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Traktandum 4 |
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Das Wort wurde nicht verlangt. |
Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung für die Jahre 1999-2005 (Memorial Seite 3 - 12) Schon mehrmals hat die Landsgemeinde interkantonale Vereinbarungen über Hochschulbeiträge zugestimmt. Diese Vereinbarungen sichern den Kantonen ohne Universitäten den freien Zugang ihrer Studierenden zu den Hochschulen, verpflichten sich aber gleichzeitig, sich mit einem Pro-Kopfbeitrag für die Studierenden an der Finanzierung der kantonalen Hochschulen zu beteiligen. Für den Studienzugang und die Abgeltungen der Ausbildungen im nichtuniversitären Tertiärbereich (Technikum, HWV, usw.) bestanden regionale und bilaterale Vereinbarungen. Die Entwicklung von Fachhochschulen und die Kündigung der Fachschulvereinbarung durch einzelne Kantone bedingen nun neue Lösungen. |
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Beschluss: Weil es keine Wortbegehren gab, hat die Landsgemeinde im Sinne des Landrates entschieden. |
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