{"date":"2014-05-04","state":"completed","last_modified":"2025-03-20T12:47:16.103093+00:00","extraordinary":false,"video_url":"","overview":"<p>Die Glarner Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt; in diesem Jahr am <strong>4. Mai 2014.</strong> Sie beginnt um <strong>9.30 Uhr.</strong> Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem <strong>Zaunplatz</strong> (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann er\u00f6ffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Absch\u00e4tzen.</p><p>Grundlage f\u00fcr die Stimmberechtigt</p><p>en ist das \u00abMemorial f\u00fcr die Landsgemeinde\u00bb. Es enth\u00e4lt die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Gesch\u00e4fte mit einl\u00e4sslicher Darstellung und Begr\u00fcndung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt.</p><p>An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das Recht \u00abzu raten, zu mindern und zu mehren\u00bb. Das heisst, sie k\u00f6nnen zu jedem Sachgesch\u00e4ft das Wort verlangen und \u00c4nderungen beantragen. Es sind zudem Antr\u00e4ge auch auf Verschiebung, R\u00fcckweisung oder Ablehnung m\u00f6glich.</p><p>Zutritt zum Ring haben nur <strong>stimmberechtigte Personen.</strong>(Es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden). Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche d\u00fcrfen sich unmittelbar neben der Rednerb\u00fchne aufhalten. Es ist jedoch den Stimmberechtigten untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzpl\u00e4tze mitzunehmen. F\u00fcr Interessierte stehen <strong>Zuschauertrib\u00fcnen</strong> zur Verf\u00fcgung.</p><h2>\nBekanntgabe des Entscheides \u00fcber die Abhaltung der Landsgemeinde\n</h2><p>Der Entscheid \u00fcber die Abhaltung der Landsgemeinde ist am Sonntagmorgen des 4. Mai 2014 ab 6 Uhr \u00fcber die Telefonnummer 1600 (regionale Meldungen, Rubrik 1) erh\u00e4ltlich. Ferner wird die Meldung von Radio DRS1 in den Fr\u00fchnachrichten um 7 und 8 Uhr ausgestrahlt.</p><h2>\nErg\u00e4nzung zum Memorial f\u00fcr die Landsgemeinde 2014\n</h2><p>Gem\u00e4ss Beschluss des Landrates vom 23. April 2014 wird der Landsgemeinde beantragt, Artikel 11 Absatz 1 des Einf\u00fchrungsgesetztes zu den Bundesgesetzen \u00fcber die Landwirtschaft, \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht und \u00fcber die landwirtschaftliche Pacht (EG LwG) in Ab\u00e4nderung des Landsgemeindememorials wie folgt zu beschliessen:</p><p>Art. 11 H\u00f6chstzul\u00e4ssiger Pachtzins f\u00fcr S\u00f6mmerungsbetriebe</p><p>1 F\u00fcr S\u00f6mmerungsbetriebe kann auf den h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Pachtzins f\u00fcr S\u00f6mmerungsweiden nach Bundesrecht ein Zuschlag erhoben werden, wenn dies f\u00fcr den Erhalt des S\u00f6mmerungsbetriebes notwendig ist.</p><h2>\nEhreng\u00e4ste\n</h2><p>Ehreng\u00e4ste des Regierungsrates:</p><ul>\n<li><strong>Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga,</strong> Vorsteherin des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement</li>\n<li><strong>Regierungsrat des Kantons Wallis in corpor\u00e9</strong></li>\n<li><strong>Division\u00e4r Hans-Peter Walser,</strong> Chef Armeestab</li>\n<li><strong>Brigadier Franz Nager,</strong> Kommandant Gebirgsinfanteriebrigade 12</li>\n</ul><p>Ehreng\u00e4ste des Landrates:</p><p><strong>Grosser Rat Freiburg</strong></p><h2>\nGratis mit dem \u00f6V an die Landsgemeinde\n</h2><p>An der Landsgemeinde 2014, das heisst am 4. Mai (im Verschiebungsfalle am 11. Mai), k\u00f6nnen alle \u00f6V-Angebote im Kanton Glarus (Bahn- und Buslinien inkl. Braunwaldbahn, Basis 2. Klasse) <strong>gratis</strong> ben\u00fctzt werden.</p><p>Wir machen darauf aufmerksam, dass am Landsgemeinde-Sonntag, <strong>zus\u00e4tzlich zum normalen Sonntagsfahrplan</strong> der Bahn- und Busbetriebe, folgende Kurse angeboten werden:</p><table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Extrazug Bilten\u2013Glarus:</strong></td>\n<td> </td>\n<td><strong>Extrazug Glarus\u2013Bilten:</strong></td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Bilten ab</td>\n<td>08.50 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Glarus ab</td>\n<td>14.33 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Ziegelbr\u00fccke ab</td>\n<td>08.55 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Netstal an</td>\n<td>14.36 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Nieder- und Oberurnen ab</td>\n<td>08.58 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>N\u00e4fels-Mollis an</td>\n<td>14.40 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>N\u00e4fels-Mollis ab</td>\n<td>09.01 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Nieder- und Oberurnen an</td>\n<td>14.43 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Netstal ab</td>\n<td>09.05 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Ziegelbr\u00fccke an</td>\n<td>14.47 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td>Glarus an</td>\n<td>09.10 Uhr</td>\n<td> </td>\n<td>Ziegelbr\u00fccke ab</td>\n<td>14.50 Uhr</td>\n</tr>\n<tr>\n<td> </td>\n<td> </td>\n<td> </td>\n<td>Bilten an</td>\n<td>14.53 Uhr</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><p>Glarner-Bus Mittelland ohne Oberdorf (Ennenda, Glarus, Riedern, Netstal, N\u00e4fels, Mollis): gem\u00e4ss Samstags-Fahrplan</p><h2>\nInformationen f\u00fcr Sehbehinderte und Blinde\n</h2><p>F\u00fcr Sehbehinderte und Blinde steht das Memorial auch als Audio-Datei zur Verf\u00fcgung. Von der Schweizerischen Bibliothek f\u00fcr Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) in Z\u00fcrich wurde das Memorial im internationalen DAISY-Format hergestellt und auf CD verschickt. Die Dokumente k\u00f6nnen auf speziellen Abspielger\u00e4ten, \u00fcber Computer und auf allen MP3-kompatiblen CD- und DVD-Spielern abgeh\u00f6rt werden.</p><p>Die Audio-Daten k\u00f6nnen als ZIP-Datei (560MB) heruntergeladen werden.</p><h2>\nKinderh\u00fctedienst an der Landsgemeinde\n</h2><p>Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9.00 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein Kinderh\u00fctedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus Glarus S\u00fcd) und im Kindergarten L\u00f6wen in Glarus (f\u00fcr Kinder aus Glarus Nord und Glarus) statt. F\u00fcr Einzelheiten verweisen wir auf die Inserate in der Presse.</p>","files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/c8fe1ed6232f11beefa6dfd98ebf88b50413d0e3d1a7e5c39804b72600673a71","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/5b68e06344a2701d7de0a8b10f737c1909fb576aa6674e80dfdc824cd4bc8f7a","audio_mp3":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/70816dafb0759bc3a4a55b6ab2cc30a1d9407eedc6c274a49a372bfc515ee46c","audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":11,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Memorialsantrag \u201eNutzung der Standseilbahn von Linthal nach Braunwald als einzige Verbindung f\u00fcr jedermann kostenlos\u201c","memorial_page":null,"overview":"Die Vorlage im \u00dcberblick\nF\u00fcnf Stimmberechtigte aus Braunwald forderten am 28. September 2012 in einem Memorialsantrag, dass die Nutzung der Standseilbahn von Linthal nach Braunwald als einzige Verbindung zwischen dem Tal und dem Ortsteil Braunwald f\u00fcr jedermann kostenlos zu sein habe. Zudem sei die Standseilbahn-Verbindung Linthal\u2013Braunwald im kantonalen Strassengesetz vollumfassend als Kantonsstrasse zu bezeichnen.\nDies betreffe auch deren Finanzierung. Nachdem der Memorialsantrag als rechtlich zul\u00e4ssig und erheblich erkl\u00e4rt wurde, unterbreitete der Regierungsrat dem Landrat nach einer R\u00fcckweisung eine erg\u00e4nzte Vorlage. Diese erl\u00e4utert insbesondere die Rechnung der Braunwald Standseilbahnen AG und f\u00fchrt Varianten bez\u00fcglich Zonenbildung beim Tarifverbund Ostwind mit entsprechenden Folgen f\u00fcr die Kantonsfinanzen und die (bereits um 50 % erm\u00e4ssigten) Abonnementspreise f\u00fcr Braunwalder Einwohner auf. In der der Sache selber blieb der Regierungsrat bei seiner Haltung, der Landsgemeinde den Memorialsantrag zur Ablehnung zu empfehlen.\nM\u00f6gliche Erm\u00e4ssigungen\nDie j\u00e4hrlichen Kosten f\u00fcr ein Gratisangebot nach Braunwald oder die Anpassung der Tarifzonen sind erheblich. Der Landrat verlangte insbesondere Alternativen f\u00fcr ein Angebot zugunsten der Einwohner von Braunwald und f\u00fcr die Anpassung von Tarifzonen. Die Alternativen und die daf\u00fcr anfallenden j\u00e4hrlichen Kosten zulasten der Erfolgsrechnung lassen sich wie folgt zusammenfassen:\n135\n\u2013 Wegfall einer Zone zwischen Linthal und Braunwald: 185\u2018000 Fr.\n\u2013 Wegfall aller Zonen zwischen Linthal und Braunwald: 304\u2018000 Fr.\n\u2013 Verschiebung Haltestellen in Linthal auf Zonengrenze: 162\u2018000 Fr.\n\u2013 Wegfall einer Zone und Verschiebung Haltestellen: 295\u2018000 Fr.\n\u2013 Gratisangebot f\u00fcr alle: ca. 1\u2018000\u2018000 Fr.\n\u2013 Gratisangebot f\u00fcr Einwohner von Braunwald: 289\u2018000 Fr.\n\u2013 Keine Bewirtschaftung Parkpl\u00e4tze zwischen Bahnlinie und Linth: 10\u2018000 Fr.\nDurch den neuen Tarifverbund Ostwind erm\u00e4ssigte sich ein Jahresabonnement f\u00fcr Erwachsene f\u00fcr die Strecke Linthal\u2013Braunwald bereits von 1260 auf 972 Franken. Erwachsene Braunwalder bezahlen 50 Prozent oder 486 Franken, Junioren 373.50 Franken. Bei allen Varianten reduzierten sich die Kosten eines Jahresabos nochmals auf 328.50 Franken f\u00fcr Erwachsene und 252 Franken f\u00fcr Junioren.\nHaltung von Regierungs- und Landrat\nDer Kanton bzw. die \u00f6ffentliche Hand finanziert derzeit die Strassen- sowie die \u00f6V-Erschliessung gleichermassen. Im Fall von Braunwald ist die Erschliessung durch eine Standseilbahn sichergestellt \u2013 ebenfalls finanziert durch Beitr\u00e4ge von Bund und Kanton (2014: 1,008 Mio. Fr.; 2015: 0,926 Mio. Fr.). Eine Schlechterstellung der Braunwalder Bev\u00f6lkerung durch eine fehlende Strassenerschliessung besteht nicht.\nDer Vergleich der Antragsteller mit dem Kantonsstrassennetz hinkt: Es wird unterschlagen, dass die Nutzung des Strassennetzes mit Fahrzeugen auch nicht gratis ist. Sowohl Strassen- wie \u00f6V-Verkehrsverbindungen sind nicht voll eigenfinanziert. Mit Mobility Pricing will man bei deren Finanzierung weg von Steuermitteln hin zu nutzungsabh\u00e4ngigen Geb\u00fchren und Abgaben kommen: Wer Mobilit\u00e4t konsumiert, soll sie auch bezahlen.