{"date":"2020-09-06","state":"completed","last_modified":"2025-04-28T07:02:00.097802+00:00","extraordinary":false,"video_url":"","overview":"<p>IM JAHR 2020 FAND KEINE LANDSGEMEINDE STATT. SIE WURDE ZUN\u00c4CHST VERSCHOBEN UND DANN AUFGRUND DES CORONAVIRUS GANZ ABGESAGT.</p><p><strong>Aufgrund der aktuellen COVID-Umst\u00e4nde im Kanton Glarus hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 25. August 2020 entschieden, die Landsgemeinde nicht durchzuf\u00fchren. Die n\u00e4chste Landsgemeinde findet somit am Sonntag, 2. Mai 2021 statt.</strong></p><p>Gem\u00e4ss Artikel 63 Absatz 2 der Kantonsverfassung hatte der Regierungsrat mit Beschluss vom 17. M\u00e4rz 2020 zun\u00e4chst entschieden die Landsgemeinde aufgrund der aktuellen pandemischen Umst\u00e4nde betreffend das Coronavirus zu verschieben. Die Landsgemeinde 2020 wurde auf Sonntag, 6. September 2020 (Verschiebungsdatum 13. September 2020) verschoben.</p>","files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/58cb0224faddffb623c28e95fb81970ef9b1d27ada3b02765b94771858b894a0","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/45c11fc91ff76c97f7494eaf76af185ae0efe771f9c0abf91c409e44529a1a77","protocol_pdf":null,"audio_mp3":null,"audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":16,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":true,"tacitly_accepted":false,"title":"Unerheblich erkl\u00e4rter Memorialsantrag","memorial_page":null,"overview":"<p>1. Der Memorialsantrag</p>\n<p>Am 28. Februar 2019 reichte eine stimmberechtigte Einzelperson den Memorialsantrag &#171;Kompetenz zur Erteilung von Ordnungsbussen beim ruhenden Verkehr&#187; ein. Er fordert darin, Artikel 4 des Einfu&#776;hrungsgesetzes zum Bundesgesetz u&#776;ber den Strassenverkehr (EG SVG) und Artikel 37 des Polizeigesetzes (PolG) seien ersatzlos zu streichen. Dadurch soll es ku&#776;nftig dem Kanton nicht mehr erlaubt sein, den Ortsgemeinden die &#220;berwachung und Kontrolle des ruhenden Verkehrs auf ihrem Gemeindegebiet zu u&#776;bertragen. Der Memorialsantrag lautet im Wortlaut wie folgt:</p>\n<p>&#171;Offenbar will die Gemeinde Glarus auf die Einw&#228;nde der Autofahrer zu ihrem Parkierungskonzept nicht eingehen, deshalb muss wohl eine kantonale L&#246;sung gefunden werden. Als legale Sofortaktion k&#246;nnte ein entsprechender Memorialsantrag die Bev&#246;lkerung beruhigen und gleichzeitig konkret wenigstens einen offensichtlichen Missstand beheben.</p>\n<p>Gem&#228;ss Artikel 58 Absatz 3 der Kantonsverfassung stelle ich folgenden Memorialsantrag als ausgearbeiteten Entwurf:</p>\n<p>VII D/11/1 Einfu&#776;hrungsgesetz zum Bundesgesetz u&#776;ber den Strassenverkehr (EG SVG)</p>\n<p>Art. 4 Ortsgemeinden</p>\n<p>sei ersatzlos zu streichen.</p>\n<p>GS V A/11/1 Polizeigesetz (PolG)</p>\n<p>Art. 37 Kontrolle und &#220;berwachung des ruhenden Verkehrs</p>\n<p>sei ersatzlos zu streichen.</p>\n<p>Begru&#776;ndung:</p>\n<p>Aus den Ausfu&#776;hrungen der Gemeinde Glarus geht hervor, dass ku&#776;nftig Angestellte einer Privatfirma zur &#220;berwachung des ruhenden Verkehrs angestellt werden. Aus den bisherigen Erfahrungen von Gebu&#776;ssten und den Verlautbarungen der Gemeinde Glarus ist zu schliessen, dass diese Angestellten so rigoros vorzugehen haben, dass mit den Einnahmen aus den Bussen nicht nur ihre Lohnkosten gedeckt werden k&#246;nnen, sondern auch noch ein Beitrag an die Gemeindekasse anf&#228;llt. Dabei geht offensichtlich in vielen F&#228;llen der verfassungsm&#228;ssig garantierte Grundsatz der Verh&#228;ltnism&#228;ssigkeit verloren. Um diesem &#220;bel&#160;abzuhelfen, muss die Erm&#228;chtigung zum Erheben von Ordnungsbussen auf Personen mit einem anerkannten theoretischen und praktischen Ausbildungsstand (vereidigte Angestellte der Kantonspolizei) beschr&#228;nkt werden.