Die Rednerinnen und Redner Beschluss Traktandum 14 Traktandenliste Home



§ 13
Beschluss über die Gewährung eines Beitrages von 3'600'000 Franken zur finanziellen Sanierung der Braunwaldbahn AG

Zusammenfassung (aus dem Memorial für die Landsgemeinde 1997)
Die Landsgemeinde vom 7. Mai 1995 gewährte der Braunwald-Standseilbahn AG für dringend notwendige Erneuerungsarbeiten mit geschätzten Kosten von 15,2 Mio. Fr. einen Beitrag von 9,415 Mio. Fr., nämlich ein Darlehen von 4,955 Mio. Fr. sowie einen A-fonds-perdu-Beitrag von 4,46 Mio. Fr. Die Auszahlung der Sanierungsbeiträge von Bund und Kanton erfolgte unter der Voraussetzung, dass die Standseilbahn von den übrigen Unternehmensteilen der Braunwaldbahn AG abgetrennt wird. Mit dem Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 13. August 1994 wurde deshalb die Braunwaldbahn AG in drei selbständige Gesellschaften aufgeteilt: Braunwald-Standseilbahn AG, Braunwald-Sportbahnen AG und Braunwald-Liegenschaften AG. Die Braunwaldbahn AG ist die Holdinggesellschaft dieser drei operativen Gesellschaften, an denen sie zu 100 % beteiligt ist.

Ende 1995 musste der Verwaltungsrat der Braunwaldbahn AG feststellen, dass die aufgelaufenen Verluste und die künftig zu erwartenden Betriebsverluste nicht mehr aus eigener Kraft aufgefangen werden können. Es wurde ein umfassendes Konzept zur finanziellen Sanierung der Braunwaldbahn AG ausgearbeitet. Diese sieht vor, dass sich neben den Gläubigerbanken (Glarner Kantonalbank und SKA) und der Gemeinde Braunwald auch der Kanton finanziell an der Sanierung beteiligen soll. Der Regierungsrat vertrat konsequent die Haltung, dass die Standseilbahn weiterhin durch Private zu betreiben ist und nicht in den Besitz des Kantons übergehen soll. Die Standseilbahn ist sozusagen die Erschliessungs-«Strasse» für die «hoch über dem Alltag» liegende Gemeinde.

Die Aktionäre haben dem Sanierungskozept bereits zugestimmt, und die Gemeinde Braunwald hat der Braunwaldbahn AG ein grundpfandgesichertes Darlehen in der Höhe von 500'000 Fr. gewährt. Damit die finanzielle Sanierung der Braunwaldbahn AG erfolgreich ist, muss bis zur Generalversammlung 1997 durch Dritte mindestens 1,4 Mio. Fr. neues Aktienkapital gezeichnet werden. Zudem muss die Generalversammlung 1997 einem Aktienkapitalschnitt von 80 % zustimmen.

Entscheidend für eine erfolgreiche Sanierung ist auch die Zustimmung der Landsgemeinde zu einer Beteiligung des Kantons an der Sanierung und damit dem Sanierungsbeitrag von 3,6 Mio. Fr. Dieser Anteil soll in zwei Bereiche geteilt werden: 1,7 Mio. Fr. für die Barliberierung von neuem Aktienkapital und 1,9 Mio. Fr. als A-fonds-perdu-Beitrag.

Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, der Vorlage zuzustimmen.


Die Rednerinnen und Redner

Auch diese Vorlage ging ohne Wortbegehren über die Bühne. Landammann Christoph Stüssi erinnerte unter anderem daran, dass eine Ablehnung dieser Vorlage unweigerlich zum Konkurs der Standseilbahn führen würde.



Beschluss

Die Landsgemeinde stimmte der Vorlage im Sinne des Landrates zu.

 

 

 

Zum Anfang der Seite