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Trkt. 5
Antrag auf Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
(Integration der Tagwen in die Ortsgemeinden)
Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1998, Seiten 13 bis 15)
Am 6. Januar 1997 stellte der Landrat Jakob Schiesser-Zweifel,
Linthal, einen Memorialsantrag auf Aufhebung der Artikel 123 und
124 der Kantonsverfassung (KV). Seine Anträge zuhanden der Landsgemeinde
lauten:
- 1. Aufhebung der Artikel 123 KV (Tagwen) und 124 KV (Aufgaben
des Tagwens) und Integration der Tagwen in die Ortsgemeinden gemäss
Artikel 122 KV;
- 2. Eventuell ist der Artikel 122 KV, soweit nötig, durch Bestimmungen
der zu streichenden Artikel 123 KV und 124 KV zu ergänzen;
- 3. Sämtliche von den vorstehend beantragten Änderungen betroffenen
bzw. zu ihnen im Widerspruch stehenden Verfassungs-, Gesetzes-,
Verordnungs- und Reglementsbestimmungen sowie sämtliche Ausführungsvorschriften
sind der beantragten Verfassungsrevision anzupassen;
- 4. Sämtliche von der beantragten Verfassungsänderung betroffenen
Änderungen haben auf den Beginn der Amtsperiode 2002 bis 2006,
also auf 1. Juli 2002 in Kraft zu treten.
Der Antragssteller sieht in seinem Vorstoss unter anderem folgende
Vorteile:
- vollständige Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in allen
Gemeindeangelegenheiten;
- vollständige Gleichberechtigung von niedergelassenen Schweizerbürgern
gegenüber den ortsansässigen Tagwensbürgern;
- eine über den ganzen Kanton einheitliche und klare Regelung.
Regierung und Landrat sind der Auffassung, dass ein solcher Entscheid
von den Bürgern der jeweiligen Tagwensgemeinde gefällt werden
soll. Im Kanton Glarus haben bis heute elf von insgesamt 29 Gemeinden
beschlossen, Tagwen und Ortsgemeinde zu vereinigen. Der Landrat
hat diese Beschlüsse jeweils ausnahmslos bewilligt.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, diesen Memorialsantrag
abzulehnen. |
Die Rednerinnen und Redner |
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Jakob Schiesser, Linthal: Der Antragssteller plädiert für Annahme. Schiesser begründet
dies mit dem Ziel der Vereinheitlichung des Stimmrechtes im ganzen
Kanton. Mit der Annahme seines Antrages werde die Gleichstellung
der Tagwensbürger mit den niedergelassenen Schweizer Bürgern erreicht
und die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau verbessert.
Die Landsgemeinde sei die richtige Plattform für die Änderung.
Störend an der heutigen Situation sei die Ungleichheit der politischen
Rechte zwischen Tagwens- und Nicht-Tagwens-Bürgern. Letztere müssten
zwar Tagwens-Vorhaben finanziell ebenfalls mittragen, hätten jedoch
diesbezüglich keine politischen Rechte, sagt Schiesser.
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Hans Baumgartner, Mitlödi: Der Redner spricht sich im Namen für Fortschritt und Solidarität
für die Vereinheitlichung der politischen Rechte aus und unterstützt
Schiessers Antrag.
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Werner Brunner, Linthal: Der Zusammenschluss der drei Linthaler Tagwen habe seit dreissig
Jahren keinen Erfolg. Grund dafür sei, dass er nicht dem Willen
der Bürger entspreche. Schiessers Antrag habe keinen Rückhalt
im Volk. Die Bürgergemeinden sollten nicht zu einem Zusammenschluss
mit den Ortsgemeinden gezwungen werden. Der Entscheid solle den
einzelnen Gemeinden überlassen werden.
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Ulrich Schlittler, Niederurnen: Die Zeit sei nicht reif für einen Zusammenschluss von Tagwens-
und Ortsgemeinden. Die Tagwensgemeinden würden allenthalben bestens
funktionieren, eine Aufhebung dränge sich keinesfalls auf. Die
Tagwen bedeuteten für das kommunale Gewerbe eine wichtige Stütze.
Ein zentralistisch beschlossener Zusammenschluss sei ein ungebührlicher
Eingriff in die Gemeindeautonomie.
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Jakob Schiesser-Zweifel, Linthal: Der Präsident der drei Linthaler Tagwen-Gemeinden spricht sich
gegen den Antrag aus. Die Tagwen hätten auch heute noch eine solide
Daseinsberechtigung und würden rationell arbeiten. Die Gemeinden
hätten bereits die Möglichkeit, autonom die Tagwen in die Gemeinde
zu integrieren. Eine Zwangsintegration durch die Landsgemeinde
sei überflüssig.
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Werner Marti, Alt-Regierungsrat: Die Kantonsverfassung garantiere bereits Lösungen für Integrationen
und beachte die Gemeindeautonomie. Marti spricht sich gegen Schiessers
Antrag aus.
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Beschluss
Abstimmung: Der Antrag des Landrates auf Ablehnung von Schiessers
Antrag wird mit deutlichem Mehr angenommen. Schiessers Memorialsantrag
wird abgelehnt. |
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