Traktandum 4: Gesetz zur Entwicklung des Tourismus (Tourismusentwicklungsgesetz)




Die Vorlage im Überblick

Grundlage des Gesetzes zur Entwicklung des Tourismus bilden das Entwicklungspolitische Leitbild und die wirtschaftspolitische Schwerpunktstrategie. Das neue, schlanke Gesetz umfasst 20 Artikel in sieben Abschnitten. Es soll das Tourismusgesetz von 1991 ablösen. Der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor ist zu fördern, insbesondere um die dezentrale Wirtschafts- und Lebensraumentwicklung im Glarner Hinterland, im Sernftal und auf dem Kerenzerberg voranzutreiben.

Das Gesetz berücksichtigt die seit Anfang der Neunzigerjahre im Tourismus eingetretenen Entwicklungen betreffend Wettbewerb, Nachfrage, Bedürfnisse und Schwerpunkte der Bundestätigkeit. Künftig fördert der Kanton vor allem neue Ideen und grössere Projekte sowie die Zusammenarbeit unter den Anbietern. Die Vermarktung des Glarner Tourismus ist Sache der Gemeinden resp. der regionalen Trägerschaften; eine Unterstützung mit öffentlichen Mitteln ist allenfalls bei gesamtkantonalen Kooperationen denkbar. Die Gemeinden sollen wie bis anhin den Tourismus vor Ort fördern.

Die Mittel für den Tourismus werden erhöht. Der Landrat setzt die Einlagen in den Tourismusfonds jeweils für vier Jahre im Rahmen des Finanzplanes fest, wobei er sich an der Finanzlage und den bestehenden Projekten orientiert. Die Kur- und Beherbergungstaxen werden zu einer einzigen Abgabe zusammengefasst, die den Gemeinden zukommt. Zudem können die Gemeinden eine Tourismusförderungsabgabe erheben, die von den vom Tourismus profitierenden Betrieben und Erwerbstätigen der betreffenden Gemeinde zu entrichten wäre.

Im Landrat war die Vorlage bis auf die Detailregelung der Finanzierung des Tourismusfonds weitgehend unbestritten. Er beantragt, der Vorlage zuzustimmen.

Auszug aus dem Memorial (pdf-Datei 173 KB)
Vollversion Memorial (pdf-Datei 3.4 MB)


Beschluss

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.