Landsgemeinde 2004
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Traktandum 3: Aenderung des Steuergesetzes

Martin Bilger Martin Bilger, Ennenda, beantragt im Namen der SP eine Ablehnung der Steuererleichterungen für Unternehmen in der Höhe von 3.3 Mio. Fr. Es gebe wichtigere Faktoren für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes als nur die steuerliche Belastung. Er zieht Parallelen zum eidgenössischen Steuerpaket auf und wirft der Regierung Inkonsequenz vor, da sie auf Bundesebene gegen Steuererleichterungen kämpfe, auf kantonaler Ebene diese aber einführen möchte. Bilger warnt bei Annahme der Vorlage vor einem weiter steigenden Spardruck für den aus seiner Sicht bereits arg gebeutelten Kanton.
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Heinz Hürzeler Heinz Hürzeler, Luchsingen, beantragt, die gesamte Änderung des Steuergesetzes zurück zu weisen. Es gehe darum, ein Zeichen zu setzen und die Minderheit im Landrat zu unterstützen, die eine alternative Steuergesetzrevision unterstützt habe. Die durch die Steuererleichterungen erhoften zukünftigen Mehreinnahmen seien reine Spekulation. Mittelfristig drohe deshalb ein grosses Finanzloch. Für die Standortattraktivität seien beispielsweise das Schulwesen und die Verkehrsverbindungen wichtiger als Steuergeschenke.
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Ernst Gnos Ernst Gnos, Präsident der landrätlichen Finanzkommission, verteidigt die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Die Steuererleichterungen würden den Kanton als Wirtschaftsstandort wieder attraktiver machen. Der Kanton Glarus liege im Moment auf Rang 17 aller Kantone, was die Gesamtssteuerbelastung von juristischen Personen anbelange. Die heutige Gesetzgebung sei unzeitgemäss und abschreckend gerade für Klein- und Mittelunternehmen. Die Gesetzesrevision sei deshalb auch ein klares Zeichen für die im Kanton ansässigen Unternehmen, dass sich der Kanton für ihren Erfolg einsetzt. Die Steuerausfälle von 1.6 Mio. Fr. für den Kanton betrachtet er als Investition in die Zukunft.
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Käthi Meier Käthi Meier, Gemeindepräsidentin Ennenda, unterstützt den Änderungsantrag der SP. Die Steuergeschenke an die Unternehmen seien für den Kanton imageschädigend. Die voraussichtlichen Ausfälle bedeuteten zudem für die Gemeinden eine beträchtliche Belastung. Sie empfiehlt dem Kanton, seinen Haushalt nicht in erster Linie auf der Ausgabenseite in den Griff zu bekommen, sondern auch das Steuersubstrat zu schützen. Der Abbau von staatlichen Leistungen und Investitionen treffe gerade die Schwächeren im Kanton besonders hart.
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Fritz Schiesser Landrat Fritz Schiesser, Haslen, empfiehlt der Landsgemeinde als Präsident der vorberatenden Kommission, die Vorlage unverändert anzunehmen. Zur Kapitalsteuersenkung führt er aus, dass dadurch das Umfeld für ansässige, aber insbesondere für neue Unternehmen gefördert werde. Die Steuerbelastung sei entgegen der bisher geäusserten Ansichten kein nebensächliches Entscheidungskriterium für die Wahl des Unternehmenssitzes. Es gäbe in der Schweiz nur einen Kanton, der eine noch höhere Kapitalsteuer als der Kanton Glarus aufweise. Das Steuerpaket sei auch ein positives Signal an die bestehenden Unternehmen, die dem Standort Glarus die Treue halten.
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Willy Kamm Regierungsrat Willy Kamm, Finanzdirektor, betont, der Regierungs- und Landrat habe mit der Vorlage den Auftrag der letzten Landsgemeinde erfüllt. Mit eindringlichen Worten ermahnt er die Stimmberechtigten im Ring zu Glarus, einen mutigen, vorwärtsgerichteten Entscheid zu fällen.
Darum geht es:

