Landsgemeinde 2006

Traktandum 8: Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an die Verwaltungsorganisation 2006

Darum geht es:

Bei der Anpassung der Gesetzgebung an die neue Verwaltungsorganisation geht es schwergewichtig um drei Belange: Es sind die Zuständigkeiten für die einzelnen Verwaltungsgeschäfte in der neuen Verwaltungsstruktur mit der fünfköpfigen Regierung und den fünf Departementen zu bestimmen. Dabei sollen die Regierungsmitglieder möglichst von operativen Geschäften entlastet werden, damit sie über mehr Zeit
für die planenden und leitenden Aufgaben verfügen. Und es ist die Kompetenz des Regierungsrates zur Organisation der Verwaltung zu verwirklichen.

Das Anpassungspaket beinhaltet Änderung oder Aufhebung von 57 Erlassen gemäss den erwähnten Vorgaben. Die Anpassung beschränkt sich grundsätzlich auf die neue Verwaltungsorganisation. Im Landrat war die Vorlage unbestritten.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 418 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 1,2 MB)


Beschluss

Es gibt keine Wortmeldungen. Die Landsgemeinde folgt somit dem Antrag des Landrates.

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