\nDie Motivation der finanziellen Unterst\u00fctzung w\u00e4re zudem je nach Alternative unterschiedlich: Einerseits eine eher touristische \u00dcberlegung bei den Tarifzonen und dem Gratisangebot f\u00fcr alle, wobei der touristische Nutzen je nach Ausgangspunkt nicht mehr gegeben ist. Andererseits handelte es sich um eine direkte finanzielle Entlastung der Einwohner von Braunwald bei einem Gratisangebot nur f\u00fcr Braunwalder. Alle anderen Einwohner des Kantons Glarus m\u00fcssen f\u00fcr ihre Mobilit\u00e4tskosten selber aufkommen. Diese sind f\u00fcr die Braunwalder Einwohner mit Jahresabonnement und Parkplatz nicht h\u00f6her als f\u00fcr andere Einwohner des Kantons.\nAlle ausgearbeiteten Varianten bedeuten j\u00e4hrlich wiederkehrende hohe Kosten zulasten der Erfolgsrechnung des Kantons. Mit dem Auftrag zur Effizienzanalyse wurde eine Verzichtsplanung (ab 2016) gefordert. Diese Verzichtsplanung umfasst u.a. Massnahmen bzw. Aufgabenverzicht beim baulichen Unterhalt, bei Bildung und Gesundheit, beim Naturschutz, usw. Daher kann weder der Vorstoss noch eine der Varianten bef\u00fcrwortet werden, umso mehr als der touristische Nutzen umstritten ist. Die Landsgemeinde ist aber grunds\u00e4tzlich frei, eine dieser Varianten zu beschliessen, sofern sie die Ausgaben zulasten des Kantons als vertretbar erachtet. Sollte die Landsgemeinde eine Anpassung der Tarifzonen beschliessen, handelt es sich um eine \u00c4nderung des Beschlusses der Landsgemeinde 2012 zum Tarifverbund Ostwind. Die Anpassung der Tarifzonen w\u00e4re auf den Zeitpunkt eines Fahrplanwechsels umzusetzen.\nDer Landrat schloss sich der Argumentation des Regierungsrates an. Er beantragt der Landsgemeinde,\nden Memorialsantrag abzulehnen.","text":null,"resolution":"<p>Der Memorialsantrag wird klar abgelehnt.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/000363ee803b99955589beda29fda5f8d86f3a4487933b3a5110dfa85df1c9c1"},"vota":[{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Peter Rufibach will den Memorialsantrag ablehnen. Wenn die Braunwalder eine Strasse h\u00e4tten, k\u00e4men die Autofahrten viel teurer als heute mit der Bahn. \u00d6V d\u00fcrfe nicht kostenlos sein, denn das Auto sei es auch nicht. Der Kanton leiste heute schon Zahlungen an die Braunwaldbahn. Wenn man aus sozialen Gr\u00fcnden der Meinung sei, dass die Braunwalder gratis fahren sollen, sei die Gemeinde gefordert. Diese k\u00f6nnte allen Braunwaldern ein Billet zahlen. Mit dem nicht tragbaren Memorialsantrag w\u00fcrden Strukturprobleme - sofern diese vorhanden seien - nicht gel\u00f6st.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Peter Rufibach","function":null,"place":"Riedern","political_affiliation":null,"picture":"/storage/9b1598c8395e70359a0fd2e9ac04a115d90fa812cf4b210f001d4f4962234591"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Danielle Hefti empfiehlt den Memorialsantrag anzunehmen. Als Kanti-Sch\u00fclerin lohne sich f\u00fcr sie der Kauf eines GAs. Das gelte aber nicht f\u00fcr ihre Schulkollegen, die oftmals aufgrund der erh\u00f6hten Preise der Standseilbahn von einem Besuch in Braunwald absehen w\u00fcrden. F\u00fcr Hefti ist unverst\u00e4ndlich, wieso der einzige Zugang zu Braunwald derart \u00fcberteuert ist, w\u00fcrde doch eine kostenlose Standseilbahn \"nur\" Mehrkosten von rund einer Million Franken verursachen. Ausserdem w\u00fcrde mit einer kostenlosen Braunwaldbahn einer strukturschwachen Region geholfen, was auch dazu f\u00fchre, dass weniger Junge abwandern.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Danielle Hefti","function":null,"place":"Braunwald","political_affiliation":null,"picture":"/storage/42a55cde57a1649a1504d3f3679acf2cb53eda15ed7d3eee7c7795ce26c8f064"}},{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Hansj\u00f6rg Kessler sagt, dass die Standseilbahn f\u00fcr das Gewerbe und die Familien unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Mehrkosten verursacht. Pro Familie seien dies rund 4000 Franken pro Jahr. Deshalb verlangt Kessler, dass die Standseilbahn ins Kantonsstrassenregister aufgenommen wird. Es gebe keine andere Gemeinde in der Schweiz, die nur durch eine Standseilbahn erschlossen ist. Eine Standseilbahn sei \u00fcberdies immer noch viel billiger als nur schon der j\u00e4hrliche Unterhalt einer Strasse nach Braunwald, ganz zu schweigen von den Erstellungskosten. Der Kanton k\u00f6nne auch die Einnahmen der Parkpl\u00e4tze daf\u00fcr nutzen. So gesehen sei eine kostenlose Bahn eine g\u00fcnstige L\u00f6sung f\u00fcr den Kanton. Es k\u00f6nne ja nicht sein, dass eine Fahrt mit der Standseilbahn gleich viel koste wie jene auf einer \"Chilbibahn\".</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hansj\u00f6rg Kessler","function":null,"place":"Braunwald","political_affiliation":null,"picture":"/storage/704b027f99c4dfd362171db9b08abd2eece0f01200179c27d3341820e7f16101"}},{"number":10,"state":"completed","text":"<p>Regierungsrat Rolf Widmer pl\u00e4diert im Namen der Regierung f\u00fcr die Ablehnung des Memorialsantrags. Der Kanton habe die Braunwaldbahn immer wieder finanziell unterst\u00fctzt. Zudem zahle der Kanton j\u00e4hrlich Beitr\u00e4ge. Neben diesen Beitr\u00e4gen gebe es Gelder aus dem GA-Topf und die Nutzer zahlten einen Beitrag. Bei Annahme des Antrags w\u00fcrden nur noch die Steuerzahler f\u00fcr die Bahn aufkommen. Die Bahn koste dem Kanton mehr als die Kantonsstrasse. Bei der angespannten finanziellen Lage des Kantons sollen sich die B\u00fcrger nicht auf Experimente einlassen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf Widmer","function":"Regierungsrat","place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/06de99386a18fe302c693933c9a16385d838fe730f3a8f526810c844f3bd4568"}},{"number":7,"state":"completed","text":"<p>Michael D\u00fcrm\u00fcller findet, dass die Gratis-Braunwaldbahn die beste L\u00f6sung f\u00fcr den ganzen Kanton ist. Heute w\u00fcrden viele Leute von den hohen Kosten der Bahn abgeschreckt. Mit h\u00f6heren Parkgeb\u00fchren und Werbung seien die Kosten f\u00fcr den Kanton tiefer als eine Million Franken. F\u00fcr ihn sei dies zudem keine Ausgabe, sondern eine Investition. Es mache Sinn in Braunwald Wirtschaftsf\u00f6rderung zu betreiben.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Michael D\u00fcrm\u00fcller","function":null,"place":"Mitl\u00f6di","political_affiliation":null,"picture":"/storage/32f8fd80288a115d507c93c452cd0b5c0b080d5d811b3b25c3570c0c57e1dc9c"}},{"number":8,"state":"completed","text":"<p>Landrat Emil K\u00fcng empfiehlt als Kommissionspr\u00e4sident den Memorialsantrag abzulehnen. Sollte er angenommen werden, f\u00fchre dies sofort zu Anspr\u00fcchen von Bewohnern anderer peripherer Lagen. Man habe sich dann \u00fcberlegt, einzelne Benutzergruppen zu bevorteilen, doch sei man zum Schluss gekommen, dass dies zu einem zu grossen administrativen Aufwand f\u00fchre. Abgesehen davon seien die Bewohner von Braunwald bereits bevorteilt.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Emil K\u00fcng","function":"Landrat","place":"Obstalden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/70f61c835391b8318bda3b4f56929e231ad8adce2e2ebe92677b67649d59e851"}},{"number":9,"state":"completed","text":"<p>Hansruedi Sauter setzt sich f\u00fcr ein klares Ja zum Memorialsantrag ein, schliesslich ersetze die Bahn in Braunwald die Strasse. Braunwald habe es ausserdem als Tourismusort schwerer als etwa Zermatt oder die Rigi. Mit einer kostenlosen Bahn k\u00f6nne man hier eine Vorreiterrolle \u00fcbernehmen und gute Rahmenbedingungen f\u00fcr einen nachhaltigen und attraktiven Tourismus in Braunwald schaffen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hansruedi Sauter","function":null,"place":"Netstal","political_affiliation":null,"picture":"/storage/25640b4a940b666ab8e6dec69714fd296720e1e938242e139110730b836c54f1"}},{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Landr\u00e4tin Ann-Kristin Peterson ist gegen eine kostenlose Braunwaldbahn. Sie bezweifelt, dass eine kostenlose Bahn mehr Touristen anlocken w\u00fcrde. Ausserdem seien alle Versuche von ausl\u00e4ndischen Gemeinden mit gratis \u00f6V gescheitert, weil dies eben doch zu teuer sei. Der Kanton habe sowieso kein Geld und zahle allen Braunwaldern bereits die H\u00e4lfte an das Jahresabonnent. Besser w\u00fcrde man Braunwald anders touristisch aufwerten, findet die gr\u00fcne Landr\u00e4tin.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Ann-Kristin Peterson","function":"Landr\u00e4tin","place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/d38ccc2ff65663800bec346736976ac69ca59363657cb7d114b948f5a8f24b85"}},{"number":6,"state":"completed","text":"<p>Patric Vogel findet, dass die Glarner Pioniere sein und etwas wagen sollen. Er ist f\u00fcr die kostenlose Braunwaldbahn. Die G\u00e4stebed\u00fcrfnisse h\u00e4tten sich ge\u00e4ndert. Die Standseilbahn sei der Knackpunkt. Die G\u00e4ste in Braunwald sollen das ganze Glarnerland entdecken. Da aber jede Fahrt viel Geld koste, sei diese heute weniger m\u00f6glich. F\u00fcr die Braunwalder sei der Antrag ein Steilpass. Zudem h\u00e4tten die Hoteliers von Braunwald beschlossen, dass sie von allen Hotelg\u00e4sten, die mindestens zweimal in Braunwald \u00fcbernachten, f\u00fcr eine gewisse Zeit die Kosten f\u00fcr die Anreise aus der Schweiz \u00fcbernehmen, sofern der Memorialsantrag angenommen wird.