Landsgemeinde 2000
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Traktandum 9

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Darum geht es:

Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (Kosten für Lehrlingsausbildung)

Im August 1997 reichte Landrat Hans Sauter, Netstal, eine Motion betreffend Kosten für Lehrlingsausbildung ein. Zielsetzung der Motion war, alle Gesetzesbestimmungen im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung so zu ändern, dass "die Kosten für die theoretische Ausbildung der Lehrlinge (Gewerbeschule, Einführungskurse, Weiterbildung) vollumfänglich vom Kanton übernommen werden". In der Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion wurde dem grundsätzlichen Anliegen des Motionärs entsprochen. Es wurde aber auch festgehalten, dass angesichts der Leistungen der Auszubildenden für die Betriebe die Kostentragung nicht allein Sache des Staates sein könne. Eine Umfrage in den Ostschweizer und Innerschweizer Kantonen ergab, dass fünf der zwölf in die Umfrage einbezogenen Kantone Lehrmeisterbeiträge erheben. Kein Kanton übernimmt allein mit den Bundesbeiträgen die Kosten für die Einführungskurse und die Weiterbildung.

Würdigung

Die Berufsbildung und deren Finanzierung ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Die Kosten der Mittelschulausbildung trägt hingegen der Staat. Dieser Vergleich gilt nach Auffassung des Regierungsrates nur bedingt. Es darf darauf hingewiesen werden, dass die Auszubildenden für den Lehrbetrieb verrechenbare Leistungen erbringen. Die Einführungskurse mit der Vermittlung der beruflich-handwerklichen Grundfertigkeiten entlasten die Betriebe und ermöglichen einen besseren Einsatz der Auszubildenden im Betrieb. Anders verhält es sich mit der theoretischen Ausbildung, bei der dem Staat eine andere Verpflichtung zukommt. Der Regierungsrat prüfte daher verschiedene Varianten für eine weitergehende Entlastung der Lehrbetriebe auf der Basis der Rechnung 1998:
a. übernimmt der Kanton alle Kosten der Lehrlingsausbildung, ergeben sich für alle Lehrverhältnisse von gewerblich-industriellen und kaufmännischen Berufsschulen Mehrkosten von rund 2,115 Millionen Franken für den Kanton;
b. übernimmt der Kanton vollumfänglich die Beiträge der Lehrmeister, die Kosten der Einführungskurse, der Lehrmeisterkurse und die Reiseauslagen (wie in der Motion beantragt), ergeben sich jährlich wiederkehrende Mehrkosten von 0,77 Millionen Franken für den Kanton; die Lehrortsgemeindebeiträge würden unverändert beibehalten;
c. trägt der Kanton nur die bisherigen Lehrmeisterbeiträge und die Reiseauslagen, ergeben sich jährlich wiederkehrende Mehrkosten von 0,571 Millionen Franken für den Kanton.

Der Regierungsrat favorisierte eine Entlastung der Lehrbetriebe speziell für die mit dem Schulbetrieb im Zusammenhang stehenden Kosten gemäss Variante c. Die bis anhin vom Lehrbetrieb getragenen 2/9 des Pro-Kopf-Treffnisses sowie die 50-Prozent-Ausgleichsanteile der Reisekosten sollten inskünftig vom Kanton getragen werden. In den Jahren 1994 bis 1998 schwankten diese Kosten zwischen 0,522 und 0,571 Millionen Franken.

Die neue Regelung bedingt einerseits die Änderung der Artikel 32, 34 und 35 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung. Andererseits müssen die dem Kaufmännischen Verein entfallenden Lehrfirmenbeiträge durch einen höheren Kantonsbeitrag (rund 250000 bis 300000 Fr. Mehrkosten) ausgeglichen werden, wofür der Regierungsrat - unter Vorbehalt der Budgethoheit des Landrates - zuständig ist.

Antrag

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem im Memorial ausgeführten Beschlussesentwurf zuzustimmen.

Memorial als pdf-Datei (960 KB)

leer

Beschluss

Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung wird diskussionslos gutgeheissen.

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