&#187;</p>\n<p>2. Zust&#228;ndigkeit der Landsgemeinde</p>\n<p>Gem&#228;ss Artikel 59 Absatz 2 der Kantonsverfassung entscheidet der Landrat u&#776;ber die rechtliche Zul&#228;ssigkeit der Memorialsantr&#228;ge und u&#776;ber deren Erheblichkeit; die zul&#228;ssigen Antr&#228;ge sind erheblich, wenn sie wenigstens zehn Stimmen auf sich vereinigen. In seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 erkl&#228;rte der Landrat den Memorialsantrag zwar als rechtlich zul&#228;ssig. Bei der Erheblichkeitserkl&#228;rung erzielte er indessen nicht die erforderlichen zehn Stimmen. Demgem&#228;ss ist er in Anwendung von Artikel 62 Absatz 2 der Kantonsverfassung ohne Stellungnahme im Memorial aufzufu&#776;hren.</p>\n<p>Nach Artikel 65 Absatz 4 der Kantonsverfassung tritt die Landsgemeinde auf einen vom Landrat nicht erheblich erkl&#228;rten Memorialsantrag nur auf besonderen Antrag hin ein; die Landsgemeinde kann in diesem Fall entweder die Ablehnung oder die Behandlung auf das folgende Jahr beschliessen.</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/026dd673dc299c2055cfcac7f8b204757fcf804131f92f7dd192e7520f594476"},"vota":[]},{"number":15,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Coronavirus-Pandemie; Genehmigung von Massnahmen des Regierungsrates durch die Landsgemeinde","memorial_page":null,"overview":"<p>Bereits Mitte M&#228;rz setzte der Regierungsrat zur Bew&#228;ltigung der Notlage die Kantonale Fu&#776;hrungsorganisation (KFO) ein, sagte die Durchfu&#776;hrung der N&#228;felser Fahrt 2020 ab und verschob die Landsgemeinde 2020.</p>","text":"<p>Am 16. M&#228;rz 2020 stufte der Bundesrat die Situation in der Schweiz aufgrund der Coronavirus-Pandemie als &#171;ausserordentliche Lage&#187; gem&#228;ss Epidemiengesetz ein. Er ordnete fu&#776;r die ganze Schweiz einheitliche und einschneidende Massnahmen an.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/ad2f849bdb9ccfe37faa639a22beaaeba8ff1f1f6664f815c0dadbeb76a1b4f6"},"vota":[]},{"number":14,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. Memorialsantrag \u00abWildschutz mit Augenmass\u00bb\nB. \u00c4nderung des Gesetzes u\u0308ber die Jagd und den Schutz wildlebender S\u00e4ugetiere und V\u00f6gel","memorial_page":null,"overview":"<p>2016 schied der Regierungsrat 32 Wildruhezonen aus. Elf davon liegen in Eidgen&#246;ssischen Jagdbanngebieten. Die Zonen wurden wegen der Zunahme von Trendsportarten wie Schneeschuhlaufen und des Konfliktpotenzials zwischen Freizeitsportlern, Touristen und Wildtieren erlassen. Sie lenken die Freizeitsportler und schr&#228;nken gleichzeitig deren Bewegungsfreiheit ein.</p>\n<p>Aufgrund der Verschiebung der Landsgemeinde vom 3. Mai 2020 auf den 6. September 2020 k&#246;nnen die in den Traktanden &#167; 4, 10 und 14 fu&#776;r die &#196;nderung des Gesetzes u&#776;ber den &#246;ffentlichen Verkehr, die &#196;nderung des Einfu&#776;hrungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung, die &#196;nderung des Polizeigesetzes und die &#196;nderung des Gesetzes u&#776;ber die Jagd und den Schutz wildlebender S&#228;ugetiere und V&#246;gel vorgeschlagenen Inkrafttretens-Zeitpunkte auf den 1. Juni 2020 (s. Memorial S. 9, 156, 157 und 206) nicht mehr eingehalten werden.</p>","text":"<p>Ein am 16. Januar 2018 von einem Stimmbu&#776;rger eingereichter Memorialsantrag in der Form der allgemeinen Anregung fordert, dass die Ruhezonen fu&#776;r Wildtiere im Kanton Glarus ungef&#228;hr gleich gross sind wie in vergleichbaren Gebieten.