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§ 5
Gesetz über die Aufhebung der Staatlichen Alters- und Invalidenversicherung für den Kanton Glarus

Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1997)
Die Staatliche Alters- und Invalidenversicherung des Kantons Glarus (STAIV) besteht seit 1918. Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Im Jahre 1966 beschloss die Landsgemeinde, die STAIV in eine Anstalt mit geschlossenem Versicherungsbestand umzuwandeln. Die STAIV nimmt im heutigen Sozialbereich aufgrund ihres kleinen Versicherungsbestandes und ihrer minimalen Leistungen (durchschnittliche Jahresrente 182.30 Fr.) eine unbedeutende Stellung ein. Sie soll daher per 30. Juni 1997 aufgehoben werden.

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem vorliegenden Entwurf zum Gesetz über die Aufhebung der Staatlichen Alters- und Invalidenversicherung für den Kanton Glarus zuzustimmen.


Die Rednerinnen und Redner

Es hat niemand das Wort ergriffen.



Beschluss

Die Vorlage wurde im Sinne des Landrates oppositionslos angenommen.

 

 

 

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