Landsgemeinde vom 04. Mai 2025
Liveticker
Die Landsgemeinde ist beendet.
Video
Traktandum 12
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Gemeindegesetz (Neuordnung des Gemeinderechts)
Die Vorlage wird unverändert angenommen.
- Marianne Lienhard
- Regierungsrätin
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Albert Heer
- Landrat, FDP, Niederurnen
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Priska Grünenfelder
- Landrat, SP, Niederurnen
Antrag
Unterstützung Änderungsantrag Galli
- Adrian Hager
- Landrat, SVP, Niederurnen
Antrag
Änderungsantrag
- Ruedi Schwitter
- Landrat, GLP, Näfels
Antrag
Unterstützung Änderungsantrag Birkeland
- Peter Aebli
- Glarus
Antrag
Unterstützung Änderungsantrag Hefti
- Peter Rothlin
- Landrat, SVP, Oberurnen
Antrag
Ablehnung Änderungsantrag Galli
- Çimen Dağlı
- Glarus
Antrag
Änderungsantrag
- Nils Birkeland
- GLP, Ennenda
Antrag
Änderungsantrag
- Thomas Hefti
- Schwanden
Antrag
Zwei Änderungsanträge
Das vorliegende totalrevidierte Gemeindegesetz stellt das Gemeinderecht auf eine bereinigte, neue Basis und bietet den Gemeinden eine zeitgemässe Grundlage für ihre Organisation. Verschiedenste Gesetzgebungsprojekte und namentlich die Gemeindestrukturreform haben zuvor zu zahlreichen Anpassungen und Streichungen im Gemeindegesetz geführt. Die Behandlung von zwei Memorialsanträgen an der Landsgemeinde 2023 gab die Stossrichtung für die vorliegende Totalrevision vor.
Das neue Gemeindegesetz will neuen Ideen Platz schaffen, ohne Bewährtes über Bord zu werfen. Die Gemeinden erhalten viel Gestaltungsspielraum und es wird ihnen viel Verantwortung übertragen. Sie sollen sich entweder für eine Gemeindeorganisation mit einem Gemeindeparlament oder für eine Gemeindeversammlung entscheiden können. Fällt die Wahl auf eine Organisation mit Gemeindeparlament, können die Gemeinden entscheiden, ob über Geschäfte in ihrer Kompetenz an der Urne oder an einer Gemeindeversammlung abgestimmt wird.
Unnötige oder mit Blick auf die politische Partizipation hinderliche Regelungen aus dem geltenden Recht wurden nicht ins neue Gemeindegesetz überführt (z. B. verschiedene Vorschriften zu Wahlen oder die strikte Zuweisung der Budget- und Rechnungsabnahmekompetenz an die Gemeindeversammlung).
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der entsprechenden Verfassungsänderung sowie dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Traktandum 11
Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung
Die Vorlage wird unverändert angenommen.
- Markus Heer
- Landesstatthalter
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Albert Heer
- Landrat, FDP, Oberurnen
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Nadine Landolt Rüegg
- Landrat, Grünliberale, Mollis
Antrag
Unterstützung Ablehnungsantrag
- Samuel Zingg
- Landrat, SP, Mollis
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Katja Bello
- Mollis
Antrag
Unterstützung Ablehnungsantrag
- Roger Eigenmann
- FDP, Glarus
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Thomas Kistler
- Niederurnen
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Roman Zehnder
- SVP, Mollis
Antrag
Ablehnungsantrag
Zwei politische Vorstösse aus dem Landrat geben Anlass für die vorliegende Teilrevision des Gesetzes über Schule und Bildung. Das Postulat Samuel Zingg, Mollis, und Unterzeichnende «Attraktive Rahmenbedingungen im Bildungsbereich» verlangt bessere Rahmenbedingungen, um dem Fachkräftemangel bei Lehrpersonen entgegenzuwirken. Das Postulat Thomas Kistler, Niederurnen, und Unterzeichnende «Klare Zuständigkeiten im Bereich der Volksschule» fordert eine Prüfung der Kompetenzen der verschiedenen Involvierten auf Stufe Gemeinde und Kanton im Bildungsbereich. Die Teilrevision wird genutzt, um das Gesetz stellenweise formal anzupassen und verschiedene Änderungen der Praxis und Regelungen an die aktuellen Gegebenheiten anzugleichen.
Der Kanton Glarus hat bei der Altersentlastung für Lehrpersonen gegenüber den umliegenden Kantonen Nachholbedarf. Der Landrat verzichtete jedoch auf eine konkrete Regelung im Gesetz. Diese soll später auf Verordnungsstufe erfolgen.
