich im Namen der Gr\u00fcnen dem Votum von Marco Kistler an. Der Kanton Glarus stehe im Steuerwettbewerb nicht schlecht da. Es gebe keinen Grund, um den Wettbewerb wieder anzuheizen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Karl Stadler","function":null,"place":"Schw\u00e4ndi","political_affiliation":null,"picture":"/storage/fa7f86394e0aca63d06370636e5882d1d7b928f0c5c3fdb5739070b31c2e0399"}},{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Peter Rufibach unterst\u00fctzt den Antrag von Landrat und Regierung. Wir m\u00fcssten unseren Firmen Sorge geben, sagt er. Vern\u00fcnftige Steuers\u00e4tze seien wichtig, damit es den Firmen gut gehe. So k\u00f6nne man Arbeitspl\u00e4tze sichern. Die KMU seien das R\u00fcckgrat des Glarnerlands. Er betont auch, dass die Firmenbesitzer einen Grossteil des verdienten Geldes wieder reinvestieren w\u00fcrden.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Peter Rufibach","function":null,"place":"Riedern","political_affiliation":null,"picture":"/storage/7dcee3dc0bede95cb3c7a737d35cb6ed02c4fb18c0b61f52b3989837dab3e513"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Hansj\u00f6rg Riem will den Antr\u00e4gen des Regierungs- und Landrats folgen und begr\u00fcndet das damit, dass eine zu hohe Besteuerung die Nachfolgeregelungen in Firmen gef\u00e4hrde.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hansj\u00f6rg Riem","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/c488322755ee0bba8d38c486203fbca242556feaeb3ae1482584e2ab5d272f01"}},{"number":9,"state":"completed","text":"<p>Fridolin Marti m\u00f6chte, dass die Privilegierung der Dividenden bei der Besteuerung vollst\u00e4ndig gestrichen wird. Falls dies abgelehnt werde, sollten wenigstens die \u00abgeldwertigen Vorteile\u00bb in Artikel 34 nicht unter die Privilegierung fallen. Denn diese dienten einzig der Steuerhinterziehung. Die Gewinnsteuer m\u00f6chte er zudem auf 9 und nicht auf 8 Prozent festsetzen. Die finanzielle Lage vor allem von Glarus S\u00fcd sei schlecht. Es gehe darum, mit der Gemeinde Solidarit\u00e4t zu zeigen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Fridolin Marti","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/455bb3c1385da0476e364a44dc3a6728b987f98aba767de784102b140ffcf682"}},{"number":6,"state":"completed","text":"<p>Benjamin M\u00fchlemann beantragt im Namen der Kommission, dem Gesch\u00e4ft wie beantragt zuzustimmen. So werde die langfristige Steuerstrategie als Gesamtpaket besser abgest\u00fctzt.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Benjamin M\u00fchlemann","function":null,"place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/319612f8406a4ec4ec6f831331c693d795306940b1409293485b556c85ba22d3"}},{"number":8,"state":"completed","text":"<p>Finanzdirektor Rolf Widmer beantragt Namens der Regierung, der Vorlage unver\u00e4ndert zuzustimmen. Er verweist auf die schwierige Situation von Exportunternehmen wegen der Krise in Europa und des starken Frankens. Es gehe darum, Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten. Widmer zitiert in seiner Rede einen Alt-Bundesrat mit: \u00abFette K\u00fche soll man melken, aber nicht vertreiben.\u00bb</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Finanzdirektor Rolf Widmer","function":"Finanzdirektor","place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/01f42d3ea59677f94fd5f70b2fae99b33d54133b862453e905618321fea18f5e"}},{"number":7,"state":"completed","text":"<p>This Jenny pl\u00e4diert f\u00fcr die Zustimmung in unver\u00e4nderter Form. Einzelne Vorredner h\u00e4tten die Glarner Unternehmen als Abzocker dargestellt. Das stimme nicht. Die Vorlage sei ein gut ausgehandelter Kompromiss, so der SVP-St\u00e4nderat.