Landsgemeinde 2004
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Traktandum 4: Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2005

Die Abstimmung entfällt, da das Traktandum 3 unverändert angenommen wurde. Darum geht es:

1. Absetzung des Traktandums bei Annahme der Aenderung des Steuergesetzes (Art. 2 Abs. 2)
Wird der unter § 3 vorgeschlagenen Aenderung betreffend der Festsetzung des Steuerfusses (Art. 2 Abs. 2 Steuergesetz) zugestimmt, erübrigt sich das Festsetzen des Steuerfusses für das Jahr 2005, und § 4 wird der Landsgemeinde nicht zum Entscheid unterbreitet. Den Steuerfuss für das Jahr 2005 hätte die Landsgemeinde des Jahres 2005 zu bestimmen.

2. Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2005 (bei Ablehnung der Aenderung von Art. 2 Abs. 2 Steuergesetz)
Wird dem Aenderungsantrag zu Artikel 2 Absatz 2 Steuergesetz nicht zugestimmt, ist der Steuerfuss für das Jahr 2005 festzusetzen. – Der Voranschlag für das laufende Jahr sieht in der Laufenden Rechnung einen Aufwandüberschuss von rund 33,7 Millionen Franken und die Investitionsrechnung eine Zunahme der
Nettoinvestitionen von 28 Millionen Franken vor. Unter Berücksichtigung von Abschreibungen von 15,8 Millionen Franken ergibt sich im Voranschlag 2004 ein Finanzierungsfehlbetrag von rund 45,9 Millionen Franken. Der prognostizierte Selbstfinanzierungsgrad ist negativ.

Der Landrat beantragt in diesem Fall der Landsgemeinde, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 131 Absatz 2 des Steuergesetzes, den Steuerfuss für das Jahr 2005 auf 95 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 4 Prozent der einfachen Staatssteuer und 15 Prozent der Erbschafts- und
Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:

  • 3 Prozent der einfachen Staatssteuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Gesamtsanierung des Kantonsspitals;
  • 0,5 Prozent der einfachen Staatssteuer für die Gesamterneuerung des Sportzentrums Glarner Unterland (SGU);
  • 0,5 Prozent der einfachen Staatssteuer für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 20 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 0,5 MB)


Beschluss

Die Abstimmung entfällt, da das Traktandum 3 unverändert angenommen wurde.

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