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e82e5a1e517fa0ba152141482dcdde92e64b1d44e7a1370067618676f4e31e0c"},"vota":[]},{"number":13,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat\nB. Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame\u00a0Durchfu\u0308hrung von Geldspielen","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird der Beitritt zu zwei interkantonalen Konkordaten beantragt: dem Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchfu&#776;hrung von Geldspielen. Diese ersetzen zwei bisherige Konkordate.</p>","text":"<p>Der Landsgemeinde wird der Beitritt zu zwei interkantonalen Konkordaten beantragt: dem Gesamtschweizerischen&#160;Geldspielkonkordat und der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame&#160;Durchfu&#776;hrung von Geldspielen. Diese ersetzen zwei bisherige Konkordate.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/d6e30e848436decd30f2ed961b114264177893dc7892065d98fbe769db4962da"},"vota":[]},{"number":12,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Kantonales Geldspielgesetz","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Kantone haben im Bereich des Geldspielwesens im Wesentlichen folgende Themenkreise zu regeln:&#160;Zul&#228;ssigkeit von Gross- und Kleinspielen, Bewilligung von Kleinspielen, Verwendung der Reingewinne aus&#160;Grossspielen (Lotterien und Sportwetten) sowie die Erhebung von Abgaben. Dazu kommen vom BGS ausgenommene&#160;Spielformen. Im &#220;brigen liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund.</p>","text":"<p>Die Kantone haben ihr Recht bis am 1. Januar 2021 an das neue Bundesgesetz u&#776;ber Geldspiele anzupassen.&#160;Mit diesem wurden die Rechtsgrundlagen modernisiert, um im Bereich der Geldspiele einen&#160;sicheren und transparenten Betrieb zu gew&#228;hrleisten.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/a9d79e70caca549305d5eb391788580c3857e35a8e438c5b3b02c3d43c296930"},"vota":[]},{"number":11,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Verpflichtungskredit u\u0308ber 7,8 Millionen Franken fu\u0308r den Ausbau der\u00a0Netstalerstrasse","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde mit wenigen Gegenstimmen, der Gew&#228;hrung eines Verpflichtungskredits&#160;von 7,8 Millionen Franken fu&#776;r den Ausbau der Netstalerstrasse zuzustimmen.</p>","text":"<p>Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Gew&#228;hrung eines Verpflichtungskredits u&#776;ber 7,8 Millionen&#160;Franken fu&#776;r den Ausbau der Netstalerstrasse zwischen Netstal und Mollis zuzustimmen. Fu&#776;r den&#160;geplanten Ausbau der Netstalerstrasse wurde eine Vorstudie erstellt.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/3b09d508156c219cd83ea12a5c12f3fa1bbe44627863d49e73abb9702d5d5231"},"vota":[]},{"number":10,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. Gesetz u\u0308ber die Information der \u00d6ffentlichkeit, den Datenschutz und das\u00a0Archivwesen\nB. \u00c4nderung des Einfu\u0308hrungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung\u00a0und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung\nC. \u00c4nderung des Polizeigesetzes","memorial_page":null,"overview":"<p>Der Landsgemeinde wird der Erlass eines neuen Gesetzes u&#776;ber die Information der &#214;ffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG), eine &#196;nderung des Einfu&#776;hrungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung sowie eine &#196;nderung des Polizeigesetzes unterbreitet. Im Zentrum des neuen Gesetzes steht die Regelung des &#214;ffentlichkeitsprinzips.