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Traktandum 12 |
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Es sind keine Wortmeldungen zu verzeichnen. |
Antrag auf Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen zur Regelung der Organtransplantation (Memorial Seite 47 - 49) Die CVP des Kantons Glarus reichte im November 1997 einen Memorialsantrag ein, der unter anderem ein Verbot des Organhandels verlangt und neue Bestimmungen betreffend Entnahme von Organen vorsieht. In ihrer Stellungnahme schlug die Sanitätsdirektion vor, das Anliegen in das neue Gesundheitsgesetz des Kantons aufzunehmen und folglich der Landsgemeinde einen Verschiebungsantrag zu stellen. Gemäss Bundesamt für Gesundheit wird das neue Bundesgesetz im Jahre 2002 in Kraft treten. Kann der Bund seine Termine einhalten, wäre das Kantonale Gesetz höchstens zwei Jahre in Kraft. Eine Verschiebung des Memorialsantrages sei zu verantworten, sagt der Regierungsrat, weil am Kantonsspital Glarus keine Organe entnommen werden und somit ein Handel auf Kantonsgebiet gar nicht stattfinden kann. |
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Beschluss: Die Vorlage wird angenommen. |
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