Landsgemeinde 2004
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Traktandum 14: Aenderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.

Darum geht es:

Im Rahmen der Agrarpolitik 2007 nahm der Bund verschiedene Anpassungen an der Gesetzgebung vor, unter anderem beim Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (Bundesgesetz, BGBB). Dieses regelt, wer unter welchen Voraussetzungen landwirtschaftlichen Boden (landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke) erwerben und unter welchen Voraussetzungen mit Pfandrechten belasten und in Stücke zerteilen kann. Es will die landwirtschaftlichen Familienbetriebe erhalten und deren Strukturen verbessern. Kleinere landwirtschaftliche Betriebe können durch die Kantone dem Gewerbebegriff des bäuerlichen Bodenrechts unterstellt werden, obschon sie die Voraussetzungen nicht erfüllen. Der Kanton Glarus tat dies für die Betriebe des gesamten Berggebietes (Bergzonen I bis IV).

Der Bund definierte mit der Agrarpolitik 2007 den Gewerbebegriff neu und zwar anhand des Begriffs der Standardarbeitskraft. Es gilt nun, diese Neuregelung ins kantonale Recht zu übernehmen. Weiterhin können Betriebe dem Gewerbebegriff des bäuerlichen Bodenrechts unterstellt werden, selbst wenn sie weniger als drei Viertel einer Standardarbeitskraft umfassen. Da aber ein Strukturwandel in der Landwirtschaft notwendig ist und sich auch nicht aufhalten lässt, wird diese Regelung auf die Bergzonen III und IV beschränkt. Es handelt sich dabei um Gebiete, in denen die genügende Besiedlung und die Pflege der Kulturlandschaft in erhöhtem Masse von der Betriebsdichte abhängig sind. Die bisherige Regelung für Alpbetriebe wird unverändert belassen.

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde einstimmig, der Aenderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht zuzustimmen.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 29 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 0,5 MB)


Beschluss

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.

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