Die Gemeinden sollen einen erheblichen Gestaltungsspielraum erhalten, um lokale Gegebenheiten berücksichtigen zu können. Um Zuständigkeitskonflikte und Doppelspurigkeiten zu vermeiden, werden die bisherigen Schulkommissionen durch vom Gemeinderat gewählte Fachkommission, sogenannte Bildungskommission, ersetzt.
Die Änderungen benötigen nach der Annahme durch die Landsgemeinde Zeit für die Umsetzung. Die meisten Änderungen treten deshalb erst auf das Schuljahr 2026/2027, d. h. auf den 1. August 2026, in Kraft.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der entsprechenden Gesetzesänderung zuzustimmen.
Traktandum 10
Memorialsantrag «Schaffung von Bildungsgutschriften»
Der Memorialsantrag wird abgelehnt.
- Markus Heer
- Landesstatthalter
Antrag
Ablehnung Memorialsantrag
- Albert Heer
- Landrat, FDP, Oberurnen
Antrag
Ablehnung Memorialsantrag
- Tanja Schmid
- Nidfurn
Antrag
Unterstützung Memorialsantrag
- Deborah Riccardi-Laupper
- Mollis
Antrag
Ablehnung Memorialsantrag
- Joel von Allmen
- Engi
Antrag
Rechtlich nicht zulässiger Antrag
- Marcel Lötscher
- Schwanden
Antrag
Ablehnung Memorialsantrag
- Ladina Bosshard
- Näfels
Antrag
Unterstützung Memorialsantrag
- Mauro Sana
- Schwanden
Antrag
Ablehnung Memorialsantrag
- Martin Hug
- Schwanden
Antrag
Unterstützung Memorialsantrag
- Jacqueline Jenny
- Landrat, FDP, Glarus
Antrag
Ablehnung Memorialsantrag
- Nils Landolt
- Filzbach
Antrag
Unterstützung Memorialsantrag
Der Memorialsantrag des Erstunterzeichners und Mitgründers einer Privatschule in Mollis, Nils Landolt, fordert die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Beiträge des Kantons an die Kosten für den Besuch bewilligter Privatschulen durch Glarner Kinder. Eine Bildungsgutschrift soll den durchschnittlichen Kosten eines Kindes an der öffentlichen Schule entsprechen und an die Privatschulen ausgerichtet werden.
Regierungs- und Landrat lehnen den Memorialsantrag ab. Der Kanton verfügt über gute öffentliche Schulen. Nur wenige Kinder besuchen derzeit im Kanton eine Privatschule. Es ist somit kein breites Bedürfnis der Bevölkerung erkennbar.
Zudem würde die Änderung zu einer Planungsunsicherheit für die öffentlichen Schulen führen. Denn es ist nie klar, wie viele Kinder aus der öffentlichen Schule abwandern oder wieder an diese zurückkehren. Diese Unsicherheit gilt es insbesondere in Zeiten des Lehrpersonenmangels zu verhindern. Bestehende Arbeitsverhältnisse sollen nicht aufgrund möglicher kurzfristiger Schwankungen unnötig aufs Spiel gesetzt werden.
Ein Nein zu Bildungsgutschriften bedeutet indes kein Nein zu den Privatschulen. Die Privatschulfreiheit ist im Kanton bereits jetzt gewährleistet.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag «Schaffung von Bildungsgutschriften» abzulehnen.
Korrigendum zum Memorial
Im Memorial für die Landsgemeinde 2025 wird im Zusammenhang mit dem Memorialsantrag «Schaffung von Bildungsgutschriften» eine Grafik nicht korrekt wiedergegen. Das Korrigendum finden Sie hier.
Traktandum 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (Umsetzung Memorialsantrag «Slow Sundays im Klöntal»)
Die Vorlage wird unverändert angenommen.
- Andrea Bettiga
- Regierungsrat, Ennenda
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Roland Goethe
- Landrat, FDP, Glarus
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Franz Freuler
- Landrat, SVP, Glarus
Antrag
Unterstützung Ablehnungsantrag Schmid
- Benjamin Kistler
- Landrat, SP, Niederurnen
Antrag
Unterstützung Änderungsantrag Keller
- Heiri Schmid
- SVP, Bilten
Antrag
Ablehnungsantrag
- Jan Desax
- Junge Mitte, Glarus
Antrag
Unterstützung Änderungsantrag Keller
- Andreas Vögeli
- Landrat, Die Mitte, Schwanden
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Hannes Vögeli
- SVP, Engi
Antrag
Änderungsantrag
- Sven Keller
- Junge Grüne, Glarus
Antrag
Änderungsantrag
Die Jungen Grünen und die Grünen des Kantons Glarus reichten im September 2020 den Memorialsantrag «Slow Sundays im Klöntal» ein. Sie forderten darin die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, um das beliebte Naherholungsgebiet Klöntal an mindestens acht Sonntagen im Jahr grundsätzlich vom motorisierten Individualverkehr freizuhalten. Solche Sonntage werden als Slow Sundays bezeichnet. Die Antragsteller fokussierten dabei auf die Monate von Juni bis September. Ziel des Antrags war insbesondere eine Verbesserung der Erholungsqualität.