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Patric Vogel","function":null,"place":"Braunwald","political_affiliation":null,"picture":"/storage/9ee074a15053a681273c886dd74cec090b4e0c381c78998a0a3f1db86bd5521f"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Josef M\u00fcller will den Antrag auf eine kostenlose Braunwaldbahn ablehnen. Weder Strasse noch Bahn k\u00f6nnten unbeschr\u00e4nkt mit Geld \"gef\u00fcttert\" werden. Braunwald habe keine Gegnerschaft, aber es sei eine gef\u00e4hrliche Entwicklung, wenn immer alles gratis abge. Entweder solle man ein Billet l\u00f6sen oder h\u00f6here Steuern zahlen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Josef M\u00fcller","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/066aa0d92fa5f749a1a2b39f4693a57eaf0de10553f5c0e7164169a121a933d0"}}]},{"number":10,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Verwesentlichung und Flexibilisierung der kantonalen Gesetzgebung; \u00c4nderung der Kantonsverfassung und von Gesetzen","memorial_page":null,"overview":"Die Vorlage im \u00dcberblick\nDer stetige Fluss staatlicher Regulierung hat dazu gef\u00fchrt, dass die Gesetzgebung mehr und mehr als un\u00fcbersichtliches Dickicht wahrgenommen wird. Das Recht droht an Akzeptanz und Glaubw\u00fcrdigkeit zu verlieren. Die Vorlage bezweckt, die Vorschriften auf das Wesentliche zu beschr\u00e4nken, wo n\u00f6tig Handlungsspielr\u00e4ume zur Rechtsanwendung zu erweitern und die rasche Anpassung von Bestimmungen an sich \u00e4ndernde Verh\u00e4ltnisse zu erm\u00f6glichen. Zudem sollen Landsgemeinde, Landrat und Regierungsrat die je ihrer Funktion entsprechenden Regelungen erlassen. Ziel ist, die kantonale Gesetzgebung als Instrument der Aufgabenerf\u00fcllung zu optimieren.\nDie Durchforstung der Gesetzessammlung brachte einen betr\u00e4chtlichen Verwesentlichungsbedarf zutage. Insgesamt werden den jeweils zust\u00e4ndigen Organen \u00c4nderungen in rund 160 Erlassen unterbreitet; die Vorlage an die Landsgemeinde betrifft die Kantonsverfassung und 54 Gesetze. Im Vordergrund steht die Aktualisierung, Entr\u00fcmpelung und Vereinfachung der Erlasse einschliesslich\nder Pr\u00e4zisierung von Vorschriften und Kl\u00e4rung bestimmter Anwendungsfragen. Kleiner an der Zahl sind \u00c4nderungen bei den Erlassstufen und Erweiterungen von Handlungsspielr\u00e4umen zur Rechtsanwendung. Unmittelbar der Verringerung des Administrativaufwands von Unternehmen dienen nur wenige der Massnahmen, was jedoch keine \u00dcberraschung darstellt: Der \u00fcberwiegende Teil der die Wirtschaft stark belastenden Regulierungen geh\u00f6rt dem Bundesrecht an. Im diesbez\u00fcglich relevanten kantonalen Recht ergab sich aufgrund einer Kurz\u00fcberpr\u00fcfung der das Projekt begleitenden Experten kein Verbesserungspotenzial.\nIm Landrat wollte eine Minderheit die Vorlage zur\u00fcckweisen, weil sie m\u00f6glicherweise ungen\u00fcgend erl\u00e4uterte \u00c4nderungen von gr\u00f6sserem Gewicht enthalte und es an der notwendigen Zeit zur Vorbereitung gefehlt habe. Eine deutliche Mehrheit entschied sich jedoch f\u00fcr die Behandlung des Sammelerlasses. An demselben nahm der Landrat einzelne \u00c4nderungen vor. Er empfiehlt der Landsgemeinde, der so bereinigten Vorlage zuzustimmen.","text":null,"resolution":"<p>Der Antrag H&#252;rlimann wird von der Landsgemeinde knapp abgelehnt.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/71a8343b20fad8f55b60317fd855aaa7ea7e027a52711f2f47730779237586e8"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Landrat Mathias Zopfi will den Antrag von Rolf H\u00fcrlimann ablehnen und dem Antrag des Landrates unver\u00e4ndert zustimmen. Bisher h\u00e4tten alle Liegenschaftsverwalter eingeschrieben angeschrieben werden m\u00fcssen. Dies habe viel gekostet. Dass die Briefe nicht eingeschrieben verschickt werden m\u00fcssen, dar\u00fcber seien sich alle einig. Mit der normalen Post koste dies mindestens f\u00fcnfmal weniger. 53 Prozent der Liegenschaftsverwalter w\u00fcrden nicht im Kanton Glarus wohnen und es sonst je nachdem nicht mitbekommen. Zudem lese nur ein kleiner Teil der Bev\u00f6lkerung alle Baugesuche im Amtsblatt durch.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Mathias Zopfi","function":"Landrat","place":"Engi","political_affiliation":null,"picture":"/storage/921bdb3c0667468206bb9349347604c19ffe77cf5059b44348ae6a1d0a1e041f"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Landrat Rolf H\u00fcrlimann begr\u00fcsst grunds\u00e4tzlich den Antrag. Einzig die briefliche Mitteilungspflicht der Gemeinde bei neuen Baugesuchen h\u00e4lt er f\u00fcr unn\u00f6tig. Heute muss n\u00e4mlich jede Gemeinde die Anwohner im Umkreis von 30 Metern \u00fcber den Eingang eines Baugesuches informieren. Deshalb stellt H\u00fcrlimann den Antrag, den Artikel 71 Absatz 3 der Ziffer 35 zu streichen. Dieser f\u00fchre nur zu mehr Verwaltungsaufwand, zumal die Baugesuche auch im Amtsblatt publiziert w\u00fcrden.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf H\u00fcrlimann","function":"Landrat","place":"Schwanden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/8a42bf906867424c3027c66ddd0ffea2332576823ba39fb19ded6db8cdc977f1"}}]},{"number":9,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Revision Landwirtschaftsgesetz 2014","memorial_page":null,"overview":"Die Vorlage im \u00dcberblick\nDer Landsgemeinde wird der Entwurf des Einf\u00fchrungsgesetzes zu den Bundesgesetzen \u00fcber die Landwirtschaft, \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht und \u00fcber die landwirtschaftliche Pacht unterbreitet. Formelles Die Vorlage beinhaltet eine formelle Totalrevision des kantonalen Landwirtschaftsrechts. Das bisherige Einf\u00fchrungsgesetz zum Bundesgesetz \u00fcber die Landwirtschaft, das Einf\u00fchrungsgesetz zum Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht und das Einf\u00fchrungsgesetz zum Bundesgesetz \u00fcber die landwirtschaftliche Pacht werden aufgehoben und im neuen Gesetzesentwurf vereinigt. Dieser umfasst 22 Artikel. Die Strukturen beim Vollzug werden gestrafft und dadurch \u00fcbersichtlicher. Bis anhin bestanden vier Kommissionen: die kantonale Alpkommission, die Kommission f\u00fcr Strukturverbesserungen und Betriebshilfe, die Liegenschaften-Sch\u00e4tzungskommission und die Kommission f\u00fcr Einsprachen im Pachtwesen. S\u00e4mtliche Kommissionen bis auf die Strukturverbesserungskommission werden zur Landwirtschaftskommission zusammengefasst. Diese kann Aussch\u00fcsse bilden.\nDie entsprechenden Ausf\u00fchrungsbestimmungen, insbesondere \u00fcber die Beschlussfassung, die Vertretung und die Zusammensetzung der\nKommission, werden auf Verordnungsstufe geregelt. Materielles Hauptpunkt der Revision bildet die Umsetzung der Agrarpolitik 2014\u20132017 (AP 14\u201317). Sie will die Innovation in der Land- und Ern\u00e4hrungswirtschaft st\u00e4rker unterst\u00fctzen, die Wettbewerbsf\u00e4higkeit weiter verbessern\nund die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter f\u00f6rdern. Kernelement ist das weiterentwickelte Direktzahlungssystem. Gem\u00e4ss diesem werden die heutigen tierbezogenen Beitr\u00e4ge in Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge umgelagert und fl\u00e4chenbezogen ausgerichtet.\nDer allgemeine Fl\u00e4chenbeitrag wird aufgehoben und die frei werdenden Mittel f\u00fcr die Verst\u00e4rkung der zielorientierten direktzahlungsinstrumente und f\u00fcr \u00dcbergangsbeitr\u00e4ge eingesetzt. Mittels letzterer soll dieser Wechsel sozialvertr\u00e4glich ausgestaltet\nwerden. F\u00fcr Vernetzungsbeitr\u00e4ge (VB) und Landschaftsqualit\u00e4tsbeitr\u00e4ge (LQB) wurde eine Kostenbeteiligung des Bundes von 90 und eine solche der Kantone von 10 Prozent festgelegt. Zur finanziellen Unterst\u00fctzung der Landwirtschaft stehen f\u00fcr die Periode 2014\u20132017 insgesamt 13,83 Milliarden Franken zur Verf\u00fcgung.\nDie Ausf\u00fchrungsbestimmungen zur AP 14\u201317 wurden Ende Oktober 2013 verabschiedet. Direktzahlungen Materiell ergibt sich hier auf kantonaler Gesetzesstufe wenig Handlungsbedarf. Gest\u00fctzt auf die neue Direktzahlungsverordnung (DZV) erhalten die Glarner Landwirtschaftsbetriebe weiterhin Direktzahlungen in der H\u00f6he von 24,5 Millionen Franken pro Jahr. \u00c4ndern wird sich jedoch die Verteilung: Die alten Tier- und Fl\u00e4chenbeitr\u00e4ge werden in \u00dcbergangsbeitr\u00e4ge (\u00dcB) umgelagert. Die \u00dcB belaufen sich f\u00fcr die Glarner Landwirtschaftsbetriebe auf rund 3 Millionen Franken. VB und LQB tragen Bund und Kantone (90:10), die \u00fcbrigen Direktzahlungsarten werden durch den Bund finanziert.\n67 Der Gesetzesentwurf \u00fcbernimmt das neue System der VB und der LQB, welches grunds\u00e4tzlich freiwillig ist. Neben der F\u00f6rderung der Qualit\u00e4t und der \u00d6kologie kann damit auch ein Beitrag zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Einkommen geleistet werden. Der Kanton muss sich daran jedoch mit 10 Prozent oder j\u00e4hrlich rund 212\u2018500 Franken beteiligen. Die kantonalen finanziellen Mittel f\u00fcr VB und LQB werden\ndurch den Landrat mit einem Verpflichtungskredit f\u00fcr die Planperiode des Bundes (voraussichtlich 4 Jahre) bereitgestellt.\nStrukturverbesserung Analog zu den VB und LQB setzen die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungsmassnahmen des Bundes f\u00fcr jedes Projekt eine kantonale Beteiligung voraus. Die kantonalen Leistungen k\u00f6nnen in Form von zinslosen Investitionskrediten und Betriebshilfedarlehen oder A-fonds-perdu-Beitr\u00e4gen erbracht werden. F\u00fcr die Periode 2014\u20132017 betragen sie j\u00e4hrlich rund 1,5 Millionen Franken. Diese Mittel werden im Rahmen der bewilligten Kredite f\u00fcr Einzelmassnahmen (z.B. Stallbauten), gemeinschaftliche Massnahmen\n(Alpsanierungen mit mehr als einem Betrieb) und umfassende gemeinschaftliche Massnahmen (Projekte zur regionalen Entwicklung) gew\u00e4hrt. Im Rahmen der AP 14\u201317 werden Impulsprogramme zur Kostensenkung und Pachtlandarrondierung erm\u00f6glicht. Daf\u00fcr und bei verordneten Meliorationen im kantonalen Interesse kann der Kantonsanteil der Strukturverbesserungsmassnahmen auf maximal 120\nProzent erh\u00f6ht werden, der Prozentsatz f\u00fcr Einzelmassnahmen wird jedoch auf 100 Prozent reduziert.\nDiverses\n\u2013 Der Entwurf enth\u00e4lt die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr Impulsprogramme zur Absatzf\u00f6rderung (z.B. Alpinavera), f\u00fcr Marktentlastungsmassnahmen, f\u00fcr landwirtschaftliche Organisationen, f\u00fcr Tierzuchtf\u00f6rderung, f\u00fcr Qualit\u00e4tsf\u00f6rderung und f\u00fcr Betriebshilfe Beitr\u00e4ge oder Darlehen zu gew\u00e4hren.\n\u2013 Die landwirtschaftliche Beratung ist Aufgabe der Kantone. Im Zuge des Umbaus des Direktzahlungssystems soll auch die landwirtschaftliche Beratung ausgebaut werden.