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Trkt. 12
Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1998, Seiten 50 bis 60)
Das bestehende Wirtschaftsgesetz soll den veränderten Lebensgewohnheiten angepasst werden. Die Bedüfnisklausel soll fallen, es soll kein Fähigkeitsausweis mehr verlangt werden, und die Öffnungszeiten sollen um eine Stunde verlängert werden (Sonntag bis Donnerstag bis 24:00 Uhr und Freitag und Samstag bis 01:00 Uhr).

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen.


Die Rednerinnen und Redner
Louis Müller, Oberurnen, möchte Artikel 22 Abs. 4 (Bewilligungsgebühr) ändern und im Gesetz eine einmalige Gebühr verankern. Die Beibehaltung der jährlichen Abgabe sei nichts anderes als eine versteckte Gewerbesteuer. Daran habe der Landrat offensichtlich nicht gedacht. Die Landsgemeinde könne dies jedoch ändern.

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Martin Laupper, Näfels, erklärt, dass Müllers Antrag nicht ausführbar sei, da es sich hier um Bundesrecht handle.

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Fritz Hösli, Glarus, stellt einen Abänderungsantrag: Die Polizeistunde soll ganz aufgehoben werden. Auch der Artikel 24 (Busse bei Übertretung dieses Gesetzes) soll aufgehoben werden. Hösli: ?Wir wissen, wann wir nach Hause müssen. Zudem hat die Polizei andere Aufgaben zu erfüllen als Beizen zu kontrollieren?

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Beschluss

Die erste Abstimmung ergibt kein eindeutiges Resultat. Der Landammann lässt ein zweites Mal abstimmen. Auch die zweite Abstimmung ergibt kein eindeutiges Resultat. Daraufhin holt der Landammann vier Regierungsratskollegen auf seine Tribüne, damit sie ihm bei der Abschätzung des Mehres behilflich seien. Im dritten Anlauf stimmt die Landsgemeinde der Beibehaltung der Schliessungszeiten im Sinne der landrätlichen Vorlage zu. Die Folge sind Pfiffe auf dem Ring.

Der Antrag Müller wird von der Landsgemeinde abgelehnt.


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