</p>\n<p>Aufgrund der Verschiebung der Landsgemeinde vom 3. Mai 2020 auf den 6. September 2020 k&#246;nnen die in den Traktanden &#167; 4, 10 und 14 fu&#776;r die &#196;nderung des Gesetzes u&#776;ber den &#246;ffentlichen Verkehr, die &#196;nderung des Einfu&#776;hrungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung, die &#196;nderung des Polizeigesetzes und die &#196;nderung des Gesetzes u&#776;ber die Jagd und den Schutz wildlebender S&#228;ugetiere und V&#246;gel vorgeschlagenen Inkrafttretens-Zeitpunkte auf den 1. Juni 2020 (s. Memorial S. 9, 156, 157 und 206) nicht mehr eingehalten werden.</p>","text":"<p>Der Landsgemeinde wird der Erlass eines neuen Gesetzes u&#776;ber die Information der &#214;ffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG), eine &#196;nderung des Einfu&#776;hrungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung sowie eine &#196;nderung des Polizeigesetzes unterbreitet. 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Anpassungen im Verfahrensrecht (Teil A); und</p>\n<p>4. Memorialsantrag &#171;Abschaffung der Kirchensteuer fu&#776;r juristische Personen&#187; (Teil B).</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/ec6aff3b5b997e7c581c523c7fa2ff24df28ccf5c0f3cc44bc4b9a1f4b42df02"},"vota":[]},{"number":8,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Energiegesetzes","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Umsetzung der MuKEn erfordert auch &#196;nderungen der Verordnung zum Energiegesetz sowie der Verordnung&#160;u&#776;ber den Vollzug der Energiegesetzgebung. Der Regierungsrat bestimmt deshalb nach Beschluss dieser&#160;&#196;nderungen das Inkrafttreten des gesamten &#196;nderungspakets.</p>","text":"<p>Es ist das gemeinsame Ziel von Bund und Kantonen, den Energiebedarf in Geb&#228;uden zu senken und verst&#228;rkt&#160;mit erneuerbarer Energie zu decken. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Kantone ihre energierechtlichen&#160;Vorschriften im Geb&#228;udebereich schon seit l&#228;ngerer Zeit aufeinander abgestimmt.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/157b8b5c61c6e9df0c638956aca721b724992b2cafbf01cfa462ec4f2d7a1661"},"vota":[]},{"number":7,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Gesetzes u\u0308ber die Verwaltungsrechtspflege","memorial_page":null,"overview":"<p>Spezialgesetzliche Regelung fu&#776;r baurechtliche Beschwerdeverfahren sind aus Sicht des Regierungsrates&#160;abzulehnen. Die Motion wurde durch den Landrat mit dem Grundgedanken u&#776;berwiesen, dass eine umfassende&#160;Betrachtung erfolgen sollte &#8211; ohne Beschr&#228;nkung auf baurechtliche Verfahren. Betroffen sind deshalb&#160;alle Verfahren, welche dem VRG unterliegen.</p>","text":"<p>Anstoss fu&#776;r die &#196;nderung des Gesetzes u&#776;ber die Verwaltungsrechtspflege (VRG) war eine im Februar&#160;2018 u&#776;berwiesene Motion der SP-Fraktion, die auf eine Beschleunigung von Beschwerdeverfahren&#160;in baurechtlichen Angelegenheiten hinzielte. In Erfu&#776;llung der Motion sah der Regierungsrat vor, die Vorschriften&#160;u&#776;ber die Erstreckung und u&#776;ber den Stillstand von Fristen im VRG, die fu&#776;r alle Verwaltungsverfahren&#160;gelten, anzupassen.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/2121c861ede847eb93be589854a56f43c4c1a1ec4bdb30385f5cdf106914b90c"},"vota":[]},{"number":6,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Kantonsbeitrag von maximal 2 Millionen Franken fu\u0308r bauliche Massnahmen im Freulerpalast und Kantonsbeitrag von 0,5 Millionen Franken an die Erneuerung der Textildruckausstellung im Museum des Landes Glarus","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Textildruckausstellung im Dachgeschoss des Freulerpalasts in N&#228;fels ist u&#776;ber 30-j&#228;hrig. Technik und Mobiliar sowie generell die Pr&#228;sentation dieses zentralen Kapitels der Glarner Geschichte sind dringend zu erneuern.