Das Steuergesetz 2000 erfüllte Aufträge des Bundes (Steuerharmonisierung, Unternehmenssteuerreform, Stabilisierungsprogramm). In unserem Kanton sind neben einer konjunkturellen Abschwächung strukturelle Veränderungen festzustellen, auf welche Wirtschaft und Kanton mit Umstrukturierungen reagieren. Zudem gehört der Kanton Glarus nicht zu den begehrtesten Wirtschaftsstandorten. Diese Einsicht veranlasst dazu, die steuerlichen Voraussetzungen für juristische Personen zu verbessern.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für aktive Unternehmen bilden dabei den Hauptpunkt. Diesbezüglich ist der Kanton Glarus im Vergleich, insbesondere zu St. Gallen, Schwyz und Zürich, nicht mehr konkurrenzfähig. Mit der Einführung eines Proportionaltarifs anstelle des bisherigen Dreistufentarifs, verbunden mit einer Senkung der Kapitalsteuer, sollen die Bedingungen für bestehende, aber auch für ansiedlungswillige Unternehmen verbessert werden. Bei der Gewinnsteuer wird ein Steuersatz von 9 Prozent bei Gewinnen bis 20'000 Franken und bei höheren Gewinnen ein solcher von 13,5 Prozent vorgeschlagen. Mit dieser Abstufung des Proportionalsatzes sollen vor allem gewinnstarke kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert werden. Damit ist eine Senkung der Kapitalsteuer von 3 auf 2 Promille zu verbinden, da sonst die Gesellschaften mit tiefen Renditen unverhältnismässig hoch belastet würden. – Die Steuerausfälle betragen etwa 3,3 Millionen Franken, netto Kanton rund 1,66 Millionen Franken. Dieser Ausfall soll mittel- und langfristig durch Zuwanderung und Verhinderung der Abwanderung von Unternehmen sowie die Erholung der Konjunktur wettgemacht werden.

Daneben sind verschiedene Anpassungen ans Bundesrecht, teils an die kantonale Praxis, notwendig:

  • Anpassung an die Bestimmungen des Fusionsgesetzes;
  • Einführung eines Sozialabzuges für behindertenbedingte Mehrkosten, gemäss Behindertengleichstellungsgesetz;
  • Anpassen des Selbstbehaltes bei freiwilligen Zuwendungen an die direkte Bundessteuer (100 Fr.);
  • Anpassen der Steuerbefreiungsregelung bei Geldern der beruflichen Vorsorge;
  • Bestimmen des für die Veranlagung zuständigen Kantons nach dem Fälligkeitsdatum der Leistung bei der Auszahlung von Kapitalabfindungen;
  • Anpassen der Vermögensbesteuerung betreffend Lebensversicherungen, unterjährige Steuerpflicht;
  • redaktionelle Verdeutlichungen bei den Sozialabzügen;
  • Beteiligung der Gemeinden im Einspracheverfahren;
  • Klarstellungen im Bereich der Verzugszinspflicht.

Aus praktischen Gründen soll der Steuerfuss wieder für das laufende Jahr und nicht mehr für das Folgejahr festgelegt werden; stimmt die Landsgemeinde dieser Aenderung zu, entfällt das Traktandum «Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2005» (§ 4).

Der Landrat verabschiedete mit klarer Mehrheit die Revision des Steuergesetzes; ein Rückweisungsantrag sowie Anträge bezüglich Kapitalsteuer bei der Unternehmenssteuerreform blieben in der Minderheit.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 75 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 0,5 MB)


Beschluss

Die Landsgemeinde beschliesst grossmehrheitlich, auf die Vorlage einzutreten. In der Bereinigung setzt sich das Steuergesetz in unveränderter Form durch. Dadurch entfällt die Abstimmung über die Höhe des Steuerfusses (Traktandum 4).

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