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Traktandum 7

Die Rednerinnen und Redner

Zur Frage des zentralen Steuereinzuges stellt Peter Müller, Näfels, den Antrag, Artikel 7b sei in Punkt 2 so zu ergänzen, dass grössere Gemeinden die Steuern weiterhin selber einziehen könnten - allerdings im Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Steueramt. Er befürchtet sonst Mehrausgaben für den Kanton, Unterauslastung der Gemeinde-Administrationen sowie Identifikationsverlust bei den Bürgern.

Darum geht es

A. Antrag auf Änderung des Gesetzes über das Steuerwesen
B. Beschluss über den Steuerbezug
(Memorial Seite 25 - 28)

A. Antrag auf Änderung des Gesetzes über das Steuerwesen
Im September 1997 stellte ein Bürger einen Memorialsantrag auf Änderung des Steuergesetzes (Befreiung der Nachkommen des Erblassers oder des Schenkers von der Steuerpflicht). Der Regierungsrat stand dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber. Er stellte jedoch dem Antrag einen Gegenvorschlag in dem Sinne entgegen, als der Steuerfreibetrag für Nachkommen auf 100‘000 Franken erhöht werden sollte. Zudem beantragte er eine Reduktion der Progression für die Steuersätze von Nachkommen. Die landrätliche Kommission erwähnt in ihrem Bericht, dass zu Handen der Landsgemeinde 2000 eine umfassende Revision des Steuergesetzes vorbereitet werde, und zwar im Zusammenhang mit der Anpassung des kantonalen Steuerrechtes an das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes. Die Kommission erachtet es als nicht sinnvoll, ein Jahr vor dieser Revision die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu behandeln. Der Landrat schloss sich dieser Sicht an.

Antrag: Der Landrat beantragt der Landsgemeinde den Memorialsantrag auf die Landsgemeinde 2000 zu verschieben und ihn im Rahmen der anstehenden Revision des Steiergesetzes zu behandeln.

B. Beschluss über den Steuerbezug
Der Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern ist grundsätzlich im Zusammenhang mit der Totalrevision des Steuergesetzes an der Landsgemeinde 2000 zu regeln. Mit dem Entscheid, ob die Steuern wie bisher - dezentral - oder eben zentral durch den Kanton bezogen werden, kann man aber nicht zuwarten, weil die EDV-Programme für den Steuerbezug am 1. Januar 2001 funktionieren müssen.
Eine Umfrage bei den Gemeinden ergab folgendes Bild: Zehn Gemeinden sprachen sich für den zentralen Bezug aus, elf waren dagegen, zwei Gemeinden wünschen den zentralen Bezug, falls die ratenweise Erhebung eingeführt wird. Zwei Gemeinden wollen einen regionalen Bezug. Im Allgemeinen sprechen sich grössere Gemeinden eher für einen dezentralen Bezug aus, kleinere sind eher für eine zentrale Lösung.
Der Landrat sprach sich knapp für einen zentralen Bezug via Kantonale Steuerverwaltung aus. Umbestritten blieb der künftige Bezug der Steuern in Raten.

Antrag: Der Landrat empfiehlt den Beschlussesentwurf zur Annahme.

Landrat Franz Schiesser, Schwändi, plädiert für die unveränderte Annahme der Vorlage. Er stellt in Abrede, dass der Steuereinzug für die Gemeinden eine lukrative Tätigkeit darstelle und preist die Rationalisierungs-
möglichkeiten von neuen, zentralen EDV-Systemen.
Finanzdirektor Christoph Stüssi verteidigt ebenfalls den Vorschlag des Landrates und die geplanten Ausgaben zum Ausbau der neuen EDV-Anlage.
Jakob Schiesser, Linthal, unterstützt die von Peter Müller vorgeschlagene Mischlösung. Er denkt, die bestehenden Systeme in den Gemeinden seien kostengünstiger als die vorgeschlagene Neuerung
Kommissionspräsident Dr. Fritz Schiesser, Haslen, plädiert für die Zentralisierung. Schliesslich könnten nicht in 29 Gemeinden die entsprechenden EDV-Lösungen aufgebaut werden. Eine Mischlösung sei untragbar

Beschluss:

a. Die Verschiebung des Memorialsantrages wird ohne Wortmeldung gutgeheissen.
b. Bereinigung: Der Antrag Müller unterliegt dem Antrag des Landrates. Das Gesetz wird angenommen.

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