Landsgemeinde 2000
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Traktandum 4

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Darum geht es

Genehmigung der Änderung des Konkordates betreffend Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil

Der heute gültige Konkordatstext ist 25jährig. Verschiedene externe und interne Gründe bedingen eine Überarbeitung der bestehenden bzw. die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen.

Konkordatsträger sind 17 Deutschschweizer Kantone und das Fürstentum Liechtenstein. Der Kanton Glarus trat 1975 mit Beschluss der Landsgemeinde dem Konkordat bei. 1998 besuchten zwei Fachhochschüler und fünf Berufsschüler aus unserem Kanton das Hochschul- und Berufsbildungszentrum in Wädenswil. Die Schülerfrequenz betrug 1,01 Prozent und der Kantonsbeitrag 102 673 Franken.

Die wichtigsten Änderungen des Konkordates sind:
- Das "Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil" wird in "Hochschule und Berufsbildungszentrum Wädenswil" umbenannt.
- Im Artikel 3 werden der Wirkungsbereich erweitert und die Studiengänge dem heutigen Angebot angepasst. Der Leistungsauftrag wird gemäss Fachhochschulgesetz ausgedehnt und die Hochschule vom Berufsbildungszentrum entflochten.
- Der neue Artikel 4a ermöglicht, die Auflage des Bundesrates bezüglich Angliederung an die Fachhochschule Zürich zu erfüllen.
- Im neuen Artikel 5a erklärt sich der Kanton Zürich als Standortkanton bereit, bei einem Ausbau der Hochschule Wädenswil den Kostenanteil der Konkordatsträger durch ein zinsloses Darlehen zu finanzieren. Das zinslose Darlehen wird innert 15 Jahren zulasten der Betriebsrechnung amortisiert. Als Gegenleistung zur Übernahme der Zinskosten durch den Standortkanton sind die übrigen Kantone bereit, für den Studiengang Oekotrophologie ab 1.Januar 2000 die Kosten nach dem gleichen Verfahren wie bei den bisherigen Studiengängen auf die Konkordatsträger zu verteilen.
- In Artikel 6 Absatz 4 werden die restlichen Jahreskosten, gestützt auf die geforderte Entflechtung von Hochschule und Berufsbildungszentrum und der Kostenrechnung, nach den entsprechenden Kriterien auf die Kantone verteilt.
- Da die Zahl der Wirtschaftsvertreter in Konkordat und Schulrat reduziert wird, werden neu in Artikel 9 je Fachabteilung (Studiengang) und für das Berufsbildungszentrum Fachkommissionen geschaffen. Dadurch können die Praxis, aber auch die ETH, die Universitäten oder die Forschungsanstalten zahlreicher vertreten sein. Sie werden vor allem für Sachfragen beigezogen.
- Der Konkordatsrat wird von 35 auf 22 Mitglieder verkleinert, wobei jeder Kanton wie bisher ein Mitglied abordnen kann (Art.10). Der Schulrat wird gemäss Artikel 11 von bisher 13 auf sieben bis neun Mitglieder verkleinert, wobei die Konkordatsträger mit fünf Mitgliedern die Mehrheit stellen. Das Ziel war, neben "schlankeren" Behörden den Konkordatsträgern (Kantonen) als Hauptzahlern die Mehrheit zu sichern.

Antrag

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem folgenden Beschlussesentwurf zuzustimmen.

1. Die Aenderung des Konkordates betreffend Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil (neu: Hochschule und Berufsbildungszentrum Wädenswil) wird gemäss Beschluss des Konkordatsrates vom
5.Februar 1999 seitens des Kantons Glarus genehmigt.
2. Dem Landrat wird die Kompetenz für künftige Beschlüsse über das Konkordat betreffend Hochschule und Berufsbildungszentrum Wädenswil übertragen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Memorial als pdf-Datei (960 KB)

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Beschluss

Der Beschluss zur Genehmigung der Änderung des Konkordates betreffend das Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil und zur Übertragung der Kompetenz für künftige Beschlüsse zu diesem Konkordat wird diskussionslos gutgeheissen.

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