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Traktandum 4: Antrag betreffend Beschränkung der Gehälter der Regierungsmitglieder | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Darum geht es: Ein Memorialsantrag fordert mit Blick auf die finanzielle Situation des Kantons und die getroffenen Sparmassnahmen die Gehälter der Regierungsmitglieder auf 170 000 Franken zu beschränken. Im Zusammenhang mit dem Wechsel von sieben Mitgliedern im Hauptamt (80%) auf fünf im Vollamt (100%) setzte der Landrat das Gehalt der Regierungsmitglieder auf 190 615 Franken fest. Dieser Betrag ergibt sich aus der Erhöhung des Beschäftigungsumfangs. Da der Regierungsrat ebenfalls einen Sparbeitrag zu leisten hat, beträgt seine Besoldung ab Landsgemeinde 2006 bis Ende 2007 jedoch 184 656 Franken. Die Lohnsumme der Kantonsregierung beträgt bei sieben Mitgliedern im Hauptamt 1 067 414 Franken, unter Berücksichtigung des Sparopfers 1 034 074 Franken. Bei fünf Mitgliedern im Vollamt wird sie 953 075 Franken (unter Berücksichtigung Sparopfer 923 281 Fr.), also 12 Prozent weniger, betragen. Der Landrat beantragt den Memorialsantrag aus grundsätzlichen Überlegungen zur Ablehnung. Gemäss Artikel 91 Buchstabe f Kantonsverfassung obliegt es dem Landrat, die Gehälter für Behördenmitglieder, Staatsangestellte und Lehrpersonen festzulegen. Die Diskussion über den gerechten Lohn setzt fundiertes Auseinandersetzen mit Vergleichen und Analysen der Marktsituation voraus, wofür der Landrat das geeignetere Gremium ist als die Landsgemeinde. In allen Kantonen, die für die Vergleiche berücksichtigt wurden, regeln die Parlamente zumeist abschliessend die Besoldungen der Regierungsmitglieder und nicht die Kantonsverfassung. Für die Festsetzung des Lohnes gibt es objektive Kriterien wie Zeitaufwand, Komplexität der Aufgaben, ausgeübter Druck, Schwierigkeit der Führungsaufgaben. Auch das Risiko einer Nicht-Wiederwahl mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen (kein Ruhegehalt, nur Besoldungsnachgenuss von sechs Monaten) ist real. Die Lohnsumme für Regierungsräte liegt in anderen Kantonen zum Teil beträchtlich über derjenigen des Kantons Glarus. Ein einziger Kanton mit fünf vollamtlichen Regierungsräten kennt mit 185 000 Franken einen geringeren Lohn. Der im Antrag angestellte Vergleich mit Schwyz ist zu präzisieren. Schwyz kennt zwar mit 174 355 Franken einen tieferen Lohn, die Lohnsumme für die sieben nicht vollamtlichen Regierungsmitglieder liegt mit 1 220 485 Franken aber um 267 410 Franken höher als beim Glarner Fünfer-Modell. Ein Vergleich mit Löhnen von Geschäftsleitungsmitgliedern grösserer Glarner Industriefirmen (ohne Banken und Versicherungen) ergab einen Lohndurchschnitt von etwa 210 000 Franken. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag eines Bürgers betreffend der Beschränkung der Gehälter der Regierungsmitglieder abzulehnen. Auszug aus Memorial (pdf-Datei 61 KB) Vollversion Memorial (pdf-Datei 1,2 MB) | ||||||||||||||||||||||||||||||
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