Landsgemeinde 2003
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Traktandum 4: Sanierung der Kantonsfinanzen
A. Schaffung eines Verkehrsfonds
B. Änderung der Verteilung der Einkommens- und Gewinnsteuer
C. Erhebung eines Sanierungszuschlags von 5% auf der Staatssteuer

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Mathias Marti Matthias Marti, Engi, stellt den Antrag, das gesamte Steuerpaket zurückzuweisen. Er betont, es gebe in der Tat keine Zweifel an der ernsten Finanzlage des Kantons. Eine Steuererhöhung jedoch zum heutigen Zeitpunkt würde den Kanton im Steuerwettbewerb mit den Nachbarkantonen noch weiter benachteiligen. Er kritisiert zudem die Finanzdisziplin der Regierung und nennt einige Beispiele für Verschwendung von Steuergeldern aus der Kantonsverwaltung.
René Brandenberger Landrat René Brandenberger, Mollis, empfiehlt der Landsgemeinde, die Vorlage nicht zurückzuweisen, sondern klar abzulehnen. Er nimmt Stellung zu den einzelnen Bestandteilen und betont, dass erstens Verkehrsprobleme gesondert behandelt werden müssten und dass zweitens die Umverteilung von Gemeinden zum Kanton einem Diebstahl gleichkomme. Drittens bestehe die Gefahr, dass der Sanierungszuschlag nicht eine beschränkte Erhöhung, sondern voraussichtlich eine bleibende Steuer sei. Ähnlich der Bausteuer könne sie nicht mehr abgeschafft werden, sobald sie einmal eingeführt sei. Er fordert die Regierung auf, ihre Regierungsaufgabe durch konsequente Kostensenkungen wahrzunehmen. Auch sie müsse sparen lernen.
Paul Flury Paul Flury, Netstal, wettert gegen das Finanzgebahren des Kantons und macht den Vorschlag, insbesondere bei den Kantonsbeamten zu sparen, in der Grössenordnung von 33%. Er bittet die Landsgemeinde, die Vorlage abzulehnen.
Heinz Hürzeler Heinz Hürzeler, Luchsingen, stellt den Antrag auf Ablehnung des Sanierungszuschlages. Er befürchtet, dass durch die Erhöhung das Steuersubstrat des Kantons weiter geschwächt würde. Das richtige Signal wäre vielmehr eine Senkung der Steuern. Weiter stellte die Steuererhöhung eine Bestätigung der expansiven Finanzpolitik der Regierung dar, statt ein klarer Fingerzeig des Volkes, dass eine Ausgabensenkung verlangt werde.
Willi Kamm Finanzdirektor und Landesstatthalter Willy Kamm weist die Vorwürfe der Redner zurück und macht vielmehr die schlechte Wirtschafts- und insbesondere die Börsenlage für die Finanzmisere verantwortlich. Er nimmt zudem die Landsgemeinde in die Verantwortung, den gewichtigen Ausgabenbrocken wie beispielsweise der Erweiterung des Kantonsspitals schliesslich selbst zugestimmt hätte. Zum zusätzlichen Steuerprozent, das von den Gemeinden zum Kanton verschoben würde, wiederholt er die Argumente aus dem Memorial, dass der Kanton in den letzten Jahren verschiedene Leistungen von den Gemeinden übernommen habe. Die vorliegende Steuererhöhung müsse auch im Kontext der vergangenen Steuersenkungen gesehen werde. Der Kanton habe in der Vergangenheit bewiesen, dass Steuern nicht nur erhöht, sondern auch regelmässig wieder gesenkt worden seien, sobald der Steuerertrag wieder ausreiche. Nominal gesehen würde sich die Erhöhung beim einzelnen Steuerzahler im
übrigen nicht gross auf das monatliche Budget auswirken. Der Kanton müsse nun zusammenstehen und die Kantonsfinanzen sanieren, bevor es zu einer Anhäufung von Schulden komme.
Darum geht es:

Die Finanzlage des Kantons Glarus hat sich seit dem Jahr 2002 durch Mehrausgaben und durch Steuerausfälle massiv verschlechtert. Der Landrat sah sich gezwungen, einen einschneidenden Massnahmenplan mit rund 50 Massnahmen im Ausgaben- und Einnahmenbereich zur Gesundung der Kantonsfinanzen zu verabschieden. Würden keine Massnahmen ergriffen, müsste sich der Kanton in den nächsten fünf Jahren mit rund 250 Mio. Fr. verschulden, um seinen Verpflichtungen nachkommen zu können; das Budget 2003 sähe einen Ausgabenüberschuss von 42 Mio. Fr. in der Laufenden Rechnung vor.

