Landsgemeinde 2000
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Traktandum 15

Mathis Marti, Engi, bezeichnet die Vorlage des Landrates als "Vorlage Nötzli". Er spricht sich gegen die Vorlage des Regierungsrates und die Memorialsanträge aus. Es bestehe bei den Konsumenten kein Bedürfnis nach längeren Ladenöffnungszeiten. Dies belegten die stagnierenden Umsatzzahlen im Verkauf. Das bestehende Ladenschlussgesetz solle deshalb beibehalten werden.

Darum geht es:

A. Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage
B. Aufhebung des Gesetzes über den Ladenschluss

Die Landsgemeinde 1973 erliess das Gesetz über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) und das Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) und setzte sie auf den 1. Januar 1974 in Kraft. Das Ruhetagsgesetz blieb seither unverändert. Das Ladenschlussgesetz wurde an der Landsgemeinde vom 5. Mai 1996 geändert.

Ein Geschäftsführer hat sich über die bestehenden Regelungen hinweggesetzt und hielt sein Ladengeschäft in Glarus an öffentlichen Ruhetagen und Werktagen generell bis 21.00 Uhr offen, wodurch er in die Schlagzeilen geriet und die Diskussion weiter angefacht wurde. Es gingen auch zwei Memorialsanträge, einer betreffend Liberalisierung, einer betreffend gänzlicher Aufhebung des Ladenschlussgesetzes, ein.

Memorialsanträge

Die Glarner Jungfreisinnigen reichten im September 1999 einen Memorialsantrag ein, der eine weitgehende Liberalisierung der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag verlangt.

Im Dezember 1999 reichte auch ein Bürger einen Memorialsantrag betreffend Ladenschlussgesetz - auf dessen Aufhebung - ein. Seine Eingabe lautet:
Im Sinne einer Liberalisierung beantrage ich die Aufhebung des Ladenschlussgesetzes inkl. der Vollziehungsverordnung zu diesem Gesetz.

Stellungnahme des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die heutige Regelung grundsätzlich hinterfragt und sachlich überprüft werden muss. Den Memorialsantrag der Glarner Jungfreisinnigen lehnt er hingegen ab, weil es für eine neue Regelung kein Ladenschlussgesetz mehr notwendig sei. Der Memorialsantrag des Bürgers geht dem Regierungsrat zu weit. Er hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, mit dem die bestehende Ladenschlussgesetzgebung liberalisiert werden kann, und trotzdem die bisherige Regelung, wonach an höchstens vier öffentlichen Ruhetagen pro Jahr, hohe Feiertage ausgenommen, alle Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe offen halten dürfen (v.a. für Weihnachtsverkauf) beibehalten werden kann. Die Neuregelung soll mit dem Beschluss der Landsgemeinde sofort in Kraft treten. Mit dieser Neuregelung würde der gleiche Weg beschritten, wie ihn die Kantone Schwyz, Obwalden, Appenzell Innerrhoden und Graubünden sowie teilweise Zürich schon begangen haben.

Gegenvorschlag des Regierungsrates
Es besteht in vielen Kreisen der Wunsch, dass die Artikel des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebensmittel, Blumen, Zeitschriften, Tabak, Süssigkeiten, Pflegeartikel und ähnliches am Sonntag eingekauft werden können. Diesbezüglich soll die bestehende Ladenschlussgesetzgebung liberalisiert werden.
Nach wie vor notwendig ist weiterhin eine Ausnahmeklausel für die Tourismusorte Elm, Braunwald und Filzbach, wo auch weiteren Verkaufsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben (Sport- oder Kleidergeschäfte, Banken) die Möglichkeit geboten werden soll, an Ruhetagen während der Saison ihren Betrieb offen zu halten. Die bisherige Regelung, wonach an höchstens vier öffentlichen Ruhetagen pro Jahr, hohe Feiertage ausgenommen, alle Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe offen halten dürfen (v.a. für Weihnachtsverkauf), hat sich bewährt und ist ins Ruhetagsgesetz überzuführen, wie die Regelung für Näfelser Fahrt, Landsgemeinde und Kirchweih.
Alle diese Regelungen - zusammen mit dem Vorbehalt des Arbeitsgesetzes und weiterer Bestimmungen über Ruhe und Ordnung an öffentlichen Ruhetagen - sollen in einem neuen Artikel 5 Eingang ins bestehende Ruhetagsgesetz finden. Das bestehende Ladenschlussgesetz wird somit gemäss Vorschlag des Regierungsrates obsolet und kann aufgehoben werden. Die Neuregelung soll mit dem Beschluss der Landsgemeinde sofort in Kraft treten.
Mit dieser Neuregelung würde der gleiche Weg beschritten, wie ihn die Kantone Schwyz, Obwalden, Appenzell Innerrhoden und Graubünden sowie teilweise Zürich schon begangen haben. Die Erfahrungen in diesen Kantonen zeigen, dass eine solche Liberalisierung zu keinen Auswüchsen führt, sondern die Mechanismen des Marktes, zusammen mit Arbeitsgesetz und Bestimmungen über Ruhe und Ordnung, gesetzgeberisch genügen. Auch fallen Wettbewerbsverzerrungen dahin. Nach wie vor sind die öffentlichen Ruhetage den Werktagen nicht gleichgestellt.

