Landsgemeinde 2006

Traktandum 4: Antrag betreffend Beschränkung der Gehälter der Regierungsmitglieder

Heiri Hösli
Heiri Hösli, Ennenda, begründet seinen Antrag zur Beschränkung der Regierungsratsgehälter auf 170'000 Fr. Man höre jedes Jahr die gleiche Leier, dass der Kanton sparen müsse. Hier könnte der Regierungsrat mit gutem Beispiel vorangehen. Der vom Landrat vorgeschlagene Betrag von rund 185'000 Fr. stehe in keinem Verhältnis zu den Einkommen der Glarner Bürger. Der Schwyzer Regierungsrat, dessen Kanton deutlich bessere Finanzen aufweise, gebe sich mit einem Betrag von 174'000 zufrieden.
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Doris Stucki
Doris Stucki, Mollis, unterstützt eine Reduktion der Gehälter. Die Entlöhnung müsse den Amtsinhabern die Bestreitung des Lebensunterhaltes ermöglichen. 185'000 Fr. brauche jedoch niemand zum Leben.
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Maria-Hanna Poszkowska
Maria-Hanna Poszkowska, Luchsingen, unterstützt wortgewaltig ebenfalls den Memorialsantrag. Sie bemängelt einen allgemeinen Wertezerfall, der sich auch in den unsozialen Lohnstrukturen widerspiegle.
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Peter Rufibach
Peter Rufibach, Riedern, beantragt eine Ablehnung des Memorialsantrages aus ordnungspolitischen Gründen. Er befürchtet, dass politische und persönlich motivierte Gründe in Zukunft an der Landsgemeinde zur vermehrten Diskussion der Löhne führen könnte. Dies würde die Integrität der demokratischen Institution Landsgemeinde gefährden.
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Ruedi Horat Ruedi Horath, Haslen, beantragt eine Ergänzung des Memorialsantrags. Das durch die Reduktion der Regierungsgehälter eingesparte Geld soll in einen Fonds zur Unterstützung der kleinen Gemeinden fliessen.
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Landrat Peter Rothlin Landrat Peter Rothlin, Oberurnen, beantragt, dem Memorialsantrag Folge zu leisten, dass die Landsgemeinde wieder für die Regierungsgehälter zuständig sein soll, und dass diese auf 170'000 zu beschränken seien. Der Landrat sei sich in der Beratung des Geschäftes nicht einig gewesen. In der Wirtschaft setze die Aktionärsversammlung die Gehälter der Geschäftsleitung fest und funktioniere so als wichtiges Regulativ. Der Kanton müsse sparen, und die Sparopfer hätten bisher vor allem sozial Schwache getroffen.
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Fernando Reust Fernando Reust, Ennenda, stellt einen Änderungsantrag. Der Grundlohn der Regierungsräte soll auf 100'000 Fr. festgesetzt werden. Dazu soll eine leistungsbezogene Bonuskomponente kommen. Für jeden Regierungsrat müssten entsprechende Leistungsziele festgelegt werden.
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Landrat Hansruedi Zopfi Landrat Hansruedi Zopfi, Schwanden, Präsident der vorberatenden Landratskommission, empfiehlt, die Anträge abzulehnen. Er erläutert nochmals kurz die entsprechenden Argumente des Landratsbeschlusses. Die Festsetzung von Gehältern in Gesetzen sei allgemein problematisch, da diese nur schwerfällig den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden könnten. Lohndiskussionen im Ring, das hätten frühere Erfahrungen gezeigt, seien zudem der Landsgemeinde nicht würdig, da diese oft einer persönlichen Abrechnung gleich kämen. Bezüglich der Änderungsanträge führt er aus, dass einerseits der Unterstützungsfonds für kleine Gemeinden nicht nötig sei, und dass eine leistungsabhängige Lohnkomponente schwierig umzusetzen wäre.
Darum geht es:

Ein Memorialsantrag fordert mit Blick auf die finanzielle Situation des Kantons und die getroffenen Sparmassnahmen die Gehälter der Regierungsmitglieder auf 170 000 Franken zu beschränken.

Im Zusammenhang mit dem Wechsel von sieben Mitgliedern im Hauptamt (80%) auf fünf im Vollamt (100%) setzte der Landrat das Gehalt der Regierungsmitglieder auf 190 615 Franken fest. Dieser Betrag ergibt sich aus der Erhöhung des Beschäftigungsumfangs. Da der Regierungsrat ebenfalls einen Sparbeitrag zu leisten hat, beträgt seine Besoldung ab Landsgemeinde 2006 bis Ende 2007 jedoch 184 656 Franken. Die Lohnsumme der Kantonsregierung beträgt bei sieben Mitgliedern im Hauptamt 1 067 414 Franken, unter Berücksichtigung des Sparopfers 1 034 074 Franken. Bei fünf Mitgliedern im Vollamt wird sie 953 075 Franken (unter Berücksichtigung Sparopfer 923 281 Fr.), also 12 Prozent weniger, betragen.

Der Landrat beantragt den Memorialsantrag aus grundsätzlichen Überlegungen zur Ablehnung. Gemäss Artikel 91 Buchstabe f Kantonsverfassung obliegt es dem Landrat, die Gehälter für Behördenmitglieder, Staatsangestellte und Lehrpersonen festzulegen.

Die Diskussion über den gerechten Lohn setzt fundiertes Auseinandersetzen mit Vergleichen und Analysen der Marktsituation voraus, wofür der Landrat das geeignetere Gremium ist als die Landsgemeinde. In allen Kantonen, die für die Vergleiche berücksichtigt wurden, regeln die Parlamente zumeist abschliessend die Besoldungen der Regierungsmitglieder und nicht die Kantonsverfassung.

Für die Festsetzung des Lohnes gibt es objektive Kriterien wie Zeitaufwand, Komplexität der Aufgaben, ausgeübter Druck, Schwierigkeit der Führungsaufgaben. Auch das Risiko einer Nicht-Wiederwahl mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen (kein Ruhegehalt, nur Besoldungsnachgenuss von sechs Monaten) ist real.

Die Lohnsumme für Regierungsräte liegt in anderen Kantonen zum Teil beträchtlich über derjenigen des Kantons Glarus. Ein einziger Kanton mit fünf vollamtlichen Regierungsräten kennt mit 185 000 Franken einen geringeren Lohn. Der im Antrag angestellte Vergleich mit Schwyz ist zu präzisieren. Schwyz kennt zwar mit 174 355 Franken einen tieferen Lohn, die Lohnsumme für die sieben nicht vollamtlichen Regierungsmitglieder liegt mit 1 220 485 Franken aber um 267 410 Franken höher als beim Glarner Fünfer-Modell. Ein Vergleich mit Löhnen von Geschäftsleitungsmitgliedern grösserer Glarner Industriefirmen (ohne Banken und Versicherungen) ergab einen Lohndurchschnitt von etwa 210 000 Franken.

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag eines Bürgers betreffend der Beschränkung der Gehälter der Regierungsmitglieder abzulehnen.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 61 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 1,2 MB)


Beschluss

In der Bereinigung werden die beiden Anträge von Ruedi Horath und von Fernando Reust als unzulässig erklärt.

Mit grossem Mehr wird der Memorialsantrag zur Beschränkung der Regierungsgehälter abgelehnt.

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