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"This Jenny","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/46865f4bd978fe617b127aade485735abf7dbcba35f913dd66834416739bd57d"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Oskar M\u00fcller unterst\u00fctzt den Vorschlag von Regierung und Landrat. Er betont, wie wichtig die Wirtschaftsf\u00f6rderung sei, dass es darum gehe, Arbeitspl\u00e4tze zu sichern. Unternehmer w\u00fcrden auf ihrem hart erarbeiteten Erfolg durch die Dividendenbesteuerung doppelt besteuert. Der Kanton Glarus m\u00fcsse gegen\u00fcber den Nachbarn wettbewerbsf\u00e4hig bleiben.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Oskar M\u00fcller","function":null,"place":"Linthal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/30cfed67f29b0c1b407cc335633705cb96e058dcc27f883c2d45eba484a35b67"}},{"number":10,"state":"completed","text":"<p>Peter Landolt unterst\u00fctzt ebenfalls den Antrag von Regierungs- und Landrat. Die Vorlage bedeute eine Mehrbelastung von 1,5 Millionen Franken. Der Antrag von SP und Gr\u00fcnen w\u00fcrde eine Mehrbelastung von 4,5 Millionen Franken mit sich bringen, der Antrag von Fridolin Marti sogar ein von 8 Millionen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Peter Landolt","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/c0d549c0d51637f4bdc70d5f1afcac3d4856f672bbfd1b8dc99b15957324ad11"}},{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Marco Kistler stellt im Namen der SP den Antrag, Dividenden mit 50 Prozent zu besteuern. Den Gewinnsteuersatz will Kistler auf 9 Prozent belassen. Er betont, dass das Steuersubstrat wichtig f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben des Kantons sei. 50 Prozent sei immer noch sehr grossz\u00fcgig, sagt er im Bezug auf die Dividenden. Der bislang tiefere Satz habe nichts gen\u00fctzt, niemand sei deswegen in den Kanton gekommen. Man m\u00fcsse die Aush\u00f6hlung des Kantons stoppen. Die St\u00e4rkeren m\u00fcssten sich f\u00fcr die Schw\u00e4cheren einsetzen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Marco Kistler","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/d738545688cbff9346bb9ae0b8b139d6180079670b124be5157ea39039deb878"}}]},{"number":3,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Festsetzung des Steuerfusses f\u00fcr das Jahr 2014","memorial_page":null,"overview":"<p>Das Budget f&#252;r das laufende Jahr sagt in der Erfolgsrechnung einen Aufwand&#252;berschuss von 0,7 Millionen Franken und in der Investitionsrechnung Nettoinvestitionen von 17,3 Millionen Franken voraus. F&#252;r Abschreibungen sind knapp 14,8 und als Entnahme aus Fonds und Spezialfinanzierungen 6,2 Millionen Franken vorgesehen. Der Finanzierungsfehlbetrag bel&#228;uft sich auf 7,7 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad erreicht lediglich 56 Prozent. Die angek&#252;ndigte Verschlechterung ist somit eingetreten, und sie wird sich noch versch&#228;rfen. Der Finanz- und Aufgabenplan 2014&#8211;2017 f&#252;hrt in der Erfolgsrechnung Aufwand&#252;bersch&#252;sse zwischen rund 18,8 (2015) und 14,2 (2017) Millionen Franken sowie Selbstfinanzierungsgrade von nur 21 bis 52 Prozent auf; mittelfristig gefordert sind 80 Prozent. