Die Rednerinnen und Redner Beschluss Traktandum 14
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Zusammenfassung (aus
dem Memorial für die Landsgemeinde 1997)
Die Landsgemeinde vom 7. Mai 1995 gewährte der
Braunwald-Standseilbahn AG für dringend notwendige
Erneuerungsarbeiten mit geschätzten Kosten von 15,2 Mio. Fr.
einen Beitrag von 9,415 Mio. Fr., nämlich ein Darlehen von 4,955
Mio. Fr. sowie einen A-fonds-perdu-Beitrag von 4,46 Mio. Fr. Die
Auszahlung der Sanierungsbeiträge von Bund und Kanton erfolgte
unter der Voraussetzung, dass die Standseilbahn von den übrigen
Unternehmensteilen der Braunwaldbahn AG abgetrennt wird. Mit dem
Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 13. August
1994 wurde deshalb die Braunwaldbahn AG in drei selbständige
Gesellschaften aufgeteilt: Braunwald-Standseilbahn AG,
Braunwald-Sportbahnen AG und Braunwald-Liegenschaften AG. Die
Braunwaldbahn AG ist die Holdinggesellschaft dieser drei operativen
Gesellschaften, an denen sie zu 100 % beteiligt ist.
Ende 1995 musste der Verwaltungsrat der Braunwaldbahn AG feststellen, dass die aufgelaufenen Verluste und die künftig zu erwartenden Betriebsverluste nicht mehr aus eigener Kraft aufgefangen werden können. Es wurde ein umfassendes Konzept zur finanziellen Sanierung der Braunwaldbahn AG ausgearbeitet. Diese sieht vor, dass sich neben den Gläubigerbanken (Glarner Kantonalbank und SKA) und der Gemeinde Braunwald auch der Kanton finanziell an der Sanierung beteiligen soll. Der Regierungsrat vertrat konsequent die Haltung, dass die Standseilbahn weiterhin durch Private zu betreiben ist und nicht in den Besitz des Kantons übergehen soll. Die Standseilbahn ist sozusagen die Erschliessungs-«Strasse» für die «hoch über dem Alltag» liegende Gemeinde.
Die Aktionäre haben dem Sanierungskozept bereits zugestimmt, und die Gemeinde Braunwald hat der Braunwaldbahn AG ein grundpfandgesichertes Darlehen in der Höhe von 500'000 Fr. gewährt. Damit die finanzielle Sanierung der Braunwaldbahn AG erfolgreich ist, muss bis zur Generalversammlung 1997 durch Dritte mindestens 1,4 Mio. Fr. neues Aktienkapital gezeichnet werden. Zudem muss die Generalversammlung 1997 einem Aktienkapitalschnitt von 80 % zustimmen.
Entscheidend für eine erfolgreiche Sanierung ist auch die Zustimmung der Landsgemeinde zu einer Beteiligung des Kantons an der Sanierung und damit dem Sanierungsbeitrag von 3,6 Mio. Fr. Dieser Anteil soll in zwei Bereiche geteilt werden: 1,7 Mio. Fr. für die Barliberierung von neuem Aktienkapital und 1,9 Mio. Fr. als A-fonds-perdu-Beitrag.
Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.
Die Rednerinnen und Redner
Auch diese Vorlage ging ohne Wortbegehren über die Bühne. Landammann Christoph Stüssi erinnerte unter anderem daran, dass eine Ablehnung dieser Vorlage unweigerlich zum Konkurs der Standseilbahn führen würde.
Beschluss
Die Landsgemeinde stimmte der Vorlage im Sinne des Landrates zu.