Die Landsgemeinde 2022 nahm den Memorialsantrag in abgeänderter Form an. Diese sieht vor, dass das Klöntal an einzelnen Sonntagen in den Monaten von Juni bis September vom motorisierten Individualverkehr freizuhalten ist.
Die Vorlage beinhaltet eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr. Diese sieht ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge im Klöntal am jeweils letzten Sonntag der Monate Juni, Juli und August von 7 bis 19 Uhr vor. Der Vollzug soll an die Gemeinde Glarus delegiert werden. Das bestehende und bewährte Konzept, wonach die Zufahrt ins Klöntal gesperrt wird, wenn die Parkplätze besetzt sind, soll bestehen bleiben. Die Gesetzesänderung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Slow Sundays werden von Massnahmen begleitet. So soll insbesondere eine geeignete Kommunikation den Gästen und Einheimischen die Chancen dieser verkehrsberuhigten Tage aufzeigen. Das Busangebot soll an den betroffenen Sonntagen ausgebaut werden. Für die Kosten soll der Kanton aufkommen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der entsprechenden Gesetzesänderung zuzustimmen.
Traktandum 8
Gesetz über den öffentlichen Verkehr
Die Vorlage wird unverändert angenommen.
- Heinz Hürzeler
- Luchsingen
Antrag
Rechtlich nicht zulässiger Antrag.
Bei der Anwendung des geltenden Gesetzes über den öffentlichen Verkehr haben sich regelmässig Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeiten ergeben. Das nun vorliegende totalrevidierte Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG) ordnet alle öV-Geschäfte klar einer zuständigen Behörde zu.
Die angefragte kantonale öV-Kommission kam zum Schluss, dass ein totalrevidiertes Gesetz folgende Anforderungen erfüllen solle:
- nachfrageorientierte Planung des Angebots;
- keine Mitfinanzierung durch die Gemeinden;
- mehr Kompetenzen beim Regierungsrat; sowie
- klare Kompetenzregelung hinsichtlich der Finanzierung.
Mit dem neu eingeführten öV-Konzept erhält der Landrat eine umfassende Planungs- und Steuerungskompetenz. Der Gesetzentwurf enthält wenige Leitplanken für das Angebot. Dazu gehören die Grundsätze, dass alle Ortschaften mit dem öffentlichen Verkehr zu erschliessen sind und dass in der Regel von einem Halbstundentakt auszugehen ist. Der Regierungsrat erhält die Kompetenz, Ergänzungen bzw. Reduktionen im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzkompetenz zu beschliessen. Demgegenüber wird die Zuständigkeit für die eigentliche Bestellung des Angebots auf Stufe Departement angesiedelt. Dieses muss sich an das vom Landrat verabschiedete öV-Konzept halten.
Das neue Gesetz vereinigt und ergänzt bereits bestehende kantonale Regelungen und passt diese soweit erforderlich an. Da sich das öVG in erster Linie auf Bundesrecht stützt und wo nötig ergänzt, kann es entsprechend schlank gehalten werden. Neu regelt es die Erschliessung von Braunwald mittels Standseilbahn sowie des Hüttenbergs. Schliesslich enthält das öVG als weiteren Kernpunkt eine Neuordnung der Finanzierung; künftig übernimmt der Kanton sämtliche Kosten, die nicht vom Bund getragen werden.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem entsprechenden Gesetzesentwurf zuzustimmen.
Traktandum 7
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (Projekt «Förderung der politischen Partizipation»)
Die Vorlage wird mit dem Änderungsantrag Steinmann angenommen.
- Markus Heer
- Landesstatthalter
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Samuel Zingg
- Landrat, SP, Mollis
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Daniel Schindler
- Glarus
Antrag
Änderungsantrag
- Sabine Steinmann
- Landrat, SP, Oberurnen
Antrag
Änderungsantrag
Der Regierungsrat möchte, dass sich mehr Menschen an der Politik beteiligen. Er beauftragte eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung von Massnahmen zur Förderung der politischen Partizipation. Die vorliegende Sammelvorlage setzt Massnahmen aus diesem Katalog in der Verfassung des Kantons Glarus und im Gesetz über die politischen Rechte um. Gleichzeitig werden ein Vorstoss aus dem Landrat und übergeordnete Vorgaben berücksichtigt. Die verschiedenen Änderungen finden ihren gemeinsamen Nenner in ihrem Bezug zur politischen Partizipation.
Auslandschweizer Stimmberechtigte, die in einem Glarner Stimmregister eingetragen sind, sollen künftig an Ständeratswahlen teilnehmen können. Bisher beschränkte sich ihr Stimm- und Wahlrecht auf Nationalratswahlen und eidgenössische Volksabstimmungen.
