Landsgemeinde 2000
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Traktandum 3

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Das Wort wird nicht verlangt.

Darum geht es

Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2002

Der Voranschlag für das laufende Jahr sieht in der Laufenden Rechnung einen Aufwandüberschuss von rund 9 Millionen Franken und die Investitionsrechnung eine Zunahme der Nettoinvestitionen von rund 38 Millionen Franken vor. Unter Berücksichtigung von Abschreibungen von 14,5 Millionen Franken ergibt sich somit aus dem Voranschlag 2001 ein Finanzierungsfehlbetrag von rund 32,5 Millionen Franken.

Der grosse Vorschlag der Rechnung 2000 (rund 29 Mio. Fr.) erlaubt es aber, 21 Mio. Fr. für die zu erwartenden schlechteren Rechnungsergebnisse des Jahres 2001 und der folgenden Jahre zurückzustellen. Er soll vor allem auch den Steuerpflichtigen, aber auch indirekt den Gemeinden, zu Gute kommen.

Der Landrat legt nun der Landsgemeinde in Abänderung des im Memorial enthaltenen Antrages folgenden Beschlussesentwurf vor:

  1. Gestützt auf die Artikel 2 und 129–131 des Steuergesetzes wird der Steuerfuss für das Jahr 2002 auf 95 Prozent der einfachen Steuer sowie der Bausteuerzuschlag auf 3 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festgesetzt. Dieser Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden für die Gesamtsanierung des Kantonsspitals zu verwenden.
  2. 7,5 Millionen Franken des Vorschlages 2000 werden wie folgt verwendet:
    a. Einlage von 2,5 Millionen Franken in den Ausgleichsfonds für Schulgemeinden;
    b. Einlage von 2,5 Millionen Franken in den Ausgleichsfonds für Fürsorgegemeinden;
    c. Gewährung eines Kredites von maximal 2,5 Millionen Franken für das Informations- und Kommunikationsprojekt zur Förderung des Informatikunterrichts an den Schulen. – Die Kreditfreigabe erfolgt durch den Landrat.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 68 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 1,8 MB)

Beschluss

Das Traktandum wird gemäss Antrag des Landrates angenommen.

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