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Traktandum 8: Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an die Verwaltungsorganisation 2006 | |||
| Darum geht es: Bei der Anpassung der Gesetzgebung an die neue Verwaltungsorganisation geht es schwergewichtig um drei Belange: Es sind die Zuständigkeiten für die einzelnen Verwaltungsgeschäfte in der neuen Verwaltungsstruktur mit der fünfköpfigen Regierung und den fünf Departementen zu bestimmen. Dabei sollen die Regierungsmitglieder möglichst von operativen Geschäften entlastet werden, damit sie über mehr Zeit Das Anpassungspaket beinhaltet Änderung oder Aufhebung von 57 Erlassen gemäss den erwähnten Vorgaben. Die Anpassung beschränkt sich grundsätzlich auf die neue Verwaltungsorganisation. Im Landrat war die Vorlage unbestritten. Auszug aus Memorial (pdf-Datei 418 KB) Vollversion Memorial (pdf-Datei 1,2 MB) | ||
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