Landsgemeinde 2000
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Traktandum 12

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Darum geht es:

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Kantonales Landwirtschaftsgesetz)

Die schweizerische Agrarpolitik ist in erster Linie Angelegenheit des Bundes. Diesem wird die Verantwortung für die Erhaltung einer flächendeckenden, nachhaltig wirtschaftenden Landwirtschaft übertragen, welche die Ertragsfähigkeit des Bodens sichert und die negativen Einflüsse auf die Umwelt möglichst gering hält. Die vom Bund gewährleistete Grundversorgung soll allen Regionen zustehen. Die Kantone und Regionen sind jedoch frei, zusätzliche Ansprüche an die Landwirtschaft zu stellen und dafür aus eigenen Mitteln Beiträge zu gewähren.

Im Kanton Glarus bestehen zahlreiche landwirtschaftliche Rechtserlasse auf verschiedenen Stufen. Es fehlt ein kantonales Landwirtschaftsgesetz, das den Rahmen für Ausführungsbestimmungen über die Förderung der Landwirtschaft bildet. Mit dem Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes auf den 1.Januar 1999 und der zugehörigen Verordnungen, die für den Vollzug durch die Kantone von Bedeutung sind, war der Zeitpunkt gekommen, die kantonale Landwirtschaftsgesetzgebung zu überarbeiten.

Die kantonale Agrarpolitik muss sich in erster Linie darauf konzentrieren, die Leistungen des Bundes optimal für ihre Landwirtschaft verfügbar zu machen. Wie weit die spezifischen Bedürfnisse der Glarner Landwirtschaft durch ergänzende kantonale Massnahmen abgedeckt werden können, ist eine (finanz)politische Frage.

Antrag

Der Landrat unterbreitet der Landsgemeinde den Gesetzesentwurf zur Annahme.

Memorial als pdf-Datei (960 KB)

leer

Beschluss

Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft wird ohne Diskussion verabschiedet.

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