Landsgemeinde 2002
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Traktandum 16: Gewährung eines Überbrückungskredites von
max. 2,85 Mio. Fr. für die Weiterführung der Höhenklinik Braunwald

Das Wort wird nicht verlangt. Darum geht es:

Die finanzielle Situation der Höhenklinik Braunwald (HKB) spitzte sich dramatisch zu, nachdem die in den vergangenen Jahren eingeleiteten Massnahmen nicht den erhofften wirtschaftlichen Erfolg gebracht hatten. Ohne Hilfe des Kantons müsste die Klinik Mitte 2002 geschlossen werden, da das Kostenrisiko für die bestehende Trägerschaft – die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Glarus (GGG) – nicht mehr verkraftbar ist. Die HKB hatte seit dem Bekanntwerden der prekären wirtschaftlichen Situation im Januar 1998 (Zukunftskonferenz) vier Jahre Zeit, ihren Betrieb auf eine wirtschaftlich tragfähige Basis zu stellen. Dies ist ihr aus verschiedensten Gründen nicht gelungen. Im Hinblick auf die volkswirtschaftliche und regionalpolitische Bedeutung der HKB wäre es sehr zu bedauern, wenn die GGG den Betrieb der HKB einstellte. Eine Hilfe des Kantons für die HKB setzt voraus, dass sich für die Klinik eine Lösung mit erfolgversprechenden wirtschaftlichen Aussichten abzeichnet. Die Weiterführung mit den heutigen Strukturen kommt nicht in Frage. Bei der Suche nach Lösungen wurde mit der Rheuma- und Rehabilitationsklinik Zurzach (neu Reha Zurzach-Baden) eine interessierte und Erfolg versprechende Ansprechpartnerin gefunden, die unter gewissen Bedingungen gewillt ist, nach einer Uebergangszeit die betriebswirtschaftliche Verantwortung für die HKB zu übernehmen.

Antrag: Der Landrat beantragt der Landsgemeinde dem nachstehenden Beschlussesentwurf zuzustimmen:

  1. Der Landrat wird gestützt auf Artikel 69 Absatz 2 der Kantonsverfassung ermächtigt, für die Weiterführung der Höhenklinik Braunwald bis Ende 2004 einen Betrag von Fr. 2,85 Mio. zu bewilligen. In diesem Betrag sind die Fr. 350'000, die der Landrat mit Beschluss vom 6. März 2002 zur Sicherung der Liquidität der Höhenklinik Braunwald bewilligt hat, eingeschlossen. Diese Ermächtigung wird bis längstens Ende 2004 befristet und an die Bedingung geknüpft, dass die Chancen eines dauerhaften Klinikbetriebes als gewährleistet betrachtet werden können.
  2. Bei Ablehnung von Ziffer 1 oder beim Scheitern der Vereinbarung mit der Reha Zurzach-Baden wird der vom Landrat mit Beschluss vom 6. März 2002 bewilligte Betrag von Fr. 350'000 zur Sicherung der Liquidität der Höhenklinik Braunwald genehmigt. Zudem wird der Regierungsrat ermächtigt, der Gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Glarus diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen, die für eine ordentliche Liquidation der Höhenklinik Braunwald unerlässlich sind, im Maximum Fr. 1,2 Mio. (total Fr. 1,55 Mio.). Der Landrat kann Bedingungen an die Gewährung von Mitteln zur Liquidation knüpfen.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 48 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 3,2 MB)

leer

Beschluss

Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.

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