Traktandum 3

Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2025

Der Steuerfuss wird für das Jahr 2025 auf 58 Prozent der einfachen Steuer festgesetzt. Der Bausteuerzuschlag wird auf 1,7 Prozent der einfachen Steuer und auf 5 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festgesetzt.