Landsgemeinde 2002
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Traktandum 12: Beschluss über die Genehmigung der Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk

Das Wort wird nicht verlangt. Darum geht es:

Anders als zu Beginn des 19. Jahrhunderts sind die Kantone an der Linth heute eher in der Lage, die ihnen übertragenen wasserbaulichen Aufgaben zu erfüllen. Nun ist es aus Gründen der Gleichbehandlung und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen angezeigt, das Linthwerk in die alleinige Verantwortung der Kantone zu legen und die eidgenössische Linthunternehmung aufzulösen.

Die Linthkommission hat eine Arbeitsgruppe von Fachleuten eingesetzt, welche sich mit dieser Problematik zu befassen hatte. Sie gelangte zum Schluss, dass eine neue Rechtsform gefunden werden muss, um den künftigen Unterhalt und die Aufsicht des Linthwerkes sicherzustellen. Ein Konkordat wurde als zweckdienlichste Rechtsform erachtet. Die gemeinsame Aufgabenerfüllung von mehreren Kantonen und die Bewältigung einer eingegrenzten Aufgabenstellung legt die Errichtung einer eigenständigen Verwaltungseinheit nahe. Ihr kommt die für eine sachgerechte Problembewältigung nötige Unabhängigkeit und Beweglichkeit zu.

Antrag: Der Landrat beantragt der Landsgemeinde den Beschlussesentwurf zur Annahme.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 2,9 MB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 3,2 MB)

leer

Beschluss

Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.

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