
Nach der Vorstellung des Geschäftes durch den Landammann Ruedi Gisler ergreift Rudolf Horath, Nidfurn, das Wort. Er stellt Antrag, auf die Erbschaftssteuer zu verzichten.
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Festsetzung des Steuerfusses (Memorial Seite 3)
Gestütz auf den vom Landrat genehmigten Voranschlag für das Jahr 1999, welcher in der laufenden Rechnung einen mutmasslichen Vorschlag von rund 734000 Franken vorsieht, beantragt der Landrat der Landsgemeinde, es sei gestützt auf die Artikel 3 und 195-197 des Steuergesetzes der Steuerfuss für das Jahr 1999 auf 100 Prozent der einfachen Steuer sowie der Bausteuerzuschlag auf 2 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Dieser Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden für die Gesamtsanierung des Kantonsspitals zu verwenden.
Nachtrag: Publiziert im Amtsblatt vom 22. April 1999
Gestützt auf Artikel 62 Absatz 5 der Kantonsverfassung und in Abänderung des im Landsgemeindememorial in «§ 3, Festsetzung des Steuerfusses» enthaltenen Antrages hat der Landrat in seiner Sitzung vom 21. April 1999
zuhanden der Landsgemeinde 1999 wie folgt beschlossen:
I.
Festsetzung des Steuerfusses
1. Gestützt auf die Artikel 3 und 195 bis 197 des Steuergesetzes wird der Steuerfuss für das Jahr 1999 auf 95 Prozent der einfachen Steuer sowie der Bausteuerzuschlag auf zwei Prozent der einfachen Steuer und auf 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festgesetzt. Dieser Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden für die Gesamtsanierung des Kantonsspitals zu verwenden.
2. Als Ausgleich für die Steuerausfälle der Gemeinden infolge der Reduktion des Steuerfusses von 100 Prozent auf 95 Prozent wird den Orts-, Schul- und Fürsorgegemeinden zu Lasten der Rechnung 1998 ein Beitrag von 2721245 Franken gewährt.
3. Zu Lasten der Rechnung 1998 wird eine zusätzliche Einlage von 1300000 Franken in den Ausgleichsfonds für finanzschwache Schulgemeinden vorgenommen.
II.
Dieser Beschluss wird in den Amtsblättern vom 22. und 29. April 1999 veröffentlicht. |