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Traktandum 17: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz |
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Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates. | Darum geht es:
Bedingt durch den grundlegenden Wandel richtete der Bund Militär und Bevölkerungsschutz neu aus. Der Bevölkerungsschutz stellt ein Verbundsystem mit der primären Ausrichtung des Zivilschutzes auf Katastrophen und Notlagen dar. Er baut auf den im Alltag vorhandenen Einsatzmitteln auf und verstärkt die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben und Zivilschutz. Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, welches an der Volksabstimmung im Mai 2003 mit grossem Mehr angenommen wurde, regelt die neue Ausrichtung. Der Kanton nahm diese Veränderungen schon früh auf. Er und die Gemeinden erkannten die Notwendigkeit einer Kantonalisierung und Redimensionierung des Zivilschutzes. Das neue Konzept sieht vor:
Das neue Bundesgesetz und die geschilderte Umsetzung erfordern eine Gesamtrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz. In sieben Abschnitten werden Grundsätze und Aufgaben, Organisation der Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden, Detailorganisation des Zivilschutzes mit Leistungsauftrag, Schutzraumpflicht und Ersatzbeiträge sowie Finanzierung und Schluss- und Uebergangsbestimmungen geregelt. Im Landrat blieb das Einführungsgesetz unbestritten. Diskutiert wurden die Organisation und die personelle Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz zuzustimmen. Auszug aus Memorial (pdf-Datei 64 KB) Vollversion Memorial (pdf-Datei 0,5 MB) |
BeschlussEs gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates. |
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