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Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1998, Seiten 50 bis 60)
Trkt. 12
Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten
Wassern
Das bestehende Wirtschaftsgesetz soll den veränderten Lebensgewohnheiten
angepasst werden. Die Bedüfnisklausel soll fallen, es soll kein
Fähigkeitsausweis mehr verlangt werden, und die Öffnungszeiten
sollen um eine Stunde verlängert werden (Sonntag bis Donnerstag
bis 24:00 Uhr und Freitag und Samstag bis 01:00 Uhr).
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem Gesetzesentwurf
zuzustimmen.