Die Kantonsverfassung schliesst Menschen, die wegen geistiger Behinderung oder psychischer Störung unter umfassender Beistandschaft stehen, vom Stimmrecht aus. Diese Bestimmung verstösst gegen die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und soll deshalb aufgehoben werden. Die UN-BRK fordert darüber hinaus Massnahmen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen an Entscheidungsprozessen des politischen Lebens teilnehmen können. Dies soll mit einer neuen Bestimmung in der Kantonsverfassung verankert werden. Diese Massnahmen müssen verhältnismässig sein.
Die Informationen über politische Geschäfte müssen die Stimmberechtigten dort erreichen, wo sie sich bewegen. Das ist heutzutage für viele das Internet. Deshalb sollen die bestehenden Bestimmungen, die das Landsgemeindememorial und die Unterlagen für die Gemeindeversammlung auf eine physische Form beschränken, aufgehoben werden. Rechtlich massgebend soll neu die elektronische Form sein. Auch künftig soll aber mindestens ein Exemplar pro Haushalt in gedruckter Form an die Stimmberechtigten versendet werden. Die Zustellung soll automatisch geschehen, man kann aber auch auf eine Zustellung verzichten. Die Gemeinden sehen vor, dass die Stimmberechtigten pro Haushalt eine Zusammenfassung der Unterlagen für die Gemeindeversammlung erhalten und dann die detaillierten Unterlagen dazu bestellen können.
Das bisher nur auf Verordnungsstufe geregelte freiwillige Anmeldeverfahren bei Majorzwahlen soll im Gesetz verankert werden. Weiterhin ist die Teilnahme an diesem freiwilligen Anmeldeverfahren keine Wählbarkeitsvoraussetzung.
Neben bekannten politischen Prozessen wie Wahlen oder Gemeindeversammlungen sollen künftig weitere Möglichkeiten zur Partizipation am politischen Leben getestet werden können. Auch dazu wird die gesetzliche Grundlage geschaffen.
Die formelle Erfordernis von zehn Unterschriften für einen Wahlvorschlag bei Landratswahlen soll wegfallen, weil sie keine praktische Bedeutung mehr hat. Damit wird eine vom Landrat überwiesene Motion umgesetzt.
Anträge zuhanden der Landsgemeinde (Memorialsanträge) oder der Gemeindeversammlung sollen künftig nicht nur schriftlich auf dem Postweg, sondern auch elektronisch eingereicht werden können. Dies wird mittelfristig über das Serviceportal my.gl.ch ermöglicht, welches seit dem 1. September 2024 in Betrieb ist.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der entsprechenden Verfassungsänderung sowie der Gesetzesänderung zuzustimmen.
Traktandum 6
Gesetz zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Die Vorlage wird unverändert angenommen.
- Marianne Lienhard
- Regierungsrätin
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Andrea Trummer
- Landrat, Die Mitte, Glarus
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- André Rotzer
- Ennenda
Antrag
Unterstützung Änderungsantrag Romeo Hefti
- Dennis Bolliger
- Netstal
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Fridolin Studler
- Schwanden
Antrag
Unterstützung Änderungsantrag Romeo Hefti
- Regula N. Keller
- Landrat, Die Grünen, Ennenda
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Luca Bischofberger
- Glarus
Antrag
Unterstützung Landratsantrag
- Markus Hauser
- Schwändi
Antrag
Unterstützung Änderungsantrag Romeo Hefti
- Victoria Romeo Hefti
- Schwanden
Antrag
Änderungsantrag
Die Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zielt darauf ab, die Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt zu garantieren und die aktive Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Es ist Sache der Kantone, das Übereinkommen umzusetzen. Im Kanton Glarus setzte sich der Regierungsrat im Rahmen der Legislaturplanung 2023-2026 das Ziel, die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen. Die Bedürfnisse der Betroffenen zum Behindertenwesen im Kanton Glarus wurden erhoben, vornehmlich in den Handlungsfeldern Wohnen, Arbeit und Tagesgestaltung sowie soziale Teilhabe.
Die Vorlage setzt Massnahmen aus dieser Erhebung im neuen Gesetz zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, im Pflege- und Betreuungsgesetz sowie im Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe um. Sie legt damit einen wichtigen Grundstein zur Umsetzung der UN-BRK im Kanton Glarus. Das Gesetz will Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ein selbstbestimmteres Leben zu führen, indem die ambulanten Angebote (z. B. Begleitung und Betreuung bei selbstständigem Wohnen) ausgebaut werden sollen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem entsprechenden Gesetzentwurf zuzustimmen.
