Landsgemeinde vom 03. Mai 2026
Die Glarner Landsgemeinde findet am 3. Mai 2026 statt. Sie beginnt um 9.30 Uhr mit dem Einzug. Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem Zaunplatz (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann eröffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Abschätzen.
Grundlage für die Stimmberechtigten ist das Memorial für die Landsgemeinde. Es enthält die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Geschäfte mit einlässlicher Darstellung und Begründung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt. An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das Recht «zu raten, zu mindern und zu mehren». Das heisst, sie können zu jedem Sachgeschäft das Wort verlangen und Änderungen beantragen. Es sind zudem Anträge auch auf Verschiebung, Rückweisung oder Ablehnung möglich.
Zutritt zum Ring haben nur stimmberechtigte Personen. Der Stimmrechtsausweis muss den Kontrollorganen vorgewiesen werden. Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche dürfen sich unmittelbar neben der Rednerbühne aufhalten. Es ist den Stimmberechtigten jedoch untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzplätze mitzunehmen.
Ehrengäste
Gäste des Regierungsrates
- Bundeskanzler Viktor Rossi
- Divisionär, Kommandant Luftwaffe, Christian Oppliger
- Divisionär, Kommandant Heer, Yves Gächter
- Regierungsrat des Kantons Aargau in corpore
Gäste des Landrates
- Ratsleitung des Grossen Rates des Kantons Wallis
Gratis mit dem öV an die Landsgemeinde
Am Landsgemeindesonntag 2026, am 3. Mai (bei Verschiebung am 10. Mai), können alle Stimmberechtigten ab 16 Jahren im Kanton Glarus den öffentlichen Verkehr zur An- und Abreise an die Landsgemeinde in der 2. Klasse kostenlos nutzen. Der Stimmrechtsausweis gilt als Fahrausweis.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist der öffentliche Verkehr zur An- und Abreise in der 2. Klasse ebenfalls kostenlos.
Die S25 hält an diesem Tag nicht in Bilten. Aufgrund von Bauarbeiten ist die SBB-Strecke Bilten–Ziegelbrücke unterbrochen. Ab Bilten verkehrt die Buslinie 513 nach Ziegelbrücke. Der Onlinefahrplan ist angepasst.
Bekanntgabe des Entscheides über die Abhaltung der Landsgemeinde
Der Entscheid über die Durchführung der Landsgemeinde wird von Radio SRF1 in den Nachrichten um 7 und 8 Uhr ausgestrahlt und ist auf der Homepage www.gl.ch publiziert.
Informationen für Sehbehinderte und Blinde
Die Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) bietet das Landsgemeindememorial kostenlos als Hörfassung im DAISY-Format an. Weitere Informationen zum DAISY-Format und Abspielmöglichkeiten finden Sie auf der Website der SBS. Die Datei kann ab April auf diesem Landsgemeindeportal unter Downloads heruntergeladen werden (Audio ZIP). Sogenannte «Daisy-Apps» stellen die Daten strukturiert dar, erlauben das direkte Navigieren zu einzelnen Abstimmungsvorlagen und spielen die Hörfassung ab.
Informationen für Gehörlose
Am Tag der Landsgemeinde steht für Gehörlose ein Dolmetscherdienst zur Verfügung. Es sind Plätze im Landsgemeindering für Gehörlose reserviert und angeschrieben.
Kinderhütedienst an der Landsgemeinde
Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein Kinderhütedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (für Kinder aus Glarus Süd) und im Kindergarten Löwen in Glarus (für Kinder aus Glarus Nord und Glarus) statt.
Informationen für auswärtige Besucherinnen und Besucher
Für nicht stimmberechtigte Interessierte stehen Zuschauertribünen auf dem Zaunplatz zur Verfügung.
Weitere Hinweise und Tipps für Gäste sind auf der Website der Tourismusorganisation Visit Glarnerland publiziert.
Information für Medienschaffende
Medienschaffende benötigen für den Zutritt in den Landsgemeindering einen Medienausweis der vorgängig zugestellt wird. Auskunft über die Akkreditierung erteilt die Fachstelle Kommunikation. Fotografieren und filmen ist erlaubt, sofern der Ablauf der Landsgemeinde nicht gestört wird. Die Verwendung von Drohnen ist über dem Landsgemeindeplatz strikte verboten. Die Zuteilung der Medienarbeitsplätze obliegt der Fachstelle Kommunikation. Ein Medientermin für Interviews mit dem Regierungsrat und Ehrengästen besteht nach der Landsgemeinde auf dem Rathausplatz.
Das Wesen und Funktionieren einer Landsgemeinde wird im Film Ds Wort isch frii anschaulich erklärt. Der Film steht in einer Dialektfassung sowie auf deutsch und englisch zur Verfügung.
Die Landsgemeinde wird für Archivzwecke in Ton und Bild aufgenommen. Für ausführliche Dokumentationen, Fotos und Film wird auf die Onlinesuche des Landesarchivs des Kantons Glarus verwiesen.