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Traktandum 6

Die Rednerinnen und Redner

Es sind keine Voten zu verzeichnen.

Darum geht es

Beschluss über die Realisierung von Lärmschutzmassnahmen an Kantonsstrassen; Gewährung von Krediten für die Jahre 1999-2004 (Memorial Seite 23 - 25)

Gestützt auf das Umweltschutzgesetz wurde im Jahre 1987 die Lärmschutzverordnung des Bundes verabschiedet. Sie legt für verschiedene Bereiche (Verkehr, Industrie usw.) Grenzwerte für Lärmbelastungen fest, die in Wohn- und Geschäftsräumen nicht überschritten werden dürfen. Sie enthält zudem Massnahmen zur Verhinderung weiterer Lärmprobleme. Seit 1992 liegen für alle Gemeinden die vom Amt für Umweltschutz erarbeiteten Lärmbelastungskataster vor. Sie zeigen, dass im ganzen Kanton rund 1200 Wohngebäude eine Lärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert und 350 Gebäude sogar eine solche über dem Alarmwert aufweisen. Für die betroffenen Kantonsstrassen müssen Lärmsanierungsprojekte ausgearbeitet werden, welche gemäss Lärmschutzverordnung bis ins Jahr 2007 zu verwirklichen sind. Die Bruttokosten betragen 14‘000‘000 Franken; die Bundessubventionen betragen 7‘700‘000 Franken; die Gemeindebeiträge betragen maximal: 2‘520‘000 Franken. Damit entstehen für den Kanton Nettokosten von mindestens 3‘780‘000 Franken.

Antrag: Der Landrat beantragt der Landsgemeinde den Beschlussesentwurf zur Annahme.


Beschluss:

Die Vorlage wird im Sinne des Landrates angenommen.

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