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Traktandum 10

Die Rednerinnen und Redner

Die Vorlage zur elektronischen Erfassung und Führung des Grundbuches ist erwartungsgemäss unumstritten

Darum geht es

Änderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Einführung eines EDV-Grundbuches) (Memorial Seite 38 - 39)

Mit einer Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches wurde die gesetzliche Grundlage zur Führung eines Grundbuches mit EDV geschaffen. Das heisst: es gibt kein Papiergrundbuch mehr. Mit dieser Landsgemeindevorlage geht es darum, die notwendigen kantonalen Gesetzesbestimmungen zu erlassen, damit anschliessend, resp. parallel dazu, die Ermächtigung zur Führung des EDV-Grundbuches beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement eingeholt werden kann. Die Vorlage war im Landrat unbestritten.

Antrag: Der Landrat beantragt der Landsgemeinde der Gesetzesänderung zuzustimmen.


Beschluss:

Die Vorlage wird ohne Wortmeldung angenommen.

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