Traktandum 6: Genehmigung der Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und über die Übertragung der Kompetenz für künftige Beschlüsse zu diesem Konkordat




Die Vorlage im Überblick

Bereits 1994 trat der Kanton Glarus der interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen bei. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Berufsbildung und des revidierten Fachhochschulgesetzes ging die Regelungskompetenz für fast alle Ausbildungen im Bereich Gesundheit, Soziales, Kunst auf den Bund über, was die Anpassung der Diplomanerkennungsvereinbarung nötig machte. Insbesondere werden folgende Bestimmungen geändert beziehungsweise aufgenommen:

– Änderung der Rechtsschutzbestimmung für Private,

– Grundlage für die Erhebung von Spruchgebühren für Einzelentscheide,

– Grundlage für die von der Erziehungsdirektorenkonferenz geführte Liste über Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung,

– Grundlage für ein von der Gesundheitsdirektorenkonferenz geführtes Register über Gesundheitsfachpersonen.

Zudem soll künftig der Landrat für die Zustimmung zu Änderungen der Vereinbarung kompetent sein.

Der Landrat setzte die Vorlage infolge ihrer zeitlichen Dringlichkeit gestützt auf Artikel 89 Kantonsverfassung auf den 1. Januar 2007 in Kraft. Er stimmte ihr diskussionslos zu und beantragt der Landsgemeinde, die Änderung zu genehmigen.

Auszug aus dem Memorial (pdf-Datei 160 KB)
Vollversion Memorial (pdf-Datei 3.4 MB)


Beschluss

Es gibt keine Wortmeldungen. Damit folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.