leer leer leer
zu Traktandum 1zu Traktandum 2zu Traktandum 3Traktandum 4zu Traktandum 5zu Traktandum 6zu Traktandum 7zu Traktandum 8zu Traktandum 9zu Traktandum 10zu Traktandum 11zu Traktandum 12leerBeschlussleerKommentareleerTraktandenlisteleerHome

Traktandum 4

Die Rednerinnen und Redner

Das Wort wurde nicht verlangt.

Darum geht es

Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung für die Jahre 1999-2005 (Memorial Seite 3 - 12)

Schon mehrmals hat die Landsgemeinde interkantonale Vereinbarungen über Hochschulbeiträge zugestimmt. Diese Vereinbarungen sichern den Kantonen ohne Universitäten den freien Zugang ihrer Studierenden zu den Hochschulen, verpflichten sich aber gleichzeitig, sich mit einem Pro-Kopfbeitrag für die Studierenden an der Finanzierung der kantonalen Hochschulen zu beteiligen. Für den Studienzugang und die Abgeltungen der Ausbildungen im nichtuniversitären Tertiärbereich (Technikum, HWV, usw.) bestanden regionale und bilaterale Vereinbarungen. Die Entwicklung von Fachhochschulen und die Kündigung der Fachschulvereinbarung durch einzelne Kantone bedingen nun neue Lösungen.
Mit den Fachhochschulen entsteht in der Schweiz neben den Universitäten eine zweite Kategorie von Hochschulen. Um auch für diesen Teil des höheren Bildungswesens eine optimale Nutzung des Bildungsangebotes zu ermöglichen, die Mobilität der Studierenden zu gewährleisten und eine adäquate Finanzierung sicher zu stellen, ist eine Vereinbarung ähnlich der Universitätsvereinbarung notwendig. Der Beitritt zur Fachhochschulvereinbarung ermöglicht allen unseren Studienanwärterinnen und -anwärter den Zugang zu den Studiengängen an den Fachhochschulen.

Antrag: Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Beschlussesentwurf anzunehmen.


Beschluss:

Weil es keine Wortbegehren gab, hat die Landsgemeinde im Sinne des Landrates entschieden.

zum Anfang

leer