Traktandum 5
Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus
Stillschweigend angenommen
Per 1. Januar 2022 wurden sämtliche Akten bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) digitalisiert. Im November 2023 erfolgte ein Wechsel auf eine webbasierte Klientensoftware. Damit sind Anpassungen bei den Rechtsgrundlagen notwendig, insbesondere im Bereich der Verfahrensabläufe und der Zuständigkeiten. So sollen etwa mehr Entscheide in die Zuständigkeit eines einzelnen Behördenmitglieds fallen. Dies entlastet die Behörde insgesamt und beschleunigt die Verfahren. Das Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus wird entsprechend angepasst.
Daneben wird die Gelegenheit für weitere Verbesserungen genutzt, etwa im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung. Für eine medizinische Einschätzung soll der Kanton die Möglichkeit erhalten, einen Amtsarzt zu bezeichnen, der in solchen Fällen beigezogen werden kann.
Die Fachstelle Erbschaft sowie die Kantonale Schlichtungsbehörde sollen mit dieser Teilrevision die Kompetenz erhalten, in ihrem Zuständigkeitsbereich Beglaubigungen vornehmen zu können. Die Gemeinden und das Grundbuchamt sollen selber entscheiden können, welche Mitarbeitenden beglaubigen dürfen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der entsprechenden Gesetzesänderung zuzustimmen.
Traktandum 4
Änderung des Polizeigesetzes
Stillschweigend angenommen
Eine im Dezember 2023 durch den Landrat überwiesene Motion zielt auf eine Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt ab. Als häusliche Gewalt wird Gewalt insbesondere im Kontext der Familie oder einer aktuellen oder beendeten Partnerschaft bezeichnet. Die Anpassung der Vorschriften im Polizeigesetz bezweckt eine Ausweitung der Kompetenzen der Kantonspolizei bei der Anordnung von Massnahmen. Neben der schon jetzt möglichen Wegweisung der gefährdenden Person aus der Wohnung soll zusätzlich ein Rayonverbot (Verbot, sich in einem bestimmten Gebiet aufzuhalten) und/oder ein Kontaktverbot angeordnet werden können. Die Kantonspolizei kann bei Bedarf geeignete Fachstellen des Kantons (z. B. Opferberatung, Gewaltberatung, psychosoziale Beratung für Kinder und Jugendliche) über den Sachverhalt und die getroffenen Anordnungen orientieren. Neu ist auch eine Überführung des polizeilichen Massnahmenverfahrens in die Zivilgerichtsbarkeit vorgesehen, sofern eine betroffene Partei die Fortführung, Abänderung oder gerichtliche Überprüfung der angeordneten Massnahmen verlangt. Die Änderungen sollen auf den 1. Oktober 2025 in Kraft treten.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der entsprechenden Gesetzesänderung zuzustimmen.
Traktandum 3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2026
Stillschweigend angenommen
Das Budget 2025 weist bei einem Aufwand von 445,8 Millionen Franken und einem Ertrag von 440,6 Millionen Franken einen Verlust von 5,2 Millionen Franken aus. Die Nettoinvestitionen betragen 41 Millionen Franken. Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) 2026–2028 prognostiziert Defizite zwischen 6,9 und 9,1 Millionen Franken. Die Selbstfinanzierungsgrade liegen in diesem Zeitraum zwischen -1,4 und 6,7 Prozent. Das Budget 2025 mit IAFP 2026–2028 bestätigt die besorgniserregenden finanziellen Prognosen.
Der Regierungsrat erarbeitete 2024 das Entlastungspaket 2025+. Dieses sieht Einsparungen durch Kürzungen und Aufgabenverzichte sowie vereinzelte Erhöhungen der Einnahmen vor. Eine Vielzahl von Massnahmen setzte der Regierungsrat im Budget 2025 um. Der Landrat beauftragte den Regierungsrat zudem mit der Erarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsänderungen in der Zuständigkeit der Landsgemeinde oder des Landrates. Insgesamt soll der Staatshaushalt dadurch bis 2028 um rund 7,2 Millionen Franken entlastet werden. Der Handlungsbedarf auf der Kostenseite bleibt weiterhin bestehen. Die Einnahmeseite entwickelt sich hingegen stabil und erfreulich.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Steuerfuss für das Jahr 2026 auf 58 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 1,7 Prozent der einfachen Steuer und 5 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden wie folgt zu verwenden:
- 0,5 Prozent der einfachen Steuer und 5 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Sanierung der Lintharena SGU;
- 0,2 Prozent der einfachen Steuer für die Erweiterung der Lintharena SGU;
- 0,5 Prozent der einfachen Steuer für die Stichstrasse Näfels-Mollis;
- 0,5 Prozent der einfachen Steuer für die Querspange Netstal und den Ausbau der Netstalerstrasse.
Traktandum 2
Wahlen
- Regierungsrat Markus Heer wird als Landesstatthalter gewählt.