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, gest&#252;tzt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 131 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss f&#252;r das Jahr 2014 auf 53 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 2 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:</p>\n1,5 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer f&#252;r die Gesamtsanierung des Kantonsspitals;\n0,25 Prozent der einfachen Steuer f&#252;r die Gesamterneuerung der Linth Arena SGU;\n0,25 Prozent der einfachen Steuer f&#252;r den Neubau der Mensa und f&#252;r die Sanierung des Hauptgeb&#228;udes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbr&#252;cke.","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":"<p>Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e8087e1a8c352d82c84a585fd9d47ffa12a603160f6ddca33c192f6c880349ff"},"vota":[]},{"number":2,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahl eines Mitgliedes des Kantonsgerichts","memorial_page":null,"overview":"<p>Sabina B&#228;bler-Zentner, Niederurnen /Glarus Nord, erkl&#228;rte ihren R&#252;cktritt als Mitglied der ersten Zivilkammer des Kantonsgerichts. &#8211; Die Landsgemeinde hat f&#252;r sie die Nachfolge zu bestimmen.</p>","text":"<p>Ursula Elmer (SVP) aus Glarus wird als einzige Kandidatin klar in das Kantonsgericht gew&#228;hlt.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/696a591382a8f2c9a6d314ececfe534bf7ea7aeb8a86b8b028ebb69a243e0104"},"vota":[]},{"number":1,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Er\u00f6ffnung der Landsgemeinde","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Landsgemeinde wird durch den Landammann er&#246;ffnet. Die stimmberechtigten M&#228;nner und Frauen werden hierauf den Eid zum Vaterland schw&#246;ren.</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/1af56713a2f9341ed3bd3ae90ba4a1d065aab4c3ba95a622e06061a75ae81151"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Hochgeachtete Frau Landesstatthalter\nHochgeachtete Damen und Herren der administrativen und richterlichen Beh&#246;rden\nHochvertraute, liebe Mitlandleute</p>\n<p>Auch heute hat sich das Glarner Volk wieder versammelt, um unter freiem Himmel zu raten, zu mindern und zu mehren.</p>\n<p>Im Jahre 1387 wurde unsere Landsgemeinde erstmals urkundlich erw&#228;hnt. Seit diesem Zeitpunkt versammelt sich das Glarner Stimmvolk allj&#228;hrlich, um diese direkteste Form der Demokratie auszu&#252;ben.</p>\n<p>Es ist mir eine grosse Ehre, hier vor Ihnen zu stehen und Sie zur 626. Landsgemeinde begr&#252;ssen zu d&#252;rfen.</p>\n<p>Dabei bin ich beeindruckt vom grossen Aufmarsch und von Ihrem Interesse am politischen Geschehen in unserem Kanton.</p>\n<p>So freut es mich, Sie als Glarner Landammann begr&#252;ssen zu d&#252;rfen: &#171;Hochvetruuti liebe Mitlandl&#252;&#252;t &#8211; ganz herzlich willkommen zur h&#252;rnig&#228; Landsgemeinde!&#187;</p>\n<p>M&#246;ge die Landsgemeinde 2013 unter einem besonders guten Stern stehen!</p>\n<p>Seien wir uns bewusst, wie privilegiert wir sind!\nWir, die wir heute hier sind, k&#246;nnen aktiv und ganz direkt das gesellschaftliche und politische Leben in unserem Kanton mitgestalten.</p>\n<p>K&#246;nnen mitbestimmen bei unseren Gesetzen und den Steuern, die wir bezahlen, haben die M&#246;glichkeit, unsere Richter zu w&#228;hlen.</p>\n<p>Was f&#252;r ein Kontrast zu anderen Systemen &#8211; im Besonderen wenn wir &#252;ber unsere Landesgrenze schauen &#8211;&#160; wo sich die politische Entscheidungsgewalt immer mehr von den B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern entfernt und so eine sp&#252;rbare polit. Verdrossenheit breit macht.</p>\n<p>Unsere Landsgemeinde ist eine wertvolle Tradition &#8211; ja sogar eine einzigartige Institution, die wir hier und heute stolz und mit Begeisterung leben.</p>\n<p>Die Landsgemeinde ist dabei nicht etwa mit Nostalgie gleichzusetzen &#8211; nein, sie ist moderne Tradition!</p>\n<p>Das Glarnerland&#160;&#8211; und mit ihm die Landsgemeinde&#160;&#8211; geht vorw&#228;rts, bleibt nicht stehen!</p>\n<p>Und schauen wir einmal zur&#252;ck &#8211; so stellen wir fest, dass wir Glarner schon so manche Schritte getan haben: Folgerichtige, aber auch heftig umstrittene, mutige, Aufsehen erregende.