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Traktandum 2: Wahlen | |||
| Darum geht es: Die Landsgemeinde hat für eine neue Amtsdauer von zwei Jahren den Landammann und den Landesstatthalter zu wählen und zwar aus dem Kreis der an der Urne gewählten Mitglieder des Regierungsrates. Ferner hat die Landsgemeinde für eine Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
Zu den Wahlen in die Gerichte ist zu bemerken, dass auf das Ende der Amtsdauer Johanna Schneiter-Britt, Ennenda, als Präsidentin des Obergerichts, Marcel Kistler, Glarus, als Mitglied des Verwaltungsgerichts, und Jakob Freitag, Engi, sowie Elisabeth Leuzinger-Grimm, Glarus, als Mitglieder der Strafkammer des Kantonsgerichts, ihren Rücktritt erklärt haben. Die Landsgemeinde hat somit die entsprechenden Ersatzwahlen vorzunehmen. Nach erfolgter Wahl findet die Vereidigung der Gewählten statt; ebenso werden die an der Urne gewählten Mitglieder des Regierungsrates vereidigt. Auszug aus Memorial (pdf-Datei 42 KB) Vollversion Memorial (pdf-Datei 1,2 MB) | ||
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