- Nicole Feldmann-Mauron, Näfels (Die Mitte) wird in das Obergericht gewählt.
- Lukas Wunderle, Niederurnen (Die Grünen) wird in das Verwaltungsgericht gewählt.
- Yannick Schiess, Rüti (SP) wird in das Kantonsgericht gewählt.
Landesstatthalter Andrea Bettiga scheidet aufgrund der Altersgrenze aus dem Regierungsrat aus. Die Landsgemeinde wählt eine Nachfolge aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des Regierungsrates.
Danach sind Vakanzen an den Gerichten neu zu besetzen. Brigitte Müller-Rast, Mollis, tritt aus dem Obergericht zurück. Samuel Bisig, Ennenda, tritt aus dem Verwaltungsgericht zurück. Christoph Zürrer, Glarus, tritt aus dem Kantonsgericht zurück.
Die Gewählten werden anschliessend vereidigt.
Traktandum 1
Eröffnung der Landsgemeinde
- Kaspar Becker
- Landammann, Vorsteher Departement Bildung und Kultur
«Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man sie selbst gestaltet»
Hochgeachteter Herr Landesstatthalter
Hochgeachtete Damen und Herren
der administrativen und richterlichen Behörden
Hochvertraute, liebe MitlandleuteIn keinem anderen Land auf der Welt können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Zukunft so weitgehend mitgestalten wie in der Schweiz und im Kanton Glarus. Seit Jahrhunderten entscheiden wir in unserer direkten Demokratie gemeinsam über die wichtigsten Fragen. Dieses gemeinsame, verantwortungsbewusste Gestalten bildet nicht nur die Grundlage für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz, in den Kantonen und in den Gemeinden. Es ist auch die Basis für die Erfolgsgeschichte unserer Eidgenossenschaft.
Nichts verkörpert den Geist dieser direkten Demokratie besser als die Glarner Landsgemeinde, die wir Jahr für Jahr am ersten Maisonntag unter freiem Himmel leben. Hier stehen wir Glarnerinnen und Glarner zusammen und gestalten gemeinsam unsere Zukunft – unsere eigene Zukunft und vor allem auch die Zukunft unserer Kinder.
Es ist mir eine grosse Freude und Ehre, dass ich Sie, meine Damen und Herren, zur diesjährigen Landsgemeinde begrüssen darf und wir heute alle gemeinsam konstruktiv, kompromissbereit und mit Weitsicht die Zukunft des Kantons Glarus selbst bestimmen können.
Kommunizieren, einander aufmerksam wahrnehmen und zuhören, debattieren, sich annähern, zusammen abwägen und nach gründlicher Überlegung entscheiden – deswegen haben wir uns heute erneut versammelt. Um die direkte Demokratie zu leben, so wie es die Bevölkerung von Glarus schon seit Generationen tut.
Das Ergebnis des gemeinsamen Mitbestimmens ist offensichtlich: Wir leben in einem wunderschönen Kanton, der sich in einem der wohlhabendsten Länder der Welt befindet. Wir profitieren von einer ausserordentlich hohen Lebensqualität und dürfen in Frieden und Freiheit leben – für uns immer noch eine Selbstverständlichkeit, in vielen anderen Ländern ist dies leider nicht so.
Gesellschaftlicher und politischer Wandel
Diese Selbstverständlichkeit steht aber auch bei uns nach und nach auf dem Spiel. Die Gesellschaft wandelt und entwickelt sich – weltweit, in der Schweiz, im Glarnerland. Dies war schon immer so und ist grundsätzlich kein Grund zur Besorgnis. Gewisse Auswirkungen dieses Wandels stimmen einen jedoch nachdenklich. Sprechen wir bei uns noch von zunehmender Polarisierung, trifft in gewissen Teilen der Welt eher das Wort Radikalisierung zu.
Und dafür verantwortlich sind längst nicht mehr nur gesellschaftliche und politische Randgruppen, sondern zunehmend Parteien und sogar Regierungen.
Wenn die Mächtigsten der Welt nach dem Motto «wie Du mir, so ich Dir» agieren und ohne Rücksicht auf Verluste aller Art ihren Narzissmus ausleben und eine egoistische Agenda verfolgen, stimmt das nachdenklich und führt zu weltweiter Verunsicherung. Auch sie gestalten die Zukunft – Ausgang aber mehr als ungewiss. Seien wir uns deshalb heute mehr denn je bewusst, wie weitreichend und tief verankert unsere Mitsprachemöglichkeiten, unser Gestaltungsfreiraum unsere Rechte sind. Nicht nur heute an der Landsgemeinde, sondern tagtäglich.
Tragen wir diesen Privilegien Sorge und verschliessen uns gleichzeitig nicht der auf jeden Fall notwendigen gesellschaftlichen Entwicklung.