Antrag

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag der Glarner Jungfreisinnigen und den Memorialsantrag eines Bürgers abzulehnen und der im Memorial ausgeführten Vorlage zuzustimmen.

Memorial als pdf-Datei (960 KB)

Christian MartiChristian Marti, Glarus, spricht sich im Namen der Jungfreisinnigen für den Antrag von Land- und Regierungsrat aus und zieht gleichzeitig den Memorialsantrag der Jungfreisinnigen zurück. Eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten dränge sich auf. Die geltende Regelung vermöge den gewandelten Bedürfnissen der Bevölkerung nicht mehr zu entsprechen. Eine Liberalisierung bringe aber nicht nur den Konsumenten Vorteile, sondern bedeute auch grössere unternehmerische Freiheiten für die Ladenbesitzer. Die Ruhebedürfnisse an Sonn- und Feiertagen würden durch die Vorlage nicht verletzt.
Peter WildLandrat Peter Wild, Ennenda, spricht sich für ein generelles Ladenöffnungsverbot an Sonntagen (mit Ausnahme der Tourismusgebiete) aus. Ebenfalls plädiert er für eine moderate Ausweitung der Öffnungszeiten an Werktagen. Der entsprechende Abänderungsantrag bringe eine Liberalisierung, berücksichtige aber auch die Interessen des Personals. Die Freiheit des Marktes müsse beschränkt werden, da der Markt allein keine vernünftige Lösung garantiere.
Heinz HuerzelerHeinz Hürzeler, Luchsingen, unterstützt den Antrag der Regierung, fordert aber in einem Änderungsantrag, dass bei nachgewiesenem Bedürfnis nicht nur die Läden in den Tourismusorten, sondern im ganzen Kantonsgebiet an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben dürfen.
Peter NoetzliPeter Nötzli, Glarus, fordert wie in seinem Memorialsantrag eine generelle Abschaffung des Ladenöffnungsgesetzes. Die geltende Gesetzgebung sei mit der Handels- und Gewerbefreiheit nicht zu vereinbaren. Die Ladenbesitzer würden heute gegenüber den Betreibern von Restaurants und Vergnügungsstätten benachteiligt. Die Rechtsgleichheit sei damit nicht gewährleistet. Die Abschaffung der Ladenöffnungszeiten entspreche nicht nur den Interessen der Konsumenten und Ladenbesitzer, sondern auch jenen des Verkaufspersonals und der Frauen.
Rosmarie AltmannLandrätin Rosmarie Altmann, Ennenda, spricht sich gegen sämtliche Änderungsanträge aus. Zumal in der Praxis längst nicht alle bestehenden Freiheiten ausgeschöpft würden, sei das heutige Gesetz liberal genug. Im Sinne einer gesunden und fairen Wettbewerbspolitik seien die Änderungsanträge abzulehnen.
Walter LacherLandrat Walter Lacher, Glarus, stellt als Präsident der vorberatenden Kommission den Antrag, der Vorlage der Regierung ohne Änderung zuzustimmen. Das geltende Ladenöffnungsgesetz entspreche den gesellschaftlichen Bedürfnissen nicht mehr. Eine Liberalisierung der Öffnungszeiten dränge sich deshalb auf.
Willi KammPolizeidirektor Willy Kamm unterstützt naturgemäss die Vorlage der Regierung. Die Gesetzesänderung biete die Chance, Dienstleistungen besser den Bedürfnissen der Konsumenten anzupassen, ohne dabei die Interessen des Personals zu verletzen. Gegen eine generelle Abschaffung des Ladenöffnungsgesetzes sprechen laut Kamm legitime und achtenswerte soziale Interessen.
leer

Beschluss

In der Abstimmung findet nur die Vorlage von Land- und Regierungsrat eine Mehrheit. Sowohl die Änderungs- wie die Memorialsanträge finden dagegen kein Mehr.

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