</p>","text":"<p>Die Textildruckausstellung im Dachgeschoss des Freulerpalasts in N&#228;fels ist u&#776;ber 30-j&#228;hrig. Technik und&#160;Mobiliar sowie generell die Pr&#228;sentation dieses zentralen Kapitels der Glarner Geschichte sind dringend&#160;zu erneuern. Auch am Geb&#228;ude besteht Renovationsbedarf: Die sanit&#228;ren Anlagen im ganzen Haus sind&#160;veraltet, eine Sanierung ist n&#246;tig.</p>\n<p>2.1. Bauliche Massnahmen</p>\n<p>2.1.1. Erdgeschoss</p>\n<p>Insbesondere fu&#776;r gr&#246;ssere Gruppen wie Schulklassen und Vereine wird eine zweckm&#228;ssige Garderobe mit&#160;30 Schliessf&#228;chern eingerichtet. Die bestehende WC-Anlage wird zuru&#776;ckgebaut und mit einer behindertengerechten&#160;Nasszelle neu errichtet. Der dafu&#776;r notwendige Platz entsteht, indem der heutige Raum fu&#776;r die Hauswartung&#160;in den Lagerraum im Ostflu&#776;gel verschoben wird.</p>\n<p>2.1.2. Erstes Obergeschoss</p>\n<p>Der ehemalige WC-Raum wird aufgehoben und die noch vorhandenen Anschlu&#776;sse aus dem Jahr 1947 werden&#160;zuru&#776;ckgebaut. Mit dem Ru&#776;ckbau der Raumabtrennung wird mehr Tageslicht in den Gang gefu&#776;hrt, der den&#160;Haupt- mit dem Seitenflu&#776;gel verbindet.</p>\n<p>2.1.3. Zweites Obergeschoss</p>\n<p>Die u&#776;ber 70-j&#228;hrige WC-Anlage wird sanft saniert und modernisiert. Der Treppenaufgang im Ostflu&#776;gel zur&#160;ehemaligen Wohnung wird zuru&#776;ckgebaut. Der frei werdende Raum dient als Garderobe fu&#776;r die Besucher des&#160;Bachmannzimmers (u. a. Traulokal).</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/29ff799e849b8a11602c65ab0d80a46dd97c2dbbad79101ae223d327220bfe56"},"vota":[]},{"number":5,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"A. \u00c4nderung der Kantonsverfassung\nB. Pflege- und Betreuungsgesetz","memorial_page":null,"overview":"<p>Die station&#228;re Langzeitpflege bildet im Kanton Glarus &#8211; wie auch in den Kantonen der Zentralschweiz &#8211; heute den Grundpfeiler der Pflege und Betreuung &#228;lterer Personen. Wie die seit Jahren ru&#776;ckl&#228;ufige Zahl der Belegungstage aber deutlich zeigt, besteht ein klarer Trend hin zu ambulanten Angeboten.</p>","text":"<p>Die Sicherstellung der Pflege und Betreuung der immer &#228;lter werdenden Bev&#246;lkerung wird den Kanton Glarus und seine Gemeinden in den kommenden Jahren vor grosse Herausforderungen stellen. Bis 2030 wird eine Zunahme der Zahl der pflegebedu&#776;rftigen Personen um rund 50 Prozent erwartet.</p>\n<p>Die station&#228;re Langzeitpflege bildet im Kanton Glarus &#8211; wie auch in den Kantonen der Zentralschweiz &#8211; heute den Grundpfeiler der Pflege und Betreuung &#228;lterer Personen. Wie die seit Jahren ru&#776;ckl.ufige Zahl der Belegungstage aber deutlich zeigt, besteht ein klarer Trend hin zu ambulanten Angeboten. Im Hinblick auf die anstehenden demografischen Entwicklungen und den Fachkr&#228;ftemangel sind diese Angebote zu st&#228;rken, zumal sie einerseits den Bedu&#776;rfnissen der pflegebedu&#776;rftigen Personen besser entsprechen und andererseits &#8211; zumindest bei leicht pflegebedu&#776;rftigen Personen &#8211; insgesamt auch kostengu&#776;nstiger sind.</p>\n<p>Eine solche St&#228;rkung der ambulanten Angebote wird auch die Alters- und Pflegeheime, die bereits heute mit einer tiefen Auslastung zu k&#228;mpfen haben, fordern. Sie mu&#776;ssen ihr Bettenangebot reduzieren und die vorhandene Infrastruktur anderweitig nutzen. Denkbar w&#228;re z. B. die Schaffung von intermedi&#228;ren Angeboten wie betreutem Wohnen oder Tages- und Nachtstrukturen zur Entlastung von pflegenden Angeh&#246;rigen.