Es ist aber wichtig, dass wir uns unserer Stärken, unserer Möglichkeiten und unserer ausgezeichneten und privilegierten Ausgangslage bewusst sind, damit wir diese Entwicklung hegen und pflegen. Es wäre naiv, ja falsch, zu glauben, dass es in der Schweiz nicht auch ähnliche Tendenzen gibt, wie wir sie im Ausland erleben. Sei es in der Politik, der Wirtschaft oder im Umgang mit den Mitmenschen.
Der amerikanische Informatiker Alan Kay hat gesagt: «Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man sie selbst gestaltet.»
Tragen wir deshalb gemeinsam und jede und jeder im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu bei, dass es uns gelingt, die Zukunft vorauszusagen, eben weil wir sie gemeinsam gestalten.
Hochvertraute, liebe Mitlandleute
Unsere Landsgemeinde, verbunden mit unseren Werten, unserer Freiheit und unserer jahrhundertealten politischen Kultur, zeigt uns auf, mit welchen Instrumenten wir diesen Wandel einmal mehr erfolgreich angehen können. Setzen wir dieses Wissen ein – heute in den nun folgenden Debatten, aber auch tagtäglich im Umgang miteinander.
Nicht das Motto «wie Du mir, so ich Dir», sondern Zusammenstehen und uns gemeinsam entwickeln und somit die Zukunft gestalten ist unsere Kultur.
Herausforderungen, welche wir angehen und bewältigen müssen, gibt es genügend – die immer höheren Lebenshaltungskosten und einhergehend eine wirtschaftliche Abkühlung, der Klimawandel, Naturgefahren, die Demografie oder die rasante technologische Entwicklung, – Stichwort Künstliche Intelligenz –sind einige davon.
Dieser Wandel bietet aber auch Chancen. Nutzen wir die Chancen und machen das Beste daraus. Polarisierung oder eine Bewirtschaftung der Probleme werden uns dabei nicht helfen.
Wir nutzen die Chancen miteinander, wenn wir auch andere Meinungen anhören und akzeptieren. Und dann gilt es, gründlich zu überlegen, abzuwägen und zu entscheiden. Was unsere Vorfahren so erfolgreich geschafft haben, das schaffen auch wir, um uns, unseren Kindern und unseren Enkeln eine ausgezeichnete Zukunft in unserem wunderschönen Glarnerland zu ermöglichen.
Heute an der Landsgemeinde setzen wir das um. Wir leben den Dialog und nehmen unsere Verantwortung wahr! Wir schauen voller Zuversicht nach vorne und lenken die Aufmerksamkeit auf Aufgaben, die wir gemeinsam angehen und erfüllen wollen. Darauf freue ich mich.
Würdigung Andrea Bettiga
Ein grosses Dankeschön für seine Arbeit im Dienst von Land und Volk schenken wir heute Landesstatthalter Dr. Andrea Bettiga, der mit der heutigen Landsgemeinde aufgrund der Altersbeschränkung aus dem Regierungsrat ausscheiden wird.
Dr. Andrea Bettiga war 17 Jahre Mitglied des Glarner Regierungsrates und stand während dieser Zeit dem Departement Sicherheit und Justiz vor. Zweimal war er Landammann und leitete vier Landsgemeinden. Sogar dreimal war und ist er Landesstatthalter.
Neben zahlreichen wichtigen Geschäften und Gesetzesvorlagen vertrat Andrea Bettiga den Kanton Glarus in zahlreichen Konferenzen und Verwaltungsräten, insbesondere der Kraftwerke Linth-Limmern, der Glarner Sachversicherung und der Braunwald-Standseilbahn.
«Im Zentrum meines Wirkens steht stets der Mensch», hat Andrea Bettiga kürzlich in einem Interview gesagt. Genau so haben wir Dich, Andrea, in all den Jahren kennen- und schätzen gelernt.
Im Namen von Land und Volk, hochgeachteter Herr Landesstatthalter, und auch ganz persönlich, lieber Andrea, danke ich Dir für Deine grosse Arbeit und wünsche Dir und Deiner Familie für die Zukunft nur das Allerbeste. Andrea – Du wirsch üs im Regierigsrat fählä, heb Dir sorg!
Hochvertraute, liebe Mitlandleute, lassen Sie uns jetzt raten, mindern und mehren. In Freiheit und Verantwortung. Es wird uns auch heute gelingen, die traktandierten Wahl- und Sachgeschäfte zum Nutzen und Gedeihen unseres Kantons zu meistern.
In wenigen Augenblicken werden wir ausserdem den neu gewählten Regierungsrat Christian Marti vereidigen, der das Gremium nach dem Ausscheiden von Landesstatthalter Dr. Andrea Bettiga komplettieren wird.