\n\u2013 Der Vollzug der Gesetzgebung, soweit nicht der Bund zust\u00e4ndig ist, obliegt den Kantonen. Der Aufwand daf\u00fcr wird durch den Umbau des Direktzahlungssystems zunehmen. Daf\u00fcr werden neu rund 60 Stellenprozente (unter Einbezug der D\u00fcngerbewirtschaftung und des Futterbaus, welcher darin integriert wird) vorgesehen. F\u00fcr solche nicht zwingend im Bundes- oder kantonalen Recht vorgesehenen F\u00f6rdermassnahmen gem\u00e4ss Artikel 2 Absatz 2 des Entwurfs des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes soll neu der Landrat die\ndaf\u00fcr ben\u00f6tigten Mittel jeweils mit dem Budget beschliessen. Im Landrat war die Vorlage im Grundsatz unbestritten. Eine \u00c4nderung der Kommission betreffend Regelung der h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Pachtzinsen f\u00fcr S\u00f6mmerungsbetriebe wurde \u00fcbernommen.\nWeitere Antr\u00e4ge aus der Ratsmitte betreffend Zweck, F\u00f6rdermassnahmen (Absatzf\u00f6rderung), h\u00f6chstzul\u00e4ssige Bestossung der Alpen, Zuschl\u00e4ge auf Pachtzinsen und Einsitznahme in die Landwirtschaftskommission wurden abgelehnt.\nDer Landrat beantragt der Landsgemeinde, der so bereinigten Vorlage zuzustimmen.","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e6ce934c2812773ed7e6c5af4aca52843d49febc6570877c8bc35fea0325c7ff"},"vota":[]},{"number":8,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Ausgleichsbeitrag an die Gemeinden","memorial_page":null,"overview":"Die Vorlage im \u00dcberblick\nLandr\u00e4tinnen und Landr\u00e4te aus Glarus S\u00fcd fordern in einer Motion eine Erh\u00f6hung der Dotation des Lastenausgleichs von heute 1 Million auf neu 5 Millionen Franken pro Jahr. Der Regierungsrat lehnt eine solche pauschale Erh\u00f6hung des Lastenausgleichs mit Verweis auf die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts \u00fcber die Aufgabenentflechtung und den Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden ab. Die finanziellen Aussichten sehen Aufwand\u00fcbersch\u00fcsse vor. Der Handlungsspielraum ist begrenzt. Der Kanton kann und will die Gemeinden nicht \u00fcber eine l\u00e4ngere Zeit finanziell unterst\u00fctzen. Der Regierungsrat erkl\u00e4rte sich in seiner Stellungnahme zur Motion aber bereit, eine Vorlage auszuarbeiten, die einen einmaligen Ausgleichsbeitrag zugunsten der Gemeinden sowie einen befristeten H\u00e4rteausgleich zugunsten von\nGlarus S\u00fcd beinhaltet.\nDer Landsgemeinde wird ein Beschluss \u00fcber einen Ausgleichsbeitrag an die Gemeinden von 7 Millionen Franken unterbreitet. Damit sollen die Gemeinden angesichts ihrer schlechten finanziellen Aussichten ein letztes Mal im Nachgang zur Gemeindestrukturreform durch den Kanton unterst\u00fctzt werden. Ohne Einsparungen im Finanzhaushalt von Kanton und Gemeinden lassen sich jedoch die aktuellen Defizite in absehbarer Zeit nicht ausgleichen. Der Beitrag von 7 Millionen Franken wird aus den Steuerreserven spezialfinanziert und ist nicht unmittelbar erfolgswirksam. Mangels Liquidit\u00e4t erfolgt die Finanzierung \u00fcber die Aufnahme eines Darlehens. Die Verzinsung wird das Ergebnis der Erfolgsrechnung des Kantons negativ belasten.\nDer alte Finanzausgleich sah zur Hauptsache Zahlungen der Gemeinden aus dem Mittel- und Unterland an diejenigen des Hinterlandes vor. Es handelte sich um strukturerhaltende Ausgleichszahlungen, die auf die Ausgaben der Gemeinden abstellten. Der neue Finanzausgleich basiert auf der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit der Gemeinden. Sie ist bei der Gemeinde Glarus am gr\u00f6ssten, gefolgt von Glarus S\u00fcd und dann\nGlarus Nord. Die Ausgleichszahlungen an Glarus S\u00fcd sind darum weggefallen. Den in Aussicht gestellten H\u00e4rteausgleich zugunsten von Glarus S\u00fcd lehnen alle Gemeinden ab. Sie schlagen vor, den zweiten Wirksamkeitsbericht abzuwarten und fordern eine tempor\u00e4re Erh\u00f6hung des Lastenausgleichs. Dies wird vom Kanton dezidiert abgelehnt; der Kanton hat den Gemeinden mit verschiedenen Massnahmen wie\nEntschuldung oder Abtretung eines Steuerprozentes bereits finanziell unter die Arme gegriffen.\nDer Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem Beschluss \u00fcber einen Ausgleichsbeitrag an die\nGemeinden von 7 Millionen Franken zuzustimmen.","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/3ad53e9422eb512dcc58b742e34b3cf05ebee5472b924db7e49b3c0dc61f1b4d"},"vota":[]},{"number":7,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T09:36:42.024404+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber das Gesundheitswesen & \u00c4nderung des Staatshaftungsrechts","memorial_page":null,"overview":"Die Vorlage im \u00dcberblick\nDer Landsgemeinde wird eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes unterbreitet. Die Gesetzes\u00e4nderungen beinhalten Anpassungen an Vorgaben des Bundes und an ver\u00e4nderte kantonale Gegebenheiten. Zudem wird das Gesetz griffiger formuliert, indem etwa Begriffe vereinheitlicht oder unn\u00f6tige Wiederholungen weggelassen werden. Im Zusammenhang mit der Verselbstst\u00e4ndigung des Kantonsspitals Glarus ergibt sich Kl\u00e4rungsbedarf im Staatshaftungsrecht und in damit zusammenh\u00e4ngenden Erlassen.\nBewilligungspflichtige Medizinal- und Psychologieberufe\nDie Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die universit\u00e4ren Medizinalberufe wird die bewilligungspflichtigen T\u00e4tigkeiten voraussichtlich gleich umschreiben wie das 2012 in Kraft getretene Psychologieberufegesetz. Demnach ist die Berufsaus\u00fcbung dann bewilligungspflichtig, wenn sie privatwirtschaftlicher Natur ist und \u201ein eigener fachlicher Verantwortung\u201c erfolgt. Das bisherige Abstellen auf die \u201eselbstst\u00e4ndige Berufsaus\u00fcbung\u201c ist unbefriedigend, weil so nur die Berufst\u00e4tigkeit auf eigene Rechnung erfasst wird. Mit der Neuregelung fallen etwa auch Apotheker unter die Bewilligungspflicht, die zwar vom Gesch\u00e4ftseigent\u00fcmer angestellt sind, den Betrieb aber in eigener fachlicher Verantwortung f\u00fchren. Dasselbe gilt f\u00fcr \u00c4rzte oder Psychotherapeuten, die ihre Praxen als Aktiengesellschaft organisiert haben. Das kantonale Recht ist entsprechend anzupassen.\nOrganisation des Notfalldienstes\nDas Bundesgesetz \u00fcber die universit\u00e4ren Medizinalberufe verpflichtet die freiberufliche \u00c4rzteschaft, im Rahmen des kantonalen Rechts am Notfalldienst mitzuwirken. Damit soll die \u00e4rztliche und zahn\u00e4rztliche Versorgung der Bev\u00f6lkerung ausserhalb der Sprechstunden und der \u00d6ffnungszeiten der Apotheken sichergestellt werden. Das Gesundheitsgesetz \u00fcbertr\u00e4gt neu die Gew\u00e4hrleistung des \u00e4rztlichen Notfalldienstes der Glarner \u00c4rztegesellschaft. Dessen Ausgestaltung wird angesichts ver\u00e4nderter Rahmenbedingungen\n(Haus\u00e4rztemangel, h\u00f6herer Anteil an Teilzeitt\u00e4tigen, hohe Belastung der Notfalldienstleistenden) diskutiert. Zur Debatte steht zwecks Attraktivit\u00e4tssteigerung des Hausarztberufes auch eine m\u00f6gliche Zusammenarbeit mit der Notfallstation des Kantonsspitals. Dem tr\u00e4gt die Revision Rechnung, indem sie die Verantwortlichen zur Koordination zwischen Notfalldienst der freiberuflichen \u00c4rzteschaft und Notfallstation des Kantonsspitals anh\u00e4lt.\nNeu geschaffen wird eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Befreiung vom Notfalldienst gegen eine Ersatzabgabe. Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Gegenstand der Ersatzabgabe, der Kreis der Abgabepflichtigen und die Bemessungsgrundlagen auch dann durch das Gesetz geregelt werden m\u00fcssen, wenn die Gew\u00e4hrleistung des Notfalldienstes auf eine Standesorganisation \u00fcbertragen wird.\nKoordinierter Sanit\u00e4tsdienst\nDer aus Fachleuten des Gesundheitswesens zusammengesetzte Koordinierte Sanit\u00e4tsdienst (KSD) trifft Vorbereitungen zur Bew\u00e4ltigung von Ereignissen, die mit den Alltagsstrukturen und -abl\u00e4ufen nicht mehr bew\u00e4ltigt werden k\u00f6nnen. Die Palette reicht von schweren Unf\u00e4llen mit vielen Verletzten bis zu Katastrophen und fl\u00e4chendeckenden Gesundheitsgef\u00e4hrdungen von Mensch und Tier. Der KSD erstellt ein Einsatzkonzept, welches gew\u00e4hrleistet, dass das notwendige Personal und die erforderlichen Mittel zur Verf\u00fcgung stehen, um Betroffene medizinisch und psychologisch zu betreuen. Neu werden die Einzelheiten des KSD statt im Bev\u00f6lkerungsschutzgesetz im Gesundheitsgesetz geregelt. Wie bisher wird die Zusammenarbeit zwischen KSD und F\u00fchrungsorganisation des Bev\u00f6lkerungsschutzes bei Katastrophen\nund Notlagen verlangt.\nZugangssicherung zu medizinischen Leistungen\nDer Regierungsrat soll neu mit anderen Kantonen oder Dritten Vereinbarungen \u00fcber innovative oder wohnortnahe ambulante Angebote abschliessen d\u00fcrfen. Damit soll der Zugang der Bev\u00f6lkerung zu versor27 gungspolitisch sinnvollen medizinischen Leistungen sichergestellt werden. Zu denken ist etwa an eine psychiatrische Tagesklinik, wof\u00fcr im Kanton ein Bedarf festgestellt worden ist. Erm\u00f6glicht werden soll die Gew\u00e4hrung von Beitr\u00e4gen an die ungedeckten Kosten solcher Angebote.\nBestattungswesen\nDas Bestattungswesen f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit der Gemeinden. Sie haben Friedh\u00f6fe zur Bestattung bereitzustellen, die allen im Gemeindegebiet wohnhaft gewesenen Personen unabh\u00e4ngig von der Glaubensrichtung offenstehen. Die Gemeinden haben Regelungen \u00fcber das Friedhof- und Bestattungswesen erlassen. Angesichts der klaren Aufgabenverteilung k\u00f6nnen die Vorgaben des Kantons auf ein Minimum beschr\u00e4nkt werden. Nachdem die allgemeine Unentgeltlichkeit der Bestattung mit den Sparmassnahmen 2004 abgeschafft und dieser Entscheid von der Landsgemeinde 2012 best\u00e4tigt worden ist, soll neu die Kostentragung durch die Gemeinde f\u00fcr den Fall verankert werden, dass die Nachlassenschaft dazu nachweislich nicht in der Lage ist. Die Bestattungsverordnung des Landrates aus dem Jahre 1963 kann aufgehoben werden.