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§ 11
Änderung des Einführungsgesetzs zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1997)
Am 25. Juni 1995 haben die eidgenössischen Räte eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) verabschiedet, die eine grundlegende Neuausrichtung und Umstrukturierung der Arbeitslosenversicherung bringt. Als Stichwort sind die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren zu erwähnen, die von den Kantonen einzurichten sind und dem kantonalen Arbeitsamt unterstehen. Nachdem auf den 1. Januar 1997 auch der zweite Teil der Verordnungsänderung zum AVIG durch den Bundesrat in Kraft gesetzt wurde, ist nun das Einführungsgesetz entsprechend anzupassen.

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.


Die Rednerinnen und Redner

Auch hier wurde das Wort nicht verlangt.



Beschluss

Die Vorlage wurde im Sinne des Landrates angenommen.

 

 

 

 

 

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