</p>\n<p>So vieles nahm seinen Anfang mit einem Entscheid an der Landsgemeinde und bei gar manchem spielten wir die Vorreiterrolle f&#252;r die ganze Schweiz.</p>\n<p>&#171;Nur das Denken, das wir leben, hat einen Wert&#187;. Dies sind die Worte von Hermann Hesse.</p>\n<p>Erst wenn Gedanken und Handeln &#252;bereinstimmen, dann ergibt sich etwas Wert &#8211; volles.\nOder ganz pr&#228;gnant: Nicht die Faust im Sack ballen, sondern seine Wertvorstellungen und Ideale leben!</p>\n<p>Und was k&#246;nnte vorbildlicher sein oder sich besser eignen &#8211; f&#252;r gelebte Demokratie und das Einstehen politischer Werte &#8211; als unsere Glarner Landsgemeinde?</p>\n<p>Hier spielt es keine Rolle, welche politische Gesinnung Sie haben, welchen Beruf Sie aus&#252;ben, in welcher Gemeinde Sie leben:</p>\n<p>Heute beweisen wir an unserer Landsgemeinde wieder, wie wertvoll Gemeinschaften sein k&#246;nnen, wie bereichernd das gemeinsame Politisieren sein kann.</p>\n<p>Ein Blick auf das Weltgeschehen zeigt, dass das alles andere als selbstverst&#228;ndlich ist.</p>\n<p>Mit bewegenden Bildern erfahren wir auch t&#228;glich in den Medien, wie anderenorts f&#252;r Meinungsfreiheit gek&#228;mpft und mit grossen Opfern bezahlt werden muss.</p>\n<p>Halten wir uns also den Wert des konstruktiven, demokratischen Politisierens heute besonders vor Augen. Das sind Werte, die gelebt, gepflegt und bewahrt werden sollen.</p>\n<p>W&#228;hlen und mitbestimmen, sich informieren, mit gesellschaftlichen Fragen auseinandersetzen, sich eine Meinung bilden und diese auch kundtun, das sind Attribute unserer direkten Demokratie.</p>\n<p>Der Landsgemeindering bietet (als besonderes Charakteristikum) dazu auch r&#228;umlich ein Forum: Um sehen und gesehen zu werden, zu h&#246;ren und geh&#246;rt zu werden.</p>\n<p>Die Landsgemeinde steht also nicht nur stellvertretend f&#252;r Tradition, Toleranz, Meinungsfreiheit und Fairness, sondern erm&#246;glicht es auch, unsere Wertevorstellungen einzubringen.</p>\n<p>Auch als Kanton haben wir unsere Werte und haben diese in den entwicklungspolitischen Pl&#228;nen 2020 festgelegt:</p>\n<p>Wir setzen auf Werte wie Standortqualit&#228;t f&#252;r attraktives Wohnen und f&#252;r eine prosperierende Wirtschaft, auf attraktiven Freizeit- und Erholungsraum f&#252;r uns und unsere G&#228;ste.</p>\n<p>Wir investieren in unsere Infrastruktur und verbessern die Erschliessung mit Strassen und Bahnen.</p>\n<p>Wir sorgen f&#252;r eine effiziente Verwaltung mit autonomen, modernen Gemeinden und sorgen damit f&#252;r eine Aufwertung der gesamten Region.\nWir bauen auf ein effizientes, qualitativ hochstehendes Gesundheitswesen und investieren in Bildung auf verschiedenen Stufen.</p>\n<p>Seien wir uns aber bewusst:\nLetztlich sind es immer wir Menschen, die Werte bestimmen, pr&#228;gen, leben und ausgestalten. Im Positiven, wie im Negativen.</p>\n<p>Genauso wie Menschen die Werte positiv pr&#228;gen, so sind Menschen auch f&#252;r den Wertezerfall verantwortlich. N&#228;mlich dann, wenn das Gesp&#252;r f&#252;r Grundwerte wie Anstand, Gen&#252;gsamkeit oder Demut ignoriert und verdr&#228;ngt oder sogar mit F&#252;ssen getreten werden.\nIch denke da an die Gier von einzelnen Bankern oder Medien, die&#160; mehr Interesse an der Auflagenst&#228;rke als an Verantwortung haben?</p>\n<p>Vergessen wir deshalb nie, dass wir als Menschen mit unseren Wertvorstellungen auch in einer Gemeinschaft leben, in der wir nur durch solidarisches Handeln die Basis f&#252;r Entwicklung und Prosperit&#228;t unseres Kantons legen k&#246;nnen!</p>\n<p>Dies bedingt auch Akzeptanz von Entscheiden der Mehrheit und Vertrauen in die von uns gew&#228;hlten Beh&#246;rden.