Mir ist es ein Anliegen, dass wir auch heute die so wichtige Kultur der konstruktiven Debatte wie seit Generationen gemeinsam fortführen, so wie es sich für die Glarner Landsgemeinde gehört.
In diesem Sinn bitte ich für Land und Volk von Glarus um den Machtschutz Gottes und erkläre die Landsgemeinde 2025 als eröffnet.
Die Landsgemeinde wird durch den Landammann eröffnet. Die Stimmberechtigten schwören den Eid zum Vaterland.
Übersicht
Die Glarner Landsgemeinde findet am 4. Mai 2025 statt. Sie beginnt um 9.30 Uhr mit dem Einzug. Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem Zaunplatz (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann eröffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Abschätzen.
Grundlage für die Stimmberechtigten ist das Memorial für die Landsgemeinde. Es enthält die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Geschäfte mit einlässlicher Darstellung und Begründung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt. An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das Recht „zu raten, zu mindern und zu mehren“. Das heisst, sie können zu jedem Sachgeschäft das Wort verlangen und Änderungen beantragen. Es sind zudem Anträge auch auf Verschiebung, Rückweisung oder Ablehnung möglich.
Zutritt zum Ring haben nur stimmberechtigte Personen. (Es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden). Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche dürfen sich unmittelbar neben der Rednerbühne aufhalten. Es ist den Stimmberechtigten jedoch untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzplätze mitzunehmen.
Ehrengäste
Gäste des Regierungsrates
- Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
- Korpskommandant Hans-Peter Walser, Chef Kommando Ausbildung und Stv. des Chefs der Armee
- Brigadier Peter Baumgartner, Kommandant Lehrverband Infanterie
- Regierungsrat des Kantons Schaffhausen in corpore
Gäste des Landrates
- Büro des Grossen Rates des Kantons Appenzell Innerrhoden
Gratis mit dem öV an die Landsgemeinde
Am Tag der Landsgemeinde kann das öV-Angebot im Kanton Glarus (Bahn- und Buslinien inkl. Braunwaldbahn), Basis 2. Klasse, gratis benützt werden.
Bekanntgabe des Entscheides über die Abhaltung der Landsgemeinde
Der Entscheid über die Durchführung der Landsgemeinde wird von Radio SRF1 in den Nachrichten um 7 und 8 Uhr ausgestrahlt und ist auf der Homepage www.gl.ch publiziert.
Informationen für Sehbehinderte und Blinde
Die Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) bietet das Landsgemeindememorial kostenlos als Hörfassung im DAISY-Format an. Weitere Informationen zum DAISY-Format und Abspielmöglichkeiten finden Sie auf der Website der SBS. Die Datei kann auf diesem Landsgemeindeportal unter Downloads heruntergeladen werden (Audio ZIP). Sogenannte «Daisy-Apps» stellen die Daten strukturiert dar, erlauben das direkte Navigieren zu einzelnen Abstimmungsvorlagen und spielen die Hörfassung ab.
Informationen für Gehörlose
Am Tag der Landsgemeinde steht für Gehörlose ein Dolmetscherdienst zur Verfügung. Es sind Plätze im Landsgemeindering für Gehörlose reserviert und angeschrieben.
Kinderhütedienst an der Landsgemeinde
Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein Kinderhütedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (für Kinder aus Glarus Süd) und im Kindergarten Löwen in Glarus (für Kinder aus Glarus Nord und Glarus) statt.
Informationen für auswärtige Besucherinnen und Besucher
Für nicht stimmberechtigte Interessierte stehen Zuschauertribünen auf dem Zaunplatz zur Verfügung.
Weitere Hinweise und Tipps für Gäste sind auf der Website der Tourismusorganisation Visit Glarnerland publiziert.
Information für Medienschaffende
Medienschaffende benötigen für den Zutritt in den Landsgemeindering einen Medienausweis der vorgängig zugestellt wird. Auskunft über die Akkreditierung erteilt die Fachstelle Kommunikation. Fotografieren und filmen ist erlaubt, sofern der Ablauf der Landsgemeinde nicht gestört wird. Die Verwendung von Drohnen ist über dem Landsgemeindeplatz strikte verboten. Die Zuteilung der Medienarbeitsplätze obliegt der Fachstelle Kommunikation. Ein Medientermin für Interviews mit dem Regierungsrat und Ehrengästen besteht nach der Landsgemeinde auf dem Rathausplatz.
Das Wesen und Funktionieren einer Landsgemeinde wird im Film Ds Wort isch frii anschaulich erzählt. Der Film steht in einer Dialektfassung sowie auf deutsch und englisch zur Verfügung.
Die Landsgemeinde wird für Archivzwecke in Ton und Bild aufgenommen. Für ausführliche Dokumentationen, Fotos und Film wird auf die Onlinesuche des Landesarchivs des Kantons Glarus verwiesen.