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/e9cb946122482263958abcd1c479c580d9b06b58a73c6b16d9bd0cee468840d8"},"vota":[]},{"number":4,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"\u00c4nderung des Gesetzes u\u0308ber den \u00f6ffentlichen Verkehr","memorial_page":null,"overview":"<p>Eine Analyse im Jahr 2017 zeigte, dass verschiedene Buslinien oder Linienabschnitte im Kanton Glarus wenig genutzt wurden. Sie wiesen schlechte Kostendeckungsgrade bzw. eine schlechte Auslastung auf.</p>\n<p>Aufgrund der Verschiebung der Landsgemeinde vom 3. Mai 2020 auf den 6. September 2020 k&#246;nnen die in den Traktanden &#167; 4, 10 und 14 fu&#776;r die &#196;nderung des Gesetzes u&#776;ber den &#246;ffentlichen Verkehr, die &#196;nderung des Einfu&#776;hrungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung, die &#196;nderung des Polizeigesetzes und die &#196;nderung des Gesetzes u&#776;ber die Jagd und den Schutz wildlebender S&#228;ugetiere und V&#246;gel vorgeschlagenen Inkrafttretens-Zeitpunkte auf den 1. Juni 2020 (s. Memorial S. 9, 156, 157 und 206) nicht mehr eingehalten werden.</p>","text":"<p>Eine Analyse im Jahr 2017 zeigte, dass verschiedene Buslinien oder Linienabschnitte im Kanton Glarus wenig genutzt wurden. Sie wiesen schlechte Kostendeckungsgrade bzw. eine schlechte Auslastung auf.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/0633e6e7999032f8fa738af84c17bd321ed30ae6dc81cfb77b2d59b9248bcbfd"},"vota":[]},{"number":3,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Festsetzung des Steuerfusses fu\u0308r das Jahr 2021","memorial_page":null,"overview":"<p>Das Budget fu&#776;r das laufende Jahr weist in der Erfolgsrechnung ein Defizit von rund 1,6 Millionen Franken aus. In der Investitionsrechnung sind Nettoinvestitionen von 41,9 Millionen Franken vorgesehen. Die Selbstfinanzierung bel&#228;uft sich auf 10,6 Millionen Franken, der Finanzierungsfehlbetrag auf 31,4 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad betr&#228;gt tiefe 25 Prozent.</p>","text":"<p>Der Steuerfuss soll unver&#228;ndert bei 53 Prozent der einfachen Steuer belassen werden.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/a0a2aa234c6a62a6712f554762292e2f4997616c04ff0ea9bec8dfecef304875"},"vota":[]},{"number":2,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahlen","memorial_page":null,"overview":"<p>Dora Brunner, Glarus, tritt per 30. Juni 2020 als Mitglied des Obergerichts zuru&#776;ck. Es ist eine entsprechende Ersatzwahl vorzunehmen.</p>","text":"<p>A. Landammann und Landesstatthalter\nDie Landsgemeinde hat fu&#776;r eine Amtsdauer von zwei Jahren aus dem Kreis der Mitglieder des Regierungsrates den Landammann und den Landesstatthalter zu w&#228;hlen.</p>\n<p>B. Obergericht\nDora Brunner, Glarus, tritt per 30. Juni 2020 als Mitglied des Obergerichts zuru&#776;ck. Es ist eine entsprechende Ersatzwahl vorzunehmen.</p>\n<p>C. Vereidigung\nNach erfolgter Wahl findet die Vereidigung der Gew&#228;hlten statt</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/ca904d1fae510bfa538a76ed46be4fa0dcef9cd55eb28d9a49bdcee2432b242f"},"vota":[]},{"number":1,"state":"completed","last_modified":null,"irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Er\u00f6ffnung der Landsgemeinde","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Landsgemeinde findet statt, wie der Regierungsrat mitteilt</p>","text":"<p>Die Landsgemeinde wird durch den Landammann er&#246;ffnet. Die stimmberechtigten M&#228;nner und Frauen werden hierauf den Eid auf das Vaterland schw&#246;ren.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":"https://www.landsgemeinde.gl.ch/storage/53cca5ca24f1c462d12a0568eb56dc01d05bab037b2014b958462aa79676f110"},"vota":[]}]}