Landsgemeinde 2003
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Traktandum 7: Änderung des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmer

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Kurt Uhlmann Landrat Kurt Uhlmann, Sool, beantragt Änderungen im Namen der SP.
Er beantragt, den Artikel 6. Abs. 3. sowie den Art 7. Abs. 2. sei zu streichen. Diese Regelung betreffe sowieso nicht mehr viele Staaten, zudem bringe die Umsetzung zu viel administrativen Aufwand, so dass es schwierig sei, dies umzusetzen. Am besten ist, wir würden es so lassen, wie es sei.
Stefan Paradowski Landrat Stefan Paradowski, Glarus, stellt einen Änderungsantrag im Namen der Grünen zum Artikel 7. Er formuliert einen Kompromiss, der zwischen der Ablehnung der SP und dem Antrag des Landrates liegt. Der Regierungsrat soll die Kompetenz erhalten, Ausnahmeregelungen erstellen zu können. Man müsse all jene Kinder von der Kaufkraft-Regelung auslagern, die nicht in die Schweiz nachreisen können. Sollte jedoch sein Antrag abgelehnt werden, so soll die Landsgemeinde den Ablehnungsantrag der SP unterstützen.
Rolf Hürlimann Landrat Rolf Hürlimann, Schwanden, beantragt die Abänderungsanträge Uhlmann und Paradowski abzulehnen. Über die Bemessung der Kinderzulagen könne man stundenlang diskutieren. Kinderzulagen seien ein Zustupf zum Lohn. Es mache auch keinen Sinn, die gleich hohen Zulagen für Kinder im Ausland auszuzahlen, als ob sie hier wohnen würden. Zudem werde diese vorgeschlagene Regelung in verschiedenen Kantonen bereits erfolgreich angewandt. Die Kinderzulage soll im Ausland wertmässig nicht höher sein als in der Schweiz.
Daniel Fischli Daniel Fischli, Näfels, sagt, die Landsgemeinde soll die beiden Anträge von Uhlmann unterstützen. Er findet es kleinlich, dass man jenen etwas wegnimmt, die sowieso nicht viel haben. Nach dem vorgeschlagenen Text im Memorial sollen Kinderzulagen für Kinder, die im Ausland eine Ausbildung machen gestrichen werden. Damit benachteilige man jene, die «in die Welt hinausgehen», um eine Ausbildung zu machen. Kinder seien teuer und unsere Gesellschaft brauche Kinder.
Bruno Gallati Landrat Bruno Gallati, Näfels, empfiehlt Art. 7 Ziffer 2 unverändert anzunehmen. Das vorliegende Gesetz bringe Verbesserungen, ausgenommen für Kinder in EU-Staaten. Die Kinderzulage sei eine Sozialzulage und kein Lohnbestandteil. Die Kaufkraftanpassung im Ausland könne durchaus auch helfend wirkend. Unsere Nachbarkantone St. Gallen und Schwyz hätten die Kaufkraftanpassung eingeführt. Das zeige, dass es auch keine Nachteile für Familiennachzüger ergebe. Das vorliegende Gesetz bringe klare Verbesserungen.
Darum geht es:

Die Vorlage behandelt verschiedene Vorstösse zur Aenderung der Regelung über die Kinderzulagen:

  • Allein erziehende Teilzeitbeschäftigte erhalten einen Anspruch auf eine volle Kinderzulage, sofern sie mindestens acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber tätig sind. Sind sie dies weniger als acht Stunden pro Woche, erhalten sie 20% der Zulage.
  • Die Kinderzulage für im Ausland wohnende Kinder wird nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes abgestuft.
  • Auf eine Regelung für Kinderzulagen an Selbstständigerwerbende wird verzichtet. Die Umsetzung dieser Anregung liesse sich auf der Basis des eingespielten und bewährten Systems nicht realisieren.

Das Gesetz erfährt zudem eine sanfte Anpassung. Es entspricht den Anforderungen der Staatsverträge mit den EU-und EFTA-Mitgliedstaaten und berücksichtigt berechtigte Bedürfnisse.

Eingehend diskutiert wurde die Einführung der nach Kaufkraft abgestuften Kinderzulage für Kinder im Ausland. Der Landrat votierte schliesslich für diese Anpassung.

Der Landrat empfiehlt, die Aenderung des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmer anzunehmen.

  • In eigener Kompetenz hat er die Kinderzulage auf den 1. Januar 2004 auf monatlich 170 Fr. erhöht.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 148 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 1,7 MB)


Beschluss

In der Abstimmung unterlagen die Änderungsanträge von Uhlmann und Paradowski. Der SP-Antrag zur Streichung der Kaufkraftabstufung wurde abgelehnt. In der Schlussabstimmung folgt die Landsgemeinde der Vorlage mit grossem Mehr.

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