Folgende, wegen ihrer Befristung keine Gesetzesänderungen bedingenden Massnahmen, werden als Teil des vom Landrat verabschiedeten Massnahmenpakets der Landsgemeinde 2003 vorgelegt:

Schaffung eines Verkehrsfonds
Damit werden die Kosten in den Bereichen Strassen und öffentlicher Verkehr im Rahmen gehalten, die Laufende Rechnung entlastet, die Exekutivorgane mehr Flexibilität erhalten und der Legislative die notwendigen Einflussmöglichkeiten gesichert. Dem Verkehrsfonds werden belastet: die Kantonsanteile für Unterhalt und Investitionen an den Kantonsstrassen, der Autobahn A3, der Radroute Bilten–Linthal und den Lärmschutzmassnahmen, die Beiträge an Gemeinden für Strassenbauten, die Abschreibungen der Gebäude des Strassenverkehrsamtes und der Darlehen der Braunwald-Standseilbahn AG sowie die Kosten des öffentlichen Verkehrs und des Mobilitätskonzeptes. Gespiesen wird der Fonds aus dem Nettoertrag des Strassenverkehrsamtes inkl. Ertrag aus der LSVA, den Anteilen an der Mineralölsteuer und den Erträgen der Raststätte Glarnerland in Niederurnen. Ziel ist, den Verkehrsfonds bis zum Ende der Finanzplanperiode ausgeglichen zu gestalten; innerhalb der Planjahre sind Schwankungen möglich.

Änderung der Verteilung der Einkommens- und Gewinnsteuer
Befristet für die Jahre 2004 –2007 wird 1 Steuerprozent (1,16 Mio.Fr.) von den Ortsgemeinden zum Kanton verschoben. Im Sinne der Opfersymmetrie sollen auch die Gemeinden einen Beitrag zur Sanierung der Kantonsfinanzen leisten, hat ihnen doch der Kanton in den vergangenen Jahren einige Aufgaben (Zivilstandswesen, Steuerbezug, Sozialhilfe, Betreibungs-und Konkurswesen) abgenommen.

Erhebung eines Sanierungszuschlags auf der Staatssteuer von 5%
Damit tragen die Einwohner zur Gesundung der Kantonsfinanzen bei. Der Sanierungszuschlag wird für die Jahre 2003 und 2004 beschlossen. Danach wird die Landsgemeinde alljährlich über den grundsätzlich bis 2007 zu erhebenden Zuschlag befinden. Die aus ihm stammenden Einnahmen von rund 6,9 Mio. Fr. jährlich kommen allein dem Kanton zugute; sie unterliegen also nicht dem Kostenverteiler gemäss Steuergesetz. Der Kanton muss wegen der schlechten Finanzlage auf die früheren Steuersenkungen zurückkommen und ist auf Solidarität der politischen Gremien angewiesen. Sobald es die Finanzlage erlaubt, wird der Sanierungszuschlag wieder abgeschafft. – Trotz des Sanierungszuschlags ist die Steuerbelastung geringer als in den Jahren vor 1997.

Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, den Anträgen zur Sanierung der Kantonsfinanzen zuzustimmen.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 188 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 1,7 MB)


Beschluss

Die Landsgemeinde beschliesst mit klarem Mehr Eintreten auf die Vorlage.

In der Bereinigung der Vorlage wird der Antrag Hürzeler auf Streichung des Sanierungszuschlages nach dreimaliger Abstimmung ganz knapp abgelehnt. Nach zweimaliger Abstimmung wird die gesamte Vorlage unter Applaus eindeutig abgelehnt.

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