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Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1998, Seiten 17 bis 22)
Trkt. 7
Gesetz über Investitionshilfe für Berggebiete
Äusserer Anlass der Revision des Gesetzes vom 5. Mai 1985 über
Investitionshilfe für Berggebiete ist die Neuorientierung der
Regionalpolitik des Bundes. Im November 1997 hat der Bundesrat
beschlossen, das Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Investitionshilfe
für Berggebiete auf den 1. Januar 1998 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig
hat er die entsprechende Verordnung gutgeheissen.
Die wichtigsten Neuerungen, welche mit dem Wechsel zum neuen
Bundesgesetz eintreten werden, sind:
Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen.
Es hat niemand das Wort ergriffen. Die Landsgemeinde hat damit
der Vorlage im Sinne des Landrates entsprochen.
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