\nHaftung von privatrechtlichen Organisationen mit \u00f6ffentlichem Auftrag\nIm Zuge der rechtlichen Verselbstst\u00e4ndigung des Kantonsspitals Glarus hat sich gezeigt, dass in der Gesetzgebung pr\u00e4ziser verankert werden muss, ob Organisationen des Privatrechts (Vereine, Stiftungen etc.), die im Auftrag des Gemeinwesens eine \u00f6ffentliche Aufgabe erf\u00fcllen, dem kantonalen Staatshaftungsrecht unterstehen. Ist dies der Fall, so haftet das beauftragende Gemeinwesen oder die aufgabenerf\u00fcllende Organisation f\u00fcr eine Schadenzuf\u00fcgung durch rechtswidriges Verhalten oder Unterlassen, ohne dass ein Verschulden der handelnden Personen nachgewiesen werden muss. \u00dcber Haftungsbegehren wird vom Gemeinwesen entschieden, welches die erforderlichen Abkl\u00e4rungen von Amtes wegen vorzunehmen hat. Kommt dagegen das kantonale Staatshaftungsrecht nicht zur Anwendung, so muss eine strittige Haftung durch Klage bei den zivilgerichtlichen Instanzen geltend gemacht werden. F\u00fcr die betroffenen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ist die Anwendbarkeit des Staatshaftungsrechts eine Erleichterung.\nEs wird klargestellt, dass das Staatshaftungsgesetz nur dann auf die \u00f6ffentliche Aufgabenerf\u00fcllung durch privatrechtliche Organisationen angewendet wird, wenn dies in der betreffenden Spezialgesetzgebung ausdr\u00fccklich vorgesehen ist. Das ist gem\u00e4ss der Revisionsvorlage bei Leistungen des Kantonsspitals, der station\u00e4ren Alters- und Behindertenpflege, der Akut- und \u00dcbergangspflege sowie der Spitex-Grundversorgung der Fall. Es handelt sich dabei um Leistungen der \u00f6ffentlichen Grundversorgung, die im Alltag eine hohe Bedeutung haben. Die damit f\u00fcr Kanton und Gemeinden verbundenen Belastungen halten sich in Grenzen: F\u00fcr \u00f6ffentlich-rechtliche Organisationen (z.B. Alterspflege) gilt das Staatshaftungsrecht ohnehin. Das gleiche gilt gem\u00e4ss Landsgemeinde 2009 f\u00fcr das verselbstst\u00e4ndigte Kantonsspital, unabh\u00e4ngig von dessen Rechtsform. Neu fallen damit nur die Leistungen der Spitexvereine im Rahmen der Spitex-Grundversorgung und der Akut- und \u00dcbergangspflege sowie die mit einem Leistungsauftrag von Kanton oder Gemeinden ausgestatteten privatrechtlichen Einrichtungen f\u00fcr Menschen mit Behinderung bzw. Alters- und Pflegeheime unter die Staatshaftung.\nDer Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.","text":null,"resolution":"<p>Die Landsgemeinde lehnt den Antrag Landolt klar ab und stimmt dem Gesundheitsgesetz unver&#228;ndert zu.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/5f3746a05c5e5dd04a1e0aabe8e6448e2322a4fdafeab9864ba09b133c9e4311"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"<p>Anton Bendel stellt den Antrag, den Absatz 2 des Artikels 51a im neuen Gesetz zu streichen. Dieser besagt, dass der Regierungsrat die unabh\u00e4nige Instanz bezeichnet, welche zust\u00e4ndig ist, ausnahmsweise die Entnahme von Gewebe und Zellen von minderj\u00e4hrigen oder urteilsunf\u00e4higen Personen zuzustimmen. Aus Sicht von Bendel ist das ein R\u00fcckschritt im Vergleich zum aktuellen Patientenschutzgesetz. Ein Patient soll immer noch selber entscheiden k\u00f6nnen, ob ihm Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden oder nicht.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Anton Bendel","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/6ce06ea939d2fb18615035236e76291f6bda077bf1c289f13166470147a34935"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Martina Landolt unterst\u00fctzt den Antrag von Anton Bendel. Zudem stellt sie einen Ab\u00e4nderungsantrag. \u00c4rzte, die keinen Notfalldienst leisten k\u00f6nnen, sollen keine Ersatzabgabe leisten m\u00fcssen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Martina Landolt","function":null,"place":"N\u00e4fels","political_affiliation":null,"picture":"/storage/6b2ae37c70afcfb0364b7a498eec679f7fe11ac66b88fc3b8de27a43e81883fa"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Peter Z\u00fcst beantragt, das Traktandum unver\u00e4ndert anzunehmen. Nur das neue Gesundheitsgesetz garantiere eine nachhaltige und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung. Deshalb empfiehlt er auch den Antrag Landolt abzulehen. Die Notfallversorgung solle schliesslich breit abgest\u00fctzt sein, damit das Notfallangebot auch funktioniere. Dies sei im neuen Gesundheitsgesetz der Fall.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Peter Z\u00fcst","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/c8e062d4de39312f52b87fbb2bc4f14f5bbd717fd28587328a1f072d888fe7d7"}},{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Regierungsr\u00e4tin Rolf Widmer m\u00f6chte, dass die Landsgemeinde beide gestellten Antr\u00e4ge ablehnt. Der Kanton w\u00fcrde vorgegebene Gesetze des Bundes umsetzen. Zudem m\u00fcssten \u00c4rzte nur in ihrem Fachgebiet Notfalldienste leisten. Und wer dies nicht k\u00f6nne, solle neu daf\u00fcr eine Ersatzabgabe zahlen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Rolf Widmer","function":"Regierungsr\u00e4tin","place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/95b55e384357cab2f74e99f2c569a56f77e0a3b898ec24b454506c6b27610992"}}]},{"number":6,"state":"completed","last_modified":"2024-10-08T09:35:39.972645+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"SBB-Erneuerungsprojekt ATR Glarnerland und Umbau Busbahnhof Glarus; Verpflichtungskredit von total 6,8 Millionen Franken","memorial_page":null,"overview":"Die Vorlage im \u00dcberblick\nDer Landsgemeinde wird beantragt, f\u00fcr die Kostenbeteiligung am SBB-Erneuerungsprojekt ATR Glarnerland und am Umbau des Busbahnhofs Glarus einen Verpflichtungskredit von total 6,8 Millionen Franken zu gew\u00e4hren.\nDavon entfallen 4,32 Millionen Franken auf Perronerh\u00f6hungen in Glarus, Ennenda und Mitl\u00f6di\nsowie den Bau einer Personenunterf\u00fchrung im Bahnhof Glarus samt Weiterf\u00fchrung zum Linthdamm. F\u00fcr die Umgestaltung und Sanierung des Busbahnhofs in Glarus werden 2,48 Millionen Franken ben\u00f6tigt.\nSeit der Einf\u00fchrung des Bahnprojektes GlarnerSprinter 2004 erfuhr das \u00f6V-Angebot bis heute wenige \u00c4nderungen. Ab Mitte Juni 2014 wird dieses mit der Umsetzung der Landsgemeindevorlage 2012 massiv verbessert. Dadurch werden auch Anpassungen an den Infrastrukturbauten der SBB notwendig. Ein Bahnhofausbau in Glarus mit einer Personenunterf\u00fchrung und schienenfreiem Zugang zu Gleis 2 ist unumg\u00e4nglich, da in Glarus Z\u00fcge kreuzen. Die SBB haben einer \u00dcbergangsl\u00f6sung ohne Personenunterf\u00fchrung zugestimmt \u2013 es m\u00fcssen aber Einschr\u00e4nkungen im Betrieb in Kauf genommen werden.\nProjekt ATR Glarnerland\nMit dem Projekt ATR Glarnerland (Automatisation T\u00e9l\u00e9commande R\u00e9seau oder Automatisierung des Netzes) wird die Eisenbahninfrastruktur den aktuellen Erfordernissen des Verkehrs und dem Stand der Technik angepasst:\n\u2013 Die vollst\u00e4ndige Fernsteuerungsm\u00f6glichkeit der Bahnh\u00f6fe N\u00e4fels-Mollis, Netstal und Glarus wird eingef\u00fchrt;\n\u2013 Die Gleisanlagen werden angepasst und wo notwendig vereinfacht, der Oberbau teilweise erneuert sowie die Fahrleitungsanlagen unterhalten und wo notwendig saniert; Im Bahnhof in Glarus wird das gleichzeitige Einfahren von beiden Seiten, in Netstal eine Erh\u00f6hung der Geschwindigkeiten erm\u00f6glicht;\n\u2013 Die Perronanlagen in Glarus, Ennenda und Mitl\u00f6di werden umfassend saniert.\nF\u00fcr diese Aufwendungen rechnen die SBB gesamthaft mit Kosten von 56,7 Millionen Franken (exklusive Publikumsanlagen).\nDie Kosten werden grossmehrheitlich von den SBB getragen. Schon 2009 setzte sich der Kanton bei den SBB daf\u00fcr ein, dass die Arbeiten bez\u00fcglich Automatisation und Fernsteuerung rasch umgesetzt werden. Dies, nachdem bef\u00fcrchtet werden musste, dass die dazu notwendigen finanziellen Mittel nicht zeitgerecht zur Verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnten. Der Kanton hat nach entsprechenden Zusicherungen seitens der SBB signalisiert, dass eine Beteiligung an der Finanzierung der Publikumsanlagen erwartet werden kann. Die Gemeindeversammlung Glarus hat ihren Anteil bereits zugesichert, der Gemeinderat von Glarus S\u00fcd wird noch zu entscheiden haben. Bei \u00e4hnlichen Bauvorhaben in Netstal und N\u00e4fels sowie in W\u00e4denswil, Chur, Sargans oder St. Gallen haben sich jeweils Kanton und Gemeinden an den Kosten beteiligt. Das Projekt ATR Glarnerland wird in den Jahren 2015\u20132017 umgesetzt.\nAusbau der Publikumsanlagen\n\u2013 Im Bahnhof Glarus werden die Publikumsanlagen saniert und angepasst. Anstelle des heutigen Perrons bei Gleis 1 und Gleis 2 mit Hilfstritten sind Perronausbauten (mit \u00dcberdachung des Mittelperrons) vorgesehen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Gleis 2 mittels behindertengerechter Rampen und Treppen sowie einer Personenunterf\u00fchrung erstellt.\nDiese wird ostw\u00e4rts verl\u00e4ngert, wodurch eine Verbindung zum Linthdamm entsteht. Die Publikumsanlagen bis zum Mittelperron kosten 8,45 Millionen Franken, die Verl\u00e4ngerung der Personenunterf\u00fchrung 2,51 Millionen Franken. Die Gesamtkosten von 11,02 Millionen Franken werden je h\u00e4lftig auf SBB und Kanton/Gemeinde Glarus aufgeteilt, wobei sich der Kanton mit zwei und die Gemeinde Glarus mit einem Drittel beteiligt. F\u00fcr den Kanton verbleiben also Bruttokosten von 2,819 Millionen Franken f\u00fcr den Zugang zum Mittelperron und 842\u2018000 Franken f\u00fcr die Verl\u00e4ngerung der Personenunterf\u00fchrung Richtung Osten.\n\u2013 Im Bahnhof Ennenda ist anstelle des heutigen Perrons mit einer L\u00e4nge von 160 Metern eine Perronerh\u00f6hung f\u00fcr das Streckengleis geplant. Dieser Ausbau kostet 0,86 Millionen Franken. Mit dem gleichen Kostenverteiler wie beim Bahnhof Glarus verbleiben dem Kanton Bruttokosten von 292\u2018000 Franken.\n\u2013 Im Bahnhof Mitl\u00f6di wird anstelle des heutigen Perrons mit 160 Meter Hilfstritten ebenfalls eine Perronerh\u00f6hung f\u00fcr das Streckengleis eingebaut. Dieser Ausbau kostet 1,1 Millionen Franken. Dem Kanton verbleiben Bruttokosten von 367\u2018000 Franken.