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§ 12
A. Änderung des Gesetzes über das Schulwesen
B. Änderung des Gesetzes über die Kindergärten
(Fünftagewoche; Einführung von Blockzeiten auf der Primarstufe; Brückentage)

Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1997)
1. Memorialsantrag: Mit dem von einem Bürger eingereichten Memorialsantrag soll das Schulgesetz wie folgt ergänzt werden: «Nach der Näfelser Fahrt und nach der Auffahrt sind der Freitag und der Samstag schulfrei». Die gleiche Ergänzung soll auch das Kindergartengesetz erhalten. Der Antrag wird im wesentlichen folgendermassen begründet: 1. Verschiedene Firmen haben bereits diese verlängerten Wochenenden eingeführt. Wenn auch die Schule frei hat, wird Eltern und Kindern die Möglichkeit gegeben, zusammen zu sein; 2. Eine verlängerte Erholungszeit ist für Schüler und Lehrer von Vorteil; 3. Für Kinder, welche in Sonderschulen untergebracht sind, ist die Anreise für nur einen Tag zu beschwerlich und umständlich. Zudem könnten Transportkosten gespart werden.

2. Memorialsantrag: Der von den Glarner Jungfreisinnigen eingereichte Memorialsantrag will das Schulgesetz wie folgt ergänzen: «Die Schulgemeinden bzw. Schulkreise setzen gemäss den Richtlinien des Regierungsrates Blockzeiten fest». Zur Regelung des Vollzuges wäre ein neuer Artikel ins Schulgesetz einzufügen: «Für den Vollzug É steht den Schulgemeinden bzw. den Schulkreisen eine Frist von drei Jahren nach Inkrafttreten zur Verfügung».

Da beide Anträge letztlich Gleiches oder Ähnliches berühren, sollen die Anträge gemeinsam behandelt werden. Der Regierungsrat tendiert jedoch dahin, im Kanton Glarus die Fünftagewoche einzuführen. Dieses Begehren wurde bereits an der Landsgemeinde 1993 nach längerer Diskussion und zweimaligem Ausmehren abgelehnt. In der damaligen Vorlage sollte zugleich die Lektionendauer von 50 auf 45 Minuten verkürzt werden. Im gesamtschweizerischen Vergleich kennt einzig der Kanton Glarus keine Fünftagewoche.

In der Vernehmlassung wurde der Memorialsantrag für Brückentage mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag für Blockzeiten wurde von den Vernehmlassungsteilnehmern unterschiedlich aufgenommen. Eine klare Mehrheit hat sich für die Einführung der Fünftagewoche ergeben.

Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, das Schul- und das Kindergartengesetz so zu ändern, dass dort die jährliche Unterrichtszeit (40 Wochen; Schulgesetz) und die durchschnittliche wöchentliche Kindergartenzeit (10 Stunden für die jüngeren, 20 Stunden für die älteren; Kindergartengesetz) festgelegt wird. Weiter hält das Gesetzt fest, dass die Erziehungsdirektion die Ferientermine und die Brückentage festsetzt und dass sich die wöchentliche Unterrichtszeit von Montag bis Freitag erstrecken soll (Schul- und Kindergartengesetz). Blockzeiten sollen die Schulbehörden nach den Richtlinien des Regierungsrates festlegen. Die Erziehungsdirektion erteilt die Bewilligung zur Einführung.

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde die Zustimmung der Vorlage, unter Ablehnung der beiden Memorialsanträge.


Die Rednerinnen und Redner

Kaspar Elmer, Ennenda,

unterstützte die Einführung von Blockzeiten und Fünftagewoche. Allerdings stellte er den Antrag, dass die kommunalen Schulgemeinden über die Einführung entscheiden könnten. Elmer begründete dies mit Sachzwängen in den Gemeinden. Einen Ablehnungsantrag stellte der Redner zur Einführung des schulfreien Samstags. Mit dem Gesetz werde vom Landrat eine Katze im Sack verkauft, eine solche Mogelpackung sei abzulehnen. Der gesellschaftliche Wandel bedinge den schulfreien Samstag keineswegs, sagte Elmer. Dass die Schüler schon am Freitag "auf die Gasse" gehen und am Samstag im Unterricht nicht mehr aufnahmefähig seien, führe in die falsche Richtung. Mit der Ablehnung des schulfreien Samstags könne der Kanton Glarus einmal mehr seine Weitsicht und pädagogische Sensibilität unter Beweis stellen.



Irene Spälti-Bornhauser, Mollis,

Kommissionspräsidentin, forderte Zustimmung zu den Landratsanträgen. Der Kanton brauche eine Schule mit Antworten auf die Anforderungen der Zeit. Die Schule müsse flexibel auf die verschiedensten Konstellationen reagieren können. Genau dies werde mit den beiden Gesetzesänderungen angestrebt. Die Fünftagewoche ermögliche Jugendlichen, am Samstag einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachzugehen. Vor allem für die unteren Klassen sei der schulfreie Samstag Voraussetzung für die Einführung von Blockzeiten.




Beschluss

Bei der Abstimmung hatten die Änderungsanträge Elmers keine Chance: Die Landsgemeinde sprach sich für die Zuständigkeit der Schulräte bei der Einführung der Blockzeiten aus. Mit deutlichem Mehr wurde auch der schulfreie Samstag eingeführt.

Ebenfalls angenommen wurde das Gesetz über die Kindergärten, zu dem das Wort nicht verlangt wurde.

 

 

 

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