Traktandum 14

Änderung des Steuergesetzes (Memorialsantrag „Vermögenssteuertarif“)

Otto LuchsingerOtto Luchsinger, Schwanden, beantragt die Senkung des Vermögenssteuertarifs von 3 auf 2 Promille. Der Vermögenssteuertarif sei dem Kapitalsteuertarif anzupassen, damit die Ungleichstellung von Privaten und Unternehmen aufgehoben werden könne. Durch die Senkung der Vermögenssteuer werde die Vermögensbildung gefördert, was volkswirtschaftlich positive Effekte mit sich bringe. Zusätzlich werde auch die Chance eröffnet, neue Einwohner im Kanton anzuziehen. Die Privaten seien zu entlasten, weil das Vermögen schon vorher als Einkommen besteuert worden sei.

Peter LandoltLandrat Peter Landolt, Näfels, beantragt, den Memorialsantrag zur Vermögenssteuersenkung abzulehnen und der Abschaffung der Dumont-Praxis zuzustimmen. Auf Steuersenkungen sei im momentanen Zeitpunkt zu verzichten. Die in den letzten Jahren beschlossenen Steuersenkungsprogramme verursachten Steuerausfälle, welche in der jetzigen Situation zu spüren seien. Der Kanton Glarus liege im schweizerischen Vergleich bei der Vermögenssteuer im vorderen Drittel. Eine Verbesserung in diesem Bereich sei nicht nötig. Vielmehr sollten Verbesserungen bei der Einkommenssteuer und der Steuer der juristischen Personen angestrebt werden. Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons liegen jedoch Steuersenkungen schlichtweg nicht drin.

Rolf WidmerRegierungsrat Rolf Widmer, Bilten, beantragt im Namen des Regierungs- und Landrates den Memorialsantrag von Otto Luchsinger abzulehnen und der Änderung des Steuergesetzes zuzustimmen. Der Kanton Glarus liege bei der Vermögenssteuer bereits im vorderen Mittelfeld der Schweiz, den Kapitalsteuertarif hätte man wegen des volkswirtschaftlichen Nutzens weiter senken müssen. Momentan sei aber eine Konsolidierungsphase angesagt, die vorgeschlagene Entlastungsmassnahme sei finanzpolitisch nicht zu verantworten und kein Schwerpunkt der Steuerstrategie. Eine Senkung des Vermögenssteuertarifs würde die Einnahmen um einen Drittel reduzieren und nur die Hälfte der Steuerpflichtigen würde davon profitieren.