Landsgemeinde 2006

Traktandum 14: Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens

A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Beschluss über das Beibehalten der Fürsorgevermögen
C. Ermächtigung

Alfred Meier
Alfred Meier, Ennenda, stellt den Antrag zur Ablehnung der Vorlage. Unbestrittenerweise sei es nötig, dass es eine zentrale Stelle brauche, welche das Fachwissen im Fürsorgebereich zur Verfügung stelle. Gleichzeitig brauche es aber die lokale Verankerung des Fürsorgewesens, die eine individuelle und einfühlsame Beratung und Betreuung der Fürsorgefälle gewährleisten könne. Diese müsse von Leuten aus dem gleichen Dorf sichergestellt werden.
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Heinz Hürzeler
Heinz Hürzeler, Luchsingen, will die Vorlage ablehnen. Es sei ein grosser Unterschied, ob jemand individuell vor Ort oder zentral beraten werde. Die Professionalisierung bringe nur hohe Kosten, aber eine Verschlechterung der Betreuung.
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Helen Müller
Helen Müller, Niederurnen, votiert für eine Annahme der Vorlage. Die lokalen Behörden seien mit ihrer Aufgabe zunehmend überfordert, da die Sozialhilfe-Fälle heute gravierender seien. Diese bräuchten eine professionelle Betreuung, die nur eine zentrale Anlaufstelle garantieren könne.
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Regula Jöh
Regula Jöhl, Braunwald, unterstützt ebenfalls die Annahme der Vorlage. Die Fürsorgebehörden würden grossmehrheitlich die Kantonalisierung befürworten.
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Yvonne Lüssi Yvonne Lüssi, Glarus, empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung. Mit nur noch drei Gemeinden sei die Professionalisierung auch ohne Kantonalisierung zu erreichen.
Darum geht es:

Die dritte Vorlage des Projekts «Gemeindestrukturreform» beinhaltet die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens. Das Sozial- und Vormundschaftswesen befindet sich in zahlreichen Gemeinden in heiklem Zustand. Viele Fürsorgegemeinden sind defizitär, und ein Teil ist verschuldet. Die wachsende Aufgabenfülle und die zunehmende Komplexität stellen enorme Anforderungen sowohl an die kleineren Gemeinden, die Mühe bekunden die entsprechenden Stellen zu besetzen, als auch an die grösseren, die vermehrt Zentrumslasten zu tragen haben. Das reine Milizsystem, in dem sich zahlreiche Personen verdienstvoll und vorbildlich für das Gemeinwesen einsetzen, stösst zunehmend an Grenzen, da die Belastung für die Amtsträger immer grösser wird. Der Landrat beantragt daher der Landsgemeinde, das Sozialwesen und das Vormundschaftswesen dem Kanton zu übertragen, die Fürsorgegemeinden aufzuheben und deren Vermögen dem Kanton zum verpflichtenden Einsatz für soziale Zwecke zu übertragen; gemäss separatem Beschluss sind die Fürsorgevermögen auf dem Stand vom 31. Dezember 2004 beizubehalten.

Sowohl bei der Erarbeitung des Projekts als auch in den Beratungen wurden nur vereinzelt Stimmen gegen die Vorlage laut. Vor allem wurde darauf hingewiesen, dass mit zwei oder drei regionalen Stützpunkten Nähe zu den Betreuenden geschaffen werden kann. – Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens und der damit verbundenen Änderung der Kantonsverfassung sowie dem Beschluss über das Beibehalten der Fürsorgevermögen zuzustimmen.

Auszug aus Memorial (pdf-Datei 82 KB)

Vollversion Memorial (pdf-Datei 1,2 MB)


Beschluss

Der nur noch halb volle Ring nimmt die Vorlage mit knappem Mehr gemäss dem Vorschlag des Landrates an.

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