</p>\n<p>Wir m&#252;ssen daher stets in der Lage bleiben, unsere ideologischen, aber auch politischen Grunds&#228;tze zu &#252;berdenken, falls es unserer Gemeinschaft, unserem Glarnerland dient!</p>\n<p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute!</p>\n<p>An der heutigen Landsgemeinde haben wir auch eine wichtige Ersatz-Wahl f&#252;r unsere Kantonale Justiz vorzunehmen.</p>\n<p>Auf Ende Juni 2013 erreicht Frau Sabina B&#228;bler, 1. Mitglied der Zivilabteilung des Kantonsgerichts, die gesetzliche Altersgrenze. Sie tritt auf diesen Zeitpunkt zur&#252;ck.</p>\n<p>Frau Sabina B&#228;bler wurde an der Landsgemeinde 1985 in das damalige Zivilgericht gew&#228;hlt. Seit dem 10. Mai 1990 stellt sie das Vizepr&#228;sidium in der I. Zivilkammer des neu geschaffenen Kantonsgerichts.</p>\n<p>Frau B&#228;bler blickt auf mehr als 2 Jahrzehnte Justizerfahrung zur&#252;ck. Als Vizepr&#228;sidentin hat sie am Kantonsgericht und als Einzelrichterin zahlreiche Verfahren gef&#252;hrt &#8211; gewissenhaft, gr&#252;ndlich und mit Weitblick zugleich.\nIhr gilt heute der verdiente Dank f&#252;r ihr langj&#228;hriges engagiertes Wirken im Dienste der Rechtspflege.</p>\n<p>Bevor wir uns der Behandlung der diesj&#228;hrigen Landsgemeinde-Gesch&#228;fte zuwenden, wollen wir noch in Dankbarkeit zweier verstorbener Pers&#246;nlichkeiten gedenken.</p>\n<p>Am 17. September 2012 verstarb Dr. Peter Hefti. In Dankbarkeit erinnern wir uns an ihn und seine engagierte Arbeit zu Gunsten unseres Kantons als Landrat und Obergerichtspr&#228;sident. Insbesondere in letzterer Funktion pr&#228;gte er Rechtsprechung und Gerichtswesen des Kantons Glarus.</p>\n<p>Er vertrat zudem w&#228;hrend 22 Jahren das Glarnerland im St&#228;nderat. Aus dieser Zeit wird sein Pr&#228;sidialjahr unvergesslich bleiben, war ihm doch damit eine Aufgabe zugesprochen worden, welche auch den Kanton Glarus ehrte.</p>\n<p>Dar&#252;ber hinaus setzte er sich 27 Jahre lang f&#252;r seine Heimatgemeinde tatkr&#228;ftig als Gemeinderat und Gemeindepr&#228;sident ein. Er widmete einen grossen Teil seiner Schaffenskraft Land und Volk unseres Kantons.</p>\n<p>Sein Wirken, seine Haltung und sein Engagement &#8211; sie werden uns Vorbild bleiben!</p>\n<p>Am 29. November 2012 ist Franz Schiesser nach l&#228;ngerer Krankheit verschieden. Als Regierungsrat f&#252;hrte er von 2002 bis 2006 die Polizei- und die Milit&#228;rdirektion, in der er mit seiner ruhigen und ehrlichen Art vieles zum Guten bewirkte.</p>\n<p>In Erinnerung bleibt auch seine Arbeit im Landrat, dem er w&#228;hrend zw&#246;lf Jahren bis zur Wahl in die Regierung als Mitglied der Sozialdemokratischen Fraktion angeh&#246;rt hatte.\nFranz Schiesser widmete somit einen grossen Teil seines Wirkens Land und Volk unseres Kantons und seiner Gemeinde. Er wird uns unvergessen bleiben.</p>\n<p>Beiden, Dr. Peter Hefti und Franz Schiesser, wollen wir ein ehrendes Andenken bewahren!</p>\n<p>Hochvertraute, liebe Mitlandleute!</p>\n<p>Heute werden die Bilder unserer Landsgemeinde (dank dem Schweizer Fernsehen) in die Welt hinaus getragen. Ich w&#252;nsche mir, dass diese Bilder anderen Menschen Mut machen, an das Gemeinsame, Konstruktive und Wachsende zu glauben.</p>\n<p>Lassen Sie uns jetzt raten, mindern und mehren in Freiheit und Verantwortung. Und so hoffen wir, dass es uns auch heute gelingt, die traktandierten Wahl- und Sachgesch&#228;fte zum Nutzen und Gedeihen unseres Kantons zu treffen.</p>\n<p>In diesem Sinn bitte ich f&#252;r Land und Volk von Glarus um den Machtschutz Gottes und erkl&#228;re die Landsgemeinde 2013 als er&#246;ffnet.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":null,"function":null,"place":null,"political_affiliation":null,"picture":"/storage/843656bf2774699eb4afa7552c80cee8bb435f3c88b44502d7918a11d3790b99"}}]}]}