Landsgemeinde 2002
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Traktandum 3: Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2003

leerDas Wort wird nicht verlangt. Darum geht es:

Der Voranschlag für das laufende Jahr sieht in der Laufenden Rechnung einen Aufwandüberschuss von rund 13,8 Mio. Fr. und die Investitionsrechnung eine Zunahme der Nettoinvestitionen von gegen 36 Mio. Fr. vor. Unter Berücksichtigung von Abschreibungen von 16,4 Mio. Fr. ergibt sich im Voranschlag 2002 ein Finanzierungsfehlbetrag von rund 33,2 Mio. Fr. Der prognostizierte Selbstfinanzierungsgrad beträgt lediglich 7 %. Trotz dieser schlechten Prognose sind Regierungsrat und Landrat der Ueberzeugung, dass das günstige Steuerklima beibehalten werden soll. Sie beantragen daher der Landsgemeinde, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 131 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss für das Jahr 2003 auf 95 % der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 3,5 % der einfachen Staatssteuer und 15 % der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:

  • 3 % der einfachen Staatssteuer und 15 % der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die
    Gesamtsanierung des Kantonsspitals;
  • 0,5 % der einfachen Staatssteuer für die Gesamterneuerung des Sportzentrums Glarner Unterland (SGU).

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 48 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 3,2 MB)

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Beschluss

Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.

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