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Traktandum 12

Die Rednerinnen und Redner

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Darum geht es

Antrag auf Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen zur Regelung der Organtransplantation (Memorial Seite 47 - 49)

Die CVP des Kantons Glarus reichte im November 1997 einen Memorialsantrag ein, der unter anderem ein Verbot des Organhandels verlangt und neue Bestimmungen betreffend Entnahme von Organen vorsieht. In ihrer Stellungnahme schlug die Sanitätsdirektion vor, das Anliegen in das neue Gesundheitsgesetz des Kantons aufzunehmen und folglich der Landsgemeinde einen Verschiebungsantrag zu stellen. Gemäss Bundesamt für Gesundheit wird das neue Bundesgesetz im Jahre 2002 in Kraft treten. Kann der Bund seine Termine einhalten, wäre das Kantonale Gesetz höchstens zwei Jahre in Kraft. Eine Verschiebung des Memorialsantrages sei zu verantworten, sagt der Regierungsrat, weil am Kantonsspital Glarus keine Organe entnommen werden und somit ein Handel auf Kantonsgebiet gar nicht stattfinden kann.

Antrag: Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, die Behandlung des Memorialsantrages der CVP zu verschieben und in die Gesamtrevision des Kantonalen Gesundheitsgesetzes zu integrieren.


Beschluss:

Die Vorlage wird angenommen.

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