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Traktandum 9: Aenderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz |
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Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates. | Darum geht es:
Die Sanierungsfrist für den Lärmschutz bei Schiessanlagen ist im Frühling 2002 abgelaufen. Ein grosser Teil der 300-m-Anlagen ist saniert. Offen ist die Lärmsanierung in den Anlagen Sernftal und Schwanden; in Linthal sind noch Verbesserungen notwendig. Als Sparmassnahme soll auf die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an Schiessanlagen verzichtet werden, wenn Gesuche nach dem 1. Mai 2004 eingereicht werden. Mit einer bis zum 1. Januar 2006 geltenden Uebergangsregelung wird den Gemeinden im Hinterland die Möglichkeit gegeben, den Lärmschutz bei den Schiessanlagen zu verbessern. Beiträge sollen nur noch ausgerichtet werden, wenn die Projekte bis zum 1. Mai 2004 eingereicht und bis zum 1. Januar 2006 realisiert und abgerechnet sind. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde Zustimmung zu dieser Vorlage. Auszug aus Memorial (pdf-Datei 19 KB) Vollversion Memorial (pdf-Datei 0,5 MB) |
BeschlussEs gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates. |
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