\nProjekt Busbahnhof Glarus\nZwischen Bahnhof Glarus und G\u00fcterschuppen wird ein Busbahnhof realisiert. Damit wird eine attraktive Schnittstelle mit behindertengerechtem Umsteigen zwischen Bus und Bahn geschaffen. Es werden maximal vier Haltekanten f\u00fcr die Busse gebaut. Der ganze Platz soll einladender gestaltet werden und auf die Bed\u00fcrfnisse aller Zielgruppen (Pendler, gelegentliche Nutzer und ausw\u00e4rtige Besucher) R\u00fccksicht nehmen. Im Zentrum stehen gedeckte Veloabstellpl\u00e4tze und Warter\u00e4ume sowie Toilettenanlagen. Mit dem R\u00fcckbau der n\u00f6rdlichen Rampe beim G\u00fcterschuppen wird der Platz attraktiver gestaltet, mit der Erneuerung der Beleuchtung und klarer Wegf\u00fchrung Sicherheit und Wohlbefinden erh\u00f6ht. Die gesch\u00e4tzten Kosten betragen total 3,73 Millionen Franken (ohne Kanalisation der Gemeinde Glarus). Der Kanton beteiligt sich mit zwei, die Gemeinde Glarus mit einem Drittel. F\u00fcr den Kanton verbleiben Bruttokosten von 2,48 Millionen Franken. Die Umsetzung ist ab 2016 vorgesehen.\nDer Landrat beantragt der Landsgemeinde, der unver\u00e4nderten Vorlage zuzustimmen.","text":null,"resolution":"<p>Alle R&#252;ckweisungsantr&#228;ge werden abgelehnt.</p>\n<p>Der Antrag von Fridolin Marti f&#252;r die Erg&#228;nzung des Projekts mit dem Bau des Linthstegs - wird nach dreimaligen Stimmzettel Erheben und den Blicken von allen Regierungsr&#228;ten - abgelehnt.</p>\n<p>Der Antrag von Esther Curiger auf Streichung des Busbahnhofs Glarus wird angenommen.</p>\n<p>Das bereinigte Projekt wird von der Landsgemeinde klar angenommen.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/3c3da02313cd417cc97dd3779793dc97fdf295e1586975f6824cb97826767343"},"vota":[{"number":7,"state":"completed","text":"<p>Landrat Emil K\u00fcng erkl\u00e4rt, dass die vorberatende Kommission f\u00fcr unver\u00e4nderte Zustimmung pl\u00e4diere. Der Verkehr m\u00fcsse gesamthaft angesehen werden. Der Kanton solle auch Verbesserungen beim \u00f6ffentlichen Verkehr erreichen. Die aktuelle Vorlage sei ein weiteres wichtiges Element f\u00fcr den \u00f6V. Es gebe auch noch anderen Punkte, die verbessert werden m\u00fcssten. Aber eine Verbesserung an einem Ort habe auch Verbesserungen an anderen Orten zur Folge. Es gebe nun ein fertiges Projekt mit Aussicht auf Verwirklichung. Dem Landrat sei bewusst, dass es im \u00f6ffentlichen Verkehr Schwachstellen gebe. Aber auch, dass eine Ablehnung des Projektes keines dieser Probleme l\u00f6se.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Emil K\u00fcng","function":"Landrat","place":"Obstalden","political_affiliation":null,"picture":"/storage/7fc3352eaba92622b54d7455764d76903b89fe8850b9792a85a66bf9bc6d93d0"}},{"number":15,"state":"completed","text":"<p>Ronald H\u00e4mmerli empfiehlt im Namen der SVP den Busbahnhof Glarus zur\u00fcckzuweisen. Es bestehe keine Diskussion dar\u00fcber, ob es einen Busbahnhof brauche. Jedoch sei dieser in der heutigen Form zu teuer. Die Buskanten, die WC-Anlagen und die Velost\u00e4nder seien allesamt unn\u00f6tig, zumal das Geld daf\u00fcr auch nicht vorhanden sei.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Ronald H\u00e4mmerli","function":null,"place":"Bilten","political_affiliation":null,"picture":"/storage/586645be80649b398274f7305181b57a0ed66295d75c37a4f7ae75ffe7f25dcc"}},{"number":8,"state":"completed","text":"<p>Ruedi Horat stellt den Antrag auf Ablehnung des Busbahnhofes. Dass Geld soll in einen Fonds gegeben werden, um damit den \u00f6V in Glarus gratis zu benutzen. Die Glarner sollen j\u00e4hrlich einen Obolus entrichten. Auch Touristen sollen einen Beitrag zahlen. Dies nutze der Umwelt. Der Landammann nimmt den Antrag auf Ablehnung entgegen. Der Rest k\u00f6nne nicht entgegengenommen werden.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Ruedi Horat","function":null,"place":"Haslen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/12bb3226a8731692ef9d22f31915afcf87eadb2ef0c0fd0a41b046ad3dcd02b3"}},{"number":14,"state":"completed","text":"<p>Regierungsrat Andrea Bettiga setzt sich f\u00fcr unver\u00e4nderte Annahme der Vorlage. Es gehe darum die Infrstruktur f\u00fcr den \u00f6V zu schaffen. Wenn das Projekt abgelehnt werde, gehe es zur\u00fcck auf Feld 1. Eine Realisierung des Bushofs w\u00e4re bei einer Ablehnung erst viel sp\u00e4ter m\u00f6glich.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Andrea Bettiga","function":"Regierungsrat","place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/e17e2bac2f7cd3928fd69657e607427d572d6cae2385b9f7869386c15bea77a1"}},{"number":13,"state":"completed","text":"<p>Gian Christian Schneider will im Namen der SP und Juso dem Kredit unver\u00e4ndert zuzustimmen. Mit dem Halbstunden-Takt habe man sich bereits vor zwei Jahren f\u00fcr ein besseres Angebot entschieden. Und f\u00fcr dieses Angebot brauche es eine bessere Infrastruktur. Der Kanton m\u00fcsse seine Verantortung f\u00fcr den \u00f6V wahrnehmen. Als junger Mensch aus Glarus wolle er den gleichen Standard der Infrastruktur wie in Ziegelbr\u00fccke, N\u00e4fels und Schwanden. 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Aber kaum gehe es um Velowege, gebe es Proteste. Der Ausbau und die Verbesserung des Radnetzes sei sehr wohl Aufgabe des Kantons. Auch der Radweg von Netstal bis Glarus sei umstritten gewesen, aber schliesslich an der Landsgemeinde klar und deutlich angenommen worden. Auch die Gemeinde Glarus sei f\u00fcr das Projekt. Die Glarner sollten einen Schritt vorw\u00e4rts machen und es wagen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Fridolin Marti","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/701bad06fce8b6092a02fc48c1405f91daa9a60c2821366411d644f27dd5e8e6"}},{"number":3,"state":"completed","text":"<p>Kaspar Becker bittet im Namen der BDP die Landsgemeinde den \u00c4nderungsantrag abzulehnen und dem Projekt gem\u00e4ss Regierungsrat und Landrat zuzustimmen. Da in Glarus die Z\u00fcge kreuzen, sei eine Personenunterf\u00fchrung unbedingt n\u00f6tig. Die \u00dcbergangsl\u00f6sung sei nicht mehr zeitgem\u00e4ss. Mit dem neuen Projekt gebe es auch Optimierungspotenzial f\u00fcr den Fahrplan. Wenn man die aktuelle Situation verbessern wolle, m\u00fcsse man vorw\u00e4rts machen. Sonst verschiebe die SBB das Projekt um Jahre. Es dr\u00e4nge sich auf, dass der Busbahnhof zeitgleich realisiert werde. Mit dem neuen Busbahnhof gebe es eine attraktive Schnittstelle, um vom Zug auf den Bus umzusteigen. Parkpl\u00e4tze w\u00fcrden nicht verloren gehen. Sowohl der Landrat als auch die Gemeinde Glarus haben dem Projekt zugestimmt. Die Glarner sollen der SBB zeigen, dass sie ihren Teil beitragen wollen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Kaspar Becker","function":null,"place":"Ennenda","political_affiliation":null,"picture":"/storage/da144f154e80873060505eb9e490e8db87cb2a0ed0c4383b4cfe265d3591f67e"}},{"number":5,"state":"completed","text":"<p>Esther Curiger stellt den Antrag auf Ablehnung des Busbahnhofs Glarus. Schon wieder vermelde die SBB Billetaufschl\u00e4ge f\u00fcr schnellere Verbindungen in den Ballungszentren. Der Kerenzerberg werde vernachl\u00e4ssigt. Im Memorial stehe, dass Kerenzerberg st\u00fcndlich angebunden werden soll. Doch Richtung Kerenzerberg gebe es lange Wartezeiten. Entscheidungskompetenzen im Regionalverkehr seien beim Kanton angesiedelt. Dieser soll seine Verantwortungen wahrnehmen. Ein Busbahnhof in Glarus habe keine Priorit\u00e4t.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Esther Curiger","function":null,"place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/42be05337769c585bbd26b4f8e0faf9230ad1c645a3554edd2eb6dd3746d1587"}},{"number":9,"state":"completed","text":"<p>Jakob H\u00f6sli meint, der Bahnhof Glarus sei ein \"Schandfleck\", so viel sei klar. Deshalb sei auch unbestritten, dass der Bahnhof saniert werden m\u00fcsse. Jedoch meint auch H\u00f6sli, dass die k\u00fcnftige Fahrplangestaltung abgewartet werden sollte. Insbesondere beantragt H\u00f6sli aber die R\u00fcckweisung des Busbahnhofes. Die Buskanten seien \u00fcberfl\u00fcssig, zumal im Winter auch schwer vom Schnee zu befreien. Es sei noch Zeit genung, ein besseres Projekt zu planen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Jakob H\u00f6sli","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/468d0f37e421c0f3cc53dc53c320cc9da25a986ce8a13049c2367cb93b0f5abc"}},{"number":12,"state":"completed","text":"<p>Landrat Andreas Schlittler ist f\u00fcr den \u00c4nderungsantrag bez\u00fcglich Linthsteg, k\u00e4mpft aber f\u00fcr den Busbahnhof. Viele Redner w\u00fcrden das Projekt nur madig reden wollen. An der Landsgemeinde 2012 habe man dem hinkenden Halbstunden-Takt zugestimmt. Dort h\u00e4tte man das Wort dazu ergreifen k\u00f6nnen. Nun w\u00fcrden die Gegner die Infrastruktur in Zusammenhang mit dem Fahrplan stellen. Heute gehe es aber nur um die Infrastruktur.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Andreas Schlittler","function":"Landrat","place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/4db106b7f02143b42aca2dd18a4c2e0e63f9252284534bc2c8ae89d8ccb22d7a"}},{"number":10,"state":"completed","text":"<p>Hans Sch\u00e4rer stellt einen R\u00fcckweisungsantrag f\u00fcr den Verpflichtungskredit. Dies mit dem Auftrag ein Projekt f\u00fcr das ganze Glarnerland auszuarbeiten. Zuerst m\u00fcsse man sowieso Bilanz ziehen. Zurzeit wisse man noch nicht, wie das Fahrplankonzept aussehe. Erst nach der Analyse k\u00f6nne man am richtigen Ort investieren.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Hans Sch\u00e4rer","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/64edb043daa682e37966441e77becea88d00afb7109239bb67afe386e45edf77"}},{"number":6,"state":"completed","text":"<p>Daniel B\u00e4r stellt der Landsgemeinde den Antrag auf R\u00fcckweisung des gesamten Gesch\u00e4fts. Der Busbahnhof sei zu teuer und deshalb soll der Landrat f\u00fcr die n\u00e4chste Landsgemeinde ein g\u00fcnstigeres Projekt ausarbeiten. Ausserdem mache es keinen Sinn, bereits die Infrastruktur auszubauen, bevor klar sei, wie die k\u00fcnftige \u00f6V-Planung aussehe. Die Verl\u00e4ngerung der Unterf\u00fchrung kann B\u00e4r nur gutheissen, sofern auch der Linthsteg gebaut w\u00fcrde. Gr\u00fcnds\u00e4tzlich solle man abwarten, bis der Fahrplan stehe, und erst dann die Bahnh\u00f6fe ausbauen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Daniel B\u00e4r","function":null,"place":"Oberurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/2ae0ce4591038a6074314a1890274e84667265835f228a3934791d4e1138b110"}},{"number":4,"state":"completed","text":"<p>Mauro Sana empfiehlt, die Perronerh\u00f6hung und die Unterf\u00fchrung in Glarus zur\u00fcckzuweisen. Eine Unterf\u00fchrung sei nicht in Glarus zu realisieren, sondern besser in Netstal. Dann k\u00f6nnten die Z\u00fcge in Netstal kreuzen, was die Anschl\u00fcsse f\u00fcr die Hinterl\u00e4nder verbessern w\u00fcrde. Ausserdem w\u00fcrden so auch die acht Minuten Aufenthalt in Schwanden wegfallen.