Landsgemeinde 2002
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Traktandum 5: Kantonsverfassung; Zahl der Mitglieder
des Regierungsrates (Grundsatzentscheid)

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Stefan Paradowski Stefan Paradowski, Glarus, stellt im Namen der Glarner Grünen den Antrag, dass die Regierung und der Landrat der Landsgemeinde eine Vorlage mit fünf vollamtlich tätigen Regierungsräten vorlegen sollen. Seine Begründung geht dahin, dass mit Hauptämtern keine Interessenskonflikte entstehen würden. Damit würde man auch im Kanton Glarus kein Neuland betreten, weil dies bereits in der Justiz so gehandhabt werde. Ebenso würde bei einem Vollamt der Kontakt zur Bevölkerung nicht verloren gehen. Das Modell mit fünf Regierungsräten sei keineswegs utopisch, es werde bereits in andern Kantonen mit Erfolg angewendet.
Matthias Marti Mathias Marti, Engi, stellt den Antrag, die Anzahl der Mitglieder des Regierungsrates auf fünf zu reduzieren. Unser Kanton brauche in Zukunft fünf Profis, die sich voll und ganz für unseren Kanton einsetzen. Er verweist auf andere Kantone, die mit einem Fünfer-Gremium gute Erfahrungen gemacht haben. Zudem kann er nicht glauben, dass fünf Regierungsräte teurer zu stehen kommen als sieben, wie das die Regierung im Memorial erwähne. Er unterstützt seinen Vorredner, die Regierung solle eine entsprechende Vorlage ausarbeiten und der Landsgemeinde vorlegen.
Christine Bickel Christine Bickel, Niederurnen, bittet die Landsgemeinde, der Vorlage des Landrates zuzustimmen. Mit sieben Mitgliedern sei der Kontakt der Regierung zur Bevölkerung wesentlich besser. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen könne mit sieben Mitgliedern besser gewährleistet werden – das sei für unseren kleinen Kanton sehr wichtig. Betreffend der Kosten erinnert sie an die Angaben im Memorial, die sie als richtig betrachtet. Mit der jetzigen Lösung seien wird gut gefahren – und so soll es auch bleiben.
Hansjörg Stucki Hansjürg Stucki, Oberurnen, möchte zukünftige mögliche Varianten nicht ausschliessen und stellt einen Rückweisungsantrag.
Hansruedi Zopfi Hansruedi Zopfi, Schwanden: Die Fünfer-Variante kenne nur noch das Vollamt, was sich unweigerlich negativ auf die Arbeitsauslastung der einzelnen Mitglieder auswirke. Mit der bisherigen Lösung könnten die Regierungsräte auch einem Nebenjob nachgehen und würden somit den Kontakt zur Bevölkerung nicht verlieren. Zudem würde ein Fünfer-Gremium die heute schon kurzen Entscheidungswege nicht verbessern. Eine Verbesserung sei nur durch das Kommunikationsverhalten der einzelnen Beamten zu erreichen. Eine Reduktion der Anzahl Mitglieder müsste mit der Anzahl Personen in der Verwaltung aufgefangen werden. Er empfiehlt der Landsgemeinde, dem Antrag des Landsrates zuzustimmen.
Fridolin Marti Fridolin Marti, Schwanden, befürwortet ein Fünfer-Gremium. Dazu zitiert er verschiedene Berichte und verweist darauf, dass mit einem Fünfer-Gremium die
Effizienz gesteigert werden kann. Die Führung unseres Kantons muss einfach und effizient sein, das dürfe auch etwas kosten. Zudem habe sich das Umfeld stark geändert, so dass hier ein Bedarf zu einer Änderung vorhanden sei. Es ist heute notwendig, eine schlankere Organisation anzustreben. Er bittet die Landsgemeinde, dem Antrag auf fünf Regierungsmitglieder zuzustimmen.
Rosmarie Stüssi Rosmarie Stüssi, Niederurnen, unterstützt den Antrag des Landrates. Beim Regierungsrat ist eine Kosteneinsparung durch Stellenabbau nicht möglich, allein schon deswegen, weil die Verwaltungsorganisation ausgebaut werden müsste – dazu kämen auch Abgangsentschädigungen. Sie unterstützt das Model mit sieben Mitgliedern.
This Jenny This Jenny, Glarus, beantragt, dem Fünfer-Model zuzustimmen und verweist auf verschiedene Kantone, die weniger Mitglieder in der Regierung hätten, und dort funktioniere es ausgezeichnet. In der Privatwirtschaft käme es schliesslich auch niemandem in den Sinn, Spitzenkräfte nur zu 80% anzustellen. Mit dem Fünfer-Modell und der damit verbundenen 100%-Stelle sei auch die Führung und die Arbeit besser gewährleistet. Er ist zudem überzeugt, dass das Siebner-Modell letztlich mehr kostet und beantragt, dem Fünfer-Model zuzustimmen.
Rudolf Gisler Regierungsrat Ruedi Gisler erinnert an die Arbeitsbelastung eines Regierungsrates und sagt, dass eine Verteilung auf sieben Departemente zum Vorteil aller sei. Zudem benötige die Verwaltung mit sieben Mitgliedern in der Regierung weniger Personal und die Präsenz der einzelnen Regierungsmitglieder sei wesentlich höher. Sieben Mitglieder, so Gisler, funktioniere gut, sei kostengünstiger und bürgernäher und es lohne sich nicht, das Bewährte abzugeben.
Darum geht es:

Nach verschiedenen politischen Vorstössen stellte der Regierungsrat für die Amtsdauer 1998/2002 die Schaffung einer Justizdirektion in Aussicht. Er nahm dies zudem zum Anlass, die Verwaltungsorganisation zu überprüfen und den heutigen Erfordernissen anzupassen. Die neue Verwaltungsorganisation sieht ein Departementalsystem mit sieben Departementen vor. Der Regierungsrat hat sich innerhalb dieser Verwaltungsorganisation für das Beibehalten von sieben hauptamtlichen Regierungsratsmitgliedern ausgesprochen. Er will aber die Frage «Vollamt oder Hauptamt» und damit zusammenhängend «fünf oder sieben Regierungsratsmitglieder» nochmals zur Diskussion stellen.

Die Vernehmlassungen ergaben weitgehend Einverständnis mit der Haltung des Regierungsrates. Anträge auf 5 Departemente und für das Vollamt unterlagen im Landrat.

Antrag: Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, das Projekt «Verwaltungsorganisation 200X», insbesondere die neue Verwaltungsorganisation samt Verwaltungsorganisationsgesetz, auf der Basis von sieben hauptamtlich tätigen Mitgliedern des Regierungsrates zu realisieren.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 60 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 3,2 MB)

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Beschluss

Mit grossem Mehr wurde Eintreten beschlossen. In der Abstimmung unterliegt der Antrag der Regierung, die Landsgemeinde stellt sich hinter das Projekt auf der Basis mit fünf Regierungsräten.

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