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Mauro Sana","function":null,"place":"Niederurnen","political_affiliation":null,"picture":"/storage/1d5c23be483aa35b3d04e5aef1d74d3f6c427f06368b331b7b2dc1d5c96c836b"}},{"number":16,"state":"completed","text":"<p>Christian B\u00fcttiker hat sich als verantwortlicher Glarner Gemeinderat intensiv mit dem Projekt befasst. Es seien viele Partner daran beteiligt und man sei schon seit 2,5 Jahren bem\u00fcht, eine gute L\u00f6sung zu finden. Deshalb sei der Antrag anzunehmen. Die k\u00fcnftige Fahrplan-Gestaltung sei kein Argument, weil diese sowieso abh\u00e4ngig von der Infrastruktur sei. Ausserdem habe man auch die Idee einer Unterf\u00fchrung in Netstal intensiv gepr\u00fcft und diese sei aus verschiedenen Gr\u00fcnden nicht realisierbar. Wenn der Antrag heute nicht angenommen werde, laufe man Gefahr, dass die Ausgangslage in ein paar Jahren aufgrund von FABI eine andere sei. Mobilit\u00e4t brauche Weitsicht. Die Gemeinde habe das Nein des Landrates zum Linthsteg akzeptiert, aber die Landsgemeinde k\u00f6nne ja immer noch anders entscheiden.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Christian B\u00fcttiker","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/bf5035290522547f2f640a021ea7586b9c78935f0c744634868a07acb247d990"}},{"number":2,"state":"completed","text":"<p>Pascal Vuichard empfiehlt die R\u00fcckweisung des Busbahnhofes. Er h\u00e4lt den Busbahnhof Glarus mit 2,48 Millionen Franken f\u00fcr \"\u00fcberdimensioniert\". \u00dcberdies bringe er keinen Mehrwert, da das \u00f6V-Angebot dadurch nicht verbessert werde. Ausserdem seien die acht Minuten Aufenthalt des Glarnersprinters in Schwanden zu verbessern. Vuichard empfiehlt deshalb, die 2,48 Millionen Franken in ein \"sinnvolles Projekt\" zu investieren, welches das Angebot verbessert. Er denkt dabei vor allem an den Vernetzungspunkt Netstal.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Pascal Vuichard","function":null,"place":"Mollis","political_affiliation":null,"picture":"/storage/a9181bf198f1318a4d30d698d6231b2e4e55ff94a0d9f5dccb7b3cafb6114c85"}},{"number":11,"state":"completed","text":"<p>Erika Nart beantragt im Namen der FDP Glarus dem Antrag zuzustimmen. Man m\u00fcsse heute und nicht morgen die Grundlagen f\u00fcr eine gute \u00f6V-Infrastraktur schaffen. Ausserdem sei der Bahnhof eine Visitenkarte, diese Funktion nehme er aber im Moment nicht wahr. Sie empfindet deshalb vor allem die Aufwertung der Publikumsanlagen f\u00fcr wichtig. Es sei lediglich ein Beitrag f\u00fcr einen \"\u00fcblichen\" \u00f6V-Standard. Ausserdem laufe der Kanton Glarus bei einer Ablehung des Erneuerungsprojekts Gefahr, dass das Projekt in der Schublade verschwinde und die SBB keinen Beitrag leiste.</p>","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":"Erika Nart","function":null,"place":"Glarus","political_affiliation":null,"picture":"/storage/c7327f560534d3966e94ba798f5e04f5b3729acf2859e1c2dc95326b99d02e5a"}}]},{"number":5,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Einf\u00fchrungsgesetzes zum Tierschutz- und zum Tierseuchengesetz; Neuorganisation im Veterin\u00e4r- und Lebensmittelbereich","memorial_page":null,"overview":"Der Landsgemeinde wird eine \u00c4nderung des Einf\u00fchrungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz unterbreitet. Dadurch kann der Veterin\u00e4r- und Lebensmittelbereich neu organisiert werden.\nDer Veterin\u00e4r- und Lebensmittelbereich stellt f\u00fcr kleinere Kantone eine Herausforderung dar. Der Bund regelt die Tiergesundheit und den Tierschutz umfassend. Die Kantone sind f\u00fcr den Vollzug zust\u00e4ndig. Es besteht kaum Handlungsspielraum. Die Vorgaben werden laufend versch\u00e4rft, nicht zuletzt aufgrund der schweizerischen Ann\u00e4herung an EU-Normen und -Richtlinien. Nur mindestens doppelt so grosse Kantone wie Glarus haben noch einen eigenen Veterin\u00e4rdienst. Kantone in der gleichen Gr\u00f6ssenordnung wie Obwalden, Nidwalden oder Uri arbeiten schon seit L\u00e4ngerem zusammen. Das Erreichen des Pensionsalters des Kantonstierarztes bietet nun Anlass, die Organisation des kantonalen Veterin\u00e4r- und Lebensmittelbereichs neu zu regeln.\nDer Kanton Glarus strebt eine interkantonale Zusammenarbeit im Veterin\u00e4rbereich sowie eine Zusammenlegung von Veterin\u00e4rdienst und Lebensmittelkontrolle an. Die einheitliche Qualit\u00e4tskontrolle \u201evom Feld bis auf den Tisch\u201c ist in der Schweiz ein aktuelles Thema. Bereits in 15 Kantonen sind der Veterin\u00e4rdienst und die Lebensmittelkontrolle in einer Verwaltungseinheit zusammengefasst. Ab 2014 vereint auch der Bund das Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen und die Abteilung Lebensmittelsicherheit des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit in einem eigenen Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen. Angesichts der Herausforderungen, mit denen die Vollzugsstellen beider Sachbereiche in den n\u00e4chsten Jahren konfrontiert sein werden, und der durch eine engere Zusammenarbeit nutzbaren Synergien ist im Kanton Glarus eine zukunftsf\u00e4hige L\u00f6sung f\u00fcr den Veterin\u00e4rbereich unter Einbezug der Lebensmittelkontrolle anzustreben.\nF\u00fcr eine interkantonale Zusammenarbeit im Veterin\u00e4rwesen fehlt \u2013 im Gegensatz zum Lebensmittelbereich \u2013 eine gesetzliche Grundlage. Diese ist Gegenstand dieser Vorlage. Der Regierungsrat soll erm\u00e4chtigt werden, Vollzugsaufgaben an Personen oder Organisationen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts zu \u00fcbertragen oder Vereinbarungen mit anderen Kantonen \u00fcber den gemeinsamen Vollzug abzuschliessen. Es stehen zwei Zusammenarbeitsoptionen im Vordergrund: Das Veterin\u00e4rwesen des Kantons Glarus wird zusammen mit jenem des Kantons Schaffhausen in das bestehende Konkordat \u00fcber eine gemeinsame Lebensmittelkontrolle der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus und Schaffhausen integriert oder der Kanton Glarus geht eine Zusammenarbeit mit dem Laboratorium der Urkantone ein. Diesem geh\u00f6ren die Kantone Nidwalden, Obwalden, Uri und Schwyz an.\nDer Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/4e4990676431d6548f995af4c0423b07496784f015677c79be382b2e72a63526"},"vota":[]},{"number":4,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber die Einf\u00fchrung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus","memorial_page":null,"overview":"Der vom Landrat erheblich erkl\u00e4rte Memorialsantrag des Gemeinderates Glarus S\u00fcd m\u00f6chte im Einf\u00fchrungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB) verankern, dass eine Gemeinde die Grundeigent\u00fcmer zu Beitragszahlungen heranziehen kann, wenn sie diese durch eigene Massnahmen von der gesetzlichen Wuhrpflicht und der Pflicht zum Schutz der Ufer an Fl\u00fcssen, B\u00e4chen und Runsen entlastet. Der Landsgemeinde wird nun eine \u00c4nderung des EG ZGB mit dieser Stossrichtung vorgelegt. Mit der vorgeschlagenen Formulierung sollen Fragen gekl\u00e4rt werden, die der Memorialsantrag offen l\u00e4sst.\nDie grunds\u00e4tzliche Neuregelung des Schutzes vor Hochwasser, Runsen, Erdrutschen und weiteren Gef\u00e4hrdungen durch Gew\u00e4sser wird Sache des k\u00fcnftigen Wassergesetzes sein. Daher orientiert sich die vorgeschlagene Regelung am geltenden Recht. Insbesondere schreibt sie f\u00fcr den Fall, dass die Gemeinde selber die n\u00f6tigen Schutzvorkehrungen trifft, die Heranziehung der dadurch entlasteten Grundeigent\u00fcmer zur Kostentragung vor. In welchem Umfang dies geschehen soll, entscheidet die Gemeinde. Auf jeden Fall m\u00fcssen die erhobenen Grundeigent\u00fcmerbeitr\u00e4ge zweckgebunden, also zur Verhinderung oder gew\u00e4sserbaulichen Bew\u00e4ltigung von Schadenereignissen durch Gew\u00e4sser, verwendet werden. Weiter beinhaltet die Regelung eine Vorgabe zur Bemessung der individuellen Beitragspflicht der Grundeigent\u00fcmer. Gleich wie bei der Beteiligung an mit solchen Schutzaufgaben befassten Korporationen sollen Gr\u00f6sse und Wert der Liegenschaften und Bauwerke massgebend sein. Im Landrat bestand weitgehend Einigkeit, dass der Memorialsantrag abzulehnen und dem regierungsr\u00e4tlichen Vorschlag mit einer Modifikation (Verzicht auf das Kriterium der Gef\u00e4hrdung bei der Bemessung der Beitr\u00e4ge) zuzustimmen sei.\nDer Landrat beantragt der Landsgemeinde, der so bereinigten Erg\u00e4nzung des EG ZGB zuzustimmen.","text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/83fb8ee4e08a63c52b621aecae7f48e61559b320b9e84e7b78f1e540f3fa6a45"},"vota":[]},{"number":3,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Festsetzung des Steuerfusses f\u00fcr das Jahr 2015","memorial_page":null,"overview":null,"text":"<p>Das Wort wird nicht verlangt.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/440a91f56065559a22c0756feaaebc1421988d1f7c159031793b071f3ee96a5f"},"vota":[]},{"number":2,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahlen","memorial_page":null,"overview":"Landammann und Landesstatthalter \u2013 Gesamterneuerungswahlen Gerichtsbeh\u00f6rden f\u00fcr die Amtsdauer 2014\u20132018","text":"<p>R&#246;bi Marti (BDP) aus Riedern wird als einziger Kandidat klar zum Landammann gew&#228;hlt.</p>\n<p>Rolf Widmer (CVP) aus Bilten wird als einziger Kandidat klar zum Landesstatthalter gew&#228;hlt.</p>\n<p>Thomas Nussbaumer (SP) aus Ennenda wird als Ersatz f&#252;r den ans Bundesgericht gew&#228;hlten Yves R&#252;edi (SVP) klar zum Obergerichtspr&#228;sidenten gew&#228;hlt.</p>\n<p>Als Ersatz f&#252;r Thomas Nussbaumer (SP) w&#228;hlt die Landsgemeinde die zur&#252;ckgetretene Regierungsr&#228;tin Marianne D&#252;rst Benedetti (FDP) aus Glarus ans Obergericht. Die bisherigen Mitglieder werden in ihrem Amt best&#228;tigt.</p>\n<p>Weiter wird Montserrat Rico Skorjanec (CVP) aus Riedern als Ersatz f&#252;r die zur&#252;cktretende Kantonsrichterin Annemarie Hug (CVP) gew&#228;hlt. Die bisherigen Mitglieder werden in ihrem Amt best&#228;tigt.</p>\n<p>Die restlichen Richter werden in ihrem Amt best&#228;tigt.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/ef0e42981ae622bd3e3e06e7be151bca2a45969141819bff2ef88246d679ceee"},"vota":[]},{"number":1,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Er\u00f6ffnung der Landsgemeinde","memorial_page":null,"overview":"Die Landsgemeinde wird durch den Landammann er\u00f6ffnet. Die stimmberechtigten M\u00e4nner und Frauen\nwerden hierauf den Eid zum Vaterland schw\u00f6ren.","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/a4c8f1827c22569c8e25aa4cb4ce47922f36a6069382ce379b076428a4f3c722"},"vota":[{"number":1,"state":"completed","text":"Hochgeachtete Frau Landesstatthalter\nHochgeachtete Damen und Herren der administrativen und richterlichen Beh\u00f6rden\nHochvertraute, liebe Mitlandleute\nZur diesj\u00e4hrigen Landsgemeinde begr\u00fcsse ich Sie ganz herzlich!\nWir sind heute wieder unter freiem Himmel versammelt, um miteinander als Glarnerinnen und Glarner zu raten, zu mindern und zu mehren.\nDer erste Sonntag im Mai ist f\u00fcr uns unbestrittenermassen der politische H\u00f6hepunkt des ganzen Jahres.\nUnd so zelebrieren wir unsere Landsgemeinde schon seit \u00fcber 600 Jahren.\nHandelt es sich somit um einen alten Zopf? Nein, genau das Gegenteil ist der Fall! Dies belegen nicht nur die wegweisenden Entscheide, die die Landsgemeinde gerade in j\u00fcngster Zeit gef\u00e4llt hat, sondern auch das stetig wachsende Interesse von unseren G\u00e4sten, im Speziellen von Politikerinnen und Politikern, aber auch von Medienschaffenden aus dem In- und Ausland.\nGerade ein Blick \u00fcber die Grenze zu unseren Nachbarl\u00e4ndern zeigt, dass sich die Politik zunehmend dem Volk entfremdet und sich so eine gewisse Unzufriedenheit beim Stimmvolk, den W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hlern, breit macht. Auch bei uns in der Schweiz besteht stets die Gefahr, dass Amtstr\u00e4ger \u00fcber die K\u00f6pfe der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger hinweg entscheiden, ohne auf die Meinung des Volks R\u00fccksicht zu nehmen.\nAchten wir also darauf, dass die Politik, aber auch die Gerichtsbarkeit, nicht abhebt und ihre Aufgaben nach dem Willen und zum Wohl der Menschen erf\u00fcllt.\nWas f\u00fcr eine herrliche und faszinierende Option bietet unsere Landgemeinde, die es erm\u00f6glicht, die Stimme jedes Wahlberechtigten zu h\u00f6ren. Was f\u00fcr ein Privileg, dass jeder von uns seine Meinung frei \u00e4ussern kann!\nIn der heutigen Gesellschaft stehen vielfach Konsumorientierung und Eigeninteresse, und immer weniger das Wohl des N\u00e4chsten im Vordergrund.\nDank neuesten Kommunikationsmitteln ist es einfacher, sich mit wildfremden Menschen auf einem anderen Kontinent auszutauschen, als das Gespr\u00e4ch mit dem eigenen Nachbarn zu f\u00fchren.\nGanz anders hier und heute! Im Landsgemeindering ert\u00f6nt das \u201eWort isch frii\u201c und die Menschen sagen effektiv frei, was sie denken und zeigen offen, wof\u00fcr sie stimmen.\nUnd die Gemeinschaft h\u00f6rt den Rednern bei ihren Ausf\u00fchrungen zu und respektiert ihre Voten. Gerade Ausw\u00e4rtige staunen vielfach \u00fcber die Wortgewandtheit und den Mut der Glarnerinnen und Glarner, die sich zu Wort melden, aber auch \u00fcber den R\u00fcckhalt und den Anstand, den sie dabei erhalten.\nDas Glarnerland stellt mit seiner Landsgemeinde also einen wunderbaren, farbigen Mosaikstein in der politischen, kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Schweiz dar. Auf dies d\u00fcrfen und sollen wir stolz sein!\nAuch die Schweiz selber ist ein Farbtupfer im globalen Umfeld. Wie unser Glarnerland im Vergleich zu anderen Kantonen, besticht die Schweiz zwar nicht durch ihre Gr\u00f6sse, wohl aber durch ihre Werte und Haltung. Dies in einer Zeit, in der kleinere Staaten immer weniger als ebenb\u00fcrtige Partner angesehen werden und wo grosse Staaten oder Staatengebilde vermehrt Macht und St\u00e4rke demonstrieren - sei es finanziell, politisch oder milit\u00e4risch, wie das aktuellste Beispiel aus der Ukraine zeigt.\nSeien wir stolz auf unsere Werte, seien wir stolz auf das, was wir sind und auf das, was wir haben!\nHochvertraute liebe Mitlandleute\nWir leben in einer Welt, in der wir Operationen am ungeborenen Kind durchf\u00fchren oder Sonden auf den Mars schicken, und trotzdem \u00fcberraschen uns Naturgefahren, religi\u00f6se Eiferer oder blindes Machtgebahren immer wieder aufs Neue.\nWir leben in einer Welt, in der bald jeder Schritt mittels Formularen und Richtlinien vorgegeben ist. In einer Welt, in der alles reglementiert ist, die NSA alles h\u00f6rt und Satelliten jeden Meter auf dieser Erde \u00fcberwachen \u2013 und trotzdem ein riesiges Passagierflugzeug mit \u00fcber 200 Menschen einfach spurlos verschwinden kann.\nAll dies zeigt, dass wir trotz unglaublichem technischem Fortschritt - oder gerade deswegen - immer verletzlicher geworden sind. Immer mehr sind wir abh\u00e4ngig von Informationstechnologien, von Elektrizit\u00e4t, Erdgas oder Erd\u00f6l.\nLassen wir uns aber deswegen nicht ersch\u00fcttern, sondern schreiten wir mit Mut und Gottvertrauen voran! Eigenschaften, die uns Glarnerinnen und Glarner seit jeher eigen waren und auch die heutige Landsgemeinde pr\u00e4gen sollen!\nHochvertraute, liebe Mitlandleute\nBevor wir uns der Behandlung der Landsgemeindegesch\u00e4fte zuwenden, wollen wir einer verstorbenen Pers\u00f6nlichkeit gedenken.\nAm 5. Oktober verstarb unerwartet alt Regierungsrat und St\u00e4nderat Pankraz Freitag. In Dankbarkeit erinnern wir uns an ihn und seine engagierte Arbeit f\u00fcr unseren Kanton.\nPankraz Freitag diente unserem Kanton von 1994 bis 1998 als Landrat. Ab 1998 leitete er als Regierungsrat die Baudirektion und nach der von ihm mitgestalteten Verwaltungsreorgani-sation bis 2008 das Departement Bau und Umwelt. Als er das Amt als Landesstatthalter aus\u00fcbte, wurde er in den St\u00e4nderat gew\u00e4hlt, dem er seither angeh\u00f6rte. In der Kleinen Kammer des Bundesparlaments arbeitete er in verschiedenen Kommissionen mit, insbesondere f\u00fchrte er die Finanzkommission des St\u00e4nderates. Wir behalten Pankraz Freitag nicht nur als engagierten Politiker, sondern auch als begeisternden Mathematiklehrer und verl\u00e4sslichen Menschen in ehrender und dankbarer Erinnerung!\nDie diesj\u00e4hrige Landsgemeinde steht auch im Zeichen von personellen Ver\u00e4nderungen.\nFrau Landesstatthalter Marianne D\u00fcrst Benedetti wird den Regierungsrat auf eigenen Wunsch verlassen. Seit 1998 hat sie diesem Gremium angeh\u00f6rt und das Departement Volkswirtschaft und Inneres geleitet. In ihrer Amtszeit hatte sie viele aufw\u00e4ndige Dossiers und schwierige Aufgaben zu bew\u00e4ltigen. Dank enormem Engagement und Durchhaltewillen l\u00f6ste sie diese Aufgaben mit Bravour. Herausgehoben werden soll an dieser Stelle die Gemeindestrukturreform, die in der ganzen Schweiz f\u00fcr Furore sorgte. Marianne D\u00fcrst wird auch als erste Frau Landammann in die Geschichte eingehen. Sie \u00fcbte diese Funktion in den Jahren 2008 bis 2010 aus. Liebe Marianne, wir w\u00fcnschen Dir f\u00fcr Deine Zukunft alles Gute!\nAuch Frau Regierungsr\u00e4tin Christine Bickel wird aus dem Regierungsrat ausscheiden. Nach 12 Jahren im Landrat, welchen sie im Jahr 2003 auch pr\u00e4sidierte, f\u00fchrte sie seit 2010 engagiert und erfolgreich das Departement Bildung und Kultur. Liebe Christine, auch Dir w\u00fcnschen wir f\u00fcr die Zukunft nur das Allerbeste!\nMit Marianne D\u00fcrst und Christine Bickel verlieren wir im Regierungsrat zwei liebe Kolleginnen, doch wir gewinnen Marianne Lienhard und Benjamin M\u00fchlemann, die das Gremium neu komplettieren.\nNachdem Yves R\u00fcedi seit 2012 nebenamtlich am Bundesgericht arbeitete, wurde er am 11. Dezember 2013 zum ordentlichen Bundesrichter gew\u00e4hlt und wird als Obergerichtspr\u00e4sident des Kantons Glarus und Pr\u00e4sident der Anwaltskommission und der Anwaltspr\u00fcfungskommission des Kantons Glarus ausscheiden. Dank seiner Kompetenz und Einsatzbereitschaft schafft er bereits in jungen Jahren den Sprung nach Lausanne, was uns alle stolz macht. Sie werden an der heutigen Landsgemeinde eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger f\u00fcr das Pr\u00e4sidium des Obergerichts w\u00e4hlen. Lieber Yves, wir w\u00fcnschen Dir f\u00fcr Deine berufliche und private Zukunft alles Gute!\nAus gesundheitlichen Gr\u00fcnden hat St\u00e4nderat This Jenny sein Amt in Bern niederlegen m\u00fcssen. Mit This Jenny verliert nicht nur der Kanton Glarus, sondern die ganze Schweiz einen profilierten Politiker. Seine politischen Stationen waren: 1986 \u2013 2000 Gemeinderat Glarus, 1992 \u2013 2003 Pr\u00e4sident der SVP des Kantons Glarus, 1994 \u2013 2014 Landrat sowie 1998 \u2013 2014 St\u00e4nderat. In der kleinen Kammer hatte er Einsitz in den Kommissionen \u201eVerkehr und Fernmeldewesen\u201c, \u201eUmwelt\u201c und \u201eFinanzen\u201c. Zudem geh\u00f6rte er der NEAT-Aufsichtsdelegation an.\nDank seiner grossen Erfahrung, seiner sympathischen und gewinnenden Art, aber auch durch seine pointierten und geradlinigen Aussagen findet er breite Akzeptanz \u2013 und dies weit \u00fcber die Parteigrenze hinaus. Lieber This, wir alle w\u00fcnschen Dir von ganzem Herzen viel Kraft, Durchhaltewillen und Erfolg!\nMit dem heutigen Tag endet meine Amtszeit als Landammann. Ich danke Ihnen ganz herzlich f\u00fcr das grosse Vertrauen, das Sie mir entgegengebracht haben und das ich in dieser Zeit immer sp\u00fcren durfte.\nHalten Sie dies auch so mit meinem Nachfolger!\nIn diesem Sinne stelle ich Land und Volk von Glarus unter den Machtschutz Gottes und erkl\u00e4re die ordentliche Landsgemeinde 2014 als er\u00f6ffnet.","motion":null,"statement_of_reasons":null,"person":{"name":null,"function":null,"place":null,"political_affiliation":null,"picture":"/storage/c42b5f3468e4b9bd0133aa5380926b33e056637292c809b1c94ea10d2bbc82d1"}}]}]}